Freitag, 23. Dezember 2016

Mahnbescheid | Online Branchendienst DL S.L.U | Spiegel Inkasso

Verbraucherdienst berichtete schon in der Vergangenheit zu Zahlungsaufforderungen der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU und dem Online Branchendienst S.L.U. Nun wurde uns aktuell von einem Gewerbetreibenden ein Mahnbescheid der Spiegel Inkasso übersandt, damit wir darüber berichten können.

Beitragsbild: Mahnbescheid  Online Branchendienst DL  S.L.U  Spiegel Inkasso

Mahnbescheid durch Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH


Inhalt des Mahnbescheides, der von Spiegel Inkasso als Antragsteller beantragt worden ist und durch die Rechtsanwaltkanzlei Bernd Rudolph vertreten wird, ist eine Forderung aus einem Dienstleistungsvertrag in Höhe von 578,25 EUR. Der Ursprungsgläubiger Online Branchendienst Deutschland  SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien, soll die Forderung an die Spiegel Inkasso abgetreten haben.

Online Branchendienst Deutschland SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien


Online Branchendienst Deutschland  SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien, wurde dadurch bekannt, dass die Firma Gewerbetreibende mit Cold Calling Anrufen aus dem sonnigen Spanien kontaktierte um einen Brancheneintrag auf der Website online-branchendienst.de anzubieten und die Reichweite des eigenen Unternehmens zu erhöhen. Leider bestand bis zum 20.07.2016 keine Möglichkeit sich in dass genannte Branchenverzeichnis online einzutragen. Interessanterweise wird in dem Mahnbescheid, der von Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH beantragt wurde. aber ein Dienstleistungsvertrag vom 30.06.2016 geltend gemacht.

Google - Auffindbarkeit des Branchenverzeichnis "online-branchendienst.de"


Nach Überprüfung und Eingabe des Gewerbetreibenden in der Google Suchmaschine mit den Suchphrasen des hier betroffenen Gewerbetreibenden wurden keine Ergebnisse mit der URL online-branchendienst.de gefunden. Ob dieser Eintrag dann überhaupt eine Werthaltigkeit besitzt und einen Betrag in Höhe von 398,00 EUR wert ist, ist zumindestens äußerst fraglich.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit einem Mahnbescheid durch die Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

OVM Online Vertriebmarketing GmbH | Klageandrohung


Verbraucherdienst e. V berichtete bereits in der Vergangenheit über die OVM Online Marketing GmbH und ihren Zahlungsaufforderungen. Ein Verbraucher übermittelte uns uns Schreiben der OVM Online Marketing GmbH, damit wir darüber berichten können.

Beitragsbild: OVM Online Marketing GmbH | Klageandrohung


Inhalt der Zahlungsaufforderung der OVM Online Marketing GMBH


Das Schreiben der Online Marketing GMBH ist überschrieben mit „… letzte Zahlungsaufforderung vor Klageeinreichung..“.. Der angeschriebene Verbraucher wird letztmalig aufgefordert bis zum 28.12.2016 einen Betrag in Höhe von 373,60 EUR an die OVM Online Marketing GmbH zu überweisen.

Scan: Zahlungsaufforderung | OVM Online Marketing GmbH
Zahlungsaufforderung | OVM Online Marketing GmbH 



Weiterhin heißt es:
"Sollte bis zum Fristablauf keine vollständigen  Forderungsausgleich verzeichnen können, wird die OVM Online Marketing GmbH gemäß beiliegender und bereits erstellter Klage, ihren Anspruch  gerichtlich geltend machen."

Womit begründet OVM Online Marketing GmbH ihren Anspruch?


Laut eigener Anspruchsbegründung der OVM GmbH wird Folgendes dargelegt: die OVM GmbH betreibt nach eigenen Aussagen eine Online Vertrieb und Marketing Firma, die sich neben verschiedenen Marketingdienstleistungen (wie bspw. Webdesign, Suchmaschinenoptimierung, Telefonmarketing ), auf die Erstellung von Kredit- und Finanzmanagementpaketen spezialisiert hat. Laut Aussage erhält der Kunde zunächst einen personalisierten Online-Zugang für seinen passwortgeschützten Bereich.

Scan OVM Online Marketing GmbH | Seite 1
OVM Online Marketing GmbH  | Seite 1



Anmerkung von Verbraucherdienst: es wird hier nicht von der OVM GmbH dargelegt, auf welcher URL der Kunde den personalisierten Online Zugang für seinen passwortgeschützten Bereich erhält.

