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Freitag, 13. Februar 2026

Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente

Wo beginnt Urlaub? Manche würden sagen im Flugzeug, an einem bestimmten Tag, oder gar erst am Reiseziel. Das Onlineportal „Reisezeit-Momente“ von der Reisezeit LLC stellt jedoch klar: „Urlaub beginnt hier“. Wir wurden von einem Gewerbetreibenden auf diese Plattform aufmerksam gemacht. Wir warfen einen Blick auf das Angebot und die Kosten.

Titel: Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente


Reisezeit-Momente: Urlaub nur in Brandenburg?

Die Reisezeit LLC soll laut den Ausführungen auf ihrem eigenen Portal das Ziel verfolgen einer der „führenden Anbieter von Ferienunterkünften in Deutschland“ zu sein. Interessenten aus dem können demzufolge über das Portal „Reisezeit-Momente“ die passende Ferienwohnung für den nächsten Urlaub buchen. Bei den Recherchen zu diesem Beitrag scheint sich die Suche jedoch nur auf Brandenburg zu beziehen; zumindest gibt das das Suchfeld bestimmte Kriterien vor (siehe Screenshot):

Screenshot: Reisezeit-Momente Suche
Quelle: reisezeit-momente.com / Feb 2026

Die Betreiberin beantwortet auf ihrem Portal ebenfalls die Frage „Warum Reisezeit LLC?“, doch anstatt sich an die potentielle Urlauber und Urlauberinnen zu richten, fokussieren sich die Antworten viel mehr auf die Anbieter von Ferienunterkünften und somit die eigene Kundschaft. Das Portal soll demzufolge „benutzerfreundlich“ sein und eine „mühelose“ Präsentation der zu bewerbenden Unterkunft ermöglichen. Des Weiteren soll es mit einem Inserat möglich sein, „durch die Vermietung der Ferienunterkünfte nachhaltig und sicher Einkommen zu erzielen“. Ob es auch ohne Inserat möglich wäre?

Frust über Vertragsabschlüsse

Die Meinungen auf Bewertungsportalen sind zum aktuellen Stand (13.02.2026) überwiegend negativ. Es ist in den Bewertungen häufig von unerlaubter Telefonwerbung die Rede und ungewollten Vertragsabschlüssen: https://de.trustpilot.com/review/www.reisezeit-momente.com

Ein Betroffener meldete sich bei uns und teilte ebenfalls seine Erfahrungen mit. Es wurde ebenfalls eine Vertragsbestätigung via E-Mail zugestellt; zuvor soll eine „kostenfreie Testphase“ vereinbart worden sein. Genau da liegt oft das Problem, was erst durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich wird. Denn da ist zu erfahren, dass es nach Ablauf der Testphase zum kostenpflichtigen Vertrag kommt, sofern nicht innerhalb des Testmonats gekündigt wird:

„Kündigung während der Testphase: Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase muss der Vertrag schriftlich mit Originalunterschrift bei Reisezeit eingehen. Erfolgt innerhalb der Testphase keine frist- und formgerechte Kündigung, läuft der Vertrag automatisch mit der vereinbarten Laufzeit von 12 oder 24 Monaten weiter“, Quelle: https://www.reisezeit-momente.com/term_conditions.php (Letzte Abruf 13.02.2026) 

Unterstützung bei Einträgen in Firmenverzeichnisse

Kam es durch einen Werbeanruf oder ein Onlineformular zu einem ungewollten Vertragsabschluss für einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 5. August 2025

Glücksfreunde24 – Weiterhin Cold Calling unter neuer Bezeichnung

Vor einem Jahr berichteten wir über einen „Gewinnspielservice“, der mit Cold Calls versuchte, Kunden für ihr Angebot zu finden. Jetzt wurde uns das Schreiben von Glücksfreunde24 vorgelegt – ein bekanntes Angebot mit einem frischen Namen.

Titel: Glücksfreunde24 – Weiterhin Cold Calling unter neuer Bezeichnung


Über Glücksfreunde24 mit bekannten Inhalten

Wenn einem eine Situation oder ein bestimmter Ablauf bekannt vorkommt, ist oft von einer Déjà-vu-Erfahrung die Rede. Wir möchten behaupten, dass wir ebenfalls ein solches Erlebnis hatten, als uns ein Mitglied über die Seite Glücksfreunde24 informierte.

Vor weniger als einem Jahr berichteten wir noch über die Seite Glückspilot24, weil sich Verbraucher und Verbraucherinnern über Abbuchungen wunderten. In den aktuell vorliegenden Unterlagen des Absenders Glücksfreunde24 kam es nach unserem Wissen noch zu keinen Abbuchungen. Trotzdem schauten wir uns das Schreiben genauer an.

Zu unserem Erstaunen stellten wir bei unserem Besuch fest: das gesamte Erscheinungsbild kommt uns doch arg bekannt vor. Vom Angebot bis hin zum Aufbau der Webseite, es erscheint zum Verwechseln ähnlich.

Exklusive Vorteile - alles wie gehabt

Maximale Gewinnchancen! Tägliche Chance auf die Millionen! Luxusautos, Traumreisen und und und – all das klingt nicht nur arg bekannt, sondern wurde für die Webseite Glücksfreunde24.com übernommen.

Screenshot gluecksfreunde24.com / Juli 2025
Screenshot gluecksfreunde24.com / Juli 2025

Screenshot glueckspilot24.com / Sep 2024
Screenshot glueckspilot24.com / Sep 2024

Unsere Recherche brachte zutage, dass als Betreiberin im Impressum weiterhin die gleichen Inhalte vermerkt sind. Auf Glücksfreunde24 zeichnet sich weiterhin die EPIRUS HYDRO IKE, MICHAIL AGGELOU 18, 45332 IOANNINA – in Griechenland verantwortlich. Als deutsche Postanschrift des Kundenservices ist weiterhin eine Düsseldorfer Postfach-Adresse angegeben. Es scheint somit, als ob es schlicht und einfach einen Namenswechsel gab.

