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Freitag, 10. Juli 2026

MPA Media Print Agentur: Erfahrungen mit Offerte für „Inserationsauftrag“

Titel: MPA Media Print Agentur: Erfahrungen mit Offerte für „Inserationsauftrag“

Immer wieder wenden sich Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler an uns, wenn sie fragwürdige oder zumindest erklärungsbedürftige Werbeofferten erhalten. Häufig geht es um Anzeigenaufträge, Firmenverzeichnisse oder Informationsbroschüren, bei denen erst bei genauerem Hinsehen deutlich wird, welche Kosten, Laufzeiten oder Verlängerungen vorgesehen sind.

In einem aktuellen Fall wurde uns eine Offerte vorgelegt, die nach den uns mitgeteilten Informationen mit einem Unternehmen namens MPA Media Print Agentur in Zusammenhang stehen soll. Konkret geht es um ein Formular mit der Bezeichnung „Inserationsauftrag“ für ein Inserat in einem sogenannten Informationsflyer. Der folgende Beitrag gibt ausschließlich die uns geschilderten Informationen wieder und dient der allgemeinen Einordnung.

MPA Media Print Agentur: Was uns zu dem Fall berichtet wurde

Nach Angaben der Hinweisgeberin, einer Optikerin, soll zunächst ein kurzer Anruf von einer unbekannten Festnetznummer erfolgt sein. Das Telefon habe geklingelt, anschließend sei der Anruf nach ihrer Darstellung sofort beendet worden. Etwa eine Stunde später habe sie per E-Mail ein Formular mit der Bezeichnung „Inserationsauftrag“ erhalten.

Die Betroffene teilte uns mit, dass sie nach ihrer Erinnerung keinen Anzeigenauftrag erteilt habe. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls können und wollen wir an dieser Stelle nicht vornehmen. Wir schildern lediglich den Sachverhalt so, wie er uns gegenüber dargestellt und durch Unterlagen untermauert wurde.

Das vorliegende Formular: Welche Punkte aus unserer Sicht prüfenswert sind

Das uns übermittelte Dokument enthält mehrere Regelungen, die aus Sicht von Unternehmen vor einer Unterschrift besonders sorgfältig geprüft werden sollten.

Nach dem uns vorliegenden Formular soll es sich um einen mehrjährigen Werbevertrag handeln. In den Vertragsbedingungen heißt es demnach, dass ein Neuauftrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab Auftragserteilung geschlossen werde. Zudem soll sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Bild der Offerte MPA
Offerte MPA Media Print Service  / Juli 2026

Weiter heißt es nach den uns vorliegenden Unterlagen, dass der Vertrag nur dann automatisch auslaufen soll, wenn dies im Feld „Sonstige Vertragsvereinbarung“ ausdrücklich festgehalten ist. Auf dem Formular, das uns vorliegt, war nach Mitteilung der Hinweisgeberin eine entsprechende Eintragung erkennbar.

Auffällig war außerdem nach den uns überlassenen Unterlagen, dass auf der Offerte bereits das Logo des Unternehmens der Optikerin abgebildet gewesen sein soll. Eine konkrete Vorschau, wie und wo die Anzeige später im beworbenen „Informationsflyer zu den verschiedenen Themenbereichen“ erscheinen würde, war hingegen nach unserer Wahrnehmung nicht beigefügt. Gleichzeitig soll in den Vertragsbedingungen geregelt sein, dass ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg nicht geschuldet ist.

Nicht jede Werbeofferte ist unseriös

Wichtig ist uns an dieser Stelle eine klare Einordnung: Nicht jedes Angebot für Anzeigen, Broschüren, Branchenverzeichnisse oder Werbeflächen ist automatisch unseriös oder rechtswidrig. Im geschäftlichen Verkehr sind entgeltliche Werbeangebote grundsätzlich üblich.

Gleichzeitig zeigt unsere Erfahrung aus Hinweisen und Anfragen, dass Unternehmen eingehende Formulare sorgfältig lesen sollten — insbesondere dann, wenn Unterlagen bereits vorausgefüllt erscheinen, wenn Logos oder Firmendaten schon enthalten sind oder wenn sich Empfängerinnen und Empfänger an keine eindeutige Auftragserteilung erinnern können.

Worauf Unternehmen bei einem „Inserationsauftrag“ achten sollten

Wer ein entsprechendes Angebot erhält, sollte vor einer Unterschrift genau prüfen, worum es sich handelt. Besonders wichtig sind unter anderem folgende Punkte:

  • ist der genaue Herausgeber oder Anbieter?
  • Welche Gesamtkosten entstehen?
  • Welche Laufzeit hat der Vertrag?
  • Gibt es eine automatische Verlängerung?
  • Welche Kündigungsfrist gilt?
  • Wie hoch ist die tatsächliche Auflage?
  • Wo wird die Broschüre oder der Flyer verteilt?
  • Gibt es Referenzen, Muster oder ein Belegexemplar?
  • Sind alle Vertragsbedingungen vollständig und verständlich aufgeführt?

Diese Fragen sollten vor einer Unterschrift geklärt werden

Falls ein Angebot grundsätzlich interessant erscheint, sollten Unternehmen vor Vertragsabschluss zusätzlich folgende Fragen stellen:

  • Kann ich ein Muster oder Belegexemplar sehen?
  • Wer finanziert das Projekt?
  • Wie viele Exemplare werden tatsächlich gedruckt?
  • Ist die Platzierung der Anzeige konkret beschrieben?
  • Sind Preis, Laufzeit und Kündigungsregelungen eindeutig formuliert?
  • Gibt es im konkreten Fall Besonderheiten, etwa bei Verlängerung oder Abrechnung?

Gerade im B2B-Bereich gilt häufig kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbraucherinnen und Verbraucher aus anderen Vertragskonstellationen kennen. Umso wichtiger ist es, Formulare vor einer Unterzeichnung oder Bestätigung genau zu prüfen.

Warum Vorsicht bei vorformulierten Anzeigenaufträgen sinnvoll ist

Professionell gestaltete Formulare können auf den ersten Blick seriös und verbindlich wirken. Das allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob ein Angebot wirtschaftlich sinnvoll, transparent oder im konkreten Einzelfall gewollt ist. Schon ein kurzer vorheriger Kontakt kann später den Eindruck erwecken, es habe bereits eine nähere Abstimmung oder sogar eine Beauftragung gegeben.

Deshalb gilt für Gewerbetreibende, Praxen, Kanzleien, Handwerksbetriebe und Freiberufler: Keine vorschnelle Unterschrift, keine vorschnelle Bestätigung und keine Zahlung ohne sorgfältige Prüfung. Das gilt besonders dann, wenn Unterlagen überraschend eingehen oder wenn wesentliche Informationen erst im Kleingedruckten zu finden sind.

Unser Fazit zu den geschilderten Erfahrungen mit der MPA Media Print Agentur

Die uns vorliegenden Informationen geben Anlass dazu, bei Offerten dieser Art genau hinzusehen. Ob im konkreten Einzelfall ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist oder welche Rechte bestehen, hängt immer von den tatsächlichen Umständen und der rechtlichen Bewertung des Einzelfalls ab.

