Über die Offerte für die Datenbank „GZR-Zentrale“
Das uns vorliegende Schreiben für einen Handelsregistereintrag beginnt mit „die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde u.a. im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.gzr-zentrale.de bereitgestellt“.
Das Unternehmen GZR GmbH möchte somit laut der vorliegenden Offerte bereits veröffentlichte Daten nutzen, um diese auf eine betriebenen Datenbank (erreichbar unter www.gzr-zentrale.de ) zu veröffentlichen. Natürlich ist dieses Angebot nicht umsonst: insgesamt 783,79 EUR soll diese Dienstleistung kosten. Zahlbar ist die Summe binnen drei Werktagen nach Erhalt.
Was bietet die GZR GmbH für Ihre Kunden an?
Noch einmal zusammengefasst: ein Gewerbetreibender meldet ein neues Gewerbe an und erhält Post von einer Firma, die öffentlich und kostenlos zugängliche Datensätze (wie Adresse, HRB-Nummer etc.) gegen Zahlung erneut im Internet zur Verfügung stellen möchte. Die URL der Internetpräsenz ist im Text der Offerte zwar genannt, aber es handelt sich dabei um kein offizielles Handelsregister. Das bedeutet: selbst wenn man als Unternehmer es für sinnvoll einschätzt, die Firmendaten erneut zu verbreiten – es besteht keine Zahlungspflicht, da es sich um ein Angebot handelt.
Das sollten Gewerbetreibende wissen
Dieses vorliegende Dokument für eine „Handelsregisterzentrale“ wurde uns freundlicherweise von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Offerte, sprich: ein Angebot. Auf den ersten Blick könnte die Offerte jedoch wie ein offizielles Schreiben, wie zum Beispiel von einer Behörde, stammen. Wichtig und wie bereits beschrieben: es handelt sich hierbei um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung und somit muss der Betrag nicht überwiesen werden.
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| Offerte GZR GmbH / Februar 2019 |
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