Das steht im Anschreiben

„Herzlich Willkommen in unserer außergewöhnlichen Gemeinschaft von Gewinnchancen“, heißt es in der Begrüßung des Briefes, den ein Verbraucher erhalten hat. Absender ist wie erwähnt „Glücksfreunde24“ vom Düsseldorfer Standort.

Es geht „vielversprechend“ weiter. Der Empfänger soll nicht nur ein oder zweimal pro Woche, sondern „quasi mehrmals täglich“ in den Lostopf geworfen werden. Welcher Lostopf, welche Gewinnspiele und so weiter sind Fragen, die nicht beantwortet werden. Viel mehr wird verkündet: „Jeden einzelnen Tag könnten Sie unglaublich 1 Million Euro gewinnen!“

Scan: Anschreiben Glücksfreunde24 / Juli 2025
Anschreiben Glücksfreunde24 / Juli 2025


Diese „revolutionäre Art“, das Glück zu versuchen ist natürlich nicht umsonst. Glücksfreunde24 schreibt, dass „wie vereinbart“ 4-wöchentlich im Vorraus per SEPA-Lastschrift ein Betrag in Höhe von 79,00 Euro eingezogen wird.

Vertragsschlüsse durch Werbeanrufe

Wie zuvor möchten wir an dieser Stelle die AGB der Glücksfreunde24 zitieren, um Klarheit über mögliche Vertragsschlüsse zu erlangen. Wir zitieren: „Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sowohl online als auch telefonisch bestellen. Bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde alle relevanten Details und Preise mündlich genannt“. Außerdem heißt es: „Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters zustande. Im Falle einer telefonischen Bestellung bestätigt der Kunde mündlich, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.“ Zitatende.

Ein Vertragsschluss über die Webseite selbst ist nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht vorgesehen. Somit können wir die jeweiligen Preise und Gebühren nicht beurteilen, da diese erst im Verkaufsgespräch genannt werden. Es erscheint fraglich, ob die angerufenen Verbraucher und Verbraucherinnen überhaupt vorher ihr Einverständnis gegeben haben, dass sie für diese Werbeanrufe kontaktiert werden dürfen.

Wie sollte man reagieren?

Wie gehabt: Prüfen Sie aktuelle Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten. Es ist nicht unmöglich, dass ein unbekannter Dienstleister regelmäßig bestimmte Summen abhebt. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen. 

Der Anbieter könnte zum Nachweis aufgefordert werden, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll. Natürlich bieten wir weitere Informationen und Hilfe. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Donnerstag, 25. Juli 2024

Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Erneut wurde ein Gewerbetreibender via Cold Call kontaktiert, was zu einem unerwarteten Vertragsschluss führte. In dem Verzeichnis der sogenannten Wirtschafts- und Gewerbeauskunft soll nun für 12 Monate sein Premium Business Eintrag gelistet sein. Wir berichten hier über seine Erfahrungen.

Titel: Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Was ist die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

„Wir bringen Ihr Business nach vorn“ heißt es vielversprechend auf der Webseite der sogenannten „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ (Url: https://wirtschaftsundgewerbeauskunft.online, letzter Abruf 22.07.2024). Unser erster Eindruck: es handelt sich bei diesem Angebot um ein Branchenverzeichnis, welches Gewerbetreibenden kostenlose sowie auch kostenpflichtige Firmeneinträge zur Veröffentlichung auf besagter Internetplattform anbietet.

Viel können wir über die Betreiber der Seite nicht herausfinden. Durch das Impressum erfahren wir, dass die „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ ihren gegenwärtigen Sitz in 4 Hurchington Drive, Bexhill-on-Sea, TN394UA, UK haben soll. Als Geschäftsform ist Sole Trader eingetragen – vergleichbar mit dem Einzelkaufmann.

Preise der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

Es gibt laut der Webseite aktuell drei Preiskategorien und somit drei Möglichkeiten, einen Firmeneintrag zu buchen.

  • Basis, kostenlos
  • Premium, 799 EUR, 12 Monate
  • Business, 1.399 EUR, 24 Monate

Die Kategorien unterscheiden sich nicht nur offensichtlich durch die Kosten und Laufzeiten, sondern auch durch die zusätzlich angebotenen Features. Im Gegensatz zum Basis-Eintrag, der nur die jeweilige Firmenvorstellung, einen Standort und eine Kategorie beinhaltet, soll ein Premium-Eintrag Optionen wie die Einbindung eines Logos oder Google-Maps bieten.

Besonders die Verknüpfung mit einem Google-Dienst löst bei uns die Frage aus, warum überhaupt ein Firmeneintrag in einem kostenpflichtigen Verzeichnis geschaltet werden soll, wenn via einem Google Business Eintrag eine kostenlose und effektive Alternative vorhanden sein könnte.

Angeblich bereits Kunde?

Wir wurden auf die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft aufmerksam, weil uns ein Gewerbetreibender seine Erfahrungen mitteilte. Im Juni 2024 wurde er telefonisch kontaktiert; Er schrieb uns folgenden Sachverhalt: 

„Im Vorgespräch wurde mir gesagt, dass meine Firma bereits Kunde sei und unser Vertrag zur Verlängerung ansteht. Aufgrund dieser Aussage stimmte ich dem Ganzen zu. Nach einer Prüfung wurde klar, dass ich niemals Kunde war…“

Scan: Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024
Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024


Fast 800 EUR werden in Rechnung gestellt

Tatsächlich erhielt der angerufene Gewerbetreibende wenige Tage darauf eine Rechnung für einen Firmeneintrag „Premium Business 12 Monate“ von der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft.

