Donnerstag, 31. Januar 2019

Über Certo-Finanz.de – Erfahrungen mit Finanzlead Onlinemarketing UG

In finanzielle Not geratene Verbraucher suchen via Internet nicht selten nach schufafreien Krediten, um aus der Schuldenspirale zu gelangen. Häufig werben Vermittler von Finanzdienstleistungen mit kostenlosen und unverbindlichen Anfragen für Eil- und Sofortkredite. Auch die Firma Finanzlead Onlinemarketing UG bietet die Möglichkeit, eine solche Anfrage zu stellen. Doch statt dem rettenden Kredit kann es zu weiteren Kosten kommen – durch eine Finanzsanierung.

Titel: Über Certo-Finanz.de – Erfahrungen mit Finanzlead Onlinemarketing UG


Finanzsanierung: Von den Regen in die Traufe?


„Bei uns werden Sie nicht abgelehnt“ - heißt es auf der Webseite Certo-Finanz der Finanzlead Onlinemarketing UG. Die Firma aus Forchheim beschreibt sich selbst als Vermittler von Finanzdienstleistungen und bietet unter anderem Sofortkredite, Eilkredite, Kredite ohne Schufa und Finanzsanierungen. Besonders in finanzielle Not geratene Verbraucher suchen über das Internet einen schnellen Kredit, die trotz negativer Schufa-Einträge ausgezahlt werden.

Nun besteht aber bei der Suche nach einem Kredit auf Certo-Finanz die Möglichkeit, stattdessen ein Angebot für eine Finanzsanierung zu erhalten. Eine Finanzsanierung wird gerne als eine Möglichkeit umschrieben, um vorhandene Schulden in den Griff zu bekommen. Leider ist es laut der Erfahrungen vieler Verbraucher so, dass durch Abschluss eines Finanzsanierungsplans auf verschuldete Verbraucher eher noch weitere Kosten zukommen, anstatt sich aus der finanziellen Notlage zu befreien zu können.

Wie kommt es zu einer Finanzsanierung durch Finanzlead Onlinemarketing UG?


Finanzlead Onlinemarketing UG beantwortet die Frage, warum bei der Beantragung eines Kredits ein Finanzsanierungsangebot zugestellt wird auf der Webseite „Certo-Finanz.de“ unter „Häufig Fragen und Antworten“ wie folgt:

„Gemäß den Hinweisen in der Datenschutzerklärung und im Antrag, welche Sie durch das Manuelle setzen eines Kontrollhäkchens (Checkbox) akzeptiert haben, dürfen sowohl wir als auch unsere Partner Ihnen anderweitige Dienstleistungen - wie z.B. die Vermittlung einer Finanzsanierung - unterbreiten. Dies geschieht in aller Regel, wenn es nicht möglich ist einen Kredit nach Ihren Wünschen zu vermitteln, oder die Chancen hierfür zu gering sind. Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation sollten Sie in diesem Falle gut abwägen, ob eine weitere Verschuldung wirklich empfehlenswert ist. Sie sind selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, die Vermittlung einer Finanzsanierung in Anspruch zu nehmen, entstehen Ihnen in diesem Fall natürlich auch keine Kosten.“
Quelle: https://www.certo-finanz.de/haeufige_fragen

Ob die Auszahlung eines Kredits je stattfindet, ist nicht gewährleistet. Wahrscheinlicher ist die Zustellung eines Angebots für eine Finanzsanierung, die im Gegensatz zu der als „kostenlos“ beworbenen Anfrage nicht kostenfrei ist. Das bedeutet im Klartext: ein verschuldeter Verbraucher, der im Netz nach Krediten sucht, kann unter Umständen in noch größere finanzielle Probleme geraten, sofern er ein solches Finanzsanierungsangebot annimmt.


Hilfe bei Certo-Finanz und Finanzlead Onlinemarketing UG


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Finanzsanierungen der Finanzlead Onlinemarketing UG? Oder haben Sie gar eine Forderung erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

EFA Euro Accounting GmbH fordert für Veripay BV

Bereits mehrfach berichtete Verbraucherdienst über die Veripay BV, die zuletzt für den Vertrieb von Krediten und Kreditkarten verantwortlich war. Aktuell wurde uns eine neue Zahlungsaufforderung im Auftrag der Veripay BV vorgelegt: die EFA Euro Accounting GmbH fordert die Zahlung von ausstehenden Mahnkosten.

