Freitag, 7. Mai 2021

Expert Kasse Inkasso AG – Außergerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung einer „Expert Kasse Inkasso AG“ vor. Das Schreiben wirkt wie eine der unseriösen Forderungen, über die wir in diesem Blog berichten. Angeblich sollen sich die Empfänger bei diversen Gewinnspielen angemeldet haben.

Titel: Expert Kasse Inkasso AG – Außergerichtliche Mahnung für Gewinnspiele


Unseriöse Zahlungsaufforderung aus Berlin: Zahlen Sie nicht!

Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Expert Kasse Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, sobald wie möglich soll eine Summe in Höhe von insgesamt 269,46 EUR überwiesen werden. Laut des vorliegenden Schreibens Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Euro Lotto Zentrale / Eurojackpot-6/49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Es soll hier hierbei um keine seriöse Forderung handeln. Der Absender Expert Kasse Inkasso AG ist aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (Stand: 07.05.2021) und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen!

Das steht in der Forderung der Expert Kasse Inkasso AG

Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags (Forderungsaufstellung), dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte Außergerichtlicher Mahnung“ übertitelt und der Absender Expert Kasse Inkasso AG fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 269,46 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist eine Expert Kasse AG. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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