Freitag, 31. März 2017

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. - Branchenbuch aus Las Palmas

Eine Gewerbetreibende leitete eine Rechnung von Firmen Marketing Online S.L.U. an uns weiter. So soll sie eine Rechnung für eine geschaltete Firmenwerbung bezahlen – in Höhe von 489,00 EUR.

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. Branchenverzeichnis

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. betreibt ein Branchenverzeichnis


Im sonnigen Las Palmas, Spanien hat die Firma „Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.“ ihren Sitz. Dieses Unternehmen betreibt ein Branchenbuch, ein Online-Verzeichnis, in dem sich Gewerbetreibende für eine höhere Reichweite und Auffindbarkeit im Internet eintragen lassen können.

Unter der Webseite firmen-marketing-online.de finden sich so einige eingetragene Unternehmen, die einen Vertrag mit Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. abgeschlossen haben. So auch ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V., welches eine hohe Rechnung an uns weiterleitete.

Details der Rechnung


In der uns vorliegenden Rechnung wird für eine geschaltete Firmenwerbung ein Betrag in Höhe von insgesamt 489,00 EUR gefordert. Der Betrag ist innerhalb von 5 Tagen zu zahlen und die Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. weist darauf hin, dass eine Bandaufnahme vorliegen würde.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und soll laut der Rechnung automatisch auslaufen. Der fällige Betrag soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden.

Scan: Firmen Marketing Online S.L.U. | Rechnung | 27.03.2017
Firmen Marketing Online S.L.U. | Rechnung | 27.03.2017


Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Firmen Marketing S.L.U.


Laut den AGB auf dem Branchenverzeichnis (abrufbar unter „http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/agb/“) werden die verschiedenen Möglichkeiten des Vertragsabschlusses erläutert. So ist es möglich, telefonisch, via E-Mail oder per Registrierung auf dem Portal selbst einen Firmeneintrag zu beauftragen. (Stand: 29.03.2017)

Auf der Seite „Preise im Überblick“ sind noch weitere Pakete für eine Firmenwerbung zu sehen. Die jeweiligen Angebote sehen Sie auf dem Screenshot.

http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/unsere-preise-im-ueberblick/ | 31.03.2017
http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/unsere-preise-im-ueberblick/ | 31.03.2017


Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie einem Eintrag in einem Branchenverzeichnis zustimmen. Dies kann telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen.

Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso


Update Dezember 2017: Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Culpa Inkasso vor. So sollen der angeschriebene Gewerbetreibende laut des Schreibens noch offene Kosten nicht beglichen haben. So beauftragte Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. E35007 Las Palmas de Gran Canaria die Culpa Inkasso GmbH mit der Beitreibung der offenen Forderung.

Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 439,72 EUR verlangt. Culpa Inkasso droht bei weiterer ausbleibender Zahlung mit weiteren gerichtlichen Schritten die "sofort" eingeleitet werden. Der Schuldner soll innerhalb weniger Tage überweisen. Update Ende.

Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso | Firmen Marketing Online Deutschland SLU
Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso | Firmen Marketing Online Deutschland SLU


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Rechnung von der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. erhalten? Oder gar eine Zahlungsaufforderung von der Culpa Inkasso GmbH? Reagieren Sie unbedingt und zögern Sie die Angelegenheit nicht hinaus - es könnte sonst zu weiteren Kosten führen. Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Anwaltskanzlei Exclusive Walldorf – Drohung mit Vorpfändung

„Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ heißt es auf einem aktuellen Schreiben der „Anwaltskanzlei Exclusive“, welches freundlicherweise an uns weitergeleitet wurde. Die Kanzlei aus Walldorf droht aufgrund ausbleibender Zahlungen und fordert einen Betrag über 600 EUR.


