„1. Mahnung“ von der Zeltan Inkasso AG
Uns wurde durch einen Verbraucher ein Dokument des Unternehmens Zeltan Inkasso AG zur Veröffentlichung vorgelegt. Die Firma ist laut des Briefkopfes im Bereich außergerichtlicher Forderungseinzüge, Inkasso Außendienst und gerichtlicher Mahnbescheide tätig. Als Geschäftssitz ist die Gartenfelder Straße in 13599 Berlin angegeben.
Im Auftrag der Fox DE Energieberatung AG wird der Empfänger zur Zahlung offener Beiträge für ein Abo aufgefordert. So sollen ihm im Zuge des Abos „Berater im Thema Energieservice“ zur Verfügung gestanden haben. So soll auch vor einigen Monaten eine Serviceberatung in Anspruch genommen worden sein. Für diesen „Stromservice“ soll auch eine dazugehörige Stromzählernummer existieren, die durch die Zeltan Inkasso AG ebenfalls genannt wird.
Monatliche Abogebühr nicht gezahlt
Zeltan Inkasso AG schreibt, dass laut der Buchhaltung der Fox DE Energieberatung AG die „monatliche Abogebühr“ nicht gezahlt worden wäre. Deshalb soll ein Betrag in Höhe von 149,75 EUR innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus Abogebühren, Zinsen und einer Mahngebühr zusammen.
Die Überweisung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen, erkennbar am beigefügten SEPA-Überweisungsschein. Dieser ist bereits vorab ausgefüllt und gibt als Zahlungsempfänger „Zeltan Inkasso“ an.
Laut des derzeitigen Standes ist Zeltan Inkasso AG nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
![]() |
| Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017 |
Hilfe bei Inkassoforderungen
Haben Sie auch einen Brief von der Zeltan Inkasso AG erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen in Deutschland eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

