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Freitag, 23. Juli 2021

FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen eines Gewerbetreibenden und Kosten

An dieser Stelle möchten wir erneut die Erfahrungen eines Mitglieds teilen, der einen Vertrag für einen Premium-Eintrag auf der Seite firmen.tv von dem Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH abschloss.

Titel: FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen eines Gewerbetreibenden und Kosten


Neues zur FirmenABC Marketing GmbH aus Eugendorf

„Top-Unternehmen, die alles für ihre Kunden geben!“ heißt es aktuell auf der Homepage der FirmenABC Marketing GmbH, Stand 23.07.2021. Über die Firma mit Sitz in Eugendorf, Österreich berichteten wir bereits 2016. Wir haben uns nun 2021 dazu entschlossen, einen weiteren Gewerbetreibenden zu Wort kommen zu lassen, der Erfahrungen mit einem Premium-Eintrag / Firmenporträt auf der Plattform „firmen.tv“ hat.

Kurz zu den Daten des uns vorliegenden Vertrags: unser Mitglied schloss einen sogenannten Premium-Eintrag für das erwähnte Portal ab – mit einer Laufzeit von insgesamt 6 Jahren. Dieser Eintrag beinhaltet laut der Unterlagen eine „Filmreportage“ und einen „Reichweitenverstärker“. Letzteres scheint eine Zahl an „Ad Impressions“ (Definition hier https://onlinemarketing.de/lexikon/definition-ad-impressions) festzulegen, in diesem Fall sollen es eine 1 Millionen sein – pro Jahr.

Der Kostenpunkt für diesen Vertrag pro Jahr: aufgerundet 2.500 EUR. Für eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahre eine ordentliche Summe für mehr „Reichweite“ und eine Filmreportrage.

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass ein Vertragsschluss hier verbindlich ist und nicht – im Gegensatz zum Verbraucherrecht – innerhalb einer Frist widerrufen werden kann.

Erfahrungen eines Unternehmers

Unser Mitglied beschrieb uns gegenüber den Sachverhalt, den wir in Auszügen an dieser Stelle zitieren möchten. Wir erhielten seine Schilderungen Mitte Juli 2021. Die Namen wurden von unserer Redaktion anonymisiert.

Zitat:

„Herr H. von der Redaktion und Promotion von Firmen TV hat mich Mitte 2020 angerufen (Cold Calling), um mit mir einen Termin zu vereinbaren, in dem es um die Anwerbung der Auszeichnung von Firmen ABC/Firmen TV ging, da wir ja ein sehr außergewöhnlicher und interessanter Betrieb sind.

Als Herr H. bei mir auf der Farm war, habe ich ihn gefragt, wie er denn auf mich gekommen sei, dazu antwortete er, dass ich anonym empfohlen worden war. Herr H. erzählte mir, dass diese Auszeichnung nur Unternehmen erhalten, die empfohlen wurden und nur genehmigt worden sind. Außerdem gab es eine Reihe von Voraussetzungen (z.B. Alleinstellungsmerkmale, Spezialisierung, hohe Qualität, etc), die erfüllt sein müssten.

Das klang für mich sehr interessant, da eine Auszeichnung wohl nicht schaden könnte, aber er sagte auch, dass er von seinem Vorgesetzten die Vollmacht erhalten hat, direkt den Vertrag abzuschließen, ohne Zustimmung seines Vorgesetzten. (…)

Leider merken wir nichts von dem versprochenen Erfolg, deshalb ist es auch bis dato zu keinem Drehtermin für das Imagevideo unseres Betriebes gekommen. Auf unsere Anfrage vom 03.07.2021 die Laufzeit zu verkürzen, erhielt ich per Mail die Antwort, das wir ja nicht mit den „Empfehlungskarten“ arbeiten.“

Zitatende.

Unsere Meinung zu Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen

Reichweite und Sichtbarkeit in den Suchergebnissen bei Google, Bing und Co. sind für Gewerbetreibende wünschenswert oder können in Zeiten einer Pandemie sogar entscheidend sein. Das Schlüsselwort zum Erfolg lautet hier SEO, das steht für Suchmaschinenoptimierung. Das gängigste Problem, welches uns durch betroffene Mitglieder unseres Vereins mitgeteilt wurde, ist das fehlende Hintergrundwissen, wie ein sogenanntes „Ranking“ (Platzierung in den Suchergebnissen) verbessert werden kann. 

In unseren Beiträgen, die Sie u.a. in diesem Blog finden, werden häufig kritische Positionen zu Firmenverzeichnissen und Branchenbüchern eingenommen. Jene Portale sind in der Regel Datenbanken, die Anschriften und Kontaktdaten von zahlreichen Firmen versammeln, eine Art Suchmaschine für Firmen. Wir kritisieren an einigen Betreibern solcher Branchenverzeichnisse, dass sie eine Art kostspieliges „Adressengrab“ darstellen, die der Reichweite einer Firma nicht in dem Maße verbessern, wie es häufig im Vorfeld angepriesen wird.