Unabhängig davon zeigt der geschilderte Vorgang, wie wichtig es für Unternehmen ist, Anzeigenofferten, Firmenverzeichnisseinträge und Inserationsaufträge sorgfältig zu prüfen. Wer sich an keine klare Beauftragung erinnern kann, sollte Unterlagen nicht ungeprüft akzeptieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Wenn Sie ähnliche Schreiben, E-Mails oder Formulare erhalten haben, freuen wir uns über Ihre Hinweise. Solche Meldungen können helfen, andere Unternehmen für typische Risiken bei Werbeofferten zu sensibilisieren.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Ob und welche Ansprüche bestehen, sollte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprochen werden.Der Beitrag beruht auf den uns mitgeteilten Informationen, eingereichten Unterlagen und den Schilderungen der beteiligten Person. Eine vollständige und abschließende Überprüfung sämtlicher Umstände war uns nicht möglich. Eigene Testbestellungen oder sogenannte Lockanrufe wurden von uns nicht durchgeführt. Sollten aus Sicht betroffener Stellen wesentliche Gesichtspunkte fehlen, bitten wir um eine Nachricht.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 20. Januar 2026

Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag

Neues Jahr, neue Offerte. Dank einer Gewerbetreibenden erhielten wir Einblick in ein Angebot für einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag für das Portal „Firmensuche online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG. Was hat es damit auf sich?

Titel: Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag


Online-Firmenverzeichnisse auch 2026 weiterhin aktiv

Klassiker Branchenbuch-Offerte. Es scheint, als sei die Methode nicht totzukriegen: Formulare werden an Unternehmen verschickt mit der Hoffnung, dass sie diese unterschrieben zurücksenden. Es würde demzufolge zum Vertragsschluss kommen, bei dem ein Widerrufsrecht leider ausgeschlossen ist – da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

Wir berichten seit unserem Bestehen regelmäßig über die Erfahrungen unserer Mitglieder mit diesen Offerten. Erstaunlich ist, dass sich beim Ablauf in all den Jahren so gut wie nichts geändert hat. Auch im aktuell vorliegenden Fall erhielt eine Praxis für Physiotherapie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Firmenverzeichnis. Es handelt sich hierbei um das Portal „Firmensuche.online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG, Sitz Duisburg.

Was steht in der Offerte der Stadt & Gemeinde Verlag für Firmensuche.Online?

Auffälligkeiten oder Inhalte, die wir nicht von Offerten dieser Art kennen, sind uns nicht aufgefallen. Auch bei dem Formular der Stadt & Gemeinde Verlag UG geht um die „Möglichkeit“, die eigene Firma in einem zumindest uns unbekannten Online-Portal kostenpflichtig anzumelden. Dazu soll das Schriftstück ausgefüllt, unterschrieben und zurückgesandt werden, damit ein für diese Art Dienstleistung typischer B2B Vertrag geschlossen wird. Sprich, ein Vertragsabschluss ohne Widerrufsrecht.

Scan: Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026
Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026


Die Kosten für einen Eintrag in der Firmensuche.Online belaufen sich laut Unterlagen auf 379,00 Euro für 12 Monate. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wir schauten uns das besagte Portal an, auf dem Einträge geschaltet werden sollen. Außer den Kontaktdaten und der Anschrift fanden wir bei unserem Besuch (Stand 20.01.2026) keine weiteren Informationen, die von eingetragenen Unternehmen preisgegeben wurden. Google hätte uns diese Infos vorab kostenlos geben können.

Offerte für Firmenverzeichnisse nicht einfach unterschreiben

Ob sich ein Eintrag in das Verzeichnis Firmensuche.Online lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir berichteten zahlreich über andere Branchenverzeichnisse, die auch mit der Hilfe von vorausgefüllten Formularen versuchen, kostenpflichtige Vertragsabschlüsse zu erreichen.

Um ungewollte Einträge und Kosten zu vermeiden, ist es notwendig, sich die Formulare genau zur Brust zu nehmen, ehe sie bedenkenlos bearbeitet werden. Es sollen zusätzlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens geschult werden, wie sie mit solchen Formularen umzugehen haben. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich bei uns melden.

Hilfe bei Forderungen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 4. Juli 2025

City Guide LLC: neue Offerte für einen Branchenbuch-Eintrag

Im November 2024 berichteten wir über eine Offerte, die über E-Mail versandt wurde. Es ging um einen „Eintragungsantrag für die Aufnahme in das Branchenbuch“. Dabei handelt es sich erneut um „Branchenfuehrer.online“. Nun liegt eine neue Version vor – mit einigen Änderungen.

Titel: City Guide LLC: neue Offerte für einen Branchenbuch-Eintrag

E-Mail von City Guide Solutions

Warum einen Eintrag auf dem Portal Branchenfuehrer.online erstellen? Laut der eigenen Aussage der City Guide LLC soll ein Brancheneintrag u.a. eine höhere Reichweite, Neukundengewinn sowie eine bessere Auffindbarkeit und Position bringen. Ob das mit so einem Eintrag wirklich gelingt, kann an dieser Stelle nicht nachgewiesen werden.

Interessierte können sich für einen kostenfreien Basis-Eintrag entscheiden, doch wer die folgende E-Mail von City Guide Solutions erhält, wird über diese Möglichkeit gar nicht erst informiert.

Scan E-Mail City Guide Solutions / Branchenfuehrer Online
E-Mail City Guide Solutions / Offerte / Juli 2025


Inhaltlich werden Empfänger dieser E-Mail weder über den kostenlosen Basis-Eintrag informiert, noch wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich hier um ein Angebot handelt. Mehr Infos sind im Anhang zu finden, dem Formular selbst. Dieses PDF File ist bereits vorab ausgefüllt und soll unterschrieben zurückgesandt werden.

Wichtiger Hinweis: Empfänger dieser E-Mail NICHT Unsubscribe anklicken. Es besteht die Gefahr, dass Daten unerlaubt erfasst werden. Diese Nachricht sollte als Spam markiert werden.

Fast 2000 EUR für einen Branchenbucheintrag

Mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars wird ein Vertrag mit der City Guide LLC geschlossen. Der Preis hat sich seit unserem ersten Bericht nicht geändert: 1920 EUR netto bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wie üblich verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Der Nutzen eines solchen Brancheneintrags soll an dieser Stelle gar nicht groß kommentiert werden. Aber vielleicht sollte man sich die Frage stellen, wie oft ein „Branchenverzeichnis“ mit Suchmaschinen wie Google gesucht wird, anstatt das gesuchte Unternehmen direkt ohne Umwege zu suchen. Mit anderen Worten: Wer sucht einen Klempner auf einem Portal, wenn Google es mir direkt anzeigt – sogar mit lokalen Ergebnissen?

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Natürlich muss jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis sich auszahlt.

