Freitag, 31. Januar 2020

ST.AR oHG: Über die Betreiber des Portals „Auftragsdepot24“

Das Internetportal „Auftragsdepot24“ von der Firma ST.AR oHG versucht zwischen Handwerkern und ihren Kunden zu vermitteln. Zu diesem Zweck werden kostenpflichtige "Testpakete" an jene Handwerker verkauft, die über das besagte Portal Anfragen erhalten wollen. Doch lohnt sich das Angebot?

Titel: ST.AR oHG: Über die Betreiber des Portals „Auftragsdepot24“

Was ist „Auftragsdepot24.de“?


Sicherheit, Exklusivität, Erfolg. Mit diesen starken Worten präsentiert sich die ST.AR oHG aus Rheda-Wiedenbrück. Die Firma betreibt das Portal „auftragsdepot24.de“ auf der für Besucher die Möglichkeit besteht, geeignete Handwerker für zu erteilende Aufträge zu finden. Diese Online-Suchanfrage soll für Auftraggeber kostenlos sein.

Damit die dementsprechenden Handwerker auch gefunden werden können, müssten diese sich zuvor im „Auftragsdepot24“ eintragen lassen. Um eine gewisse Anzahl an Auftragnehmern zu präsentieren, bietet die ST.AR oHG interessierten Handwerker ein "Testpaket" in dem Verzeichnis, um dementsprechende Anfragen zu erhalten. Dienstleistungen dieser Art sind nicht kostenlos. Laut der Facebook-Präsenz des Verzeichnisses soll aktuell eine sogenannte „Exklusive Anfragen-Zustellung mit Gebietsschutz“ teilnehmenden Handwerkern monatlich 19,99 EUR netto kosten. Ein Widerrufsrecht besteht laut den AGB nicht.

Wie hoch sind die Kosten für Auftragnehmer?


„Ablenkungen und Nebensächlichkeiten können Gründe für eine geminderte Wettbewerbsfähigkeit sein. Wir recherchieren für Sie nach potentiellen Kunden.“ schreibt die ST.AR oHG, Betreiberin von Auftragsdepot24. Ob die Firma aus Rheda-Wiedenbrück der geminderten Wettbewerbsfähigkeit ein Ende bereitet, kann und soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Jedenfalls wird dem interessierten Handwerker folgendes Testpaket für die Nutzung der Dienstleistung vorgeschlagen:

Screenshot auftragsdepot24 / Jan 2020
Screenshot auftragsdepot24 / Jan 2020


3 Monate Testpaket Exklusive Anfragen-Recherche monatlich 19,90 EUR netto
23.68 EUR / 30 Tage

Weiter heißt es in dem Text, dass die Testphase innerhalb „der 3 Monate“ (welche? die ersten, die letzten?) mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende kündbar sei. Danach verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, verbunden mit einer monatlichen Investition von 39,90 EUR netto. Diesen Vertrag können Sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen.

Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht


Was viele Gewerbetreibende unter Umständen nicht wissen, aber wissen sollten: bei B2B Geschäften besteht kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass zum Beispiel kostenpflichtige Verträge mit einer gewissen Laufzeit auch fernmündlich abgeschlossen werden können – ohne das diese widerrufen werden können. Laut der Aussage der Betreiber werden keine Verträge am Telefon abgeschlossen, stattdessen haben die Kunden bzw. Handwerker haben die Möglichkeit, sich über ein Registrierungsformular anzumelden, um Dienstleistung zu nutzen.

Interessiert stellten wir im Zuge unserer Recherche Folgendes fest: Im Impressum der Webseite von ST.AR oHG sind zwei Namen als Gesellschafter aufgeführt. Einer der beiden Namen, Thomas S., ist kein Unbekannter. So ist uns sein Name im Zusammenhang mit dem Branchenbuch EBVZ und der mittlerweile aufgelösten Transparendo UG bekannt.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit „auftragsdepot24“ oder der ST.AR oHG? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Deutscher Werbe Verlag: Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen

Das Branchenbuch „Deutscher Werbe Verlag“ bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Daten kostenpflichtig zu veröffentlichen. Wie kommen Verträge zustande und lohnt sich ein Eintrag?

