Dienstag, 13. Oktober 2020

Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers

Anfang September warnte Verbraucherdienst an dieser Stelle vor Investitionen in die Nowea Energy Aktie. Es meldete sich mittlerweile ein weiterer Anleger bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma mitzuteilen. Wir warfen außerdem einen Blick auf das aktuelle Angebot der Nowea Energy Inc.

Titel: Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers


Über Nowea Energy Inc. und ihren Webauftritt

„Nowea Energy Inc. ist eine spezialisierte Private-Equity-Firma, die sich auf den Energiesektor konzentriert“ heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Als Sitz ist in dem abrufbaren Impressum die Adresse 200 S Virginia St 8th Floor, Reno, 89501 NV, USA angegeben.

Die Seite „Investoren“ der Hompage des Unternehmens zeigt bei unserem Besuch am 12.10.2020 einen Warnhinweis. Dort heißt es unter anderem: „Die Inhalte und Informationen dieser Webseite dienen lediglich allgemeinen Zwecken und stellen keineswegs eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar“.

Die Nowea Energy Inc. könnte mit diesem Hinweis verhindern wollen, dass die Webseite irrtümlich als Werbung für die angebotenen Aktien verstanden werden könnte. Ohnehin wäre dieser Bereich bei „Investoren“ passwortgeschützt.

North West Oil wird nicht genannt

Des Weiteren gibt die Nowea Energy Inc. in einer Meldung vom 30.01.2020 unter „Newsroom“ bekannt, dass aus „NW OIL“ die „NOWEA ENERGY Inc.“ wurde. Interessant dabei ist, dass der Name NW Oil nicht ausgeschrieben wurde; es handelt sich dabei um eine Abkürzung von Northwest Oil. Zur Erinnerung: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagte am 15. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der North West Oil durch die Compass Consulting Group wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Auch wir berichteten bereits über Anfang September 2020 über die Erfahrungen eines Anlegers bezüglich der Firma Compass Consulting Group aus London an uns. So hätte er beinahe 450.000 Dollar in Aktien der North West Oil investiert. Lesen Sie kompletten Bericht hier: Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung 

„Strategische Neuausrichtung“: Presserklärung von Mai 2020

Die Nowea Energy Inc. berichtet in einer Pressemitteilung vom 26.05.2020 gebeutelt von der Corona-Krise, „dass der Betrieb und die Projekte in den USA keine Priorität mehr haben. Deshalb wurde das "Operation Agreement" mit Mystic Energy LLC gekündigt und werden wir selbst als Operator der Ölquellen in Kentucky auftreten.“

Das Unternehmen Nowea Energy Inc. wird laut des Artikels in eine „Investment- und Private-Equity-Gesellschaft“ umgewandelt; diese Neuausrichtung soll zukunftsorientierte Geschäftsmodelle ermöglichen.

Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/nowea-energy-inc-strategische-neuausrichtung/?newsID=1340077

Neue Erfahrungen eines Betroffenen

Wir behandelten in unserem Blog bereits das Thema Nowea Energy INC., doch aktuell wandte sich ein weiter Anleger an uns, um noch mehr Erfahrungen beizusteuern. Er schreibt: „Gemäß beiliegender Tabelle (Anlage liegt der Redaktion vor) habe ich verschiedene Einzahlungen als Aktien/Shares an die Nowea Energy Inc. geleistet. Ich habe dafür auch Bestätigungen erhalten.“

Droht ein Verlust? Handeln Sie jetzt!

Haben Sie als Anleger durch das genannte Unternehmen Geld verloren? Sehen Sie von weiteren Zahlungen ab. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter des Unternehmen Sie dazu drängen wollen. Es geht darum die Hintergründe des Verlustes zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zu ergründen sind, das verlorene Geld wieder zu erlangen. Wir bieten Hilfe für Betroffene.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen dieser Art? Haben Sie in Aktien der Nowea Energy ehemals North West Oil investiert? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele

Erneut erreichte uns eine Zahlungsaufforderung, in der für die Anbieter „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ versucht wird, angeblich offene Kosten zu verlangen. In diesem Fall heißt der Absender Alternetive Dispute Resolution, kurz ADR Service, mit Sitz in einem virtuellen Büro auf der Königsallee in Düsseldorf.

Titel: Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele


Angebot für eine „Außergerichtliche Schuldenbereinung"

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären.

