Mittwoch, 27. Februar 2019

International Advertising Agency Limited: Rechnung für Google AdWords

Hört man die Buchstaben IAA kommt einem gewiss im ersten Moment die populäre Internationale Automobil-Ausstellung in den Sinn, doch beschäftigt sich die Firma IAA Ltd. mit vollkommen anderen Themen. Die Abkürzung steht für International Advertising Agency Limited, eine Werbeagentur aus East Sussex, Großbritannien. Aktuell liegt uns eine Rechnung des Unternehmens vor: so werden fast 600 EUR für eine „geschaltete Werbeanzeige“ verlangt.

Titel: International Advertising Agency Limited: Rechnung für Google AdWords


Was bietet die International Advertising Agency Limited (IAA Ltd.) ihren Kunden?


„Umsatz steigern!“ ist für Besucher der Homepage der International Advertising Agency Limited zu lesen. Um dies zu erreichen, bietet die laut eigener Aussage „etwas andere Werbeagentur“ ein sogenanntes Angebot mit dem Namen „FULL SERVICE inklusive Werbebudget, Schnupperangebot ab 3 Monaten Laufzeit zu 299 Euro Netto“ an.

Die IAA Ltd. bietet interessierten Kunden u.a. Websitenanalysen und Werbekampagnen. Im Vordergrund stehen scheinbar Google-Anzeigen. Wie diese Kampagnen aussehen könnten, ist leider unklar.

Um Vertrauen für die Firma zu erwecken, werden unter „Referenzen“ zwei Google Zertifikate dargestellt, welche die Fähigkeiten bei der Anzeigenschaltung unter „Google AdWords“ unter Beweis stellen sollen. Aktuell sind die Zertifikate nicht; genau genommen laufen sie im April 2019 aus, was aber nicht weiter schlimm ist. Schließlich wurde Google AdWords bereits Mitte 2018 in Google Ads umbenannt.

Rechnung für Werbeanzeige „Google AdWords“


Wie gesagt, Google AdWords heißt seit 2018 bereits Google Ads, was die International Advertising Agency Limited aber nicht davon abhält, Dienstleistungen mit dieser Bezeichnung in Rechnung zu stellen. Uns wurden durch einen Gewerbetreibenden eine derartige Rechnung und eine Mahnung vorgelegt. So soll unser Mitglied für die Dienstleistung „Google AdWords für die Laufzeit von 6 Monaten inkl. einem maximalen Werbebudget von 20%“ die Summe in Höhe von 598,80 EUR zahlen.

Mitgeliefert wurden die Vertragsunterlagen laut des Schreibens auf einem USB-Stick. Dieser soll eine Tonbandaufzeichnung des telefonischen Vertragsabschluss, sowie die geschaltete Werbeanzeige zzgl. einer ggf. erstellten Grafik beinhalten.

Zwei Wochen nach der Rechnung erhielt unser Mitglied eine Mahnung zur Rechnung. Zuzüglich der Mahngebühren verlangt die IAA Ltd. nun 608,80 EUR. Sollte die Summe nicht innerhalb von einer Woche überwiesen werden, wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben, was weitere Kosten bedeuten könnte.

Scan:  Rechnung International Advertising Agency Limited / Jan 2019
 Rechnung International Advertising Agency Limited / Jan 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Rechnung oder gar Mahnung von der International Advertising Agency Limited erhalten? Sollen Sie auch einem Vertrag für Google Werbeanzeigen zugestimmt haben? Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeinen Informationen via E-Mail und Telefon.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Firmenauskunft P.U.R. GmbH: Alte Bekannte mit neuem Branchenbuch Firmenauskunft24

Vor ungefähr zwei Jahren berichteten wir in diesem Blog über die Firma Business Service Media GmbH aus Emmerich am Rhein. Unser Beitrag behandelte das Branchenverzeichnis DBVZ, welches von der genannten Firma betrieben wurde. Nun trägt das Unternehmen seit Mai 2018 einen neuen Namen: Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Zwar ist DBVZ weiterhin online abrufbar, doch ein weiteres Projekt mit der Bezeichnung Firmenauskunft24 (URL: fa-24.com) soll Gewerbetreibenden die Möglichkeit bieten, kostenpflichtige Branchenbucheinträge zu erwerben.

