Freitag, 22. Dezember 2017

Forderung von SO Rechtsdienstleistungen für Optima Finanzcheck Plus

Uns liegt aktuell eine Mahnung von dem Inkassobüro „SO Rechtsdienstleistungen“ vor, einer Zweigniederlassung der „Schuldtitel-Online AG CH“, zur Berichterstattung vor. So sollen noch Zahlungen für eine Dienstleistung der Optima Finanzcheck Plus ausstehen. SO Rechtsdienstleistungen hat laut eigener Aussage den Abrechnungsservice übernommen. Können durch eine Kreditanfrage bereits Kosten entstehen?

Titelbild: Forderung von SO Rechtsdienstleistungen für Optima Finanzcheck Plus

Optima Finanzcheck Plus: Sofortkredite auf Anfrage?

Aber wir helfen jedem, insbesondere dann wenn bereits finanzielle Schwierigkeiten bestehen und die Schuldenprobleme (noch dazu)  immer mehr und unerträglicher werden.
Insbesondere wenn Kreditbedarf besteht, (aber die Richtlinien von normalen Kreditbanken durch den Antragsteller nicht mehr erfüllt werden) sollte man sich mit uns in Verbindung setzen.
Profitieren Sie von den vereinfachten Annahmerichtlinien für spezielle Abruf-Kredite, die von unseren Kooperationspartnern (Finanzunion) erfolgreich angeboten werden.
Unsere Dienstleistung beinhaltet sämtliche Hilfestellungen die benötigt werden und wir kümmern uns um die richtige Weichenstellung.
Es ist unser Bestreben dafür zu sorgen,  dass Probleme in finanziellen Angelegenheiten zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden."

Handelt es sich um eine kostenlose Anfrage?


Das bedeutet, dass bei einer einfachen Anfrage für den Verbraucher (sog. Kreditwerber) bereits Kosten entstehen können. Uns liegt ein Schreiben der Optima Finanzcheck Plus vor, in der einem Mitglied des Verbraucherdienstes aufgrund einer „schwachen Bonität“ für eine weiteren Bearbeitung Kosten berechnet werden.

Scan: Anschreiben Optima Finanzcheck Plus | 15.09.2016
Anschreiben Optima Finanzcheck Plus | 15.09.2016


So sollen für einen speziellen Bonitätsabgleich 58,40 EUR plus MwSt., sprich insgesamt 69,50 EUR, für eine „entscheidende Verbesserung“ bei einer möglichen „Bonitätsoptimierung“ führen.

Unser Mitglied zahlte die geforderte Summe nicht. Es dauerte nicht einmal vier Wochen, bis der nächste Brief im Briefkasten landete. Dieses Mal stammte er von „SO Rechtsdienstleistungen“ aus Leverkusen, einer Zweigniederlassung der Schuldtitel-Online AG CH. Es handelt sich genauer um eine Mahnung zu einer Rechnung der Optima Finanzcheck Plus. In dem vorliegenden Schreiben wir eine Summe von 89,25 EUR für einen Dienstleistungsvertrag gefordert sowie zuzüglich Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR. Diese 99,25 EUR sollen innerhalb von 10 Tagen auf ein angegebenes Konto überwiesen werden.

Scan: Mahnung SO Rechtsdienstleistungen | 09.10.2017
Mahnung SO Rechtsdienstleistungen | 09.10.2017


Weitere Mahnung durch EuroTreuhand Inkassobüro


Kann eine einfache Kreditanfrage solche Kosten verursachen? Auch die Forderung von SO Rechtsdienstleistungen zahlte unser Mitglied nicht. Es folgte ein weiteres Schreiben – dieses Mal von dem Inkassounternehmen EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln.

Der im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleister droht mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, sofern nicht die Summe von 168,98 EUR beglichen wird. Ferner heißt es, dass ggf. Vollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen eingeleitet werden. Das könnte noch weitere Probleme für diejenigen Personen bedeuten, die eh in finanziellen Probleme geraten sind und auf Hilfe durch einen Kredit bauten.

Scan: Anschreiben EuroTreuhand Inkasso GmbH | 07.12.2017
Anschreiben EuroTreuhand Inkasso GmbH | 07.12.2017


Hilfe bei Optima Finanzcheck Plus und SO Rechtsdienstleistungen


Haben Sie Erfahrungen mit der Optima Finanzcheck Plus oder der SO Rechtsdienstleistungen? Oder haben Sie gar eine Forderung/Mahnung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu den genannten Themen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 18. Dezember 2017

Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Aktuell melden sich zahlreiche Verbraucher, um ihre Erfahrungen mit Abos der Herz Lotto Lottogemeinschaft zu teilen. Dieser „Eintragsservice“ wird von einer Firma namens Save Ltd. betrieben. So sollen trotz Kündigungen Beträge in Höhe von 96,00 EUR für die Teilnahme an diversen Gewinnspielen abgebucht worden sein.