Auch die Alternetive Dispute Resolution dürfte in diese Sparte fallen, da sie in einem aktuellen Schreiben behaupten, dass trotz einer „bekannten Forderung“ der fällig Betrag noch nicht gezahlt wurde. Der Absender schlägt im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von einmalig 207,69 EUR vor.

Wird die Summe nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen gezahlt, wird die Gesamtforderung in Höhe von 717,79 EUR fällig.

Scan: Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020
Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020



Alternetive Dispute Resolution: Keine gültige HRB Nummer?

Die Überweisung soll an eine deutsche Kontoverbindung gehen. Doch wir überprüften die angegebenen Daten im Schreiben der Alternetive Dispute Resolution, indem wir unter anderem die Online-Suche auf „handelsregister.de“ bemühten. Interessierte sind gerne dazu eingeladen, sich selbst auf die Suche nach dem Unternehmen zu machen, wir fanden jedoch keinen Eintrag. (Stand 08.10.2020).

Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handeln könnte. Laut unserer Erfahrung wurden bereits zahlreiche solcher Schreiben an Verbraucher verschickt, die sich durch den Namen des Absenders zu unterscheiden waren.

Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler

Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht zwangsläufig um eine seriöse Inkassoforderung handeln. Aktuell liegt ein neues Beispiel für fragwürdige Schreiben dieser Art vor: eine CL EURO INKASSO GmbH möchte gerne Geld.

Titel: CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler


Zahlreiche Schreibfehler im Schreiben der CL EURO INKASSO GmbH

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären. In der Regel tragen die Absender wenig fantasiereiche Namen, die zumindest eine Sache gemeinsam haben: es kommt das Wort „Inkasso“ vor. Aktuell liegt ein neuer Brief vor: die CL EURO INKASSO GmbH schrieb eine Verbraucherin an, um sie darüber zu informieren, dass eine „gemahnte Forderung“ aus einer angeblich „telefonischen Anmeldung“ zu einem „Dienstleistungsvertrag Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ zu zahlen wären.

Die Empfängerin des Schreibens machte sich die Mühe, die zahlreichen Schreibfehler des Briefes rot anzustreichen und uns zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns an diese Stelle dafür und lassen die Fehler für sich sprechen, um den Gesamteindruck dieser Forderung abzurunden.

Scan: Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



CL EURO INKASSO GmbH fordert über 200 EUR

Sparsam ist der Absender CL EURO INKASSO GmbH in seinen Drohgebärden nicht. So fordern Sie die Empfängerin „letztmalig mit Nachdruck“ auf, die Summe in Höhe von 217,88 EUR zu zahlen – und das bitte sofort. Sollte die Zahlung weiterhin verweigert werden, so sieht CL EURO INKASSO GmbH leider keine andere Möglichkeit, als bei der zuständigen Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Eine zweite Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ ist auch dem Schreiben beigefügt. Auf dieser Seite ist auch ein SEPA-Überweisungsschein zu sehen mit der Kontoverbindung. Das Geld soll tatsächlich auf ein polnisches Konto überwiesen werden – Zahlungsempfänger soll CL EURO sein.



Scan: Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
 Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Finanzsanierung: Zahlungsaufforderungen für Milanda UG (haftungsbeschränkt)

Aktuell liegen uns Forderungen durch die Culpa Inkasso GmbH und dem Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Firma Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim vor. Laut den Unterlagen sollen die Vermittlungsprovision eines Finanzsanierungsvertrags nicht gezahlt worden sein.

Titel: Finanzsanierung: Zahlungsaufforderungen für Milanda UG (haftungsbeschränkt)


Wer bietet Milanda UG (haftungsbeschränkt) an?

„Ihr starker Partner für eine Finanzsanierung!“ heißt es auf der Homepage der Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim. Das Unternehmen bietet online auf ihrer Webseite Informationen rund um das Thema Finanzsanierung. Ferner haben Besucher die Möglichkeit, via Kontaktformular eine Anfrage zu stellen.

Genauer heißt es zur Anfrage: „Sie können für Ihre Online-Anfrage ganz einfach unser Anfrageformular verwenden. Nach kurzer Zeit und einer ersten Vorprüfung erhalten Sie in der Regel nach spätestens 24 Stunden die ersten Ergebnisse. Kosten entstehen Ihnen hierbei selbstverständlich keine. Die Anfrage ist völlig kostenlos und unverbindlich. Wir garantieren Ihnen eine diskrete, seriöse und unbürokratische Bearbeitung.“

Die Anfrage mag kostenlos sein, aber gilt das auch für eine Vermittlung? Das können wir an dieser Stelle nicht beantworten. Ein Mitglied unseres Vereins erhielt Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt), da eine Vermittlungsprovision nicht gezahlt worden sein soll.

