Donnerstag, 28. April 2022

Kraftlotto: Rechnung für „1600 Gewinnchancen“

Uns wurde eine Rechnung für die Teilnahme an der Dienstleistung „1600 Gewinnchancen bei den größten Lotterien der Welt“ vorgelegt. Es wird eine Summe von über 80 EUR verlangt. Was hat es damit auf sich?

Titel: Kraftlotto: Rechnung für „1600 Gewinnchancen“


Über 80 EUR für Lotto-Dienstleistung?

Ein Verbraucher erhielt eine Rechnung von Kraftlotto. Mit Suchanfragen via Google ist über diesen Anbieter nur wenig zu erfahren, mehr dafür auf der Homepage. Dort fanden wir den Hinweis:

„www.Kraftlotto.com website is operated by VB Ventures Limited. Kraftlotto is an independent service website offering online sale of lotto tickets and is not connected nor supervised by National Lottery, MUSL Camelot Plc, or any other provider of the products available on this website. EuroMillions is a Services aux Loteries en Europe brand. National Lottery and Lotto are Camelot Group Plc Brands.“ 

Quelle: https://www.kraftlotto.com/en

Die vorliegende Rechnung wirft mehr Fragen auf als sie Antworten liefert. Es wird eine Dienstleistung „Ihre 1600 Gewinnchancen bei den größten Lotterien der Welt“ in Rechnung gestellt und eine Summe in Höhe von 87,49 EUR gefordert. Zahlbar innerhalb von zwei Wochen. In der Fußzeile des Briefes fanden wir den verwirrenden Hinweis „Denken Sie daran, Referenz-Nummer verwenden, wenn die Zahlung“. Hmm, okay.

Scan: Rechnung für Kraftlotto / We Simplify Payments LLC / April 2022
Rechnung für Kraftlotto / We Simplify Payments LLC / April 2022


We Simplify Payments LLC für Kraftlotto

Viel konnten wir über das Schreiben von Kraftlotto nicht in Erfahrung bringen. Leider liegen uns auch keine weitere Informationen vor, wie die Rechnung zustande gekommen sein soll. Fest steht auf alle Fälle, dass eine Firma namens „We Simplify Payments LLC“ mit Sitz in der 24 Old Queen Street in SW1H 9HP London als Empfänger für die Zahlung angegeben wurde. Diese Firma hat eine Kontoverbindung in Litauen angeben.

Bei Fragen zur Rechnung sollen sich Empfänger direkt an die We Simplify Payments LLC wenden, bei Fragen zum Kauf jedoch via Mail oder Telefon an Kraftlotto. Laut der Homepage scheint es sich um einen Zahlungsdienstleister zu handeln.

Wie sollten Sie reagieren?

Grundlegend sollten Sie keine Zahlung leisten, wenn Sie keinen Vertrag für eine Lotto-Dienstleistung dieser Art abgeschlossen haben. Viel mehr sollten Sie das Schreiben auf Richtigkeit und Seriosität prüfen. Dabei können Sie die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes unterstützen. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 6. April 2022

KS Anwaltssozietät, München: Forderung für Euro Lotto Zentrale / Jackpot

Uns wurde ein Schreiben von einer KS Anwaltssozietät aus München vorgelegt. Angeblich soll der Empfänger einen Vertrag mit einem Gewinnspiel abgeschlossen hat und die offene Summe von fast 300 EUR zahlen. Wir haben uns den Brief angesehen.

Titel: KS Anwaltssozietät, München: Forderung für Euro Lotto Zentrale / Jackpot


Vorgerichtliche Mahnung der Kanzlei Schmidt und Kollegen: Zum Inhalt

Das vorliegende Schreiben zeigt den Betreff „Vorgerichtliche Mahnung“ und beginnt folgendermaßen: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“. Punkt, ja an dieser Stelle endete der Satz und wirkt unvollständig.

Das ist nicht der einzige Schreibfehler in diesem Dokument, was einen recht unprofessionellen Eindruck auf uns hinterlässt. Die Kanzlei Schmidt und Kollegen schreibt weiterhin, dass ein Einverständnis vom Empfänger vorliegen würde und ggf. in einem gerichtlichen Verfahren als „Beweismitteln“ verwendet werden. Nein, das war nicht unser Schreibfehler, sondern ein weiteres Zitat.

Fast 300 Euro via Lastschrift

Insgesamt wird die Zahlung einer Gesamtforderung in Höhe von 289,50 EUR verlangt, zahlbar bis spätestens 13.04.2022 mittels Lastschrift. Ein SEPA Lastschriftmandat ist als zweite Seite beigefügt und ebnet den Weg für weitere kuriose Abbuchungen.

Die zweite Seite stellt gleichzeitig eine „Kündigung“ des Lotto-Abos dar. Ob überhaupt ein Abo abgeschlossen wurde, erscheint uns fraglich.

Uns sind fragwürdige Inkasso-Forderungen aus der Vergangenheit bekannt; wir berichteten bereits zahlreich in diesem Blog über vergleichbare Schreiben. Normalerweise wurde in bekannten Schreiben eine ausländische Kontoverbindung angegeben, auf die angeschriebene Verbraucher überweisen sollten. In diesem Fall taucht das Lastschriftmandat auf.

Scan: KS Anwaltssozietät / Seite 01 / Vorgerichtliche Mahnung
KS Anwaltssozietät / Seite 01 / Vorgerichtliche Mahnung

Scan: KS Anwaltssozietät / Seite 02 / Kündigung
KS Anwaltssozietät / Seite 02 / Kündigung


Wie man auf solche Forderungen reagieren sollte

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen stellen wir die Forderung arg in Frage und raten davon ab, die Summe von fast 300 EUR zu zahlen bzw. einer Lastschrift zuzustimmen. Unsere Recherchen zeigten auf, dass unter der angegeben Adresse ein Virtual Office mietbar ist und somit kein „fester“ Kanzleisitz der KS Anwaltssozietät.