Beitragsbild: Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Eintragung und Teilnahme an unbekannten Gewinnspielen


„Ihre glücklichen Zahlen warten auf Sie!“ heißt es auf der Homepage der Herz Lotto Lottogemeinschaft. Das verantwortliche Unternehmen heißt Save Ltd. und hat seinen Sitz auf den Seychellen. Angeboten wird die Teilnahme und Eintragung bei diversen Lotterien und Internet-Gewinnspielen. Um welche Gewinnspiele es sich dabei genau handelt, wird auf der Website leider nicht dargestellt.

Diese Teilnahme kostet natürlich Geld. Somit kommt es zwischen der Save Ltd. und dem Mitspieler zu einem kostenpflichtigen Vertrag, die bis zu 95 EUR kosten soll. Diese Summe wird monatlich via Lastschriftzug eingezogen.

Monatsbeiträge für eine Spielgemeinschaft im Abo


Uns wurden von Verbrauchern Dokumente übersandt und auch telefonisch Kontakt aufgenommen, um über Abbuchung durch „Herz Lottogemeinschaft 365NM“ zu berichten. So wurden unter dem Verwendungszweck „Monatsbeitrag Spielgemeinschaft“ jeweils ein Betrag in Höhe von 96,00 EUR abgebucht.

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verbraucher ein Abonnent mit der Save Ltd. telefonisch abgeschlossen haben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einsehbar auf http://herzlotto.com/index_htm_files/Herz%20lotto%20AGB.pdf) kommen Verträge so zustande:

„Der Spielvertrag wird schriftlich oder fernmündlich geschlossen. Der Mitspieler erhält auf dem Postweg oder per E-Mail zunächst eine Teilnahmebestätigung und die Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler sollte dann der S zu seiner Sicherheit noch einmal per Post seine Teilnahme bestätigen. Bei einer telefonischen Bestellung wird der Mitspieler immer darauf hingewiesen, dass seine Bestellung aufgezeichnet wird. Dies wird als verbindliche Bestellung von S akzeptiert. Spielbestellungen per Post werden durch Unterschrift akzeptiert. Der Mitspieler ermächtigt S zur Abbuchung des vereinbarten Spieleinsatzes durch Lastschrift.“ Quelle: AGB, Herzlotto.com


Ferner heißt es in den AGB, dass 95,00 EUR monatlich der Höchstbetrag für den Spieleinsatz sein sollen. Bei unserer Recherche stellten wir fest, dass die Save Ltd. noch ein weiteres Portal unter „Lottoengel“ anbietet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter http://lottoengel.com/agb.htm abrufbar und weisen große Ähnlichkeiten auf.

Hilfe bei Abbuchungen durch Herz Lotto Lottogemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Save Ltd. bzw. der Herz Lotto Lottogemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Freitag, 15. Dezember 2017

Branchencheck24 – Kostenpflichtige Firmeneinträge via Telefon

Das Firmenverzeichnis Branchencheck24 wendet sich telefonisch an Gewerbetreibende, um ihnen kostenpflichtige Firmeneinträge zu verkaufen. So kann ein solcher Eintrag zwischen 299,00 – 499,00 EUR kosten.

Beitragsbild: Branchencheck24 – Kostenpflichtige Firmeneinträge via Telefon

Ein weiteres Firmenverzeichnis: Branchencheck24


Verbraucherdienst berichtete in der Vergangenheit mehrfach über sogenannte Branchenbücher bzw.. Firmenverzeichnisse, die sich an Gewerbetreibende richten. Diese Portale bieten Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Firmeneintrags, um die Reichweite im Internet zu erhöhen.

Ein solches Verzeichnis bietet auch das Portal Branchencheck24.net aus 30206 Vigo, Spanien. Die Firma stellt für interessierte Gewerbetreibende insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten der kostenpflichtigen Eintragung zur Verfügung.

Was bietet Branchencheck24.net an?


Der preisgünstigste Eintrag laut der Homepage mit dem Namen „Basic“ würde demzufolge eine Laufzeit von 12 Monaten haben und 299,00 EUR kosten. Daneben gibt es den sogenannten Tarif „Basic Silber“, der 399,00 EUR kostet – bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Bleibt noch die teuerste Art eines Eintrags bei Branchencheck24: Premium. Dieser soll 499,00 für 36 Monate kosten. Ein solcher Firmeneintrag stellt neben der Anschrift unter anderem vier Fotos und ein Videos des zahlenden Unternehmers dar. (Quelle: http://branchencheck24.net/preise/, Stand 14.12.2017)

Wie kommt es zu einem Vertrag?


Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://branchencheck24.net/agb/, Stand 14.11.2017) kommen Verträge mit Gewerbetreibenden insbesondere über das Telefon zustande. Das bedeutet, dass Unternehmer, Freiberufler und Selbständige via Cold Call kontaktiert werden können, um einen Firmeneintrag bei Branchencheck24.net anzubieten. Dies geschieht über zwei Anrufe, wie es auch in den AGB beschrieben wird. Im ersten Gespräch geht es um die Vorstellung des Produktes und im nachfolgenden Telefonat um den Vertragsabschluss.

