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Mittwoch, 17. August 2022

Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für OVM GmbH

Wir berichteten bereits mehrfach über das Unternehmen Online Vertrieb Marketing GmbH (kurz auch OVM GmbH). Nun liegt uns eine neue Forderung von der Pajisto Forderungsmanagement GmbH für OVM vor.

Titel: Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für OVM GmbH

Neue Zahlungsaufforderung für OVM GmbH

Zuvor waren unterschiedliche Inkassounternehmen für die OVM GmbH tätig. Wir berichteten in unserem Blog bereits mehrfach über Forderungen der Euro – Invest – Inkasso GmbH.

Auch die Pajisto Forderungsmanagement GmbH ist für uns kein unbeschriebenes Blatt: Im Oktober 2021 berichteten wir über eine Forderung des Kölner Inkassobüros, welche von einem Branchenverzeichnis in Auftrag gegeben wurde. Es handelt sich bei der Pajisto um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und ist demzufolge berechtigt, Inkassodienstleistungen durchzuführen und anzubieten – so wie auch diese Forderung für die OVM GmbH.

Das steht in der Forderung von Pajisto

Die Mail beginnt mit einem einschüchternden Betreff: „Ihre letzte Gelegenheit zur offenen Rechnung der Firma Online Vertrieb Marketing GmbH“. Das Inkasso-Unternehmen aus Köln gibt an, dass die Auftraggeberin OVM „noch eine letzte Möglichkeit“ einräumt, die offene Rechnung außergerichtlich zu begleichen.

Aus diesem Grund fordert Pajisto „letztmalig“ dazu auf, eine Summe in Höhe von 445,50 EUR innerhalb einer Frist von weniger als einer Woche zu zahlen. Verstreicht diese „großzügige“ Frist, wird die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben.

Unsere Meinung

Inhaltlich fällt auf, dass von dieser Pajisto Forderungsmanagement GmbH Forderungen geltend gemacht werden, die bereits bei Gericht anhängig sind, was selbstverständlich unzulässig ist. Die Drohung mit einer Klage läuft ins Leere, Kunden sollen nur eingeschüchtert werden, damit diese schnell bezahlen. Dasselbe Verhalten haben wir bereit bei der Euro – Invest - Inkasso GmbH erleben dürfen. Auftragsgeber in beiden Fällen: Die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH. Es soll sich hier um „Büroversehen“ und „technische“ Fehler hatte man sich damals hinausgeredet.

Oftmals werden hier auch verjährte Forderungen geltend gemacht oder Mahnungen für Vorgänge verschickt, bei denen man bereits einen Mahnbescheid beantragt hat. Ersteres ist zulässig, letzteres nicht. Umso wichtiger ist es, dass man sich gegen diese Geschäftspraktiken wehrt.

Was auch auffällt: Beide Inkassoinstitute werben damit, Mitglied des BFI&F e.V. zu sein. Pajisto möchte sogar eine Zertifizierung des BFI&F e.V. erhalten haben. Den von uns berichteten Fehler konnte das nicht verhindern.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit der OVM GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung von Pajisto Forderungsmanagement erhalten? Reagieren Sie unbedingt, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

oder bequem über unser Kontaktformular:

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 8. Oktober 2021

Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Neues von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: ein Unternehmer erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Pajisto Forderungsmanagement GmbH. Es sollen noch die Kosten für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis offen sein.

Titel: Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH


Zahlungsaufforderung durch pajisto Forderungsmanagement, Köln

Uns wurde eine Forderung aufgrund einer offenen Rechnung von dem Inkassobüro pajisto Forderungsmanagement GmbH aus 50792 Köln vorgelegt. Im Auftrag der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH wird die Zahlung für den Dienstleistungsvertrag gefordert. Zuvor soll eine Unternehmensregistrierung auf der Plattform registrierungsstelle.online beauftragt worden sein.

Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 764,18 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Hauptforderung und den anfallenden Inkassogebühren zusammen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, können weitere Kosten entstehen.

Scan: Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021
Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021


RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Wir berichteten bereits im Januar 2021 über die angesprochene Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, doch der betroffene Unternehmer konnte uns Einzelheiten nennen, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Wir zitieren an dieser Stelle seine Aussagen:

Zitat: „Wir haben im April 2021 die **** (Anm. der Redaktion: Name der Firma bekannt) GmbH gegründet. Danach haben wir diverse Unterlagen von der Steuerbehörde, Gewerbeamt etc. erhalten. Ebenso kam ein Schreiben von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, die wir mit allen anderen Dokumenten in Pflichterfüllung wie wir dachten (…) unterzeichnet. Im August haben wir erste Rechnung erhalten, die uns stutzig machte“. Zitatende.

Ärgerlich: Kein Widerruf möglich

Noch einmal: der betroffene Gewerbetreibende erhielt die bekannte Offerte, die nach unserer Meinung bewusst den Eindruck vermitteln soll, dass es sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt. Der Zeitpunkt, wann dieses Schreiben zugestellt wurde, verstärkt diesen Eindruck. Auf uns wirkt es, als ob die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH ihre Offerte zwar als Angebot kennzeichnet, aber mit Hinweisen wie „Bitte hier unterschreiben und umgehend zurücksenden!“ zum Vertragsabschluss drängt.

Besonders weil es sich bei diesem Vertragsschluss um ein B2B (Business-to-Business) Geschäft handelt, ist der Ärger bei betroffenen Gewerbetreibenden groß. Denn es ist kein Widerruf bei derartigen Verträgen möglich. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen und verlängert sich sogar, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Fragen zu Pajisto Forderungsmanagement und RSG oder allgemein zu Inkassoforderungen? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.