Mittwoch, 25. Juli 2018

„Almicado“ & „Alvidado“: Erfahrungen mit den Handelsplattformen

Uns liegt eine Rechnung beziehungsweise eine Auftragsbestätigung für eine Testmitgliedschaft für die Handelsplattform „Almicado“ vor. Mit einer Gültigkeit von 24 Stunden soll diese Testmitgliedschaft nur 0,99 EUR kosten. Haben Sie Erfahrungen mit der Webseite sammeln können?

Titel: „Almicado“ & „Alvidado“: Erfahrungen mit den Handelsplattformen


Was ist die Onlinehandelsplattform Almicado.org?


Ein iPhone ohne Vertrag, Haushaltsgeräte und sogar Nahrungsmittel. Produkte dieser Kategorien sowie weitere mehr werden auf der Startseite der Onlinehandelsplattform mit dem Titel „Almicado“ (aktuell unter almicado.org erreichbar) vorgestellt. Das Besondere daran: auf zahlreichen Kategorien befindet sich der Hinweis, dass man bis zu 60 Prozent sparen könnte. Gerade bei kostspieligen Geräten nicht nur für Schnäppchenjäger ein attraktives Angebot.

Almicado.org ist eine Handelsplattform, die laut eigener Aussage „Zugang zu über 15.000 Adressen und Kontakten von Händlern, Großhändlern, Herstellern und Lieferanten“ bietet. Deren Angebot sei „ideal für Händler, Einkäufer, Reseller, Ebay Power-Seller und Unternehmer“. Um Almicado zu nutzen, muss zuvor eine Registrierung stattfinden.

Über 200 EUR für eine Jahres-Mitgliedschaft


Klickt man als Webseiten-Besucher auf den Button „Hier geht es zur Anmeldung“, öffnet sich eine Seite mit einem Formular samt dem Hinweis: „Testzugang - 0,99 EUR/1 Tag, dann 239,90 EUR/Jahr“. Bevor ein Testzugang für 99 Cent abgeschlossen werden kann, soll der Interessierte jedoch einige Daten (Name, Adresse, Mail-Adresse) eingeben. Für den Erwerb eines Testzugangs ist es scheinbar unerheblich, ob man zum Zeitpunkt der Registrierung ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender ist.

Almicado weist darauf hin, dass sich der Testzugang in eine kostenpflichtige Jahres-Mitgliedschaft wandelt, sofern der 24 Stunden Zugang nicht binnen 7 Tagen gekündigt wird.

Rechnung für eine Jahres-Mitgliedschaft


In der uns vorliegenden Rechnung von „almicado“ wird dem Empfänger eine „Kostenpflichtige Jahres-Mitgliedschaft“ für 239,90 EUR berechnet. Diese Rechnung/Auftragsbestätigung wurde acht Tage nach der Registrierung auf almicado.org erstellt. Bezahlt werden muss nach Erhalt innerhalb der nächsten sieben Tage. Als Zahlungsempfänger ist eine „DM Handelssysteme“ aufgeführt, in der Fußzeile steht der Name „Digital Trading Systems Ltd.

Scan: Rechnung von Almicado.org / Digital Trading Systems Ltd. / Juli 2018
Rechnung von Almicado.org / Digital Trading Systems Ltd. / Juli 2018


Keine Antwort von Almicado?


Ein Verbraucher beschrieb uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen:
Ich bin aufmerksam geworden auf die Seite über Facebook, dort standen viele positive Kommentare.“ Weiter beschreibt er, dass er sich auf der Seite registrierte, um den Test-Account zu nutzen. Er erhielt keine Anmeldebestätigung: „Da ich keine Bestätigung erhalten habe dachte ich mir das hat nicht geklappt brauchst dich nicht weiter drum kümmern, sprich Widerrufen per E-Mail.“ Etwas mehr als eine Woche später erlebte er aber eine böse Überraschung, da ihm per Post eine Rechnung zugestellt wurde. Auf der Rechnung soll keine Telefonnummer vermerkt sein, deshalb musste das Impressum der Webseite hinzugezogen werden: „ich habe eine E-Mail an office@almicado.org gesendet um versuchen die Sache zu klären, gleichzeitig habe ich ein Einschreiben gesendet mit einen Musterbrief“ Es folgten weitere E-Mails von Almicado, mit Drohungen, was bei einer Nichtzahlung für weitere Kosten entstehen könnten. Das Einschreiben kam später zurück, die Firma soll unter der Adresse nicht existieren.

Haben Sie auch Erfahrungen mit Almicado.org?


Wir würden uns freuen, wenn Verbraucher und Gewerbetreibende, die Erfahrungen mit der Handelsplattform „almicado.org“ haben, uns weitere Informationen zukommen lassen würden. Uns ist bekannt, dass ein weiteres Portal der „Digital Trading Systems Ltd.“ mit dem Namen „alvidado.org“ existiert, welches zum derzeitigen Stand von der Optik her sehr ähnlich wirkt. Oder haben Sie eine Rechnung erhalten? Bitte nutzen Sie unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

enDebito collect & finance GmbH fordert für dateyard AG

Die Webseiten-Betreiberin dateyard AG ist bereits Thema in unserer Berichterstattung gewesen. Bereits seit 2015 lagen uns Forderungen von Inkassounternehmen vor, die noch offene Rechnungen von Kunden beitreiben wollten. Nun liegt uns eine neue Zahlungsaufforderung vor:von der enDebito collect & finance GmbH.

