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Mittwoch, 27. August 2025

Werbeagentur WM International, WAWMI - Offerte für Bürger-Info-Folder

Kaum ein Jahr vergeht ohne neue Hinweise auf fragwürdige Angebote für Anzeigen in sogenannten „Bürger-Info-Foldern“. Eine Unternehmerin hat uns nun eine aktuelle Offerte der WAWMI (Werbeagentur WM International) weitergeleitet: Das Angebot soll via Fax zurückgesandt werden.

Titel: Werbeagentur WM International, WAWMI - Offerte für Bürger-Info-Folder


Altbekannte Masche: Anzeigenverkauf via Trickformular

Das Vorgehen scheint sich seit Jahren kaum verändert zu haben: Gewerbetreibende werden telefonisch kontaktiert oder erhalten via Fax oder E-Mail ein Formular. Im Begleittext heißt es oft: „Wie telefonisch besprochen (…) bitte unterschrieben zurückfaxen oder mailen.“

In der aktuell vorliegenden E-Mail steht: „wir bitten Sie, Ihre Daten im Anzeigenfeld, siehe PDF im Anhang, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und Ihren unterschriebenen Anzeigenauftrag an die aufgeführte E-Mail-Adresse oder Faxnummer zu senden.“

Viele Betroffene berichten, dass im Austausch der Eindruck entsteht, man habe bereits eine bestehende Geschäftsbeziehung. Tatsächlich wird durch die Rücksendung des unterschriebenen Dokuments erst ein neuer Vertrag abgeschlossen – oft mit mehrjähriger Laufzeit und hohen Zusatzkosten.

Was über die WM International bekannt ist

Kurze Antwort: Nicht viel. Längere Antwort: außer dem Formular, der E-Mail und einer eher spärlichen Webseite liegen uns nicht viele Informationen über die WAWMI vor. Deshalb lassen wir das Formular selbst sprechen.

Scan: Offerte WAWMI / Aug 2025
Offerte WAWMI / Aug 2025


Nicht ausfüllen, nicht zurücksenden

Wird das übersandte Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – mit möglicherweise mehreren Auflagen.

Der Preis je Auflage kann mehrere hunderte Euro kosten, plus zusätzliche Pauschalen wie z.B. Druck und Versand. Macht für mehrere Auflagen einen hohen Gesamtpreis von insgesamt mehreren Tausend Euro. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer:innen, Freiberufler und Selbstständige zählen zu den Betroffenen solcher Kaltakquise-Methoden. Trotz zahlreicher Urteile ist diese Praxis noch immer verbreitet. Wir bieten daher Hilfe und Unterstützung – auch in Österreich und der Schweiz.

📞 Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 23. Dezember 2021

Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder

Ein gewisser Hansa Verlag verschickte eine Offerte an einen Gewerbetreibenden. Es geht um die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige in einem Bürgerinformationsfolder. Der Preis hat es in sich: für insgesamt drei Auflagen sind über 3.000 EUR fällig.

Titel: Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder


Gewerbetreibender soll via Cold Calling kontaktiert worden sein

Gewerbetreibende erhalten unterschiedliche Angebote und Benachrichtigungen für B2B Geschäfte. Ein weiterhin beliebtes Mittel zur Kontaktaufnahme ist die Kaltakquise, oder auch „Cold Calling“. Ein Verbraucher meldete ich via Email bei uns, um uns über so einen Anruf zu informieren. Laut seiner Aussage soll ein gewisser Vertrag auslaufen.

Der Verbraucher schreibt uns via Email, Zitat: „Wir erhielten einen Anruf, in dem wir gefragt wurden ob wir unseren bestehenden Vertrag verlängern möchten oder diesen Auslaufen lassen möchten. Wir antworteten, dass wir keine Verlängerung wünschen, falls überhaupt ein Vertrag besteht. Wir wurden am Telefon gebeten das Formular im Anhang unterschrieben zurück zu senden, um den Vertrag kostenfrei auslaufen zu lassen“ Zitatende.

Wir geben an dieser Stelle nur den Inhalt der erhaltenen Email wieder. Ob dies tatsächlich so geschehen ist und ob die Aussagen getroffen wurden, kann nicht garantiert werden.

