Freitag, 22. Januar 2021

Über die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Die Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH betreibt ein Firmenverzeichnis, in dem sich Gewerbetreibende eintragen können. Nahezu 500 EUR soll ein Eintrag kosten.

Titel: Über die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH


Neues Firmenverzeichnis der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

„Bessere Auffindbarkeit“ und „So werden Sie gut gefunden“ heißt es aktuell auf der Homepage der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH aus 21079 Hamburg. Die Firma bietet Gewerbetreibenden auf ihrem Portal die Möglichkeit, ihre Geschäftsdaten zu veröffentlichen.

Als Geschäftsdaten würden u.a. die Anschrift und Kontaktmöglichkeiten wie eine Telefonnummer gelten. Die Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH schreibt, dass ihr Angebot Suchende “mit nur wenigen Klicks zum gewünschten Partner“ führen würde.

Doch handelt es sich bei der „Registrierungsstelle“ tatsächlich um eine „Dienststelle einer Regierung“, wie der Duden den Begriff definiert? Nein. Es handelt sich hierbei um keine offizielle Behörde, sondern um eine Firma. Der Geschäftsgegenstand dieses Unternehmens ist im Handelsregister (Amtsgericht Hamburg (HRB 164476) einsehbar.

Der Unterschied zwischen Registerangaben und Premiumangaben

Wer ein Gewerbe anmeldet oder Änderungen im Handelsregister vornimmt, hat unter Umständen Erfahrung mit Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen, die via Fax, Mail oder telefonisch Verträge für kostenpflichtige Einträge in Datenbanken verkaufen wollen. Uns sind zahlreiche Portale nach diesem Schema bekannt, in vielen Fällen zeichnen sie sich dadurch aus, dass die Einträge Qualität vermissen lassen.

Im vorliegenden Verzeichnis der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH werden neben der „Registerangaben“ noch „Premiumangaben“ dargestellt. Die Registerangaben beschränken sich auf die Daten, die ohnehin kostenfrei im Handelsregister einsehbar sind. Die zusätzlichen Premiumangaben beinhalten u.a. die Veröffentlichung der Email-Adresse.

Hohe Kosten für eine „Korrigierung“ fehlerhafte Datenbank

Auf der Homepage der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH gibt unter dem Punkt „Registrierung“ ein PDF Dokument zum Download. (siehe Bild)

Die RSG bittet mit dem Formular fehlende bzw. fehlerhafte Daten zu ergänzen oder zu korrigieren. Wird dieses Schriftstück von einem Gewerbetreibenden ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt, wird ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Bei B2B Geschäften gibt es keinen Anspruch auf Widerruf.

Die Kosten für einen Eintrag in der Datenbank sind hoch. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen, der fällige Beitrag hierfür beträgt EUR 495,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Vertrag läuft automatisch nach 12 Monaten aus.

Scan: RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH Formular Jan 2021
RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH Formular / Jan 2021
Quelle: registrierungsstelle.online


Infos zu RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 20. Januar 2021

Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte einer Firma namens Medienzentrale Verlag Service für einen Anzeigenauftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches durch eine Rücksendung zum kostspieligen Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder


Medienzentrale Verlag Service: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Medienzentrale Verlag Service zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Melikgazi (Türkei). Derartige Schreiben sind uns bereits bekannt, Unternehmer erhielten solche Offerten und leiteten diese an uns weiter.

Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Medienzentrale Verlag Service via Rückfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Medienzentrale Verlag Service
Offerte / Medienzentrale Verlag Service / Jan 2021


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 499,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 299,00 EUR, eine Farbpauschale 199,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 34,50 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Medienzentrale Verlag Service

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 19. Januar 2021

Forderung von S. P Forderungsmanagement

Eine neue Forderung liegt vor, dieses Mal aus Mönchengladbach. Ein Absender namens S. P Forderungsmanagement fordert die Zahlung noch offener Beträge. Es wird zudem mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren gedroht. Doch wie seriös ist das Schreiben?