Zahlungsempfänger Exclusive Claims


Ein Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. leitete ein Schreiben der Anwaltskanzlei Exclusive aus Walldorf an uns weiter. So fordert die Kanzlei aufgrund mangelnder „Zahlungsbereitschaft“ trotz „zahlreicher Mahnungen“ einen hohen Geldbetrag in Höhe von 649,23 EUR. Sollte diese Summe nicht gezahlt werden, droht Anwaltskanzlei Exclusive mit der Anbringung einer Vorpfändung. So heißt es sogar: „Das Formular ist bereits vorbereitet!“ (siehe Bild)

Des Weiteren droht die Kanzlei mit der Sperrung des Kontos, sodass keine Zugriffsmöglichkeit besteht. Um dies zu vermeiden, soll der Betrag auf ein Konto in Belgien überwiesen werden. Als Zahlungsempfänger ist „Exclusive Claims“ angegeben. Ein Zeitrahmen, bis wann der Betrag überwiesen sein soll, ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

Anwaltskanzlei Exclusive | Vorpfändung | 01.03.2017
Anwaltskanzlei Exclusive | Vorpfändung | 01.03.2017


„Vollstreckungsbescheid“ beigelegt?


Als Anlage ist in dem Schreiben der Anwaltskanzlei Exclusive ein Vollstreckungsbescheid genannt. Dabei handelt es sich jedoch um einen „Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieher/den Gerichtsvollzieher“, sozusagen ein Formular für eine Vorpfändung – aber in diesem Fall KEIN Bescheid.

Dieses Formular ist bereits zum Teil ausgefüllt. Als Gläubiger ist die „PVZ GmbH“ angegeben, jedoch mit falscher Anschrift. Sollte das Unternehmen PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG gemeint sein, hat diese ihren derzeitigen Sitz in Stockelsdorf und nicht – wie in dem vorliegenden Formular angegeben – in Bremen. (Stand 29.03.2017)

Ist das Schreiben seriös?


Anhand dieses Schreiben der Anwaltskanzlei Exclusive können betroffene Verbraucher kaum erkennen, wer der Gläubiger der angeblich noch offenen Rechnungen sein soll und ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. Inkassounternehmen sind seit dem 1. November 2014 dazu verpflichtet klar und deutlich den Gläubiger bzw. Auftraggeber sowie den Forderungsgrund (bei Verträgen auch Vertragsgegenstand und Datum) zu nennen. Hier sind solche Informationen nicht angegeben.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von Anwaltskanzlei Exclusive erhalten? Für weitere allgemeine Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 27. März 2017

Medien & Design Verlag GmbH – Anzeigenauftrag aus Alicante

Eine weitere Offerte wurde uns durch ein Mitglied vorgelegt. In diesem Fall handelt es sich um die Firme „Medien & Designverlag GmbH“ aus El Vergel, Alicante. Sollte dieses Formular zurückgesandt werden, wird eine Anzeige für das angeschriebene Unternehmen in einem unbenannten „Werbeobjekt“ gedruckt.

Medien & Design Verlag GmbH – Anzeigenauftrag aus Alicante

Offerten durch Medien & Designverlag GmbH


Die Medien & Designverlag GmbH hat Ihren Sitz auf Alicante in Spanien und kümmert sich um die Schaltung von Anzeigen in Werbeobjekten, die „durch direkte Verteilung bei öffentlichen Einrichtungen, Handwerk, Handel und Gewerbe“ an den Mann gebracht werden sollen. Um Aufträge mit Gewerbetreibenden abzuschließen, werden Offerte versandt, wie in diesem Fall an eins unserer Mitglieder. Diese Gewerbetreibende leitete das Schreiben freundlicherweise zur Veröffentlichung an uns weiter.

Bei Rücksendung wird mit der Medien & Design Verlag GmbH ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Vertragende gekündigt wird.

Scan: Offerte | Medien & Design Verlag GmbH | 07.03.2017
Offerte | Medien & Design Verlag GmbH | 07.03.2017

Hohe Kosten für eine Anzeige


Es sollen bei Auftragsbestätigung 200 Exemplare verteilt werden. Wo dies nun genau geschehen soll, wird auf dem Formular nicht erwähnt. Auch von einem Belegexemplar ist keine Rede. Wenigstens die Kosten für diesen Auftrag sind aufgelistet:

  • Pro Ausgabe: 399,00 EUR
  • Farbkosten: 119,00 EUR
  • Satz/Reprokosten: 189,00 EUR
  • zuzüglich 30,00 EUR Versandkosten und Mehrwertsteuer

Innerhalb der Vertragslaufzeit sollen insgesamt vier kostenpflichtige Auflagen zustande kommen, was einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.508,12 EUR ausmacht. Ob diese hohe Kosten für eine Anzeige gerechtfertigt sind, die nur eine Auflage von 200 Exemplaren hat und auch in einem unbekannten Gebiet verteilt werden, sollte von jedem Gewerbetreibenden gewissenhaft geprüft werden.