Titel: Firmenauskunft P.U.R. GmbH: Alte Bekannte mit neuem Branchenbuch Firmenauskunft24

Firmenauskunft24: Keine Friseure in Essen?


Suchen. Finden. Empfehlen. Das soll mit der Firmenauskunft24 der Firmenauskunft P.U.R. GmbH möglich sein, dem „Firmenverzeichnis für Top Spezialisten aus jeder Branche“ - wie derzeit auf der Homepage zu lesen ist (Stand: 27.02.2019). Wir wagten direkt den Versuch und suchten einen Friseur in Essen, NRW. Die Firmenauskunft24 hat zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch Lücken in der Datenbank, da uns nur ein Suchergebnis angezeigt wurde: ein Friseursalon in Mülheim an der Ruhr. Entweder hat die Stadt Essen keine „Top Spezialisten“ unter den Friseuren vorzuweisen oder es wurden schlicht noch keine Einträge für die lokalen Salons geschaltet.

Fa-24.com: Was steht in den AGB?


Sollte sich ein Gewerbetreibender aus diversen Gründen für einen Firmeneintrag in dem Verzeichnis Firmenauskunft24 interessieren, so kann er sich kostenlos registrieren. Kosten können erst entstehen, wenn Unternehmer durch Mitarbeiter der Emmericher Firma telefonisch kontaktiert werden. So ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“ (Quelle: https://fa-24.com/content/agb) 

Sind Firmenverzeichnisse sinnvoll?


Der Nutzen solcher Einträge in Firmenverzeichnisse sind umstritten. Ein Gewerbetreibender hat durch die Suchergebnisse einer simplen Suchanfrage bei Google, Bing und Co. häufig mehr Präsenz, als viele Branchenbücher über Ihr Angebot behaupten. Besonders kritisch: die Suchmaschinen bietet sogenannte „Business-Einträge“ zum Nulltarif. Ob Verbraucher, die auf der Suche nach Anbietern in bestimmten Branchen sind, tatsächlich den Umweg über Firmenverzeichnisse gehen – ist fraglich.

Zahlungserinnerung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH


Uns liegt eine Zahlungserinnerung der Emmericher Firma vor, in der für einen „Firmen-Werbe-Eintrag“ auf fa-24.com die Zahlung von über 1.000 EUR verlangt wird. Für eine Laufzeit von insgesamt 36 Monaten soll somit die Firma des Empfängers in dem Firmenverzeichnis gelistet sein, um dort von suchenden Verbrauchern gefunden zu werden.

Scan: Zahlungserinnerung Firmenauskunft 24 / Feb 2019
Zahlungserinnerung Firmenauskunft 24 / Feb 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis Firmenauskunft24? Sind Sie auch Gewerbetreibender und wurden durch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH aus Emmerich kontaktiert? Wehren Sie sich! Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 25. Februar 2019

Offerte von der WGRZ GmbH für die Veröffentlichung elektronischer Firmendaten

Derzeit werden Offerten von einer Firma namens WGRZ GmbH an jene Gewerbetreibende versandt, die jüngst firmenrelevanten Daten ihres Unternehmens im Handelsregister veröffentlichten. Der Name der Firma ähnelt einer GZR GmbH, die ebenfalls Angebote für Einträge in einer sogenannten „Handelsregisterzentrale“ an Unternehmer versandte. In beiden Fällen sollen für die Veröffentlichung der bereits im Internet zugänglichen Daten mehrere Hundert Euro bezahlt werden.

