Offerte von RPM GmbH
Eine Gewerbetreibende und gleichzeitig Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. erhielt ein Schreiben von dem Unternehmen Regionale Print Medien GmbH, kurz PPM GmbH. Diese Firma ist in Bad Kreuznach ansässig und wandte sich an die Gewerbetreibende, um ihr ein Inserat zu verkaufen. Dies sollt über eine Offerte geschehen. Dieser „Inserationsauftrag“ gilt für Anzeige in einem Folder („Bürger-Info“) und soll eine Feldgröße von 45x90 mm. Die Kosten sind auch angegeben:
- Nettopreis je Ausgabe: 399,00 EUR
- Satz/Gestaltung: 99,00 EUR
- Farbkosten: 199,00 EUR
- zuzüglich 29,00 EUR Versandkosten und Mehrwertsteuer
Inserationsauftrag | RPM GmbH | 07.03.2017 |
Auf das Kleingedruckte achten!
Das Ziel einer Offerte wie der Regionale Print Medien GmbH ist ein Vertragsabschluss und somit ein Auftrag zwischen Geschäftsleuten. Gewerbetreibende haben üblicherweise kein Recht auf Widerruf. In dem vorliegendem Formular ist es jedoch im Kleingedruckten vermerkt: „Sie haben das Recht, binnen sieben Kalendertage nach Auftragserteilung diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen“ (siehe Scan).
Wer jedoch das Formular zurücksendet und das Widerrufsfrist verstreichen lässt, schließt einen kostenpflichtigen Vertrag für eine Anzeige in dem Bürger-Info ab. Dieser Folder soll eine Mindestauflage von 500 Exemplaren haben und laut dem Formular durch die Deutsche Post AG verteilt werden. Wo genau, ist jedoch nicht genau angegeben. Nur ein Postleitzahlen-Bereich lässt einen Verteilungsraum vermuten.
RPM GmbH: Hohe Kosten für eine Anzeige
Ein Vertrag über die Anzeige in dem Folder hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, pro Vertragsjahr sollen je zwei Anzeigen veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass für alle Anzeigen zusammengerechnet (siehe Aufzählung der einzelnen Kosten oben) eine Summe von 3.455,76 EUR gefordert werden kann! Dies gilt für insgesamt vier Anzeigen, welche sich jeweils aus den genannten Kosten zusammensetzt. Gewerbetreibende, die so eine Offerte in Auftrag geben, müssen demzufolge mit hohen Kosten rechnen. Belegexemplare werden nur auf Wunsch zugesandt.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie auch eine Offerte von der Regionale Print Medien GmbH erhalten? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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