Montag, 30. November 2015

Swagoo Internet Werbeagentur | Die Online Auskunft

Die Swagoo Internet Werbeagentur bietet für Gewerbetreibende ein Branchenbuch, mit dem sich Unternehmen durch einen dementsprechenden Eintrag bewerben können. Eine Gewerbetreibende wand sich an uns, weil sie durch einen unerlaubten Werbeanruf einen Vertrag mit dem Unternehmen abschloss.



„Mehr Auskunft geht nicht“? Online Auskunft von Swagoo


Eine Gewerbetreibende verständigte uns, da sie eine Rechnung vom Kundenservice der Swagoo Internet Werbeagentur erhielt. In dem uns vorliegendem Schreiben werden 117,81 EUR für einen Brancheneintrag auf die-online-auskunft.de gefordert, die Laufzeit beträgt 6 Monate.

Laut der Gewerbetreibenden ist der Vertrag für diesen Eintrag über einen unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) entstanden, welche in Deutschland untersagt sind. So sind bei Missachtung dieses Verbot auch hohe Strafen fällig: „Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Die mögliche Bußgeldhöhe wurde von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben.“ Quelle: Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html. Hier handelt es sich um ein Schutzgesetz für Verbraucher. Es ist noch nicht einheitlich geklärt, ob dieses Schutzgesetz auch für Gewerbetreibende gilt. Aus diesem Grunde wurde der BGH ( Bundesgerichtshof ) durch Revision zur Entscheidung vorgelegt.

Unklar ist die Anschrift von Swagoo. Auf der Rechnung ist eine Adresse in Melle angegeben, während im Impressum der Webpräsenz die-online-auskunft.de das knapp 15 Kilometer entfernte Bissendorf angegeben wird. Nur die Rufnummern sind identisch.

Die Suchfunktion ist arg in Frage zu stellen. Auch wenn mit „Mehr Auskunft geht nicht“ geworben wird, sehen die Ergebnisse bei einer üblichen Suche eher mager aus. Zum Beispiel suchten wir ein „Blumengeschäft“ (von die-online-auskunft.de selbst vorgeschlagen) in Köln und hatten keinerlei Ergebnisse. (Stand: 30.11.2015) Ob sich so ein Eintrag für knapp 100 EUR dann lohnt, bleibt fraglich.

die-online-auskunft.de | Screenshot vom 30.11.2015 | Swagoo
die-online-auskunft.de | Screenshot vom 30.11.2015


Zusammenhang zu einem anderen Branchenbuch?


Auf der Rechnung ist als Sachbearbeiterin eine gewisse Marie Borgelt aufgeführt. Frau Borgelt ist uns in Zusammenhang mit einem anderen Branchenbuch, über das wir bereits berichteten, bekannt. So ist im Impressum des Branchenverzeichnisses „Online-Branchen-Auskunft“, die mit dem einprägsamen Slogan „Oma weiß alles!“ werben, auch eine gewisse Marie Borgelt vertreten. Unseren Artikel zu diesem Branchenbuch der B & G Verlags Marketing UG aus Bünde lesen sie hier: http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/05/b-g-verlags-marketing.html

Was bei einer Rechnung von Swagoo Internet Werbeagentur beachtet werden sollte


Das Unternehmen droht laut Rechnung mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren, sofern der Betrag von 117,81 EUR nicht innerhalb einer Woche beglichen wird. Haben Sie als Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibender auch eine Rechnung von Swagoo erhalten? Wir haben Erfahrung mit Branchenbuch-Verträgen und wissen, wie Sie sich verhalten sollten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 27. November 2015

Symposion Publishing GmbH | Cold Call aus Düsseldorf?

Die Symposion Publishing GmbH aus Düsseldorf bietet eine breite Palette von E-Learning Kursen, Ebooks und Online-Bibliotheken an, die sich an Gewerbetreibende richtet. Mit Hilfe der Erzeugnisse von Symposion werden zum Beispiel Themengebiete wie „Projektmanagement“ sowie „Marketing-Controlling“ aufbereitet und zum Verkauf angeboten. Was passiert jedoch, wenn so ein Angebot fälschlicherweise an eine Verbraucherin gerichtet ist?


Symposion aus Düsseldorf – unerlaubte Werbeanrufe?


Zur Vorgeschichte: Symposion Publishing GmbH meldete sich telefonisch mit einem unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) bei Frau G., um drei Produkte aus dem gegenwärtigen Katalog (Stand 26.11.2015) als eine „Testbestellung mit Rückgaberecht“ anzubieten. Dabei handelte es sich um drei E-Learning Kurse aus drei unterschiedlichen Bereichen, die jeweils 498,00 EUR kosten sollen. Frau G. bestätigte dieses Angebot und erhielt daraufhin eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangscode. Dieser muss über entweder über einen Button („Jetzt kostenlos testen“) oder über eine URL, die man in den Internetbrowser eingibt, aktiviert werden. Mit den Worten „ein Klick und Sie sind drin!“ beginnt der Testlauf.
In dem Bestätigungsschreiben wird noch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Abo handelt und auch keine Folgekosten entstehen. Des Weiteren werden die Optionen des Rücktritts und des Kaufs erläutert. Abschließend folgt ein Hinweis, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde.

Ablauf der Testphase – Hohe Kosten


Frau G. ist selbst keine Gewerbetreibende, sondern Angestellte. Sie führte im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gespräch mit einer Symposion Mitarbeiterin und willigte in diesem Telefonat auf die Testbestellung ein. Da die Schreiben die Möglichkeit des Rücktritts bescheinigten und auch keine Abo- bzw. Folgekosten versprochen wurden, ging Frau G. von einer unkomplizierten Angelegenheit aus.
Trotz des Vorgesprächs nahm Frau G. das Angebot nicht an. Sie klickte weder auf den Banner („Jetzt kostenlos testen“) noch warf sie auch keinen Blick auf die Produkte, die zum Test angeboten wurden. Stattdessen hatte sie die Mails von Symposion ungelesen zur Kenntnis genommen, die jedoch nach dem Öffnen eine Lesebestätigung erhielten. Somit verstrich die Testphase ungenutzt.
Zwei Tage später erhielt Frau G. eine Rechnung von Symposium für die drei nicht getesteten Produkte. Die Begründung: Die Testphase sei abgelaufen und Frau G. hätte in dieser Zeit nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Somit wurden ihr die drei E-Learningkurse, die sie nicht nutzte, in Rechnung gestellt.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht


Aktuell ist die Lage wie folgt: Zwölf Tage nach der ersten Rechnung ging die erste Zahlungserinnerung an Frau G., in der noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelte. Somit sei die Rechnung, Zitat, „sowohl verbindlich als auch fällig gemäß unseren Lieferbedingungen, denen Sie für Ihr Unternehmen ausdrücklich zugestimmt haben.“
Demzufolge ist weiterhin ein Gesamtbetrag von 1613,52 EUR zu zahlen - für drei E-Learningkurse. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, doch da Frau G. keine Unternehmerin ist, dürfte sie vom Rücktritt Gebrauch machen können.
Was sagen Internetnutzer zu Symposion?

Bei den Recherchen zu der Firma Symposion Publishing stieß Verbraucherdienst e.V. auf einen Link des Portals „Tellows“, mit denen Telefonnummern zugewiesen werden können. Es wird unter einer Rufnummer aus Düsseldorf ein Bezug zu Symposion hergestellt. Die dort zu lesenden Kommentare sind überwiegender negativer Natur. Zum Beispiel wird in einem Kommentar auch die ebensolche Testphase beschrieben. Auch ist von „Aggressiver Werbung“ die Rede. (Quelle: Tellows http://www.tellows.de/num/021186693986)

Verbraucherdienst e.V. Informationen und Hilfe bei unerlaubten Werbeanrufen


Wir haben Erfahrungen mit Unternehmen, die Vertragsabschlüsse mittels unerlaubter Werbeanrufe erwirken. Wurden Sie auch von Symposion Publishing GmbH angerufen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können? Verbraucher und auch Gewerbetreibende finden bei uns eine Anlaufstelle, die sich um Sie und Ihre Rechte bemüht. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.