Dann wird der Anspruch begründet, dass die Bestellung des Finanzmanagementpakets auf einem Bestellformular erfolgt, welches der Kunde entweder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches unterzeichnen, sich per Post zusenden lassen und unterzeichnet per Post an die Klägerin (OVM Online Marketing GmbH) zurücksenden oder online ausfüllen und absenden kann. Der Vertrieb des Finanzmanagementpaketes erfolgt auch via externe Vertriebe.
Beweis: Vertrag über ein Kredit –Finanzmanagement Paket Anlage.

Scan: OVM Online Marketing GmbH | Seite 2
OVM Online Marketing GmbH  | Seite 2


Anmerkung von Verbraucherdienst: Ein Vertragsnachweis, durch den die Bestellung, sowie die Erteilung einer Einzugsermächtigung belegt werden soll, ist dem Klageschreiben der OVM Online Marketing GmbH nicht beigefügt.

Weitere Anmerkungen zur Klageandrohung


Es heißt weiter, die beiden Parteien sollen eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten bei einem monatlichen Entgelt in Höhe von 14,90 EUR vereinbart haben. Es soll eine Wahlmöglichkeit bestanden haben, wonach das monatliche Entgelt jeweils zum 1. des Monats mittels Lastschrift eingezogen werden sollte.

Scan: OVM Online Marketing GmbH | Seite 3
OVM Online Marketing GmbH | Seite 3


Anmerkung von Verbraucherdienst e.V: ein Beleg über eine erteilte Einzugsermächtigung ist dem Schreiben ebenfalls nicht beigefügt.

Auch soll der der Kunde laut „Klageschrift“ der OVM Online Marketing GmbH über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein.

Scan: OVM Online Marketing GmbH | Seite 4
OVM Online Marketing GmbH | Seite 4


Anmerkung von Verbraucherdienst: der Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung dem Kunden zugegangen sein soll, ist dem Klageschreiben OVM Online Marketing GmbH ebenfalls nicht beigefügt.

Kontakt zum Verbraucherdienst e.V.


Haben sie auch Erfahrung mit der OVM Online Vertriebmarketing GmbH? Gerne können Sie uns telefonisch oder per Mail für allgemeine Informationen kontaktieren.

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Proweb Consulting GmbH | Bad Kreuznach

Das Unternehmen Proweb Consulting GmbH macht eine Rechnung für eine fragwürdige Dienstleistung geltend. Verbraucherdienst e.V. wurde zuvor ein Schreiben von der Firma aus Bad Kreuznach durch eine Gewerbetreibende übermittelt.

Titelbild: Mahnbescheid Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach

Proweb Consulting GmbH: Was wird geltend gemacht?


Von der Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach wird ein Rechnungsbetrag in Höhe 297,50 EUR für einen Eintrag im Internet gegen die Gewerbetreibende Frau D. geltend gemacht. In der Rechnung werden insgesamt 10 unterschiedliche Anzeigen aufgeführt. Der Gesamtpreis von 250,00 EUR netto + 47,50 Mwst. beläuft sich jährlich auf insgesamt 297,50 EUR.

Scan: Proweb Consulting GmbH - Rechnung
Proweb Consulting GmbH - Rechnung - 16.12.2016


Proweb Consulting GmbH bezieht sich in ihrer Rechnung auf einen Vertrag aus dem Jahr 2009 unter der angegebenen Internet-Adresse/URL: "region-rhein-pfalz.de". Nach Überprüfung dieser angegebenen Adresse musste durch Verbraucherdienst e.V. festgestellt werden, dass unter dieser von Proweb Consulting GmbH in Rechnung angegebenen URL weder Einträge stehen noch Anzeigen geschaltet sind. Es scheint, als stünde diese Domain zum Verkauf. Inhaber der URL ist laut einer denic-Abfrage "GRIES Service Solutions Inc." mit Sitz in Leominster (Massachusetts, USA) - Stand 23.12.2016.

Mahnbescheid durch Proweb Consulting GmbH


Es liegt mittlerweile ein gerichtlicher Mahnbescheid durch die Firma Proweb Consulting GmbH dem durch unser Mitglied beauftragten Rechtsanwalt vor. Dieser wurde durch den Anwalt widersprochen.