Diese Methode birgt die Gefahr, dass nur das zweite Gespräch zwischen Branchencheck24 und dem Kunden via Bandaufnahme aufgezeichnet wird und das vorangegangene Gespräch nicht. Schnell kommt es in der Hektik eines Geschäftsalltags eines Gewerbetreibenden zu einem unfreiwilligen Vertragsabschluss. In einem B2B Geschäft besteht kein Anspruch auf ein Widerrufsrecht. Auch sind sich manche Gewerbetreibenden nicht bewusst, dass ein verbindlicher Vertrag auch über das Telefon geschlossen werden kann – ohne Zusendung eines Vertrags.

Hilfe bei Branchencheck24.net


Haben Sie Erfahrungen mit der Branchencheck24 bzw. kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen einen Firmeneintrag anzubieten? Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Wir bieten Unternehmern allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Montag, 11. Dezember 2017

Deutscher Gewinnspielclub | Aboveboard Trading Ltd.

Uns wurde durch eine Verbraucherin ein schriftliches Dokument einer Firma namens Aboveboard Trading Ltd. vorgelegt. Die Firma heißt die Empfängerin in diesem Schreiben „Herzlich willkommen bei DG“ und teilt ihr mit, dass sie täglich an der „Rentenmillion“ teilnimmt. Der Teilnahmepreis: 59,00 EUR monatlich. Doch wie kommt es zu der Teilnahme?

Beitragsbild: Deutscher Gewinnspielclub | Aboveboard Trading Ltd.

Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“


Die beste Chance auf eine monatliche Sofortrente in Höhe von 3.333,00 EUR – und das täglich! So viel verspricht die Firma Aboveboard Trading Ltd. in einem Willkommensschreiben, welches uns aktuell vorliegt. Das Dokument wurde an ein Mitglied von uns übermittelt und stellt eine Art Begrüßungsschreiben an neue Teilnehmer von „Deutscher Gewinnspielclub“ (Kurz „DG“) dar.

Als ein solcher Teilnehmer an „Deutscher Gewinnspielclub“ wird man an 200 der lukrativsten hochwertigsten Gewinnspiele im Internet angemeldet. Welche das genau sein sollen, wird nicht erläutert. Stattdessen begnügt man sich mit der simplen Ankündigung, dass „Reisen, Autos, Fernseher und viele weitere erstklassige Gewinne“ auf die Teilnehmer warten würden.

Der Preis für die Teilnahme an „DG“ beträgt monatlich 59,00 EUR. Diese Summe soll via SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Zu diesem Zweck ist dem Schreiben eine zweite Seite beigefügt, die ausgefüllt zurückgesandt werden soll.

Die Mindestlaufzeit für eine Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“ beträgt mindestens drei Monate. Die Dauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wurde.

Scan: Anschreiben Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub"
Anschreiben Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub" 


Mandat für Aboveboard Trading Ltd.


Die besagte zweite Seite mit der Überschrift „Mandat“ soll an das „Service Center Deutscher Gewinnspielcub“ in 14478 Potsdam zurückgesandt werden. Dieses Mandat berechtigt die Aboveboard Trading Ltd. (Sitz in der Türkei, Mustafa Çağatay Cad. Almus Evleri No:72-B Girne/T.R.N.C) den Betrag für den Spieleinsatz in Höhe von 59,00 EUR einzuziehen.

Wie kommt ein Vertrag für eine solche Teilnahme zustande? Auf Seite 1 des Dokuments wird darauf verwiesen, dass die Bestellung zur „eigenen Sicherheit“ aufgezeichnet wurde. Das entsprechende Tondokument ließe sich jederzeit anfordern.

Scan: Mandat Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub"
Mandat Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub" 



Erfahrungen aus dem Netz


Laut des Portals „Tellows“ gibt es Erfahrungen mit Anrufen von „Deutscher Gewinnspielclub“. So schreibt ein Nutzer:

„Die Person gab vor von einer Verwaltungszentrale Deutscher Gewinnspielclub zu sein. Ich hätte wohl vergessen zu kündigen. Die Teilnahme liefe dann nunmehr für 12 Monate weiter. Man könne mich aber auch da rausnehmen, dann müßte ich für 3 Monate nur 3 x 59 € bezahlen statt für 12 Monate x 59 €. Ich ging darauf ein. Ich würde dann einen weiteren Anruf von der Kontrollabteilung von einem Herrn Marcel Lange erhalten. Dem dürfte ich aber keine Fragen stellen sonst würde der sofort auflegen.“
Quelle: https://www.tellows.de/num/0897775463

In diesem Beitrag gibt der Nutzer an, dass auch er daraufhin ein Schreiben von Aboveboard Trading Ltd. erhalten hat.

Hilfe bei „Deutscher Gewinnspielclub“


Haben Sie Erfahrungen mit der Aboveboard Trading Ltd. und „Deutscher Gewinnspielclub“ gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen eine Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

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Donnerstag, 7. Dezember 2017

Zeltan Inkasso AG - Forderung für Fox DE Energieberatung AG

Wir wurden durch mehrere Verbraucher auf Forderungen einer Firma namens Zeltan Inkasso AG hingewiesen, die derzeit im Umlauf sind. So sollen die Empfänger offene Gebühren eines Abos der Fox DE Energieberatung AG nicht beglichen haben. Dabei handelt es sich laut einer vorliegenden Zahlungsaufforderung um eine Summe von 149,75 EUR.