Titel: Deutscher Werbe Verlag: Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen

Über das Firmenverzeichnis „Deutscher Werbe Verlag“


„Finden Sie die Firma, die Sie brauchen“ - heißt es auf der Homepage von „Deutscher Werbe Verlag“ mit Sitz in Frankfurt in Main. Laut der Firma bietet das Verzeichnis für Besucher folgende Möglichkeiten: Firmen suchen, „Firmeninfo anzeigen“ und „Buchen, erreichen oder anrufen“. Damit bietet das Portal vergleichbare Funktionen wie gängige Suchmaschinen an, wenn zum Beispiel ein Verbraucher nach der Telefonnummer des lokalen Klempners sucht. Ob sich ein Eintrag auf dieser Webseite lohnt, soll an dieser Stelle nicht bewertet werden. Jedoch lässt sich ein Eintrag in einem solchen Verzeichnis etwas kosten.

Vertragsabschluss durch doppelten Anruf


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Homepage ist zu lesen, wie Verträge mit dem Unternehmen zustande kommen können: zum einen gibt es die kostenlosen Basiseinträge, die direkt über die Homepage erfolgen. Anstatt auch die kostenpflichtigen Firmeneinträge über die Webseite abzuwickeln, können diese nur telefonisch oder in Textform abgeschlossen werden. In den AGB steht: „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) der Deutscher Werbe Verlag den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“ (Quelle: https://www.deutscherwerbeverlag.de/seite/agb/, 29.01.2020). Uns ist durch Berichte von Mitglieder bekannt, wie Vertragsabschlüsse über einen zweiten Anruf zustande kommen können.

Datenbank funktioniert, Anmeldung dagegen nicht


Bei unserem Besuch der Webseite war es nicht möglich, sich in irgendeiner Form anzumelden. Der Button „JETZT ANMELDEN“ reagierte nicht (Stand 29.01.2020). Auch sind keine Preise für den kostenpflichtigen Eintrag einsehbar, obwohl dies laut den AGB der Fall sein sollte. Trotz der nicht funktionierenden Anmeldung listet „Deutscher Werbe Verlag“ bei unserem Besuch zahlreiche Firmen auf. Wir nutzten die Suchfunktion, um Friseure in Berlin zu suchen und stellten fest, dass dort die Daten mehrerer Dienstleister hinterlegt sind. Wie diese ihren Weg in das Firmenverzeichnis fanden, ist leider unbekannt. Es besteht die Möglichkeit, dass diese telefonisch abgeschlossen wurden.

Hilfe bei „Deutscher Werbe Verlag“


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Wichtig für Gewerbetreibende: Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen

Wir berichten in unserem Blog häufig über die Erfahrungen von selbständigen und freiberuflichen Mitglieder mit unerwünschten Werbeanrufen. Durch sogenannte „Cold Calls“ können kostspielige Verträge mit einer langen Laufzeit zustande kommen, wobei für Gewerbetreibende kein Recht auf Widerruf besteht. Nicht selten findet für einen erfolgreichen Vertragsabschluss ein doppelter Anruf statt. Hier erfahren Unternehmer, worauf Sie bei Kaltakquise durch Callcenter achten sollten.

Titel: Wichtig für Gewerbetreibende: Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen

Wie funktioniert der doppelte Anruf?


Laut der Erfahrungen und Aussagen unserer Mitglieder verläuft der sogenannte doppelte Anruf meist ähnlich. Telefonisch wird das Unternehmen bevorzugt während der ohnehin stressigen Arbeitszeit kontaktiert, dabei kann es sich beim Anrufer um einen Mitarbeiter des Branchenbuch-Anbieters oder um einen Angestellten eines Callcenter handeln. Dieser informiert in einem Erstgespräch den Gewerbetreibenden über ein Angebot, bekannt sind u.a. Optimierungen der Präsenz und Reichweite in den Suchergebnissen bei Google oder der Abgleich eines angeblich bereits bestehenden Firmeneintrags. Es soll sogar vorgekommen sein, dass sich der Cold Caller als „Mitarbeiter von Google ausgab“.

