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Mittwoch, 25. Mai 2016

FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern

Das Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing betreibt unterschiedliche Online-Verzeichnisse, wie u.a. „firmen.tv“. Gewerbetreibende legen uns Rechnungen für einen „Top Eintrag“ über 500 EUR oder für einen „Premium-Eintrag“ über 2.480 EUR netto bei 6 Jahren Laufzeit vor. Insgesamt soll dieser Gewerbetreibende also über 10.000 EUR bezahlen. Wir haben uns die Produkte angesehen.

Beitragsbild: FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern


FirmenABC Marketing GmbH – Top Einträge für mehr als 500 EUR

Ob das Angebot der FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing für Gewerbetreibende von Nutzen ist, müssen die jeweiligen Kunden selbst beurteilen. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und Kunde von FirmenABC legte uns eine Rechnung des Unternehmens vor, in der die Zahlung einer „einmaligen Freischaltgebühr TOP-EINTRAG PH+FTV“ gefordert wird. Für insgesamt 595,00 EUR wurden laut der Unterlagen u.a. Präsentationen auf den Plattformen „partnerhandwerker.de“ und „firmen.tv“ geschaltet. Neben Text, Fotos, Logo, Homepage soll eine E-Mail Verlinkung angezeigt werden.

Unser Mitglied wurde laut eigener Aussage von mehreren Verzeichnissen angeschrieben und auch via Cold Call angerufen. Aufgrund der zahlreichen Rechnungen und angeblichen Aufträge verlor der Gewerbetreibende den Überblick. Somit ist es für uns auch leider nicht bekannt, wie der Kontakt zur FirmenABC Marketing GmbH zustande kam. Die Internetrecherche nach dem Unternehmen brachte zutage, dass die uns vorliegende Telefonnummer der FirmenABC Marketing GmbH Ergebnisse liefert. Unter dem Portal „Tellows.de“ (http://www.tellows.de/num/086547702220) kann sich jeder selbst ein Bild machen.

FirmenABC Marketing GmbH betreibt aktuell mehrere Internet-Seiten. Bekannt sind uns folgende Adressen, Stand 10.02.2022:

  • firmen.tv
  • beratung.de
  • gastrotipps.de
  • partnerhandwerker.de

Branchenverzeichnisse buhlen um Kunden

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel daran interessiert, dass sich der Bekanntheitsgrad ihres Unternehmens erhöht. Offensichtlich eignen sich die Möglichkeiten des Internets ideal dazu, die Reichweite zu erhöhen. Einige Gewerbetreibende tun sich jedoch schwer, eine gute Google-Position für ihre Dienstleitung zu erhalten. In solchen Fällen können Branchenverzeichnisse und Online-Branchenbücher Abhilfe schaffen. Auf der Suche nach ortsansässigen Dienstleistern wie Handwerksbetrieben können solche Register hilfreich sein.

Wichtig: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt nicht „das“ Geheimrezept. Wenn Ihre Webseite mit den relevanten Keywords wie „Hundecafe“ oder „Straußenfarm“ plus jeweils Ort bereits auf Google oder Bing gefunden wird auf den ersten Positionen: Welche Verbesserung versprechen Sie sich dann? Und ist diese Verbesserung dann den Mehrpreis wert? Werbung ist ein schwieriges Geschäft. Einen Erfolg kann niemand versprechen. Begriffe wie Ad Impressions, Keywords und mehr können darüber nicht hinwegtäuschen.

Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Tagesspiegel

Auf dem Briefkopf wirbt Firmenabc mit wohlklingenden Kooperationspartnern. Wer möchte seinen Namen, seine Firma nicht auf höchst seriösen Portalen wie dem Handelsblatt präsentieren? Eine Million Ad Impressions pro Jahr werden versprochen – wer kann da schon nein sagen? Doch vorsicht: Ad Impressions sind keine Klicks auf Ihre Homepage. Anders als bei Google Ads zählt hier die angezeigte Werbeanzeige, nicht die konkret wahrgenommene oder angeklickten. Und hier stellt sich bereits die erste Frage: Sind Ihre Kunden denn auf diesen Plattformen unterwegs? Und welche Ad Impressions werden gezeigt? Ihre Webseite oder die Webseiten von denen? Wenn Sie ein Restaurant betreiben, nutzt Ihnen eine Ad Impression nichts, die jemand sieht der einen Handwerker sucht. Fragen Sie also immer genau nach: Was erhalte ich für mein Geld? Womit wird geworben? Potentielle Kunden von Fritzchens Frittenbude werden jedenfalls weder auf dem Handelsblatt oder dem Tagesspiegel nach ihm suchen.