Wie am Bild erkennbar, wird die Summe in Höhe von 799,00 EUR gefordert. Wir prüften, ob der Eintrag überhaupt in diesem Verzeichnis dargestellt wird. Zur Veröffentlichung dieses Artikels ist der Eintrag auffindbar – doch scheinen teilweise die Inhalte des „Premium Business 12 Monate“ Firmeneintrags von der Homepage des Gewerbetreibenden kopiert. Wie ein solcher Eintrag einen Mehrwert für den zahlenden Kunden in Hinsicht auf Duplicate Content auf einem „frischen“ Onlineportal ohne nennenswerte Reputation bringen soll, können wir nicht beantworten.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

An dieser Stelle möchten wir allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels unsere Meinung zu Branchenverzeichnissen kundtun. Es beginnt meist mit einem Cold Call, einem Mail-Formular oder gar durch den Besuch eines Vertreters. In vielen Fällen werden Gewerbetreibende aus dem Nichts auf dem falschen Fuß erwischt, manchmal sogar mit nicht eindeutigen Aussagen in die Irre geführt. Das Ergebnis sind hohe Rechnungen, lange Laufzeiten und ein langwieriger Prozess, sich aus dem Vertragsknoten zu lösen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 23. Dezember 2021

Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder

Ein gewisser Hansa Verlag verschickte eine Offerte an einen Gewerbetreibenden. Es geht um die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige in einem Bürgerinformationsfolder. Der Preis hat es in sich: für insgesamt drei Auflagen sind über 3.000 EUR fällig.

Titel: Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder


Gewerbetreibender soll via Cold Calling kontaktiert worden sein

Gewerbetreibende erhalten unterschiedliche Angebote und Benachrichtigungen für B2B Geschäfte. Ein weiterhin beliebtes Mittel zur Kontaktaufnahme ist die Kaltakquise, oder auch „Cold Calling“. Ein Verbraucher meldete ich via Email bei uns, um uns über so einen Anruf zu informieren. Laut seiner Aussage soll ein gewisser Vertrag auslaufen.

Der Verbraucher schreibt uns via Email, Zitat: „Wir erhielten einen Anruf, in dem wir gefragt wurden ob wir unseren bestehenden Vertrag verlängern möchten oder diesen Auslaufen lassen möchten. Wir antworteten, dass wir keine Verlängerung wünschen, falls überhaupt ein Vertrag besteht. Wir wurden am Telefon gebeten das Formular im Anhang unterschrieben zurück zu senden, um den Vertrag kostenfrei auslaufen zu lassen“ Zitatende.

Wir geben an dieser Stelle nur den Inhalt der erhaltenen Email wieder. Ob dies tatsächlich so geschehen ist und ob die Aussagen getroffen wurden, kann nicht garantiert werden.

Verbraucher erhielt ebenfalls Email vom Hansa Verlag

Darüber hinaus liegt uns eine weitere Email vor, die am 17.12.2021 vom Hansa Verlag (info@hansaverlag.de) an den Verbraucher versandt wurde. Auch diese möchten wir zum besseren Verständnis vollständig wiedergeben, Zitat:

„Sehr geehrter Herr ********,

anbei senden wir Ihnen das Formular für das Jahr 2022. Nach Überprüfung Ihrer Firmendaten und die geschilderten Punkte

- Veröffentlichungsgebiet

- Werbejahr

- und die genannten Mediendaten

schicken Sie uns das Formular unterschrieben zurück.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

HansaVerlag

A*** B***

Rückfax: 02331-910 69 309

Rückruf : 0176-934 63 050“

Zitatende. 

Über 3.000 EUR für einen Anzeigenauftrag

In der Mail wurde ein Anhang mitgeschickt, der uns ebenfalls vorliegt. Es handelt sich hierbei um einen Anzeigenauftrag bzw. eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“, bereitgestellt vom Hansa Verlag. Wird dieses Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – zu insgesamt drei Auflagen.

Der Preis je Auflage: 499,00 EUR, plus 199,00 EUR Satzpauschale und eine Versandpauschale von 34,50 EUR. Macht für alle drei Auflagen einen Gesamtpreis von insgesamt 3.094,50 EUR. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Scan: Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021
Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021


Viel ist über den Hansa Verlag nicht bekannt

Über den Auftragnehmer Hansa Verlag ist nicht viel bekannt. Die genannte Email-Adresse verweist auf die URL hansaverlag.de, die aktuell jedoch nicht zu erreichen ist (Stand 22.12.2021). Zumindest erhielten wir bei unserem Besuch eine Fehlermeldung und konnten so keine weiteren Informationen über das Unternehmen einsehen. Auf der Offerte selbst erfahren wir auch nur wenig. Neben der Nummer für das Rückfax ist in kleinen Lettern eine Adresszeile im unteren Bereich der Offerte: „Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Die Adresse kennen wir von der Firma „Media Concept Verlag-Service“.

Hilfe und Kontakt

Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Offerte vom Hansa Verlag via Fax oder Mail erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt auf!

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 19. Dezember 2016

Cold Calling | Erfahrungen mit c-net e-commerce UG & Co KG

Heute erhielt Verbraucherdienst e.V. einen Anruf von der Rufnummer 0241-927888-894 durch einen gewissen Herrn S. Der Anrufer teilte in dem Telefonat mit, dass er sich im Auftrag von "Google AdFame" melde und ein Vertragspartner der Firma Google wäre. Es ginge um unseren Internetauftritt; dieser wurde laut Herrn S. durch Google geprüft und Google AdFame könnte für unsere Homepage ein optimales Ranking (Seite 1, Platz 1) anbieten.

Titelbild: c-net e-commerce UG & Co KG


Die Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V. suchte während des Gesprächs via Suchmaschine besagte "Google Adfame". Durch die Suche stellte sich heraus, dass die dazugehörige URL adfame.de lautet, im Impressum dieser Seite ist die Firma c-net e-commerce UG & Co KG aus Aachen mit dem Geschäftsführer M. R. Tondrou genannt. Laut der Homepage adfame.de ist weder ersichtlich, dass die Firma c-net e-commerce UG & Co KG eine Tochter von Google ist, noch geht hervor, das diese ein Vertragspartner von Google ist.