Weiterhin warnen wir vor der Rücksendung ohne Prüfung des Formulars und der AGB. Wer keinen Vertrag für einen Branchenbucheintrag auf Branchenfuehrer.Online möchte, sollte das Schreiben nicht unterschreiben und zurücksenden. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag: Tanda International AG – Rechnung für City Guide LLC (Branchenfuehrer.online)

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Freitag, 16. Mai 2025

Medien Druck LTD, UK: Es gibt sie noch, die „Bürgerinfo-Folder“

Dank unserer engagierten Leser und Leserinnen werden wir regelmäßig über neue Angebote einer altbekannten Thematik informiert: ein Gewerbetreibender leitete eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem Bürgerinfo-Folder an uns weiter. Absender ist eine „Medien Druck LTD“.

Titel: Medien Druck LTD, UK: Es gibt sie noch, die „Bürgerinfo-Folder“

Neue Firma, neue Offerte, alte Inhalte

Vielleicht waren einige unserer Leser und Leserinnen bereits vor Ort in London. Neben den üblichen Sehenswürdigkeiten gibt es unter der Adresse 167 – 169 Great Portland St, London W1W 5PF, offensichtlich UK, das sogenannte „London Office“. Dort gibt es die Möglichkeiten, Büroräume zu mieten, was viele Unternehmen auch tatsächlich so handhaben.

Auch eine Firma namens Medien Druck LTD. soll dort ihren Sitz haben. So steht es zumindest auf der Homepage mediendruckltd.com (Letzter Abruf 14.05.2025) und auf einem schriftlichen Angebot, welches uns vorliegt. Die Medien Druck LTD bietet den Druck von Werbeanzeigen in einem Druckerzeugnis „Bürgerinfo-Gesundheit“ an.

Diese Angebote richten sich natürlich an Gewerbetreibende, die uns – wie anfangs erwähnt – regelmäßig mit neuen Varianten dieser Angebote informieren. Es handelt sich somit um keinen neuen Versuch, teure Verträge mit langen Laufzeiten abzuschließen. Vorzugsweise mit Geschäftspartnern, welche kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften haben.

Über 4.000 EUR für eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt

In diesem Fall handelt es sich – wie bereits bei bekannten Angeboten zuvor – um einen Bürgerinfo-Folder, der sich mit dem Thema „Gesundheit“ beschäftigen soll. Ja, wir schreiben „soll“, denn wir vermuten es nur, basierend auf den Aussagen dieser Offerte. Gesehen haben wir so ein Druckerzeugnis,  zum Anfassen und Durchblättern, bislang nicht.

Ein paar Informationen zu den Vertragsinhalten: Die Jahresauflage soll eine Höhe von 6.000 Exemplaren haben, der Netto-Anzeigenpreis pro Anzeigenfeld soll 499,00 Euro kosten – je Veröffentlichung! Das ist ein wichtiger Hinweis, weil es laut den Vertragsbedingungen zu mehreren Veröffentlichungen von jeweils zwei Anzeigenfeldern pro Jahr kommen soll.

Hinzu kommen noch ein paar andere Kostenfaktoren, wie eine Farbpauschale und eine Satzpauschale. Insgesamt soll es laut unserer Rechnung 4.182,00 EUR NETTO PRO JAHR kosten. Zwar soll der Vertrag nach einem Jahr auslaufen, aber es würde dennoch die drei Veröffentlichungen umfassen.


Scan: Offerte von Medien Druck Ltd. / Mai 2025
Offerte von Medien Druck Ltd. / Mai 2025


Infos & Hilfe zu Medien Druck Ltd.

Wir informieren umfassend über Themen wie Branchenverzeichnisse, Brancheneinträge und besonders über Cold Calling – besser bekannt als Kaltakquise. Dazu greifen wir auch gerne Meldungen auf, die an uns gesandt werden:

In diesem Fall kam der Hinweis von einem Gewerbetreibende, der uns die Offerte mit folgenden Zeilen übermittelte:

„Ich wurde mit der Tel Nr +******* angerufen und mir wurde vorgegaukelt, ein bestehendes Abo weiter zu führen und ich sollte nur die Druckvorlage bestätigen. Das habe ich natürlich nicht getan, weil es diese angebliche Bürgerinfo überhaupt nicht gibt...“

Recht hat er. Aber leider werden kostenpflichtige Einträge in Werbebroschüren oder Branchenbüchern nicht nur über unerwünschte Anrufe angeboten. Häufig erreichen Betroffene – wie in diesem Fall - auch E-Mails mit PDF-Anhängen. Und obwohl es etwas aus der Mode geraten ist, tauchen vereinzelt sogar noch Spam-Faxe mit fragwürdigen Angeboten auf.

Mehr dazu – inklusive Urteilen, die unsere Mitglieder erstritten haben – finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema Branchenbuch..

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Donnerstag, 27. Februar 2025

ACC Medien / Fa Yanis Reklame: Offerte für Brancheneintrag

Eine Offerte mit dem Titel A.C.C Online wurde uns vorgelegt. Erneut geht es um ein Angebot für einen Brancheneintrag auf einem Online-Portal. Hier fassen wir kurz zusammen, was man über den Eintrag der ACC Medien wissen sollte.

Titel: ACC Medien / Fa Yanis Reklame: Offerte für Brancheneintrag

ACC Medien möchte Geld für ein ungenanntes Portal

Werbung im Internet ist für viele Unternehmen sinnvoll, wobei Einträge in sogenannten Branchenverzeichnissen und Firmenregistern kaum noch relevant sind. Aktuell liegt jedoch eine Offerte für einen Brancheneintrag vor – und zwar von einer Firma, die sich selbst als ACC Medien bzw. A.C.C Online bezeichnet.

Was an diesem Angebot für einen kostenpflichtigen Brancheneintrag besonders auffällt und demzufolge auch den Nutzen fraglich erscheinen lässt: das Online-Portal, auf dem dieser Eintrag bei Vertragsschluss erscheinen soll, ist auf dem vorliegenden Formular nicht einmal genannt.

Laut Angebot der ACC Medien soll also ein teurer Vertrag für insgesamt 3 (!) Jahre geschlossen werden, der auf einer Plattform geschaltet werden soll, die dem Kunden bei Vertragsschluss vorenthalten wird. Angesichts dieser Vertragsbedingungen kommt uns der Kauf einer Wundertüte am Kiosk weniger risikoreich vor.

Yanis Reklame Ltd. und ACC Medien erstellen Werbeeinträge?

Wir schauten uns das Angebot noch etwas genauer an. Wie bereits festgestellt: Drei Jahre soll die Vertragslaufzeit betragen, sofern das Unternehmen, welches dieses Formular erhält, es unterschrieben an eine Gmail-Wegwerfadresse zurückgesandt hat. Die Eintragungsgebühr soll insgesamt 1.197,00 EUR betragen – was mal drei eine Summe von 3.591,00 EUR ergibt.

In den auf der Offerte abgedruckten AGB ist davon die Rede, dass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern würde, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde. Auf dem vorliegenden Dokument ist jedoch die Vereinbarung genannt, dass der Vertrag „automatisch ausläuft“.