Titel: Offerte von der WGRZ GmbH für die Veröffentlichung elektronischer Firmendaten

WGRZ GmbH möchte firmenrelevante Daten veröffentlichen


Ein Unternehmer leitete eine Offerte einer Firma namens WGRZ Gmbh an uns weiter, damit wir innerhalb unseres Verbraucherblogs aktuell berichten können. Es ist bei weitem nicht das erste Angebot dieser Art, welches sich als „Gewerbe und Handelsregisterzentrale“ - manchmal mit oder ohne Bundesadler - an jene Unternehmer und Selbständige richtet, die vor kurzem ein Gewerbe anmeldeten. Zumindest lässt sich dieser Umstand vermuten, da in der Regel solche Unternehmen kontaktiert werden, die vor kurzem ihre Daten im offiziellen HRB Handelsregister veröffentlichten. Auf der Website „wgrz-online.de“ sollen diese firmenrelevanten Daten erneut veröffentlicht werden – gegen eine einmalige Zahlung in Höhe von 817,53 EUR. Zahlbar ist der Betrag – genau wie bei der GZR GmbH zuvor – innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot


Wichtig für Gewerbetreibende: es handelt sich hierbei um kein offizielles Verzeichnis, sondern lediglich um eine Offerte. Wird die geforderte Summe von über 800 EUR nicht überwiesen, so verfällt das Angebot und es entstehen keine Kosten. Somit muss die Summe nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird, es sei denn, eine Veröffentlichung auf „wgrz-online.de“ wird angestrebt. Es handelt sich hierbei um kein verbindliches Angebot.

Scan: Offerte WGRZ GmbH / Februrar 2019
Offerte WGRZ GmbH / Februrar 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zur Gewerbe und Handelsregisterzentrale der WGRZ GmbH? Haben Sie als Gewerbetreibender die Offerte erhalten und den genannten Betrag überwiesen? Gerne helfen wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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GZR GmbH – Handelsregisterzentrale (gzr-zentrale.de)

Sobald Unternehmer ein Gewerbe anmelden könnte Post von einem Handels- und Gewerberegister im Briefkasten landen. Bei diesem Schreiben handelt es sich um keine offiziellen Schreiben der zuständigen Behörde, sondern um Anbieter von Internet-Datenbanken. Auch „GZR GmbH“ verschickte eine Offerte für einen Eintrag.

Titel: GZR GmbH – Handelsregisterzentrale (gzr-zentrale.de)

Über die Offerte für die Datenbank „GZR-Zentrale“



Das uns vorliegende Schreiben für einen Handelsregistereintrag beginnt mit „die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde u.a. im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.gzr-zentrale.de bereitgestellt“.

Das Unternehmen GZR GmbH möchte somit laut der vorliegenden Offerte bereits veröffentlichte Daten nutzen, um diese auf eine betriebenen Datenbank (erreichbar unter www.gzr-zentrale.de ) zu veröffentlichen. Natürlich ist dieses Angebot nicht umsonst: insgesamt 783,79 EUR soll diese Dienstleistung kosten. Zahlbar ist die Summe binnen drei Werktagen nach Erhalt.

Was bietet die GZR GmbH für Ihre Kunden an?


Noch einmal zusammengefasst: ein Gewerbetreibender meldet ein neues Gewerbe an und erhält Post von einer Firma, die öffentlich und kostenlos zugängliche Datensätze (wie Adresse, HRB-Nummer etc.) gegen Zahlung erneut im Internet zur Verfügung stellen möchte. Die URL der Internetpräsenz ist im Text der Offerte zwar genannt, aber es handelt sich dabei um kein offizielles Handelsregister. Das bedeutet: selbst wenn man als Unternehmer es für sinnvoll einschätzt, die Firmendaten erneut zu verbreiten – es besteht keine Zahlungspflicht, da es sich um ein Angebot handelt.

Das sollten Gewerbetreibende wissen


Dieses vorliegende Dokument für eine „Handelsregisterzentrale“ wurde uns freundlicherweise von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Offerte, sprich: ein Angebot. Auf den ersten Blick könnte die Offerte jedoch wie ein offizielles Schreiben, wie zum Beispiel von einer Behörde, stammen. Wichtig und wie bereits beschrieben: es handelt sich hierbei um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung und somit muss der Betrag nicht überwiesen werden.

Scan: Offerte GZR GmbH / Februar 2019
Offerte GZR GmbH / Februar 2019


Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von der Handelsregisterzentrale erhalten oder gar den in Rechnung gestellten Betrag an die GZR GmbH bezahlt? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

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oder per E-Mail:
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