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Donnerstag, 26. November 2015

.DE Deutsche Domain | Rechnung | Irreführendes Angebot?

Derzeit erhalten Internetnutzer per E-Mail vermeintliche Rechnungen von „DE. Deutsche Domain“ aus Berlin. Insgesamt werden 173,80 EUR für die Registrierung einer Domain (Internetadresse) verlangt. Was Verbraucher jedoch wissen sollten: Bei dieser Rechnung handelt es nicht um eine Rechnung, sondern um ein Angebot.



.De Deutsche Domain – Offerte statt Rechnung


Der Blick auf das Kleingedruckte lohnt sich immer. Falls Sie eine E-Mail von .De Deutsche Domain in ihrem E-Mail Postfach finden, sollten Sie vor jeglichen Zahlungen an das Unternehmen auch die klein gedruckten Passagen dieser vermeintlichen Rechnung prüfen.
Wie es sich herausstellt, bietet das Unternehmen bloß eine „Anmeldung“ einer Domain an – zu einem recht hohen Preis. So kann man im Schreiben lesen:

„Sofern Sie mit dem oben Dargestellten einverstanden sind, wird Ihre Domainregistrierung für den oben genannten Zeitraum gültig sein. Achten Sie bitte darauf. Dies ist ein Angebot und keine Rechnung. Die Zahung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden.“
Dick gedruckt ist auch zu lesen, dass die Zahlung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Firmendaten samt Rechnung erfolgen soll. Hier das Formular zur Ansicht

.DE Deutsche Domain | Rechnung | 24.11.2015
.DE Deutsche Domain | Rechnung | 24.11.2015


Haben Sie den Betrag überwiesen?


Laut des Schreibens soll der Betrag von 173,80 EUR auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Eine derartige Domainverwaltung ist maßlos überteuert. Für weniger als 1 EUR erhält man beispielsweise bei großen deutschen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen eine Domain. Ob die jeweilige Adresse dann verfügbar ist, hängt von diversen Faktoren ab. Aber dass dieses Unternehmen Domain-Endungen mit „.de“ sichert, könnte eventuell nicht immer zugesichert werden.

Nun könnte man von einer Irreführung sprechen, da das Angebot als Rechnung getarnt wurde. Sollten Sie jedoch die Rechnung beglichen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben Erfahrungen im Umgang mit dubiosen Rechnungen und fragwürdigen Dienstleistungen. Sie erreichen unseren Verein für Verbraucherschutz folgendermaßen:

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Mittwoch, 25. November 2015

Medien Digi-Werk | Rechnung für eine Werbeanzeige

Uns liegt eine Rechnung und gleichzeitige Kündigung der Firma Medien Digi-Werk aus Stuttgart vor, die einer Gewerbetreibenden eine Werbeanzeige in Rechnung stellt. Das Brisante daran: Diese Werbeanzeige soll insgesamt 1.186,43 EUR kosten und wurde möglicherweise nicht geschaltet.

Medien Digi-Werk  Rechnung für eine Werbeanzeige

Medien Digi Werk – Zahlungsempfänger ist ein alter Bekannter


Die Firma „Medien Digi-Werk“ aus Stuttgart verschickte eine Kündigung bzw. Rechnung an eine Gewerbetreibende für eine kostspielige Werbeanzeige. Insgesamt werden 1.186,43 EUR verlangt; dieser Betrag setzt sich aus der Grundgebühr (399 EUR) und den Einstellungs- und Pflegekosten sowie der Grafik/Gestaltung (je 299 EUR) zusammen – zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ein recht hoher Betrag für eine Werbeanzeige, deren Schaltung wir nicht überprüfen können. Der Gewerbetreibenden liegen zudem keinerlei Informationen über diese Anzeige vor. Es fehlen Belege noch irgendwelche Verträge, um die Dienstleistung nachvollziehen zu können.

Der Betrag soll auf an einem gewissen Mert Muhittin Gül überwiesen werden. Dieser Zahlungsempfänger trat auch schon in Zusammenhang mit einem Branchenbucheintrag der Firma Global Medien aus Berlin in Erscheinung, über die wir am 13.11.2015 an dieser Stelle berichteten. Sogar die Bankverbindung ist identisch. Handelt es sich demnach um eine weitere Abzocke? Im Handelsregister ist kein Unternehmen mit dem Namen „Medien Digi-Werk“ eingetragen. Auch die allgemeine Suche im Internet war erfolglos. Eine Firma, die Werbeanzeigen anbietet und selbst das Wort „Digi“ im Firmennamen trägt und keinerlei Internetpräsenz aufweist, wirkt unter Umständen fragwürdig.

Rechnung | Medien Digi-Werk | 25.11.2015
Rechnung | Medien Digi-Werk | 25.11.2015


Kündigung/Rechnung - Vorab kam eine E-Mail


Das Schreiben wurde via E-Mail mit angehängter PDF-Datei verschickt. In der E-Mail ist folgender Text zu lesen:

(Zitat)Sehr geehrte Damen und Herren,
wie vereinbart läuft Ihre Werbeanzeige zum 30.05.2016 automatisch aus. Dies ist gleichzeitig Ihre Kündigungsbestätigung. Im Anhang erhalten Sie Ihre Rechnung für das laufende Vertragsjahr 2015/16. Bitte verwenden Sie für Zahlungen ausschließlich die Angaben des Debitorenkontos.
Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit. (Zitat Ende)

Als Absender ist eine Adresse in Stuttgart angegeben, die bei genauerer Betrachtung bei dem Internetdienst Google Maps über zwei Gaststätten gelegen ist. Das soll die Firmenadresse einer Agentur sein, die sich in den Bereichen Werbung und Mediengestaltung spezialisiert hat?

Verbraucherdienst e.V. – Hilfe bei dubiosen Forderungen und Rechnungen


Haben Sie auch eine Kündigung bzw. Rechnung von Medien Digi-Werk erhalten? Werden von Ihnen auch horrende Summen für eine nie in Auftrag gegebene Werbeanzeige verlangt? Wir vom Verbraucherdienst haben Erfahrungen mit dubiosen Zahlungsaufforderungen und bieten für Verbraucher und Gewerbetreibende eine hilfreiche Anlaufstelle, um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Mitglied sein heißt – die Abwehrkräfte stärken!

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oder per E-Mail:
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DPM Consulting UG | Focus Forderungsmanagement

Eine Gewerbetreibende staunte nicht schlecht, als sie eine Zahlungsaufforderung von Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH im Briefkasten vorfand. Das Inkassobüro aus Mannheim treibt derzeit für die DPM Consulting UG ein, die für das Branchenbuch „Das Örtliche Branchenverzeichnis“ verantwortlich sind.

