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Dienstag, 20. Juli 2021

Regio PrintService S.L.: Kostenpflichtige Werbeanzeige über ein Fax-Formular

Im Jahr 2017 berichteten wir über die Firma „Regionale Print Medien GmbH“, die in der Vergangenheit Fax-Formulare für Werbeanzeigen in sogenannten „Bürger-Info“ Foldern. Das Brisante war seinerzeit der Preis: es sollten für alle vier Anzeigen samt Nebenkosten eine Summe von mehr 3.400 EUR gefordert gezahlt werden. Dieses Firma soll sich seit 02.11.2020 in Liquidation befinden.

Beitragsbild: Regio PrintService S.L.: Kostenpflichtige Werbeanzeige über ein Fax-Formular


Regio PrintService S.L. bewirbt Anzeigen in „Bürger-Info“

Im Jahr 2021 sollen nun erneut Fax-Formulare von einer Firma „Regio PrintService S.L.“ (auch RPS SL) im Umlauf sein. Der Zusammenhang zu der „Print Medien GmbH“ könnte bei der ehemaligen Geschäftsführerin Frau S. bestehen. Der neue Sitz ist Sitz in C/Llorenc Vicens 3 4 (Palma de Mallorca). Viel geändert hat sich ansonsten laut unserer Meinung nicht. Die Anzeige soll immer noch in einer „Bürger-Info“ erscheinen, der Nettopreis je Auflage soll 399 EUR betragen. Es kommen noch weitere Kosten wie die Satzgestaltung und die Farbpauschale hinzu.

Die Laufzeit bzw. Veröffentlichung der Werbeanzeigen soll insgesamt zwei Jahre betragen und pro Vertragsjahr zwei kostenpflichtige Anzeigen bedeuten. Eine Anzeige hat den Gesamtpreis in Höhe von mehr als 700 EUR. Das bedeutet, die Kosten für alle vier Werbeanzeigen in den „Bürger-Infos“ mehrere tausend Euros kosten kann. Der Vertrag verlängert sich sogar automatisch, sofern nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Auf das Kleingedruckte achten!

Das Ziel einer Offerte wie der Regio PrintService S.L. ist selbstredend ein Vertragsabschluss und somit ein Auftrag zwischen Geschäftsleuten, ein sogenanntes B2B Geschäft. Gewerbetreibende haben bei dieser Art Geschäft kein Recht auf Widerruf. In bekannten Formularen ist es jedoch im Kleingedruckten vermerkt: „Sie haben das Recht, binnen sieben Kalendertage nach Auftragserteilung diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen“.

Teuer wird es, wenn das Fax-Formular zurücksendet und das Widerrufsfrist verstreichen lässt. Eine Rechnung für die kostenpflichtigen Werbeanzeigen im Bürger-Folder könnte schnell im Briefkasten landen. Wie dieser Folder am Ende ausschaut und wo er überhaupt verteilt wird, ist anhand des Formulars nicht möglich. Einzig eine Mindestauflage von 500 Exemplaren ist bekannt.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma Regio Printservice S.L (RPS SL)? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen oder suchen Hilfe? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 24. März 2017

Regionale Print Medien GmbH – Inserationsauftrag aus Bad Kreuznach

Ein Mitglied legte uns ein Formular mit dem Titel „Inserationsauftrag“ der Firma Regionale Print Medien GmbH aus Bad Kreuznach vor. Es geht um eine Anzeige in einem Folder mit dem Namen „Bürger-Info“. Wer dieses Formular zurückschickt, schließt einen kostenpflichtigen Vertrag ab.

Beitragsbild: Regionale Print Medien GmbH – Inserationsauftrag aus Bad Kreuznach

Offerte von RPM GmbH


Eine Gewerbetreibende und gleichzeitig Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. erhielt ein Schreiben von dem Unternehmen Regionale Print Medien GmbH, kurz PPM GmbH. Diese Firma ist in Bad Kreuznach ansässig und wandte sich an die Gewerbetreibende, um ihr ein Inserat zu verkaufen. Dies sollt über eine Offerte geschehen. Dieser „Inserationsauftrag“ gilt für Anzeige in einem Folder („Bürger-Info“) und soll eine Feldgröße von 45x90 mm. Die Kosten sind auch angegeben:


  • Nettopreis je Ausgabe: 399,00 EUR
  • Satz/Gestaltung: 99,00 EUR
  • Farbkosten: 199,00 EUR
  • zuzüglich 29,00 EUR Versandkosten und Mehrwertsteuer


Scan: Inserationsauftrag | RPM GmbH | 07.03.2017
Inserationsauftrag | RPM GmbH | 07.03.2017


Auf das Kleingedruckte achten!


Das Ziel einer Offerte wie der Regionale Print Medien GmbH ist ein Vertragsabschluss und somit ein Auftrag zwischen Geschäftsleuten. Gewerbetreibende haben üblicherweise kein Recht auf Widerruf. In dem vorliegendem Formular ist es jedoch im Kleingedruckten vermerkt: „Sie haben das Recht, binnen sieben Kalendertage nach Auftragserteilung diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen“ (siehe Scan).

Wer jedoch das Formular zurücksendet und das Widerrufsfrist verstreichen lässt, schließt einen kostenpflichtigen Vertrag für eine Anzeige in dem Bürger-Info ab. Dieser Folder soll eine Mindestauflage von 500 Exemplaren haben und laut dem Formular durch die Deutsche Post AG verteilt werden. Wo genau, ist jedoch nicht genau angegeben. Nur ein Postleitzahlen-Bereich lässt einen Verteilungsraum vermuten.

RPM GmbH: Hohe Kosten für eine Anzeige


Ein Vertrag über die Anzeige in dem Folder hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, pro Vertragsjahr sollen je zwei Anzeigen veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass für alle Anzeigen zusammengerechnet (siehe Aufzählung der einzelnen Kosten oben) eine Summe von 3.455,76 EUR gefordert werden kann! Dies gilt für insgesamt vier Anzeigen, welche sich jeweils aus den genannten Kosten zusammensetzt. Gewerbetreibende, die so eine Offerte in Auftrag geben, müssen demzufolge mit hohen Kosten rechnen. Belegexemplare werden nur auf Wunsch zugesandt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Offerte von der Regionale Print Medien GmbH erhalten? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.