Beitragsbild: Zeltan Inkasso AG  - Forderung für Fox DE Energieberatung AG

„1. Mahnung“ von der Zeltan Inkasso AG


Uns wurde durch einen Verbraucher ein Dokument des Unternehmens Zeltan Inkasso AG zur Veröffentlichung vorgelegt. Die Firma ist laut des Briefkopfes im Bereich außergerichtlicher Forderungseinzüge, Inkasso Außendienst und gerichtlicher Mahnbescheide tätig. Als Geschäftssitz ist die Gartenfelder Straße in 13599 Berlin angegeben.

Im Auftrag der Fox DE Energieberatung AG wird der Empfänger zur Zahlung offener Beiträge für ein Abo aufgefordert. So sollen ihm im Zuge des Abos „Berater im Thema Energieservice“ zur Verfügung gestanden haben. So soll auch vor einigen Monaten eine Serviceberatung in Anspruch genommen worden sein. Für diesen „Stromservice“ soll auch eine dazugehörige Stromzählernummer existieren, die durch die Zeltan Inkasso AG ebenfalls genannt wird.

Monatliche Abogebühr nicht gezahlt


Zeltan Inkasso AG schreibt, dass laut der Buchhaltung der Fox DE Energieberatung AG die „monatliche Abogebühr“ nicht gezahlt worden wäre. Deshalb soll ein Betrag in Höhe von 149,75 EUR innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus Abogebühren, Zinsen und einer Mahngebühr zusammen.

Die Überweisung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen, erkennbar am beigefügten SEPA-Überweisungsschein. Dieser ist bereits vorab ausgefüllt und gibt als Zahlungsempfänger „Zeltan Inkasso“ an.

Laut des derzeitigen Standes ist Zeltan Inkasso AG nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

Scan: Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017
Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Zeltan Inkasso AG erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen in Deutschland eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Erfahrungsbericht Kompass-Holidays GmbH: Zypern

Erfahrungsbericht Kompass-Holidays GmbH: Zypern

Viele Verbraucher meldeten sich bezüglich der Firma Kompass-Holidays GmbH, um ihre Erfahrungen mitzuteilen. So auch Frau S., die uns freundlicherweise einen ausführlichen Bericht über ihre angetretene Zypern-Reise über Kompass-Holidays zur Verfügung stellt. Viele "Gewinner" fragen sich nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung, was es denn mit dem Schreiben auf sich hat. Zu diesem Zweck veröffentlichen wir die Erfahrungen von Frau S.:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich zu spät von ihrer Warnung: Kostenfalle bzgl. Der Nordzypern-Reise Kenntnis erlangt.

Wie viele andere bin ich auch auf das Schreiben der Firma Kompass-Reisen von der angeblich gewonnenen traumhaften Reise zur Sonneninsel Zypern hereingefallen. (Beweis meine handschriftlich geschriebene Anschrift –irgendwo geklaut !)

Erst ca. 4 Tage vor der Reise bekamen meine Freundin und ich die Reiseunterlagen und erfuhren, dass es sich um eine Reise nach Nordzypern mit Zwischenlandung Istanbul handelt. Die lange Anreise im Billigflieger Pegasus (9 Uhr Abfahrt Bahnhof Sbr., Ankunft 3 Uhr nachts im Hotel, Hinflug ab Frankfurt) war lang und beschwerlich; die Hotels höchstens "Mittelklasse",z.T in schlechtem Zustand. Noch in der Nacht erklärte uns die Reiseleiterin vor ihrer Vorstellung, wir müssten unsere Ansprüche herunterschrauben, in Zypern gäbe es keine 5-6 Sterne-Hotels (was natürlich nicht stimmt!) Die zu zahlenden Ausflüge, erklärte sie, würden nicht in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt, inhaltlich vorgestellt wurden sie nicht. Die Kosten hierfür betrugen das Doppelte der Angebote vor Ort.

Auch der Preis für das abendliche Büffet war zu hoch. Die subventionierte Reise (Gewinn für den bzw. die beiden Veranstalter), wird tatsächlich zum größten Teil von den Reise-Teilnehmern selbst gezahlt über den überhöhten Saison- und Flughafenzuschlag, den Kerosinzuschlag, den doppelten Preis der Tagesfahrten. Hätten wir an allen Fahrten teilgenommen, hätten wir ca. 700 € pro Person ausgegeben. Privat ist die Reise preiswerter zu organisieren.

Der Name der Airline blieb bis zuletzt unbekannt; auch die Hotels wurden namentlich nicht erwähnt. Die Rundreise ist eine Farce, da die beiden Übernachtungshotels nur 12 km entfernt voneinander liegen. Die tatsächliche "Kaffeefahrt" ins Steuerparadies Nordzypern soll Kunden zum Kauf überteuerter Waren anregen (Leder, Teppiche, Schmuck). Sie ist dem Zoll bekannt, sodass ich und meine Freundin in Stuttgart (Rückflug) dbzg. kontrolliert wurden. Es handelt sich also keineswegs um eine "gewonnene, kostenlose Traumreise", eher um ein alptraumhaftes Lügengebäude. Am Anreisetag wurden zwei Busse voll "Gewinner" ins Topset Hotel gebracht, das außer den Außenanlagen besonders am Strand (rostige wackelige Einstiegstreppen ins Meer) mit Zimmerservice und Essen noch akzeptabel war.