Auf Nachfrage hin einfach aufgelegt


Nach unserer Meinung wurde aber genau dieses durch den Anrufer suggeriert. Herr S. stellte uns gegenüber nicht klar, dass er im Auftrag der Firma c-net e-commerce UG & Co KG tätig ist. Die Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V. machte den Anrufer Herrn S. dahingehend aufmerksam, dass er nicht die Firma Google AdFame sei und auch nicht im Auftrag von Google anrufe - sondern im Auftrag der Firma c-net e-commerce UG & Co KG. Ein solches Geschäftsgebaren sei "irreführend und wettbewerbswidrig". Der Anrufer antwortete darauf: "Er sei ja nur Mitarbeiter".

Daraufhin bat die Vorstandsvorsitzende um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer. Herr S. bestätigte mit "Ich verbinde Sie mit meinem Vorgesetzten", im Anschluss wurde der Hörer übergeben, worauf sich ein Herr R. meldete. Auf Nachfrage hin, dass wir doch gerne den Geschäftsführer sprechen möchten, teilte Herr Richter mit: "der wäre nicht zu sprechen". Zudem richte sich das Angebot "nur an Gewerbetreibende" und legte den Hörer einfach auf. Daraufhin versuchten wir die oben genannte Rufnummer erneut zurückzurufen, doch leider ohne Erfolg.

Adwords-Kampagnen via Telefon


Stattdessen nutzte Verbraucherdienst e.V. die angegebene Rufnummer im Impressum den verantwortlichen Geschäftsführer zu erreichen. Es wurde durch einen Herrn J. mitgeteilt, dass dieser "nicht mehr im Hause sei" und ob er helfen könne. Die Vorstandsvorsitzende konfrontierte Herrn J. mit den zuvor gehörten Aussagen, die im Gespräch mit Herrn S. und dem Callcenterleiter Herrn R. getätigt wurden.
Herr J. erwiderte, dass die beauftragten Callcenter gewisse Vorgaben hätten, aber die nicht dazugehören würden. Sie wären eine Firma, die mittels Telefon "Adwords-Kampagnen anbieten" würden, bei denen sehr wohl "die Möglichkeit bestehen würde, auf Platz 1 im Ranking bei Google" zu kommen. Zum Abschluss teilten wir Herrn J. mit, dass wir einen Artikel zu den dubiosen Anruf seines Unternehmens veröffentlichen würden, er möge bitte seinen Geschäftsführer informieren.

Was bietet c-net e-commerce UG & Co KG an?


Laut ihrer Homepage adfame.de bietet der Online Marketing Vertrieb c-net e-commerce UG & Co KG folgende Produkte an:

Eintragung in Branchenbücher: wobei hier Branchenbücher wie "GoYellow", "golocal" und "Stadtbranchenbuch" genannt werden. Hier möchten wir anmerken, dass dort die Einträge von jedem Gewerbetreibenden kostenlos vorgenommen werden können.

Des Weiteren werden Einträge in soziale Medien wie Facebook und Foursquare angeboten; auch hier ist die Erstellung eines Profils (auch für Gewerbetreibende) kostenlos und erfordert höchstens etwas Zeit.

Ebenfalls bietet die Firma c-net e-commerce UG & Co KG unter der URL adfame.de Eintragungen in Navigationssysteme wie "TomTom", "Here" und im Bewertungsportal "Yelp" an.
Erstellungen von Adwordskampagnen und Webseiten können außerdem von der Firma c-net e-commerce UG & Co KG erfolgen.

Unsere Meinung


Verbraucherdienst stellt sich die Frage, warum gegenüber den angerufenen Gewerbetreibenden (siehe Telefonat mit Verbraucherdienst e.V. am 16.12.2016) verschleiert wird, dass die Firma c-net e-commerce UG & Co KG Neukunden für ihre auf der Homepage angepriesenen Dienstleistungen sucht? Dabei wirkt das Unternehmen in Hinsicht auf die Homepage (adfame.de) auf dem ersten Blick seriös.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Donnerstag, 15. September 2016

LottoBoxx aus Luzern - Auf der Jagd nach Teilnehmern

LottoBoxx aus Luzern mit Sitz in der Schweiz macht Jagd auf Teilnehmer für Lottotippgemeinschaften. Die Bewerbung für die Teilnahme an einer Tippgemeinschaft wurde mittels eines unerwünschten Werbeanrufs durchgeführt. Es ist bei derartigen Offerten anzuraten, den Hörer aufzulegen!

Titelbild: LottoBoxx aus Luzern - Auf der Jagd nach Teilnehmern


Unerwünschten Werbeanrufen durch LottoBoxx


In den letzten Tagen gehen häufig Verbraucherbeschwerden bei uns ein. Bei den Beschwerden dreht es sich um unerwünschte Werbeanrufe einer Firma namens „LottoBoxx“. Unerwünschte Werbeanrufe, auch sogenannte Cold Calls, sind in Deutschland gegenüber Verbrauchern untersagt. Trotzdem wird diese Untersagung von Firmen umgangen, die Ihren Sitz im Ausland haben. Eine Verbraucherin übermittelte zu Veröffentlichungszwecken Unterlagen der LottoBoxx aus Luzern. Nach Aussagen der Verbraucherin wurde diese ungefragt durch die LottoBoxx angerufen. In dem Werbegespräch soll laut der Verbraucherin der anrufende Mitarbeiter der LottoBoxx behauptet haben, dass eine Teilnahme bereits existieren soll und diese gekündigt werden kann. Nachdem die angerufene Verbraucherin die Kündigung bejaht haben soll, wurde durch den Anrufer ein Datenabgleich vorgenommen. Bei dem Datenabgleich lag laut der Verbraucherin dem Anrufer der LottoBoxx die Bankverbindung bereits vor. Bitte beachten Sie: es werden die Aussagen der Verbraucherin wiedergegeben; ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, kann von hier aus nicht geprüft werden.