DPM Consulting UG  Focus Forderungsmanagement


Focus Forderungsmanagement verschickt Forderung für einen Branchenbucheintrag


Bereits im Mai 2015 berichtete Verbraucherdienst e.V. über das Branchenbuch „Das Örtliche Branchenverzeichnis“ (Lesen Sie dazu mehr hier), welches via Cold Calling an ihre Kundschaft gelangt. Zu diesem Kundenkreis zählen Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige, die für einen Eintrag in ein solches Branchenverzeichnis tief in die Tasche greifen müssen.
Aktuelle verschickt das Inkassobüro Focus Forderungsmanagement aus Mannheim Zahlungsaufforderungen an die Kunden vom Örtlichen Branchenverzeichnis. Gefordert werden insgesamt 852,92 EUR. Dieser Betrag setzt sich u.a. aus der Hauptforderung, Verzugszinsen und Inkassokosten zusammen. Für die Begleichung der Frist wurden insgesamt 14 Tage gewährt.

DPM Consulting UG beauftragte das Inkassounternehmen Focus


Diese hohe Forderung gab die DPM Consulting UG aus Leipzig in Auftrag. Die Betreiber des Branchenbuchs „Das örtliche Branchenverzeichnis“ (zu finden unter: das-oertliche-branchenverzeichnis.de) bieten mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Reichweite zu erhöhen.
Verbraucherdienst e.V. testete das Branchenbuch, indem es zum Beispiel „Dienstleistungen“ in Berlin, Köln und Hamburg suchte. Obwohl es sich um Großstädte handelte, wurden nicht einmal zehn Vorschläge vom „Örtlichen Branchenverzeichnis“ angezeigt. Es ist demzufolge fraglich, ob ein Gewerbetreibender tatsächlich von einem Eintrag in das Branchenregister profitiert.

Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Focus Forderungsmanagement


Haben Sie auch eine Forderung von dem Inkassounternehmen Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für einen Eintrag in „Das Örtlichen Branchenverzeichnis“ erhalten? Wir haben Erfahrung mit dem Inkassobüro aus Mannheim sammeln können, die Sie auf unseren anderen Internetpräsenzen gerne nachlesen können.

Zum Beispiel haben wir eine Informationsseite auf unserer Homepage geschaltet:
https://verbraucherdienst.com/focus-forderungsmanagement.html

Darüber hinaus können Sie auch einige der Urteile nachlesen, die wir im Mitgliederauftrag erwirken konnten:
https://blog.verbraucherdienst.com/tag/focus-forderungsmanagement/

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Dienstag, 17. November 2015

Gewerblicher Eintragsdienst | Branchenbucheinträge aus Spanien

Die Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ bietet Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern eine Möglichkeit, die Präsenz ihrer Firma im Internet zu steigern. Anstatt selbst ein Branchenbuch anzubieten, stellt „Gewerblicher Eintragsdienst“ Einträge in externe Branchenverzeichnisse in Rechnung. 199 EUR für eine „Branchenchenbucheintragung“ (sic!) für 12 Monate. Was sollten Gewerbetreibende bei diesem Angebot beachten?

Gewerblicher Eintragsdienst  Branchenbucheinträge aus Spanien

Gewerblicher Eintragsdienst – Fragwürdige Suchmaschinenoptimierung


Ein Gewerbetreibender sandte uns im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. eine Rechnung und gleichzeitige Kündigungsbestätigung der Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ zu. Dieses Unternehmen verlangt von unserem Mitglied insgesamt 199 EUR für folgende Dienstleistung: Branchenbucheintragung inklusive Suchmaschinenoptimierung – für 12 Monate und ohne automatische Verlängerung. Als Kontoverbindung für die Überweisung wurde ein spanisches Konto angegeben.

Besucht man die Website von Gewerblicher Eintragsdienst, findet man neben einem Beschreibungstext insgesamt elf Links zu diversen Branchenbüchern. Neben den „Gelben Seiten“ findet man beispielsweise eine Verlinkung zu „MeineStadt“ oder auch „Klicktel“. In dem Text wird der Gewinn neuer Kunden durch einen Werbeeintrag garantiert. Ob in dem Zusammenhang von einer Suchmaschinenoptimierung die Rede sein kann, ist in Frage zu stellen. Schließlich verlinkt Gewerblicher Eintragsdienst nur auf andere Branchenbücher, ohne dass eine Überprüfung der angebotenen Dienstleistung überprüft werden kann. Darüber hinaus stehen die dort aufgezählten Branchenbücher in keinem Zusammenhang, sodass von einer Optimierung kaum die Rede sein kann, sofern man nur ein Unternehmen dort einträgt.

Laut eigener Aussage besteht zwischen den verlinkten Branchenbüchern keine geschäftliche Beziehung. Ferner steht dort: „Wir erhalten weder Provisionen, noch sonstige Entgelte für die Vermittlung eines Eintrages.“ (Quelle: Gewerblicher Eintragsdienst Homepage, http://www.gewerblicher-eintragsdienst.com/)

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Gewerblicher Eintragsdienst hat laut des Impressums der Homepage seinen Sitz in Spanien. Auf der uns vorliegenden Rechnung jedoch ist eine Adresse in Nürnburg angegeben. Anscheinend entstanden die Verträge fernmündlich, sprich telefonisch. Haben Sie auch eine Rechnung für eine Branchenbucheintragung erhalten? Für Gewerbetreibende gibt es kein Widerrufsrecht. Darauf weist das Unternehmen in dem Schreiben auch hin. Des Weiteren wurde das Gespräch, bei dem der Vertrag entstand, via Bandaufzeichnung festgehalten. Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir haben Erfahrungen mit Branchenbuchanbietern und helfen Ihnen mit weiteren Informationen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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oder per E-Mail:

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PKBMedia | Unternehmen-Auskunft

Die Firma PKBMedia aus Duisburg verschickt Offerten für einen Eintrag in das Branchenbuch „Unternehmen-Auskunft“. Empfänger solcher Schreiben sind Gewerbetreibe, dessen firmenrelevante Daten im Bundesanzeiger öffentlich gemacht wurden. So gelangt PKBMedia an dementsprechende Anschriften und Unternehmensdaten, mit denen sie ihr Branchenregister füllen. Ein solcher Eintrag soll dem Unternehmer insgesamt 558,35 EUR kosten, sofern er das Schreiben unterschrieben und ausgefüllt zurückschickt.

PKBMedia | Unternehmen-Auskunft


PKBMedia – Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht


„Bitte beachten Sie!!! Unser Schreiben ist ein "Angebot" Sie können es nach Ihrem Belieben annehmen oder ablehnen. Danke“ (Quelle: Unternehmen-Auskunft.de, Startseite: http://unternehmen-auskunft.jimdo.com/) heißt es derzeit (Stand 16.11.2015) auf der Startseite des Branchenbuchs der PKBMedia aus Duisburg. Auch wenn die Betreiber des Portals Unternehmen-Auskunft hier recht auffällig und sogar per Großbuchstaben ihre Schreiben als Angebot bezeichnen, ist das bei den Schriftstücken nicht der Fall. Die schriftliche Veröffentlichungsofferte, die Gewerbetreibende erhalten wird dort erst im Kleingedruckten deutlich. Dort heißt es: „Eine Zahlungsverbindlichkeit besteht nicht, da wir gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen“. Für diese Offerte, einen Eintrag in das Branchenregister Unternehmen-Auskunft, soll der Gewerbetreibende insgesamt 558,35 EUR zahlen. In dem uns vorliegenden Schreiben ist von einer Laufzeit keine Rede.

Unternehmen-Auskunft – Offerte für bereits zugängliche Daten


Die Formulare der PKBMedia sind übertitelt mit „Industrie und Gewerbe Verwaltung und Auskunft“. Auch sind dort folgende Hinweise zu lesen: „Bitte sofort bearbeiten“ sowie „Sie werden gebeten bei Annahme, binnen 7 Tagen, den Gesamtbetrag in Höhe von 558,36 EUR zu zahlen“.