Titel: Forderung von S. P Forderungsmanagement


Offene Kosten laut S. P Forderungsmanagement

„Wie wär's mit einem Ende? Ganz ohne Schrecken!“ heißt es einleitend und fehlerhaft in dem Brief der Firma „S. P Forderungsmanagement“. Konsequent zeichnet sich das Schriftstück durch eine Vielzahl von Rechtschreib- und Grammatikfehlern aus, die Zweifel aufkommen lässt. Handelt es sich um eine seriöse Inkassofirma, die im Auftrag Ihrer Kunden offene Forderungen beitreibt?

Diese Frage wäre leichter zu beantworten, wenn ein Auftraggeber genannt werden würde. S. P Forderungsmanagement spart sich Belege und Vollmachten, aber behauptet, dass ein Telefonat mit einer Zustimmung vorliegen würde. Um was für einen Vertrag es sich dabei handeln soll, bleibt schleierhaft.

Drohung mit gerichtlichem Mahnverfahren

S. P Forderungsmanagement droht bei weiterer Zahlungsverweigerung mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Bevor es dazu kommen muss, zeigt sich das Unternehmen von der kulanten Seite und bietet die Zahlung eines Vergleichs an. Der Empfänger soll innerhalb von vierzehn Werktagen die Summe in Höhe von 164,95 EUR zahlen.

Dem Schreiben wurde eine Art „Kündigungsbeleg“ beigefügt. Dieses Blatt trägt die obskure Überschrift „Kündiguns belegen“. Seriöse Forderungsschreiben sehen in der Regel anders aus.

Scan: S. P Forderungsmanagement / Jan 2021
S. P Forderungsmanagement / Jan 2021


Fakten zur Forderung

Im Rechtsdienstleistungsregister (abrufbar unter rechtsdienstleistungsregister.de) konnten wir zum derzeitigen Zeitpunkt kein Inkassounternehmen namens „S. P Forderungsmanagement“ finden. Eine Website einer gleichnamigen Firma war mit einer typischen Internetsuche ebenfalls nicht aufzuspüren. Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt dazu berechtigt ist, Dienstleistungen einer Inkassofirma anzubieten und durchzuführen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma S. P Forderungsmanagement erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 18. Januar 2021

Oddcoll Debt Collection – Forderung für Premierlotto Heithmeier L.T.D.

Aktuell liegt die erste Forderung im Jahr 2021 vor. Eine Oddcoll Debt Collection fordert für die Teilnahme an der Spielgemeinschaft Heithmeier LTD eine Summe über 100 EUR.

Titel: Oddcoll Debt Collection – Forderung für Premierlotto Heithmeier L.T.D.


ODDCOLLECTION für Heithmeier Ltd.

„Wie wär's mit einem Ende? ganz ohne schrecken!“ ist der Betreff der Forderung, die uns durch ein Mitglied vorgelegt wurde. Absender ist eine ODDCollection aus Berlin. Laut des Schreibens sollen noch Kosten für einen Spieleinsatz beim Anbieter Premierlotto Heithmeier L.T.D. offen sein.

Insgesamt handelt es sich um die Summe von 612,54 EUR, die fällig sein sollen. Absender ODDCOLLECTION (oder Oddcoll Debt Collection) bietet aus diesem Grund eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung als Vergleich. Dieses beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 100,63 EUR. Die Summe soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.

Wir berichteten an anderer Stelle bereits über Premierlotto von der Heithmeier Ltd. Premium-Mitgliedschaften im Abo mit einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen zu je 96 EUR bezahlt werden.

Scan: Forderung ODDCOLLECTION / Jan 2021
Forderung ODDCOLLECTION / Jan 2021


ODDCOLLECTION kein Mitglied im BDIU

Auf dem Anschreiben ersichtlich ist ein kleines Logo des BDIU. Das ist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen, die unter anderem regelmäßig über Fake-Inkasso Schreiben berichten. Auf deren Homepage ist außerdem eine Liste der aktuellen Mitglieder sichtbar, die wir uns natürlich aufgrund der vorliegenden Forderung der Oddcoll Debt Collection anschauten.