„Herzlich Willkommen bei der Lottoboxx“


Das uns vorliegende Anschreiben der Lottoboxx beschreibt die Teilnahme an dem Gewinnspiel. So wird der Teilnehmer in eine Art „Gemeinschaft“ vermittelt, in der monatlich max 1.080 Zahlenreihen bei der europäischen Lotterie „Euromillionen“ gespielt werden sollen.
Der Kostenpunkt: 69,00 EUR pro Monat, die via SEPA Lastschrift von einer Firma namens „Paymentworld Europe Ltd“ eingezogen werden soll. Für diese Abbuchung liegen die Kontodaten bereits vor. Die Verbraucherin, die uns diesen Fall schilderte, wollte den Vertrag laut ihrer Aussage kündigen. Ihre Briefe kamen zurück („Empfänger konnte nicht ermittelt werden“) und ihre Anrufe endeten auch bei der Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“. Auch die Webseite (lottoboxx.de) zeigt neben einer Baustelle nur eine E-Mail-Adresse an. (Stand 14.09.2016)

„Bartleby International Ltd. sagt Danke“


Verbraucherdienst e.V. wurden die Dokumente zur Lottoboxx, inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Berichterstattung vorgelegt.
So ist den AGB zu entnehmen, dass die Firma Bartleby International Ltd. (Palm Grove House, P.O. 438, Road Town, Tortola) als Treuhänder bevollmächtigt ist. Bartleby International Ltd. vermittelt u.a. die Verträge unter den Teilnehmern der Lottogemeinschaft, der sogenannten Lottoboxx.

Die AGB sind laut unserer Einschätzung als fragwürdig anzusehen. So steht dort zum Beispiel zum Thema Beteiligung:

„Der Treugeber ( Teilnehmer ) macht der Bartley International Ltd. – auch telefonisch – ein Angebot auf Beteiligung an der Lottoboxx. Der Teilnehmer ermächtigt die Bartley International Ltd. auch ohne schriftliche Einzugsermächtigung das jeweils tätige Beteiligungsentgelt (in diesem Fall 69,- EUR monatlich) von dem angegebenen Bankkonto des Teilnehmers einzuziehen. Der Vertrag kommt weder durch schriftliche Bestätigung der Bartley International Ltd. durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung PDF einsetzen oder ohne dass es eine schriftliche Bestätigung bedarf- mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes kommt.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Über die Laufzeit bzw. die Kündigung der Lottoboxx ist Folgendes festgelegt:

„Der Vertrag gilt jeweils 3 Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende der jeweils bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer Partei schriftlich gekündigt wird.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Was geschieht, wenn man in der Lottoboxx gewinnt?


Am Ende des Anschreibens wird der Verbraucherin suggeriert, dass sie mit der „GZG (Geld zurück Garantie)“ auf der „sicheren Seite“ sei. Das bedeutet, dass der Teilnehmer bei einem Monat ohne Gewinn den doppelten Spieleinsatz zurück erhalten soll. Zu diesem Thema gilt es, den Punkt „Verfall von Ansprüchen“ in den AGB zu beachten. Dort heißt es:

„Sämtliche Ansprüche auf Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Teilnehmers ( Treugebers ) gegenüber der Bartley International Ltd. verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monate nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Bartley International Ltd. mit Sitz Tortola geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach der 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtungsschreibens.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Wir fragen uns, wie das gelingen soll, wenn man die Betreiber nicht erreichen kann.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Lottoboxx? Wurden Sie auch via Cold Call kontaktiert? Haben Sie auch ein Anschreiben der Bartleby International Ltd. vorliegen? Gerne können Sie uns kontaktieren.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 27. November 2015

Symposion Publishing GmbH | Cold Call aus Düsseldorf?

Die Symposion Publishing GmbH aus Düsseldorf bietet eine breite Palette von E-Learning Kursen, Ebooks und Online-Bibliotheken an, die sich an Gewerbetreibende richtet. Mit Hilfe der Erzeugnisse von Symposion werden zum Beispiel Themengebiete wie „Projektmanagement“ sowie „Marketing-Controlling“ aufbereitet und zum Verkauf angeboten. Was passiert jedoch, wenn so ein Angebot fälschlicherweise an eine Verbraucherin gerichtet ist?


Symposion aus Düsseldorf – unerlaubte Werbeanrufe?


Zur Vorgeschichte: Symposion Publishing GmbH meldete sich telefonisch mit einem unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) bei Frau G., um drei Produkte aus dem gegenwärtigen Katalog (Stand 26.11.2015) als eine „Testbestellung mit Rückgaberecht“ anzubieten. Dabei handelte es sich um drei E-Learning Kurse aus drei unterschiedlichen Bereichen, die jeweils 498,00 EUR kosten sollen. Frau G. bestätigte dieses Angebot und erhielt daraufhin eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangscode. Dieser muss über entweder über einen Button („Jetzt kostenlos testen“) oder über eine URL, die man in den Internetbrowser eingibt, aktiviert werden. Mit den Worten „ein Klick und Sie sind drin!“ beginnt der Testlauf.
In dem Bestätigungsschreiben wird noch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Abo handelt und auch keine Folgekosten entstehen. Des Weiteren werden die Optionen des Rücktritts und des Kaufs erläutert. Abschließend folgt ein Hinweis, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde.

