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Mittwoch, 25. Mai 2016

FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern

Das Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing betreibt unterschiedliche Online-Verzeichnisse, wie u.a. „firmen.tv“. Gewerbetreibende legen uns Rechnungen für einen „Top Eintrag“ über 500 EUR oder für einen „Premium-Eintrag“ über 2.480 EUR netto bei 6 Jahren Laufzeit vor. Insgesamt soll dieser Gewerbetreibende also über 10.000 EUR bezahlen. Wir haben uns die Produkte angesehen.

Beitragsbild: FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern


FirmenABC Marketing GmbH – Top Einträge für mehr als 500 EUR

Ob das Angebot der FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing für Gewerbetreibende von Nutzen ist, müssen die jeweiligen Kunden selbst beurteilen. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und Kunde von FirmenABC legte uns eine Rechnung des Unternehmens vor, in der die Zahlung einer „einmaligen Freischaltgebühr TOP-EINTRAG PH+FTV“ gefordert wird. Für insgesamt 595,00 EUR wurden laut der Unterlagen u.a. Präsentationen auf den Plattformen „partnerhandwerker.de“ und „firmen.tv“ geschaltet. Neben Text, Fotos, Logo, Homepage soll eine E-Mail Verlinkung angezeigt werden.

Unser Mitglied wurde laut eigener Aussage von mehreren Verzeichnissen angeschrieben und auch via Cold Call angerufen. Aufgrund der zahlreichen Rechnungen und angeblichen Aufträge verlor der Gewerbetreibende den Überblick. Somit ist es für uns auch leider nicht bekannt, wie der Kontakt zur FirmenABC Marketing GmbH zustande kam. Die Internetrecherche nach dem Unternehmen brachte zutage, dass die uns vorliegende Telefonnummer der FirmenABC Marketing GmbH Ergebnisse liefert. Unter dem Portal „Tellows.de“ (http://www.tellows.de/num/086547702220) kann sich jeder selbst ein Bild machen.

FirmenABC Marketing GmbH betreibt aktuell mehrere Internet-Seiten. Bekannt sind uns folgende Adressen, Stand 10.02.2022:

  • firmen.tv
  • beratung.de
  • gastrotipps.de
  • partnerhandwerker.de

Branchenverzeichnisse buhlen um Kunden

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel daran interessiert, dass sich der Bekanntheitsgrad ihres Unternehmens erhöht. Offensichtlich eignen sich die Möglichkeiten des Internets ideal dazu, die Reichweite zu erhöhen. Einige Gewerbetreibende tun sich jedoch schwer, eine gute Google-Position für ihre Dienstleitung zu erhalten. In solchen Fällen können Branchenverzeichnisse und Online-Branchenbücher Abhilfe schaffen. Auf der Suche nach ortsansässigen Dienstleistern wie Handwerksbetrieben können solche Register hilfreich sein.

Wichtig: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt nicht „das“ Geheimrezept. Wenn Ihre Webseite mit den relevanten Keywords wie „Hundecafe“ oder „Straußenfarm“ plus jeweils Ort bereits auf Google oder Bing gefunden wird auf den ersten Positionen: Welche Verbesserung versprechen Sie sich dann? Und ist diese Verbesserung dann den Mehrpreis wert? Werbung ist ein schwieriges Geschäft. Einen Erfolg kann niemand versprechen. Begriffe wie Ad Impressions, Keywords und mehr können darüber nicht hinwegtäuschen.

Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Tagesspiegel

Auf dem Briefkopf wirbt Firmenabc mit wohlklingenden Kooperationspartnern. Wer möchte seinen Namen, seine Firma nicht auf höchst seriösen Portalen wie dem Handelsblatt präsentieren? Eine Million Ad Impressions pro Jahr werden versprochen – wer kann da schon nein sagen? Doch vorsicht: Ad Impressions sind keine Klicks auf Ihre Homepage. Anders als bei Google Ads zählt hier die angezeigte Werbeanzeige, nicht die konkret wahrgenommene oder angeklickten. Und hier stellt sich bereits die erste Frage: Sind Ihre Kunden denn auf diesen Plattformen unterwegs? Und welche Ad Impressions werden gezeigt? Ihre Webseite oder die Webseiten von denen? Wenn Sie ein Restaurant betreiben, nutzt Ihnen eine Ad Impression nichts, die jemand sieht der einen Handwerker sucht. Fragen Sie also immer genau nach: Was erhalte ich für mein Geld? Womit wird geworben? Potentielle Kunden von Fritzchens Frittenbude werden jedenfalls weder auf dem Handelsblatt oder dem Tagesspiegel nach ihm suchen.

Premium Eintrag auf Firmen.tv für 2.480 EUR - 6 Jahre lang!

Ein weiteres Mitglied schloss einen Premium-Eintrag auf Firmen.tv ab. Dafür erhält man einen Eintrag auf Firmen.tv, eine Million Ad Impressions, nach einem Jahr Informationen über die Leistung der Einträge, 3 Bilder auf seinem Eintrag. Jemand, der seine Webseite neu konzipiert hat und in einem schwierigen Umfeld tätig ist mag hiervon partizipieren. Unser Mitglied hingegen hat ein Alleinstellungsmerkmal, eine perfekt optimierte und gerankte Webseite. Man muss sich dann schon die Frage stellen: Was außer Rang 1 bei Google soll dieser Kunde noch erreichen?

Bemerkenswert waren aber die Verkaufsargumente: Man habe, so Firmen ABC, den Betrieb des Mitglieds für eine Auszeichnung ausgewählt, weil dieser außergewöhnlich und interessant sei und empfohlen worden sei. Dies würden nur wenige besondere Firmen erhalten. Den konkreten Tippgeber hingegen könne man leider nicht nennen. Wem schmeichelt nicht eine Auszeichnung für den Betrieb, in den man sein Herzblut steckt? Ob es wirklich einen Tippgeber gab, ist bis heute nicht aufgeklärt. Außerdem würde man noch ein Video vor Ort drehen. Das Gesamtpaket klingt verlockend. Doch brauche ich wirklich für 6x 2.480 EUR, also fast 15.000 EUR netto, diese Leistungen? Wer noch kein Imagevideo hat oder schlecht gefunden wird wird diese Fragen anders beantworten als gut aufgestellte Kunden. Letztlich muss jeder diese Abwägung Nutzen gegen Geld selbst treffen.

Keine langen Laufzeiten im Internet!

Scheuen Sie lange Laufzeiten im Internet. Die Änderung von Google von Desktop auf Mobile Web in der Priorisierung, besseres Ranking bei gesicherten Webseiten mit Zertifikat, abnehmende Bedeutung von Linkverzeichnissen (wer kennt noch Yahoo?), zunehmende Bedeutung von Videos oder neue Plattformen wie TikTok oder Instagram: Niemand weiß, welches Rezept nächstes Jahr noch funktioniert. Vielleicht sind wir in 6 Jahren alle in einem Metaverse oder einer virtuellen Realität unterwegs – in der dann niemand ein Branchenbuch liest, sondern ihren Betrieb virtuell besucht. Einen Nutzen haben Sie von einer langen Vertragsdauer niemals.

Gewerbetreibende und ihre Erfahrungen mit Branchenbüchern

Andere Branchenverzeichnisse nutzen unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls, um Gewerbetreibende an einen teuren Vertrag zu binden. So schilderten uns betroffene Mitglieder, dass angeblich bereits ein Geschäftsverhältnis zwischen den Gewerbetreibenden und uns bekannten Branchenbüchern bestehen würde und es einer Verlängerung und somit einer Unterschrift bedarf. In solchen Fällen stellte sich heraus, dass dies nicht gegeben war und man demzufolge einen frischen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auch noch unter Umständen verlängert, sofern man nicht fristgerecht kündigt.