Wir konnten keinen Eintrag der genannten Firma in der Mitgliederliste erkennen (Stand 15.01.2021). Das auf dem Schreiben verwendete Logo des BDIU wurde wahrscheinlich zur Täuschung genutzt.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe bei Premierlotto und Forderungen

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Premierlotto? Oder haben Sie auch eine Forderung durch Oddcoll Debt Collection erhalten?

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 13. Januar 2021

Fremdgehenclub.com von Lagneia Ltd.: Dating-Portal soll ins teures Abo führen

Ein betroffener Verbraucher wandte sich via Email an uns, um seine Erfahrungen mit dem Datingportal „Fremdgehenclub.com“ mitzuteilen. Betrieben wird das Portal von der Firma Lagneia Ltd. aus London, UK. Laut des Verbrauchers soll er sogar Post von Culpa Inkasso GmbH erhalten haben.

Titel: Fremdgehenclub.com von Lagneia Ltd.: Dating-Portal soll ins teures Abo führen


Was ist das Datingportal Fremdgehenclub.com?

„Die Zeiten langer Schreiberei, langweiliger Dates und erfolgloser Verabredungen ist jetzt für Dich vorbei. Als FlirtProfi liegen Dir hier die Frauen zu Füßen.“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals Fremdgehenclub.com. Betreiber des Angebots ist die Firma Lagneia Ltd., die ihren Sitz in London (UK) hat.

Diese Seite erinnert stark an bereits bekannte Flirt-Portale, die eine Partnersuche im näheren Umkreis ermöglichen sollen. Fremdgehenclub.com bietet die Option, sich anzumelden und „direkt los flirten“. Das Angebot wird umworben mit starken Worten: „Anmelden und direkt zum F... werden!“ Aha.

Auf der Startseite sind Hinweise zu den entstehenden Kosten zu lesen. So heißt es „Kein Abo - Sicher per Rechnung - Spezialpreis: Nur 358,90 EUR pro Jahr“. Ob das mit dem Abo so stimmt, wollten wir durch die Lektüre der Allgemeinen Geschäftsbedingungen feststellen.

Was ist bei einer Anmeldung auf einem Dating-Portal zu beachten?

Viele der uns bekannten Dating-Portale bieten eine kostenlose Registrierung an. Jedoch kann die Nutzung der Dienstleistungen, wozu u.a. das Chatten mit anderen Teilnehmern zählen kann, Kosten verursachen. Bei Fremdgehenclub.com von der Lagneia Ltd. sollen Nutzer eine „Premium-Mitgliedschaft“ anfordern können, um alle Dienste nutzen zu können. Die Preise sind der Homepage zu entnehmen. 358,90 EUR (inkl. Mwst.) soll die Nutzung für ein Jahr kosten.

In den AGB fanden wir folgende Textpassage: „Der zu entrichtende Preis nach der Registrierung beträgt 358,90 pro Jahr ( ohne Zusatzdienste ) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag mit LAG (Lagneia Ltd.) nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit und somit rechtzeitig gekündigt worden ist.“

Sobald sich ein gültiger Vertrag automatisch verlängert, sofern keine Kündigung stattfindet, würden wir das doch als Abo bezeichnen. Die Betreiber scheinen anderer Meinung zu sein.

Fremdgehenclub.com kündigen – aber wie?

Aus der Widerrufsbelehrung in den AGB ist zu erfahren, dass Kunden binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen können. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das Schreiben muss an die Betreiberin Lagneia Ltd. gesandt werden.

Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, so könnte es zu einer Rechnung für die Dauer eines Jahres kommen. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher ratsam, auf die Fristen beim Vertragsabschluss zu achten. Es kam vor, dass Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen folgten, um die noch ausstehenden Kosten beizutreiben.