Das zweite Hotel, Simena Club ohne Zimmer-Service war hinsichtlich Kost und Logis und einem überchlorten Pool nicht akzeptabel.
Der größte Ärger dieser Erfahrung ist, dass ich gegenwärtig keiner Reiseausschreibung mehr trauen kann und dass wir leider wegen der überteuerten Tagesfahrten einige interessante Sehenswürdigkeiten nicht gesehen haben. Hätten wir vorab mehr Infos gehabt, hätten wir die Ausflüge privat preiswert (per örtlichen Bussen oder mit Miet-Auto) organisieren können. Es bestand auch keine Möglichkeit sich vor den Besichtigungen der Luxus-Fabriken zu drücken.

Die angefügten Kosten der Tagesausflüge als Aushang in den Hotels. Die Reise zur Halbinsel Karpas kostete und nicht 35 € sondern 70 €. Es wurde nur eine Sehenswürdigkeit angefahren, das Inclusiv-Mittagessen war schlicht, die Getränke selbst zu bezahlen.
Außerdem wurde pro Fahrt ein Trinkgeld für Fahrer (wechselte täglich) und Reiseleiterin erwartet, sogar die Höhe war schriftlich vorgegeben."

Informationen zu Kompass Holidays GmbH


Sind Sie auch eine Reise mit der Kompass Holidays GmbH angetreten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

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Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. - Branchenbuch deutschegewerbeeintraege.com

Um neue Kunden für das Branchenbuch deutschegewerbeeintraege.com buhlt das Unternehmen Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. aus San Bartolome de Tiranja. Zielgruppe sind Gewerbetreibende, denen kostspielige Einträge verkauft werden sollen.

Beitragsbild: Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. - Branchenbuch deutschegewerbeeintraege.com

Noch ein Firmenverzeichnis?


„Ihr zuverlässiger Partner Für die Suche von Firmen und Branchen in Ihrer Nähe“ - so sieht sich die Firma Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. aus San Bartolome de Tiranja. Sie betreibt ein Firmenverzeichnis, welches diverse Adressen und Ansprechpartner aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen versammelt. In der Praxis wäre es ideal, wenn ein Kunde auf der Suche nach einem Handwerker im Internet ein solches Portal aufruft, um passende Adressen zum Standort zu erhalten. Doch dies würde eine simple Suche via Google oder Bing auch ohne den Zwischenstopp auf einem Branchenbuch erfüllen.

Was bietet ein Eintrag auf „Deutsche Gewerbeeinträge“


Ob ein weiteres Branchenverzeichnis wie „Deutsche Gewerbeeinträge“ benötigt wird, soll hier nicht beantwortet werden. Jedoch bieten etablierte Portale wie „Gelbe Seiten“ oder „11880“ schon lange die Suche nach Branchen und Firmen, von der direkten Suche via Google ganz zu schweigen.

Die Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. bietet interessierten Kunden kostenpflichtige Einträge, die folgende Daten auflisten:


  • Anschrift und Name
  • Kontakt (Telefon, Mail etc.)
  • Stichpunkte (Schlagwörter)
  • Firmenbeschreibung, Branche
  • Darstellung des Standorts via Google Maps


Weitere Darstellungsmöglichkeiten wie Logo, Bilder oder Videos, wie sie moderne Verzeichnisse bieten könnten, sind hier nicht dargestellt. Das Gewerbeverzeichnis deutschegewerbeeintraege.com bietet derzeit keinerlei Möglichkeiten, sich dort einzutragen. Stattdessen kommen Firmeneinträge telefonisch zustande.

Vorsicht! Kein Widerruf für Gewerbetreibende


Gewerbetreibende, die durch Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. kontaktiert werden, sollten unbedingt das Angebot vorab prüfen. Dies ist derzeit nur unter der dazugehörigen Website möglich, unter dem Punkt „Nutzungbedingungen“. (Stand 07.12.2017)

Dort ist unter anderem vermerkt: „Laut § 13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da die Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.. ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.“

Das bedeutet, dass Unternehmer einen Vertrag für einen Branchenbucheintrag auch via Telefon abschließen können, ohne diesen schriftlich vorgelegt zu bekommen. Stattdessen wird eine Rechnung verschickt – die über mehrere hundert Euro kosten und zudem eine Vertragslaufzeit von vielen Jahren haben kann.

Hilfe bei Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.


Haben Sie Erfahrungen mit der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen als Gewerbetreibenden einen Firmeneintrag in einem Branchenbuch zu verkaufen? Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Dienstag, 5. Dezember 2017

GRN Power Inkasso GmbH – Forderung und Vorpfändung

Uns wurde zur Veröffentlichung von einer Verbraucherin eine Zahlungsaufforderung von einer Firma namens GRN Power Inkasso GmbH vorgelegt. Der Absender aus Berlin fordert von der Empfängerin eine Zahlung von fast 300 EUR. Anstatt den Forderungsgrund oder den Auftraggeber zu benennen, droht GRN Power Inkasso mit einer Vorpfändung.