Außerdem finden wir in den AGB den Hinweis, dass der unbekannte Brancheneintrag von der ACC Medien über die Fa. Yanis Reklame Ltd. Sti. erstellt werden soll. Infos zu dieser Firma suchen wir auf dem Angebot vergeblich.

Scan: Offerte A.C.C Online / Feb 2025
Offerte A.C.C Online / Feb 2025


Warnung vor einer schnellen Unterschrift

Wir haben bereits öfter vor der schnellen Unterschrift bei vergleichbaren Angeboten, die via Fax oder Email zugestellt werden, gewarnt. Schnell ist ein Vertrag geschlossen, der aufgrund des fehlenden Widerrufsrechts zwischen zwei Gewerbetreibenden nicht einfach rückgängig gemacht werden kann.

Hohe Rechnungen für eine Leistung, die unter Umständen nie so gewünscht war, können die Folge sein. Prüfen Sie eingehenden Angebote genau – informieren Sie ebenfalls Ihre MitarbeiterInnen, um Kostenfallen zu vermeiden. Mehr Infos: Hilfe bei Branchenverzeichnissen

Für Hilfe und weitere allgemeine Informationen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 6. Januar 2025

LIVE marketing LLC: Offerte für Onlineverzeichnis.net

Regelmäßig berichteten wir über das Firmenverzeichnisse bzw. Branchenbücher, die mit unverlangt zugesandten Formularen versuchen, kostenpflichtige B2B Verträge abzuschließen. Auch im Jahr 2025 scheint diese Methode weiterhin Thema zu sein: die LIVE marketing LLC möchte einen „Werbeeintrag in mehreren sozialen Medien“ und einen „Online Branchenbucheintrag“ erstellen lassen. Doch lohnt sich so ein Angebot für Gewerbetreibende? Wir sehen das kritisch.

Titel: LIVE marketing LLC: Offerte für Onlineverzeichnis.net


Formular „Ihr Branchenbucheintrag“ soll zurückgemailt werden

Ein Wort vermissen wir beim Lesen dieser vorliegenden Offerte der LIVE marketing LLC besonders: und zwar „Angebot“ – oder etwas Vergleichbares. Ohne diesen Hinweis ist es unter Umständen nicht offensichtlich, dass es sich hier um einen Neuauftrag handeln könnte, da die Unternehmerdaten des Empfängers bereits vorausgefüllt auf dem Formular sichtbar sind.

Mit diesen Daten sollen diverse Einträge, wie soziale Medien oder Online Branchenbuch, erfolgen. In diesem Fall wird der Empfänger gebeten, diesen Auftrag unterzeichnet angegebene E-Mail Adresse zurückzusenden. Diese E-Mail Adresse verweist auf die Webseite onlineverzeichnis.net (Stand 03.01.2025). Diese Seite wirbt mit der Aussage „Lass uns diese Stadt entdecken“; Die Preise für einen Eintrag sind auf der Seite „Preisgestaltung“ angegeben.

Januar 2025: Screenshot onlineverzeichnis.net/pricing/
Januar 2025: Screenshot onlineverzeichnis.net/pricing/ 


Live marketing LLC: Andere Preise auf dem Formular

Erstaunt stellten wir bei unserer Recherche fest, dass die Preise auf dem Formular nicht unbedingt mit den angegebenen Preisen der Webseite übereinstimmen. Die Offerte zeigt hingegen folgende Preise:

  • Nettopreis je Ausgabe: 649,00 EUR
  • Pflegekosten je Ausgabe: 449,00 EUR
  • Satz, Gestaltung, Reprokosten aus Ausgabe: 249,00 EUR

Das macht insgesamt eine Summe von 1.347,00 EUR pro Ausgabe. Diese Gebühr soll laut den ebenfalls ersichtlichen ABG auf dem Formular halbjährlich (!) gezahlt werden. Die Laufzeit beträgt jedoch insgesamt drei Jahre. Das würde bedeuten, dass die zu zahlende Summe von 1.347,00 EUR insgesamt mindestens 6 mal gezahlt werden müsste – insgesamt 8.082,00 EUR. Ein stolzer Preis für eine Leistung, deren Wert sich schwer beurteilen lässt.

Scan: Offerte Onlineverzeichnis.net Offerte / live Marketing LLC / Jan 2025
Offerte Onlineverzeichnis.net Offerte / live Marketing LLC / Jan 2025

Adressen werden via Social Media als Text gepostet

Die Webseite Onlineverzeichnis.net zeigt derzeit auf der Startseite über eingebundene Grafiken, folgende Hinweise:

  • Accreditid Professional für Bing Ads
  • Yandex Partner
  • Google Partner

Eine derartige Darstellung und Einbindung auf der eigenen Homepage würden wir als Qualifikationen der LIVE Marketing LLC interpretieren. Erstaunlich, da diese Webseite bei unserem Besuch über viele Blindtexte und weitere Baustellen verfügt; zum Beispiel ein Erläuterungstext zu der Überschrift "Auf der Suche nach den besten Apps?" mit dem Inhalt "Als ein unbekannter Drucker eine Kombüse vom Typ nahm und sie zu einem Musterbuch zusammenbaute. Es hat nicht überlebt" (siehe Startseite Onlineverzeichnis.net).

Was uns ebenfalls erstaunte war die Bearbeitung des "Werbeeintrags in mehreren sozialen Medien". Wir schauten uns diese Einträge bei Instagram an (https://www.instagram.com/onlineverzeichnis/) und staunten nicht schlecht, wie die vertraglichen Inhalte umgesetzt wurden. Tatsächlich werden diverse Adressen als Posting verbreitet, doch würden wir die Darstellung als überraschend vereinfacht interpretieren. Ob sich die Kunden für den Preis von über mehreren tausend Euro die Umsetzung so vorgestellt haben, wagen wir zu bezweifeln.

Screenshot: Onlineverzeichnis.net auf Instagram
Screenshot: Onlineverzeichnis.net auf Instagram


Vorsicht bei B2B Geschäften

Besonders bei Verträgen für Firmeneinträge gilt: Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende nehmen Sie Kontakt auf. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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Dienstag, 24. September 2024

Update Weko Media LLC: Formular für einen Firmeneintrag vorgelegt

Im Juni berichteten wir bereits über das Firmenverzeichnis der Weko Media LLC. Mittlerweile liegt uns ein schriftliches Angebot für einen „Business Eintrag“ vor. Schritt für Schritt gehen wir in diesem Artikel auf die Inhalte ein.

Titel: Update Weko Media LLC: Formular für einen Firmeneintrag vorgelegt

„Überprüfung“ und Rücksendung führt zu Neuvertrag

Ein Wort vermissen wir beim Lesen dieser vorliegenden Offerte der Weko Media LLC besonders: und zwar „Angebot“ – oder etwas Vergleichbares. Tatsächlich heißt es, dass die Empfängerin die untenstehenden Angaben „auf ihre Richtigkeit“ überprüfen und ggf. korrigieren und ergänzen soll. (Siehe Punkt 1)

Mit diesen „firmenrelevanten Daten“ soll für eine korrekte Eintragung in das entsprechende Branchenbuch, dessen Namen wir erst später erfahren, ermöglicht werden. Die Empfängerin wird gebeten, diesen Antrag unterzeichnet an die ebenfalls auf der Offerte dargestellten Kontaktmöglichkeiten zurückzusenden.

