Posts mit dem Label HRU GmbH werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label HRU GmbH werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 19. März 2020

Update 2020: Offerten nach Neueintragungen im Handelsregister

Regelmäßig melden sich Gewerbetreibende bei uns, um uns über aktuelle Offerten der Anbieter von inoffiziellen „Handelsregisterzentralen“ und „Gewerberegister“ zu informieren. Für unsere stets aktuelle Berichterstattung bieten wir Informationen bezüglich solcher Angebote. In einem aktuellen Fall bekam ein Unternehmer sogar vier Angebote auf einen Streich, weil er sich neu im offiziellen Handelsregister eintragen ließ.

Titel: Update 2020: Offerten nach Neueintragungen im Handelsregister

Anschreiben genau prüfen


Die Art und Weise ist bekannt und wurde auch in vielen Beiträgen beschrieben: ein Gewerbetreibender veranlasst eine Neueintragung oder Änderung im offiziellen Handelsregister – wie unter anderem eine Änderung der Anschrift. Die Folge kann ein Schreiben einer Firma sein, die ein inoffizielle Datenbank mit Adressdaten führt. Auf dem ersten Blick wirken diese Offerten so, als stünde der Empfänger bereits in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender – oder das es sich gar um eine Benachrichtigung einer Behörde handelt.

Wie sind die Schreiben aufgebaut?


Die Texte der unterschiedlichen Schreiben ähneln sich stark und beschreiben in der Regel folgenden Umstand: „Ihre firmenrelevanten Daten wurden im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet (…) bereitgestellt“. Für diese Dienstleistung würden die Absender unterschiedliche Summen in Rechnung stellen (siehe Bilder), doch handelt es sich meist um Beträge zwischen 288,00-928,20 EUR.

Die uns bekannten Firmen heißen u.a. ITVH GmbH und ZGRP GmbH, die beide sogar jeweils eine Homepage geschaltet haben: itvh.online und zentrales-gewerbeportal.de.

Was Gewerbetreibende beachten sollten


Wichtig für Gewerbetreibende ist zu wissen: es handelt sich bei diesen Schreiben um nicht verpflichtende Angebote, sozusagen Offerten. Erst wenn der Empfänger die geforderte Summe überweist, wird der Vertrag geschlossen. Unternehmer, Freiberufler und Selbständige haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf, von daher sollte eine etwaige Zahlung gründlich geprüft werden.

Nicht selten ist es auch der Fall, dass sich abgeschlossene Verträge automatisch verlängern, sofern sie nicht innerhalb einer angegebenen Frist gekündigt werden.

Versandte Offerten: Liste der Absender


Uns liegen derzeit die folgenden Absender von Offerten in möglicherweise unterschiedlichen Datenbanken bzw. Firmenverzeichnissen vor:


  • ADRZ e.K. (40210 Düsseldorf)
  • Handels Union Deutschland (33791 Steinhagen)
  • GCR GmbH (40474 Düsseldorf)
  • HGR (50735 Köln)
  • HRU GmbH (50670 Köln)
  • ITVH GmbH (40123 Düsseldorf)
  • RGB Deutschland GmbH (50933 Köln)
  • SHV GmbH (40210 Düsseldorf)
  • PDWS Register GmbH (80336 München)
  • ZGRP GmbH (40227 Düsseldorf)



scan: Offerte HGR GmbH / März 2020
Offerte HGR GmbH / März 2020

Scan: Offerte HRU GmbH / März 2020
Offerte HRU GmbH / März 2020

Scan: Offerte ITVH GmbH / März 2020
Offerte ITVH GmbH / März 2020

Scan: Offerte ZGRP GmbH / März 2020
Offerte ZGRP GmbH / März 2020



Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“ und „Gewerberegister“


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 24. Januar 2020

HRU GmbH: Offerten zum Handelsregistereintrag im Umlauf

Gewerbetreibende, die Ihr Unternehmen kürzlich im offiziellen HRB Handelsregister eintrugen, könnten eine Offerte für eine ähnlich klingende „Gewerbe und Handelsregisterzentrale“ erhalten. Absender der Offerte ist eine HRU GmbH mit Sitz in Köln. Für die Zahlung einer bestimmten Summe in Höhe von mehreren Hundert Euro sollen die Firmendaten in eine private Datenbank eingetragen werden. Daten, die überwiegend ohnehin schon online sichtbar sind.

Titel: HRU GmbH: Offerten zum Handelsregistereintrag im Umlauf

Das Gewerbeportal der HRU GmbH ist kein offizielles Verzeichnis


Uns wurde durch eine Unternehmerin ein Formular einer Firma namens HRU GmbH aus Köln zur Berichterstattung vorgelegt. Dabei handelt es sich laut der Aussage des Absenders um „Ihre Offerte zum Handelsregistereintrag“. Die Erklärung in dem Dokument: „Die elektroinische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.hru-gmbh.de bereitgestellt“.

Wichtig zu wissen: es handelt sich dabei um kein offizielles Schreiben einer Behörde, sondern um eine Dienstleistung einer unabhängigen Firma. Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbständige, die ein solches Schreiben empfangen, die auf ein solches Angebot skeptisch reagieren, haben sicher gute Gründe. So sollen die Empfänger für eine weitere Hinterlegung der bereits veröffentlichten Daten zahlen – in eine private Datenbank, die dem Empfänger unbekannt bleibt.

Keine verpflichtende Zahlung für Gewerbetreibende an die HRU GmbH?


Ob die Veröffentlichung der Daten in einer unbekannten Datenbank für die Kunden nennenswerte Vorteile gewähren, bleibt anzuzweifeln. Schließlich sind exakt die gleichen Datensätze im öffentlichen Handelsregister bereits zugänglich. Auch wenn das Schreiben unter Umständen den Eindruck einer Behörde vermitteln sollte, sind die zusätzlichen Kosten keine Verpflichtung, solange das Formular nicht unterschrieben zurückgesandt wird. Ansonsten wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen.

Scan: Offerte HRU GmbH / Jan 2020
Offerte HRU GmbH / Jan 2020


Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zur HRU GmbH? Haben Sie als Gewerbetreibender die geforderte Summe gezahlt? Möglicherweise ist eine Anfechtung möglich. Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.