PKBMedia - Veröffentlichungsofferte - 16.11.2015
PKBMedia - Veröffentlichungsofferte - 16.11.2015


Die Dienstleistung der PKBMedia sollte von Gewerbetreibenden aufmerksam geprüft werden. Da die Datensätze des eigenen Unternehmens bereits öffentlich und kostenfrei als Handelsregistereintrag im Bundesanzeiger gelistet sind, ist eine Übernahme in ein Branchenbuch für 558,35 EUR möglicherweise überflüssig. Sollten Sie jedoch das Schreiben unterschrieben zurückgesandt haben, haben Sie als Gewerbetreibender kein Widerrufsrecht.
Haben Sie Fragen zu PKBMedia? Gerne hilft unser Verein für Verbraucherschutz auch Gewerbetreibenden und bietet Ihnen weitere Informationen. Rufen Sie an oder mailen Sie uns! Mitglied sein heißt – stark zu sein.

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Montag, 16. November 2015

Europe REG Services Ltd | Gewerbe-Meldung

Zahlreiche Gewerbetreibende erhalten derzeit Fax-Formulare von der Europe REG Services Ltd., die das Portal „Gewerbe-Meldung“ betreiben. Übertitelt mit „Eilige Faxmitteilungen“ wird ein Fax an Firmeninhaber versandt, welches ein Eintragungsangebot in ein Branchenbuch beinhaltet. Wer das Fax unterschrieben zurückschickt bzw. sich einträgt, erhält eine hohe Rechnung.

Europe REG Services Ltd  Gewerbe-Meldung


Europe REG Services Ltd – Was steht in dem Fax?


Beim ersten Besuch auf der Website von „Gewerbe-Meldung“ (deutschland.gewerbe-meldung.de) wirkt die Aufmachung vertraut. Erinnert die Startseite doch sehr an die GES Registrat GmbH (gewerberegistrat.de), über die wir bereits berichteten.

Ein Fax der Europe REG Services Ltd wird im Briefkopf mit einem kleinen Adler verziert, der dem Schreiben einen amtlichen bzw. offiziellen Charakter verleiht. Gewerbetreibende sollen in diesem Fax die Daten zur ihrer Firma eintragen (Adresse, Branche, Internetadresse und mehr). Unterhalb der Eintragsfelder wird das Eintragungsangebot erläutert, welches besonders beachtet werden sollte:

„Es handelt sich nicht um ein gebührenfreies Register, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot. (…) Es besteht bisher keine Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird das Leistungspaket für drei Jahre verbindlich bestellt. Der Preis für das Leistungspaket beträgt 348 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr.“

Das bedeutet im Klartext: Schickt ein Gewerbetreibender das Fax unterschrieben zurück, verpflichtet er sich zu einer Zahlung  von insgesamt 1242,36 EUR (1044,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) für einen drei Jahre gültigen Eintrag.

Auch verweist das Schreiben auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die hier nachlesbar sind: http://deutschland.gewerbe-meldung.de/agb

Faxmitteilung | Europe REG Services Ltd | 16.11.2015
Faxmitteilung | Europe REG Services Ltd | 16.11.2015


Gewerbe-Meldung: „Eilige Faxmitteilungen“ aus Malta


Bevor Gewerbetreibende im stressigen Geschäftsalltag das Fax unbedacht und unterschrieben zurücksenden, sollte die Notwendigkeit für das eigene Unternehmen sowie der Nutzen geprüft werden. Das von Europe REG Services Ltd. betriebene Branchenbuch Gewerbe-Meldung.de  bietet neben dem Standard-Eintrag auch einen noch kostspieligeren Bild-Eintrag. Ob diese Offerte tatsächlich für die Präsenz eines Gewerbes hilfreich ist, bleibt fraglich. Diese Meinung teilt auch das Landratsamt Dachau, die in einer Pressemitteilung über das Fax berichten.

Sollten Sie jedoch das Fax voreilig zurückgesandt haben und von den hohen Kosten für einen Branchenbucheintrag auf Gewerbe-Meldung  überrascht worden sein, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns über unsere Hotline und auch via E-Mail. Mitglied sein heißt, ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

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Freitag, 13. November 2015

Global Medien | Berlin | Branchenbuchabzocke

Zwecks eines Branchenbucheintrages der Firma Global Medien in 10365 Berlin liegen Verbraucherdienst e.V. Beschwerden von Verbrauchern vor. Die Offerte der Firma ist möglicherweise eine Branchenbuchabzocke! Es werden von dem Verbraucher/Gewerbetreibenden 477,81 EUR gefordert. Einen Firmeneintrag einer Firma Global Medien findet sich nicht im Handelsregister.

Global Medien | Berlin | Branchenbuchabzocke


Bei der auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer bzw. Faxnummer heißt es, dass ein Verbindungsaufbau sei nicht möglich, bitte versuchen sie es noch einmal (Stand 13.11.2015). Nach wiederholtem Versuch ist eine Weiterleitung des Anrufs zu hören, woraufhin der Anrufer in einer Warteschleife landet. Nach ca. zwei Minuten ("Ihr Anruf wird gleich entgegengenommen") wird man aus der Schleife raus geworfen (Stand 13.11.2015).

Global Medien - Dienstleistung zweifelhaft


Wofür genau die Grundgebühren in Höhe von 399 EUR (Brutto 477,81 EUR) in Rechnung gestellt werden, bleibt fraglich. Denn die Homepage http://www.global-medien.com/ heutiger Stand ( 13.11.2015 )ist "Under Construction". Aus dem beigefügten Überweisungsträger der Rechnung in diesem Fall der zweiten Mahnung sollen die geltend gemachten Rechnungsbeträge an eine türkischen Kontoverbindung überwiesen werden. Der Zahlungsempfänger ist ein gewisser Mert Muhittin Gül und nicht eine Firma Global Medien. Lediglich im Verwendungszweck steht Global Medien. Laut der Verbraucher werden diese bei einer Nichtzahlung der Rechnung telefonisch kontaktiert und aufgefordert, die Rechnung zu zahlen - oder es werden gerichtliche Schritte eingeleitet.

Gewerbetreibende werden geködert


Auf dem Markt gibt derart viele Fallen für Gewerbetreibende, denn seit das "Anti-Abzock-Gesetz" für Verbraucher durch den Gesetzgeber verabschiedet wurde, hat Verbraucherdienst e.V. aufgrund der derzeitigen Vielzahl von Beschwerden, den Eindruck, dass förmlich eine Jagd auf Gewerbetreibende eröffnet wurde. Einige schwarze Schafe haben Wege gefunden, um an das schwerverdiente Geld des Gewerbetreibenden zu kommen. Hier einige Beispiele:


  • Mittels Faxspam: Das Fax wirkt wie ein amtliches Formular. Dort gibt es immer eine Rückfaxnummer, zu der zusätzlich suggeriert wird, dass nur die Daten ergänzt werden sollen. Doch Achtung! Meistens enthalten derartige Faxspam eine versteckte Zahlungsklausel. Sobald der Gewerbetreibende dieses Fax unterzeichnet hat, kommt erst einmal ein Vertrag zustande.
  • Mittels unerlaubter Werbeanrufe: es werden die Gewerbetreibende mittlerweile bombardiert, wo durch die Anrufer nach eigener Aussagen behaupten, dass schon eine Kundenbeziehung bestehen soll und ein kostenpflichtiger Eintrag gekündigt werden muss. Daraufhin erfolgen wohl Bandaufzeichnungen, bei denen es eigentlich nur um die Kündigungen des bereits bestehenden kostenpflichtigen Eintrags gehen soll und letztendlich kommt eine Rechnung.