Beitragsbild: GRN Power Inkasso GmbH – Forderung und Vorpfändung

Wer ist die GRN Power Inkasso GmbH?


Als Geschäftssitz hat die GRN Power Inkasso GmbH die Gontardstraße 11 am Alexanderplatz in 10178 Berlin angegeben. An dieser Adresse lassen sich unter anderem sogenannte virtuelle Büroräume mieten.

„Sie haben trotz zahlreicher Mahnung Ihre Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis gestellt. Deshalb haben sich Kosten und Zinsen weiter erhöht.“ Mit diesen Worten beginnt das Schreiben, welches eine Verbraucherin und Mitglied unseres Vereins in ihrem Briefkasten vorfand. Da baut ein Unternehmen namens GRN Power Inkasso GmbH eine Drohkulisse auf, indem sie schreiben: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank/Sparkasse eine Vorpfändung anzubringen.“

Forderung von 289,76 EUR


Um eine Kontosperrung zu verhindern, soll sofort ein Betrag in Höhe von 289,76 EUR überwiesen werden. Zu diesem Zweck ist auf der zweiten Seite des Schreibens ein vorab ausgefüllter Zahlschein beigefügt. Dort wird anhand der Kontodaten ersichtlich, dass der Empfänger des Schreibens die geforderte Summe auf ein belgisches Konto einzahlen soll – Zahlungsempfänger ist „GRN POWER“.

Scan: Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 1 | 29.11.2017
Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 1 | 29.11.2017


Neben diverser Schreibfehler fällt auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der GRN Power Inkasso auftragt haben soll? Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassodienstleister mit dem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.

Scan: Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 1 | 29.11.2017
Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 2 | 29.11.2017


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der GRN Power Inkasso GmbH erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Über das Branchenverzeichnis „Clever-Gefunden.com“ der deal UP, Bissendorf

In Bissendorf ist der Geschäftssitz von deal UP, die sich selbst als „Partner für Online Marketing“ beschreibt. Das Ziel der Firma ist die Bekanntmachung ihrer Kunden mithilfe ihres Branchenbuchs „clever-gefunden.com“. Mittels eines kostenpflichtigen Firmeneintrags sollen sich u.a. Dienstleister und Unternehmer „optimal darstellen“. Die möglichen Kosten für einen solchen Eintrag: mehr als 900 EUR. Sollte bei einer Rechnung die Zahlung ausbleiben, ist eine Forderung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH nicht ausgeschlossen. Uns liegen derzeit Unterlagen beider Firmen vor.

titelbild: Über das Branchenverzeichnis „Clever-Gefunden.com“ der deal UP, Bissendorf

„Clever-Gefunden“: Kostenpflichtige Eintrage über das Telefon


Unter der Unterschrift „Vorsicht! KEINE Telefon-Abofalle der Firma deal UP“ auf der Website „Schlupfloch-Advokaten.com“ gibt sich die deal UP (Inhaber: Alexander Peters) Mühe, ihr Geschäftsgebaren gegen Berichte von Rechtsanwälten und Kanzleien zu verteidigen. In überwiegend negativen Beiträgen soll vor Anrufen der deal UP gewarnt werden, die via Telefon Verträge für kostenpflichtige Einträge in das Gewerbeverzeichnis „Clever-gefunden.com“ abschließen wollen.

Der Inhaber der deal UP aus Bissendorf Alexander Peters ist bereits in Zusammenhang mit dem Branchenverzeichnis ABVZ.de in Erscheinung getreten. Derzeit liegt uns eine Rechnung für einen Firmen-Werbe-Eintrag für das Gewerbeverzeichnis „www.clever-gefunden.com“ vor. Für eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren soll ein Gewerbetreibender einen Betrag in Höhe von 949,62 EUR zahlen. Leistungen wie „Einstellen von Logo“ und „Fixe Anzeigeoption auf der Startseite“ sind darin enthalten.

Scan: Rechnung "clever-gefunden" deal UP  | 14.08.2017
Rechnung "clever-gefunden" deal UP  | 14.08.2017


Lohnt sich ein Eintrag im Verzeichnis der deal UP?


Eine angemessene Präsenz und gute Auffindbarkeit im Internet ist heutzutage für viele Unternehmer wichtig. Wenn Gewerbetreibende statt bekannter Verzeichnisse wie „Gelbe Seiten“ u.ä. zusätzliche Portale für eine höhere Reichweite nutzen wollen, könnte das Angebot der deal UP interessant wirken. So ist die Firma der Meinung, dass eine „ansprechende und umfangreiche Internet-Präsenz“ sich gleich mehrfach lohnt. Ob „Clever-Gefunden“ sich jedoch für ein solches Vorhaben eignet, soll jeder für sich selbst entscheiden.

Bei der Kontaktaufnahme durch die deal UP kommt es zu einer Bandaufzeichnung, um den Auftrag zu erteilen. Ohne diese Aufnahme ist ein Vertragsabschluss nicht möglich, schreibt die Betreiberin von „Clever-Gefunden“. Demzufolge wäre es für Gewerbetreibende eine Option, bei Unsicherheiten oder in einer stressigen Situation im Tagesgeschäft einer Bandaufzeichnung bei einem Cold Call zu widersprechen.