Titel: EFA Euro Accounting GmbH fordert für Veripay BV

EFA Inkasso: Hohe Inkassokosten für noch offene Mahnkosten


An der Grenze zu den Niederlanden liegt Übach-Palenberg, Sitz der Inkassofirma EFA Euro Accounting GmbH. Diese Firma ist offiziell im Rechtsdienstleistungsregister gelistet und demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Uns liegt aktuell eine solche Zahlungsaufforderung von EFA Inkasso vor. Die niederländische Veripay BV beauftragte das Inkassounternehmen, um noch offene Kosten für eine Kreditkartenvermittlung beizutreiben.

Bei diesen Kosten handelt es sich laut der Forderung der EFA Euro Accounting GmbH offenbar um nicht gezahlte Mahnkosten (siehe Bild). Laut der vorliegenden Forderung sind die zusätzlichen geforderten Inkassokosten sogar weitaus höher als die ursprünglichen Mahnkosten. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 101,00 EUR verlangt. Die Mahnkosten des Auftraggebers Veripay BV betragen 20,00 EUR, doch die ebenfalls zu zahlenden Inkassokosten schlagen mit insgesamt 81,00 EUR zu Buche.

Scan: Forderung EFA Euro Accounting GmbH / JAN 2019
Forderung EFA Euro Accounting GmbH / JAN 2019


Inkassoforderungen nicht ignorieren


Es ist nicht ratsam, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Schreiben kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:


  • sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
  • hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland
  • überhöhte Inkasso-Gebühren
  • ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?



Hilfe bei EFA Euro Accounting GmbH und Veripay BV


Haben Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung durch die EFA Euro Accounting GmbH erhalten? Oder haben Sie ebenfalls Erfahrung mit Veripay BV? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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Freitag, 25. Januar 2019

EuroTreuhand Inkasso GmbH fordert für Centera Dienstleistungs GmbH

Auf der Suche nach einem Weg, um die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen, suchen zahlreiche Verbraucher nach Krediten im Internet. Dabei stoßen sie nicht selten auf Anbietern von Dienstleistungen wie „Finanzsanierungen“. Die Centera Dienstleistungs GmbH bietet Interessierten eine „Soforthilfe binnen 24 Stunden“, sofern es Probleme wie bestehende Kredite, Ratenkäufe, schwere Erkrankungen oder auch Arbeitslosigkeit gibt. Doch kann es dabei auch zu weiteren Kosten kommen, wie nun ein Mitglied von uns feststellen musste.

Titel: EuroTreuhand Inkasso GmbH fordert für Centera Dienstleistungs GmbH

Eine Finanzsanierung kann teuer werden


„Centera hilft – schnell & unbürokratisch“ ist auf der Startseite der Homepage der Centera Dienstleistungs GmbH zu lesen. Die Firma aus Rosenheim bietet Interessierten eine Finanzsanierung an, genauer eine „Hilfestellung (...) um die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen und die Schulden abzubezahlen“.

Sollte demzufolge ein Verbraucher in einen finanziellen Engpass geraten, könnte eine Finanzsanierung bei Schuldenproblemen hilfreich sein – zumindest lässt sich das Angebot der Centera Dienstleistungs GmbH so interpretieren. Diese Hilfestellung hat jedoch den Nachteil, dass sie bei erfolgreicher Vermittlung ebenfalls kostenpflichtig ist. Auf der Homepage der Centera lässt sich eine entsprechende Anfrage für eine Finanzsanierung stellen. Diese soll zunächst kostenfrei sein, jedoch liegt uns eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro vor. Ein Mitglied leitete diese an uns weiter.

EuroTreuhand Inkasso fordert über 300 EUR


Im Auftrag der Centera Dienstleistungs GmbH versandte die EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln eine Zahlungsaufforderung an ein Mitglied. Laut des Schreibens soll noch eine Rechnung offen sein, bzw. soll nach Ablauf einer Frist kein Zahlungseingang festgestellt worden sein. Es handelt sich hierbei um eine Forderung eines eingetragenen Inkassounternehmens. Das bedeutet, dass die EuroTreuhand Inkasso GmbH dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen.