Ablauf der Testphase – Hohe Kosten


Frau G. ist selbst keine Gewerbetreibende, sondern Angestellte. Sie führte im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gespräch mit einer Symposion Mitarbeiterin und willigte in diesem Telefonat auf die Testbestellung ein. Da die Schreiben die Möglichkeit des Rücktritts bescheinigten und auch keine Abo- bzw. Folgekosten versprochen wurden, ging Frau G. von einer unkomplizierten Angelegenheit aus.
Trotz des Vorgesprächs nahm Frau G. das Angebot nicht an. Sie klickte weder auf den Banner („Jetzt kostenlos testen“) noch warf sie auch keinen Blick auf die Produkte, die zum Test angeboten wurden. Stattdessen hatte sie die Mails von Symposion ungelesen zur Kenntnis genommen, die jedoch nach dem Öffnen eine Lesebestätigung erhielten. Somit verstrich die Testphase ungenutzt.
Zwei Tage später erhielt Frau G. eine Rechnung von Symposium für die drei nicht getesteten Produkte. Die Begründung: Die Testphase sei abgelaufen und Frau G. hätte in dieser Zeit nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Somit wurden ihr die drei E-Learningkurse, die sie nicht nutzte, in Rechnung gestellt.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht


Aktuell ist die Lage wie folgt: Zwölf Tage nach der ersten Rechnung ging die erste Zahlungserinnerung an Frau G., in der noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelte. Somit sei die Rechnung, Zitat, „sowohl verbindlich als auch fällig gemäß unseren Lieferbedingungen, denen Sie für Ihr Unternehmen ausdrücklich zugestimmt haben.“
Demzufolge ist weiterhin ein Gesamtbetrag von 1613,52 EUR zu zahlen - für drei E-Learningkurse. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, doch da Frau G. keine Unternehmerin ist, dürfte sie vom Rücktritt Gebrauch machen können.
Was sagen Internetnutzer zu Symposion?

Bei den Recherchen zu der Firma Symposion Publishing stieß Verbraucherdienst e.V. auf einen Link des Portals „Tellows“, mit denen Telefonnummern zugewiesen werden können. Es wird unter einer Rufnummer aus Düsseldorf ein Bezug zu Symposion hergestellt. Die dort zu lesenden Kommentare sind überwiegender negativer Natur. Zum Beispiel wird in einem Kommentar auch die ebensolche Testphase beschrieben. Auch ist von „Aggressiver Werbung“ die Rede. (Quelle: Tellows http://www.tellows.de/num/021186693986)

Verbraucherdienst e.V. Informationen und Hilfe bei unerlaubten Werbeanrufen


Wir haben Erfahrungen mit Unternehmen, die Vertragsabschlüsse mittels unerlaubter Werbeanrufe erwirken. Wurden Sie auch von Symposion Publishing GmbH angerufen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können? Verbraucher und auch Gewerbetreibende finden bei uns eine Anlaufstelle, die sich um Sie und Ihre Rechte bemüht. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 29. Juli 2015

Cold Call verboten | Verbraucherdienst e.V. verurteilt die Praxis mit den unerlaubten Werbeanrufen

Seit dem Jahr 2009 sind unerwünschte Werbeanrufe (Cold Calls) verboten. Sowohl Verbraucher als auch Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer dürfen mit Cold Calls nicht mehr belästigt werden. Viele Cold Calls werden mit Gewerbetreibenden geführt, um kostenpflichtige Branchenbucheinträge mittels Bandaufzeichnung abzuschließen. Der vorliegende Artikel soll jedoch die vielfältigen Maschen der unerlaubten Werbeanrufe bei Verbrauchern beleuchten.

Cold Call verboten | Verbraucherdienst e.V. verurteilt die Praxis mit den unerlaubtem Werbeanrufen


Unerwünschte Werbeanrufe sind seit dem Jahr 2009 verboten


Im Jahr 2009 änderte der deutsche Gesetzgeber die Handhabung mit dem sogenannten Cold Call. Bis zu diesem Jahr wurden unerlaubte Werbeanrufe auch als erfolgreiches Marketingkonzept von diversen Unternehmen gebraucht. Heutzutage ist allerdings ein Cold Call-Anruf kein Kavaliersdelikt mehr, denn hohe Geldstrafen bis zu 300.000 EUR können seit dem Jahr 2013 wegen verbotener unerwünschter Telefonanrufe verhängt werden. Trotz dieser hohen Strafen blüht weiterhin das Geschäft mit der unerwünschten Telefonwerbung (Cold Call) in Deutschland. Auch dieses Jahr werden noch mehrere Tausend Verbraucher durch einen nicht vorher beauftragten Telefonverkäufer angerufen, der Ihnen anschließend ungefragt ein Produkt oder eine Dienstleistung am Telefonhörer verkaufen möchte. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Branchenbuch-Anbieter nutzen oft den verbotenen Cold Call-Anruf


Das Ziel eines verbotenen Cold-Call-Anrufs ist in der Regel der Abschluss eines Fernabsatzvertrags (§ 312b BGB) durch den Verkauf eines möglicherweise überteuerten Produktes oder einer fragwürdigen Dienstleistung. Ein Beispiel für solch eine Dienstleistung wäre ein Branchenbucheintrag, der per Cold Call samt anschließender Bandaufzeichnung am Telefon vertrieben wird. Der Haken bei so einem Vertrag ist für dem Gewerbetreibenden jedoch, dass diesem in der Regel nicht widersprochen werden kann. Auch wenn ein Verbraucher einen Vertrag mit einem Branchenbucheintrag abschließt, wird dieser anschließend wie ein Gewerbetreibender behandelt.

Legen Sie Ihr Telefon bei einem verbotenen unerwünschten Werbeanruf auf


Wenn Ihnen ein Schnäppchen oder ein großer Gewinn am Telefon per Cold Call versprochen wird kann es sich um einen Fall von Gaunerei und Bauernfängerei handeln. Auch wenn dem Verbraucher die per verbotenem Cold Call versprochene Botschaft zuerst sehr erfreulich erscheint, sollten die Finger davon gelassen werden. Arglose Verbraucher laufen sonst Gefahr, in die Fallen der Gauner und Bauernfänger zu tappen. Als aufgeklärter Verbraucher ist es immer sinnvoller, das Telefon aufzulegen, sofern Sie von einem verbotenen Cold Call-Gespräch belästigt werden.