Der Verbraucher, der sich mit dem Thema an uns wandte, berichtete uns, dass er bereits eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH erhalten hätte.

Hilfe bei Datingportalen wie „Fremdgehenclub.com

Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „Fremdgehenclub.com“ oder der Lagneia Ltd. gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch die Culpa Inkasso GmbH erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 12. Januar 2021

Aliaz Cooperation LLC – Forderung für Blackhead Killer

Auch im Jahr 2021 kam es zu einer Inkassoforderung im Auftrag der Aliaz Cooperation LLC. Die Zahlung für das Produkt „Blackhead Killer“ soll laut eines vorliegenden Schreibens noch ausstehen. Beauftragt wurde das Inkassounternehmen „Inkassolution GmbH“.

Titel: Aliaz Cooperation LLC – Forderung für Blackhead Killer


Blackhead Killer – beliebtes Produkt auf „Onlineshopping-59“

Wenn Unwissende die Bezeichnung „Blackhead Killer“ hören bzw. lesen, dann könnte die Verwirrung groß sein. Was ist gemeint? Ein Film? Ein Musiker? Nein, es handelt sich um ein Produkt aus dem Bereich Kosmetik. Im Netz ist zu lesen: „Blackhead Killer ist seit vielen Monaten ein absolutes Trendprodukt im Beautybereich und der Topseller bei diversen Shops (…) eine beliebte schwarze Gesichtsmaske, die direkt auf der Haut eingesetzt wird, damit effektiv möglichst alle Mitesser entfernt werden können.“

Anbieter dieses Produkts ist unter anderem die Firma „Aliaz Cooperation LLC“. Wir berichteten bereits im Mai 2020 über das Angebot dieser Firma, die laut der vorliegenden Unterlagen ihren Sitz in Riga hat. Wahrscheinlich wurde es über die Webseite Onlineshopping-59.com vertrieben, zumindest erweckt eine vorliegende Rechnung den Eindruck.

Laut der Rechnung sollen 30 Blackhead Killer für einen Preis von insgesamt 109,60 EUR bestellt worden sein. Auf dem Schreiben ist ein Kundenhinweis zu lesen, der auf einen Kundendienst bei Onlineshopping-59.com verweist. Bezahlt werden soll die offene Summe über ein Portal namens „Paylantic“.

Aliaz Cooperation LLC : Ein betroffener Verbraucher berichtete

Ein betroffener Verbraucher meldete sich, um seine Erfahrungen Aliaz Cooperation LLC zu schildern. Zitat: „Am 07.07.20 erhielt meine Tochter Hatun Demir ein Bestellung zugestellt die nie jemand bestellt hatte. Die Internetseite ist uns unbekannt. Es wurden uns 30 "BLACKHEAD KILLER PEEL-OFF MASK" geliefert mit der Produktnummer 490. Fällig ist die Rechnung am 21.07.20 wir würden gerne stornieren aber haben keine Möglichkeit die Seite zu kontaktieren. Durch Recherchen haben wir gelesen das mehrere nicht bestellte Ware von Onlineshopping-59.com erhalten haben. Es wurde bereits ein Inkassoverfahren diesbezüglich eingeleitet, wir haben mehrmals versucht den Onlineshop zu kontaktieren um die Ware zurück zu schicken, jedoch hat sich niemand gemeldet.“ Zitatende.

Scan: Rechnung Aliaz Cooperation / Blackhead Killer / Jul 2020
Rechnung Aliaz Cooperation / Blackhead Killer / Jul 2020


Es folgte eine Forderung durch Inkassolution Deutschland GmbH

Auch diese Zahlungsaufforderung durch die Inkassolution Deutschland GmbH liegt uns vor. In dem Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, eine noch offene Gesamtsumme in Höhe von von 191,68 EUR zu zahlen. Das Inkassobüro nennt sogar die IP-Adresse und die Email-Adresse, die bei der Bestellung festgestellt sein sollen. Die dazugehörige Webseite, auf der das Produkt bestellt worden sein soll, konnten wir nicht feststellen.