Premium Eintrag auf Firmen.tv für 2.480 EUR - 6 Jahre lang!

Ein weiteres Mitglied schloss einen Premium-Eintrag auf Firmen.tv ab. Dafür erhält man einen Eintrag auf Firmen.tv, eine Million Ad Impressions, nach einem Jahr Informationen über die Leistung der Einträge, 3 Bilder auf seinem Eintrag. Jemand, der seine Webseite neu konzipiert hat und in einem schwierigen Umfeld tätig ist mag hiervon partizipieren. Unser Mitglied hingegen hat ein Alleinstellungsmerkmal, eine perfekt optimierte und gerankte Webseite. Man muss sich dann schon die Frage stellen: Was außer Rang 1 bei Google soll dieser Kunde noch erreichen?

Bemerkenswert waren aber die Verkaufsargumente: Man habe, so Firmen ABC, den Betrieb des Mitglieds für eine Auszeichnung ausgewählt, weil dieser außergewöhnlich und interessant sei und empfohlen worden sei. Dies würden nur wenige besondere Firmen erhalten. Den konkreten Tippgeber hingegen könne man leider nicht nennen. Wem schmeichelt nicht eine Auszeichnung für den Betrieb, in den man sein Herzblut steckt? Ob es wirklich einen Tippgeber gab, ist bis heute nicht aufgeklärt. Außerdem würde man noch ein Video vor Ort drehen. Das Gesamtpaket klingt verlockend. Doch brauche ich wirklich für 6x 2.480 EUR, also fast 15.000 EUR netto, diese Leistungen? Wer noch kein Imagevideo hat oder schlecht gefunden wird wird diese Fragen anders beantworten als gut aufgestellte Kunden. Letztlich muss jeder diese Abwägung Nutzen gegen Geld selbst treffen.

Keine langen Laufzeiten im Internet!

Scheuen Sie lange Laufzeiten im Internet. Die Änderung von Google von Desktop auf Mobile Web in der Priorisierung, besseres Ranking bei gesicherten Webseiten mit Zertifikat, abnehmende Bedeutung von Linkverzeichnissen (wer kennt noch Yahoo?), zunehmende Bedeutung von Videos oder neue Plattformen wie TikTok oder Instagram: Niemand weiß, welches Rezept nächstes Jahr noch funktioniert. Vielleicht sind wir in 6 Jahren alle in einem Metaverse oder einer virtuellen Realität unterwegs – in der dann niemand ein Branchenbuch liest, sondern ihren Betrieb virtuell besucht. Einen Nutzen haben Sie von einer langen Vertragsdauer niemals.

Gewerbetreibende und ihre Erfahrungen mit Branchenbüchern

Andere Branchenverzeichnisse nutzen unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls, um Gewerbetreibende an einen teuren Vertrag zu binden. So schilderten uns betroffene Mitglieder, dass angeblich bereits ein Geschäftsverhältnis zwischen den Gewerbetreibenden und uns bekannten Branchenbüchern bestehen würde und es einer Verlängerung und somit einer Unterschrift bedarf. In solchen Fällen stellte sich heraus, dass dies nicht gegeben war und man demzufolge einen frischen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auch noch unter Umständen verlängert, sofern man nicht fristgerecht kündigt.

Wichtige Ratschläge zum Abschluss

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht – auch nicht bei Verkaufsgesprächen am Telefon. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Bestellungen hinreißen, weder vor Ort noch am Telefon. Fragen Sie nach und lassen sie sich alle Erläuterungen und Versprechungen schriftlich geben. Bestehen Sie während der Laufzeiten auf regelmäßige Daten und Analysen des Erfolges Ihrer Kampagne oder Ihres Eintrages. Und: Lassen Sie sich ggf. unabhängig über Optimierungsbedarf auf Ihrer Webseite beraten. Denn nicht alles, was möglich ist, muss Ihren Zielen und Ihren Kunden bekannt und willkommen sein.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 10. Juli 2015

Telemedien Direkt UG | Freiheitsstrafe zur Bewährung für Betreiberin des Branchenbuchs

Über einen Branchenbucheintrag von der „Telemedien Direkt UG“ aus Siegburg informierte Verbraucherdienst e.V. bereits am 17.04.2013. (Siehe Link auf unserer Webseite Verbraucherdienst.com)