Cold Call vom Energieversorger


Eine weit verbreitete Masche - hinsichtlich eines verbotenen Cold Call-Anrufes - ist, wenn ein unbekannter Anrufer angibt, dass er bei einem bekannten Energieversorger arbeiten würde. Das Ziel dieses Anrufers ist jedoch nicht die Beratung des Verbrauchers, sondern der eilige Tarifwechsel des angerufenen Konsumenten. In der Regel entpuppt sich später der am Telefon bestellte Vertrag als eine böse Kostenfalle. Denn anstatt dem Verbraucher einem günstigeren Tarif zu verkaufen ist dieser dann meist teurer. Dazu stammt der neu abgeschlossene Vertrag noch von einem anderen Energieunternehmen. Erst wenn die schriftlichen Vertragsdokumente mit der Post an den neu eingetragenen Kunden verschickt werden, fällt der „Schwindel“ des Cold Call-Verkäufers auf.

Cold Call für eine Zeitschriften-Testlieferung


Seien Sie immer misstrauisch, wenn Ihnen am Telefon mittels verbotenen Cold Call eine kostenlose Testlieferung für ein Zeitschriftenabonnement angeboten wird. In der Regel wird bei der versprochenen Testlieferung dem angerufenen Verbraucher nicht gesagt, dass sich dieses später als ein teures Zeitungs- oder Zeitschriften-Abonnement entpuppt. Eine Kündigung des entstandenen Vertrags hinsichtlich einer Zeitung oder einer Zeitschrift ist in der Regel nur nach deren AGB – zum Beispiel nach ein oder zwei Jahren Bezug - möglich. Der Konsument bzw. der Verbraucher ist dann leider in eine Kostenfalle getappt.

Cold Call vom selbsternannten „Datenschützer“


Manche selbst ernannte „Datenschützer“ machen sich die Angst der Konsumenten vor unerlaubter Telefonwerbung zunutze, indem diese meist fragwürdigen Unternehmen mit einem „Datenzentralregister“ und dem dazugehörigen „Schutz“ davor am Telefon werben. Wird allerdings am Telefon ein rechtskräftiger Vertrag mit dem meist arglosen Verbraucher abgeschlossen, ist es dann oft schon zu spät. Auf jeden Fall sollten Sie Ihr Telefon auflegen, wenn Sie einen verbotenen Cold Call-Anruf wegen der angeblichen Entfernung von Telefonwerbung erhalten haben. Rechnungen und / oder  Mahnungen bei Nichtzahlung, die auch schon einmal mehrere Hundert Euro betragen können, werden dann bei einer möglichen Nichtzahlung zu Ihnen nach Hause geschickt. Die am Telefon angebotene Dienstleistung des Cold Call-Verkäufers ist häufig nicht für den angerufenen Verbraucher nachvollziehbar.

Cold Call wegen möglichen Gewinn


Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen ein Anrufer mittels verbotenen Cold Call die direkte Auszahlung eines möglichen Gewinns verspricht. Werden für die angebliche Auszahlung Ihres Gewinns Ihre geheimen Daten für Online-Banking verlangt, sollten Sie sofort Ihren Hörer auflegen. Denn in der Regel existiert der versprochene Gewinn des Anrufers nicht. Ein Gewinn ist grundsätzlich nicht mit einer Vorauszahlung des Gewinners verbunden. Wenn Sie trotzdem Ihre intimen Daten einem Fremden am Telefon bekannt geben, kann im schlimmsten Fall Ihr Konto leer geräumt werden.

Cold Call wegen Ihrer Online-Banking-Daten


Zurückhaltung Ihrerseits ist angesagt, wenn Sie ein vermutlich gefälschtes Schreiben von Ihrer Bank in Ihrer Post gefunden haben. Darin wird angekündigt, dass Ihre persönlichen Zugangsdaten bezüglich Online-Banking via Cold Call überprüft werden sollen. Sollte sich einige Zeit später der angebliche Bankmitarbeiter bei Ihnen melden, ist es wichtig, diesem Unbekannten keine persönlichen Zugangsdaten für Ihre Bankgeschäfte zu übermitteln. Ein seriöser Bankmitarbeiter von Ihrer Bank ruft Sie niemals am Telefon via Cold Call bei Ihnen an um anschließend Ihre Telefon-PIN, Online-PIN und / oder TANs (Transaktionsnummern) zu erfragen. Denn der Bankangestellte von Ihrer Bank hat Ihre Daten als Kunde bzw. als Verbraucher schon längst vorliegen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Verbraucherdienst e.V. kann bezüglich der zahlreichen Cold Call-Praktiken kontaktiert werden


Es ist immer empfehlenswert, sich bei Ihrer Bank sich zu melden, wenn Dritte – zum Beispiel via verbotenem Cold Call – an Ihre persönlichen Online-Banking-Daten gelangt sind. Lassen Sie Ihre Telefon-Banking-PIN oder andere wichtige Daten sofort ändern. Verbraucherdienst e.V. kann ebenfalls von Verbrauchern, die in eine böse Kostenfalle mittels eines Cold Call-Anrufs getappt sind, kontaktiert werden. Verbraucher können uns gerne am Telefon bzw. mittels E-Mail kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 3. Juni 2015

Branchenbuch | TeleMedien Verlag | www.adressverzeichnis.info


Der TeleMedien Verlag mit Sitz in San Agustin, Spanien, verschickt derzeit Rechnungen für einen Eintrag in das Branchenbuch www.adressverzeichnis.info - in Höhe von 353,04 Euro. Verbraucherdienst e.V. warnt vor dubioser Abzocke von den kanarischen Inseln.

Branchenbuch  TeleMedien Verlag  www.adressverzeichnis.info unternehmerdaten.com


Update 30.05.2016 - Neue Adresse von TeleMedien Verlag: unternehmerdaten.com


Der TeleMedien Verlag verschickt auch aktuell noch Rechnungen, die allerdings das Online-Branchenbuch "Unternehmerdaten vom Örtlichen" unter der URL unternehmerdaten.com betreffen. Das Impressum dieser Seite zeigt jedoch eine andere Firma, nämlich die Business Marketing S.L.U. mit Sitz in Gran Canaria.