Die Hauptforderung der Zahlungsaufforderung beträgt 267,50 EUR. Dieser Betrag soll für eine Dienstleistung der Centera Dienstleistungs GmbH gezahlt werden. Zuzüglich der entstehenden Inkassokosten wird ein Betrag in Höhe von 338,68 EUR verlangt. Das ist für Personen, die auf der Suche nach einem Ausweg aus der Schuldenproblematik sind, ein herber Schlag. Besonders für jene, die sich mit Hilfe einer Finanzsanierung helfen wollten. Sollte ein Empfänger einer Forderung nicht reagieren, so droht EuroTreuhand Inkasso GmbH mit Meldung an Bonitätsdatenbank wie u.a. die SCHUFA Holding AG.

Scan: Forderung EuroTreuhand Inkasso für Centera Dienstleistungs GmbH / Seite 01
Forderung EuroTreuhand Inkasso für Centera Dienstleistungs GmbH / Seite 01

Scan: Forderung EuroTreuhand Inkasso für Centera Dienstleistungs GmbH / Seite 02
Forderung EuroTreuhand Inkasso für Centera Dienstleistungs GmbH / Seite 02


Hilfe bei Centera Dienstleistungs GmbH und EuroTreuhand Inkasso


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Finanzsanierungen der Centera Dienstleistungs GmbH? Oder haben Sie gar eine Forderung durch EuroTreuhand Inkasso erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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oder per E-Mail:
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Montag, 21. Januar 2019

Örtlicher Business Verlag: EU Marketing AG mit neuem Branchenverzeichnis

Bereits im September 2018 berichteten wir über ein Branchenverzeichnis der EU Marketing AG mit dem Namen „Firmenscout24“. Damals wurden telefonisch Verträge für kostenpflichtige Branchenbucheinträge mit Gewerbetreibenden geschlossen. Mittlerweile melden sich die Betreiber aus Zürich mit dem Firmenverzeichnis „Örtlicher Business Verlag“ zurück.

Titel: Örtlicher Business Verlag: EU Marketing AG mit neuem Branchenverzeichnis

Kostspielige Einträge auf oertlicherbusinessverlag.de


Laut der uns vorliegenden Informationen wurden bislang von der EU Marking AG u.a. folgende Dienstleistungen in Rechnung gestellt: Premiumeintrag Google AdWords, Google My Business sowie ein Branchenbucheintrag und einer Laufzeit von mehreren Monaten. Die Kosten dafür können mehrere Hunderte Euro betragen, wobei ein solcher Eintrag nur wenige Daten bereitstellt. Bei einem Test des Branchenbuchs Örtlicher Business Verlag (erreichbar unter www.oertlicherbusinessverlag.de, Stand 21.01.2019) ließen wir uns eine zufällige Firma anzeigen. Zu lesen waren neben der Firmenbezeichnung und einer Kurzbeschreibung nur die Kontaktdaten. Also nicht wirklich mehr Inhalte, als eine übliche Google-Suche auch präsentieren würde – und das unter Umständen sogar zum Nulltarif.

Örtlicher Business Verlag: Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuchverzeichnissen wie Örtlicher Business Verlag können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um das entsprechende kostenpflichtige Angebot zu bewerben. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Sagt der Gewerbetreibende im entscheidenden Moment „JA“ kann es zum Vertragsschluss kommen.

Hilfe bei Örtlicher Business Verlag und EU Marketing AG


Wurden Sie auch durch die EU Marketing AG kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Verträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu Örtlicher Business Verlag oder anderen Branchenbüchern im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Freitag, 18. Januar 2019

Über das Branchenbuch „Find-Your-Local“ der ESC UG

Auch 2019 versuchen Betreiber von Onlineverzeichnissen, Gewerbetreibende für Branchenbucheinträge zu gewinnen. Uns wurden durch ein Mitglied Unterlagen einer ESC UG aus Geretsried vorgelegt, wie unter anderem eine Rechnung. Die Firma verlangt für einen Premium-Eintrag auf „Find-Your-Local“ eine Summe von mehr als 800,00 EUR. Hier erfahren Unternehmer mehr über das Angebot und was bei Branchenbüchern zu beachten ist.

