Freitag, 21. Mai 2021

Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei – Letzte außergerichtliche Mahnung?

Eine besorgte Verbraucherin meldete sich bei uns, um uns über eine erhaltene letzte außergerichtliche Mahnung in Kenntnis zu setzen. Absender soll die Dr. Behm und Schmidt Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart sein. Der Empfängerin wird vorgeworfen, dass sie nicht auf Schreiben und Telefonanrufe reagiert hätte. Der Absender droht mit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Titel: Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei – Letzte außergerichtliche Mahnung?


Forderung von über 700 EUR

Zwar steht im Briefkopf der Absender Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei samt Kontaktdaten, jedoch bestehen unsererseits Zweifel, ob diese Forderung auch tatsächlich von einer Kanzlei stammt. Misstrauisch wurden wir, als wir den Empfänger für etwaige Zahlungen lasen.

Gefordert wird die Summe von 743,65 EUR, zu zahlen innerhalb der nächsten sieben Werktage. Aus „Kulanz“ und aufgrund der aktuellen Pandemie bietet der Absender „letztmalig“ ein Vergleichsangebot von 359,80 EUR. Diese Summe soll direkt an die Buchhaltung des Mandanten in London eingezahlt werden.

Zahlungsempfänger ist jedoch nicht die genannte Kanzlei, sondern ein gewisser „Mustafa Keremoglu“. Ist das der Mandant? Die angegebene Bankverbindung verweist tatsächlich auf ein Konto auf Großbritannien.

Scan: Zahlungsaufforderung Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei
Zahlungsaufforderung Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei / Mai 2021


Vorpfändung im Auftrag von DWB – Deutscher Werbeverband

Vorneweg: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen können kostspielig sein, nicht selten sind ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folge. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Diese müssen nicht zwingend postalisch erfolgen, Forderungen können auch via Email versandt werden.

Die vorliegende Zahlungsaufforderung beinhaltet auch ein Formular „Vorpfändung“, in dem ein DWB Deutscher Werbeverband erwähnt wird. Nach Zahlung der geforderten Summe soll eine schriftliche Bestätigung mit der „sofortigen Kündigung für alle aktiven Online-Lotto-Spielgemeinschaften und ähnliche Abonnenten“ erfolgen.

Ist das Schreiben seriös?

In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen und Kanzleien. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen, ob als Brief oder Mail, selbst zu prüfen:

Sind diese Punkte auf dem Schreiben zu finden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat die Kanzlei seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer auffälligen Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Forderungen von seriösen Dienstleistern sollten ernst genommen werden. Reagieren Sie möglichst schnell. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 7. Mai 2021

Expert Kasse Inkasso AG – Außergerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung einer „Expert Kasse Inkasso AG“ vor. Das Schreiben wirkt wie eine der unseriösen Forderungen, über die wir in diesem Blog berichten. Angeblich sollen sich die Empfänger bei diversen Gewinnspielen angemeldet haben.

Titel: Expert Kasse Inkasso AG – Außergerichtliche Mahnung für Gewinnspiele


Unseriöse Zahlungsaufforderung aus Berlin: Zahlen Sie nicht!

Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Expert Kasse Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, sobald wie möglich soll eine Summe in Höhe von insgesamt 269,46 EUR überwiesen werden. Laut des vorliegenden Schreibens Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Euro Lotto Zentrale / Eurojackpot-6/49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Es soll hier hierbei um keine seriöse Forderung handeln. Der Absender Expert Kasse Inkasso AG ist aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (Stand: 07.05.2021) und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen!

Das steht in der Forderung der Expert Kasse Inkasso AG

Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags (Forderungsaufstellung), dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte Außergerichtlicher Mahnung“ übertitelt und der Absender Expert Kasse Inkasso AG fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 269,46 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist eine Expert Kasse AG. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 3. Mai 2021

Eventpoint24 GmbH: Erfahrungen mit dem Event-Portal

Derzeit machen die Hygiene- und Pandemiebestimmungen viele Freizeitgestaltungen unmöglich. Keine Konzerte, keine Feiern/Festivals oder vergleichbare Events – teilweise seit Monaten. Dennoch bietet das Portal mit dem Namen Eventpoint24 eine Art Verzeichnis für Orte, Locations und Veranstaltungen. Eingetragene Kunden können dort ihr Gewerbe darstellen, u.a. mit Kontaktdaten und Fotos. Doch wie kommen wie Verträge zustande?