In diesem Erstgespräch wird in der Regel kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Stattdessen weist der anrufende Mitarbeiter am Ende des ersten Kontaktes darauf hin, dass sie direkt im Anschluss von einem Kollegen angerufen werden. Uns ist durch Betroffene bekannt, dass der zweite Anruf nicht selten durch eine andere Firma getätigt wurde. In diesem zweiten Telefonat werden laut unserer Kenntnis nur kurz und knapp die Daten des angerufenen Betriebs bzw. Gewerbetreibenden abgefragt, die laut und deutlich mit einem „Ja“ zu bestätigen sind.

Der zweite Anruf zählt


Oft staunen jene Gewerbetreibende nicht schlecht, wenn ihnen einen hohe Rechnung für einen mehr oder weniger nützlichen Branchenbucheintrag ins Haus flattert. Nicht selten können die Betroffenen nicht rekonstruieren, wie die beiden Gespräche abliefen. Häufig rechneten die Unternehmer auch mit der schriftlichen Zustellung eines Angebot für die besprochene Dienstleistung, statt mit einem abgeschlossenen Vertrag. Bei B2B Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht, was möglicherweise nicht jedem Gewerbetreibenden bewusst ist.

Durch unsere betroffenen Mitglieder ist uns bekannt, dass bei Rechtsstreiten meist nur das zweite Telefonat von den involvierten Betreibern des Branchenbuchs vorgelegt werden, die den gültigen Vertragsabschluss bestätigen sollen. Das Erstgespräch, welches als Beispiel und im schlimmsten Fall ein vollkommen anderes Produkt zum Inhalt hatte, bleibt in der Regel außen vor.

Häufig nutzlose, aber teure Einträge?


Die Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenbücher nutzen bevorzugt allgemein bekannte Bezeichnungen für ihre Firmennamen, die zu Verwirrungen führen können. Schlagwörter wie „Medien“ oder „Online“ werden häufig genutzt oder leicht abgewandelte Firmenbezeichnung wie z.B. das „violette Branchentelefonbuch“.

Was ebenfalls schon mehrfach vorkam: betroffene Gewerbetreibende werden nach einem für die Branchenbuch-Betreiber erfolgreichem Vertragsabschluss von weiteren Unternehmen gleicher Art kontaktiert. So kann es mehrere Anrufe hageln, die sich vom Angebot kaum unterscheiden. Branchenbucheinträge, die für das Unternehmen keine nennenswerte Reichweite schafft, sondern auf die Unwissenheit der Vertragspartner setzt.

Kontakt mit Verbraucherdienst


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Montag, 27. Januar 2020

DZHR GmbH: Offerten für „DeutschesZentrales Handelsregister“

Mehr als 900 EUR für die erneute Veröffentlichung von Firmendaten, die bereits via Internet zugänglich sind – das soll ein Eintrag in der Datenbank der Firma DZHR GmbH kosten. Aktuell werden Gewerbetreibende kontaktiert, denen ein solches fragwürdiges Angebot unterbreitet wird.

Titel: DZHR GmbH: Offerten für „DeutschesZentrales Handelsregister“

Kein offizielles Handelsregister


Gewerbetreibende, die ein Schreiben von einer DZHR GmbH erhielten, seien gewarnt: es handelt sich dabei um keine Rechnung einer Behörde, sondern um eine Offerte von einer Firma. Die DZHR GmbH gibt in ihrer Offerte, die derzeit an Unternehmer versandt wird, keine Anschrift an, sondern nur eine deutsche Kontoverbindung.

Es soll ein Betrag von mehr als 900 EUR überwiesen werden, damit die bereits veröffentlichten Firmendaten erneut im Internet hochgeladen werden. Im hektischen Geschäftsalltag eines Gewerbetreibenden kann es dazu kommen, dass die Offerte gezahlt wird. Für solche B2B Geschäfte besteht kein Anspruch auf Widerruf. Es besteht keine Verpflichtung, eine Offerte anzunehmen, da es sich um ein Angebot handelt.

DZHR GmbH: Woher kommen die Daten?