Milanda: Finanzsanierung genehmigt?

Uns liegen Dokumente von Milanda vor, in denen dem Empfänger mitgeteilt wird, dass eine Finanzsanierung in Höhe von 50.000,00 EUR genehmigt worden sein soll. Da "der Vertrag bereits genehmigt" sein soll, muss der Kundenauftrag unterschrieben an Milanda zurückgesandt werden. Bei genauer Betrachtung des Auftrags fällt auf, dass bei Rücksendung des unterschriebenen Vertrags eine Vermittlungsprovision in Höhe von 679,50 EUR an Milanda zu zahlen sei. Das ist eine recht hohe Summe für jemanden, der seine Schulden mit Hilfe einer Finanzsanierung regulieren wollte. 

Genehmigung Ihrer Finanzsanierung / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S1 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020

Genehmigung Ihrer Finanzsanierung / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S2 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020



Forderung von Culpa Inkasso

Im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt) formulierte das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart eine Zahlungsaufforderung. Laut des vorliegenden Schreibens soll ein Zahlungsverzug vorliegen, die Empfängerin der Forderung soll die „Vermittlungsprovision laut Finanzsanierungvertrag milanda24.de“ nicht bezahlt haben. Insgesamt wird ein die Zahlung eines Betrags in Höhe von 460,17 EUR gefordert.

Sollte die Zahlungsfrist verstreichen, ohne das der Betrag überwiesen wurde, droht Culpa Inkasso damit, der Auftraggeberin zu empfehlen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Weiter heißt es, dass mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich seien, sofern nicht gezahlt wird.

Scan: Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020
Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020


RA Albrecht König: Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens

5 Tage nach dem Verstreichen der gesetzten Frist durch Culpa Inkasso schreibt der Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt). Er schreibt, dass er durch die Mandantin beauftragt wurde, „ab sofort ein Gerichtsverfahren“ aufgrund ausstehender Zahlungen einzuleiten.

Letztmalig wird der Empfängerin des Schreibens die Möglichkeit gegeben, den gerichtlichen Weg zu umgehen. Dazu fordert RA Albrecht König, ebenfalls aus Stuttgart, die Zahlung des Betrags in Höhe von 455,44 EUR. Auch hier wird bei Nichtzahlung mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gedroht.

Scan: Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020
Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020



Kontakt und Hilfe

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 6. Oktober 2020

Intra Media Verlag: Über die Betreiber von „Städtische Gewerbeauskunft“

Aktuell hat sich ein Mitglied mit einer Rechnung für einen Branchenbucheintrag in dem Verzeichnis „Städtische Gewerbeauskunft“ bei uns gemeldet. Betrieben wird das Branchenverzeichnis von der Intra Media Verlag.

Titel: Intra Media Verlag: Über die Betreiber von „Städtische Gewerbeauskunft“

Städtische-Gewerbeauskunft: Firmenverzeichnis „für mehr Kunden und Aufträge?“

„Damit Ihre Firma im Internet gefunden wird“ wirbt Intra Media Verlag aus 49324 Melle auf ihrer Webseite „Städtische-Gewerbeauskunft“. Es handelt sich hierbei um Firmenverzeichnis, in welchem Gewerbetreibende ihre Firmendaten eintragen und gegen Gebühren veröffentlichen können. Ein typischer Branchenbucheintrag soll neben der Auflistung der Firmendaten u.a. eine Firmenbeschreibung beinhalten.

Ein Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit dem Intra Media Verlag mitzuteilen. Er berichtete uns, dass er von einer Frau H. angerufen worden sein soll, kurz darauf folgte eine Rechnung. Als der Gewerbetreibende seine Unterlagen durchging, fiel ihm auf, dass er bereits 2018 von einer Frau H. angerufen wurde, da hieß die Firma jedoch BS Internet Vertriebsgesellschaft UG. Über das Unternehmen berichteten wir bereits 2015.

Intra Media Verlag: Was steht in der Rechnung?

