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Dienstag, 24. August 2021

Buhrmann Inkasso AG: Hohe Forderung für Gewinnspielen

Die Flut der Inkasso-Forderungen scheint kein Ende zu nehmen: ein Verbraucherin leitete ein Schreiben einer „Buhrmann Inkasso AG“ an uns weiter. Angeblich soll sich die Empfängerin bei Gewinnspielen angemeldet.

Titel: Buhrmann Inkasso AG: Hohe Forderung für Gewinnspielen

Mehr als 1.600 EUR von Buhrmann Inkasso AG gefordert

In den vergangenen Tagen gingen überraschend viele Forderungen ein, allesamt fordern Beträge in Zusammenhang mit Gewinnspielen wie „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ etc. Auch der Absender Buhrmann Inkasso Ag reiht sich ein und fordert eine schockierend hohe Summe: 1.698,50 EUR sollen sobald wie möglich überwiesen, sonst soll eine Kontosperre drohen.

Wir empfehlen grundsätzlich, erhaltene Inkassobriefe nicht direkt ungeöffnet in die nächste Papiertonne zu werfen, sondern den Inhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Wurde unter Umständen eine Frist versäumt? Steht noch eine offene Rechnung im Raum? Dann sollten Sie reagieren. Gerne greifen wir Ihnen dabei unter die Arme.

Aber im vorliegenden Fall können wir jedoch beruhigen: der Absender Buhrmann Inkasso AG ist aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufzufinden (Stand: 23.08.2021) und demzufolge auch nicht berechtigt, diese hohe Summe von über 1.600 EUR zu fordern. Zahlen Sie nicht!

Scan: Zahlungsaufforderung Buhrmann Inkasso AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Buhrmann Inkasso AG / Aug 2021


Fake-Inkasso-Sommer: Oft der gleiche Absender?

Bei einem Großteil der hier eingehenden Inkassoschreiben gibt es eine auffällige Gemeinsamkeit: der Sitz der Absender soll laut der Briefkopfes am Theodor Heuss Ring in 50668 Köln sein. Unter dieser Anschrift lassen sich Büroräume mieten, wie wir bei unserer Recherche feststellten.

Was uns nach den vielen erhaltenen Forderungen der letzten Tagen besonders auffiel: Es sind scheinbar nur sehr wenige Vorlagen für diese Schreiben im Umlauf, denn sie ähneln sich sehr stark. Oft werden sogar die Schreibfehler übernommen. Am Beispiel der Forderung durch Buhrmann Inkasso AG kam uns besonders die Unterschrift des angeblichen Rechtsanwalts Dr. Mathias Müller seltsam vor.

Unser Verdacht bestätigte sich: die gleiche Unterschrift ist uns in vielen anderen Inkasso-Forderungen anderer Absender vorgelegt worden – es unterschrieb jeweils ein anderer Rechtsanwalt. Tipp: Sollten Sie selbst einen Rechtsanwalt suchen/überprüfen wollen, so können Sie dazu das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAK) dazu nutzen: https://brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/anwaltsverzeichnis/

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Erfahrungen mit der Buhrmann Inkasso AG oder haben Sie sogar eine Forderung eines Inkasso-Büros erhalten? Bevor es zu weiteren Kosten kommt, sollten Sie reagieren! Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. April 2021

Übler Aprilscherz von Plus-E Inkasso AG: Nicht zahlen!

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von einer Plus-E Inkasso AG wegen der angeblichen Teilnahme an dem Gewinnspiel „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" erhalten haben, können Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um einen Fake und kein seriöses Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Übler Aprilscherz von Plus-E Inkasso AG: Nicht zahlen!


Kein seriöses Inkassounternehmen: Plus-E Inkasso AG

In regelmäßigen Abständen berichteten wir auf diesem Blog über Zahlungsaufforderungen diverser Absender, die sich als Inkassofirmen. Einige dieser Briefe wurden angeblich von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, so auch in vorliegenden Schreiben der Plus-E Inkasso AG. Inhaltlich gibt es große Ähnlichkeiten zu vergangenen Briefen.

Das Schreiben wurde am 01. April erstellt. Ob es sich tatsächlich um einen schlechten Aprilscherz von Plus-E Inkasso AG handelt, kann an dieser Stelle natürlich nicht festgestellt werden, der Verdacht drängt sich jedoch beim Lesen auf.

Nicht zahlen! Plus-E Inkasso AG fordert für Gewinnspiele

Der Name des Absenders „Plus-E Inkasso AG“ kam unserer Redaktion bekannt vor. Schließlich berichteten wir in der Vergangenheit über nahezu identische Inkassoforderungen, von ähnlich klingenden Absendern wie „E-Plus AG“ (https://verbraucherdienst.blogspot.com/2019/07/e-plus-forderungsmanagement-inkasso-buero.html), über die wir bereits 2019 berichteten.

In der Vergangenheit sollen die Empfänger sich zuvor telefonisch bei einem Dienstleistungsvertrag der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" angemeldet haben. So steht es in dem aktuellen Schreiben der „Plus-E Inkasso AG“ welches uns von einer betroffenen Verbraucherin zur Verfügung gestellt wurde.

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten

Im vorliegenden Fall wurde eine Adresse in Berlin angegeben, die angegebene Telefonnummer verweist laut der Vorwahl auf UK. Plus-E Inkasso AG fordert insgesamt einen Betrag in Höhe von 269,60 EUR, ansonsten wird bei einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren droht der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller: "Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt."

Forderung: Plus-E Inkasso AG - Forderung - 01. April 2021
Plus-E Inkasso AG - Forderung - 01. April 2021


Eine Kontoverbindung aus Griechenland ist angegeben

Unser Telefon klingelt seit einigen Tagen häufig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche: Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine griechische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger "PLUS-E AG“ werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt.

Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die Plus-E Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Empfänger sollten demzufolge nicht zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Forderung und der beste Ort für das Schreiben scheint der Papierkorb zu sein.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
  • Kontakt mit Verbraucherdienst

    Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Plus-E Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

    Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

    0201-176 790

    oder per E-Mail:

    kontakt@verbraucherdienst.com

    Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

    Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.