Laut des vorliegenden Schreibens weist die DZHR GmbH darauf hin, dass die „Veröffentlichung firmenrelevanter Daten“ u.a. im Bundesanzeiger „zur Kenntnis gebracht“ wurde. Der Bundesanzeiger ist ein Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden, welches auch via Internet aufgerufen werden kann. Firmenrelevante Daten, wie u.a. die Kontaktdaten von Unternehmern bzw. Gewerbetreibenden sind kostenfrei im Handelsregister einsehbar.

Für eine erneute Veröffentlichung auf einer eigenen und möglicherweise weitestgehend unbekannten Domain verlangt die DZHR die Zahlung von insgesamt 924,63 EUR.

Scan: Offerte DZHR GmbH / Jan 2020
Offerte DZHR GmbH / Jan 2020


Datenbank wird „gewartet“


DZHR GmbH gibt in der Offerte bekannt, dass die Unternehmensdaten auf der URL www.dzhr.info „für Interessenten elektronisch abrufbar“ sein sollen. Bei unseren Recherchen fiel auf, dass die genannte Webseite bei unserem Aufruf gewartet wurde (Stand: 27.01.2020). Gewerbetreibende werden somit zur Zahlung innerhalb von drei Tagen aufgefordert, obwohl die Daten möglicherweise nicht einsehbar wären.

Screenshot: Screenshot www.dzhr.info / 27.01.2020
Screenshot www.dzhr.info / 27.01.2020


Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“ und „Gewerberegister“


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Freitag, 24. Januar 2020

C-date.de: Über das Dating-Portal der Interdate S.A.

Ein Verbraucher wies uns auf das Dating-Portals „c-date.de“ hin. Das Portal wird betrieben von der Firma Interdate S.A. aus Luxemburg. Das Flirterlebnis kann den Nutzer ordentlich was kosten. Wie andere Portale dieses Anbieters zuvor, können bei nicht erfolgter Zahlung der Dienstleistungen eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro erfolgen.

Titel: C-date.de: Über das Dating-Portal der Interdate S.A.

Kritische Meinugen zur Interdate S.A., Luxemburg


„c-date.de“ heißt das aktuell angebotene Dating-Portal der Firma Interdate S.A. aus Luxemburg. Geworben wird mit dem Slogan „Sinnliche Begegnungen, die glücklich machen“ und einer kostenlosen Registrierung. Bereits hier sollten interessierte Verbraucher auf die Wortwahl achten: eine kostenlose Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer kostenfreien Nutzung.

Ein Mitglied des Verbraucherdienstes machte uns auf das Portal „c-date.de“ aufmerksam. Diese Internetpräsenz scheint eine von vielen Dating-Portalen zu sein, die zwar kostenlose Registrierungen bieten, aber danach zur Kasse bitten. Auch bei diesem Portal soll es nach einer kurzen Probemitgliedschaft zu hohen Kosten kommen.

Während der Recherche mittels gängiger Suchmachinen stießen wir auf auf aussagekräftige Suchergebnisse zum Term „Interdate S.A.“. So ist unter anderem von einer „Sexdating-Abo-Vertragsfalle“ und von „Teurer Spaß“ die Rede. Das könnte ein eindeutiger Hinweis darauf sein, dass unzufriedene Kunden sich via Internet informieren wollen.

C-date.de – Eine Zahlungsaufforderung kann die Folge sein


Widerruf oder Kündigen? Wir berichteten schon zahlreich über Service-Portale, die ähnliche oder vergleichbare Dienstleistungen anbieten. Häufig meldeten sich bei uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen!

Wer einen Blick in die AGB von c-date.de wirft, wird unter anderem erkennen, dass die Registrierung zwar kostenlos ist, aber das nicht unbedingt alle Dienstleistungen mit sich bringen muss. Dies könnte unter Umständen nur über kostenpflichtige Zusatzleistungen möglich sein, die zuvor gebucht werden müsste. Eine solche VIP Mitgliedschaft hat eine gewisse Laufzeit. Abgeschlossene Verträge verlängern sich automatisch, sofern sie nicht innerhalb einer genannten Frist gekündigt werden.