Titel: enDebito collect & finance GmbH fordert für dateyard AG


Hohe Kosten für dateyard-Abo


Am Medienhafen in Düsseldorf befindet sich das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH. Derzeit liegt uns eine Zahlungsaufforderung dieses Unternehmens vor, die von der dateyard GmbH beauftragt wurde. Die dateyard GmbH betreibt unterschiedliche Flirtportale wie zum Beispiel „cougartreff.net“, auf dem „Singles Kontakte für Freundschaften, Partnerschaften und mehr“ geknüpft werden können.

Auf der uns vorliegenden Zahlungsaufforderung schreibt die enDebito collect & finance GmbH, dass der Empfänger sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Portal „cougartreff.net“ angemeldet und in der Folge soll er ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben. Bei diesem Vorgang sollen eine IP-Adresse sowie der Nutzername festgestellt und dokumentiert worden sein.

Forderung durch enDebito collect & finance GmbH


Ein kostenpflichtiges Abo bei der Dateyard GmbH bzw. auf cougartreff.com kostet laut der Forderung für eine Laufzeit eines Monats 39,90 EUR. Da der Kunde die anfallenden Kosten bislang nicht bezahlte, wurde die enDebito collect & finance GmbH mit der Beitreibung der entstandenen Kosten beauftragt. Zuzüglich der Mahn- und Rücklastschriftgebühren sowie Auskunfts- und Inkassokosten kommt es zu einer Gesamtforderung von mehr als 130 EUR (siehe Bild).

Zwei Wochen Frist werden bis zur Zahlung der Kosten gewährt. Bei Verstreichen dieser Frist wird die Angelegenheit an die „hausinterne Rechtsanwaltskanzlei“ übergeben. Es handelt sich dabei um die Kanzlei Daniel Raimer. RA Raimer ist Geschäftsführer der enDebito collect & finance GmbH und bietet online u.a. für Internetnutzer den sogenannten „5-Minuten-Mahnbescheid“ an.

Scan: Forderung der enDebito collect & finance GmbH für Dateyard / Juni 2018
Forderung der enDebito collect & finance GmbH für Dateyard / Juni 2018


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Forderungsschreiben von enDebito collect & finance GmbH erhalten? Wir berichteten bereits über das Unternehmen dateyard AG und den Erfahrungen anderer Verbraucher. Wenn Sie solche Schreiben erhalten haben, sollte geklärt werden, ob mit der dateyard AG überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist bzw. ob die die geltend gemachten Forderungen berechtigt sind. Auch sollte nicht von Abzocke oder Abofalle gesprochen werden, da der Vertragsabschluss über das Internet durchaus möglich ist. Das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH ist im Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt und demzufolge berechtigt, in Deutschland Dienstleistungen hinsichtlich eines Inkassobüros anzubieten und durchzuführen. Für weitere Informationen allgemeiner Art nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 23. Juli 2018

Über die MegaPlay Vorteilsgemeinschaft

„Herzlich willkommen bei der MegaPlay Vorteilsgemeinschaft!“ - so werden neue Teilnehmer schriftlich begrüßt, die zukünftig „mitfiebern“ dürfen. Ein solches Schriftstück wurde uns durch eine Verbraucherin zur Verfügung gestellt, um darüber zu berichten.

Titel: Über die MegaPlay Vorteilsgemeinschaft


Hohe Gewinne durch die MegaPlay Vorteilsgemeinschaft?


Rein optisch ähnelt das aktuelle Schreiben der MegaPlay Vorteilsgemeinschaft der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, über die wir Juni 2018 berichteten. Auch der Inhalt des Anschreibens (siehe Bild) ist komplett nahezu komplett identisch, sie unterscheiden sich nur bei der Bezeichnung und der Daten des Empfängers.

Somit ändert sich auch an den Aussagen nichts, abgesehen davon, dass sie nun durch MegaPlay Vorteilsgemeinschaft getroffen werden: es soll es möglich sein, bei den „bis zu 1.080 Zahlenreihen“ zweimal wöchentlich „mindestens 15 Mio. Euro zu gewinnen“.

Scan: MegaPlay Vorteilsgemeinschaft |  Juni 2018
MegaPlay Vorteilsgemeinschaft |  Juni 2018


Monatliche Abbuchungen in Höhe von 59,00 EUR


Die MegaPlay Vorteilsgemeinschaft kündigt darüber hinaus an, dass „für die Auskehr der Gemeinschaftserträge“ durch dem Empfänger eine gültige Bankverbindung vorliegt. Wie gehabt soll ein „Spielbetrag“ in Höhe von 59,00 EUR von dem Konto des Teilnehmers via SEPA-Lastschrift abgebucht werden.