Schön und gut, aber was ist mit den entstehenden Kosten? Die werden erst im kleinen Absatz „Beschreibung Business Eintrag“ erläutert.

930 Euro pro Jahr – für mindestens zwei Jahre

Da ist es endlich – das vermisste Wort „Angebot“. Im zweiten Absatz (Siehe Punkt 2) wird bekannt gegeben, dass es sich um einen „angebotenen Business Eintrag“ handelt, der „alle wichtigen Informationen“ zum Unternehmen enthalten soll. Bedeutet dies, dass die Kategorie der „Branche“ (Siehe Punkt 3) dermaßen irrelevant ist, dass die Zeile leer bleibt? Möglicherweise erachtet die Weko Media LLC diese Einteilung als unwichtig.

Laut Text sollen ebenso Videos, Bilder, Google Maps, Firmenlogos und weitere zusätzliche Informationen enthalten sein. Diese sind anhand der Offerte offensichtlich schwierig einzuschätzen, besonders die Videos. Der Preis für diese Leistung: 930 EUR jährlich mit einer Vertragslaufzeit in Höhe von zwei Jahren. Alternativ soll es einen kostenlosen Basiseintrag auf der Webseite www.firmeneintrag.net/eintrag geben.

Damit wäre die Katze aus dem Sack, der Business Eintrag der Weko Media LLC soll demzufolge auf der Webseite www.firmeneintrag.net erscheinen. Das Portal selbst und das Erscheinungsbild besprachen wir bereits in unserem Artikel im Juni namens: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Scan: Offerte Firmenverzeichnis / Weko Media LCC / Sep 24
Offerte Firmenverzeichnis / Weko Media LCC / Sep 24

Verlängert sich automatisch um ein Jahr

Es folgt ein weiterer Textblock auf diesem Dokument, welcher noch weitere wichtige Informationen enthält (Siehe Punkt 4). Zum Beispiel der Hinweis, dass es sich nicht um das offizielle Handelsregister dreht: „Dieser Antrag ist behörenden- und kammerunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag“.

Auch gibt es einen weiteren Hinweis zu den Gesamtkosten der Dienstleistung, 1.860 EUR für zwei Jahre. An dieser Stelle wird aber eine weiterer wichtiger Vertragsinhalt offenbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Weko Media LLC: Weiterhin keinerlei Infos auf dem Dokument

och wer bekommt eigentlich das Geld? Mit wem wird der Vertrag für diesen Business Eintrag geschlossen? Bis auf den Namen Weko Media LLC erfahren wir nicht viel. Genau genommen fehlen auf dieser Offerte eine Kontaktmöglichkeit abseits einer Faxnummer und einer E-Mail Adresse. Umständlich müssen wir Firmeneintrag-Webseite aufsuchen. Die Anschrift im Impressum der erwähnten Webseite hat sich nicht geändert, weiterhin soll die Weko Media LLC in 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM sitzen.

Wirkt das vertrauenswürdig? Nicht auf uns. Jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis das Geld wert ist. Wir halten die Leistung aber für fragwürdig, da diese Basisdaten der dargestellten Firma wahrscheinlich kostenlos im Netz (und/oder Handelsregister) verfügbar sind. Sonst hätte die Empfängerin die Offerte möglicherweise gar nicht erst erhalten.

Vorsicht bei B2B Geschäften

Besonders bei Verträgen für Firmeneinträge gilt: Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende nehmen Sie Kontakt auf. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 20. September 2024

Kobak Holding GmbH: fragwürdiges Angebot für Gewerbeanmeldung

Die Kobak Holding GmbH möchte gerne Kunden für ihre Webseite www.branchenverzeichnis.de gewinnen. Um dies zu ermöglichen, werden Offerte an Gewerbetreibende geschickt, die als „Gewerbeanmeldung / Eintrag Handelsregister 2024“ betitelt sind.

Titel: Kobak Holding GmbH: fragwürdiges Angebot für Gewerbeanmeldung

Über 950 EUR für einen Eintrag in einer Datenbank

Uns wurde ein Angebot oder in anderen Worten eine Offerte für eine Neueintragung in einem Online-Branchenbuch vorgelegt. Für über 975 EUR sollen das angeschriebene Unternehmen in eine Datenbank eingepflegt werden. Bei dieser Datenbank soll es sich um eine Webseite namens www.branchenverzeichnis.de handeln.

Absender dieses Angebots ist laut des Angebots eine Kobak Holding GmbH mit Sitz in 53909 Zülpich. Dieses Unternehmen steht nicht mit dem gemeinsamen und offiziellen Handelsregisterportal der Länder in Verbindung, sondern möchte scheinbar mit diesem Schreiben Neuverträge abschließen.

Das steht in dem Angebot der Kobak Holding GmbH

Die Offerte haben wir für eine bessere Übersicht markiert.

  • 1. Bezeichnung
  • 2. Art des Eintrags
  • 3. Kontoverbindung, Preis
  • 4. AGB
  • 5. Adresse des Absenders

Scan mit Markierungen: Kobak Holding GmbH Offerte
Scan mit Markierungen: Kobak Holding GmbH Offerte, 30.08.2024

In der linken oberen Ecke findet sich die Bezeichnung „Handelsregister Datenbank, Registration und Publikation – Handel, Gewerbe, Industrie“. (siehe Punkt 1) Für dieses Angebot ist jedoch eine Firma namens Kobak Holding GmbH verantwortlich, dazu später mehr. Die Art des Eintrags wäre in diesem Fall jedoch eine Neueintragung (Siehe Punkt 2), was sich jedoch nicht unbedingt auf das Handelsregister bezieht, sondern auf eine aktuell nicht funktionstüchtige Webseite (Stand 18.09.2024), wie sich herausstellt.

Wie gesagt, bei diesem Schreiben handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, was jedoch erst mit dem Textblock am rechten Rand deutlich wird. (Siehe Punkt 4). Die Kobak Holding GmbH gibt mit diesem Schreiben an, dass sie „eine behördliche Eintragung ins Handelsregister“ und eine „Eintragung auf der bekannten Webseite www.branchenverzeichnis.de“ veranlasst. Diese URL ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels „nicht erreichbar“.

Screenshot branchenverzeichnis.de, 18.09.2024
Screenshot branchenverzeichnis.de, 18.09.2024

Der Preis für diesen Eintrag: 976,25 EUR. Der Zahlungsempfänger ist die KOBAK Holding GmbH, zu sehen unter Punkt 3. Das Angebot wird angenommen, indem man diese Summe auf die angegebene Kontoverbindung überweist. Bleibt noch abschließend die Anschrift des Absenders (Siehe Punkt 5).