23.03.2015 - Neues zu Global Medien 


Herr Mert Muhittin Gül rief in unserem Büro an und bat uns, seinen Namen innerhalb dieses Beitrags zu löschen. Aline Krause, erste Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V., wollte in diesem Gespräch erfahren, worauf sich die aufgeführte Forderung begründen würde. Herr Mert Muhittin Gül gab an, dass er diese von Werbeagenturen aufgekauft hätte und das die Kontoverbindung auf dem Überweisungsträger seine eigene sei. Frau Krause wollte im Namen der Verbraucher und der Betroffenen noch in Erfahrung bringen, wie die Ansprüche gegenüber den Gewerbetreibenden begründet werden. Herr Mert Muhittin Gül wollte oder konnte diese Frage nicht beantworten, die Betroffenen (Zitat)"sollen ja nur zahlen"(Zitatende). 

Global Medien – Woher kommt das Logo?


Global Medien - Zweite Mahnung - November 2015

Wir warfen einen Blick auf die uns vorliegende Mahnung und konnten feststellen, dass das Logo (zu sehen auf dem Bild) anscheinend unter dieser URL zu finden ist: https://www.hiretheworld.com/profile/lovag/portfolio/fun-logo-design-for-global-sourcing-apparel/9442/
Unter dem Aufruf „Fun Logo Design for Global Sourcing Apparel“ wird dort ein Design Vorschlag vorgestellt, der anscheinend rein gar nichts mit Global Medien zu tun hat.


Verbraucherdienst e.V empfiehlt den Gewerbetreibende auf solche Offerten nicht zu reagieren, sondern bei derartigen Telefonaten den Hörer aufzulegen und auf Faxspam ebenfalls nicht zu reagieren. Bitte sensibilisieren sie auch ihr Personal.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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Dateyard AG | Versteckte Kosten?

Es liegen Verbraucherdienst e.V vielfache Beschwerden bezüglich der Firma Dateyard AG, Schochenmühlstr. 4, Sitz CH-6340 Baar vor. Die Firma Dateyard AG macht durch die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiele Forderungen in Höhe von 159,30 EUR. Die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiele droht bei Nichtzahlung mit gerichtlichen Maßnahmen,  denn Ihr Auftraggeber Dateyard AG hätte sie dahingehend beauftragt. Hier soll es sich um eine kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft für die  Kommunikationsplattform heute-s*x.com handeln.

Dateyard AG  Versteckte Kosten

Dateyard AG Angebot zweifelhaft ?


Diese Kommunikationsplattform soll dem Nutzer die Möglichkeit bieten, sich selbst zu präsentieren. Um sich anzumelden, bedarf es nur der Angabe einer E-Mail Adresse.

Screenshot Dateyard | 12.11.2015
Screenshot Dateyard | 12.11.2015


Mit der Angabe einer E-Mail Adresse und eines Geburtsdatums soll laut der Startseite der Firma Dateyard AG die kostenlose Nutzung möglich sein - also ohne Abgabe einer Erklärung, dass ein User bei einer Anmeldung "die Nutzungsbedingungen anerkennen muss". Auch bei einer Anmeldung wird in der E-Mail-Bestätigung weder auf die Nutzungsbedingungen noch auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Auch eine Widerrufsbelehrung ist nicht vorhanden.

Screenshot Dateyard | 12.11.2015 | Anmeldung
Screenshot Dateyard | 12.11.2015


Sobald ein User die Startseite aufruft, wird heftig mit einer Einblendung, mit folgenden Slogan geworben „ Lass Dir diese Chance nicht entgehen! Auf heute-s*x.com (Name zensiert) kannst du dich heute auf ein S*xtreffen mit echten Frauen verabreden. Außerdem profitierst du von vielen Vorteilen: kostenlose Anmeldung, Nachrichten lesen und schreiben, Suche in deiner Umgebung, S*xtreffen Garantie, Echte Frauen und Männer….. “

Bei der Anmeldung ist nicht zu lesen, dass diese „Chance“ etwas kosten soll oder der User eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft eingehen muss, um von der angepriesenen Chance profitieren zu können.

Screenshot Dateyard | 12.11.2015 | Anmeldung abschließen
Screenshot Dateyard | 12.11.2015


In den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG ist nichts mehr über die echte „Chance“ zu lesen, denn das heißt es: „Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Denn das Nachrichten versenden und schreiben ist nur möglich wenn der Nutzer eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft eingeht.“ Verbraucherdienst hält die Werbung auf der Startseite für irreführend, denn wenn derartig geworben wird, muss der User auch kostenlos von dem Angepriesenen profitieren können

So heißt es in den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG: „Die Gratis-Nutzung bietet dem Nutzer eine eingeschränkte Funktionalität. Der Nutzer hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, von einer Gratis-Nutzung in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft zu wechseln, um die Premium-Funktionalität (Erweiterte Suchfunktion, Schreiben und Beantworten von Nachrichten) nutzen zu können.“
Auch enthalten die Nutzungsbedingung keinerlei Garantieversprechen, wovon vollmundig im Werbeslogan die Rede ist.

Kündigungsklausel fraglich bei Dateyard


Es heißt in den Nutzungsbedingungen der Dateyard AG:

„(2) Der Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der Mitgliedschaft zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht, verlängert sich dieser entsprechend dem vorherigen vom Nutzer gewählten Paket.
(3) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung per Fax an +41 (0) 41 508 70 64 erfolgt. Für eine eindeutige Zuordnung und zum Schutz vor Missbrauch ist es in jedem Fall zwingend erforderlich, dass der Kunde im Kündigungsschreiben in leserlicher Art und Weise (DRUCKBUCHSTABEN) mindestens seinen vollständigen Namen, die genutzte Dating-Seite, seine genutzte Email-Adresse und seinen Benutzernamen nennt. Zur Vereinfachung gibt es hier das Kündigungsformular zum Ausdrucken“ Quelle: Nutzungsbedingungen Heute-s*x

Interessant ist, dass der User mittels Internet einen kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft abschließen kann, doch die Kündigung dieser kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft nur schriftlich möglich ist. Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass auch Kündigungen per E-Mail möglich sein müssen. Lesen Sie dazu auch: Urteil Kündigung der Nutzung eines Online-Portals muss auch online möglich sein - LG München 12 O 18571/13. Verbraucherdienst e.V. hält die Kündigungsklausel für unwirksam.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 12. November 2015

Tele Columbus | Tarifänderung | Inkasso

Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtete am 10.11.2015, dass die Kunden des TV-Kabelnetzanbieters Tele Columbus aufgrund von Tarifumstellungen mit Preiserhöhungen bedacht worden sein sollen. Kunden, die zum Beispiel für einen 16-MBit/s-Internettarif 14,99 EUR im Monat zahlten, wurden ab dem 01.05.2015 monatlich 19,99 EUR berechnet. Ebenfalls eine Preiserhöhung erhielten Nutzer des Tarifs „Internet 1000“ von 9,99 EUR auf ebenfalls 19,99 EUR.

Tele Columbus | Tarifänderung | Inkasso


Die Verbraucherzentrale Sachsen riet den Betroffenen, die Preiserhöhung nicht hinzunehmen und zu zahlen, sondern mit einem Schreiben an den TV/ Kabelnetzanbieter Tele Columbus zu reagieren, um auf die Unwirksamkeit der Änderung hinzuweisen und die alten Preise weiter zu bezahlen. Quelle:Inside-Digital.de http://www.inside-digital.de/news/22905-verbraucherzentrale-sachsen-gegen-tele-columbus-preiserhoehung

Tele Columbus TV Kabelnetzanbieter - Hartes Vorgehen


Der TV Kabelnetzanbieter reagierte wohl mit aller Härte, bestätigt Katja Hechler von der Verbraucherzentrale Sachsen; es soll Kündigungen der Verträge, Mahnungen und Inkassodrohungen gegeben haben. Denn die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Meinung, wenn sich der Kabelnetzanbieter im Recht wähnt, müssen sie die Forderungen aus der Tarifänderung gerichtlich durchsetzen. Dies soll bisher nicht geschehen sein.