Scheinbar werden Verbraucher vorab telefonisch kontaktiert, um für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel zu werben. Sollte zugesagt werden, könnte kurz darauf ein Begrüßungsschreiben an den Mitspieler versandt werden. Spätestens dann ist es möglich, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen.

Wer ist die Extra Mile Services, Ltd.?


In den AGB ist unter anderem zu lesen: Ein Widerruf auf den Vertrag ist an die „Extramile Kundenservice GmbH“ zu senden. Diese Firma hat ein Büro in Wien, doch scheint laut deren Homepage in Malta ihren Sitz zu haben. Als Absender für das Begrüßungsschreiben der MegaPlay Vorteilsgemeinschaft wurde die Wiener Adresse genutzt.

Laut der Internetrecherche ist das Unternehmen Extramile Kundenservice GmbH berechtigt für den „Betrieb eines Call Centers, einschließlich eines webbasierten Auskunftsdienstes, in Form der Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen, unter Ausschluss jeder beratenden oder auf Abschluss von Verträgen zielenden Tätigkeit sowie unter Ausschluss des Betriebs einer Notrufzentrale.“ (Quelle: https://firmen.wko.at/Web/DetailsKontakt.aspx?FirmaID=4716cfd3-ab19-4568-a32c-faf1dc3f3076, Stand: 19.07.2018)

Hilfe bei Abbuchungen durch MegaPlay Vorteilsgemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der MegaPlay Vorteilsgemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

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Freitag, 20. Juli 2018

GibMirS**: eCollect AG verschickte Zahlungsaufforderung

Auf der Webseite „GibMirS**“ kann man sich zwar kostenlos anmelden, aber es könnte während der Nutzung aber zu weiteren Kosten kommen. Werden diese nicht bezahlt, könnte eine Forderung durch das Inkassounternehmen eCollect AG die Folge sein.

Titel: GibMirS**: eCollect AG verschickte Zahlungsaufforderung

Über das Datingportal der „Together Networks Holdings Limited“


Der zweifellos eindeutige Titel der Datingseite „GibMirS**“ bedarf keiner weiteren Erklärung. Beworben mit starken Slogans „Frauen schreiben mit Männern kostenlos“ und „Knackige Schönheiten wollen sich noch heute verabreden!“ bietet dieses Portal Interessierten an, sich zunächst kostenlos zu registrieren.

Dazu werden zunächst Geschlecht, Alter, E-Mail und PLZ abgefragt. Auch die Vergabe eines Passworts wird abgefragt. Versenden lassen sich die Daten via Formular über den Button „Jetzt starten“ - durch das Betätigen werden den Nutzungsbedingungen und AGB zugestimmt. Wichtig für Nutzer: es mag vielleicht möglich sein, sich kostenlos auf „GibMirS**“ anzumelden, bestimmte Angebot kann man jedoch nur durch die Buchung kostenpflichtiger Abos nutzen. Dazu bietet „GibMirS**“ verschiedene Optionen an:


  • 3 Tage Testversion 5,97EUR
  • 1 Monat 39,99 EUR
  • 3 Monate 83,97 EUR
  • 6 Monate 119,94 EUR


Betrieben wird das Portal von der „Together Networks Holdings Limited“ mit Sitz auf Tortola, einer Insel auf den Britischen Jungferninseln. Sollte ein registriertes Mitglied des Datingportals „GibMirS** kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen, könnte es bei einem entsprechenden SEPA-Mandat zu Abbuchungen durch den Finanzdienstleister Novalnet AG kommen.

eCollect AG fordert für Novalnet AG


Uns liegt derzeit eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmen eCollect AG vor. Novalnet AG ist Partner der Together Networks Holdings Limited und übernimmt Finanzdienstleistungen für u.a. Abbuchungen. Die Firma eCollect AG fordert für Novalnet AG die Zahlung einer noch offenen Hauptforderung. Der Empfänger der Forderung soll innerhalb 10 Tagen die Summe von 145,97 EUR zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung (68,56 EUR) und anfallenden Inkasso- und Verzugskosten zusammen.

Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, so droht eCollect AG mit einem gerichtlichen Verfahren, was weitere Kosten bedeuten könnte. Des Weiteren droht eine Meldung bei Scoring-Agenturen. Die Firma eCollect AG ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (Anmerkung der Red: Geprüft am 20.07.2018) und demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Scan: eCollect AG - Zahlungsaufforderung


Hilfe bei eCollect AG und GibMirS**


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der eCollect AG erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Anmeldung und Kündigung auf Flirtportalen wie „GibMirS“? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Donnerstag, 19. Juli 2018

Stadt Media Verlag GmbH: Offerte und Rechnung versandt

Aktuell liegen uns eine Offerte und eine Rechnung vom Stadt Media Verlag GmbH vor. Ein Gewerbetreibender soll über 800 EUR für eine Anzeige in einem Werbeobjekt zahlen.