Hilfe bei Interdate S.A. und „C-Date.de“


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Interdate S.A. und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung des Portals „c-date.de“ erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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HRU GmbH: Offerten zum Handelsregistereintrag im Umlauf

Gewerbetreibende, die Ihr Unternehmen kürzlich im offiziellen HRB Handelsregister eintrugen, könnten eine Offerte für eine ähnlich klingende „Gewerbe und Handelsregisterzentrale“ erhalten. Absender der Offerte ist eine HRU GmbH mit Sitz in Köln. Für die Zahlung einer bestimmten Summe in Höhe von mehreren Hundert Euro sollen die Firmendaten in eine private Datenbank eingetragen werden. Daten, die überwiegend ohnehin schon online sichtbar sind.

Titel: HRU GmbH: Offerten zum Handelsregistereintrag im Umlauf

Das Gewerbeportal der HRU GmbH ist kein offizielles Verzeichnis


Uns wurde durch eine Unternehmerin ein Formular einer Firma namens HRU GmbH aus Köln zur Berichterstattung vorgelegt. Dabei handelt es sich laut der Aussage des Absenders um „Ihre Offerte zum Handelsregistereintrag“. Die Erklärung in dem Dokument: „Die elektroinische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.hru-gmbh.de bereitgestellt“.

Wichtig zu wissen: es handelt sich dabei um kein offizielles Schreiben einer Behörde, sondern um eine Dienstleistung einer unabhängigen Firma. Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbständige, die ein solches Schreiben empfangen, die auf ein solches Angebot skeptisch reagieren, haben sicher gute Gründe. So sollen die Empfänger für eine weitere Hinterlegung der bereits veröffentlichten Daten zahlen – in eine private Datenbank, die dem Empfänger unbekannt bleibt.

Keine verpflichtende Zahlung für Gewerbetreibende an die HRU GmbH?


Ob die Veröffentlichung der Daten in einer unbekannten Datenbank für die Kunden nennenswerte Vorteile gewähren, bleibt anzuzweifeln. Schließlich sind exakt die gleichen Datensätze im öffentlichen Handelsregister bereits zugänglich. Auch wenn das Schreiben unter Umständen den Eindruck einer Behörde vermitteln sollte, sind die zusätzlichen Kosten keine Verpflichtung, solange das Formular nicht unterschrieben zurückgesandt wird. Ansonsten wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen.

Scan: Offerte HRU GmbH / Jan 2020
Offerte HRU GmbH / Jan 2020


Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zur HRU GmbH? Haben Sie als Gewerbetreibender die geforderte Summe gezahlt? Möglicherweise ist eine Anfechtung möglich. Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

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oder per E-Mail:

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Mittwoch, 15. Januar 2020

Lernstudio Babarossa: Erfahrungen mit dem Nachhilfeanbieter

Nachhilfe, Sprachkurse und noch mehr bietet das Lernstudio Barbarossa. Aktuell wandten sich Verbraucher an uns, dass es jedoch zu Problemen mit dem „Bildungs-Partner“ aus Kaiserslautern kam. So war es den Kursteilnehmern nicht möglich, die abgeschlossenen Verträge trotz unterschiedlicher Anliegen zu widerrufen, sodass sie sich im Unrecht fühlen.

Titel: Lernstudio Babarossa: Erfahrungen mit dem Nachhilfeanbieter

Über die Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH


„Schule problemlos meistern!“ und „Vorsprung durch Bildung“ heißt es auf der Homepage der Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH. Das Unternehmen aus Kaiserslautern beschreibt sich selbst als professioneller Bildungs-Partner für Erwachsene, Kinder und Unternehmen und bietet unter anderem Sprachkurse, Nachhilfe und Weiterbildungen an.

Interessierte, die solche kostenpflichtige Kurse besuchen möchten, haben die Möglichkeit aus mehreren Standorten in Deutschland zu wählen. Laut der Website wurde Lernstudio Barbarossa als „Bester Nachhilfeanbieter“ ausgezeichnet. Mehrere Mitglieder des Verbraucherdienstes haben sich jedoch an uns gewandt, um über ihre negativen Erfahrungen bezüglich der Verträge mit dem Lernstudio Barbarossa zu erzählen.