Tele Columbus: Versorgung zum alten Tarif sei nicht möglich


Tele-Columbus-Pressesprecher Hannes Lindhuber sagte Golem.de im Mai 2015, dass eine Versorgung der Kunden zum alten Tarif nicht möglich sei. Alte, seit langem nicht mehr buchbare Internettarife mit geringen Übertragungsgeschwindigkeiten würden vollständig eingestellt. Weiter sagt Lindhuber: „Die Kunden erhalten weiterhin das günstigste Angebot im bestehenden Produktportfolio: die Internet- und Telefon-Doppelflatrate 2er Kombi 16 mit 16 MBit/s für 19,99 Euro monatlich.“ Dabei räume Tele Columbus seinen Kunden vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht ein.

Es wurde aktuell ein Nachtrag auf Golem.de gepostet: Pressesprecher Lindhuber sagte Golem.de am 10. November 2015: „Offene Forderungen nicht zu begleichen, ist jedenfalls nicht ratsam, da in diesem Fall entweder die Versorgungsleistung eingestellt werden muss oder noch höhere Kosten auf den Nutzer zukommen.“ Quelle: Golem.de http://www.golem.de/news/verbraucherzentrale-tele-columbus-kuendigt-wenn-kunden-neuen-vertrag-verweigern-1511-117382.html

Es bleibt abzuwarten, ob Tele-Columbus tatsächlich den Weg geht, seine Forderung nach den Änderungen der Tarife gerichtlich durchzusetzen. Kunden, die es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, sollten sich früh genug informieren.

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Mittwoch, 11. November 2015

Achtung, Mahnbescheid! | Hinweise zu Inkassoschreiben

Verbraucherdienst e.V ist in den letzten Jahren aufgefallen, dass eine Vielzahl von Inkassoforderungen kurz vor Jahresende geltend gemacht werden. Gemeint sind Inkassounternehmen wie Debcon GmbH aus Bottrop, Focus Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim und Condor Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen. Im gleichen Zusammenhang sind zusätzlich Spiegel Inkasso, Uniscore, FKH Gbr, Rhein Inkasso, EOS SAF und National Inkasso zu nennen.

Achtung, Mahnbescheid! | Hinweise zu Inkassoschreiben


Auftraggeber waren entweder Rechteinhaber, die Kosten und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzungen geltend machten - oder Firmen aus dem Dienstleistungssektor, die Forderungen durch die benannten Inkassounternehmen verlangen. Teilweise folgten auf versandte Zahlungsaufforderungen auch gerichtliche Mahnbescheide. Das liegt unter anderem an den Verjährungsfristen, die immer am 31.12. eines Jahres beginnen und nach drei Jahren - ebenfalls am 31.12. eines Jahres - enden. Es werden daher zeitig Mahnbescheide gegen die Schuldner beantragt, um die Verjährung hemmen zu können. Bei Forderungen aus Urheberrechtsverletzung gibt es Inkassounternehmen, welche die Meinung vertreten, dass in dem Fall eine Verjährung nicht nach drei Jahren vorliegen würde, sondern nach erst zehn Jahren. Es gab wenige Gerichte, die der Meinung folgten. Eine Mehrzahl deutscher Gerichte waren der Ansicht, dass Forderungen aus Filesharing/ Urheberrechtsverletzungen bereits nach drei Jahren verjährt wären.

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 31.10.2014, Az. 36a C 202/13;
Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14;
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2014, Az. 57 C 15659/13;
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14 sowie vom
Amtsgericht Bielefeld mit Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13.

Hinweise zu Mahnbescheiden oder Inkassoforderungen


Wichtig! Inkassounternehmen wie die Debcon GmbH, Focus Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement mbH, Spiegel Inkasso, Rhein Inkasso, National Inkasso, FKH Gbr, Uniscore, EOS SAF: diese genannten Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eintragen und sind demzufolge berechtigt, Forderungen von Auftraggebern eintreiben zu dürfen. Insbesondere haben diese Inkassounternehmen keine besondere Prüfungspflicht, weil es sich bei Inkassoforderungen meistens um sogenannte Massenmandante handelt; daher sind die Inkassounternehmen eventuell nicht in der Lage, jede einzelne Forderung zu prüfen. Diese Inkassounternehmen können, wenn die Forderung von dem Auftraggeber bzw. Gläubiger abgetreten oder durch die Inkassounternehmen aufgekauft wurde, als Gläubiger in Mahnbescheiden oder Inkassoschreiben auftreten. Zum Beispiel sind National Inkasso, FKH, Uniscore, Focus Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement und Debcon GmbH sind in der Vergangenheit selber als Gläubiger in Zahlungsaufforderungen oder auch Mahnbescheiden aufgetreten.

Betroffene Schuldner sollten Inkassoforderungen / Mahnbescheide nicht ignorieren


Grundsätzlich sollten Inkassoforderungen von Inkassounternehmen wie Debcon GmbH, National Inkasso, Focus Forderungsmanagement GmbH, Condor Forderungsmanagement, Rhein Inkasso, Spiegel Inkasso, FKH Gbr und oder Uniscore, EOS SAF und weitere nicht ignoriert werden. Denn die Konsequenz könnte ein kostspieliges Gerichtsverfahren sein.
Dennoch sollte der Betroffene auch nicht übereilt zahlen, denn wenn der Betroffene der Meinung ist, die Forderungen wäre nicht berechtigt oder die geltend gemachten Kosten wären zu hoch, dann ist Handeln erforderlich. Hier können Sie einige Beispiele nachlesen, wie Forderungsabwehr erfolgreich funktionieren kann:

Urteile zu Verbraucherschutzthemen wie Inkassoforderungen:
https://verbraucherdienst.com/inkasso-verbraucherschutz.html


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Dienstag, 10. November 2015

Eucomdat Company Data GmbH | National Inkasso GmbH

Die Eucomdat Company Data GmbH betreibt ein Portal mit recht sperrigen Namen, das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ - zu finden unter der Website Ust-IdNr.org. Derzeit versucht das Inkassobüro National Inkasso GmbH offene Forderungen für einen Eintrag auf diesem Portal einzutreiben. Doch welchen Nutzen hat dieses Zentralregister für Gewerbetreibende? Verbraucherdienst e.V. informiert.

Eucomdat Company Data GmbH  National Inkasso GmbH

National Inkasso fordert für Eucomdat Company Data GmbH


Die Verwirrung um das Europäisches USt-IDNr. Verzeichnis der Firma Eucomdat Company Data GmbH aus Brüssel scheint groß. Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten ein amtlich wirkendes Schreiben, in dem 890 EUR für die „Erfassung und Veröffentlichung“ der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gefordert werden. Auch wenn sogar das offiziell wirkende graue Papier die Seriösität des Schreibens vortäuschen soll, gibt es keine Behörde, die Ust-IDs in der Form sammelt.
„Gebührenabrechnungen“ für das Europäische Zentralregister waren 2013 im Umlauf. Aktuell verschickt jedoch National Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen wegen noch offener Forderungen gegenüber Eucomdat Company Data. Insgesamt fordert National Inkasso einen Betrag von 1.213,37 EUR. Das Inkassobüro aus Düsseldorf droht dem Schuldner bei einem Versäumnis der Zahlung neben einem gerichtlichen Mahnverfahren mit einem SCHUFA-Eintrag.