Deal UP gibt im Artikel an, dass sie bei der telefonischen Kontaktaufnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Diese sind jedoch aktuell nur auf der Website des Branchenbuchs einsehbar. (Stand 05.12.2017). Die AGB würden Aufschluss über wichtige Vertragskonditionen geben - wie u.a. Laufzeit und Preisgestaltung.

Forderung durch EuroTreuhand Inkasso GmbH


Sollte die Rechnung nicht gezahlt werden, könnte eine Forderung der EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln im Briefkasten vorfinden. So erging es zumindest dem Mitglied, welches sich mit dem Fall an uns wandte. Der im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleister verlangt im Auftrag der deal UP die Zahlung von 1.077,69 EUR.

Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, so droht die EuroTreuhand Inkasso GmbH mit einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Das Inkassobüro war in der Vergangenheit auch für andere Gewerbeverzeichnisse tätig, wie unter anderem ABVZ.de und Städte-check.de.

Scan: Zahlungsaufforderung EuroTreuhand Inkasso GmH, deal UP | 04.10.2107
Zahlungsaufforderung EuroTreuhand Inkasso GmH, deal UP | 04.10.2107


Hilfe bei deal UP und „Clever-gefunden.com“


Haben Sie Erfahrungen mit dem Angebot der deal UP und dem Gewerbeverzeichnis www.clever-gefunden.com? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH erhalten?

Gerne helfen wir Betroffenen mit ersten allgemeinen Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Freitag, 1. Dezember 2017

Hypothekenfonds | Deutsche Hypotheken SE | Eckard Schulz

Die Deutsche Hypotheken SE (Vorstand Eckard Schulz, mit Sitz Königswall 38- 40 in 44137 Dortmund) bietet eine Anlageform an, die mit hohen Risiken verbunden ist. Es sollen auf diese Art wieder einmal 25.000.000,00 EUR über Websites und/oder Vertriebe eingeworben werden. Achtung! Aus diesem Grund ist ratsam, eine derartige Anlage genauestens zu prüfen. Es handelt sich um ein Darlehen mit einem qualifizierten Nachrang. Das bedeutet für den Anleger, dass wenn die Firma in Schieflage gerät oder sogar die Insolvenz droht, die Einlagen vollständig verloren sind.

Beitragsbild: Hypothekenfonds | Deutsche Hypotheken SE | Eckard Schulz

Gold International SE beteiligt an die Deutsche Hypotheken SE


Das System ist nicht neu. Wie zu erkennen, ist die Gold International SE mit 90% an der Deutsche Hypotheken SE beteiligt. Über die Gold International SE berichtete Verbraucherdienst e.V. in der Vergangenheit bereits.

Es wurden unerfahrene Verbraucher mittels Cold Calling kontaktiert. Diese wurden dann entweder mittels Postidentenverfahren Spar,-und Reservierungspläne, oder patriarchische Darlehen auf Aktien der Gold International SE angedient. Die Gold International wurde Anlegern unter dem Werbeslogan "Reich durch Ideen" präsentiert. Die Anleger sind bis heute durch Ideen nicht reich geworden.

Ein Börsengang wurde immer wieder nach Aussagen der Anleger versprochen. Doch Gewinne wurden bis heute nicht wirtschaftet und der Börsengang wurde ebenfalls nicht vollzogen. Auch die Anleger haben keine Verzinsung für ihr eingelegtes Kapital erhalten. Um die Gelder nicht zur Auszahlung zu bringen, ist man auf die Idee gekommen, sogenannte Ersetzungsbefugnisse zu versenden. Unerfahrene Anleger unterzeichneten dies, ohne darüber Kenntnis zu haben, was das für sie bedeutet: nach Ablauf der Darlehens 2022 würden sie irgendwelche Aktien der Gold International SE erhalten. Die Anleger erhielten monatliche Kontoauszüge, in denen der Wert der Aktien bis zu 174,00 EUR ausgewiesen wurde. Sie wurden förmlich reich gerechnet.

Zahlreiche Klagen wurden erfolgreich für Mitglieder bestritten


Zahlreiche Klagen wurden durch die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. für Mitglieder erfolgreich bestritten. In den geführten Klagen vor dem Amtsgericht sowie Landgericht Düsseldorf wurde die Gold International SE auf Rückzahlung der Anlegergelder verurteilt. In weiteren Klagen wurde die Gold International SE mit dem Vorstand Eckard Schulz sogar gesamtschuldnerisch verurteilt - auf Rückzahlung der Anleger. In Sachen Gold International SE ist jedem Anleger gut beraten, wenn er seine Rückzahlungsansprüche durch versierte Rechtsanwälte prüfen lässt.

Über Deutsche Hypotheken SE


Gegenstand des Unternehmens der Deutsche Hypotheken ist der An- und Verkauf von Edelmetallen, seltenen Erden und Rohstoff en jedweder Form, in Förderung selbst oder mittelbar durch Beteiligung an entsprechenden Unternehmen einschließlich des Erwerbs hierauf bezogener Immobilien, Grundstücke und Rechte sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Zur Förderung dessen ist die Gesellschaft ausdrücklich auch zum Erwerb, der Innehaben, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und sonstigen Investitionen in Unternehmen jedweder Art, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Finanzen, Immobilien, Presse, Logistik etc. berechtigt. Ausdrücklich gestattet ist auch die Beteiligung, sei es mittelbar oder unmittelbar, an Unternehmen, die mit der Einwerbung von Kapital befasst sind, sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschfte.

