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Dienstag, 28. Juli 2020

Delta Inkasso GmbH fordert für PAIJ Service GmbH

Aus Ludwigshafen am Rhein kommt die Delta Inkasso GmbH. Das Inkassobüro hat eine Zahlungsaufforderung an eins unserer Mitglieder versandt. Im Auftrag der Mandantschaft PAIJ Service GmbH wird die Zahlung von mehr als 250 EUR verlangt.

Titel: Delta Inkasso GmbH fordert für PAIJ Service GmbH

Delta Inkasso: Was steht in der Forderung?


Uns liegt ein Schreiben vor, eine „zweite Aufforderung“ zur Zahlung. Delta Inkasso schreibt: „nachdem Sie auf die bisherigen Mahnungen und Anschreiben nicht reagiert haben, wollen wir heute letztmalig versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihnen zu finden“. Gefordert wird die Summe in Höhe von 253,27 EUR, die der Empfänger der Forderung der Mandantschaft „PAIJ Service GmbH“ schulden soll.

Sollte innerhalb einer gewissen Frist keine Zahlung erfolgen bzw. keine Vereinbarung zustande kommen, soll ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Dem Schreiben ist ebenfalls ein Formular beigefügt, ein „Anerkenntnis“ bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung. Mit Absenden dieses unterschriebenen Formulars erkennt der Empfänger die Forderung an und verpflichtet sich somit zur Zahlung.

scan: Forderung Delta Inkasso / Juli 2020
Forderung Delta Inkasso / Juli 2020

Wer oder was ist die PAIJ Service GmbH?


Viel lässt sich über die PAIJ Service GmbH nicht in Erfahrung bringen. Die Homepage offenbart bei unserem Besuch am 27.07.2020 nur wenige Informationen, unter anderem soll sich die Kontaktadresse geändert haben. Sitz der PAIJ Service GmbH ist Ludwigstraße 85 in 67059 Ludwigshafen am Rhein. Die gleiche Anschrift hat übrigens laut des vorliegenden Briefes die Delta Inkasso GmbH.

Laut des Handelsregistereintrags soll der Gegenstand des Unternehmens „das Betreiben des Factoring und das Erbringen von Dienstleistungen im Zahlungsverkehr“ sein.

Verbindungen zur UGV Inkasso GmbH?


Der ehemalige Geschäftsführer der Delta Inkasso soll laut der Datenbank von Northdata Michael M. gewesen sein (Bekanntmachung 19.02.2020). Derselbe Michael M. war laut der Informationen der genannten Webseite zuvor ebenfalls als Geschäftsführer der bekannten UGV Inkasso GmbH (Bekanntmachung 26.05.2020) und uniscore Forderungsmanagement (Bekanntmachung 04.02.2020) tätig.

Über beide Unternehmen berichtete Verbraucherdienst mehrfach. Die oben genannte „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ ist uns durch die UGV Inkasso bereits bekannt. Die Forderungen der UGV fielen durch vergleichsweise hohe Inkassokosten auf, die unbedingt auf ihre Richtigkeit geprüft werden sollten. Für weitere Informationen können Sie uns kontaktieren.

Forderungen nicht ignorieren!


Zahlungsaufforderungen sollten nicht direkt vom Briefkasten in den Papierkorb wandern oder gänzlich ignoriert werden. Prüfen Sie die Forderung bzw. Mahnung auf Ihre Richtigkeit, indem Sie unter anderem die Forderungsaufstellung Punkt für Punkt durchgehen. Wurde auch ein gültiger Vertrag mit dem Auftraggeber des Inkasso-Unternehmens geschlossen? Kann es sogar sein, dass Sie tatsächlich die Zahlung aus diversen Gründen „verbummelt“ haben? Reagieren Sie, damit die Kosten ggf. nicht noch höher werden und unter Umständen ein SCHUFA-Eintrag folgen kann.



Weitere Informationen zu Delta Inkasso GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Delta Inkasso GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 5. Dezember 2016

Rocket Concept AG | Rechnung für das Verzeichnis „Branchen Pro“

Die Gewerbetreibende Frau T. legte uns eine Rechnung der Rocket Concept AG für einen Eintrag in das Branchenbuch „Branchen Pro“ vor. So wird für einen sogenannten „Premium Eintrag“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten insgesamt 349,00 EUR verlangt. Da die Gewerbetreibende den Betrag nicht zahlte, erhielt sie darauf eine – von dem Inkassounternehmen Uniscore GmbH.

Titelbild: Rocket Concept AG  Rechnung für das Verzeichnis „Branchen Pro“

Branchenbuch Branchen Pro – Auftrag durch Cold Call


Mehr Reichweite im Internet und somit bessere Ergebnisse in den Suchergebnissen sind für Unternehmer erstrebenswert. Eine gesteigerte Präsenz könnte mehr potentielle Kundschaft bedeuten und dazu bieten sich diverse Branchenbücher an, um die Präsenz einer Firma via Netz zu steigern.

Frau T. ist eine Gewerbetreibende, die laut eigener Aussage von der Firma Rocket Concept AG telefonisch kontaktiert wurde. In dem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Rocket Concept AG wurde Frau T. gefragt, ob sie sich denn für einen Eintrag in das Branchenverzeichnis Branchen Pro (erreichbar unter: branchenpro.de) interessieren würde. Es soll durch Rocket Concept AG eine Bandaufnahme getätigt worden sein, die bestätigen soll, dass sich die Gewerbetreibende Frau T. für einen Premiumeintrag im besagten Branchenverzeichnis Branchen Pro entschieden hat. Frau T. äußerte uns gegenüber, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln muss, da sie keinen Eintrag dieser Art wünscht.