Berichte zu Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach


Seit 2011 wird bereits über das Internet Portal Tellows (Quelle: https://www.tellows.de/num/06717962851 , Stand 22.12.2016) über Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach berichtet. Dort wird von den betroffen Anrufern berichtet, dass sie sich von aggressiven Werbeanrufen durch das Callcenter die im Auftrag der Proweb Consulting GmbH belästigt fühlen. Einige gehen sogar soweit, dass sie von "Telefonterror" sprechen.

Kontakt zum Verbraucherdienst e.V.


Haben sie auch Erfahrung mit der Proweb Consulting GmbH oder haben Sie von dem Unternehmen Zahlungsaufforderungen erhalten? Gerne können Sie uns telefonisch oder per Mail für allgemeine Informationen kontaktieren.

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Mittwoch, 21. Dezember 2016

Hunter Forderungsmanagement GmbH | German Collection Service Financial Pro GmbH

Über das Inkassobüro Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Berlin berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits im Jahr 2015. Die Hunter Forderungsmanagement GmbH trieb damals Forderungen für die Firmen GES Registrat GmbH und Europe REG Service Ltd. ein.

Aus Hunter Forderungsmanagement GmbH wird German Collection Service Finanzial Pro GmbH

German Collection Service Financial Pro GmbH fordert für Europe REG Service Ltd.


Es gibt Neuigkeiten bezüglich einer Firma, über die Verbraucherdienst e.V. berichten konnte. Das Inkassobüro Hunter Forderungsmanagement GmbH ist heute als German Collection Service Financial Pro GmbH (GCS Financial Pro) tätig.

Betroffene Gewerbetreibende der Europe REG Service Ltd. erhalten für eine Registrierung unter Gewerbe-Meldung.de aktuell Zahlungsaufforderungen durch das German Collection Service Finanzial Pro GmbH. Die GCS Financial Pro verschickt im Auftrag der Europe REG Service Ltd. Zahlungsaufforderungen für nicht gezahlte Rechnungen. Eine solche Forderung der Europe REG Service Ltd. beläuft sich auf eine Höhe von 348,00 EUR zzgl. Zinsen – darüber hinaus sollen weitere 83,54 EUR an die German Collection Service Financial Pro GmbH als Geschäftsgebühr gezahlt werden. Somit wird eine Gesamtforderung in Höhe von  446,86 EUR geltend gemacht.

Dieses Inkassounternehmen war uns bisher noch nicht bekannt. Durch eine Prüfung im Online-Portal "Handelsregister" (handelsregister.de) ist ersichtlich, dass die vormals Hunter Forderungsmanagement GmbH seit dem 08.12.2016 (Amtsgericht Charlottenburg Berlin, Aktenzeichen: HRB 169581 B) als German Collection Service Financial Pro GmbH bekannt ist. Der Geschäftsführer wechselte laut eines weiteren Eintrags vom 11.10.2016 (Amtsgericht Charlottenburg Berlin,Aktenzeichen: HRB 169581 B). Offiziell ist es jetzt ein Tibor Mark Molnar aus St. Julians, Malta.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit Zahlungsforderungen der German Collection Service Financial Pro GmbH oder der Europe REG Services Ltd. gemacht? Wir bieten Ihnen weitere allgemeine Informationen via Telefon oder Mail an:

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Dienstag, 20. Dezember 2016

VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. | Das Bauherren Informationszentrum

Aktuell wurde Verbraucherdienst e.V von einem Gewerbetreibenden zum Zweck der Veröffentlichung ein Anzeigenvertrag der VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. (aus Heilbronn) übermittelt.

Titelbild: VWS-Verlag Regionalwerbung e.K.  Das Bauherren Informationszentrum


Anzeigenvertrag für "Das Bauherren Informationszentrum"


Bekanntes über den Inhalt des Anzeigenvertrag der VWS-Verlag Regionalwerbung e.K.: Der Anzeigenvertrag, laut der vorliegenden Unterlagen für die Broschüre "Das Bauherren Informationszentrum“, hat eine Laufzeit von zwei Jahren - beginnend mit dem Erscheinen der Informationsbroschüre. Diese Broschüre erscheint einmalig während der Laufzeit, spätestens aber zehn Monate nach Vertragsabschluss. Der Zeitpunkt des Erscheinens wird dem Inserenten schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn nicht zehn Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Die Laufzeit hinsichtlich des jeweiligen Verlängerungszeitraumes beginnt ebenfalls mit dem Erscheinen der Broschüre. Diese erscheint spätestens zehn Monate nach Erhalt der jeweiligen Verlängerungsmitteilung. Bezogen auf den jeweiligen Verlängerungszeitraum kann eine maximale Nettopreiserhöhung von 20% erfolgen. Der durch den VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. geltend gemachte Gesamtpreis beläuft sich für eine Anzeige (Größe: 2,50 cm x 10,00 cm) für zwei Jahre auf  988,89 EUR.