Zahlungserinnerung Medien & Design Verlag GmbH | 13.02.2017
Zahlungserinnerung Medien & Design Verlag GmbH | 13.02.2017


Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlungen nach.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von der Medien & Designverlag GmbH erhalten? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 24. März 2017

Regionale Print Medien GmbH – Inserationsauftrag aus Bad Kreuznach

Ein Mitglied legte uns ein Formular mit dem Titel „Inserationsauftrag“ der Firma Regionale Print Medien GmbH aus Bad Kreuznach vor. Es geht um eine Anzeige in einem Folder mit dem Namen „Bürger-Info“. Wer dieses Formular zurückschickt, schließt einen kostenpflichtigen Vertrag ab.

Beitragsbild: Regionale Print Medien GmbH – Inserationsauftrag aus Bad Kreuznach

Offerte von RPM GmbH


Eine Gewerbetreibende und gleichzeitig Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. erhielt ein Schreiben von dem Unternehmen Regionale Print Medien GmbH, kurz PPM GmbH. Diese Firma ist in Bad Kreuznach ansässig und wandte sich an die Gewerbetreibende, um ihr ein Inserat zu verkaufen. Dies sollt über eine Offerte geschehen. Dieser „Inserationsauftrag“ gilt für Anzeige in einem Folder („Bürger-Info“) und soll eine Feldgröße von 45x90 mm. Die Kosten sind auch angegeben:


  • Nettopreis je Ausgabe: 399,00 EUR
  • Satz/Gestaltung: 99,00 EUR
  • Farbkosten: 199,00 EUR
  • zuzüglich 29,00 EUR Versandkosten und Mehrwertsteuer


Scan: Inserationsauftrag | RPM GmbH | 07.03.2017
Inserationsauftrag | RPM GmbH | 07.03.2017


Auf das Kleingedruckte achten!


Das Ziel einer Offerte wie der Regionale Print Medien GmbH ist ein Vertragsabschluss und somit ein Auftrag zwischen Geschäftsleuten. Gewerbetreibende haben üblicherweise kein Recht auf Widerruf. In dem vorliegendem Formular ist es jedoch im Kleingedruckten vermerkt: „Sie haben das Recht, binnen sieben Kalendertage nach Auftragserteilung diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen“ (siehe Scan).

Wer jedoch das Formular zurücksendet und das Widerrufsfrist verstreichen lässt, schließt einen kostenpflichtigen Vertrag für eine Anzeige in dem Bürger-Info ab. Dieser Folder soll eine Mindestauflage von 500 Exemplaren haben und laut dem Formular durch die Deutsche Post AG verteilt werden. Wo genau, ist jedoch nicht genau angegeben. Nur ein Postleitzahlen-Bereich lässt einen Verteilungsraum vermuten.

RPM GmbH: Hohe Kosten für eine Anzeige


Ein Vertrag über die Anzeige in dem Folder hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, pro Vertragsjahr sollen je zwei Anzeigen veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass für alle Anzeigen zusammengerechnet (siehe Aufzählung der einzelnen Kosten oben) eine Summe von 3.455,76 EUR gefordert werden kann! Dies gilt für insgesamt vier Anzeigen, welche sich jeweils aus den genannten Kosten zusammensetzt. Gewerbetreibende, die so eine Offerte in Auftrag geben, müssen demzufolge mit hohen Kosten rechnen. Belegexemplare werden nur auf Wunsch zugesandt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Offerte von der Regionale Print Medien GmbH erhalten? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

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oder per E-Mail:
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Donnerstag, 16. März 2017

Firmenredaktion online | Firmeneintrag aus Sonnenland, Maspalomas

Uns liegen zwei Rechnungen des Branchenverzeichnisses „Firmenredaktion Online“ vor, die uns freundlicherweise durch einen Gewerbetreibenden vorgelegt wurden. Dem Unternehmer wird jeweils ein Firmeneintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten in einem Online-Portal in Rechnung gestellt.