Titel: Stadt Media Verlag GmbH: Offerte und Rechnung versandt


Anzeigenauftrag durch Stadt Media Verlag GmbH


Gewerbetreibende sollten genau hinsehen, ehe Formular unterschrieben an eine Firmen zurück gesandt werden , zu denen zuvor aber keinerlei Geschäftsbeziehung bestand. Die Folgen könnten hohe Rechnungen und verbindliche Aufträge mit einer Laufzeiten von mehreren Jahren sein, die möglicherweise nicht einmal widerrufen werden können, da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

So ist auch bei versandten Formularen der Firma Stadt Media Verlag GmbH. So wird schriftlich Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen das Angebot (Offerte) einer Werbeanzeige in einem unbenannten und für Empfänger somit nicht einzuschätzenden „Werbeobjekt“ angeboten. Dazu muss das vorab ausgefüllte Dokument schlicht und einfach unterschrieben und zurück gefaxt werden.

Rechnung von über 800 EUR


Sollte ein Gewerbetreibender das Formular an die Stadt Media Verlag GmbH zurücksenden, kommt es zum Vertrag. Dieser soll automatisch auslaufen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. In diesem Jahr sollen zwei kostenpflichtige Auflagen erscheinen.

Uns liegt derzeit eine Rechnung der Stadt Media Verlag GmbH vor. So wird für eine Anzeige in einer „Stadtinformation“ die Gesamtsumme von 836,57 EUR verlangt. Diese Summe setzt sich aus der Anzeige selbst, den Satz-, Repro- und Auslieferungskosten zusammen. Wichtig ist dabei zu beachten: das ist eine von zwei Rechnungen, die auf Vertragspartner zukommen könnte. Das bedeutet, dass Kosten in Höhe von 1.673,14 EUR auf jene Gewerbetreibende zukommen, die das Formular zurücksenden.

Scan: Offerte Stadt Media Verlag GmbH / Juni 2018
Offerte Stadt Media Verlag GmbH / Juni 2018


Über das Unternehmen


Als deutsche „Post-Serviceadresse“ des Unternehmens Stadt Media Verlag GmbH ist 40476 Düsseldorf angegeben. Dabei hat die Firma laut der Rechnung ihren Sitz in Bulgarien in einer Stadt namens Sadanski.

Einen Eintrag im deutschen Handelsregister ist jedenfalls derzeit nicht vorhanden (Stand: 18.07.2018). Wichtig zu wissen ist auch, dass der Auftrag der Firma in keinerlei Verbindung zu evtl. bereits bestehenden Aufträgen bei uns oder anderen Firmen.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Haben Sie als Gewerbetreibender auch eine Offerte oder gar eine Rechnung von Stadt Media Verlag GmbH erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teure Werbeanzeige einem Werbeobjekt in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Dienstag, 17. Juli 2018

Post von der Ffan Inkasso AG / FanFan Zahlung Service

Erst kürzlich berichtete Verbraucherdienst über die Firma ZCS Inkasso AG, welche offene Beträge für die vermeintliche Teilnahme an Gewinnspielen einforderte. Wenige Tage später wurde uns durch einen Verbraucher eine weitere Zahlungsaufforderung vorgelegt: Ffan Inkasso AG aus 12107 Berlin fordern für die bisher entstandenen Kosten eine Zahlung von nahezu 290 EUR. Doch ist diese Forderung gerechtfertigt?

Titel: Post von der Ffan Inkasso AG / FanFan Zahlung Service

FFAn Inkasso AG / FanFan Zahlung Service fordern


Beauftragt wurde die Berliner Firma namens FFan Inkasso AG durch einen unbenannten Mandanten, es sollen noch offene Beträge ein. So sollen sich Empfänger des Schreibens telefonisch bei „Top 100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49“ angemeldet haben. Für die Überweisung eines Betrags in Höhe von 269,46 EUR (zusammengesetzt aus der Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten) wurde eine Frist von sieben Tagen gewährt. Als Kontoverbindung ist – genau wie bei der Forderung der ZCS Inkasso AG - ein belgisches Konto angegeben, als Zahlungsempfänger ist in diesem Fall ein „FanFan Zahlung Service“ eingetragen.

Auch hier wird unter anderem mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und mit Pfändung gedroht, sofern eine Zahlung ausbleibt.

Inkassoschreiben sollte man nicht ignorieren, aber …


In dem vorliegenden Schreiben der FFan Inkasso AG sollte der Hinweis erlaubt sein, dass es sich nicht unbedingt um ein eingetragenes Inkassounternehmen handeln muss, nur weil sich das Wort „Inkasso“ in der Firmenbezeichnung befindet. Hinsichtlich der FFan Inkasso AG ist zum aktuellen Zeitpunkt kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 16.07.2018) zu finden. Das könnte bedeuten, dass dieses Unternehmen in Deutschland zum derzeitigen Zeitpunkt keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchfahren darf.

Scan: Ffan Inkasso AG / Forderung / Juli 2018
Ffan Inkasso AG / Forderung / Juli 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens FFan Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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E-net Payment Group verschickt Forderungen

Aus 28359 Bremen kommt das Unternehmen E-Net Payment Group, die in ihren Schreiben mit Formulierungen wie „gerichtliches Mahnverfahren“ oder „Zwangsvollstreckung“ Empfängern Sorgen bereiten.