Telemedien Direkt UG - Branchenbuch

Ehemalige Branchenbuch-Betreiberin zu Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie Geldstrafe verurteilt


Die Zielgruppe des kostspieligen Branchenbuchs der "Telemedien Direkt UG" waren Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmer. Inzwischen erfuhr Verbraucherdienst e.V. durch einen Artikel im Bonner General-Anzeiger vom 02.07.2015, dass die ehemalige Betreiberin des Branchenbuchs der „Telemedien Direkt UG aus Siegburg“ zu einer Freiheitsstrafe von einen Jahr und zehn Monaten zur Bewährung sowie zu einer Zahlung über 1.500 Euro an die Landeskasse verurteilt ist. Die 36 Jahre alte Frau ist der „Gaunerei“ in einem besonders schweren Fall von dem zuständigen Richter für schuldig gesprochen worden. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Verkauf von Branchenbucheinträgen in einem Call-Center


Ende des Jahres 2011 wurde die Angeklagte in Deutschland von einem Gast in einem Café -in dem sie zu dem Zeitpunkt beschäftigt war - angesprochen, ob Sie in einem Call-Center arbeiten und dabei 3.000 Euro pro Monat verdienen wolle. Daraufhin arbeitete die heute 36jährige in dem Call-Center und verkaufte Branchenbucheinträge an Gewerbetreibende. Später wurde Ihr bei dieser Firma die Stelle als Geschäftsführerin angeboten, worauf sich Ihr monatlicher Verdienst bis zu 5.000 Euro im Monat steigerte.

Gründung der „Telemedien Direkt UG“ in Siegburg


Die dubiosen und gewinnbringenden Geschäftspraktiken mit den sogenannten Branchenbucheinträgen für Gewerbetreibende lockten der jungen Frau. Obwohl diese genau wusste, dass diese Tätigkeit dubios war, gründete sie die Firma „Telemedien Direkt UG“ in Siegburg. Von dort aus vertrieb die junge Frau fragwürdige Branchenbucheinträge, die in Wirklichkeit völlig „nutzlos“ waren. Die Gewerbetreibenden bekamen somit Rechnungen wegen des Branchenbucheintrags ohne „wirkliche Gegenleistungen“.

Hells Angels verhinderten den Ausstieg aus diesen „Business“


Durch die Tätigkeit bei der „Telemedien Direkt UG“ in Siegburg summierte sich ein hoher zweistelliger Euro-Betrag, der mit den Branchenbucheinträgen eingenommen wurde. Die Anklagte versuchte zwar aus diesen „Business“ auszusteigen, was ihr jedoch nicht gelang. Denn laut dem Beitrag des Bonner General-Anzeigers sei junge Geschäftsfrau von einem sogenannten „Thomas“ bedroht worden. Die „Hells Angels“ mit ihren Motorrädern wären dann gekommen, wenn sie versucht hätte aus dem „Branchenbuch-Business“ auszusteigen. Einige Zeit später war der von ihr eingesetzter Geschäftsführer nach „Thailand abgehauen“.


Verkauf der „Telemedien Direkt UG“ – Gründung der „Inkasso Enciclopedia“ auf den Kanaren


Im Jahr 2013 verkaufte die Frau die „Telemedien Direkt UG“ für 10.000 Euro an ihrem Teamleiter, der das Geschäft mit dem Branchenbucheinträgen fortführte. Daraufhin gründete die junge Frau auf den Kanarischen Inseln wiederum eine neue Firma. Diese nannte die Angeklagte „Inkasso Enciclopedia“ mit der die Geldforderungen der „Telemedien Direkt UG“ des Teamleiters beigetrieben wurden. Zu Ende des Jahres 2014 beendete die junge Frau auch diese Geschäftstätigkeit. Danach gründete die Abgeklagte einen „Büroservice“, den sie bis heute nachgeht. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Verbraucherdienst e.V. informiert Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmer über fragwürdige Branchenbucheinträge


Haben Sie auch einen Vertrag mit der „Telemedien Direkt UG“ abgeschlossen? Bekamen Sie eine Mahnung von der „Inkasso Enciclopedia“ aus Spanien? Verbraucherdienst e.V. aus Essen informiert Sie gerne über die dubiosen Geschäftspraktiken bezüglich eines höchstwahrscheinlich wertlosen Branchenbucheintrags. Zu ihren Fragen hinsichtlich eines offensichtlich nutzlosen Branchenbucheintrags stehen wir mit unseren Mitarbeitern am Telefon oder per E-Mail gerne zur Verfügung.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.



