Freitag, 30. April 2021

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“

Gewerbetreibende kennen das: es flattern Werbeangebote ins Haus, Angebote für unterschiedliche Werbemaßnahmen, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Uns wurde von einem Mitglied eine Offerte von einer Firma namens „Medien Concept Verlag-Service“ vorgelegt, die Werbeanzeigen in einem Druckobjekt verkauft.

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“


Medien Concept Verlag-Service: Kosten der Werbeanzeigen

Das Thema „Werbeanzeigen“ in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ ist nicht neu. Derzeit versucht der Absender Media Concept Verlag-Service mittels einer verschickten Offerte, Werbeanzeigen in Druckobjekten zu verkaufen. Der Vertrag wird erst geschlossen, sobald die Empfänger (in der Regel Gewerbetreibende) die Offerte unterschrieben zurücksenden. Als Adresse des Auftragnehmers ist „Medien Concept Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsum“.

Zu den Kosten. Der Nettopreis je Auflage beträgt 499 EUR, zuzüglich 199 EUR, 299 EUR Satzpauschale zzgl. Versandpauschale 34,50 EUR. Da laut der Auftragsbedingungen insgesamt 3 Auflage zu zahlen sind, kann der Rechnungbetrag deutlich höher sein, als er anfangs erscheint.

Was über den „Bürgerinformationsfolder“ bekannt ist

Einige Daten bezüglich des Druckobjekts sind den Auftragsbedingungen zu finden. Die Auftragshöhe pro Auflage beträgt 1000 Stück. Als Verteilungsgebiet bzw. Region ist nur die erste Ziffer der Postleitzahl zu erkennen. Formate sind mittels Häkchen setzen ausuwählen; es kann zwischen 50x60mm, 100x60mm und 120x50xmm gewählt werden.

Das Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“ soll insgesamt 4-seitig im DinA4 gedruckt werden. Der aus einer Unterschrift resultierende Vertrag hätte eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet insgesamt 3 (kostenpflichtige) Auflagen des Werbeobjekts. Dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs gekündigt.

Eine Ansicht von dem Werbeobjekt fehlt, dafür ist aber eine Vorlage der zu druckenden Anzeige des angeschriebenen Vertragspartners zu sehen. Woher diese Anzeige stammt, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, muss zuvor kein Kontakt bestanden haben.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Bei Rücksendung der unterschriebenen Offerte, gehen Gewerbetreibende unter Umständen ein B2B Geschäft ein. Das bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, ganz im Gegensatz zu Kaufverträgen, die Verbraucher in so einem Fall abschließen würden. Aus diesem Grund ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, besonders bei unaufgeforderten Angeboten auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu achten und diese ausführlich zu prüfen.

Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021
Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Offerte von Medien Concept Verlag Service erhalten? Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder Selbständig und haben das Schriftstück gar unterschrieben an die besagte Firma zurückgesandt? Gewerbetreibende sollten schnell reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 29. April 2021

Email-Forderung durch die „Kanzlei Bergner & Kollegen“

Eine besorgte Verbraucherin meldete sich bei uns, um uns über eine erhaltene Zahlungsaufforderung in Kenntnis zu setzen. Absender laut des Footers soll eine Kanzlei „Bergner & Kollegen“ aus Solingen sein. Wir durchleuchten die Mail und geben Hinweise, wie Empfänger reagieren können.

Titel: Email-Forderung durch die „Kanzlei Bergner & Kollegen“


Forderung der Firma Thermoplan s.r.o GmbH

Via Email wurde die folgende Forderung einer Thermoplan s.r.o GmbH zugestellt. Der Firmenname könnte regelmäßigen Lesern dieses Blogs bekannt vorkommen, wir berichteten bereits im November 2020 über Zahlungsaufforderungen vermeintlicher Rechtsanwälte. Die damalige Forderung wurde laut unserer Kenntnis postalisch verschickt, es wurde eine Summe von mehr als 340 EUR verlangt.

Im aktuellen Fall haben wir es jedoch mit einer Email zu tun. Angeblich sollen sich die Empfänger bei einer Art Gewinnspiel/Lotterie telefonisch angemeldet haben. Es meldeten sich bereits Verbraucher bei uns, die sich die Forderung nicht erklären konnten, da sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben wollen. Umso mehr drängt sich der Verdacht auf, dass der Inhalt der Mail erfunden sein könnte.