Titel: E-net Payment Group verschickt Forderungen

Drohung einer Zwangsvollstreckung durch E-Net Payment Group


So teilt das Unternehmen „bedauerlicherweise“ mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Sammelklagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, EuroWinAg, und EuroWin24. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die E-Net Payment Group abgetreten haben.

Vergleichsangebot gilt drei Tage


Zu diesem Zweck werden vermeintlich ehemalige Kunden zur Zahlung von noch offenen Kosten mit einer Gesamthöhe von 760,00 EUR (zusammengesetzt aus Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtlichen Inkassokosten) aufgefordert. Sollte der Empfänger jedoch innerhalb von drei (!) Tagen ein Vergleichsangebot von 305,00 EUR zahlen, so würde ein scheinbar bereits eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren eingestellt.

Bei einer Zahlung innerhalb der genannten Frist soll laut der E-Net Payment Group sämtliche Daten aus allen Online-Systemen gelöscht werden und somit Kontaktaufnahmen durch Gewinnspielverbände unterbunden werden. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, so wird die Gesamtforderung von 760,00 EUR sofort fällig. In so einem Fall würde es laut des Schreibens auch zu einer Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung kommen.

Scan: E-net Payment Group / Forderung / Juli 2018
E-net Payment Group / Forderung / Juli 2018


Ist diese Forderung rechtens?


Empfänger einer solchen Forderung sollten beachten: derzeit ist kein Unternehmen mit der Bezeichnung E-Net Payment Group im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 16.07.2018) eingetragen. Das bedeutet, dass diese Firma unter umstehen nicht dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Die Zahlung auf ein Konto in Rumänien erfolgen. Berechtigte Inkassoschreiben sollte man als Schuldner jedoch immer ernst nehmen. Reagieren sollten Verbraucher erst recht, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Montag, 16. Juli 2018

Über AVAS Marketing + Consulting GmbH / Zimmersuche24

Zur Jahresmitte ist Urlaub angesagt. Viele Anbieter von Ferienwohnungen und Gastzimmers bieten aus diesem Grund ihre Räumlichkeiten im Internet an. Das Portal „Zimmersuche24“ der Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH stellt ein Internetportal dar, auf dem sich Interessierte eine Übersicht verschaffen können. Die Einträge auf dem Portal sind natürlich nicht kostenlos. Eine Gewerbetreibende, die einen solchen Eintrag testete, berichtet uns über ihre Erfahrungen mit dem Service.

Titel: Über AVAS Marketing + Consulting GmbH / Zimmersuche24

Ferienwohnungssuche durch das Portal Zimmersuche24


„Zimmersuche24, die einfachste Art der Zimmervermittlung“ - das behauptet die Betreiberin AVAS Marketing + Consulting GmbH über ihr Internetportal. Auf Zimmersuche24 ist es für Touristen und Feriengästen möglich, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Doch wie kommt Zimmersuche24 an die dargestellten Adressen?

Das Angebot der AVAS Marketing + Consulting GmbH


Eine Gewerbetreibende bzw. Vermieterin einer Ferienwohnung konnte uns ihre Erfahrungen mitteilen. Sie führte ein Telefonat mit AVAS Marketing + Consulting GmbH, um einen Eintrag in dem Internetportal „Zimmersuche24“ zu erhalten. Die eingeholten Daten der Gewerbetreibenden wurden im Rahmen eines kostenfreien Testeintrags (mit einer Dauer von zwei Monaten) dargestellt. Dieser Testzugang für Neukunden beinhaltet sogar die Vorzüge einer Premiumpräsentation, die scheinbar Vorteile gegenüber der Standardversion inne hat.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


Ein Blick in die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gibt Aufschluss über Kündigungs- und Widerrufsfristen. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Die Gewerbetreibende kündigte nicht innerhalb der besagten Frist und erhielt folglich eine Rechnung von der AVAS Marketing + Consulting GmbH. Für einen Premiumeintrag auf Zimmersuche24 (Dauer 12 Monate) werden 284,89 EUR verlangt.

Der Vertrag wurde laut den uns vorliegenden Unterlagen wahrscheinlich über das Telefon abgeschlossen. Die Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber schriftlich, dass sie gekündigt hätte, jedoch keine Kündigungsbestätigung erhielt. Die auf dem zugesandten Dokument aufgeführte Widerrufsbelehrung besagt, dass der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Dies besteht jedoch nicht, wenn bei Abschluss des Vertrages eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wurde – wie das Betreiben einer Ferienunterkunft.

Hilfe bei AVAS Marketing + Consulting GmbH und Zimmersuche24


Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS Marketing + Consulting GmbH erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Zimmersuche24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

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Offerte von AK Media Reklam, Izmir

Ein Gewerbetreibender legte uns eine aktuelle Offerte der Firma AK Media Reklam für einen Anzeigenauftrag vor. Scheinbar versandte diese Firma dieses Dokument via E-Mail und wies im Text darauf hin, dass es eine telefonische Absprache zuvor gegeben haben soll. Wie sollten Gewerbetreibende auf eine solche Mail reagieren?