Wichtige Ratschläge zum Abschluss

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht – auch nicht bei Verkaufsgesprächen am Telefon. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Bestellungen hinreißen, weder vor Ort noch am Telefon. Fragen Sie nach und lassen sie sich alle Erläuterungen und Versprechungen schriftlich geben. Bestehen Sie während der Laufzeiten auf regelmäßige Daten und Analysen des Erfolges Ihrer Kampagne oder Ihres Eintrages. Und: Lassen Sie sich ggf. unabhängig über Optimierungsbedarf auf Ihrer Webseite beraten. Denn nicht alles, was möglich ist, muss Ihren Zielen und Ihren Kunden bekannt und willkommen sein.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 17. November 2015

Gewerblicher Eintragsdienst | Branchenbucheinträge aus Spanien

Die Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ bietet Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern eine Möglichkeit, die Präsenz ihrer Firma im Internet zu steigern. Anstatt selbst ein Branchenbuch anzubieten, stellt „Gewerblicher Eintragsdienst“ Einträge in externe Branchenverzeichnisse in Rechnung. 199 EUR für eine „Branchenchenbucheintragung“ (sic!) für 12 Monate. Was sollten Gewerbetreibende bei diesem Angebot beachten?

Gewerblicher Eintragsdienst  Branchenbucheinträge aus Spanien

Gewerblicher Eintragsdienst – Fragwürdige Suchmaschinenoptimierung


Ein Gewerbetreibender sandte uns im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V. eine Rechnung und gleichzeitige Kündigungsbestätigung der Firma „Gewerblicher Eintragsdienst“ zu. Dieses Unternehmen verlangt von unserem Mitglied insgesamt 199 EUR für folgende Dienstleistung: Branchenbucheintragung inklusive Suchmaschinenoptimierung – für 12 Monate und ohne automatische Verlängerung. Als Kontoverbindung für die Überweisung wurde ein spanisches Konto angegeben.

Besucht man die Website von Gewerblicher Eintragsdienst, findet man neben einem Beschreibungstext insgesamt elf Links zu diversen Branchenbüchern. Neben den „Gelben Seiten“ findet man beispielsweise eine Verlinkung zu „MeineStadt“ oder auch „Klicktel“. In dem Text wird der Gewinn neuer Kunden durch einen Werbeeintrag garantiert. Ob in dem Zusammenhang von einer Suchmaschinenoptimierung die Rede sein kann, ist in Frage zu stellen. Schließlich verlinkt Gewerblicher Eintragsdienst nur auf andere Branchenbücher, ohne dass eine Überprüfung der angebotenen Dienstleistung überprüft werden kann. Darüber hinaus stehen die dort aufgezählten Branchenbücher in keinem Zusammenhang, sodass von einer Optimierung kaum die Rede sein kann, sofern man nur ein Unternehmen dort einträgt.

Laut eigener Aussage besteht zwischen den verlinkten Branchenbüchern keine geschäftliche Beziehung. Ferner steht dort: „Wir erhalten weder Provisionen, noch sonstige Entgelte für die Vermittlung eines Eintrages.“ (Quelle: Gewerblicher Eintragsdienst Homepage, http://www.gewerblicher-eintragsdienst.com/)

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Gewerblicher Eintragsdienst hat laut des Impressums der Homepage seinen Sitz in Spanien. Auf der uns vorliegenden Rechnung jedoch ist eine Adresse in Nürnburg angegeben. Anscheinend entstanden die Verträge fernmündlich, sprich telefonisch. Haben Sie auch eine Rechnung für eine Branchenbucheintragung erhalten? Für Gewerbetreibende gibt es kein Widerrufsrecht. Darauf weist das Unternehmen in dem Schreiben auch hin. Des Weiteren wurde das Gespräch, bei dem der Vertrag entstand, via Bandaufzeichnung festgehalten. Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir haben Erfahrungen mit Branchenbuchanbietern und helfen Ihnen mit weiteren Informationen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 16. Juli 2015

Tellmeo Branchenbuchverzeichnis | Abofalle?