Das steht in der Email der Kanzlei Bergner & Kollegen

Uns liegt die Email der Kanzlei „Bergner & Kollegen“ / Thermoplan s. r. o vor, die wir an dieser Stelle zitieren möchten. Zitat:

Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: “EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49”. Die von Ihnen angegeben Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismitteln verwendet werden. Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen. Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB § 284, 286) zu tragen haben, auf das folgende Konto innerhalb 7 Tage zu überweisen.

Gefordert wir die Summe in Höhe von 230,13 EUR. Interessanterweise sollen bereits 170,00 EUR gezahlt worden sein. Die Zahlung soll auf ein Konto in der Slowakischen Republik erfolgen, Zahlungsempfänger ist die besagte Thermoplan s. r. o.

Update 09.09.2021: Haftbefehl via Mail?

Es gibt Neuigkeiten von der vermeintlichen Kanzlei Bergner und Kollegen. Eine neue Mail, versandt durch die Adresse kalheinsm@gmail.com wurde an einen Verbraucher gesandt. An dieser Stelle geben wir den Inhalt der Mail mit dem Betreff "Haftbefehl" vom 09.09.2021 wieder: "Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor wir konnten die Vollstreckung leider unter der angegebenen Adresse nicht durchführen, wir bitten Sie hiermit letztmalig die Sache zu klären (...) nach Ablauf dieser Frist geht die Akte zur Fahndung." Die Email weist zahlreiche Schreibfehler auf, die wir größtenteils zur Veröffentlichung ausbesserten.

Im weiteren Text der Mail wird eine Frist von einem Tag (!) gewährt. In der Signatur der Mail ist überraschend eine Kanzlei "Büttner & Kollegen" genannt, scheinbar ist der Absender der Mail sich nicht sicher, wie seine fiktive Kanzlei letztendlich heißen soll. Im Anhang finden sich ein Formular "Haftbefehl" mit einem Amtsgericht ohne Ortszuweisung und eine Fotografie eines gelben Umschlags - vom Landgericht, Ort ebenso unbekannt.

Scan "Haftbefehl Bergner und Kollegen" / Sep 2021
Scan "Haftbefehl Bergner und Kollegen" / Sep 2021


Diese Drohungen sind natürlich nur heiße Luft. Verbraucher, die eine solche Email erhalten, sollten keine Beträge überweisen, keine Daten weitergeben, keinen Kontakt aufnehmen und am besten nicht einmal die Anhänge öffnen, da korruptierte Dateien nicht ausgeschlossen werden können. Der einzig sinnvolle Aufbewahrungsort für Mails dieser Art ist der digitale Papierkorb oder der Ordner "Junkmail".

Inkasso per Mail: sind es seriöse Forderungen?

Vorneweg: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen können kostspielig sein, nicht selten sind ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folge. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Diese müssen nicht zwingend postalisch erfolgen, Forderungen können auch via Email versandt werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen, ob als Brief oder Mail, selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Forderungen von seriösen Dienstleistern sollten ernst genommen werden. Reagieren Sie möglichst schnell. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 16. April 2021

Debitor Inkasso GmbH – Über das Inkasso-Unternehmen aus Bad Schwartau

Die Debitor Inkasso GmbH aus Bad Schwartau ist seit vielen Jahren als Inkasso-Unternehmen tätig. Als Schwerpunkt werden vorgerichtliche Inkassoverfahren genannt. In diesem Beitrag beschreiben wir das Tätigkeitsfeld und wie auf Zahlungsaufforderungen reagiert werden kann.

Debitor Inkasso GmbH – Über das Inkasso-Unternehmen aus Bad Schwartau


Wie auf Forderungen von Debitor Inkasso reagieren?

Die Debitor Inkasso GmbH bezeichnet sich selbst Spezialist für innovatives, technologiegestütztes Full-Service-Forderungsmanagement. Das Unternehmen aus Bad Schwartau soll derzeit zu den 20 größten Inkassounternehmen in Deutschland gehören und über besondere Expertise in den Branchen Versicherungen, Versandhandel und E-Commerce, Verlagswesen, Fitness sowie Social Media verfügen.