Dem Gewerbetreibenden wird in der vorliegenden Rechnung ein Branchenbucheintrag für das Firmenverzeichnis www.städtische-gewerbeauskunft.de“ in Rechnung gestellt. Kostenpunkt: 250,00 EUR mit einer Vertragslaufzeit von drei Monaten. Als Leistungsbeschreibung sind folgende Punkte angegeben:

  • Listung Ihrer kompletten Firmendaten (Anschrift, Telefon, Fax & Handynr.)
  • Verlinkung Ihrer Homepage und E-Mail Adresse
  • Eine Firmenbeschreibung & 6 Suchwörter zur Auffindbarkeit Ihres Eintrages
  • Einbindung von bis zu 3 Bildern
  • Änderungen und Ergänzungen während der Laufzeit kostenfrei

Sowie eine „Eintrag in bis zu 300 Suchmaschinen u.a. Google, Yahoo, Lycos“. Rechnet man die Mehrwertsteuer hinzu, ergibt das einen Gesamtbetrag in Höhe von 290,00 EUR.

Scan: Rechnung Intra Media Verlag / Sep 2020
Rechnung Intra Media Verlag / Sep 2020



Ob sich ein Eintag in längst überholte Suchmaschinen wie Lycos rentiert, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Über Nutzen und Funktion von sogenannten Branchenverzeichnissen lässt sich streiten. Sollten Gewerbetreibende Ihre Geschäftsdaten bewerben wollen, bietet sich auch die kostenfreie Eintragung als ein Google-Business-Profil an, die selbstredend bei der Suche via Google bevorzugt dargestellt werden können.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie weitere Fragen zum Firmenverzeichnis „Städtische Gewerbeauskunft“ oder haben Sie eine Rechnung von Intra Media Verlag erhalten? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 2. Oktober 2020

Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte der Firma Hellas Marketing für einen Werbeanzeigen-Auftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches erst bei Rücksendung zum Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“


Hellas Marketing: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger Info Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Hellas Marketing IKE zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Damaskinou 93, 85100 Rhodos (Griechenland). Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Hellas Marketing via Retourfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Hellas Marketing / Sep 2020
Offerte Hellas Marketing / Sep 2020


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 398,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 139,00 EUR, eine Farbpauschale 198,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 27,00 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Hellas Marketing

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) fordert für Optimize Financial Consulting LTD

Ein neues Schreiben der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) liegt vor. In diesem außergerichtlichen Einigungsversuch wird von unserem Mitglied die Summe von insgesamt 195,49 EUR verlangt. Auftraggeber soll laut der vorliegenden Unterlagen die Firma Optimize Financial Consulting LTD sein.

Titel: Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) fordert für Optimize Financial Consulting LTD


Außergerichtlicher Einigungsversuch über 190 EUR

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits über das Inkassounternehmen Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) aus Nürnberg. Aktuell liegen uns ein neuer Brief vor, der uns von einem Mitglied zur Verfügung gestellt wurde. Der Inkassodienstleister schreibt: „hiermit zeigen wir, Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) an, dass uns die Firma Optimize Financial Consulting LTD, 20-20 Wenlock Road, London N1 7GU mit dem Einzug oben genannter Forderung beauftragt hat.“

Weiter heißt es: „Nach vorliegenden Unterlagen haben Sie einen Vertrag über die Dienste der Firma Intensemedia UG: - Vertrieb Cash Point Finanzscheck – (Bahnhofstraße 10, 67105 Schifferstadt) abgeschlossen. Die daraus resultierende Forderung wurde unserer Auftraggeberin abgetreten. Die daraus entstandenen Kosten haben Sie bisher nicht ausgeglichen.“

Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) fordert die Zahlung der Summe von insgesamt 195,49 EUR. Die Summe soll innerhalb einer genannten Frist gezahlt werden, sonst wird das Inkassounternehmen „unverzüglich und ohne weitere Ankündigung“ das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Scan: Forderung Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt)
Scan: Forderung Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020



Über Optimize Financial Consulting LTD

Wir schauten uns die Auftraggeber für diese Forderung genauer an. Die Firma Optimize Financial Consulting LTD soll laut einer Recherche im Internet am 24.08.2020 gegründet worden sein. Laut der Quelle im Internet ist der Sitz folgende Adresse: „20-22 Wenlock Road, London N1 7GU“. Geschäftsführer soll ein Herr Klaus S. sein. Quelle: https://opencorporates.com/companies/gb/12833808

Über Intensemedia UG: - Vertrieb Cash Point Finanzscheck –

„Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie Hilfe brauchen, aber bisher keine Hilfe bekommen haben!“ schreibt die Firma Intensemedia UG (haftungsbeschränkt) auf der Webseite „Kompass Finanz Check“. Der sogenannte „Kompass Finanz Info-Check“ soll Kunden dabei helfen „Probleme in finanziellen Angelegenheiten zu lösen“. Das Unternehmen weist drauf hin, dass sie keine Kreditvermittlung anbieten. Sitz der Firma soll laut unseren Informationen Schifferstadt sein.