Der Gewerbetreibende erhielt selbst keine Broschüre


Es heißt ferner unter Punkt 1: Auslieferung zur Verteilung an mindestens 80 Ämter, Behörden, Geld- und Finanzierungsinstitute im Verbreitungsgebiet (Auslieferungsliste wird  den Inserenten zugesandt). Weiter zu Punkt 2: Einzelversand per Post an mindestens 120 Architekten im Verbreitungsgebiet (Versandliste wird dem Inserenten zugesandt). Punkt 3: Einzelversand per Post in unbegrenzter Stückzahl bis zu vereinbarten Auflagenhöhe, je Gebiet während der Gesamtlaufzeit 3.000 bis 4.000 Stück an Bauherren, Bauinteressenten, Bausparer und/oder allen, die das Handwerksverzeichnis über die Internetseiten anfordern.

Anmerkung: Der Gewerbetreibende S. teilte uns seine Erfahrung mit, die wir hier wiedergeben: Er hat weder die Broschüre "Das Bauherren Informationszentrum" vom VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. erhalten, noch wurde ihm schriftlich vom Verlag mitgeteilt, wann die Anzeige erschienen ist. Zusätzlich hat er auch keine Auslieferungsliste sowie keine Versandliste erhalten.

Urteile gegen VWS-Verlag Regionalwerbung e.K.


AG Villingen –Schwenningen vom 08.09.2011, C 281/10 lehnte eine Zahlungsanspruch aufgrund Formulargestaltung aus 2009 aus einem Anzeigenvertrag des VWS Verlag Regionalwerbung e.K. ab.
AG Gießen von den 03.05.2013,43 C 441/12 lehnte aus anderen Gründen einen Zahlungsanspruch der VWS Verlag Regionalwerbung E.K ab.
(LG Gießen – 1 S 200/15) lehnte ebenfalls ein Zahlungsanspruch des VWS Verlag Regionalwerbung E.K für Vertragsgestaltung 2012 ab.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. oder dem Unternehmensbereich der Firma "Das Bauherren Informationszentrum" gemacht? Wir bieten Ihnen weitere allgemeine Informationen via Telefon oder Mail an:

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Montag, 19. Dezember 2016

Cold Calling | Erfahrungen mit c-net e-commerce UG & Co KG

Heute erhielt Verbraucherdienst e.V. einen Anruf von der Rufnummer 0241-927888-894 durch einen gewissen Herrn S. Der Anrufer teilte in dem Telefonat mit, dass er sich im Auftrag von "Google AdFame" melde und ein Vertragspartner der Firma Google wäre. Es ginge um unseren Internetauftritt; dieser wurde laut Herrn S. durch Google geprüft und Google AdFame könnte für unsere Homepage ein optimales Ranking (Seite 1, Platz 1) anbieten.

Titelbild: c-net e-commerce UG & Co KG


Die Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V. suchte während des Gesprächs via Suchmaschine besagte "Google Adfame". Durch die Suche stellte sich heraus, dass die dazugehörige URL adfame.de lautet, im Impressum dieser Seite ist die Firma c-net e-commerce UG & Co KG aus Aachen mit dem Geschäftsführer M. R. Tondrou genannt. Laut der Homepage adfame.de ist weder ersichtlich, dass die Firma c-net e-commerce UG & Co KG eine Tochter von Google ist, noch geht hervor, das diese ein Vertragspartner von Google ist.

Auf Nachfrage hin einfach aufgelegt


Nach unserer Meinung wurde aber genau dieses durch den Anrufer suggeriert. Herr S. stellte uns gegenüber nicht klar, dass er im Auftrag der Firma c-net e-commerce UG & Co KG tätig ist. Die Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V. machte den Anrufer Herrn S. dahingehend aufmerksam, dass er nicht die Firma Google AdFame sei und auch nicht im Auftrag von Google anrufe - sondern im Auftrag der Firma c-net e-commerce UG & Co KG. Ein solches Geschäftsgebaren sei "irreführend und wettbewerbswidrig". Der Anrufer antwortete darauf: "Er sei ja nur Mitarbeiter".