Allgemeine Warnung vor Angeboten und Rechnungen

Auf der Webseite des Amtsgerichts Walsrode ist ein wichtiger Hinweis der Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz zu lesen, Stand: 18.09.24:

Screenshot Amtsgericht Walsrode Warnung, 18.09.2024
Quelle:  Amtsgericht Walsrode Niedersachsen, 18.09.2024 


Diese Meldung entnahmen wir der Webseite des Amtsgerichts Walsrode, Niedersachsen. Der Gewerbetreibende, der sich bei uns aufgrund dieses Themas meldete, ist in diesem Kreis gemeldet. Dennoch betrifft der warnende Hinweis auch die übrigen Bundesländer.

Hilfe und Infos bei Finanzdienstleistungen und Inkasso

Allgemein lässt sich sagen, dass sich Gewerbetreibende und vor allem frische UnternehmerInnen bei uns meldeten, die eine Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag erhielten. In vielen Fällen wurden diese auch mittels einem Cold Calling kontaktiert. Es kam auch vor, dass ein solches Angebot mit einer Rechnung verwechselt wurde – und es zu einer Rücksendung oder gar Zahlung kam. In Bezug auf die Kobak Holding GmbH ist uns bislang nur die Kontaktaufnahme über die schriftliche Offerte bekannt.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit einem Branchenbuch bzw. Firmenverzeichnis oder gar einem Inkassounternehmen kommen, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Kontaktmöglichkeiten am Ende des Artikels.

Sie finden mehr zum Thema Branchenbuch auf unserer Hilfe-Seite. Darüber hinaus finden Sie erstrittene Urteile unserer Mitglieder HIER.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 16. September 2024

Branchenkatalog AG: Neue Offerte von Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti.

Regelmäßig berichten wir über Branchenbuch-Angebote, die über E-Mail oder via Telefon angeboten werden. Nun leitete ein Gewerbetreibender eine Mail an uns weiter; es geht um eine Fa. Branchenkatalog und eine Offerte, in der ein Brancheneintrag korrigiert oder ergänzt werden soll. Dargestellt werden jedoch nur die Adressdaten, die wahrscheinlich eh frei im Internet verfügbar sind. Wir schauen uns die Offerte an.

Titel: Branchenkatalog AG: Neue Offerte von Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti.


„Bitte bestätigen und zurücksenden“

Eine neue Offerte liegt vor. Auch im Jahr 2024 gibt es ein Wiedersehen mit einer Offerte einer Firma aus Izmir, Türkei. Wir berichteten bereits oft über Firmen, die Angebote für Branchenverzeichnis-Einträge und Werbeanzeigen für viel Geld an Gewerbetreibende verkaufen möchten. In diesem Fall soll es die Fa. Branchenkatalog sein, die über eine Fa. Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen.

Sitz dieser Fa. Branchenkatalog (AG) soll Bahriye mah. 1836 sokak no:39 Karsiyaka/Izmir in der Türkei sein. Die besagte Offerte wurde uns durch einen Gewerbetreibenden zugestellt. Er leitete an uns sogar die ursprüngliche Nachricht von der Email-Adresse branchenkataloginfo@*****.*** weiter. Im Text der Mail ist zu lesen: „Wie besprochen, sende ich Ihnen das Layout zu. Ich bitte Sie, dies bestätigt an uns per Mail oder per Fax zurückzusenden, MFG Team Branchenkatalog“. Mehr Informationen suchten wir vergeblich.

Kostenlos ist der Eintrag bei der Fa. Branchenkatalog aber nicht.

Branchenkatalog-Eintrag: Über 4.000 EUR werden fällig

Fassen wir Preise für die Eintragung im sogenannten „Branchenkatalog“ zusammen:

  • Grundpreis: 599,00 EUR
  • Einstellungs- und Pflegekosten: 399,00 EUR
  • Graf. Gestaltung: 199,00 EUR

Macht insgesamt 1.197,00 EUR für einen Brancheneintrag. Kommen noch die Mehrwertsteuern oben drauf, was eine Summe in Höhe von 1424,43 EUR ergibt. Doch das wäre nur ein Jahr; der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren. Für den gesamten Vertrag müsste diese Branchenkatalog-Eintragung 4.273,29 EUR gezahlt werden. Ach ja, der Vertrag verlängert sich um automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Bei dieser Summe staunten wir nicht schlecht und wunderten uns, wie denn ein derartig kostspieliger Eintrag aussehen könnte. Schließlich bieten anderen Portale kostenlose Firmeneinträge an, ob der Branchenkatalog sich da behaupten kann? Leider wurden wir enttäuscht. Wir stellten bei der Lektüre der AGB fest, dass man wahrscheinlich über 4.000 EUR für eine Eintragung zahlt, die man möglicherweise nicht einmal zu Gesicht bekommt.

Scan: Offerte Branchenkatalog / Lokale Reklam / Sep 2024
Offerte Branchenkatalog / Lokale Reklam / Sep 2024


Wo wäre der Eintrag zu sehen?

Aus den AGB erfahren wir mehr über die Veröffentlichung: „Er beauftragt die Fa. Branchenkatalog über die Fa. Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen“. Was an dieser Stelle verwundert: ein Internetportal? Irgendeins? Wer bestimmt das? Was ist, wenn es nachher thematisch überhaupt nicht zum Vertragspartner passt? Zum Beispiel ein Internetportal für Handwerker, doch die Empfänger der Vorlage sind Zahnärzte? Vielleicht gibt es bessere Methoden für Marketing-Projekte.

Nach Vertragsschluss ist eine Menge Geld für den Eintrag fällig, von daher wäre es doch wünschenswert, wenn man sich diesen Branchenkatalog genauer anschauen könnte. Doch wir tappen weiter im Dunkeln.

Zumindest soll die Firma „Lokale Reklam Tic.Ltd.Sti.“ Inhaberin des unbekannten Werbeportals sein. Es könnte sein, dass die Firmenbezeichnung bekannt vorkommt. Denn wir berichteten bereits in der Vergangenheit, genau im Juli 2023, über eine andere Offerte einer Firma mit der gleichen Firmenbezeichnung. Auch die Offerte sieht dem vorliegenden Dokument aus dem Jahr 2023 verblüffend ähnlich. Lesen Sie den Artikel „Branchen-EU – Offerte für Firmenbuch-Eintrag aus Izmir“ 

Hilfe und Infos zu Branchenverzeichnissen und Cold Callings

Wir bieten natürlich auch heute noch allgemeine Informationen rund um die Themen Branchenverzeichnisse, Brancheneinträge und vor allem Cold Calling – auch bekannt als Kaltakquise. Angebote für kostenpflichtige Einträge in Werbebroschüren und Branchenbüchern müssen nicht unbedingt nur durch unerwünschte Telefonanrufe unterbreitet werden. In der Vergangenheit wurden auch Emails mit PDF-Anhängen versandt. Etwas aus der Mode gekommen ist das Fax, aber es nicht ausgeschlossen, dass hier und da ein Spam-Fax mit einem Angebot verschickt wird.