Dienstag, 7. Juli 2015

Euro-Branchen-Adressen | Branchenbuch aus der Klingenstadt Solingen

Haben Sie auch einen Vertrag mit dem Online-Branchenbuch „Euro-Branchen-Adressen“ aus der Klingenstadt Solingen abgeschlossen? Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Unternehmen gesammelt? Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V. bezüglich Ihres fragwürdigen Branchenbucheintrags möglich.

| Branchenbuch aus der Klingenstadt Solingen

„Euro-Branchen-Adressen“ aus der Klingenstadt Solingen – Stadtteil Ohligs-Aufderhöhe


Die Firmenadresse des Branchenbuchs „Euro-Branchen-Adressen“ ist laut Impressum (siehe Screenshot) auf der Landwehrstraße 102 in einem unscheinbaren mehrstöckigen Haus. Diese Adresse befindet sich im Stadtteil Ohligs-Aufderhöhe in unmittelbarer Nachbarschaft eines Autohauses und einer Eisenbahnbrücke der Strecke Köln-Wuppertal. Überquert der Fußgänger die Ampel samt der Eisenbahnbrücke, erreicht er die Bushaltstelle „Landwehr“. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beginnt schon die rheinische Stadt Langenfeld mit dem angrenzenden Ortsteil Wiescheid. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Euro-Branchen-Adressen | Branchenbuch aus der Klingenstadt Solingen
Screenshot | Impressum Euro-Branchen-Adressen | 06.07.2015

Unerlaubter Werbeanruf mit anschließender Bandaufzeichnung


Vertrieben wird nach telefonischen Aussagen von Verbrauchern gegenüber Verbraucherdienst e.V ein Branchenbucheintrag (zum Beispiel in „Euro-Branchen-Adressen“) mittels eines unerlaubtem Werbeanruf - auch Cold Call genannt - und anschließender Bandaufzeichnung. So kann in Deutschland durch einen sogenannten Fernabsatzvertrag ein rechtswirksamer Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von heutigen Fernkommunikationsmitteln zwischen dem Anrufer und den Gewerbetreibenden abgeschlossen werden. Öfters gehen in der Hektik des täglichen Geschäftsalltags solche Anrufe unter.

330 Euro netto (357 Euro brutto) fordert die „GbR: Dirk Scheffels u. Nicole“


Einige Tage später nach Vertragsabschluss soll eine Rechnung für das Branchenbuch „Euro-Branchen-Adressen“ aus der bergischen Klingenstadt Solingen kommen. Darin fordert eine sogenannte „GbR: Dirk Scheffels u. Nicole“ einen Gesamtbetrag über 300 Euro netto (357 Euro brutto) für einen Eintrag in das Branchenbuch „Euro-Branchen-Adressen“ mit einer Laufzeit von einem Jahr. Bei einer Zahlung innerhalb von zehn Tagen werden dem Gewerbetreibenden fünf Prozent Skonto gewährt. Der Geldbetrag für das Branchenbuch aus dem bergischen Städtedreieck soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert oder der Volksbank Rhein Wupper eG überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Verbraucherdienst e.V. informiert Gewerbetreibende über „Euro-Branchen-Adressen“


Verbraucherdienst e.V. konnte in den letzen Jahren bereits etliche Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmer informieren, die ungewollte Verträge mit einem möglicherweise, eventuellen nutzlosen Branchenbucheintrag abgeschlossen haben. So informieren wir Sie auch gerne über das Branchenbuch „Euro-Branchen-Adressen“ aus Solingen. Ein Kontakt per Telefon oder per E-Mail ist jederzeit möglich.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 30. Juni 2015

Deutsches Branchenbuch Online | www.dbbonline.de

„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Unser Branchenportal eine leicht zu bedienende Adresssuchmaschine, die es jedem Unternehmen ermöglicht, sich auch ohne eigene Internetpräsenz im World Wide Web zu platzieren. Gewerbetreibende erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Firmendaten langfristig und effektiv für Interessenten zugänglich zu machen.“

Das Werbeversprechen für Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de)


Mit diesem vollmundigen Werbeversprechen wirbt die Online Branchen Verlag Ltd. (OBV Ltd.) aus dem britischen Margate, einer südenglischen Stadt an der nördlichen Küstenlinie der Isle of Thanet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Zielgruppen sind Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbstständige


Zielgruppen eines kostenpflichtigen Eintrags in das Online-Portal sind Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmer. Verbraucherdienst e.V. fiel bei der Recherche zu diesem Artikel für Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) einiges auf.