Titel: Über das Branchenbuch „Find-Your-Local“ der ESC UG


Find-Your-Local: Ein Branchenverzeichnis für Fitness und Gesundheits- Anbieter


Das Branchenbuch Find-Your-Local.de der ESC UG beschreibt sich selbst als das Portal für Fitness- und Gesundheitsdienstleister. Branchenverzeichnisse erfüllen üblicherweise den Zweck, dass Gewerbetreibende dort ihre Kontaktdaten sowie zusätzliche Informationen zu ihrem Unternehmen in Form eines Profils präsentieren können. So ist es auch bei Find-Your-Local möglich, mittels einer Suchfunktion Anbieter im Fitness- und Gesundheitsbereich im gewünschten Ort zu finden.

Sind Brachenverzeichnisse für Gewerbetreibende sinnvoll?


Über Sinn und Nutzen solcher Portale lässt sich streiten. Zwar gewähren Branchenverzeichnisse theoretisch an Werbung interessierten Gewerbetreibenden zusätzliche Positionen in den Suchmaschinenergebnissen. Doch leider ist ein Großteil der uns bekannten Branchenbücher selbst schlecht bei Google und Co. positioniert, sodass solche Einträge Gewerbetreibenden nur selten nutzen. Viele Verzeichnisse wollen jedoch für ihre Dienste bezahlt werden. Aber ob sich ein teurer Eintrag für die Darstellung einer Kontaktadresse auf einer mäßig besuchten Webseite lohnt, sollte jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden.

Uns liegt eine Rechnung der ESC UG vor


Eine Gewerbetreibende aus Niedersachsen legte uns eine Rechnung von einer Firma namens ESC UG aus Geretsried vor. So soll sie für einen Premium-Eintrag auf Find-Your-Local über 850,00 EUR zahlen. Die Laufzeit beträgt insgesamt drei Jahre, wobei das dritte Jahr von dem Unternehmen gratis angeboten wird.

Scan: Rechnung ESC UG / Dez 2018
Rechnung ESC UG / Dez 2018


Wir testeten die Suchfunktion der Seite „Find-Your-Local.de“ und gaben die Stadt der Gewerbetreibenden ein. Wir mussten überraschend feststellen, dass aktuell nur Anbieter aus München gelistet sind. (Stand 18.01.2019). Das bedeutet, dass unser Mitglied für einen Premium-Eintrag zahlen soll, der nicht einmal für Besucher sichtbar ist. Demzufolge ist fraglich, ob und wie ein solcher nicht zugänglicher aber kostenpflichtiger Branchenbucheintrag der Gewerbetreibenden nutzen kann.

Screenshot Find-Your-Local.de / Suchergebnis / Jan 2019
Screenshot Find-Your-Local.de / Suchergebnis / Jan 2019


Hilfe bei ESC UG und Find-Your-Local


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Portal Find-Your-Local? Oder sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Rechnung erhalten? Auch wenn Unternehmer keinen Anspruch auf Widerruf haben: Wehren Sie sich! Wir informieren allgemein über die ersten Schritte. Nehmen Sie Kontakt auf unter:

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Mittwoch, 16. Januar 2019

Mastercard erhalten? Erfahrungen mit Probenheld.de

Telefonisch erreichte uns ein Verbraucher, um über seine Erfahrungen mit dem Internetportal „Probenheld.de“ zu berichten. So erhielt er laut seiner Schilderungen eine kostenpflichtige Mastercard der Platinum Card Services Ltd. zur Nachnahme. Da er diese nicht abholte, folgten kurz darauf Schreiben von einem Inkassobüro.

Titel: Mastercard erhalten? Erfahrungen mit Probenheld.de

Probenheld – Daten gegen Produktproben?


Es gibt einige negative Berichte über das Portal „Probenheld.de“, die laut eigener Aussage die „besten Produktproben Deutschlands“ inne hat. Angeblich „ohne Verpflichtungen“ soll durch Probenheld Produkte aus den Bereichen Elektronik (Playstation & Spiele, iPhone, iPad, Samsung Galaxy, Huawei Smartphones, Geräte von Siemens, AEG etc.), Nahrungsergänzungsmittel (Almased, Yokebe, Formoline 112, SlimSticks, Reduxan, Nicorex) und Service Leistungen (Diverse Online-Gym Zugänge, Maxdome, Netflix, Amazon prime, Usenet) zum Test angeboten werden. Dazu wird jedoch eine Anmeldung benötigt. Für manche „hochpreisige Produkte“ müssen zuvor die Daten des Personalausweises hochgeladen und verifiziert werden.