Hohe Forderung für eine ursprünglich zweifelhafte Dienstleistung


Ursprünglich wurde das „Europäisches USt-IDNr. Verzeichnis“ (www.ust-idnr.org) von Company Data S.P.R.L. aus Brüssel betrieben. Als Gläubiger taucht in der Zahlungsaufforderung von National Inkasso GmbH die Eucomdat Company Data GmbH auf. Eine Forderungsübersicht zeigt auf, wie der hohe Betrag zustande kommt: Neben der Hauptforderung von 890 EUR kommen neben Zinsen noch Mahnkosten und Inkassogebühren dazu, sodass National Inkasso 1.213,37 EUR vom Schuldner einfordert.

Bereits im Juni 2015 machten Schreiben zur „Erfassung und Veröffentlichung“ von Ust-Ids die Runde. Jedoch war für die Schreiben in diesem Fall die Firma DR Verwaltung AG aus Bonn verantwortlich. Von der Aufmachung bis zur Dienstleistung ähnelt die Vorgehensweise stark dem Geschäftsgebaren der Company Data GmbH. Verbraucherdienst berichtete.

Nehmen Sie Kontakt auf


Haben Sie auch eine Zahlungsforderung von National Inkasso erhalten? Oder erhielten Sie auch ein Schreiben zur Erfassung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Gerne können Sie uns kontaktieren. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

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Freitag, 6. November 2015

Telemedia Solutions EOOD | Branchenbuch

Ein Korrekturfax für das Werbeprodukt „Bürgerinfo“ von der Firma Telemedia Solutions EOOD aus Bulgarien wird derzeit an Gewerbetreibende und Freiberufler verschickt. Wer das Fax ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung von 883 EUR zugestellt – für einen Anzeigenvertrag mit Telemedia Solutions.

Telemedia Solutions EOOD  Branchenbuch


Telemedia Solutions EOOD – Anzeigenvertrag durch Korrekturfax?


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über Firmen, die mittels eines Werbeprodukts („Bürgerinfo“) versuchen, Gewerbetreibende für kostspielige Werbeanzeigen zu gewinnen. Mit Hilfe eines Korrekturfaxes möchte nun Telemedia Solutions EOOD aus Bulgarien Anzeigen für ihr Printprodukt verkaufen. Dieses Fax stellt eine Offerte dar und wird an Gewerbetreibende und Freiberufler verschickt. Sollte dieses Schreiben ausgefüllt und unterzeichnet zurückgeschickt werden, folgt innerhalb weniger Tage eine Rechnung von 883 EUR, da – laut der Auffassung von Telemedia Solutions EOOD - ein Anzeigenvertrag entstanden ist.

Anfang des Jahres mit einem Branchenbuch aktiv


Bereits im Frühjahr 2015 fiel Telemedia Solutions EOOD durch eine weitere Offerte an Gewerbetreibende auf. Es wurden Anschreiben versandt, in denen ein Eintrag in das Branchenbuch „Das Branchenbuch“ in Rechnung gestellt wurde – für 688,80 EUR. Derzeit liegen Verbraucherdienst e.V. keine weiteren Informationen über dieses Branchenbuch – und ob es überhaupt von Gewerbetreibenden genutzt wird – vor.

Freiberufler und Betreiber eines Gewerbes, die aktuell ein Korrekturfax von Telemedia Solutions EOOD erhalten haben, sollten diese Offerte ganz genau prüfen. Denn laut unserer Recherchen ist nach wie vor ungeklärt, ob und wie so eine „Bürgerinfo“ vertrieben wird. Wie hoch ist die Auflage? Wo wird sie verteilt? Erreicht dieses Werbeprodukt überhaupt genügend potentielle Kunden?

Verbraucherdienst e.V. informiert Gewerbetreibende und Freiberufler


Bei dem Printprodukt „Bürgerinfo“ handelt es sich um eine Dienstleistung, deren Werbenutzen möglicherweise fraglich ist. Unser Verein informiert Sie gerne am Telefon oder per E-Mail über sämtliche Fragen bezüglich eines Korrekturfaxes durch Telemedia Solutions EOOD aus Bulgarien.

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Foton Grup 73 Forderungsmanagement

Die Firma Foton Grup 73 Ltd Forderungsmanagement aus Amsterdam verschickt derzeit Zahlungsaufforderungen an Verbraucher, die sie mit „Letzter Mahnbescheid“ betiteln. Gefordert werden insgesamt 198,59 EUR. Handelt es sich bei diesen Schreiben um Abzocke?

Foton Grup 73 Forderungsmanagement


Foton Grup 73 – Unbekannte Forderungen aus Amsterdam


Foton Grup 73 Ltd Forderungsmanagement verschickt zahlreiche Schreiben an Verbraucher, in denen ein Gesamtbetrag von 198,59 EUR gefordert wird. Jedoch ist nicht bekannt, worauf sich diese Zahlungsaufforderung bezieht. Es sind weder konkrete Gläubiger genannt (in dem Schreiben wird nur eine „Mandantin“ beschrieben) noch auf welche Dienstleistung sich die Forderung überhaupt bezieht. Der Firmensitz der Foton Grup 73 ist in den Niederlanden, genauer Amsterdam. Jedoch weisen die IBAN und BIC Nummern der angegebenen Bankverbindung auf ein Konto in Bulgarien hin. Das Unternehmen ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Eine gerechtfertigte Forderung durch die Foton Grup 73 ist demnach fraglich.

Zahlungsaufforderung | Foton Grup 73 Forderungsmanagement | 31.10.2015
Zahlungsaufforderung | Foton Grup 73 Forderungsmanagement | 31.10.2015


Ähnlichkeiten zu SNS Claims und Excon Forderungsmanagement


Verbraucherdienst e.V. konnte zuletzt zahlreiche Verbraucher zu einem ähnlichen Schreiben informieren. Vor wenigen Wochen wurden Schreiben von Excon Forderungsmanagement versandt, die von der Aufmachung her sehr an die aktuellen Forderungen der Foton Grup 73 erinnert. Der Text des Schreibens ist bis auf die Post- und Bankdaten nahezu identisch. Es wird weiterhin mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, sofern der Betrag von 198,59 EUR nicht innerhalb der Frist bezahlt wird.

Verbraucherdienst e.V. informiert bei fragwürdigen Forderungen


Fanden Sie auch ein Schreiben von Foton Grup 73 Ltd Forderungs Management in Ihrem Briefkasten? Sollen Sie auch 198,56 EUR für eine unbekannte Dienstleistung zahlen? Sie können uns gerne via Verbrauchertelefon kontaktieren.
Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

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Hamann Medien GmbH | Mein Branchenverzeichnis

Die Firma Hamann Medien GmbH verschickt Formulare an Gewerbetreibende und Freiberufler für einen Eintrag in das Online-Branchenbuch „meinbranchenverzeichnis.de“. Sollten Sie dieses Formular unterzeichnet zurücksenden, könnte eine hohe Rechnung folgen. Haben Sie so ein Formular erhalten?

Hamann Medien GmbH  Mein Branchenverzeichnis


Hamann Medien GmbH - Formular für einen „Standard Plus“ Eintrag


Gewerbetreibende und Freiberufler sind selbstverständlich daran interessiert, dass ihr Unternehmen mit maximaler Reichweite beworben wird. Die Firma Hamann Medien GmbH aus Geislingen verschickt derzeit Formulare, die einen Eintrag für ein Online-Branchenbuch sichern. Mit so einem Eintrag könnte ein Gewerbetreibender unter Umständen seine Präsenz im Internet verbessern.
Das Formular von Hamann Medien mit der Überschrift „Branchenverzeichnis – Eintragungsantrag 2015/2016“ ruft zur Überprüfung der Daten auf. Mit Hilfe dieses schriftlichen Datenabgleichs für einen „Standard Plus“ Eintrag wird das eigene Unternehmen ins Online-Branchenbuch Mein Branchenverzeichnis (meinbranchenverzeichnis.de) eingetragen.