Homepage | www.dbbonline.de | 23.06.2015

249 Euro für einen Eintrag für ein Jahr ohne automatischer Verlängerung


Laut der vorliegenden Rechnung soll der Gewerbetreibende für einen Eintrag einen Geldbetrag über 249 Euro (Laufzeit ein Jahr) bezahlen. Die Eintragung in www.dbbonline.de, eine kostenfreie Eintragung in gelbe-seiten.de sowie die „Generierung Ihrer Firmendaten in über 500 Suchmaschinen zur direkten Auffindbarkeit“ sollen zum Serviceumfang des kostenpflichtigen Gewerbeeintrags gehören. Der Posten „ohne automatische Verlängerung“ wird mit einem Einzelpreis bzw. Gesamtpreis von „0,00€“ dem Gewerbetreibenden berechnet, ist sogar kostenlos bzw. umsonst!

Empfänger des Geldbetrags ist eine RENTEL MANAGEMENT LTD


Der zu zahlende Betrag für das Portal Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) soll auf ein Konto der Volksbank Welzheim (BIC: GENODES1WEL) von den Selbstständigen überwiesen werden. Quelle: http://bankleitzahlen.onlinestreet.de/bic/GENODES1WEL. Als Empfänger wird eine RENTEL MANAGEMENT LTD auf dem Schriftstück angegeben, da die Rechnung von Branchen Verlag Ltd. (OBV Ltd.) abgegeben wurde. Die Rechnung für einen Eintrag in das Branchenbuch sei „mit schuldbefreiender Wirkung“ (siehe Erläuterung bei Wikipedia) von den Gewerbetreibenden zu überweisen. Wer sich hinter dem Empfänger des Geldbetrags verbirgt, konnte vom Verbraucherdienst e.V. nicht nachvollzogen werden. Der ausstehende Betrag über 249 Euro soll außerdem innerhalb einer Frist von 10 Tagen beglichen werden.

Firmendaten des Gewerbetreibenden in über 500 Suchmaschinen?


249 Euro für einen Firmeneintrag in das Portal Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) ist doch schon ein stolzer Betrag! Dabei ist anzumerken, dass ein Basiseintrag in das bundesweit bekannte Branchenbuch „Gelbe Seiten“ der DeTeMedien generell kostenfrei ist. Von dem „schwammigen“ Nutzen der sogenannten Generierung der Firmendaten in über 500 Suchmaschinen ganz zu schweigen. Auch hier wird dem Gewerbetreibenden nicht weiter erläutert, um welche Suchmaschinen es sich dabei handelt! Ist es die bekannte Google-Suchmaschine? Die ist doch sowieso kostenlos! Um welche weiteren 499 Suchmaschinen ist hier die Rede? Der Gewerbetreibende bleibt bei diesen ungenauen Informationen bezüglich des Branchenbuchs Deutsches Branchenbuch Online (www.dbbonline.de) ganz klar im Unklaren. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Deutsches Branchenbuch Online | Rechnung | 09.06.2015

Haben Sie auch einen Vertrag mit dem Branchenbuch abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert auch Gewerbetreibende mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung. Unverbindlicher Telefon- bzw. E-Mail-Kontakt ist möglich.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 26. Mai 2015

Gewerbeverlag Online | Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles

Das Branchenbuch „Gewerbeverlag Online“ kommt aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles. Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V. über einen per Bandaufnahme (Cold Call) abgeschlossenen Vertrag.

Gewerbeverlag Online | Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles

Update 28.07.2015 - Anfrage zur "Korrektur und Bestätigung" via Email

Das Branchenbuch Gewerbeverlag Online meldet sich weiterhin bei Gewerbetreibenden, um kostspielige Branchenbucheinträge an den Mann zu bringen. Abseits von der bekannten Masche mit unerlaubten Werbeanrufen (Cold Call), wurde dem Verbraucherdienst e.V. durch ein Mitglied eine Email vom Gewerbeverlag Online weitergeleitet. Inhalt dieser Mail unter dem Absender "melinda" ist folgender:

Betreff: Wichtige Änderungen Q3/2015 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um Korrektur und Bestätigung Ihrer Daten im Anhang innerhalb 7 Tage nach erhalt dieses Schreibens. Sofern Interesse besteht, kann der Anhang per Fax zurückgesendet werden.Wir behalten uns vor, Einträge, die nicht zu dem Gesamtangebot passen, abzulehnen.Sollte Ihr Unternehmen Mustermann GmbH (Name von der Redaktion geändert) nicht mehr existieren, müssen Sie uns nicht antworten. Ihr Unternehmen wird dann automatisch aus unserem Internetangebot gelöscht.
Gewerbetreibende, die eine solche Email zugestellt bekommen haben oder via Cold Call von Gewerbeverlag Online kontaktiert worden sind, erfahren innerhalb dieses Artikels mehr über das Branchenbuch aus Playa del Ingles. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

„Gewerbeverlag Online“ aus dem größten Urlaubszentrum Spaniens


Vielleicht waren Sie während Ihres Spanienurlaubs auf der Insel Gran Canaria in Playa del Ingles, wo sich der Firmensitz vom „Gewerbeverlag Online“ befindet? Denn Playa del Ingles ist mit den Orten San Agustin und Maspalomas, die zur Gemeinde San Bartolomé de Tirajana gehören, das größte Urlaubszentrum Spaniens! Von dort aus wird der fragwürdige Branchenbucheintrag vor allem an deutsche, österreichische, schweizerische und spanische Gewerbetreibende vermarktet. Sicherlich sind Sie schon während Ihres Kanarenurlaubs unbemerkt an der Firmenadresse vom „Gewerbeverlag Online“ vorbeigegangen!

Zielgruppe sind Gewerbetreibende aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien


Die Hauptzielgruppe des spanischen Branchenbuchs sind vermutlich Gewerbetreibende aus Deutschland, die in der Regel über keinerlei Widerrufsrecht hinsichtlich abgeschlossener Verträge verfügen. Die rechtliche Anfechtung eines Vertrags des Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“ mit der einfach gestalteten Homepage www.firmensuchseite1.info ist für Gewerbetreibende in der Regel nicht möglich. Beim Layout der Webseite des spanischen Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“ (siehe Screenshot) haben Internet-User den Eindruck, dass sie sich im „Steinzeitalter“ des Internets befinden würde. Eine modern gestaltete Webseite (auch mit einer Suchfunktion) sieht heutzutage anders aus!

Screenshot Impressum | Gewerbeverlag Online | Stand 26.05.2015
Screenshot Impressum | Gewerbeverlag Online | Stand 26.05.2015

Ein „Firmeneintrag 12 Monate mit Suchoptimierung“ kostet 299 Euro


Aber zurück zu den üblichen Formalitäten bezüglich des Branchenbuchs „Gewerbeverlag Online“. Das spanische Unternehmen verlangt für einen sogenannten „Firmeneintrag 12 Monate mit Suchoptimierung“ einen Endpreis über 299 Euro. Dieser Firmeneintrag ist mit einer automatischen Kündigung verbunden. Laut des vorliegenden Vertrags mit „Gewerbevertrag Online“ ist dieser am Telefon mit dem Gewerbetreibenden zustande gekommen. Laut „Fernmündlichem Vertrag“ wurde dieser „nach § 312b ff. per Bandaufnahme“ mit dem Gewerbetreibenden abgeschlossen, heißt es in der vorliegenden Rechung vom „Gewerbeverlag Online“. Hinsichtlich abgeschlossener Verträge mit Branchenbucheinträgen, die per Cold Call und mit Bandaufzeichnung zustande gekommen sind, konnten die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. schon etliche Verträge mit Gewerbetreibenden anfechten.

Einmal nicht richtig aufgepasst - und schon ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen!


Im üblichen Stress des täglichen Geschäftsalltags achten viele Gewerbetreibende nicht auf vertragliche Kleinigkeiten und rufen meist nicht die AGB der Firma hinter dem „Gewerbeverlag Online“ im Internet auf, wenn ein Vertrag mittels Bandaufzeichnung angeschlossen wird. Dann hat der Gewerbetreibende jedoch – meist unbemerkt - einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Online-Branchenbuch aus dem spanischen Urlaubsort Playa del Ingles abgeschlossen. Wenig später folgt eine Rechnung von „Gewerbeverlag Online“ (siehe Screenshot) über 299 Euro, welche auf die spanische Banco de Sabadell S.A. (BIC: BSABESBBXXX) von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden soll.