Zwar ist die Anmeldung an sich gratis, aber sollten jene Verbraucher, die sich für Produktproben interessieren, vorsichtig mit der Herausgabe ihrer persönlichen Daten sein. So war laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen im August 2018 nicht einmal ein Impressum auf Probenheld.de zu finden (Quelle: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsicht-falle/probenheldde-kostenpflichtige-statt-kostenlose-proben-erhalten, Link nicht mehr aktiv 25.01.2021). Somit konnten Nutzer des Portals nicht nachvollziehen, wer ihre persönlichen Daten empfangen und verarbeitet hat.

Mittlerweile lässt sich ein Impressum auf Probenheld.de finden: Verantwortlich für das Angebot ist eine gewisse Premium Marketing Solutions ("PREMASOL") S.A. mit Sitz auf Mallorca, Spanien.

Ein Verbraucher erhielt eine Zahlungsaufforderung durch Euro Collect


Erst kürzlich kontaktierte uns ein Verbraucher via Telefon, um uns seine Erfahrungen mit Probenheld mitzuteilen. Er meldete sich laut eigener Aussage auf dem Portal Probenheld.de an und bezog eine Kreditkarte. Er soll eine Nachnahmesendung in Form einer MasterCard von Platinum Card Services Ltd. erhalten haben. Da er diesen Absender nicht zuordnen konnte, holte er die Ware laut seiner Schilderungen nicht von der Post ab. Weiter berichtete er uns, dass er daraufhin eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Euro Collect in seinem Briefkasten fand.

Wir berichteten bereits in mehreren Beiträgen über die Euro Collect GmbH und deren Forderungen für diverse Auftraggeber, wie unter anderem die Platinum Card Services Ltd. So wurden in der Vergangenheit den Betroffenen 98,90 EUR für eine MasterCard in Rechnung gestellt, obwohl sie die Nachnahme verweigerten.

Versteckte Kosten bei den Testprodukten?


Es stellt sich die Frage, ob die sogenannten Proben oder Testprodukte auf Probenheld.de tatsächlich kostenfrei sind. Bei einem Testlauf wurde uns nach der Registrierung ein Bildschirm mit folgenden Angeboten angezeigt:

Scan: Screenshot Probenheld.de / JAN 2019
Screenshot Probenheld.de / JAN 2019


Statt den „besten Produktproben Deutschlands“ in Sachen Elektronik, Nahrungsergänzungsmitteln und Service Leistungen wurden nur sehr wenige „Proben“ vorgestellt: BEVIGRA, SLIMSTICKS, SEITENSPRUNG.TV und SOFORT.CREDIT (MasterCard und Sofort-Credit-Anfrage). Diese Produkte sind allesamt an ein kostenpflichtiges Abo gebunden, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Portal Probenheld.de? Oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro erhalten, da Sie scheinbar ein Abo abgeschlossen haben sollen? Wehren Sie sich! Nehmen Sie Kontakt auf unter:

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Montag, 14. Januar 2019

Zahlungsaufforderungen durch ein CC Inkassoinstitut im Umlauf

Bereits Ende des vergangenen Jahres legte uns ein Mitglied eine Zahlungsaufforderung durch ein sogenanntes CC Inkassoinstitut vor. Angeblich soll diese selbsternannte „Kanzlei“ mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen unser Mitglied beauftragt worden sein. Bislang meldeten sich zahlreiche weitere Verbraucher, die ebenfalls ein derartiges Schreiben erhalten haben. An dieser Stelle erfahren Betroffene mehr.

Titel: Zahlungsaufforderungen durch ein CC Inkassoinstitut im Umlauf


„Gerichtsfeste“ Aufzeichnung soll Vertragsabschluss beweisen


Über 240 EUR sollen Empfänger der vorliegenden Zahlungsaufforderung zahlen, doch wirft das Schreiben des CC Inkassoinstituts zahlreiche Fragen auf. So soll das Unternehmen zwar seinen Sitz in Mönchengladbach haben, doch eine genaue Anschrift wird nicht genannt. Wenigstens haben die angegebenen Kontaktnummern (Fax und Telefon) die passende Vorwahl. Das „CC“ in der Firmenbezeichnung steht für Collection und Consulting. Doch ist es fraglich, ob das CC Inkassoinstitut überhaupt dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen, da zu dieser Firma aktuell keinen Eintrag im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister existiert (Stand: 14.01.2019).