Daraufhin bat die Vorstandsvorsitzende um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer. Herr S. bestätigte mit "Ich verbinde Sie mit meinem Vorgesetzten", im Anschluss wurde der Hörer übergeben, worauf sich ein Herr R. meldete. Auf Nachfrage hin, dass wir doch gerne den Geschäftsführer sprechen möchten, teilte Herr Richter mit: "der wäre nicht zu sprechen". Zudem richte sich das Angebot "nur an Gewerbetreibende" und legte den Hörer einfach auf. Daraufhin versuchten wir die oben genannte Rufnummer erneut zurückzurufen, doch leider ohne Erfolg.

Adwords-Kampagnen via Telefon


Stattdessen nutzte Verbraucherdienst e.V. die angegebene Rufnummer im Impressum den verantwortlichen Geschäftsführer zu erreichen. Es wurde durch einen Herrn J. mitgeteilt, dass dieser "nicht mehr im Hause sei" und ob er helfen könne. Die Vorstandsvorsitzende konfrontierte Herrn J. mit den zuvor gehörten Aussagen, die im Gespräch mit Herrn S. und dem Callcenterleiter Herrn R. getätigt wurden.
Herr J. erwiderte, dass die beauftragten Callcenter gewisse Vorgaben hätten, aber die nicht dazugehören würden. Sie wären eine Firma, die mittels Telefon "Adwords-Kampagnen anbieten" würden, bei denen sehr wohl "die Möglichkeit bestehen würde, auf Platz 1 im Ranking bei Google" zu kommen. Zum Abschluss teilten wir Herrn J. mit, dass wir einen Artikel zu den dubiosen Anruf seines Unternehmens veröffentlichen würden, er möge bitte seinen Geschäftsführer informieren.

Was bietet c-net e-commerce UG & Co KG an?


Laut ihrer Homepage adfame.de bietet der Online Marketing Vertrieb c-net e-commerce UG & Co KG folgende Produkte an:

Eintragung in Branchenbücher: wobei hier Branchenbücher wie "GoYellow", "golocal" und "Stadtbranchenbuch" genannt werden. Hier möchten wir anmerken, dass dort die Einträge von jedem Gewerbetreibenden kostenlos vorgenommen werden können.

Des Weiteren werden Einträge in soziale Medien wie Facebook und Foursquare angeboten; auch hier ist die Erstellung eines Profils (auch für Gewerbetreibende) kostenlos und erfordert höchstens etwas Zeit.

Ebenfalls bietet die Firma c-net e-commerce UG & Co KG unter der URL adfame.de Eintragungen in Navigationssysteme wie "TomTom", "Here" und im Bewertungsportal "Yelp" an.
Erstellungen von Adwordskampagnen und Webseiten können außerdem von der Firma c-net e-commerce UG & Co KG erfolgen.

Unsere Meinung


Verbraucherdienst stellt sich die Frage, warum gegenüber den angerufenen Gewerbetreibenden (siehe Telefonat mit Verbraucherdienst e.V. am 16.12.2016) verschleiert wird, dass die Firma c-net e-commerce UG & Co KG Neukunden für ihre auf der Homepage angepriesenen Dienstleistungen sucht? Dabei wirkt das Unternehmen in Hinsicht auf die Homepage (adfame.de) auf dem ersten Blick seriös.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

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Montag, 12. Dezember 2016

Global Financial Invest AG | Urteil 2016

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits am 04.06.2012 sowie am 10.03.2015 über die Global Financial Invest AG (GFI AG) und deren Geschäftsmodell. Die Global Financial Invest AG versprach gegenüber Ihren Anlegern mittels Urkunden, dass der Rückkaufwert aus den Lebensversicherungen in doppelter Höhe wieder zurückgezahlt werden soll.

Beitragsbild: Urteil zu Global Financial Invest AG (GFI AG)


Dazu bediente sich die GFI AG verschiedener Rückzahlungsmodelle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte bereits Jahr 2012 Global Financial Invest AG die Geschäftstätigkeit und ordnete die Abwicklung der bestehenden Geschäfte an (vgl. Pressemitteilung vom 05.10.2012 BaFin zuletzt geändert am 09.11.2015. Über das Vermögen der GFI AG wurde am 20.03.2015 durch das Amtsgericht Frankfurt vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az. 810 IN 85/15).