Mein Branchenverzeichnis – Hohe Kosten für einen Branchenbuch-Eintrag


Das Online-Branchenbuch „Mein Branchenverzeichnis“ führt insgesamt vier Tarife auf, wovon einer für Gewerbetreibende sogar kostenfrei ist. Der Tarif „Basic“ bietet zwar zum Beispiel keinen Link zur eigenen Homepage, aber ist kostenfrei; der teuerste Tarif ist der „Standard Plus“ Eintrag, der auch über das durch die Hamann Medien GmbH versandte Formular angeboten wird. Dieser kostet monatlich 99 EUR. Die Laufzeit für einen Standard Plus Eintrag ist zwei Jahre. Das kostet einen Gewerbetreibenden insgesamt 2376 EUR - für einen Eintrag auf meinbranchenverzeichnis.de.

Sollten Gewerbetreibende das zugesandte Formular unterschrieben zurückschicken, gehen Sie einen Vertrag mit der Hamann Medien GmbH ein. Ein Widerrufsrecht besteht für Gewerbetreibende und Freiberufler nicht! Für alle weiteren Fragen bezüglich eines kostspieligen Eintrags in ein Branchenbuch können Sie uns gerne kontaktieren.

Auch für Gewerbetreibende: Kontaktmöglichkeiten Verbraucherdienst e.V.


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Mittwoch, 4. November 2015

Superwomen Fitness | Hard Candy Fitness | Erfahrungen

Wurden bei Ihnen auch ungefragt 49 EUR abgebucht, weil Ihr Fitness-Studio „umweltfreundlich umgerüstet“ werden soll? Eine Verbraucherin gab uns den Hinweis, dass ihr als Mitglied von Superwomen Fitness - vertrieben durch die JOPP AG aus Berlin – der Betrag abgebucht wurde. Auch bei Mitgliedern von Hard Candy Fitness kam es zu dieser ungewöhnlichen Abbuchung. Handelt es sich um Kunden-Abzocke?

Superwomen Fitness | Hard Candy Fitness | Erfahrungen


Superwomen Fitness – „umweltfreundliche Umrüstung“ für 49 EUR


Kunden der Fitness-Studios „Superwomen Fitness“ und „Hard Candy Fitness“ sollten bei einer unerwarteten Abbuchung von 49 EUR einen Blick in ihr E-Mail Postfach werfen. Dort findet sich unter Umständen eine E-Mail mit dem Betreff „Grün denken wird belohnt“. In dieser Mail (Newsletter) wird dem Kunden gegenüber erklärt, dank des Einzugs von „einem einmaligen Betrag“ von 49 EUR die Studios „umweltfreundlich umzurüsten“. Diese Umrüstung sieht zum Beispiel die Nutzung „digitaler Varianten“ vor, damit unter anderem Papier eingespart werden kann.
Eine Verbraucherin und Mitglied von Superwomen Fitness teilte uns mit, dass auch bei ihr ungefragt die besagten 49 EUR abgebucht wurden. Weil sie mit der Abbuchung nicht einverstanden war, wollte sie telefonisch Kontakt mit dem Studio aufnehmen – ohne Erfolg. Daraufhin meldete sich die Verbraucherin beim Verbraucherdienst e.V., um ihren Ärger kund zu tun.

Auch bei Mitgliedern von Hard Candy Fitness wurde abgebucht


Superwomen Fitness wird von der Jopp AG betrieben. Auch das Fitness-Studio Hard Candy Fitness vertreibt das Unternehmen aus Berlin. Mitglieder von Hard Candy Fitness erhielten auch diese Mail bzw. den Newsletter, in dem die Kunden über die Abbuchung informiert werden. Diese Mail bzw. Newsletter können Verbraucher sogar an dieser Stelle nachlesen: Grün denken wird belohnt, Quelle: hardcandyfitness.de/newsletter/gruen-denken-wird-belohnt.html

Mittlerweile wurde auch die Presse auf diesen ungewöhnlichen Einsatz für mehr Umweltbewusstsein zu Lasten der Kundschaft aufmerksam. So berichtete die BZ über diesen Vorfall unter der Schlagzeile „Kunden-Abzocke bei Hard Candy Fitness?“. Zudem hat die Verbraucherzentrale Berlin wegen des Verhaltens des Betreibers JOPP AG gegenüber ihren Kunden ein Abmahnverfahren gegen die Firma eingeleitet. Sollten Sie als Kunde der beiden Fitness-Ketten „Superwomen Fitness“ und „Hard Candy Fitness“ auch von dieser Abbuchung betroffen sein, informiert Sie gerne auch unser Verbraucherdienst e.V. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu sein.

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Dienstag, 3. November 2015

Commatis GmbH | Jedermann Inkasso

Die Commantis GmbH aus Stockern in Österreich betreibt mehrere Webseiten wie transendating-com und sex-kiste-com. Kürzlich erhielt ein Mitglied unseres Vereins eine Mahnung von Jedermann Inkasso. Laut dieses Schreibens seien noch nicht bezahlte Beiträge für eine Mitgliedschaft bei einem der genannten Portale offen. Insgesamt werden über 1000 EUR gefordert. Haben Sie sich auch bei einem Portal der Commatis GmbH angemeldet und daraufhin eine Mahnung erhalten?


Commatis GmbH - Zahlungen über die Digitalpayment GmbH?


Unter derselben Anschrift in Stockern (Österreich) finden sich die beiden Unternehmen Commatis GmbH und Digitalpayment GmbH. Während Commatis diverse Internetportale im Erotikbereich betreibt, bietet Digitalpayment die Bereitstellung von Dienstleistungen rund ums Onlinepayment an. Laut unseren Recherchen ist zwar eine kostenlose Anmeldung bzw. Registrierung bei einem dieser Portale möglich; jedoch ist es ohne Mitgliedschaft nicht auf den ersten Blick ersichtlich, wie viel die Nutzung der Plattform kosten wird. Erst ein Blick in die AGBs zeigt auf, dass zwischen „Free-Usern“ und „Premium-Usern“ unterschieden wird. Jedoch sind die Tarifmodelle je nach Plattform unterschiedlich gestaffelt, sodass genaue Angaben für Nicht-Registrierte nicht einsehbar sind.

Mahnung von Jedermann Inkasso für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft


Mahnung | Jedermann Inkasso | 01.09.2015
Mahnung | Jedermann Inkasso | 01.09.2015


Uns liegt durch ein Mitglied unseres Vereins eine Mahnung von Jedermann Inkasso GmbH aus Salzburg in Österreich vor. In diesem Schreiben fordert das Inkassounternehmen insgesamt 1061,38 EUR für noch offene Mitgliedsgebühren bei dem Portal der Firma Commatis GmbH. Jedermann räumt eine Frist von 12 Tagen ein, um den geforderten Gesamtbetrag zu überweisen.
In dem Schreiben weist das Inkassobüro darauf hin, dass die kostenpflichtige Mitgliedschaft Anfang Mai 2014 erworben wurde und durch die Angabe der Bankdaten und dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zahlung verpflichtet wird.
Haben Sie auch eine Mahnung für eine überfällige Forderung von Jedermann Inkasso erhalten? Oder Verbraucherdienst e.V. bietet allgemeine Informationen. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu bewahren.

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