Wir recherchierten und schauten uns den Handelsregister-Eintrag der Firma intensemedia UG (haftungsbeschränkt) an. Wir zitieren: „Gegenstand des Unternehmens ist Werbung aller Art; Konzeptionierung, Umsetzung und Betreiben von Internetplattformen, Entwicklung von Online-Anwendungen und Apps, Softwareerstellung und Softwarevertrieb, EDV-Consulting, Musikproduktion und Musikvertrieb, Film- und Videoproduktionen, TV-Produktionen und Eventmanagement; Betrieb eines Callcenters, die Unternehmensberatung. Stammkapital: 300,00 EUR.“ Geschäftsführer ist laut des Eintrags Herr Nicolai J.

Bei der Auflistung des Eintrags fehlen zum Zeitpunkt der Abfrage Finanzdienstleistungen. (01.10.2020, Suche auf der Webseite https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/)

Weitere Informationen zu Euro – Invest - Inkasso GmbH (haftungsbeschränkt)

Haben Sie Erfahrungen mit Schreiben der Euro – Invest - Inkasso UG haftungsbeschränkt? Sollen Sie auch noch offene Kosten zahlen? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 1. Oktober 2020

Über LVS-Team und Luxmaxx von der Jumbo Business Group S.à.r.l.

Aktuell liegen mehrere Mahnungen des Absenders LVS-Team (Lifestyle Verwaltung & Service Team) vor. Laut der Schreiben wird die Zahlung offenstehender Mitgliedsbeiträge gefordert. Die Überweisung soll an den Zahlungsempfänger Jumbo B Group / Luxmaxx getätigt werden.

Titel: Über LVS-Team und Luxmaxx von der Jumbo Business Group S.à.r.l.


Wer ist LVS-Team und was wird in der Mahnung gefordert?

Das LVS-Team (Lifestyle Verwaltung & Service Team) ist laut einer vorliegenden Mahnung ein Produkt der Intermedia mit Sitz in 50667 Köln. Die Mahnungen richten sich gegen einen Verbraucher, der laut der Schreiben noch offene Mitgliedsbeiträge zu begleichen hat. Gefordert wird die Summe in Höhe von 149,80 EUR für die ausstehenden Beiträge für zwei Monate Mitgliedschaft bei der LVS-Team.

Aktuell prangt auf der Homepage der LVS-Team ein roter Warnhinweis mit folgendem Inhalt: 

„Für unsere Kunden zur Beachtung! Betrugsversuch mit Steam-Karten ist im Umlauf!!! Bitte nicht auf solche Gewinnversprechen einlassen und Steam-Karten erwerben bzw. Geld an Western-Union für irgendwelche Gewinnzustellungen überweisen!!!“ Quelle: www.lvs-team.com, Stand 30.09.2020

Darüber hinaus finden sich auf der Homepage diverse „Gewinn-Übersichten“ und eine Übersicht für „Sonderaktionen“ der Monate Juli und August. Inwiefern diese Gewinne veräußert werden und wie eine Teilnahme ermöglicht wird, können wir an dieser Stelle nicht bestimmen. Fest steht, dass in der Mahnung der geforderte Betrag an denn Zahlungsempfänger Jumbo B Group / Luxmaxx überwiesen werden soll.

Scan: Mahnung LVS Team
Mahnung LVS Team / July 2020



Wer ist Luxmaxx von der Jumbo Business Group S.à.r.l.?

Laut eigener Aussage (entnommen von der Homepage am 30.09.2020) beschreibt sich das Unternehmen wie folgt: „LUXMAXX ist ein unabhängiges Unternehmen in Luxemburg, welches seinen Kunden ermöglicht, kostengünstig an den 3 größten Lotterien Europas alleine oder in Tippgemeinschaften zu spielen, um damit die Gewinnchancen um ein Vielfaches zu erhöhen“.

Auf der Webseite finden wir tatsächlich die Kategorien „EuroMillions“, „Lotto 6 aus 49“ und „Eurojackpot“. Laut des Impressums ist Luxmaxx eine Unternehmung der Jumbo Business Group S.à.r.l. in 5445 Schengen, Luxemburg. Ob und wie die genannten Firmen zusammenhängen, können wir an dieser Stelle nur vermuten. Betroffene, die aus heiterem Himmel Rechnungen oder gar Mahnungen für die Teilnahme an Gewinnspielen erhalten, an denen sie nie teilgenommen haben, sollten sich wehren.