Mehr erfahren Sie auf unser allgemeinen Infoseite zum Thema Branchenbuch und erstrittene Urteile unserer Mitglieder.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 5. Juni 2024

Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Die Weko Media LLC betreibt aktuell das Firmenverzeichnis „Firmeneintrag.net“. Um Kunden für dieses Branchebuch zu gewinnen, werden scheinbar Formulare via E-Mail versandt, die ausgefüllt zurückgesandt werden sollen. Haben Sie eine solche Mail erhalten? Hier alle wichtigen Infos im Überblick.

Titel: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Schneller finden mit einem weiteren Firmenverzeichnis?

Mit dem kreativen Slogan „Finde was du suchst“ wirbt aktuell die Weko Media LLC (Sitz laut Impressum firmeneintrag.net: 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM) für ihr Firmenverzeichnis. Vom Aufbau her ähnelt die Page den bekanntesten Vertretern dieser Art Verzeichnisse – und unsere Testsuche nach Friseuren in Berlin zeigten sogar Ergebnisse an.

Screenshot Firmeneintrag.net Homepage / Juni 2024

Ob Branchenbücher und Verzeichnisse heutzutage noch Sinn ergeben, soll jeder für sich selbst entscheiden. Aus Sicht der Suchmaschinenbetreiber sind Datenbank dieser Art nicht so zielführend, weil eine einfache simple Suche nach einer Firma in einer bestimmten Stadt möglicherweise schneller zum Ziel führt. Aber wie bereits beschrieben: es gibt ja eingetragene Friseure in Berlin, wie kamen die auf Firmeneintag.net?

Inhalt der E-Mail: Auf Richtigkeit prüfen

Uns wurde die E-Mail von Weko Media LLC zur Ansicht vorgelegt. Wir zitieren in folgendem Absatz den Inhalt. Anbei sei vermerkt, dass dieser E-Mail als Anhang ein Formular beigefügt, ein „Antrag zum Branchenbucheintrag“. Dazu gleich mehr.

E-Mail, Zitat: 
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2024/2025. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort auf diese E-Mail oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam der Weko Media
Zitatende.

 

Über das Formular der Weko Media LLC

Nun zum Schriftstück, welches beigefügt war. Es erinnert stark an bereits bekannte Offerten, über die wir in diesem Blog bereits mehrfach berichteten. Es werden die typischen Daten abgefragt, wie Telefon und Branche. Auffällig: es waren andere Felder wie die Anschrift und der Firmenname bereits vorausgefüllt. Wahrscheinlich daher der Hinweis durch Weko Media, diese angegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.

Zusätzlich ist Text auf dem Formular zu finden, die AGB. Da sind die wichtigsten Vertragsbedingungen wie der Preis und die Laufzeit aufgeführt, nur wir empfinden die Darstellung als wenig auffällig – diese wichtigen Informationen könnten bei einer halbherzigen Prüfung untergehen. Der Preis für einen „Business Eintrag beträgt 930 Euro netto pro Jahr und die Laufzeit des Vertrages beträgt min. zwei Jahre“.

Wie bei vergleichbaren Angeboten auch: Ja, der Vertrag verlängert sich automatisch und ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Offerten via Mail & Fax: Weitere Informationen für Gewerbetreibende

Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax?

Es könnte zu ungewollten Verträgen führen, wenn Sie das entsprechende Formular an die Weko Media LLC zurücksenden.

Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

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Freitag, 2. Februar 2024

Media Consulting AG: Über das Branchenbuch Eintrags Angebot

Es liegt ein Branchenbuch Eintrags Angebot einer Firma namens Media Consulting AG vor. Es geht um einen kostenpflichtigen Firmeneintrag in einem Internetportal. Wie sollten Gewerbetreibende auf diese Offerte reagieren?

Titel: Media Consulting AG: Über das Branchenbuch Eintrags Angebot


Offerte: Kosten und Portal unbekannt

Eine neue Branchenbuch-Offerte liegt vor. Visuell kommt uns das Schreiben bekannt vor, jedoch die Bezeichnung ist neu: Verantwortlich soll eine Media Consulting AG sein. Inhaltlich möchte diese Firma die angeschriebene Firma in ihrem Register veröffentlichen – natürlich nicht kostenlos.

Eine Firma „Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti“ soll sich das Recht vorbehalten, die Daten auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Sie soll Inhaberin des Werbeportals sein. Doch die genaue Adresse für dieses Portal wird auf der Offerte nicht genannt. Sollte das Portal sich auf die angegebene Email-Adresse beziehen, so wäre die Webseite „brancheneintrag-eu.com“ aktuell (Stand 01.02.2024) nicht funktionstüchtig.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Auf der Offerte ist zu lesen: „Bitte prüfen Sie die Angaben auf ihre Richtigkeit ggf. korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für Ihren Brancheneintrag. Senden Sie die Offerte an die oben genannte Faxnummer zurück“. Mit dem Zurücksenden würde jedoch ein Vertrag für einen Branchenbucheintrag auf einem unbekannten Internetportal geschlossen.

Scan: Media Consulting AG / Offerte Jan 2024
Media Consulting AG / Offerte Jan 2024


Die Vertragslaufzeit soll insgesamt drei Jahre beginnend am Tag der Unterzeichnung des Auftrags betragen. Dieser Vertrag verlängert jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde. Die Kosten für den Eintrag sind uns derzeit unbekannt. Laut unserer Erfahrung können die Rechnungen dementsprechend hoch ausfallen.

Neuer Name, alte Offerte

Im Fußbereich der Offerte fanden wir eine bekannte Anschrift: Media Consulting AG I Bahriye Mah. 1836 sok. No:39 Karsiyaka | Izmir I TR. Diese Adresse in der Türkei wurde in der Vergangenheit bereits für weitere Branchenbuch-Offerten genutzt. Die uns bekannten Schreiben kamen von einer „Branchen-EU“, über die wir bereits berichteten. Rein optisch unterscheiden sich die beiden Angebote nur im Namen, selbst die Emailadresse und die Telefonnummer sind identisch.

Hilfe bei Branchenbuch- und Firmenverzeichnis-Einträgen

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Unser Angebot richtet sich nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Gewerbetreibende, die sich gegen ungewollte Verträge wehren wollen. Wir bieten unsere Unterstützung Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen an. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Freitag, 8. Dezember 2023

iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“

Uns wurde eine Offerte von einer Firma namens iDruck Ltd. vorgelegt. Es geht dabei um einen Anzeigenauftrag in einem Bürgerinfo-Folder. Über diese Art von Vertrag haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet. Was Gewerbetreibende beachten sollen.

Titel: iDruck Ltd – Anzeigenauftrag für einen „Bürgerinfo-Folder“


Was steht in der Offerte der iDruck Ltd.?