Titelbild: Eventpoint24 GmbH: Erfahrungen mit dem Event-Portal


Viele Veranstaltungen auf einen Blick?

In der Zeit vor der Pandemie war die Frage häufig, was man am Wochenende unternehmen könnte. Es erscheint müßig, sich alle Veranstaltungskalender durchzulesen, um interessante Events zu finden. Da eignet sich ein Verzeichnis, welches sämtliche Veranstaltungen in der Umgebung durch Mausklick darstellen kann. Ein solches Verzeichnis betreibt die Firma EVENTpoint24 GmbH aus Magdeburg.

Das Portal wird in der DACH-Region angeboten; Besucher können auf der Startseite schnell zu den Bereichen Ort/Location, Unterkunft, Gastronomie, Technik, Agentur und Weitere gelangen. Unter jeder dieser Kategorien sollen sich eingetragene Anbieter durch eine Suchanfrage über einen Firmeneintrag finden und darstellen lassen. Uns ist ein möglicherweise vergleichbares Prinzip von Branchenbüchern bekannt, sozusagen Datenbanken, die Kontakt- und Adressdaten von Gewerbetreibenden auflisten.

Gewerbetreibende oder genauer Unternehmer, die im Bereich Freizeitgestaltungen, Gastronomie und Hotel/Motel etc. tätig sind, scheinen die Zielgruppe für EVENTpoint24 GmbH zu sein. Die dazugehörige Webseite lautet eventpoint24, jeweils mit der Endung .de, .at, .ch und .com. Zwei Gewerbetreibende, die Einträge auf dem Portal geschaltet haben sollen, haben uns über ihre Erfahrungen mit dem Service berichtet.

So viel kann ein Eintrag auf EVENTpoint24 kosten

„Täglich besuchen mehrere zehntausend Nutzer das Portal EVENTpoint24“, heißt es auf einem Bestätigungsschreiben der Firma EVENTpoint24 GmbH aus Magdeburg. Ein Mitglied übersandte uns die Unterlagen, wie u.a. den Vertrag für einen Eintrag auf dem Portal „eventpoint24“.

Ein kostenfreier Testeintrag soll zunächst 2 Monate laufen und alle Funktionen und Leistungspunkte einer Premiumpräsentation, sowie freien Zugang zum Kundenbereich. Der kostenfreie Testeintrag ist zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase.

Uns liegen die Preise für die „Eintragsart: Standard 2“ und eine Rechnung vor. Laut der Rechnung, Preisliste und der AGB soll dieser Eintrag 260,61 EUR kosten. Ein Eintrag dieser Art entspricht 3 Fotos, 3 Eventkategorien und 0 PDFs.

Vertrag kann über Cold Calling zustande kommen

Es gibt scheinbar unterschiedliche Varianten eines Eintrags, wie unter anderem Premiumeinträge. Laut den AGB tritt EVENTpoint24 nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen, die via einer Datenbank im Internet dargestellt werden (Stand 03.05.2021). Des Weiteren räumt EVENTPOINT24 dem Auftragnehmer, jedoch nur beim direkten Telefonmarketing, eine ein- oder zwei-monatige kostenfreie vorgeschaltete Testphase ein, der alle Funktionen des jeweilig gewählten Formates Premium/Top Premium/Top Premium Plus bietet.

Verträge für einen Eintrag in dem Verzeichnis können somit über das Telefon geschlossen werden. Gewerbetreibende sollten wissen, dass es bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf gibt. Besonders am Telefon sind schnell und verbindlich Verträge geschlossen.

Hilfe bei EVENTpoint24

Haben Sie als Unternehmer, Anbieter oder Vermieter auch einen Anruf für einen Eintrag auf EVENTpoint24 erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein Premiumeintrag auf eventpoint24.de o.ä. in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.