Titel: Offerte von AK Media Reklam, Izmir

Kein Datenabgleich, sondern Neuauftrag


„Wie telefonisch besprochen im Anhang das Dokument zur Freigabe. Bitte um Bestätigung per e-mail oder per Fax an uns“. Das ist der Text, der in einer uns vorliegenden E-Mail einer Mitarbeiterin der AK Media Reklam zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Tuna Mah. Kemalpasa Cad. NO:74/604, 35600 Izmir (Türkei). Im Anhang der Mail ist eine PDF-Datei, die auf dem ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax wirkt. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte die PDF ausfüllen und an AK Media Reklam zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büroinfo“


Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürgerinfo – Versicherungen“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von zwei Jahren haben und insgesamt vier (!) Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: AK Media Reklam, Offerte / Juli 2018
AK Media Reklam, Offerte / Juli 2018


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 359,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 148,00 EUR, eine Farbpauschale 198,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 25,00 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Update 2019: Weiterhin Offerten an Gewerbetreibende


Auch 2019 versucht die AKMedia Reklam aus Izmir, Verträge für Druckobjekte über Werbe-Faxe abzuschließen. Wir wurden freundlicherweise durch eine Firma kontaktiert, die eine Offerte für einen Anzeigenauftrag erhielt. Viel geändert hat sich an der Aufmachung der Offerte nicht, wie man auf dem Scan erkennen kann.

Scan: AK Media Reklam, Offerte / März 2019
AK Media Reklam, Offerte / März 2019


Hilfe bei AK Media Reklam


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von AK Media Reklam erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 11. Juli 2018

Erfahrungen mit der Communitas Sozialmarketing GmbH

Um neue Kunden zu erreichen, kommen für Unternehmer nicht selten die üblichen Zeitungsannoncen oder Werbeplakate in Frage. Dabei lässt sich theoretisch sogar ein guter Zweck mit Werbung verbinden, indem zum Beispiel eine Bäckerei einen Anhänger für eine soziale Einrichtung finanziert. So ein Anhänger würde neben dem Firmenlogo auch die Adresse präsentieren. Ein derartiges Konzept bietet das Unternehmen Communitas Sozialmarketing GmbH aus Bad Kreuznach an.

Titel: Erfahrungen mit der Communitas Sozialmarketing GmbH


Über das Produktsponsoring der Communitas Sozialmarketing GmbH


Interessierte Unternehmer haben die Möglichkeit aus verschiedenen Institutionen (u.a. Bildungseinrichtung, Seniorenpflege, Sportverein) und Produkten (u.a. Infotatel, Fahrzeug, Lebensrettungssystem) zu wählen. Wie in dem Beispiel zuvor profitieren im besten Fall alle Beteiligten von dieser Geschäftsidee der Communitas Sozialmarketing GmbH. Leider scheint jedoch das Werben in der Praxis nicht immer so zu funktionieren, wie uns aktuell eine Gewerbetreibende berichtete.

Eine Gewerbetreibende teilt ihre Erfahrungen mit


Im Jahr 2012 unterschrieb die Gewerbetreibende Frau S. einen Vertrag mit der Communitas Sozialmarketing GmbH. Für eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren soll ein Fahrzeuganhänger für ein Gymnasium finanziert werden. Frau S. wurde damals ein Korrekturabzug vorgelegt, der eine Vorschau der Anzeige zeigt, die später auf dem Anhänger platziert werden soll. Das Projekt wurde realisiert und das besagte Gymnasium konnte sich an einem neuen Anhänger erfreuen. Die Kosten für Frau S.: etwas mehr als 1.000 EUR.

Automatische Vertragsverlängerung nach 5 Jahren


Besonderes Augenmerk sollte jedoch auf die Laufzeit gelegt werden. In dem uns vorliegenden Vertrag ist eine „Basislaufzeit“ von fünf Jahren angegeben. Im Kleingedruckten ist weiterführend zu lesen: „Der Vertrag verlängert sich automatisch (…) um 5 Jahre.“ Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben im Gegensatz zu Verbrauchern kein Anrecht auf Widerruf.

2018 erhielt Frau S. durch das Gymnasium die Nachricht, dass nach Ablauf der fünf Jahre keine Bemühung um einen neuen Anhänger angestrengt wird. Jedoch bedeutet das nicht, dass damit der Vertrag mit der Communitas Sozialmarketing GmbH seine Wirksamkeit verliert. Frau S. erhielt vielmehr eine Bestätigung für eine zweite Werbeperiode – für weitere fünf Jahre zu den gleichen Kosten.