Ein Gewerbetreibender übersandte dem Verbraucherdienst e.V. eine Rechnung der Firma tellmeo in Höhe von 950,81 EUR. Der Gewerbetreibende war völlig überrascht, da er seiner Meinung nach den dort aufgeführten kostenpflichtigen Branchenbucheintrag nicht abgeschlossen hat. Nach seinen eigenen Aussagen wird er durch eine Vielzahl von ungewollten Telefonanrufen belästigt; die Anrufer teilen ihm mit, dass bereits ein Vertragsverhältnis mit diversen Firmen bestehen soll, wie unter anderem mit der tellmeo - www.tellme.de.

tellmeo Branchenbuchverzeichnis - www.tellme.de - Abofalle?


Bei jedem dieser Anrufe bestreitet er dieses und teilt den Anrufern der Unternehmen wie auch tellmeo selbst mit, dass diese den bestehenden Vertrag bitte übermitteln sollen. Statt des Vertrages wurde ihm eine Rechnung für einen Neueintrag zugesandt. Diese Vorgehensweise fand wohl auch bei dem Anruf durch die tellmeo statt, der mittels Cold Call geschehen sein soll. Anstatt das Vertragsverhältnis nachzuweisen wurde ihm mit Datum vom 05.09.2014 eine Rechnung übermittelt. Diese Rechnung enthält einen "Volleintrag" für sage und schreibe 950,81 EUR - mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Es sind weder AGB noch sonstige Unterlagen übermittelt worden. Auch unter der angegebenen Internetadresse laut Rechnung ist keine Homepage via Suchmaschine auffindbar. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

City Inkasso ist Kontoinhaber für Branchenbucheintrag tellmeo


Die Kontoinhaberin ist laut Rechnung der tellmeo die City Inkasso GmbH. Was die City Inkasso allerdings mit tellmeo zu tun hat, erschließt sich nicht aus der Rechnung. Ob tellmeo ein Produkt der City Inkasso GmbH ist, bleibt erst einmal ungeklärt. Unter der auf der Rechnung angegebenen Servicenummer läuft ein Band, welches mitteilt, dass sich dort kein aktiver Dienst befindet.

Aus diesem Grunde hat der Gewerbetreibende auch die Rechnung ignoriert und eine Zahlung kam für ihn nicht in Frage. Er bestreitet, dass ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag bei tellmeo bestätigt noch gewollt war.

Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider droht mit Einleitung gerichtlicher Maßnahmen für tellmeo


Am 01.04.2015 folgte ein Schreiben mit "Ankündigung der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen" durch die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider. Es heißt, der Gewerbetreibende hätte weder auf diverse Mahnschreiben der tellmeo noch auf vorangegangene Schreiben der Kanzlei reagiert, mit dem diese ihm kostensteigernde Maßnahmen gerichtlicher und vollstreckungsrechtlicher Art angekündigt hatten. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
tellmeo Branchenbuchverzeichnis Rechnung - Abofalle?
Rechnung | tellmeo Branchenbuchverzeichnis | 05.09.2014

tellmeo Branchenbuchverzeichnis - Dr. Harald Schneider Anschreiben
Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider | 01.04.2015

Haben Sie auch einen Vertrag mit dem Branchenbuch tellmeo abgeschlossen? Telefon- bzw. E-Mail-Kontakt ist möglich.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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Montag, 18. Mai 2015

Firmen Suchportal | Bei Nichtbezahlung Mahnung von der Tesch Inkasso Finance GmbH

Wegen eines nicht sofort bezahlten Branchenbucheintrag in das „Firmen Suchportal“– aus der wenig später eine Mahnung von der Tesch Inkasso wurde – informiert inzwischen Verbraucherdienst e.V. aus Essen.