Verbraucher erhielt ebenfalls Email vom Hansa Verlag

Darüber hinaus liegt uns eine weitere Email vor, die am 17.12.2021 vom Hansa Verlag (info@hansaverlag.de) an den Verbraucher versandt wurde. Auch diese möchten wir zum besseren Verständnis vollständig wiedergeben, Zitat:

„Sehr geehrter Herr ********,

anbei senden wir Ihnen das Formular für das Jahr 2022. Nach Überprüfung Ihrer Firmendaten und die geschilderten Punkte

- Veröffentlichungsgebiet

- Werbejahr

- und die genannten Mediendaten

schicken Sie uns das Formular unterschrieben zurück.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

HansaVerlag

A*** B***

Rückfax: 02331-910 69 309

Rückruf : 0176-934 63 050“

Zitatende. 

Über 3.000 EUR für einen Anzeigenauftrag

In der Mail wurde ein Anhang mitgeschickt, der uns ebenfalls vorliegt. Es handelt sich hierbei um einen Anzeigenauftrag bzw. eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“, bereitgestellt vom Hansa Verlag. Wird dieses Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – zu insgesamt drei Auflagen.

Der Preis je Auflage: 499,00 EUR, plus 199,00 EUR Satzpauschale und eine Versandpauschale von 34,50 EUR. Macht für alle drei Auflagen einen Gesamtpreis von insgesamt 3.094,50 EUR. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Scan: Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021
Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021


Viel ist über den Hansa Verlag nicht bekannt

Über den Auftragnehmer Hansa Verlag ist nicht viel bekannt. Die genannte Email-Adresse verweist auf die URL hansaverlag.de, die aktuell jedoch nicht zu erreichen ist (Stand 22.12.2021). Zumindest erhielten wir bei unserem Besuch eine Fehlermeldung und konnten so keine weiteren Informationen über das Unternehmen einsehen. Auf der Offerte selbst erfahren wir auch nur wenig. Neben der Nummer für das Rückfax ist in kleinen Lettern eine Adresszeile im unteren Bereich der Offerte: „Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Die Adresse kennen wir von der Firma „Media Concept Verlag-Service“.

Hilfe und Kontakt

Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Offerte vom Hansa Verlag via Fax oder Mail erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt auf!

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 30. April 2021

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“

Gewerbetreibende kennen das: es flattern Werbeangebote ins Haus, Angebote für unterschiedliche Werbemaßnahmen, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Uns wurde von einem Mitglied eine Offerte von einer Firma namens „Medien Concept Verlag-Service“ vorgelegt, die Werbeanzeigen in einem Druckobjekt verkauft.

Medien Concept Verlag-Service: Anzeigenauftrag für „Bürgerinformationsfolder“


Medien Concept Verlag-Service: Kosten der Werbeanzeigen

Das Thema „Werbeanzeigen“ in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ ist nicht neu. Derzeit versucht der Absender Media Concept Verlag-Service mittels einer verschickten Offerte, Werbeanzeigen in Druckobjekten zu verkaufen. Der Vertrag wird erst geschlossen, sobald die Empfänger (in der Regel Gewerbetreibende) die Offerte unterschrieben zurücksenden. Als Adresse des Auftragnehmers ist „Medien Concept Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsum“.

Zu den Kosten. Der Nettopreis je Auflage beträgt 499 EUR, zuzüglich 199 EUR, 299 EUR Satzpauschale zzgl. Versandpauschale 34,50 EUR. Da laut der Auftragsbedingungen insgesamt 3 Auflage zu zahlen sind, kann der Rechnungbetrag deutlich höher sein, als er anfangs erscheint.

Was über den „Bürgerinformationsfolder“ bekannt ist

Einige Daten bezüglich des Druckobjekts sind den Auftragsbedingungen zu finden. Die Auftragshöhe pro Auflage beträgt 1000 Stück. Als Verteilungsgebiet bzw. Region ist nur die erste Ziffer der Postleitzahl zu erkennen. Formate sind mittels Häkchen setzen ausuwählen; es kann zwischen 50x60mm, 100x60mm und 120x50xmm gewählt werden.

Das Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“ soll insgesamt 4-seitig im DinA4 gedruckt werden. Der aus einer Unterschrift resultierende Vertrag hätte eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet insgesamt 3 (kostenpflichtige) Auflagen des Werbeobjekts. Dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs gekündigt.