Mit starken Werbeslogans wird um die Anlegergelder gebuhlt, so heißt es auf der Startseite http://hypothekenfonds.de/:

"Bei dem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein der Deutsche Hypotheken durch den Anteilsinhaber gewährtes qualifiziert nachrangiges Darlehen. Ihr der Deutsche Hypotheken gewährtes (qualifiziert nachrangiges) Darlehen wird durch uns hypothekarisch oder anderweitig grundpfandrechtlich gesichert und erfährt hierdurch dasjenige Maß an Sicherheit, das Sie hoffentlich gut schlafen läßt. Neben einer im Marktumfeld positiv herausragenden Festverzinsung räumen wir Ihnen als Anleger die Möglichkeit ein, umfassend am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmensgruppe zu partizipieren."

Mit diesem Werbeslogan soll der Anleger offensichtlich in Sicherheit gewogen werden. Diese Aussagen sind nach Meinung des Verbraucherdienst e.V. leere Worthülsen.

Nach dem Unternehmensgegenstand zu urteilen will die Deutsche Hypotheken SE auf viele Hochzeiten tanzen. Doch konkret, welche Beteiligungen und Immobilien tatsächlich erworben werden sollen, bleibt offen.

Auch hier sollen die Anleger statt dem Erhalt einer Darlehensrückzahlung eine sogenannte Ersetzungsbefugnis unterzeichnen. Das bedeutet keine Darlehensrückzahlung, sondern wieder einmal Aktien. Auch die Gelder der Anleger sollen laut Zeichnungsschein nicht auf das Konto der Deutschen Hypotheken SE fließen, sondern auf die Konten der Gold International B.V. in Holland fließen. Interessant, meint Verbraucherdienst.

Deutschen Hypotheken SE Hinweis auf Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz

Es liegt die Vermutung nahe, dass hier ebenfalls wieder Verbraucher mittels Cold Calling kontaktiert werden sollen. Auch die Mitarbeiter, die als „Geschäftsmänner von Welt“ dargestellt werden, sind Verbraucherdienst e.V nicht neu. Sie waren oder sind noch für die Gold International SE tätig gewesen und haben dort schon tolle Reichtümer versprochen. Doch gehalten wurde davon bis heute nichts.

Weitere Informationen zu Deutsche Hypotheken SE oder Gold SE


Haben Sie Fragen bezüglich dieses Artikels? Kontaktieren Sie uns für weitere allgemeine Informationen. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Debitas Forderungsmanagement GmbH fordert für IDM Services GmbH

Uns liegt eine aktuelle Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Debitas Forderungsmanagement GmbH vor. Laut dem Schreiben soll eine noch offene Forderung bestehen. Im Auftrag der IDM Services GmbH wird auf diesem Grund einer Summe von über 250 EUR verlangt.

Beitragsbild: Debitas Forderungsmanagement GmbH fordert für IDM Services GmbH

Wer ist die Debitas Inkasso & Forderungsmanagement GmbH?


In Mülheim an der Ruhr hat das Inkassobüro Debitas Forderungsmanagement GmbH ihren Geschäftssitz. Die Firma ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro und ist demzufolge berechtigt, Inkassodienstleistungen für ihre Kunden anzubieten.

Dazu zählen auch jene Zahlungsaufforderungen, von denen uns derzeit eine vorliegt. Im Auftrag einer Firma IDM Services GmbH wird dem Empfänger „letztmalig die Möglichkeit einer gütlichen Einigung“ gegeben. Laut des Dokuments soll ein Betrag in Höhe von 255,00 EUR innerhalb einer Frist von einer Woche an die Debitas Forderungsmanagement GmbH gezahlt werden.

Bei Zahlungsverzug wird es kostspieliger


Sollte der Empfänger der Zahlungsaufforderung diese Summe gar nicht oder nur teilweise zahlen, so wird die Vereinbarung gegenstandslos und eine offene Gesamtforderung von 431,44 EUR zur sofortigen Zahlung fällig.

Dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, um welche Dienstleistung es sich ursprünglich gehandelt haben soll. Scheinbar war die IDM Services GmbH in der Vergangenheit Betreiberin eines Gewinnspielclubs mit den Namen „VIP50“. Zumindest wurde im Jahr 2011 ein Artikel durch das Unternehmen unter „VIP50: Notariell geprüft und mit dem Verbraucherschutzsiegel ausgezeichnet“ veröffentlicht, der den Gewinnspielclub und die dazugehörige Webseite bewarb. Diese URL ist aktuell nicht erreichbar. (Stand: 30.11.2017).

Scan: Zahlungsaufforderung Debitas Foderungsmanagement GmbH | 03.11.2017
Zahlungsaufforderung Debitas Foderungsmanagement GmbH | 03.11.2017

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Debitas Forderungsmanagement GmbH erhalten? Man sollte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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