„Gerichtsfeste“ Aufzeichnung soll Vertragsabschluss beweisen
Über 240 EUR sollen Empfänger der vorliegenden Zahlungsaufforderung zahlen, doch wirft das Schreiben des CC Inkassoinstituts zahlreiche Fragen auf. So soll das Unternehmen zwar seinen Sitz in Mönchengladbach haben, doch eine genaue Anschrift wird nicht genannt. Wenigstens haben die angegebenen Kontaktnummern (Fax und Telefon) die passende Vorwahl. Das „CC“ in der Firmenbezeichnung steht für Collection und Consulting. Doch ist es fraglich, ob das CC Inkassoinstitut überhaupt dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen, da zu dieser Firma aktuell keinen Eintrag im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister existiert (Stand: 14.01.2019).
Das hindert das Unternehmen aus Mönchengladbach jedoch nicht daran, mit einem gerichtlichen Mahn-und Vollstreckungsverfahren oder gar einer Pfändung zu drohen. Laut dem Schreiben soll der Anbieter „Winners 49 & Top 400 Millionenrente“ seine Ansprüche gegen den Empfänger an die CC Inkasso Abteilung abgetreten haben. Unterlagen, ob der Empfänger je einen Vertrag mit dem Gewinnspiel abgeschlossen hat, liegen dieser Forderung nicht bei.
CC Inkassosinstitut: Überweisung nach Bulgarien?
Der Betrag von 243,00 EUR soll innerhalb einer kurzen Frist auf eine bulgarische Kontoverbindung überwiesen werden. Wird nicht gezahlt, so droht CC Inkassoinstitut mit weiteren Kosten sowie einem mehrstufigen Mahnverfahren. Zahlungsempfänger ist ein gewisser Thomasz S. Anbei ist eine Ratenvereinbarung beigefügt, die man bei Bedarf zurückfaxen oder mailen soll.
Verwirrend sind auch die Angaben im Briefkopf. So gehört die dort genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einem eingetragenen bayrischen Inkassounternehmen und die Handelsregisternummer einem Viersener Unternehmensberater. Ob die angegebene Steuernummer korrekt ist, ist unter diesen Umständen jedenfalls fraglich.
Zahlungsauforderung CC Inkassoinstitut / DEZ 2018 |
Wie sollte man auf Zahlungsaufforderungen reagieren?
Es wäre ein Fehler, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Mahnungen kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:
- sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
- hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland
- überhöhte Inkasso-Gebühren
- ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens CC Inkassoinstitut erhalten? Sollen Sie angeblich offene Beiträge bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
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