Schadensersatzansprüche durch die Anleger gegen die Verantwortlichen der GFI AG gegeben?


Aktuell vertreten Rechtsanwälte, welche an angeschlossen Verbraucherdienst e.V. angeschlossen sind, Geschädigte wegen Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen Michael Szulc (Vorstand), sowie Lukas Kret  (ebenfalls Vorstand der Global Financial Invest AG) mit Erfolg.

Das Landgericht München I urteilte am 01.12.2016 (Az. 40 O9518/16), das beide Verantwortliche Michael Szulc sowie Lukas Kret als Gesamtschuldner an den Geschädigten 16.469,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 23.09.2015 zu zahlen sind.

Scan: Urteil GFI AG | Seite 1 | 01.12.2016
Urteil GFI AG | Seite 1 | 01.12.2016

Scan: Urteil GFI AG | Seite 2 | 01.12.2016
Urteil GFI AG | Seite 2 | 01.12.2016


Das Geschäftsmodell der GFI AG (Global Financial Invest AG) stellt rechtlich ein Einlagengeschäft im Sinne des §1 Abs.1Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG dar. Eine Erlaubnis nach §32 KWG hatte die GFI AG nicht inne. Die Gelder waren aufgrund der Vereinbarungen im „Kaufvertrag“ unbedingt nach dem vereinbarten Zahlungsplan zurückzuzahlen, was sich aus den übermittelten Urkunden der GFI AG an den Geschädigten ergibt. Michael Szulc haftet für den Vorstand der GFI AG begangenen Verstoß gegen §32 KWG Abs. 1 Satz 1 KWG persönlich und solidarisch neben Lukas Kret, nach §823 Abs.2, 840 Abs.1 BGB, weil er den Schaden selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat.

Als Vorstand der Global Financial Invest AG wäre er verpflichtet gewesen, den Antrag auf Erlaubnis für die GFI AG bei der BaFin zu stellen. Vor der Entgegennahme der Anlagegelder hätte dieser sich über eine etwaige Erlaubnisserfordernisse bei der BaFin unterrichten müssen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu der Global Financial Invest AG (GFI AG) oder zu Kapitalanlagen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen allgemeiner Art.

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Freitag, 9. Dezember 2016

Condor Forderung für IntermaxGroup AG

Uns liegen gar zwei Zahlungsaufforderungen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für das Schweizer Unternehmen „IntermaxGroup AG“ vor. Es geht um offene Forderungen in Zusammenhang mit der Nutzung eines Erotik-Portals im Internet.

Bild IntermaxGroup AG Condor Zahlungsaufforderung


Zahlungsaufforderung für Erotikportal-Dienstleistung


Für jeweils einen Monat wurde die Nutzung des Internet-Portals „www.versext.net“ in Rechnung gestellt. Der Verbraucher, der die Dienstleistung dieses Portals für mindestens zwei Monate genutzt haben soll, erhielt jüngst von dem Inkassounternehmen Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen. Diese fordern die Zahlung der noch offenen Monatsbeiträge im Auftrag der Firma IntermaxGroup AG aus der Schweiz. Dazu sichert das Inkassobüro Condor die „ordnungsgemäße Bevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht“ gegenüber dem angeschriebenen Verbraucher zu.

Die IntermaxGroup AG aus der Schweiz betreibt das oben genannte Erotik-Portal und bezeichnet sich selbst als „The leading Provider of Online Adult Entertainment“.

Inkasso Condor: Zwei Forderungen auf einmal 


Der Verbraucher leitete freundlicherweise beide Zahlungsaufforderungen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH an uns weiter. Er erhielt beide Schreiben am selben Tag, doch beziehen sich die Forderungen für die IntermaxGroup AG auf zwei unterschiedliche Zeiträume der Nutzung für das Portal „www.versext.net“ – jeweils für Oktober und November diesen Jahres.

Bild Zahlungsaufforderung Condor


So verlangt Condor für die Nutzung des Portals pro Monat 19,95 EUR plus Verzugszinsen, Auslagen des Gläubigers und Inkassokosten in Höhe von 70,20 EUR – summa summarum rund 107 EUR. Der Betrag soll spätestens in 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden, sonst droht Condor mit weiteren gerichtlichen Schritten.


