Über die Offerte für die Datenbank „GZR-Zentrale“
Das uns vorliegende Schreiben für einen Handelsregistereintrag beginnt mit „die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde u.a. im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.gzr-zentrale.de bereitgestellt“.
Das Unternehmen GZR GmbH möchte somit laut der vorliegenden Offerte bereits veröffentlichte Daten nutzen, um diese auf eine betriebenen Datenbank (erreichbar unter www.gzr-zentrale.de ) zu veröffentlichen. Natürlich ist dieses Angebot nicht umsonst: insgesamt 783,79 EUR soll diese Dienstleistung kosten. Zahlbar ist die Summe binnen drei Werktagen nach Erhalt.
Was bietet die GZR GmbH für Ihre Kunden an?
Noch einmal zusammengefasst: ein Gewerbetreibender meldet ein neues Gewerbe an und erhält Post von einer Firma, die öffentlich und kostenlos zugängliche Datensätze (wie Adresse, HRB-Nummer etc.) gegen Zahlung erneut im Internet zur Verfügung stellen möchte. Die URL der Internetpräsenz ist im Text der Offerte zwar genannt, aber es handelt sich dabei um kein offizielles Handelsregister. Das bedeutet: selbst wenn man als Unternehmer es für sinnvoll einschätzt, die Firmendaten erneut zu verbreiten – es besteht keine Zahlungspflicht, da es sich um ein Angebot handelt.
Das sollten Gewerbetreibende wissen
Dieses vorliegende Dokument für eine „Handelsregisterzentrale“ wurde uns freundlicherweise von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Offerte, sprich: ein Angebot. Auf den ersten Blick könnte die Offerte jedoch wie ein offizielles Schreiben, wie zum Beispiel von einer Behörde, stammen. Wichtig und wie bereits beschrieben: es handelt sich hierbei um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung und somit muss der Betrag nicht überwiesen werden.
Offerte GZR GmbH / Februar 2019 |
Kontakt zum Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von der Handelsregisterzentrale erhalten oder gar den in Rechnung gestellten Betrag an die GZR GmbH bezahlt? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
warum kann man dieser GZR GmbH nicht das Handwerk legen?
AntwortenLöschenHintergrund dieser "Offerte" ist ganz offensichtlich eine Betrugsabsicht, bzw. eine arglistige Täuschung. Davon kann man aufgrund des Aufbaus des Schreibens ausgehen.
AntwortenLöschenGerade Firmen-Neugründer fällt es unter Umständen schwer, diese Absicht erst mal zu durchschauen. Er zahlt, schimpfend auf die Staatsbürokratie, weil er glaubt, dass es sich um eine amtliche Gebühr handelt.
Nun, für jedes kleine Vergehen, und sei es noch so lächerlich und lapidar, für jede Verfehlung hat der deutsche Staat eine Geldstrafe parat. Nur dort, wo er seine Bürger schützen müsste, da bringt er kein Gesetz zuwege.
Es wäre ein leichtes, solche "Vera....scherei zu unterbinden, wenn man wirklich wollte. Allein der Wille fehlt. Und, nicht übersehen: an diesem Betrug - ich nenne es mal so - ist ja unser Staat mit immerhin 19% MwSt Mit-Nutznießer.
IMHO ist es zwar dubios und mit einem Geschmäckle versehen aber noch kein Betrug, da die beworbene Datenbank ja tatsächlich existiert. Das diese nicht bringt steht auf einem anderen Blatt, da die dort einsehbaren Informationen auch Kostenlos über das Handelsregister oder den Bundesanzeiger erhältlich sind.
AntwortenLöschenDa Kapitalgesellschaften und zur Hinterlegung / Veröffentlichung verpflichtete Gesellschaften regelmäßig über einen steuerlichen Berater verfügen, wird dieser den Sachverhalt vermutlich richtig einschätzen und das Schreiben landet in der Rundablage.
MfG