Rechnung | Gewerbeverlag Online
Rechnung | Gewerbeverlag Online 

Verbraucherdienst e.V. informiert über „Gewerbeverlag Online“


Den erhofften Werbeeffekt des sogenannten „Firmeneintrag mit Suchoptimierung“ kann Verbraucherdienst e.V. nicht einschätzen. Basierend auf der nicht suchmaschinenoptimierten Homepage vermuten wir jedoch, dass dieser eher gering ausfallen dürfte.
Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Örtliches Branchenregister | Branchenbuch aus Leipzig


Kennen Sie das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“? Nicht zu verwechseln mit dem Online-Telefonbuch „Das Örtliche“ der DeTeMedien der Telekom! Zurzeit informiert Verbraucherdienst e.V.  über den abgeschlossenen Vertrag mit dem Online-Branchenbuch aus dem Freistaat Sachsen.

„Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ ist der Werbeslogan des Branchenbuchs „Örtliches Branchenregister“


Mit dem Slogan „Verbinden Sie Ihr Unternehmen“ wirbt das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ aus der sächsischen Messestadt Leipzig (Brünner Straße 10). Zielgruppe des Branchenbuchs mit der Webseite das-oertlichebranchenregister.de sind Gewerbetreibende. So ist zum Beispiel auf der Homepage (im § 11 AGB) zu lesen: „Laut § 13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da die S. Marketing Management ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt.“ Dadurch sei ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Gewerbetreibenden (laut Fernabsatzvertrag) zustande gekommen. Meist werden in der üblichen Hektik des Geschäftsalltags die AGB von den Gewerbetreibenden nicht beachtet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Vermarktung eines Eintrags in „Örtliches Branchenregister“ per Cold Call und zwei Telefonaten

Vermarktet wird ein Eintrag in das Branchenbuch „Örtliches Branchenregister“ per sogenanntem Cold Call. So ist in den AGB zu lesen: „Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und aufzunehmen.“ Ebenso heißt es im § 1 AGB weiter: „Zwischen S. Marketing Management und dem Kunden kommt es zu einem verbindlichen Vertrag, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat (Kontrollgespräch) oder schriftlich der S. Marketing Management einen Auftrag erteilt.“


Rechnung für einen Eintrag in "Örtliches Branchenregister"

474,82 Euro für einen „Firmeneintrag“ in „Örtliches Branchenregister“


Laut der vorliegenden Rechnung unseres Mitglieds verlangt Herr Sypitzki, der Geschäftsführer des Online-Portals „Örtliches Branchenregister“, einen Gesamtbetrag über 474,82 brutto. Der geforderte Geldbetrag für einen sogenannten „Firmeneintrag“ setzt sich aus dem Nettobetrag über 399 Euro netto und den üblichen Mehrwertsteuersatz über 75,81 Euro zusammen. Der geforderte Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Postbank (BIC: PBNKDEFF), dessen Inhaber ebenfalls der Geschäftsführer Sypitzki ist, überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
Nutzen Sie die unverbindliche Hotline vom Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch einen kostenpflichtigen Vertrag mit der S. Marketing Management bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Portal „Örtliches Branchenregister“ abgeschlossen?



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Mittwoch, 13. Mai 2015

Medienbranchenregister | Mahnung wegen kostenpflichtigen Branchenbuch aus Antalya


Eine Mahnung bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrags in das Online-Branchenbuch „Medienbranchenregister“ von der Firma Bayazit Medien aus der Türkei hat zurzeit der Essener Verein Verbraucherdienst e.V. im Mitgliederauftrag vorliegen. Den abgeschlossenen Vertrag, der durch ein sogenanntes Korrekturfax zustande gekommen sein soll, die Rechnungen sowie die anschließende Mahnung durch die Kölner Anwaltskanzlei Yendi (wegen Nichtzahlung der Rechung für das „Medienbranchenregister“), hat der Verbraucherdienst e.V. aus Essen vorliegen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

„Medienbranchenregister“ stammt von der türkischen Firma Bayzit Medien

Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender, beauftragte den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Online-Portal medienbranchenregister.com aus der Türkei (Eski Lara Yolu, No. 219/4, Sirinyali Mah. Muratpasa/ Antalya) mittels Abschlusses eines rechtswirksamen Vertrags.
Screenshot der Homepage "MedienBranchenRegister" | Stand: 13.05.2015

Kanzlei Yendi fordert in der Mahnung einen Betrag über 3.481,52 Euro

Laut der vorliegenden Mahnung sollte unser Mitglied insgesamt 3.481,52 Euro bis zum 14.05.2015 bezahlen. Der geforderte Betrag von der Rechtsanwaltskanzlei Yendi aus Köln-Mülheim (Wiener Platz 4) setzt sich aus einen geforderten Gegenstandswert über 2.991,00 Euro, den zusätzlichen Gebühren über 334,75 Euro sowie den bisher angefallenen Zinsen über 155,77 Euro zusammen. Diese Zinsen über insgesamt 155,77 würden sich laut der Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi mit 0,60 Euro Tageszinsen ab dem 31.03.2015 berechnet.