„Gefunden werden statt immer nur suchen“ ist das „Firmen Suchportal“ - Motto
Mit dem vielversprechenden Werbeslogan „Gefunden werden statt immer nur suchen“ versucht die Düsseldorfer Firma „Firmen Suchportal“ einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag mit sogenannter „Google-Optimierung“ für „teures Geld“ an Gewerbetreibende zu verkaufen. Denn das „Firmen Suchportal“ aus Düsseldorf-Reisholz - unweit der Stadt Hilden und der Oligser Heide in Solingen – „versteht sich als All-in-One Dienstleister, im Bereich SEO / SEM und Ihrer Top Platzierung bei Google“. Mit diesem vollmundigen Werbeversprechen vermarktet das Düsseldorfer Unternehmen Branchebucheinträge an Gewerbetreibende. Der verheißungsvolle Werbespruch von dem „Firmen Suchportal“ ist auf deren Homepage (siehe Screenshot) nachzulesen. Verbraucherdienst e.V. bezweifelt jedoch den Erfolg der vielversprechenden Dienstleistung von dem „Firmen Suchportal“ aus der Landeshauptstadt des Landes NRW. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Screenshot der Homepage von "FirmenSuchportal" | 18.05.2015

297,50 Euro brutto kostet ein Eintrag in das „Firmen Suchportal“ aus dem rheinischen Düsseldorf
Den wirtschaftlichen Erfolg bezüglich dem „Eintrag im Firmen Suchportal und Google“ kann der Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten nicht genau abschätzen. Auf jeden Fall kostet ein gewerblicher Eintrag in das Online-Portal „Firmen Suchportal“ 297,50 Euro brutto mit einer einjährigen Laufzeit, der sich automatisch um ein weiteres Jahr für den Gewerbetreibenden verlängert. Wird allerdings die Rechnung von dem Gewerbetreibenden nicht innerhalb einer kurzer Zeit auf ein Konto der Stadtsparkasse Düsseldorf (BIC: DUSSDEDD) oder Postfinance (BIC: POFICHBEXXX) überwiesen, folgt wenig später eine Zahlungserinnerung, eine erste Mahnung über 307,50 brutto Euro sowie eine letzte Mahnung über 317,50 brutto Euro von dem Betreiber des Branchenbuch-Portals „Firmen Suchportal“. Werden diese zugeschickten Schreiben von dem Unternehmen „Firmen Suchportal“ jedoch missachtet, folgt wenig später eine Mahnung – auch Zahlungsaufforderung genannt - von der Tesch Inkasso Finance GmbH aus Tönisvorst. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Mahnung von Tesch Inkasso über 373,51 Euro brutto
Hinsichtlich weiterer Nichtbezahlung der fälligen Forderungen erhöht sich anschließend der geforderte Betrag auf insgesamt 373,51 Euro brutto. Dann setzt sich die Geldforderung, die in der Mahnung (Zahlungsaufforderung) von der Tesch Inkasso beigetrieben wird, aus der Hauptforderung (297,50 Euro brutto), den Mahnkosten des Auftraggebers (22,01 Euro brutto) sowie den Inkassokosten (54,00 Euro brutto) zusammen. Diese Mahnung von der Tesch Inkasso, die dem Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten von einem Mitglied vorliegt, sei eine Gelegenheit, die „Sache“ (die fällige Rechnung) außergerichtlich mit dem Gewerbetreibenden zu regeln. Dadurch würden weitere Kosten hinsichtlich des Branchenbuch-Portals „Firmen Suchportal“ vermieden werden, heißt es in der vorliegenden Mahnung.

Tesch Inkasso ist im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet
Einer Mahnung von der Tesch Inkasso liegt schon ein vorgefertigter Überweisungsträger – auch Zahlschein genannt - bei. Bei der Tech Inkasso handelt es sich um kein „Fake-Inkasso“, sondern um ein seriöses Inkassounternehmen, das sogar im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (siehe Screenshot) gelistet ist.