Mitglieder teilen ihre Erfahrungen mit


Frau S. buchte beim Lernstudio Barbarossa einen Sprachkurs für Erwachsene mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Kostenpunkt: 159,00 EUR pro Monat. Laut der Aussage eines Verwandten sollte dieser Sprachkurs es Frau S. ermöglichen, eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten. Doch laut Lernstudio Barbarossa gibt es weder eine Zertifizierung noch eine Bescheinigung. Ein Rücktritt vom Vertrag für den Sprachkurs war auch in diesem Fall nicht möglich, da laut der AGB ein Widerruf nicht gegeben sei.

Auch Herr B. berichtete uns über seinen Vertragsabschluss mit einer Mindestdauer von insgesamt 6 Monaten mit dem Lernstudio Barbarossa. Laut eigener Aussage war Herr B. mit seinem Sohn in einer Filiale der Lernstudio Barbarossa, um einen Nachhilfe-Kurs zu buchen. Auch hier gibt es es keinen Anspruch auf Widerruf, da der Vertrag in den Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.

Aus den Vereinbarungen: Kein Widerruf


Uns liegen Vereinbarungen vor, die bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Bei unserer Recherche (Stand 14.01.2020) waren diese nicht online auf der Webseite des Unternehmens einsehbar.

Aus den Vereinbarungen lässt sich entnehmen, dass eine ordentliche Kündigung durch den Kursteilnehmer erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich sei. Die Kündigung muss mit einer zweimonatigen Frist zum jeweiligen Vertragsende erfolgen. Wird nicht schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen vollen Unterrichtsmonat.

Bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten wird sofort der gesamte restliche Betrag fällig. Ersatzstunden werden – sofern die Möglichkeit besteht – nach Absprache mit der Studioleitung bis maximal vier Stunden im Jahr erteilt. Ein Anspruch auf Ersatzstunden besteht jedoch nicht.

Negative Stimmen aus dem Netz


Im Internet finden sich zahlreiche Beiträge, die ein negativen Eindruck über die Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH vermitteln.

„Außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert, auch wenn hierfür
plausible Gründe vorliegen. Diese dubiose Firma klagt volle Kursgebühr
gnadenlos ein. Habe kein einziges Mal am Kurs teilgenommen, wollte
Vertrag vor Kursbeginn stornieren. Keine Chance!“
Quelle: https://www.finanzfrage.net/g/frage/kein-wiederrufsrecht-bei-vertrag-mit-lernstudio-barbarossa

„Keine erkennbaren Erfolge durch diesen Kurs. Unseren Sohn lies man in diesen 90 Minuten Kreuzworträtsel lösen, während der ‘Dozent’ auf der Fensterbank sass, Kaffee trank und im Internet surfte. Gespräche bringen nichts. Wenn das Gesetz sie noch schützt, dann weiss ich auch keinen Weg, wie man sonst aus diesem Vertrag rauskommen kann…“
Quelle: https://verbraucherschutz.de/lernstudio-barbarossa-akzeptiert-kuendigung-nicht/

„Sehr schlechte Erfahrungen. Kurse fanden nicht statt (Prüfungsvorbereitung in den Ferien), eine vorzeitige Kündigung aus diesem Grund nicht akzeptiert. Mein Tochter sollte weiter die Nachhilfe im Fach Latein besuchen obwohl sie nach Schulwechsel das Fach gar nicht mehr hatte besuchen. Es wurde dann der Wechsel in das Fach Mathematik angeboten. Ich hab der Leitung erklärt das meine Tochter im Fach Mathematik auf Note eins steht und deshalb sicherlich keine Nachhilfe benötigt. Pech für mich wurde das genannt. Nachdem ich dann scheinbar zu spät gekündigt habe (mir wurde bei Abschluss erklärt, dass der Vertrag nach 6 Monaten auflaufe) eine automatische Vertragsverlängerung von drei Monaten (in einem Unterrichtsfach das meine Tochter nicht mehr hatte) angekündigt. Warum sich ein Vertrag nur in bestimmten Fächern verlängert entzieht sich völlig meiner Kenntnis. Das Lernstudio ist meiner Meinung nach absolut nicht zu empfehlen.“
Quelle: https://www.golocal.de/trier/nachhilfeunterricht/lernstudio-barbarossa-megakids-fortbildungs-gmbh-9xgXE/

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?