Das hindert das Unternehmen aus Mönchengladbach jedoch nicht daran, mit einem gerichtlichen Mahn-und Vollstreckungsverfahren oder gar einer Pfändung zu drohen. Laut dem Schreiben soll der Anbieter „Winners 49 & Top 400 Millionenrente“ seine Ansprüche gegen den Empfänger an die CC Inkasso Abteilung abgetreten haben. Unterlagen, ob der Empfänger je einen Vertrag mit dem Gewinnspiel abgeschlossen hat, liegen dieser Forderung nicht bei.

CC Inkassosinstitut: Überweisung nach Bulgarien?


Der Betrag von 243,00 EUR soll innerhalb einer kurzen Frist auf eine bulgarische Kontoverbindung überwiesen werden. Wird nicht gezahlt, so droht CC Inkassoinstitut mit weiteren Kosten sowie einem mehrstufigen Mahnverfahren. Zahlungsempfänger ist ein gewisser Thomasz S. Anbei ist eine Ratenvereinbarung beigefügt, die man bei Bedarf zurückfaxen oder mailen soll.

Verwirrend sind auch die Angaben im Briefkopf. So gehört die dort genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einem eingetragenen bayrischen Inkassounternehmen und die Handelsregisternummer einem Viersener Unternehmensberater. Ob die angegebene Steuernummer korrekt ist, ist unter diesen Umständen jedenfalls fraglich.

Scan: Zahlungsauforderung CC Inkassoinstitut / DEZ 2018
Zahlungsauforderung CC Inkassoinstitut / DEZ 2018


Wie sollte man auf Zahlungsaufforderungen reagieren?


Es wäre ein Fehler, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Mahnungen kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:


  • sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
  • hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland
  • überhöhte Inkasso-Gebühren
  • ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens CC Inkassoinstitut erhalten? Sollen Sie angeblich offene Beiträge bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Mittwoch, 2. Januar 2019

Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Die in München ansässige Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen wurde von der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beauftragt, um aktuell gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. So sollen noch bestimmte Gebühren aus älteren Vereinbarungen offen sein, die nun eingefordert werden. Haben Sie auch eine solche Forderung in Ihrem Briefkasten gefunden? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Was schreiben die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen?


In den uns vorliegenden Unterlagen verkündet die Kanzlei RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, dass sie die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertreten. Es handelt sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und eine anderen Firma namens MSD MaklerService GmbH, die im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten. So soll anhand der damals geschlossenen Vereinbarung eine monatliche Rate in Höhe von 147,61 EUR zu zahlen sein, jedoch behaupten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde und nun einen Gesamtbetrag von 4.194,77 EUR überweisen soll.

Für die Zahlung wurde eine Frist eingeräumt. Sollte keine Überweisung stattfinden, so drohen die Münchner Rechtsanwälte mit der Verzinsung des geforderten Betrags und weiterer gerichtlicher Schritte. Mittlerweile meldeten sich mehrere Verbraucher bei uns, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Gerichtliche Mahnbescheide folgen bei Nichtzahlung


Tatsächlich versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gerichtliche Mahnbescheide an Verbraucherdienst-Mitglieder, die sich hilfesuchend an uns wandten. Tätig wurden die Münchner Kanzlei für die besagte CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die sich offensichtlich die gleiche Anschrift teilen. Die Drohung aus der Zahlungsforderung wurde wahr gemacht: neben der Hauptforderung werden nun zusätzlich Zinsen und die Verfahrens- und Anwaltskosten fällig. Empfänger eines gerichtlichen Mahnbescheids haben nach Erhalt zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Es sollte in so einem Fall unbedingt reagiert werden, da die Kosten sonst noch steigen könnten!

Verjährung?


Verbraucherdienst wurde aus einem laufenden Verfahren darüber unterrichtet, dass bei den gelten gemachten Forderungen der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen die Einrede der Verjährung vom Richter abgelehnt worden ist. Begründet wurde es durch den Richter mit dem Hinweis, dass es sich um gelten gemachte Ansprüche aus einer Ratenzahlungsvereinbarung handelt.

Hilfe bei Post durch die Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Haben Sie vor längerer Zeit eine Vereinbarung mit einer MSD MaklerService GmbH abgeschlossen? Reagieren Sie, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

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oder per E-Mail:

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