Scan: Rechnung Communitas Sozialmarketing GmbH / Juni 2018
Rechnung Communitas Sozialmarketing GmbH / Juni 2018


Hilfe bei Communitas Sozialmarketing GmbH


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit dem Angebot der Communitas Sozialmarketing GmbH gemacht? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Montag, 9. Juli 2018

ZCS Inkasso AG - Claim Service fordert für Gewinnspielanbieter

Vor wenigen Wochen berichtete Verbraucherdienst über eine Firma, welche offene Beträge für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen forderte. Nun liegt uns erneut eine Zahlungsaufforderung vor: ZCS Inkasso AG aus 12107 Berlin fordern „letztmalig“ bisher entstandene Kosten die Zahlung von mehr als 250 EUR. Doch ist die Forderung gerechtfertigt?


„Letzte außergerichtliche Mahnung“ von ZCS Inkasso AG


Beauftragt durch einen ungenannten Mandanten fordert eine Berliner Firma namens ZCS Inkasso AG noch offene Beträge ein. So sollen Empfänger von einem Schreiben telefonisch einen Vertrag mit bzw. für Top 100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49 abgeschlossen haben. Innerhalb von sieben Tagen soll ein Betrag in Höhe von 269,46 EUR (zusammengesetzt aus der Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten) überwiesen werden. Als Kontoverbindung ist ein belgisches Konto angegeben, als Zahlungsempfänger die Bezeichnung „Zahlung Service“.

Im Fall einer Nichtzahlung wird unter anderem mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und mit Pfändung gedroht.

Inkassoschreiben sollte man nicht ignorieren, aber …


In dem vorliegenden Schreiben der ZCS Inkasso AG kann behauptet werden, dass es ich nicht unbedingt um ein eingetragenes Inkassounternehmen handeln muss, nur weil das Wort „Inkasso“ im Firmennamen vorkommt. Hinsichtlich der ZCS Inkasso AG ist zum aktuellen Zeitpunkt kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 09.07.2018) zu finden. Das könnte bedeuten, dass dieses Unternehmen in Deutschland keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchfahren darf.

Auch wenn die uns vorliegenden Unterlagen der Berliner Firma eine gewisse Drohkulisse aufbauen, ist die Forderung kritisch zu betrachten. So ist unter anderem ein Dokument mit dem Titel „Kündigungs Belegen“ (siehe Bild) beigefügt, welches die Kündigung eines angeblichen EuroWin 6-49 Abos darstellen soll. Wir zählten alleine auf dieser Seite mehr als zehn Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler.

Scan: ZCS Inkasso AG / Claims Service Forderung Juni 2018
ZCS Inkasso AG / Claims Service Forderung Juni 2018


Scan: ZCS Inkasso AG / "Kündigungsbeleg" Juni 2018
ZCS Inkasso AG / "Kündigungsbeleg" Juni 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens ZCS Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 6. Juli 2018

Veripay B.V.: Erfahrungen mit „sofort.credit“ und „sofort.cards“

In finanzieller Not ist es denkbar, sich online nach einem schnellen Kredit bzw. einer Kreditkarte (Mastercard) zu erkundigen. Dabei besteht die Möglichkeit auf die Portale „sofort.credit“ oder „sofort.cards“ der Firma Veripay B.V. aus Heerlen (Niederlande) zu stoßen. Dort wird ein Angebot unterbreitet, sich über die jeweiligen Portale, die sich optisch kaum unterscheiden, eine „goldene Mastercard“ und einen Kredit „bis zu 7.500 EUR“ zu sichern.

Titel: Veripay B.V.: Erfahrungen mit „sofort.credit“ und „sofort.cards“

Mastercard und Kredit: Bei Bestellung teure Nachnahme


Bei solchen Angeboten ist Vorsicht geboten, weil unter Umständen noch weitere Kosten entstehen könnten – was gerade bei Geldproblemen fatal wäre. Oftmals versprechen Anbieter von derartigen Kreditangeboten „Kredite trotz Schufa“ und die Aussicht auf eine Kreditkarte.

Die Firma Veripay B.V. betreibt die Portale „sofort.credit“ und „sofort.cards“ und betreibt den Vertrieb von Krediten und Kreditkarten. Jedoch kommt es laut betroffenen Verbrauchern zu teuren Nachnahmesendungen; Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Inkassofirmen können die Folge sein. Zuvor sollen Kreditkarten (Mastercard) über die Portale bestellt und die anfallenden Kartengebühren nicht fristgerecht gezahlt worden sein.

Zahlungsaufforderung durch Euro Collect GmbH


Bei Nichtzahlung meldet sich das Inkassounternehmen Euro Collect GmbH aus Düsseldorf bei Verbrauchern, die eine Karte bei Veripay B.V. bestellten. Neben der Hauptforderung (Kreditkartengebühren) wird zusätzlich die Zahlung anfallender Mahngebühren verlangt, bei den vorliegenden Forderungen handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 181,30 EUR.

Diese Summe soll innerhalb weniger Tage überwiesen werden. Ansonsten wird mit der Weiterleitung der Daten an die SCHUFA Holding AG gedroht; sowie „weitere Kosten und Unannehmlichkeiten“.

Scan: Beispiel einer Zahlungsaufforderung durch EURO COLLECT GMBH für VERIPAY B.V.
Beispiel einer Zahlungsaufforderung durch EURO COLLECT GMBH für VERIPAY B.V.