Firmenredaktion online  Firmeneintrag aus Sonnenland, Maspalomas

Firmeneintrag für knapp 400 EUR


Im sonnigen Gran Canaria hat das Unternehmen Firmenredaktion Online ihren Sitz; genaugenommen in C.C. Sonnenland, 310-1311 Teobaldo Power, 35100 Maspalomas – so steht es im Briefkopf und im Impressum der Webseite. Firmenredaktion Online betreibt ein Branchenbuch (firmenredaktion-online.com), in dem Firmeneinträge von Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen zu finden sind.

Für einen solchen Firmeneintrag erhielt ein Gewerbetreibender im Januar diesen Jahres eine Rechnung: „Ihr Firmenpräsenz auf unseren Startseiten“, 12 Monate mit Suchoptimierung für insgesamt 399,00 EUR.

In der Rechnung sind die Anschrift, Kontaktdaten und auch eine kleine Beschreibung der Dienstleistung zu sehen.

Scan: Rechnung | Firmenredaktion online | 11.01.2017
Rechnung | Firmenredaktion online | 11.01.2017


Wie kam der Vertrag zustande?


In de Rechnung schreibt Firmenredaktion Online: „Nach Rücksprache mit Herr H. (Geschäftsführer, Anmerkung der Redaktion). kündigt sich Ihr Eintrag automatisch zum 11.01.2018. Des Weiteren wurde die Anrufbestätigung am 11.01.2017, Uhrzeit 11.15 protokolliert“. Die Aufzeichnung des Gesprächs wird auch weiter unten auf der Rechnung erneut verdeutlicht (siehe Bild der Rechnung). Somit soll laut dieses Schreibens der Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss telefonisch kontaktiert worden soll.

Der Gewerbetreibende erhielt ca. 5 Wochen später erneut eine Rechnung durch die Firmenredaktion Online, die uns auch vorliegt. Bis auf das Datum sind beide Schreiben identisch, sogar die Rechnungsnummer.

Weitere Auffälligkeiten der Rechnungen


Firmenredaktion Online ist unter der gleichen Anschrift und Telefonnummer zu erreichen wie der „Gewerbeverlag Online“, über den wir bereits 2015 berichteten. Der Geschäftsführer ist bei beiden Unternehmen Markus H.

Die angegebene Bankverbindung, auf die der Betrag von 399,00 EUR eingezahlt werden soll, liegt laut der Rechnung bei Deutschen Bank. Jedoch lässt die dazugehörige IBAN auf ein spanisches Konto schließen (siehe Bild der Rechnung).

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von der Firmenredaktion Online erhalten? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

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oder per E-Mail:
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Mittwoch, 15. März 2017

Fa. Online Portal | Eintrag auf „firmendienst-portal.de“

Ein Gewerbetreibender leitete eine Offerte einer Firma namens „Online-Portal“ an uns weiter. Ihm wird durch dieses Unternehmen ein Eintrag auf dem Branchenverzeichnis „Firmendienst-Portal“ angeboten. Dieses Verzeichnis wird von einer uns bekannten Firma vertrieben: der I.K. Mediendienst GmbH.

Fa. Online Portal  Eintrag auf „firmendienst-portal.de“

Fa. Online-Portal - Eintrag für über 1.000 EUR


Uns liegt eine schriftliche Offerte einer Firma namens „Online-Portal“ vor. Diese Firma versandte das weiter unten zu sehende Schriftstück an einem Gewerbetreibenden, der das zur Veröffentlichung an uns weiterleitete.