Screenshot des Rechtdienstleistungsregisters | Eintrag "Tesch Inkasso Finance GmbH" | 18.05.2015


Inkassoforderung soll auf die Commerzbank Krefeld überwiesen werden
Demzufolge darf die Tesch Inkasso Finance GmbH laut der zuständigen Registrierungsbehörde – dem Oberlandesgericht Düsseldorf - offiziell in Deutschland für das Branchenbuch-Portal „Firmen Suchportal“ offene Geldforderungen mit Mahnungen – auch Zahlungsaufforderungen genannt - beitreiben. Bezüglich der Bezahlung der offenen Inkassoforderung eines Branchenbucheintrags in das Online-Portal „Firmen Suchportal“ gibt die Tesch Inkasso ein deutsches Konto von der Commerzbank Krefeld an.

Verbraucherdienst e.V. informiert unverbindlich
Haben Sie ebenfalls eine Rechnung oder sogar eine Mahnung bezüglich eines kostenpflichtigen Vertrags mit der Düsseldorfer Branchenbuch-Firma erhalten? Wurde Sie schon von der Tesch Inkasso gemahnt? Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 13. Mai 2015

Medienbranchenregister | Mahnung wegen kostenpflichtigen Branchenbuch aus Antalya


Eine Mahnung bezüglich eines kostenpflichtigen Eintrags in das Online-Branchenbuch „Medienbranchenregister“ von der Firma Bayazit Medien aus der Türkei hat zurzeit der Essener Verein Verbraucherdienst e.V. im Mitgliederauftrag vorliegen. Den abgeschlossenen Vertrag, der durch ein sogenanntes Korrekturfax zustande gekommen sein soll, die Rechnungen sowie die anschließende Mahnung durch die Kölner Anwaltskanzlei Yendi (wegen Nichtzahlung der Rechung für das „Medienbranchenregister“), hat der Verbraucherdienst e.V. aus Essen vorliegen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

„Medienbranchenregister“ stammt von der türkischen Firma Bayzit Medien

Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender, beauftragte den kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Online-Portal medienbranchenregister.com aus der Türkei (Eski Lara Yolu, No. 219/4, Sirinyali Mah. Muratpasa/ Antalya) mittels Abschlusses eines rechtswirksamen Vertrags.
Screenshot der Homepage "MedienBranchenRegister" | Stand: 13.05.2015

Kanzlei Yendi fordert in der Mahnung einen Betrag über 3.481,52 Euro

Laut der vorliegenden Mahnung sollte unser Mitglied insgesamt 3.481,52 Euro bis zum 14.05.2015 bezahlen. Der geforderte Betrag von der Rechtsanwaltskanzlei Yendi aus Köln-Mülheim (Wiener Platz 4) setzt sich aus einen geforderten Gegenstandswert über 2.991,00 Euro, den zusätzlichen Gebühren über 334,75 Euro sowie den bisher angefallenen Zinsen über 155,77 Euro zusammen. Diese Zinsen über insgesamt 155,77 würden sich laut der Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi mit 0,60 Euro Tageszinsen ab dem 31.03.2015 berechnet.

997 Euro kostet eine Auflage für den Gewerbetreibenden

Unser Mitglied soll für die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in das Branchenbuch-Portal „Medienbranchenregister“ für jede Auflage jeweils einen Gesamtbetrag über 997 Euro bezahlen. Da der Gewerbetreibende allerdings die erste bis dritte Auflage eines Eintrags in das „Medienbranchenregister“ in Auftrag gegeben habe, würde daraus dieser hohe Forderungsbetrag entstehen, der nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Yendi eingefordert wird. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