Hilfe bei Veripay B.V. und Euro Collect GmbH


Sollten Sie eine Mahnung von der Veripay B.V. oder gar eine Zahlungsaufforderung von der Euro Collect GmbH erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Es handelt sich dabei um keinen Fake, der in der Ablage Papierkorb landen sollte. Handeln Sie jetzt und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

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Mittwoch, 4. Juli 2018

Was hat es mit dem Portal „Amtsweg.com“ auf sich?

Uns erreichten einige Mails mit Hinweisen und Fragen bezüglich einer Webseite mit dem Titel „Amtsweg.com“. Auf dem Portal soll es möglich sein, ein Führungszeugnis „ jetzt schnell & sicher online“ zu beantragen. Jedoch meldeten aufmerksame Verbraucher, dass es wohl doch nicht so einfach scheint, wie es auf dem ersten Blick wirkt.


Führungszeugnis – schnell und sicher? Nicht auf Amtsweg.com


„Ihr Führungszeugnis online beantragen“ ist für jeden Besucher des Portals „Amtsweg.com“ zu lesen. Weiter heißt es: „Die einfache Alternative zur Beantragung am Amt“. Besucher, die womöglich durch eine Google-Suche auf die Seite geleitet wurden, finden eine professionell aufgemachte Website vor, die in ansprechend formulierten Texten die Vorzüge einer Beantragung über das Internet anpreisen. Der Haken an der Sache: ausgerechnet die thematisierten Führungszeugnisse lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht über „Amtsweg.com“ beantragen.

Stattdessen kann man kostenpflichtig einen Ratgeber anfordern, wie man via Internet ein Führungszeugnis anfordern könnte – zum Preis von 13,00 EUR. Der gleiche Preis, welchen man für ein Führungszeugnis sowieso zahlen müsste. Das ist ungefähr so, als wenn man einen Toaster im Internet bestellt und stattdessen einen Leitfaden erhält, wie und wo man Haushaltsgeräte online kaufen könnte.

Geld futsch? Verbraucher über Amtsweg.com


Der Verbraucher Herr L. meldete sich via Mail, dass er ein Führungszeugnis beantragen wollte, doch mit der Dienstleistung auf „Amtsweg.com“ scheinbar nicht zufrieden war. Ferner noch schrieb er, dass trotz Aufforderung die gezahlten 13 Euro nicht zurück überwiesen wurden. In der Hoffnung, andere Verbraucher zu warnen, wandte er sich vertrauensvoll an uns.

Ein anderer Verbraucher namens Herr R. beschreibt ähnliche Erfahrungen. Er schreibt: „Unter dem Internetauftritt Amtsweg.ccom wird vermittelt, dass man online Führungszeugnis für die amtliche Gebühr von 13 € beantragen kann. Zugestellt wird dann so ein Ratgeber für die Beantragung, den kein Mensch benötigt. Der Internetauftritt ist so perfekt, dass man wirklich denkt, man beantragt ein Führungszeugnis.“

Besteht eine Verwechslungsgefahr?


Tatsächlich ist die Webseite „gut“ aufgebaut, wenn man das Wort in diesem Zusammenhang gebrauchen möchte. Zumindest scheint es die Absicht zu sein, mit der Thematik „Führungszeugnis online beantragen“ Kasse zu machen. Besonders deutlich wird es bei einer simplen Onlinesuche mithilfe einer Suchmaschine wie Google.

Screenshot Google / 03.07.2918 - Amtsweg.com
Screenshot Google / 03.07.2918


Der von uns getestete Suchbegriff „Führungszeugnis online beantragen“ zeigt 10 Ergebnisse, unter denen die hier beschriebene Website auch zu sehen ist. Wie man am Bild erkennt, wird die Dienstleistung sogar regional angeboten – in diesem Fall die Stadt Essen, in der unser Vereinssitz ist. Damit scheint Amtsweg.com jene Verbraucher anzulocken, die sich durch den Onlinedschungel kämpfen, um ein Führungszeugnis zu bestellen. Da man ein solches Zeugnis gewiss nicht alle Tage bestellt, könnte man leicht das Portal mit einer offiziellen Anlaufstelle (wie z.B. das Online-Portal des Bundesamts für Justiz) verwechseln.

Fazit:


Es gibt reichhaltig Text auf der Seite „Amtsweg.com“. Dort sind auch Hinweise enthalten, dass es sich bei der angebotenen Dienstleistung nicht um eine Beantragung eines Führungszeugnisses über das Internet handelt. Viel mehr wird darauf hingewiesen, dass man nur den besagten Ratgeber erstehen kann. Jedoch ist dies schnell zu übersehen, wenn man gewisse Textpassagen überspringt. Deshalb gilt der allgemeine Ratschlag: Augen auf bei Internetgeschäften!

Kontakt


Haben Sie weitere Fragen zu „Amtsweg.com“? Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich im Mitgliedsauftrag tätig werden. Sollten Sie kein Mitglied in unserem Verein sein, können Sie sich über eine Mitgliedschaft informieren: JETZT Mitglied werden!

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