Es geht um die Veröffentlichung eines Firmeneintrags, die durch Rücksendung des Formulars via Fax in Auftrag gegeben wird. Dies wird ersichtlich durch den kleiner gedruckten Text oberhalb des Formulars:
„Er (der Kunde, Anmerkung der Redaktion) beauftragt die Fa. Online-Portal, einen Werbeeintrag auf der Plattform firmendienst-portal.de erstellen zu lassen. (…) Sie ist weder Inhaberin des Werbeportals noch Vertreterin oder Außendienst des dortigen Inhabers. Sie übernimmt den Anzeigenauftrag ausdrücklich in eigenem Namen, behält sich aber vor, den Vertrag an einen anderen, dem Kunden vorgestellten Werbeanbieter zu übertragen.“

Scan: Offerte | Online-Portal | 08.03.2017
Offerte | Online-Portal | 08.03.2017


Die Kosten für so einen Eintrag direkt unter dem Text einzeln aufgeführt: so soll der Grundpreis bei 399,00 EUR liegen, hinzu kommen die Einstellungs- und Pflegekosten 299,00 und die grafische Gestaltung 199,00 EUR. Zuzüglich der Mehrwertsteuer macht das einen Gesamtbetrag in Höhe von 1067,43 EUR. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre und läuft laut Vertrag automatisch aus.

I.K. Mediendienst GmbH betreibt „firmendienst-portal.de“


Der oben beschriebene Vertrag kommt nur zustande, wenn man dieses Formular an „Online-Portal“ als Rückfax versendet. Es ist eine Berliner Faxnummer angegeben, erkennbar an der Vorwahl 030.

Wer das Branchenverzeichnis „Firmendienst-portal“ aufruft, wird eine Firma als Betreiberin finden, über die Verbraucherdienst e.V. in der Vergangenheit bereits berichten konnte: das Unternehmen I.K. Mediendienst GmbH. Ein kostenpflichtiger Firmeneintrag auf dem Portal führt folgende Daten des Vertragskunden unter anderem die Kontaktdaten sowie einen Link zu Webseite und eine kleine Firmenbeschreibung auf.

Screenshot | Firmeneintrag auf Firmendienst-Portal | 15.03.2017
Screenshot | Firmeneintrag auf Firmendienst-Portal | 15.03.2017


I.K. Mediendienst GmbH ist in Köln ansässig. Auffällig ist, dass die Webseiten firmendienst-portal.de und das uns bekannte dov-portal.de sehr ähneln. Zum Vergleich führen wir hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Seiten auf:

http://firmendienst-portal.de/agb.php

http://dov-portal.de/agb.php

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen oder allgemeine Fragen zu dem Formular dieser Firma Online-Portal? Oder zu I.K. Mediendienst GmbH? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 10. März 2017

Maco Verlag M. Schunk | Städteinformationstafel

Herr G. ist Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und betreibt ein Unternehmen für Bausanierungen. Er legte uns zur Veröffentlichung Unterlagen vor, die unter anderem eine Rechnung der Firma Maco Verlag M. Schunk beinhaltet. Diese wurde für eine Anzeige auf einer „Städteinformationstafel“ ausgestellt.

Maco Verlag M. Schunk  Städteinformationstafel


Über die Anzeigen auf Städteinformationstafeln


Sogenannte „Städteinfotafeln“ kommen dem einen oder anderen bekannt vor. Diese sind häufig in Schaukästen ausgestellt und zeigen neben einem Stadtplan diverse Firmen, die durch Banner dargestellt werden. Eine solche Darstellung erinnert nicht selten an eine Visitenkarte.

Solche Städteinformationstafeln bietet das Unternehmen Maco Verlag M. Schunk an. Auf der dazugehörigen Webseite macoverlag.de (mittlerweile offline, Stand 25.01.2021) sind Beispiele des Angebots zur Ansicht hinterlegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine Auflistung der Preise und nähere Angaben zum Angebot sind aktuell nicht auf der Webseite vermerkt (Stand 10.03.2017). Der Maco Verlag M. Schunk hat laut dem Impressum seinen Sitz in Herschbach und bezeichnet sich selbst als „Spezialist für Printwerbung“.

Screenshot Maco Verlag M. Schunk | Leistungen | 10.03.2017
Screenshot Maco Verlag M. Schunk | Leistungen | 10.03.2017


Cold Call vom Maco Verlag M. Schunk


Wir wurden auf das Angebot vom Maco Verlag M. Schunk aufmerksam, weil Herr G., Mitglied von Verbraucherdienst e.V., uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen schilderte. So erhielt er laut eigener Aussage einen unerwünschten Anruf eines Mitarbeiters des Maco Verlags M. Schunk – einen sogenannten Cold Call.