„Einstellungs-Pflegekosten“ in das „Medienbranchenregister“ über 299 Euro

Laut der vorliegenden Rechung der türkischen Firma Bayazit Medien besteht ein Branchenbucheintrag aus einem sogenannten Grundpreis über 499 Euro. Dazu kommen noch die „Einstellungs-Pflegekosten“ über 299 Euro sowie die „Graf. Gestaltung“ über 199 Euro hinzu. Verbraucherdienst e.V. wundert sich außerdem (wie zum Beispiel) die hohen „Einstellungs-Pflegekosten“ von fast 300 Euro zusammen kommen sollen. Denn der Arbeitsaufwand für die Einstellung der Daten des Gewerbetreibenden in ein Content-Management-System ist doch eher gering. So oder so - der Gewerbetreibende (inzwischen unser Mitglied) sollte den geforderten Geldbetrag als „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ auf ein Konto der „Turk Ekonomi Bankasi A.S.“ (BIC: TEBUTRIS462, ebenfalls aus dem türkischen Urlaubsparadies Antalya, überweisen. Quelle: http://www.swift-code.com/turkey/swift-code-tebutris462.html.

Kontaktmöglichkeiten mit den Verbraucherdienst e.V.  auch für Ihre Mahnung von der Kölner Kanzlei Yendi

Haben Sie auch eine Rechnung von Bayazit Medien aus der Türkei für das Online-Portal „Medienbranchenregister“ oder sogar schon eine Mahnung von der Kanzlei Yendi aus Köln in Ihren Briefkasten gefunden? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie bezüglich Ihren Vertrag mit dem  Branchenbuch „Medienbranchenregister“.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 19. August 2014

Spezial Detektei Faust | EBVZ | Branchenbuch



Spezial Detektei Faust arbeitet zurzeit (Stand August 2014) für die EBVZ und schüchtert gezielt Gewerbetreibende ein um Geldforderungen ihrer Schuldner beizutreiben. Ein Schreiben vom 12.08.2014 mit einem Ermittlungsauftrag bekam Firma H. G. aus B. von der Spezial Detektei Faust aus Köln zugeschickt. Firma H.G. wandte sich hilfesuchend an den Verbraucherdienst e.V. und ist nun ein Mitglied geworden.

922,03 Euro werden gefordert

Der Verlag für elektronische Medien Melle (EBVZ) beauftragte durch Kanzlei Dr. Harald Schneider die Spezial Detektei Faust zur Observation von Schuldnern, wie das neue Mitglied des Verbraucherdienst e.V.  Adressaten der Drohbriefe von der Spezial Detektei Faust sind Gewerbetreibende, die einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag für die EBVZ nicht bezahlt hatten. Früher trieb die Euro Treuhand Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen für die EBVZ bei. Mit der Einschaltung der Detektei hat die Beitreibung der Geldforderungen eine neue Stufe erreicht, Denn die Detektei tritt nicht nur als Ermittler in Erscheinung, sondern arbeitet gleichzeitig als eine Inkassofirma, wie man auf der Webseite der Spezial Detektei Faust sehen kann. Hier stellt sich dazu noch die Frage, ob diese Detektei überhaupt berechtigt ist die Forderungen für die EBVZ beizutreiben. Insbesondere weil noch nicht einmal ein Gerichtstitel in der Angelegenheit ergangen ist. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. 

Aufwendige Ermittlungsmaßnahmen

Laut des Schreibens sei die Spezial Detektei Faust befugt aufwendige Ermittlungsmaßnahmen gegenüber dem Gläubiger, der Firma H.G. aus B., durchzuführen. In dem Schreiben droht außerdem die Detektei, dass diese längerfristig und intensiv die wirtschaftlichen Verhältnisse recherchiere, wenn nicht binnen einer Woche nach Zustellung geantwortet würde. Die Spezial Detektei Faust müsse dann anschließend die Gründe bezüglich der Nichtzahlung des Schuldners überprüfen. Auch die Zweckmäßigkeit einer Forderungstitulierung müsse durch die Detektei geprüft werden.