Natürlich sollte auf berechtigte Forderungen durch Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen reagiert werden, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Gewinnspiel wie „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49“ abgeschlossen haben, sollten sie die Forderung in Frage stellen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 1. April 2022

Über das Verzeichnis „Besser-Gefunden.Info“

Das Branchenbuch Besser-Gefunden soll sich bei Gewerbetreibenden melden, um Verträge für kostenpflichtige Firmeneinträge abzuschließen. Zuvor sollen Offerten versandt worden sein.

Titelbild: Über das Verzeichnis „Besser-Gefunden.Info“


Wundersame Suchergebnisse im Verzeichnis „Besser-Gefunden“

„Was hast Du heute vor?“ heißt es auf der Startseite der Internetseite „Besser-Gefunden.Info“. Bei der Seite scheint es sich um ein Branchenverzeichnis zu handeln, eine Sammlung von Adressen diverser Dienstleistungen und Unternehme(r)n. Mithilfe des Suchfeldes lassen sich Terme wie „Essen“ und „Shopping“ sowie der angestrebte Ort ermitteln.

Wir testeten die Suche, indem wir „Essen“ in „Essen“ suchten. Wir zeigten uns erstaunt, als uns die Suchergebnisse auf „Besser-Gefunden.info“ unter diesen Stichwörtern z.B. eine Apotheke aus Speyer präsentierten. Irgendwie haben wir uns die Suche effektiver vorgestellt.

Ein Eintrag soll zwar kostenlos sein, doch es scheint auch kostenpflichtige Angebote für das Verzeichnis Besser-Gefunden.info zu geben. Zumindest berichtet das Internet-Portal Watchlist-Internet aktuell über Offerten und Anrufe, die mit dem besagten Portal in Verbindung stehen

Was uns wundert: wir fanden zwar AGB, aber keine Möglichkeit, sich kostenpflichtig anzumelden. Das unterstreicht die Annahme, dass kostenpflichtige Verträge tatsächlich telefonisch oder Offerte abgeschlossen werden könnten.

Sehr sparsame AGB

Laut des besagten Berichts gibt es zahlreiche Vertragsbedingungen, die wir ebenfalls bei dem Besuch des Portal Besser-Gefunden.info vermissten – Zeitpunkt 01.04.2022. Bei dem Klick auf die Unterseite AGB fanden wir eine recht dürftige Darstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier rein Screenshot:

Scan: Screenshot 01.04.2022 // besser-gefunden.info/agb
Screenshot 01.04.2022 // besser-gefunden.info/agb


Zu lesen ist, Zitat, nur der eine Punkt:

„1. Widerrufsrecht: Sollte Ihnen das gekaufte Produkt von besser-gefunden.info nicht gefallen, können Sie dies einfach Telefonisch, per E-Mail oder per Post innerhalb 14 Tagen kündigen. Wir erstatten Ihnen den vollen Kaufpreis zurück.“

Normalerweise ist es mit B2B Geschäften und dem Widerrufsrecht nicht so einfach, besonders bei Fernabsatzgeschäften – sprich Telefon, Online usw. Im Gegensatz zum Verbraucher haben Gewerbetreibende die Möglichkeit nicht – doch scheinbar gewährt das Verzeichnis Besser-Gefunden.info“ eine Stornierung des Auftrags.

Keine Vorteile gegenüber einem Google-Business-Eintrag

Die Suche nach der nächsten Bäckerei, die beispielsweise auch am Sonntag geöffnet hat, erfolgt meist schnell und direkt über eine Google-Suche. Die passenden Stichworte wie „Bäcker“ und „Sonntag offen“ genügen in der Regel, um gegenwärtig lokale Vorschläge für den Brötchenkauf angezeigt zu bekommen.

Diese Art und Weise dürfte den meisten Verbraucher geläufig sein. Uns erscheint diese Methode zum Suchen lokaler Anbieter und Dienstleistungen als vollkommen ausreichend. Trotzdem gibt es weiterhin zahlreiche Betreiber von sogenannten „Branchenverzeichnissen“ (Auch Branchenbücher, Firmenverzeichnisse, Datenbanken etc.), die mit Gewerbetreibenden teure Verträge für Einträge abschließen wollen.

Ziel solcher Einträge soll u.a. eine höhere Reichweite in den Suchergebnissen bei Google sein. Unserer Meinung nach liefern Firmenverzeichnisse keine vergleichbar gute Ergebnisse wie die angesprochen Google-Business-Einträge.

Werbeerfolg kaum messbar

Es ist schwierig, den Erfolg von Firmeneinträgen zu messen. Schließlich würde das Einblicke in die Statistiken erfordern. Da gibt es mehr Möglichkeiten bei einem Bing- oder Google-Firmeneintrag. Eingetragene und registrierende Gewerbetreibende haben dort Zugriff über Abrufzahlen und Gelegenheit, dargestellte Informationen wie Öffnungszeiten anzupassen.

Eine Beurteilung der Firmeneinträge gestaltet sich für uns schwierig. Umso komplizierter dürfte die Angelegenheit für unbedarfte Unternehmer und Selbständige sein, die bislang wenig Erfahrungen mit Firmeneinträge im Internet haben.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine Offerte oder ein Fax für eine Anzeige erhalten? Oder einen unerwünschten Werbeanruf? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren

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