Donnerstag, 14. Oktober 2021

„Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen

Wir berichteten am 17. September 2021 über die Schreiben einer Inkasso Hauptzentrale Köln. Etwas mehr als drei Wochen später liegt eine neue Forderung vor, doch dieses vom Standort 60313 Frankfurt.

Titel: „Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen


Angebliche Teilnahme am „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“

„Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt!“ heißt es bedrohlich im Brief der Inkasso Hauptzentrale Frankfurt. Ein Verbraucher leitete eine Kopie an uns weiter, um darüber zu berichten.

Der Absender mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt gibt an, dass eine offene Forderung aus einer telefonischen Anmeldung zu einem Dienstleistungsvertrag bestehen soll. Scheinbar soll es sich um die Teilnahme am Gewinnspiel „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ handeln, wobei ein Nachweis nicht erfolgte.

Über 350 EUR sollen auf ein griechisches Konto überwiesen werden

Ohnehin strotzt das Schreiben vor Schreibfehlern und verwirrender Aussagen, wie unter anderem der Androhung einer Kontosperre. Diese soll nur verhindern werden, wenn angeschriebene Verbraucher schnell reagieren und eine Summe in Höhe von 350,44 EUR auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden.

Der Aufbau und Inhalt weist große Ähnlichkeiten zu dem Schreiben einer „Inkasso Hauptzentrale Köln“ auf, über die wir vor kurzem berichteten. Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass die geforderte Summe trotz der Drohgebärden nicht ungeprüft überwiesen werden sollte.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021


Weitere Meldungen zu fragwürdigen Inkassoschreiben

Biallo.de nannte in einem Beitrag vom 10.10.2021 mehrere Absender der bekannten Briefe: „inkasso Hauptzentrale Frankfurt, Inkasso Hauptzentrale Köln, EU Forderungs AG, Köln Euro Inkasso AG, Euro Collect AG/Euro Coolect AG oder weiterer Inkasso-Unternehmen versendet. Angeblich geht es um eine Forderung der "EUROWIN-24, EUROJACKPOT-6/49", "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49", "Deutsche Gewinner Zentrale", "JACKPOT 6/49" oder der "Euro Lotto Zentrale". Quelle: https://www.biallo.de/verbraucherschutz/news/warnung-mahnung-inkasso-lotterie/

Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg führt die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt in ihrer „Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben“ (Stand 11.10.2021) auf. Darüber hinaus sind der Liste unterschiedliche Zahlungsempfänger zu entnehmen. Wie bei der uns vorliegenden Forderung ist ein „Memet“ gelistet. Quelle: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso

Woran lassen sich seriöse Forderung erkennen?

Wichtig: Berechtigte Zahlungsaufforderungen durch ein eingetragenes Inkassobüro sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Vielmehr sollten derartige Schreiben auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen mit Hilfe dieser kleinen Hinweise selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe und Infos zu Inkasso Hauptzentrale Frankfurt

Es meldeten sich bereits einige betroffene Verbraucher, die uns über den Fall informierten. Wir bieten bei Fragen die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 8. Oktober 2021

Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Neues von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: ein Unternehmer erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Pajisto Forderungsmanagement GmbH. Es sollen noch die Kosten für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis offen sein.

Titel: Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH


Zahlungsaufforderung durch pajisto Forderungsmanagement, Köln

Uns wurde eine Forderung aufgrund einer offenen Rechnung von dem Inkassobüro pajisto Forderungsmanagement GmbH aus 50792 Köln vorgelegt. Im Auftrag der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH wird die Zahlung für den Dienstleistungsvertrag gefordert. Zuvor soll eine Unternehmensregistrierung auf der Plattform registrierungsstelle.online beauftragt worden sein.

Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 764,18 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Hauptforderung und den anfallenden Inkassogebühren zusammen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, können weitere Kosten entstehen.