Premium Eintrag für 349 EUR


Ein solcher Premium Eintrag in das Portal mit dem Slogan „Branchenpro.de – Nur ein Klick zum Glück“ für 12 Monate soll laut einer vorliegenden Rechnung der Rocket Concept AG 349,00 EUR kosten. In einem solchen Eintrag können die Adresse der eigenen Firma angegeben werden, sowie Öffnungszeiten wie auch ein Anfahrtsweg. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diverse Bilder und Videos in so einen Premium-Eintrag anzuzeigen. Frau T. erhielt mit der Rechnung eine Übersicht des geschalteten Premium-Eintrags, in der all die genannten Leistungen aufgelistet sind.


Rocket Concept AG mit mehreren Niederlassungen


Laut der vorliegenden Rechnung und dem Impressum ist die Rocket Concept AG in Zürich (Schweiz) ansässig. Jedoch ist nur auf der Rechnung zwei weitere Niederlassungen zu lesen: in Berlin und in Österreich. Die Telefonnummer, die unter „Kontakt“ angegeben ist, hat eine Berliner Vorwahl. Jedoch verweist die Bankverbindung, auf die Frau T. den berechneten Betrag in Höhe von 349,00 EUR überweisen soll, auf ein Konto der CIM Bank in der Schweiz.

Zahlungsaufforderung durch uniscore Inkassounternehmen


Frau T. erhielt aufgrund der offenen Forderung eine weitere Zahlungsaufforderung. Dieses Mal jedoch von dem Inkassobüro uniscore GmbH aus Ludwigshafen. In dem Schreiben kommen zur Hauptforderung u.a. noch Inkassokosten hinzu, sodass sich die Gesamtforderung auf 459,48 EUR beläuft.

Dieser Betrag soll innerhalb einer genannten Frist gezahlt werden, ansonsten droht das Inkassounternehmen uniscore GmbH an, bei einer nicht erfolgten Zahlung „weitere Maßnahmen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren“ gegen Frau T. einzuleiten. Der Forderung ist als Anlage ein Formular mit der Bezeichnung „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ beigelegt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zu Rocket Concept AG, Branchen Pro oder einer Zahlungsaufforderung durch uniscore GmbH? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu dem Thema. Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 29. Februar 2016

Uniscore GmbH mahnt für MBVZ ab

Bereits im Jahr 2014 berichteten wir ausführlich über die Firma MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH aus Düsseldorf. Das Unternehmen betreibt das Branchenbuch „mbvz.de“. Aktuell verschickt das Inkassobüro Uniscore Forderungsmanagement GmbH Forderungen an Gewerbetreibende und fordert mehr als 450 EUR.

Uniscore GmbH mahnt für MBVZ ab

MBVZ – Hohe Kosten für einen Premiumeintrag


Nehmen wir mal an, Sie betreiben ein Gewerbe und wollen die Möglichkeiten des Internets nutzen, um die Reichweite Ihres Unternehmens zu erhöhen. Wahrscheinlich wollen Sie eine gute Position bei den Google-Suchergebnissen oder Sie denken über den Eintrag in ein dementsprechendes Verzeichnis nach. Auch wenn Google ein Unternehmen kostenfrei in die Suchmaschine einträgt, gibt es zahlreiche Branchenbücher, die eine Art Verzeichnis für Facharbeiter bieten. So auch das Branchenbuch „mbvz.de“ von der Firma MBVZ Medien Branchen Verlag aus Düsseldorf. Dieses Unternehmen nimmt aber laut Aussagen von betroffenen Gewerbetreibenden telefonisch Kontakt auf, um Verträge für einen Eintrag abzuschließen. Diese Anrufe sind laut der Angerufenen ohne Einwilligung, das bedeutet, es handelt sich um Cold Calls. Genaueres können Sie in unserem Artikel über die MBVZ nachlesen: http://verbraucherdienst.blogspot.bg/2014/05/mbvz-medienbranchen-verlag-gmbh.html

Gewerbetreibende, die nicht umgehend auf die damaligen Verträge reagiert haben, erhalten Post von der Uniscore aus Ludwigshafen. In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung wird für einen MBVZ.de Premiumeintrag insgesamt 456,08 EUR  gefordert.

Zahlungsaufforderung durch Uniscore Forderungsmanagement GmbH


Vorab: Das Inkassobüro Uniscore Forderungsmanagement GmbH ist in Deutschland zugelassen. Das bedeutet, dass Sie diese Forderung in jedem Fall nicht ignorieren sollten. Es könnten sonst unangenehme Folgen für Sie haben; ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis ist bei Ignorieren der Forderungen nicht ausgeschlossen.
Diesem Forderungssschreiben von Uniscore liegt eine Anerkenntnis- und Ratenzahlungsvereinbarung bei. Dort ist bereits ein Betrag von 10,00 EUR eingetragen. Sollte man dies bestätigen, kommen zusätzlich Kosten von 81,00 EUR zustande. Durch hohe Zinsen kann es lange dauern, bis man diese Kosten abbezahlt hat. Beachten Sie, dass Sie auch bei einer Ratenzahlung die Zahlung verpflichtend anerkennen.
Für weitere Informationen zu dem Inkassobüro Uniscore lesen Sie unseren informativen Artikel: http://verbraucherdienst.blogspot.md/2012/11/uniscore-forderungsmanagement-gmbh.html

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung erhalten? In so einem Fall sollten Sie Ruhe bewahren, aber unbedingt zügig reagieren. Auch empfehlen wir, die Angelegenheit nicht in die eigene Hand zu nehmen, sondern mit dementsprechender Hilfe abzuwehren. Für erste allgemeine Informationen kontaktieren Sie über folgende Möglichkeiten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.