Herr G. gab uns gegenüber an, dass laut des Telefonats bereits ein Vertrag über eine Anzeigenschaltung bestehen solle und dieser verlängert werden kann. Daraufhin wurde ein Termin vereinbart, bei dem ein Mitarbeiter vom Maco Verlag M. Schunk den Arbeitsplatz von Herrn G. aufsuchte. Bei diesem Treffen wurde ein Formular unterzeichnet, welches wir hier abbilden:

Scan: Anzeigenvertrag | Maco Verlag M. Schunk
Anzeigenvertrag | Maco Verlag M. Schunk | Kontaktdaten verpixelt


Details aus dem Vertrag


Es geht in dem dargestellten Vertrag um den Anzeigenpreis auf einer Städteinformationstafel. Hier ein Auszug aus diesem Vertrag:


  • Din A1 (oder größer) an mindestens 50 Stellen
  • Verteilung erfolgt postalisch
  • Auflage mindestens 400 Exemplare pro Ausgabe
  • basiert auf der verbindlichen Textvorlage
  • der Inserat erhält ein Belegexemplar
  • Laufzeit ein Jahr, beinhaltet drei kostenpflichtige Ausgaben
  • der dargestellte Anzeigenpreis gilt für eine einzelne Anzeigen
  • es kommen noch Druck- und Auslieferungskosten hinzu


Eine geschaltete Anzeige auf einer Städteinformationstafel kostet 698,00 EUR. Zusätzlich werden Druckkosten in Höhe von 90,00 EUR berechnet sowie die Kosten für die Auslieferung 15,00 EUR. Der berechnete Preis beläuft sich auf 955,57 EUR netto. Da ein Vertrag aber drei Ausgaben umfasst, wird für die Anzeige insgesamt ein Betrag von 2866,17 EUR.

Wie kam der Vertrag zustande?


Herr G. erhielt eine Rechnung vom Maco Verlag M. Schunk in Höhe von besagten 955,57 EUR und gaben bekannt: „Wir bedanken uns über den erteilten Auftrag und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit“.

Wenige Tage später versandte Herr G. einen Widerruf an die Firma aus Herschbach. Wir zitieren aus dem uns vorliegenden Dokumenten: „Nach vollständiger Prüfung meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass es sich beim letzten Treffen mit Herrn A. Lxxxxxx keineswegs um eine Anzeigenkorrekturmaßnahme zum bestehenden Vertrag gehandelt hat, wie mir am Telefon versichert wurde. Sondern Herr A. Lxxxxxx forderte mich unter Zeitdruck und unter Arbeitsstress zum Unterschreiben eines neuen, sehr dubiosen Vertrags auf“. Zitatende.

Antwort vom Maco Verlag M. Schunk


Herr G. erhielt eine Antwort vom Maco Verlag M. Schunk, welche uns auch in schriftlicher Form vorliegt. Auch hier zitieren wir: „Ihr abgeschlossener Vertrag ist ein üblicher Werksvertrag zwischen Kaufleuten, der dem Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dieser Vertrag wurde nicht untergejubelt, sondern mit vorheriger Terminabsprache wurde Ihre Anzeige von Ihnen geprüft und somit der Vertrag von Ihnen unterschrieben.“ Zitatende.

Herr G. erhielt laut eigener Aussage kein Belegexemplar dieser Anzeige. Darüber hinaus ist auch unbekannt, wie viele Exemplare wo ausgeliefert wurden. Der Gewerbetreibende legte keine „verbindliche Textvorlage“ vor, stattdessen wurden die benötigten Daten in dem Vertrag (siehe Bild) per Hand durch den Mitarbeiter des Maco Verlags M. Schunk ausgefüllt.

Kontaktaufnahme mit dem Verbraucherdienst e.V.