Einige unserer Mitglieder sollen in der Vergangenheit Zahlungsaufforderungen durch die Debitor Inkasso GmbH erhalten haben. Die Auftraggeber können in den unterschiedlichsten Branchen tätig sein, so halfen unsere angeschlossenen Rechtsanwälte bereits bei Forderungen im Auftrag der PVZ und Elitepartner.

Empfänger einer Zahlungsaufforderung durch Debitor Inkasso sollten das Schreiben auf seine Richtigkeit prüfen lassen. Unseren Mitgliedern bieten wir eine Überprüfung und Einschätzung von erhaltenen Inkassoschreiben.

Debitor Inkasso – „Drohung“ und weitere Reaktionen aus dem Netz

Das allgemeine Image von Inkasso-Unternehmen ist wahrscheinlich nicht das Beste. Der Grund leuchtet ein: eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen wird unter Umständen nicht unbedingt positiv aufgenommen. So auch der Eindruck bei der Recherche im Netz: Eine simple Google-Suche nach dem entsprechenden Inkasso zeigt zwar Statements und Fakten über das Unternehmen, aber auch zahlreiche Erfahrungsberichte.

Auch über die Debitor Inkasso GmbH gibt es Meinungen im Netz. Wir lasen laut einer aktuellen Suchanfrage (Google MyBusiness Rezensionen, 12.04.2021) teilweise negative Kommentare. An dieser Stelle möchten wir dennoch darauf hinweisen, dass es sich bei der Debitor Inkasso GmbH um ein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen handelt, welches berechtigt ist, u.a. Forderungen beizutreiben. Also trotz der negativen Stimmen im Netz sollten Zahlungsaufforderungen nicht ignoriert werden, auch wenn sie subjektiv als „Drohung“ wahrgenommen werden könnten. Wer nicht reagiert, riskiert weitere Kosten und ein gerichtliches Verfahren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Forderungen von seriösen Dienstleistern sollten ernst genommen werden. Reagieren Sie möglichst schnell. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

„Gibsmir.com“ – Über ein weiteres Dating-Portal der Cyberence KFT

Eine kostspielige Rechnung oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro können die Folge sein, wenn kostenpflichtige Dienste des Dating-Portals „Gibsmir.com“ genutzt werden. Wie bei anderen Portalen dieser Art soll eine Anmeldung kostenlos sein, doch weitere angebotene Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Betrieben wird das Portal von Cyberence KFT, eine Firma, die auch Portal „FlirtyCougars“ betreibt.



Cyberence KFT betreibt mehrere Flirt- und Datingportale

„Die perfekte und diskrete Singlebörse für alle Singles“ heißt es auf der Startseite von „Gibsmir.com“. Interessierte haben die Möglichkeit, sich kostenlos anzumelden, indem Sie zunächst den Button „Jetzt mitmachen“ betätigen. Die Betreiber dieses Portals sind keine Unbekannten, erneut ist die Firma Cyberence KFT mit Sitz in Verebeshegy Street, Csomad, 2161, Ungarn im Impressum gelistet (Stand 12.04.2021). Die Seiten des Portals passt sich der jeweiligen Sprache des Besuchers an; deutsche Nutzer werden demzufolge mit deutschsprachigen Texten begrüßt.

Andere Portale der Cyberence KFT (wie „Flirtycougars“) betraf es ebenfalls: Interessierte können sich scheinbar kostenlos auf den Datingseiten der Cyberence KFT anzumelden, jedoch sind bestimmte Angebote nur durch die zusätzliche Buchung kostenpflichtiger Abos nutzbar.

„Nutze die seriöse Partnersuche“ - Hohe Kosten drohen

Wie hoch die entstehenden Kosten sind, ist unter Umständen nicht für Nutzer ersichtlich. Nach der Absendung der persönlichen Daten (Wohnort, Email-Adresse) durch die Betätigung des Buttons „Jetzt mitmachen“ wird ein Nutzer registriert. Schnell entstehen so hohe Kosten, die bei Nichtzahlung weitergehende Folgen haben können, wie unter anderem Post von einem Inkassounternehmen.

In vielen Fällen ist den Nutzern nicht bewusst, dass überhaupt Kosten entstanden sind, schließlich wurde mit „Melden Sie sich kostenlos an!“ geworben. Umso größer ist die Überraschung, wenn Mitglieder unseres Vereins vereinzelt Zahlungsaufforderungen vorgelegen.