Scan: Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021
Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021


RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Wir berichteten bereits im Januar 2021 über die angesprochene Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, doch der betroffene Unternehmer konnte uns Einzelheiten nennen, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Wir zitieren an dieser Stelle seine Aussagen:

Zitat: „Wir haben im April 2021 die **** (Anm. der Redaktion: Name der Firma bekannt) GmbH gegründet. Danach haben wir diverse Unterlagen von der Steuerbehörde, Gewerbeamt etc. erhalten. Ebenso kam ein Schreiben von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, die wir mit allen anderen Dokumenten in Pflichterfüllung wie wir dachten (…) unterzeichnet. Im August haben wir erste Rechnung erhalten, die uns stutzig machte“. Zitatende.

Ärgerlich: Kein Widerruf möglich

Noch einmal: der betroffene Gewerbetreibende erhielt die bekannte Offerte, die nach unserer Meinung bewusst den Eindruck vermitteln soll, dass es sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt. Der Zeitpunkt, wann dieses Schreiben zugestellt wurde, verstärkt diesen Eindruck. Auf uns wirkt es, als ob die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH ihre Offerte zwar als Angebot kennzeichnet, aber mit Hinweisen wie „Bitte hier unterschreiben und umgehend zurücksenden!“ zum Vertragsabschluss drängt.

Besonders weil es sich bei diesem Vertragsschluss um ein B2B (Business-to-Business) Geschäft handelt, ist der Ärger bei betroffenen Gewerbetreibenden groß. Denn es ist kein Widerruf bei derartigen Verträgen möglich. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen und verlängert sich sogar, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Fragen zu Pajisto Forderungsmanagement und RSG oder allgemein zu Inkassoforderungen? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 7. Oktober 2021

REVAST Forderungsmanagement: Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung

Derzeit gibt es einige Anfragen bezüglich Forderungen einer Firma namens REVAST Forderungsmanagement. Es wird in den Schreiben behauptet, dass eine Rechnung für erotische Dienstleistungen via Telefon noch offen sei. Was hat es damit auf sich?

Titel: REVAST Forderungsmanagement: Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung


Zahlungsaufforderung aus der Tschechischen Republik

Eine Verbraucherin meldete sich telefonisch, um Hilfe gegen eine Zahlungsaufforderung zu erhalten. Es handelt sich hierbei um einen Brief des Absenders „REVAST Forderungsmanagement“ mit Sitz in 186 00 Prag 8 / Tschechische Republik.

Der Brief ist übertitelt mit „Aufforderung zur unverzüglichen Zahlung“, als Aktenzeichen ist eine Handynummer genannt, die wahrscheinlich der Empfängerin zugeordnet wird. Ob diese Nummer tatsächlich stimmt, ist uns leider nicht bekannt.

Was steht in der Forderung?

Der Empfängerin des Schreibens wird die Nutzung einer telefonischen Erotikdienstleistung vorgeworfen – mit anderen Worten Telefonsex. Der Absender REVAST Forderungsmanagement gibt an, bevollmächtigt und beauftragt worden zu sein, die vermeintlich offene Forderung einzuziehen.

Die Mandantschaft, sprich die Auftraggeberin, bleibt im vorliegenden Brief ungenannt. Es wird eine Summe in Höhe von 270,00 EUR gefordert, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Wie dieser runde Betrag zustande kommt, ist anhand einer kleinen Tabelle ersichtlich: Telefonsex-Service 90 EUR, Mahnkosten 50 EUR, Bearbeitungspauschale 58 EUR und eine Pauschale für Verzug 72 EUR.

Der Betrag soll auf ein Konto in der tschechischen Republik erfolgen.

Scan von Forderung REVAST Forderungsmanagement / Okt 2021
Forderung REVAST Forderungsmanagement / Okt 2021


Handelt es sich um eine seriöse Forderung?

Wichtig: Berechtigte Zahlungsaufforderungen durch ein eingetragenes Inkassobüro sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Vielmehr sollten derartige Schreiben auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen mit Hilfe dieser kleinen Hinweise selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe und Infos zu REVAST Forderungsmanagement

Es meldeten sich bereits einige betroffene Verbraucher, die uns über den Fall informierten. Wir bieten bei Fragen die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.