997 Euro kostet eine Auflage für den Gewerbetreibenden

Unser Mitglied soll für die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in das Branchenbuch-Portal „Medienbranchenregister“ für jede Auflage jeweils einen Gesamtbetrag über 997 Euro bezahlen. Da der Gewerbetreibende allerdings die erste bis dritte Auflage eines Eintrags in das „Medienbranchenregister“ in Auftrag gegeben habe, würde daraus dieser hohe Forderungsbetrag entstehen, der nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Yendi eingefordert wird. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

„Einstellungs-Pflegekosten“ in das „Medienbranchenregister“ über 299 Euro

Laut der vorliegenden Rechung der türkischen Firma Bayazit Medien besteht ein Branchenbucheintrag aus einem sogenannten Grundpreis über 499 Euro. Dazu kommen noch die „Einstellungs-Pflegekosten“ über 299 Euro sowie die „Graf. Gestaltung“ über 199 Euro hinzu. Verbraucherdienst e.V. wundert sich außerdem (wie zum Beispiel) die hohen „Einstellungs-Pflegekosten“ von fast 300 Euro zusammen kommen sollen. Denn der Arbeitsaufwand für die Einstellung der Daten des Gewerbetreibenden in ein Content-Management-System ist doch eher gering. So oder so - der Gewerbetreibende (inzwischen unser Mitglied) sollte den geforderten Geldbetrag als „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ auf ein Konto der „Turk Ekonomi Bankasi A.S.“ (BIC: TEBUTRIS462, ebenfalls aus dem türkischen Urlaubsparadies Antalya, überweisen. Quelle: http://www.swift-code.com/turkey/swift-code-tebutris462.html.

Kontaktmöglichkeiten mit den Verbraucherdienst e.V.  auch für Ihre Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi

Haben Sie auch eine Rechnung von Bayazit Medien aus der Türkei für das Online-Portal „Medienbranchenregister“ oder sogar schon eine Mahnung von der Kanzlei Yendi aus Köln in Ihren Briefkasten gefunden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie bezüglich Ihren Vertrag mit dem  Branchenbuch „Medienbranchenregister“.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 22. April 2015

Firmensucher24 | Branchenbuch aus Kleve

„Firmensucher24.de – einfach schnell gefunden werden“ – Mit diesem aussagekräftigen Werbeversprechen versucht ein fragwürdiges Unternehmen vom Niederrhein teure Branchenbucheinträge an Gewerbetreibende zu verkaufen.


Homepage des Online-Branchenbuchs "Firmensucher24.de"


100 Euro für Branchenbucheintrag in Firmensucher24.de

Wurde ein Vertrag mit dem umstrittenen Branchenbuch-Portal Firmensucher24 aus Kleve (Arntzstraße 33 / 47533 Kleve) abgeschlossen stellt sich für den Gewebetreibenden die erfolgte Investition oft als eine herbe Enttäuschung dar. Obwohl der Eintrag für 12 Monate in das Online-Portal (Geschäftsführerin Anne-Cathrin Künzel) nur 100 Euro brutto für den Gewerbetreibenden kostet ist möglicherweise die dadurch erbrachte Dienstleistung auch für den „relativ kleinen“ Geldbetrag ziemlich nutzlos. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Wir informieren Sie wegen Firmensucher24.de

Laut der Rechnung, die dem Verbraucherdienst e.V. von einem bayerischen Gewerbetreibenden vorliegt, sollte der Geldbetrag innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Unser Mitglied, ein Handwerksbetrieb, bezahlte jedoch nicht rechtzeitig den Rechungsbetrag. Die Folge wegen der Nichtbegleichung der Rechnung wegen dem Online-Portal Firmensucher24.de war eine erste und eine zweite Mahnung über 105 bzw. 110 Euro. Bei einer weiteren Nichtbeachtung der zugeschickten Rechnung kann später sogar eine Inkassofirma die offene Rechnung einfordern. Sogar ein Mahnbescheid oder eine Klage kann dann die unangenehme Folge einer nichtbezahlten Rechnung von Firmensucher24 sein. Das muss aber nicht sein. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.