Bild Condor Inkasso für IntermaxGroup AG

Zahlungsaufforderung erhalten? Was tun?


Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH im Auftrag der Schweizer Firma IntermaxGroup AG erhalten haben, können Sie uns gerne für weitere allgemeine Informationen kontaktieren. Empfänger einer solchen Forderung sollten nicht den Kopf in den Sand stecken und unbedingt reagieren.

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Montag, 5. Dezember 2016

Rocket Concept AG | Rechnung für das Verzeichnis „Branchen Pro“

Die Gewerbetreibende Frau T. legte uns eine Rechnung der Rocket Concept AG für einen Eintrag in das Branchenbuch „Branchen Pro“ vor. So wird für einen sogenannten „Premium Eintrag“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten insgesamt 349,00 EUR verlangt. Da die Gewerbetreibende den Betrag nicht zahlte, erhielt sie darauf eine – von dem Inkassounternehmen Uniscore GmbH.

Titelbild: Rocket Concept AG  Rechnung für das Verzeichnis „Branchen Pro“

Branchenbuch Branchen Pro – Auftrag durch Cold Call


Mehr Reichweite im Internet und somit bessere Ergebnisse in den Suchergebnissen sind für Unternehmer erstrebenswert. Eine gesteigerte Präsenz könnte mehr potentielle Kundschaft bedeuten und dazu bieten sich diverse Branchenbücher an, um die Präsenz einer Firma via Netz zu steigern.

Frau T. ist eine Gewerbetreibende, die laut eigener Aussage von der Firma Rocket Concept AG telefonisch kontaktiert wurde. In dem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Rocket Concept AG wurde Frau T. gefragt, ob sie sich denn für einen Eintrag in das Branchenverzeichnis Branchen Pro (erreichbar unter: branchenpro.de) interessieren würde. Es soll durch Rocket Concept AG eine Bandaufnahme getätigt worden sein, die bestätigen soll, dass sich die Gewerbetreibende Frau T. für einen Premiumeintrag im besagten Branchenverzeichnis Branchen Pro entschieden hat. Frau T. äußerte uns gegenüber, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln muss, da sie keinen Eintrag dieser Art wünscht.


Premium Eintrag für 349 EUR


Ein solcher Premium Eintrag in das Portal mit dem Slogan „Branchenpro.de – Nur ein Klick zum Glück“ für 12 Monate soll laut einer vorliegenden Rechnung der Rocket Concept AG 349,00 EUR kosten. In einem solchen Eintrag können die Adresse der eigenen Firma angegeben werden, sowie Öffnungszeiten wie auch ein Anfahrtsweg. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diverse Bilder und Videos in so einen Premium-Eintrag anzuzeigen. Frau T. erhielt mit der Rechnung eine Übersicht des geschalteten Premium-Eintrags, in der all die genannten Leistungen aufgelistet sind.


Rocket Concept AG mit mehreren Niederlassungen


Laut der vorliegenden Rechnung und dem Impressum ist die Rocket Concept AG in Zürich (Schweiz) ansässig. Jedoch ist nur auf der Rechnung zwei weitere Niederlassungen zu lesen: in Berlin und in Österreich. Die Telefonnummer, die unter „Kontakt“ angegeben ist, hat eine Berliner Vorwahl. Jedoch verweist die Bankverbindung, auf die Frau T. den berechneten Betrag in Höhe von 349,00 EUR überweisen soll, auf ein Konto der CIM Bank in der Schweiz.

Zahlungsaufforderung durch uniscore Inkassounternehmen


Frau T. erhielt aufgrund der offenen Forderung eine weitere Zahlungsaufforderung. Dieses Mal jedoch von dem Inkassobüro uniscore GmbH aus Ludwigshafen. In dem Schreiben kommen zur Hauptforderung u.a. noch Inkassokosten hinzu, sodass sich die Gesamtforderung auf 459,48 EUR beläuft.

Dieser Betrag soll innerhalb einer genannten Frist gezahlt werden, ansonsten droht das Inkassounternehmen uniscore GmbH an, bei einer nicht erfolgten Zahlung „weitere Maßnahmen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren“ gegen Frau T. einzuleiten. Der Forderung ist als Anlage ein Formular mit der Bezeichnung „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ beigelegt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zu Rocket Concept AG, Branchen Pro oder einer Zahlungsaufforderung durch uniscore GmbH? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu dem Thema. Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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