Ganz im Gegenteil: John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, äußerte sich bereits 2017 kritisch und warnend zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und Links von Verzeichnissen erhalten sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen. Das würde gegen die Nutzung eines Verzeichnisses oder Branchenbuchs sprechen. Wir möchten noch hinzufügen, dass ein Google My Business Eintrag in vielen Fällen ein geeigneter Weg ist, Kundschaft über die Suchergebnisse zu erreichen. Ein Google-Business-Eintrag ist zudem zum derzeitigen Zeitpunkt kostenfrei.

Wir können Gewerbetreibenden aktuell nicht raten, Verträge für Firmeneinträge in Branchenbüchern abzuschließen – besonders nicht für eine Laufzeit über mehrere Jahre. Ein Nutzen der Branchenbucheinträge ist unserer Erfahrung nach sehr limitiert, eine Optimierung der bereits online vorhandenen Datensätze ist in vielen Fällen sinnvoller und günstiger.

Weitere Informationen zu FirmenABC Marketing GmbH

Haben Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler Erfahrungen mit der FirmenABC Marketing GmbH? Oder haben Sie allgemeine Fragen bezüglich Branchenverzeichnissen und Onlineregistern? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.

0201-176 790

E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 25. Mai 2016

FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern

Das Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing betreibt unterschiedliche Online-Verzeichnisse, wie u.a. „firmen.tv“. Gewerbetreibende legen uns Rechnungen für einen „Top Eintrag“ über 500 EUR oder für einen „Premium-Eintrag“ über 2.480 EUR netto bei 6 Jahren Laufzeit vor. Insgesamt soll dieser Gewerbetreibende also über 10.000 EUR bezahlen. Wir haben uns die Produkte angesehen.

Beitragsbild: FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern


FirmenABC Marketing GmbH – Top Einträge für mehr als 500 EUR

Ob das Angebot der FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing für Gewerbetreibende von Nutzen ist, müssen die jeweiligen Kunden selbst beurteilen. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und Kunde von FirmenABC legte uns eine Rechnung des Unternehmens vor, in der die Zahlung einer „einmaligen Freischaltgebühr TOP-EINTRAG PH+FTV“ gefordert wird. Für insgesamt 595,00 EUR wurden laut der Unterlagen u.a. Präsentationen auf den Plattformen „partnerhandwerker.de“ und „firmen.tv“ geschaltet. Neben Text, Fotos, Logo, Homepage soll eine E-Mail Verlinkung angezeigt werden.

Unser Mitglied wurde laut eigener Aussage von mehreren Verzeichnissen angeschrieben und auch via Cold Call angerufen. Aufgrund der zahlreichen Rechnungen und angeblichen Aufträge verlor der Gewerbetreibende den Überblick. Somit ist es für uns auch leider nicht bekannt, wie der Kontakt zur FirmenABC Marketing GmbH zustande kam. Die Internetrecherche nach dem Unternehmen brachte zutage, dass die uns vorliegende Telefonnummer der FirmenABC Marketing GmbH Ergebnisse liefert. Unter dem Portal „Tellows.de“ (http://www.tellows.de/num/086547702220) kann sich jeder selbst ein Bild machen.

FirmenABC Marketing GmbH betreibt aktuell mehrere Internet-Seiten. Bekannt sind uns folgende Adressen, Stand 10.02.2022:

  • firmen.tv
  • beratung.de
  • gastrotipps.de
  • partnerhandwerker.de

Branchenverzeichnisse buhlen um Kunden

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel daran interessiert, dass sich der Bekanntheitsgrad ihres Unternehmens erhöht. Offensichtlich eignen sich die Möglichkeiten des Internets ideal dazu, die Reichweite zu erhöhen. Einige Gewerbetreibende tun sich jedoch schwer, eine gute Google-Position für ihre Dienstleitung zu erhalten. In solchen Fällen können Branchenverzeichnisse und Online-Branchenbücher Abhilfe schaffen. Auf der Suche nach ortsansässigen Dienstleistern wie Handwerksbetrieben können solche Register hilfreich sein.

Wichtig: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt nicht „das“ Geheimrezept. Wenn Ihre Webseite mit den relevanten Keywords wie „Hundecafe“ oder „Straußenfarm“ plus jeweils Ort bereits auf Google oder Bing gefunden wird auf den ersten Positionen: Welche Verbesserung versprechen Sie sich dann? Und ist diese Verbesserung dann den Mehrpreis wert? Werbung ist ein schwieriges Geschäft. Einen Erfolg kann niemand versprechen. Begriffe wie Ad Impressions, Keywords und mehr können darüber nicht hinwegtäuschen.

Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Tagesspiegel

Auf dem Briefkopf wirbt Firmenabc mit wohlklingenden Kooperationspartnern. Wer möchte seinen Namen, seine Firma nicht auf höchst seriösen Portalen wie dem Handelsblatt präsentieren? Eine Million Ad Impressions pro Jahr werden versprochen – wer kann da schon nein sagen? Doch vorsicht: Ad Impressions sind keine Klicks auf Ihre Homepage. Anders als bei Google Ads zählt hier die angezeigte Werbeanzeige, nicht die konkret wahrgenommene oder angeklickten. Und hier stellt sich bereits die erste Frage: Sind Ihre Kunden denn auf diesen Plattformen unterwegs? Und welche Ad Impressions werden gezeigt? Ihre Webseite oder die Webseiten von denen? Wenn Sie ein Restaurant betreiben, nutzt Ihnen eine Ad Impression nichts, die jemand sieht der einen Handwerker sucht. Fragen Sie also immer genau nach: Was erhalte ich für mein Geld? Womit wird geworben? Potentielle Kunden von Fritzchens Frittenbude werden jedenfalls weder auf dem Handelsblatt oder dem Tagesspiegel nach ihm suchen.

Premium Eintrag auf Firmen.tv für 2.480 EUR - 6 Jahre lang!

Ein weiteres Mitglied schloss einen Premium-Eintrag auf Firmen.tv ab. Dafür erhält man einen Eintrag auf Firmen.tv, eine Million Ad Impressions, nach einem Jahr Informationen über die Leistung der Einträge, 3 Bilder auf seinem Eintrag. Jemand, der seine Webseite neu konzipiert hat und in einem schwierigen Umfeld tätig ist mag hiervon partizipieren. Unser Mitglied hingegen hat ein Alleinstellungsmerkmal, eine perfekt optimierte und gerankte Webseite. Man muss sich dann schon die Frage stellen: Was außer Rang 1 bei Google soll dieser Kunde noch erreichen?

Bemerkenswert waren aber die Verkaufsargumente: Man habe, so Firmen ABC, den Betrieb des Mitglieds für eine Auszeichnung ausgewählt, weil dieser außergewöhnlich und interessant sei und empfohlen worden sei. Dies würden nur wenige besondere Firmen erhalten. Den konkreten Tippgeber hingegen könne man leider nicht nennen. Wem schmeichelt nicht eine Auszeichnung für den Betrieb, in den man sein Herzblut steckt? Ob es wirklich einen Tippgeber gab, ist bis heute nicht aufgeklärt. Außerdem würde man noch ein Video vor Ort drehen. Das Gesamtpaket klingt verlockend. Doch brauche ich wirklich für 6x 2.480 EUR, also fast 15.000 EUR netto, diese Leistungen? Wer noch kein Imagevideo hat oder schlecht gefunden wird wird diese Fragen anders beantworten als gut aufgestellte Kunden. Letztlich muss jeder diese Abwägung Nutzen gegen Geld selbst treffen.

Keine langen Laufzeiten im Internet!

Scheuen Sie lange Laufzeiten im Internet. Die Änderung von Google von Desktop auf Mobile Web in der Priorisierung, besseres Ranking bei gesicherten Webseiten mit Zertifikat, abnehmende Bedeutung von Linkverzeichnissen (wer kennt noch Yahoo?), zunehmende Bedeutung von Videos oder neue Plattformen wie TikTok oder Instagram: Niemand weiß, welches Rezept nächstes Jahr noch funktioniert. Vielleicht sind wir in 6 Jahren alle in einem Metaverse oder einer virtuellen Realität unterwegs – in der dann niemand ein Branchenbuch liest, sondern ihren Betrieb virtuell besucht. Einen Nutzen haben Sie von einer langen Vertragsdauer niemals.

Gewerbetreibende und ihre Erfahrungen mit Branchenbüchern

Andere Branchenverzeichnisse nutzen unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls, um Gewerbetreibende an einen teuren Vertrag zu binden. So schilderten uns betroffene Mitglieder, dass angeblich bereits ein Geschäftsverhältnis zwischen den Gewerbetreibenden und uns bekannten Branchenbüchern bestehen würde und es einer Verlängerung und somit einer Unterschrift bedarf. In solchen Fällen stellte sich heraus, dass dies nicht gegeben war und man demzufolge einen frischen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auch noch unter Umständen verlängert, sofern man nicht fristgerecht kündigt.

Wichtige Ratschläge zum Abschluss

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht – auch nicht bei Verkaufsgesprächen am Telefon. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Bestellungen hinreißen, weder vor Ort noch am Telefon. Fragen Sie nach und lassen sie sich alle Erläuterungen und Versprechungen schriftlich geben. Bestehen Sie während der Laufzeiten auf regelmäßige Daten und Analysen des Erfolges Ihrer Kampagne oder Ihres Eintrages. Und: Lassen Sie sich ggf. unabhängig über Optimierungsbedarf auf Ihrer Webseite beraten. Denn nicht alles, was möglich ist, muss Ihren Zielen und Ihren Kunden bekannt und willkommen sein.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.