Wir haben uns die uns vorliegende Offerte der iDruck Ltd (Sitz: 6 Thomes Office Park Monckton, Road WF2 7AN, Wakefeld, UK) genauer angesehen und die wichtigsten Infos zusammengefasst. Ob es unterschiedliche Fassungen dieses Dokuments gibt und ob diese ebenfalls im Umlauf sind, ist uns unbekannt. Allgemein zur Veröffentlichung:

  • Din A6 Hochformat, 4-seitig
  • Gesamtauflage jährlich 6.000 Exemplare
  • Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld 490,00 EUR je Veröffentlichung
  • 2 Anzeigenfelder (je 9x4 cm ≙ 36cm²)
  • Farbpauschale 199,00 EUR, Satzpauschale 199,00 EUR (je Veröffentlichung)

Der Anzeigenpreis je Veröffentlichung soll sich aus der Anzahl der bestellten Anzeigenfelder und dem Nettoanzeigenpreis pro Anzeigenfeld multiplizieren. Hinzu kämen noch die Farb- und Satzpauschale. Es soll drei Veröffentlichungen pro Werbejahr geben, damit ist die Zahlung für die Anzeige für jede Veröffentlichung erneut fällig.

Mehrere kostenpflichtige Ausgaben

Die vorliegende Offerte der iDruck Ltd. hat als „besondere Vereinbarung“ angegeben, dass der Vertrag automatisch im November 2024 ausläuft. Auch in den Auftragsbedingungen ist angegeben, dass die Vertragsdauer ein Jahr beträgt und wie erwähnt 3 kostenpflichtige Ausgabe mit einer Auflagenhöhe von je 2.000 Exemplaren umfasst.

Über die Verteilung erfahren wir ebenfalls mehr aus der Offerte. So soll das Verteilgebiet einen Umkreis von 30km um ein bestimmtes Verteilgebiet bzgl. Des Vertragspartners umfassen. Die Verteilung von mindestens 1.000 Exemplaren je Veröffentlichung soll in diesem Verteilgebiet erfolgen. Wie und wo genau diese „Bürgerinfo-Folder“ verteilt werden, ist leider nicht genau bestimmbar. Ferner ist zu lesen, dass „verpflichtende Vereinbarungen“ mit den Empfängern/Verteilerstellen über die Auslage der Bürgerinfofolder nicht bestehen sollen.

Bekommen Werbende ein Ansichtsexemplar des Folders? Laut den AGB der Offerte soll die erste Ausgabe spätestens 4 Monate nach der Auftragserteilung erscheinen. Als Nachweis der Vertragserfüllung soll eine Kopie des Sendungsnachweises des jeweiligen Kurierdienstes genügen.

Das Problem mit dem Widerrufsrecht

Der Vertrag mit der iDruck Ltd. kommt zustande, wenn das Formular unterschrieben zurückgeschickt wird. Ein Widerrufsrecht bei derartigen B2B Geschäften gibt es nicht. Im Geschäftsalltag kann eine Offerte fälschlicherweise eingeschätzt werden, z.B. als eine Vertragsbestätigung für einen laufenden Geschäftskontakt. Deshalb ist es wichtig, derartige Schreiben genau zu prüfen, um nicht ungewollt einen teuren Vertrag mit einer langen Laufzeit abzuschließen.

Scan: iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023
iDruck Ltd. Offerte / Nov 2023

Hilfe für Gewerbetreibende

Der Verbraucherdienst hilft mit seinen angeschlossenen Rechtsanwälten nicht nur Verbrauchern, sondern ebenso Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen. In diesem Fall einer Werbeanzeige in einer Infobroschüre bieten wir erste allgemeine Informationen, um sich gegen geschlossene Verträge wehren. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Montag, 10. Juli 2023

Branchen-EU – Offerte für Firmenbuch-Eintrag aus Izmir

Wie wäre es mit einer Anzeige auf einer nicht funktionstüchtigen Webseite? Ein solches freches Angebot wurde uns von einer Gewerbetreibenden vorgelegt. Sie erhielt ein Fax von „Branchen-EU“ für eine Anzeige auf einem Online-Portal. Kosten? Mehr als 1.000 Euro. Nutzen? Fraglich.

Titel: Branchen-EU – Offerte für Firmenbuch-Eintrag aus Izmir

Kostenpflichtig bekannte Daten veröffentlichen

Eine Gewerbetreibende kontaktierte uns telefonisch, weil sie ein Fax von „Branchen-EU“ erhalten haben soll. Es handelt es sich bei dem Schreiben um eine Offerte, sprich ein Angebot für einen Branchenbuch-Eintrag. Ein solcher Eintrag umfasst laut der Ansicht eine Darstellung der Anschrift sowie der Kontaktdaten. Kein Logo, keine Fotos, keine Angebote.

Auf dem Schreiben ist zu lesen, dass die Empfänger „die Angaben auf ihre Richtigkeit“ prüfen und ggf. korrigieren oder gar ergänzen sollen. Ausgefüllt soll die Offerte zurück gefaxt werden. Es ist außerdem eine Email-Adresse angegeben, die auf eine Webseite namens „brancheneintrag-eu.com“ verweist. Diese Webseite ist aktuell nicht funktionstüchtig (Stand 10.07.2023, siehe Screenshot). Wenn die Anzeige auf eben diesem Online-Portal erscheinen soll, hält sich die Nützlichkeit arg in Grenzen.

Screenshot brancheneintrag-eu.com / 10.07.23
Screenshot brancheneintrag-eu.com / 10.07.23


Über 1.000 EUR für einen Eintrag in einem Branchenbuch

Umsonst soll die Veröffentlichung auf dem unbekannten (?) Portal trotzdem nicht sein. Der Grundpreis beträgt 599,00 EUR, die Einstellungs- und Pflegekosten schlagen mit 399,00 EUR zu Buche und die grafische Gestaltung soll 199,00 EUR kosten. Macht zusammen einen Betrag weit über 1.000 EUR für die Veröffentlichung einer Firmenadresse, die sowieso kostenfrei und wahrscheinlich kundenfreundlicher in den Google-Suchergebnissen zu finden ist.

Empfänger dieser Offerte, die sich hoffentlich die Mühe machen, das Kleingedruckte auf dem Formular zu lesen, werden über die Vertragsbedingungen informiert. Dort lassen sich auch die besonders ärgerlichen Passagen lesen, wie z.B. dass sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Scan: Offerte Branchen-EU / Juli 2023
Offerte Branchen-EU / Juli 2023

Branchen-EU: weitere Offerten aus der Türkei

Das Angebot richtet sich natürlich nur an Gewerbetreibende. Warum natürlich? Weil diese kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften besitzen – und darauf setzen die Absender hinter diesen Offerten. Es sollen möglichst schnell Vertragsabschlüsse für unserer Meinung nach unnütze Firmeneinträge erreicht werden, die dann nicht einmal widerrufen werden können.

Die Firma hinter dieser Offerte, Fa. Branchen-EU soll ihren Sitz in Bahriye Mah. 1836 sok. No.39 Karsiyaka, Izimir in der Türkei haben. Wir hatten bereits über einige Unternehmen mit Sitz in der Türkei berichtet, die ebenfalls Offerten dieser Art versendeten - eine beliebte Adresse für unnütze aber teure Dienstleistungen.

Die Fa. Branchen-EU soll über Fa. Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen lassen. Wir warnen Gewerbetreibende erneut an dieser Stelle vor der Rücksendung des Schreibens. Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von Branchen-EU erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie gar Zahlungsaufforderungen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

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