Herr G. leitete uns freundlicherweise die Unterlagen zur Veröffentlichung weiter. Haben Sie auch Erfahrungen oder allgemeine Fragen zu dem Unternehmen Maco Verlag M. Schunk? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 9. März 2017

Onlineverzeichnis "ranking-bank" | Verlag für virtuelle Dienste

Über den Verlag für virtuelle Dienste konnte Verbraucherdienst e.V. bereits 2015 berichten. Damals ging es um das Branchenbuch „firmendeals.de“. Mittlerweile ist unter dieser URL das Branchenverzeichnis „ranking-bank“ zu finden. Laut AGB  dieser Seite kommt „ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) des Verlags für virtuelle Dienste den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt“.Was hat es mit dem Angebot auf sich?

Onlineverzeichnis ranking-bank  Verlag für virtuelle Dienste


Branchen-Index „ranking-bank“ - Eintrag durch doppelten Anruf


Das Webportal „ranking-bank“ wird betrieben durch die Firma Verlag für virtuelle Dienste aus Emmerich. Laut der eigenen Webseite, die unter ranking-bank.de bzw. ranking-bank.com aufrufbar ist, beschreibt sich das Unternehmen als „qualifizierte Full-Service-Agentur für Suchmaschinen-Marketing“. Diese Dienstleistung nutzt die Agentur, indem sie die Absicht haben, dass der Gewerbetreibende mehr Besucher bekommt, daraus neue Kunden gewinnen könne und so dauerhaft bessere Geschäfte durch das Internet machen kann. Ob das tatsächlich stattfindet kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Wie kommt so ein Eintrag zustande? Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es: „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) des Verlags für virtuelle Dienste den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“ (Quelle: http://www.ranking-bank.de/agb.html, Stand 28.02.2017).

Screenshot "ranking-bank.de/agb.html" | 08.03.2017
Screenshot "ranking-bank.de/agb.html" | 08.03.2017


Laut AGB „Das Angebot für einen kostenfreien Basiseintrag kann ausschließlich nach Registrierung online, telefonisch oder in Textform abgeben werden.“. Sollten der Gewerbetreibende ein Basiseintrag auf der Seite ranking-bank.de gewählt haben, könnte es sein das dieser durch den Verlag für virtuelle Dienste telefonisch kontaktiert wird, um einen kostenpflichtigen Eintrag abzuschließen.
Beim zweiten Anruf besteht laut den AGB die Möglichkeit, dass der Basiseintrag zu einem kostenpflichtigen Premiumeintrag umgewandelt wird.

Hohe Kosten für einen Premiumeintrag


Wie tief muss ein Gewerbetreibender für ein solcher kostenpflichtigen Firmeneintrag in die Taschen greifen? Unter dem Punkt „Leistungspakete und Preise“ ist zu lesen:

Standard Preise: 1 Jahr Laufzeit 990,00 EUR inkl. MwSt. /
Zwei Jahre Laufzeit + Gratis Jahr: 1.980,00 EUR inkl. MwSt.

Screenshot "ranking-bank.de/unsere_leistungen.html" | 08.03.2017
Screenshot "ranking-bank.de/unsere_leistungen.html" | 08.03.2017


Über Sinn und Zweck eines Eintrags in einem Branchenbuch lässt sich mit Sicherheit streiten. Der Mehrwert für Gewerbetreibende lässt sich über SEO-Analyse-Werkzeuge messen; wobei jeder Interessierte sich selbst seine Meinung dazu bilden sollte. Es gibt sicherlich auch nützlicheFirmenverzeichnisse (unter anderem die Gelben Seiten, Firmen-atlas.com), mit denen besonders Firmen ohne eigene Webseite in den Suchergebnissen punkten können.

Der Verlag für virtuelle Dienste bietet Unternehmern und Dienstleistern eine lange Liste an Dienstleistungen an, wie zum Beispiel „Verlinkung zu Google, Yahoo, Avista etc“. Ist eine Verlinkung zu Suchmachinen empfehlenswert? Eine Indexierung der Webseite für entsprechende Suchergebnisse wäre unter Umständen erfolgreicher. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass uns „Avista“ unbekannt ist. Vielleicht ist die seit 2013 abgeschaltete Suchmaschine AltaVista gemeint? Selbst dann wäre der Sinn einer Verlinkung dorthin schleierhaft.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Wurden Sie auch durch den Verlag für virtuelle Dienste kontaktiert? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu dem Thema. Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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