Im Falle einer Rechnung des TeleMedien Verlags aus San Agustin ist Vorsicht geboten. Gefordert werden 354,04 Euro für einen Eintrag in das Online-Branchenbuch www.adressverzeichnis.info. Diesen Eintrag sicherte sich das Unternehmen angeblich durch Kaltaquise, einem sogenannten Cold Call. Doch besteht tatsächlich ein Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und des TeleMedien Verlags? Anscheinend werden Gewerbetreibende telefonisch getäuscht, indem sie laut des Anrufers bereits einen Branchenbucheintrag in Auftrag gegeben hätten. Eine Verlängerung von 24 Monaten wäre kostspielig, doch der Anrufer schlägt eine Verkürzung auf 12 Monate vor. Stimmt der Verbraucher dem zu, entsteht ein neuer Vertrag für einen Eintrag. Diese fragwürdige Geschäftstaktik und die daraufhin versandte Rechnung erscheinen höchst fragwürdig. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Screenshot www.adressverzeichnis.info | 03.06.2015

Weitere Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro Wolf


Überweist der Kunde die zuvor geforderte Geldsumme nicht, meldet sich das Inkassobüro Wolf mit einer Zahlungsaufforderung von insgesamt 712,23 Euro. Brisant ist, dass dieses Inkassobüro Wolf nicht in Deutschland als zulässiges Inkassounternehmen registriert ist. Ohne diese Berechtigung ist es dem Inkassobüro untersagt, Inkassodienstleistungen anzubieten.

Es ist zu vermuten, dass die gleichen Hintermänner, sprich der Telemedien Verlag aus San Augstin, hinter der Masche stehen. Das Inkassobüro Wolf gibt beispielsweise für die Überweisung die „Deutsche Bank“ an, die allerdings mit spanischen IBAN und BIC Nummern ( ESxxxx bzw. CAxxxx) versehen sind.

Auch wenn das Inkassobüro Wolf mit zusätzlichen Mahnkosten und sogar mit Pfändung des Kontos droht: Zahlen Sie die Forderung auf keinen Fall. In der Vergangenheit erreichten den Verbraucherdienst e.V. ähnliche Schreiben des dubiosen Inkassobüros:

Zahlungsaufforderung durch das Inkassobüro Wolf | 28.05.2015

Was ist zu tun bei einer Rechnung vom TeleMedien Verlag?


Erkennen Sie Ähnlichkeiten zu den Angaben in diesem Beitrag? Sollten Sie auch unwissentlich einen Branchenbucheintrag bei www.adressverzeichnis.info registriert haben, informieren wir Sie unverbindlich.. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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Dienstag, 26. Mai 2015

Örtliches Branchenregister | Branchenbuch aus Leipzig


Kennen Sie das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“? Nicht zu verwechseln mit dem Online-Telefonbuch „Das Örtliche“ der DeTeMedien der Telekom! Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V.  über den abgeschlossenen Vertrag mit dem Online-Branchenbuch aus dem Freistaat Sachsen.

„Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ ist der Werbeslogan des Branchenbuchs „Örtliches Branchenregister“


Mit dem Slogan „Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ wirbt das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ aus der sächsischen Messestadt Leipzig (Brünner Straße 10). Zielgruppe des Branchenbuchs mit der Webseite das-oertlichebranchenregister.de sind Gewerbetreibende. So ist zum Beispiel auf der Homepage (im § 11 AGB) zu lesen: „Laut § 13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da die S. Marketing Management ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt.“ Dadurch sei ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Gewerbetreibenden (laut Fernabsatzvertrag) zustande gekommen. Meist werden in der üblichen Hektik des Geschäftsalltags die AGB von den Gewerbetreibenden nicht beachtet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Vermarktung eines Eintrags in „Örtliches Branchenregister“ per Cold Call und zwei Telefonaten

Vermarktet wird ein Eintrag in das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ per sogenanntem Cold Call. So ist in den AGB zu lesen: „Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und aufzunehmen.“ Ebenso heißt es im § 1 AGB weiter: „Zwischen S. Marketing Management und dem Kunden kommt es zu einem verbindlichen Vertrag, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat (Kontrollgespräch) oder schriftlich der S. Marketing Management einen Auftrag erteilt.“


Rechnung für einen Eintrag in "Örtliches Branchenregister"

474,82 Euro für einen „Firmeneintrag“ in „Örtliches Branchenregister“


Laut der vorliegenden Rechnung unseres Mitglieds verlangt Herr Sypitzki, der Geschäftsführer des Online-Portals „Örtliches Branchenregister“, einen Gesamtbetrag über 474,82 brutto. Der geforderte Geldbetrag für einen sogenannten „Firmeneintrag“ setzt sich aus dem Nettobetrag über 399 Euro netto und den üblichen Mehrwertsteuersatz über 75,81 Euro zusammen. Der geforderte Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Postbank (BIC: PBNKDEFF), dessen Inhaber ebenfalls der Geschäftsführer Sypitzki ist, überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
Nutzen Sie die unverbindliche Hotline vom Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch einen kostenpflichtigen Vertrag mit der S. Marketing Management bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Portal „Örtliches Branchenregister“ abgeschlossen?



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Mittwoch, 1. August 2012

Voice 1 Direct Ltd – BaFin warnt

Schon in der Vergangenheit informierte Verbraucherdienst e.V. wiederholt vor vermeintlich lukrativen Aktien, die per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) angeboten wurden. Werden derlei Anbietern konkrete und fachkundige Fragen zu ihrem Angebot und ihrer Vorgehensweise gestellt, erhält der Verbraucher selten hinreichend Auskunft. Aktuell warnt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor Aktien des Unternehmens Voice 1 Direct Ltd (ISIN CA92862M1059 / WKN A1H 50C). Unter anderem wird seitens der Behörde vermutet, dass irreführende oder unrichtige Angaben zur Aktie Voice 1 Direct im Rahmen der Cold Calls gemacht werden könnten. Weiterlesen zur Aktie Voice 1 Direct  .  Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


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