Achtung, nicht alle Dienstleistungen müssen kostenlos sein

In einigen Forderungen wird den Empfänger vorgeworfen, kostenpflichtige Dienstleistungen einer bestimmten Webseite in Anspruch genommen zu haben. Dies kann unter anderem ein Abo sein oder die Nutzung einer speziellen Dienstleistung. Leistungsumfang und Angebote können sich von Portal zu Portal unterscheiden.

Wird nicht gezahlt, drohen Inkassobüros meist mit einem gerichtlichen Verfahren, was demzufolge weitere Kosten verursachen könnte. Darüber hinaus droht eine Meldung bei Scoring-Agenturen, sprich der SCHUFA.

Zahlungsaufforderungen sollten nicht ungelesen in der Tonne landen. Stattdessen ist es empfehlenswert, den Inhalt auf seine Richtigkeit hin zu prüfen. Reagieren statt Ignorieren. Um sich mehr Informationen über eine Inkasssoforderung zu beschaffen, ist es hilfreich, eine Suche im Rechtsdienstleistungsregister zu veranlassen.

Hilfe bei Dating-Portalen und Inkassoforderungen

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten? Weil Sie sich angeblich auf einer kostenpflichtigen Datingseite angemeldet haben sollen? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Anmeldung und Kündigung auf Flirtportalen wie „gibsmir.com“? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. April 2021

Übler Aprilscherz von Plus-E Inkasso AG: Nicht zahlen!

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von einer Plus-E Inkasso AG wegen der angeblichen Teilnahme an dem Gewinnspiel „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" erhalten haben, können Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um einen Fake und kein seriöses Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Übler Aprilscherz von Plus-E Inkasso AG: Nicht zahlen!


Kein seriöses Inkassounternehmen: Plus-E Inkasso AG

In regelmäßigen Abständen berichteten wir auf diesem Blog über Zahlungsaufforderungen diverser Absender, die sich als Inkassofirmen. Einige dieser Briefe wurden angeblich von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, so auch in vorliegenden Schreiben der Plus-E Inkasso AG. Inhaltlich gibt es große Ähnlichkeiten zu vergangenen Briefen.

Das Schreiben wurde am 01. April erstellt. Ob es sich tatsächlich um einen schlechten Aprilscherz von Plus-E Inkasso AG handelt, kann an dieser Stelle natürlich nicht festgestellt werden, der Verdacht drängt sich jedoch beim Lesen auf.

Nicht zahlen! Plus-E Inkasso AG fordert für Gewinnspiele

Der Name des Absenders „Plus-E Inkasso AG“ kam unserer Redaktion bekannt vor. Schließlich berichteten wir in der Vergangenheit über nahezu identische Inkassoforderungen, von ähnlich klingenden Absendern wie „E-Plus AG“ (https://verbraucherdienst.blogspot.com/2019/07/e-plus-forderungsmanagement-inkasso-buero.html), über die wir bereits 2019 berichteten.

In der Vergangenheit sollen die Empfänger sich zuvor telefonisch bei einem Dienstleistungsvertrag der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" angemeldet haben. So steht es in dem aktuellen Schreiben der „Plus-E Inkasso AG“ welches uns von einer betroffenen Verbraucherin zur Verfügung gestellt wurde.

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten

Im vorliegenden Fall wurde eine Adresse in Berlin angegeben, die angegebene Telefonnummer verweist laut der Vorwahl auf UK. Plus-E Inkasso AG fordert insgesamt einen Betrag in Höhe von 269,60 EUR, ansonsten wird bei einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren droht der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller: "Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt."

Forderung: Plus-E Inkasso AG - Forderung - 01. April 2021
Plus-E Inkasso AG - Forderung - 01. April 2021


Eine Kontoverbindung aus Griechenland ist angegeben

Unser Telefon klingelt seit einigen Tagen häufig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche: Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine griechische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger "PLUS-E AG“ werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt.

Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die Plus-E Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Empfänger sollten demzufolge nicht zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Forderung und der beste Ort für das Schreiben scheint der Papierkorb zu sein.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
  • Kontakt mit Verbraucherdienst

    Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Plus-E Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

    Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

    0201-176 790

    oder per E-Mail:

    kontakt@verbraucherdienst.com

    Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

    Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.