Im Internet finden sich zahlreiche Berichte und Erfahrungen von Betroffenen, wir berichteten häufiger über die diversen Produkte Aliaz Cooperation LLC. Es soll sogar vorgekommen sein, dass Verbraucher ohne Bestellung sogar unerwartete Lieferungen erhalten haben sollen.

Hilfe bei Aliaz Cooperation

Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Produkten der Firma Aliaz Cooperation? Oder haben Sie bereits eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Sie erhalten von uns erste allgemeine Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

Tel: 0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 7. Januar 2021

Payselect: Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard Karte

Eine Verbraucherin und ein Mitglied unseres Vereins erhielt zu ihrer Überraschung ein Schreiben von Payselect. Sie wunderte sich über den Erhalt einer „Prepaid Mastercard ® Karte“, die sie laut eigener Aussage nicht beantragt hatte.

Titel: Payselect: Erfahrungen mit der Prepaid Mastercard Karte


Das hat unser Mitglied nach dem Erhalt der Prepaid Mastercard ® Karte zu sagen

Neben dem Schreiben der Payselect schickte uns ein Mitglied ein paar Zeilen, welche die Umstände erläutern. Die Verbraucherin schreibt:

Zitat „Ich übersende Ihnen ein Schreiben mit 1 Karte, wo ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll, da ich so eine Karte nie bestellt habe, ebenso habe ich keine Karte beantragt.“ Zitatende.

Die Verbraucherin scheint verwundert, wie es dazu kommen konnte. In der Sektion FAQ auf der Homepage der Payselect GmbH konnten wir zum Zeitpunkt unserer Recherche am 05.01.2021 unter der Frage „Wie erhalte ich eine Payselect Premium Mastercard?“ folgende Antwort lesen:

Zitat: „Nachdem Sie Ihre Daten im Bestellformular eingegeben haben, erfolgt die verschlüsselte Datenübertragung an unser System. Hier erfolgt eine sofortige Überprüfung Ihrer Daten. Die Benachrichtigung über die Genehmigung Ihrer neuen PaySelect Premium Mastercard erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Minuten per E-Mail und SMS. Sobald die Gebühren für die Karte bei uns eingegangen sind, erfolgt der Versand Ihrer neuen PaySelect Premium Mastercard.“ Zitatende. Quelle: (URL: https://world-premium.de/de/#faq)

Da die Verbraucherin laut ihren Schilderungen keine Kreditkarte bestellt hat, stellt sich die Frage, wie es zum Versand des Schreibens kommen konnte.

Inhalt des Schreibens der Payselect

„Deine Prepaid Mastercard ® Karte!“ schreibt die Payselect an unser Mitglied. Mit dem Schreiben erhielt die Verbraucherin die Plastikkarte, auf der ihr Name bereits gedruckt ist. „Mit diesem Schreiben erhältst du deine neue Prepaid Mastercard Karte. Du kannst diese Karte schnell und einfach aktivieren und sofort einsetzen“ schreibt Payselect weiter.

Die erforderliche Geheimzahl soll man während des Aktivierungsprozesses erhalten. Auf der Webseite „payselect.cards“ soll es möglich sein, eine Kontoübersicht zu erhalten. Wir schauten uns die besagte Webseite an (05.01.2021) und stellten fest, dass wir auf die URL cardcompacts.cards weitergeleitet wurden. Dort war es scheinbar möglich, eine Karte zu aktivieren und einen Kundenservice aufzurufen.

Scan: Begrüßungsschreiben Payselect Mastercard / Jan 2021
Begrüßungsschreiben Payselect Mastercard / Jan 2021


Kontakt zum Verbraucherdienst

Haben Sie ähnliche oder die gleichen Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter:

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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