Für Kursteilnehmer, die in den Geschäftsräumen der Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht käme unter Umständen in Betracht, wenn es einen wichtigen Grund dafür geben würde. Eine Meinungsänderung käme in so einem Fall nicht in Betracht. Kündigungsfristen sollten unbedingt beachtet werden, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Lernstudio Barbarossa? Sie können uns Ihre Erkenntnisse gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mitteilen.

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Freitag, 10. Januar 2020

Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Erst wenige Tage ist es her, als wir in dem Bericht „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ vor Schreiben einer „Portex Inkasso AG“ warnten. Aktuell liegt uns noch eine Variante der unseriösen Inkassoforderungen vor: Mon Expert Inkasso AG.

Titel: Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Zahlen Sie nicht


Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Mon Expert Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, damit sie die Summe von insgesamt 284,46 EUR überweisen. Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Top100 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020


Es handelt sich hierbei um keine seriöse Forderung. Der Absender Mon Expert Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht überweisen!

Meinungen über unseriöse Inkassoforderungen


Die Unterlagen wurden uns freundlicherweise von der Verbraucherin Frau H. zwecks der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Ferner bedankt sie sich, dass wir mit derartigen Berichten uns dafür einsetzen, dass andere Verbraucher informiert werden und – wir zitieren - „diese den Schwachsinn nicht auch noch bezahlen“. Wir haben ebenfalls zu danken. Unter anderem ermöglichen uns aufmerksamer LeserInnen uns, stets aktuell über Verbraucherschutzthemen zu berichten.

Auch der BDIU twittert über das Thema:



Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

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Donnerstag, 9. Januar 2020

Erfahrungen mit der InterTimer GmbH

Eine Geburtsurkunde schnell und bequem über das Internet bestellen? Warum nicht? Häufig werden wir von Verbrauchern kontaktiert, die über das Internet Bescheinigungen oder Urkunden kostenpflichtig bestellen, doch sich am Ende über die hohen Kosten wundern. Die Firma InterTimer GmbH betreibt diverse Portale, wie unter anderem „einwohnermeldeamt24.de“, auf der kostenpflichtige Einwohnermeldeamtsauskünfte eingeholt werden können. Ein Verbraucher schilderte uns seine Erfahrungen.

Titel: Erfahrungen mit der InterTimer GmbH

Über das Angebot der InterTimer GmbH


„Wir finden jeden! Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland“ heißt es auf der Webseite „einwohnermeldeamt24.de“. Auf dem Portal der InterTimer GmbH ist es Nutzern möglich, die aktuelle Adresse einer gesuchten Person zu ermitteln. Die Dienstleistung Einwohnermeldeamtsauskunft soll laut der Webseite 9,80 EUR kosten. Die aufwändigere Archivauskunft kostet dagegen 30,00 EUR.

InterTimer GmbH gibt bekannt, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründe keine erweiterte Meldeauskünfte, sondern nur einfache Melderegisterauskünfte anbietet. Eine „einfache Melderegisterauskunft“ beinhaltet Name und Anschrift der gesuchten Person und kann auch selbständig online beim Verfahren EMRA beantragt werden. Laut der offiziellen Webseite der Stadt Essen (NRW) kostet eine einfache Melderegisterauskunft derzeit 6,00 EUR, wie recherchiert werden konnte.

Außerdem gibt der Anbieter InterTimer GmbH bekannt, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann.

Bekannte Plattformen der InterTimer GmbH (Stand: 07.01.2019)


Das Unternehmen betreibt laut unserem Kenntnisstand aktuell zahlreiche Plattformen, auf denen kostenpflichtig u.a. Urkunden und Auszüge bestellt werden können. Bekannt sind:


  • einwohnermeldeamt24.de
  • handelsregisterauszug-kostenlos.de
  • handelsregisterauszug-online.de
  • einwohnermeldeamt.services
  • grundbuchauszug.info
  • grundbuchauszug24.de
  • firmendb24.de
  • bebauungsplan24.de
  • registergericht.com
  • geburtsurkunde-beantragen.de
  • bodenrichtwerte.online
  • suche-nach-personen.de