Eine Ansicht von dem Werbeobjekt fehlt, dafür ist aber eine Vorlage der zu druckenden Anzeige des angeschriebenen Vertragspartners zu sehen. Woher diese Anzeige stammt, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, muss zuvor kein Kontakt bestanden haben.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende

Bei Rücksendung der unterschriebenen Offerte, gehen Gewerbetreibende unter Umständen ein B2B Geschäft ein. Das bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, ganz im Gegensatz zu Kaufverträgen, die Verbraucher in so einem Fall abschließen würden. Aus diesem Grund ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, besonders bei unaufgeforderten Angeboten auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu achten und diese ausführlich zu prüfen.

Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021
Scan: Medien Concept Verlag-Service / Offerte April 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Offerte von Medien Concept Verlag Service erhalten? Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder Selbständig und haben das Schriftstück gar unterschrieben an die besagte Firma zurückgesandt? Gewerbetreibende sollten schnell reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 20. Januar 2021

Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte einer Firma namens Medienzentrale Verlag Service für einen Anzeigenauftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches durch eine Rücksendung zum kostspieligen Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder


Medienzentrale Verlag Service: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Medienzentrale Verlag Service zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Melikgazi (Türkei). Derartige Schreiben sind uns bereits bekannt, Unternehmer erhielten solche Offerten und leiteten diese an uns weiter.

Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Medienzentrale Verlag Service via Rückfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Medienzentrale Verlag Service
Offerte / Medienzentrale Verlag Service / Jan 2021


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 499,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 299,00 EUR, eine Farbpauschale 199,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 34,50 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Medienzentrale Verlag Service

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 2. Dezember 2020

„Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“

Eine Firma namens „Stadt Marketing“ bietet via Offerte den Druck von kostenpflichtigen Werbeanzeigen in einem „Bürger-Info-Folder“. Unternehmer, seid gewarnt: eine Rücksendung des unterschriebenen Formulars könnte kostspielig enden.

Titel: „Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“


Stadt Marketing – derstadtmarketing.de – verschickt Offerten an Gewerbetreibender

Erneut wurde uns durch eine Unternehmerin eine Offerte vorgelegt. Aktuell handelt es sich um ein schriftliches Angebot für die Platzierung einer kostenpflichtigen Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“. Günstig sind solche Anzeigen nicht. Der Nettopreis für eine Auflage soll laut des Dokuments 499 EUR. Hinzu sollen eine Farbpauschale 199 EUR, eine Satzpauschale 299 EUR und eine Versandpauschale in Höhe von 34,50 EUR kommen.

Auftragnehmer wäre eine Firma namens „Stadt Marketing“. In der Fußzeile der Offerte ist eine Adresse zu lesen: Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446. Die dazugehörige Homepage „derstadtmarketing.de“ gibt wenig Informationen her, vertröstet stattdessen mit dem Hinweis, dass sich die Webseite gerade im Aufbau befindet.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Offerte, ein unverbindliches Angebot. Auch wenn das Logo der Firma aufzeigt, die das Schriftstück erhalten hat, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit kein Vertragsverhältnis. Dieses kann sich aber ändern, wenn Unternehmer das Dokument unterschreiben und zurücksenden.

Vertrag für kostenpflichtige Anzeigen wird erst bei Rücksendung geschlossen

Aus den Auftragsbedingungen der Offerte: „Der Vertrag beginnt mit der Erteilung des Auftrages (…) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Verträge/Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten (…) Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahre und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig.“

Weiter heißt es: „Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Die folgenden Auflagen werden in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten auferlegt (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“.

Scan: Stadt Marketing Offerte / NOV 2020
Stadt Marketing Offerte / NOV 2020


Für Gewerbetreibende bedeutet dies: Kosten entstehen erst, wenn diese Offerte an die Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446 via Fax oder Email (info@derstadtmarketing.de) zurückgesandt wird.

In so einem Fall werden insgesamt drei Werbeanzeigen berechnet. Das ist insgesamt eine Summe von mehr als 3.000 EUR. Eine hohe Summe für eine Werbeanzeige, deren Werbeeffekt nur schwer nachweisbar sein könnte./p>

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von „Stadt Marketing“ erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.