Hilfe bei Mahnungen in Zusammenhang mit Gewinnspielen

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Mahnungen von LVS Team? Oder haben Sie anderweitige Schreiben im Zusammenhang mit der Luxmaxx erhalten? Wir bieten Ihnen telefonisch und schriftlich allgemeine Informationen:

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Erfahrungen mit WK Wertkontor GmbH

Die Firma WK Wertkontor GmbH aus Gütersloh verkauft Faksimiles und andere „Luxusgüter“. Scheinbar werden die Verträge zum Erwerb der teuren Werke über sogenannte Haustürgeschäfte geschlossen, wenn unangekündigt ein Vertreter vor der Türe steht.

Titel: Erfahrungen mit WK Wertkontor GmbH


Über die WK Wertkontor GmbH

In 33330 Gütersloh ist die WK Wertkontor GmbH zu finden. Das Unternehmen steht laut eigener Aussage „für eine exklusive Auswahl von Luxusgütern. Die Produkt-Schwerpunkte liegen aktuell in den Bereichen der Faksimiles und Kunst.“ Eine Faksimile ist eine mit einem Original in Größe und Ausführung genau übereinstimmende Nachbildung, Wiedergabe. Das können unter anderem die „Leonardo Da Vinci Zeichnungen“ oder „Das Marienhomiliar des Jakobos von Kokkinobaphos“ sein, die WK Wertkontor GmbH zum Verkauf anbietet oder anbot.

Aufgrund von streng limitierten Auflagen dürften die Preise für derartige Faksimiles hoch sein. Laut Berichten von Betroffenen sollen die Produkte via Haustürgeschäft verkauft werden, vorzugsweise an Senioren und Rentner, welche die Werke möglicherweise als Wertanlage betrachten. Es soll vorgekommen sein, dass aufgrund der teuren Verträge für den Erwerb kostspieliger Bücher Kredite mit hohen Zinsen aufgenommen wurden. Oft verschweigen Betroffene aus Scham diese finanzielle Belastung, während Anbieter daran verdienen.

„Achtung, meiner Meinung nach werden hier völlig überteuerte Bücher an ahnungslose Kunden verkauft!!“ schreibt ein User von Google Maps als Bewertung der Firma WK Wertkontor GmbH. (Quelle: https://goo.gl/maps/mQix6EfSBoJcLj3UA). Sind die Angebote überteuert? Andere Stimmen zeigen ein ähnliches Bild:

Berichte zu „überteuerten Büchern“ und Faksimiles

Bei unseren Recherchen rund um das Thema Haustürgeschäfte mit teuren Büchern, speziell hinsichtlich originalgetreuen Nachbildungen einer Vorlage (Faksimile) stießen wir auf zahlreiche Berichte von Betroffenen. So betitelt der SPIEGEL am 28.02.2020 einen Artikel mit „Der miese Trick mit dem Fünf-Kilo-Buch“. Dort wird beschrieben, wie leichtgläubige Menschen an der Haustür Verträge für angeblich kostbare Klassiker schließen. Ein Millionen-Geschäft für die Anbieter. Laut des Beitrags soll es 29 Fälle gegeben haben, in denen ältere Menschen aus Nordrhein-Westfalen auf perfide Art um ihre Ersparnisse gebracht wurden. (Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/deutschland-wie-betrueger-senioren-vermeintlich-wertvolle-klassiker-andrehen-a-00000000-0002-0001-0000-000169705043)

Ein weiterer Artikel auf Lokalportal.de schreibt, dass ein Betroffener sogar 100.000 Euro Schulden für den Kauf mehrerer Bücher aufgenommen haben soll, um die angebliche Wertanlage zu finanzieren. In diesem Beitrag wird auch explizit die Firma WK Wertkontor GmbH namentlich genannt, sowie das Unternehmen KK Königliche Kunst GmbH, über die wir in diesem Blog auch schon berichtet haben. Es wird in dem Bericht geschildert, dass die Firmen untereinander Adressen austauschen. Quelle: https://lokalportal.de/posts/dubiose-hausturgeschafte-mit-angeblich-wertvollen-buchern-126863

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Oder haben ebenfalls einen Vertrag mit der Firma WK Wertkontor GmbH abgeschlossen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

Hier geht es direkt zum Kontaktformular.

Alternative Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.