Ein Verbraucher schildert seine Erfahrungen


Ein Verbraucher wandte sich via Mail an uns, um seine Erfahrungen mitzuteilen. Er erhielt zwei Zahlungserinnerungen mit zwei unterschiedlichen Auftragsnummern. In beiden Schreiben soll der Empfänger „einen verbindlichen Auftrag für einen Suchantrag über unsere Webseite suche-nach-personen.de“ gestellt haben – am gleichen Tag. Das Ergebnis soll laut der vorliegenden Zahlungserinnerung via Email zugestellt worden sein. Weiter schreibt InterTimer GmbH, dass der fällige Betrag „vereinbarungsgemäß“ vom angegeben Konto per Lastschrift eingelöst wurde. Doch scheinbar wurde die Lastschrift von der Bank zurück belastet.

Gefordert wird der Betrag in Höhe von 17,80 EUR inkl. Rückbuchungs- und Mahnkosten. Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er sich „nicht erinnern kann, einen Vertrag abgeschlossen“ zu haben, oder eine Bewilligung für einen Lastschrift-Einzug erteilt zu haben.

InterTimer GmbH schreibt auf „Suche-Nach-Personen.de“, dass eine „Erfolgsgebühr“ in Höhe von 19,80 EUR nur berechnet wird, falls eine gültige Adresse ermittelt werden konnte. Weiter heißt es: „Falls wir mal ausnahmsweise nicht fündig werden, verzichten wir auf unsere Bearbeitungsgebühren“ (Auslagen für die Gebühren der Meldeämter fallen aber auch in diesem Fall an).“

Hohe Kosten für eine Anfrage


Bei unseren Recherchen stießen wir auf einen Auszug des Buches „Schuldner suchen - Schuldner finden: Was Sie tun können wenn Schuldner "unbekannt verzogen" sind“ von Ella Ubricht. Die Autorin befasst sich u.a. mit der InterTimer GmbH und der besagten Seite „Suche-Nach-Personen.de“. Sie schreibt, dass eine Personensuche 37,90 EUR kostet, während für einen Negativbescheid immerhin noch 17,90 EUR in Rechnung gestellt werden.

Vor der Nutzung einer kostenpflichtigen Dienstleistung sollten Besucher einer der genannten Webseite dringend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau prüfen. So lassen sich unerwartete Kosten vermeiden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit den Dienstleistungen der InterTimer GmbH und möchte uns diese mitteilen? Für allgemeine Informationen stehen wir Ihnen über unsere Kontaktwege zur Verfügung.

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Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Neues Jahr, neues Glück? Nicht, wenn es um die unzähligen Zahlungsaufforderungen geht, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen an viele Haushalte verschickt wurden. Insbesondere vor den Feiertagen zum Ende des Jahres 2019 berichteten über Absender wie „EXPRO Inkasso AG“ und „Plus Inkasso AG“. Doch auch 2020 geht es weiter. Verbraucher meldeten „Letzte außergerichtliche Mahnungen“ von einer „Portex Inkasso AG“.

Titel: Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Nicht zahlen! Forderungen für „TOP100 Gewinnspiele / EUROJACKPOT-49“


Betroffene Verbraucher suchen bei uns Rat, weil sie sich die Forderungen, die u.a. mit „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ betitelt ist, nicht erklären konnten. Das Thema ist in diesem Blog ein Dauerbrenner, regelmäßig berichten wir über unseriöse Forderungen, in denen ohne Vertragsgrundlage Geld gefordert wird. Die Beträge sollen laut unserer Erfahrung meist auf ein ausländisches Konto erfolgen. Angeblich sollen noch offene Forderungen aus Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen.

Aktuell ist eine Forderung von einer Firma „Portex Inkasso AG“ im Umlauf. Die Briefe ähneln sich vom Inhalt und von der Aufmachung her stark. Die Unterschiede zu den Schreiben der EXPRO INKASSO AG und der PLUS INKASSO AG sind der neue Name, Telefonnummern, Kontoverbindung und der geforderte Betrag. Beim aktuellen Schreiben soll der Betrag in Höhe von 284,49 EUR auf ein französisches Konto überwiesen werden. Empfänger einer solchen Forderungen sollten nicht zahlen, da es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt.

Scan: Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020
Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?


  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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