Aufdeckung der Vermögensverhältnisse

Die Spezial Detektei Faust sei beauftragt, die Analyse der vorhandenen Vermögenswerte, die Aufdeckung eidesstattlicher Offenbarungserklärungen, die Ermittlung von Schein-Arbeitsverhältnissen sowie Strohmann-Verhältnissen des Schuldners für die EBVZ zu recherchieren. Diese Recherchen für die EBVZ seien allerdings mit weiteren Kosten verbunden. Deshalb fordere die Spezial Detektei Faust den Schuldner, die Firma H.G., auf die Geldforderung für die EBVZ ohne weitere Recherchen zu erreichen. Deshalb sei ein Außendienstmitarbeiter telefonisch zu erreichen um eine schnelle Einigung gegenüber der EBVZ zu erreichen. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Statt eines Telefonats mit einem Außendienstmitarbeiter der Spezial Detektei Faust!


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Mittwoch, 23. April 2014

EBVZ Branchenverzeichnis | Verlag für elektronische Medien | Melle

Rechnung vom EBVZ Branchenverzeichnis erhalten? Der Verlag für elektronische Medien aus Melle  ruft weiterhin Gewerbetreibende an, um Einträge in das Online-Branchenbuch EBVZ per Cold Call zu vermitteln. Hinsichtlich eines Eintrags werden nur zwei Anrufe benötigt, um einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. Ein Widerruf des Vertrags ist für Selbstständige und Freiberufler nicht möglich, da für Gewerbetreibende eine andere Rechtssprechung als für normale Verbraucher gilt.



26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln

EBVZ: Vertragsabschluss per Cold Call – Widerruf für Selbstständige nicht möglich 


Der Verlag für elektronische Medien Melle aus Bruchmühlen, einem Stadtteil von Melle, wird von der Inhaberin Vanessa Gambietz geführt und hat eine Zweigstelle in Emmerich. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Die Gewerbetreibenden werden per Cold Call zu einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag überredet. Am Telefon soll der zuvor kostenlos erstellte und geführte Eintrag in das Online-Branchenbuch EBVZ abgeglichen werden, um eine Vertragsverlängerung zu erreichen. Stimmt der Gewerbetreibende dem Vorschlag nicht sofort zu, wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer schlechteren Sichtbarkeit des angerufenen Unternehmens gedroht. Mittels eines zweiten Anrufs wird der abgeschlossene Vertrag mit dem Branchenbucheintrag EBVZ vertraglich bestätigt. Ein Vertrag hat eine Dauer von 12 Monaten; es besteht sogar die Möglichkeit einen Vertrag für drei Jahre abzuschließen, wobei laut deren Homepage ein Jahr des Eintrags "geschenkt" wird. Ein Jahr in diesem Verzeichnis kostet den Gewerbetreibenden 357 EUR.

Ein Business-Eintrag mit einer Dauer von 36 Monaten kostet hingegen 714 EUR. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, schickt die EuroTreuhand Inkasso GmbH eine Zahlungsaufforderung, wobei 81 Euro Mehrkosten entstehen. Die Inkassofirma droht dann noch mit Negativeinträgen in Bonitätsdatenbanken.

EBVZ | Rechnung | 12.08.2015
EBVZ | Rechnung | 12.08.2015

26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln


Am 26.06.2014 verlor der "Verlag für elektronische Medien Melle" mit seinem Branchenbuch EBVZ in der zweiten Instanz beim Landgericht Bonn. Dabei ging es um die Anfechtung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Werbeanrufs mit dem das Unternehmen um seine Kunden geworben hatte. Laut des Gerichtsurteils sei es durch den Call Cold-Anruf zu einem Schaden gegenüber dem Gewerbetreibenden gekommen, der anschließend mit der Geldforderung des Verlags aufgerechnet wird. Der Schadensersatz bezüglich des Branchenbucheintrags wird somit mit der Geldforderung aufgerechnet. Sehr vereinfacht heißt das: 1-1 = 0! Das Urteil des Gerichts besitzt das Aktenzeichen Az III ZR 270 / 40. Inzwischen hat der Verlag eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Es bleibt also noch spannend bei diesem Branchenbuch! Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Unser Verein veröffentlicht ebenso einen zweiten Artikel für einen Eintrag in das Branchenbuch der EBVZ.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon: 

0201-176 790

oder per E-Mail: 



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