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Donnerstag, 15. Juni 2023

Digi Medien GmbH LLC meldet sich mit Fax zurück

Bereits 2020 wurden wir von einem Gewerbetreibenden auf ein Fax vom Absender Digi Medien GmbH LLC aus Delaware (USA) hingewiesen. Nun gibt es ein Lebenszeichen: erneut erhielt eine weitere Unternehmerin ein Formular für einen Brancheneintrag in einem Verzeichnis.

Titel: Digi Medien GmbH LLC meldet sich mit Fax zurück


Das steht im Formular

Rein optisch hat sich wenig verändert seit der letzten Berichterstattung. Uns fielen keinerlei nennenswerten Unterschiede trotz der vergangenen Zeit auf. Weiterhin ist im Kopfbereich des Fax-Schreibens „Brancheneintrag“ zu lesen; direkt unterhalb das entsprechende Bundesland sowie die Anschrift des Empfängers.

Es handelt sich bei diesem Schreiben um eine Offerte, sprich ein freiwilliges Angebot. Bei Erhalt dieses Formulars muss demzufolge keine Geschäftsbeziehung bestehen, viel mehr betrachten wir es als Versuch, mit der Rücksendung des unterschriebenen Faxes erst den verpflichtenden Vertrag zu erreichen.

Die Leistungsbeschreibung ist ebenfalls im Schreiben enthalten. Gegenstand des Vertrags soll die Veröffentlichung der im Formular genannten Daten in dem Branchenbuch „brancheneintrag.online“ sein.

Scan: Fax Digi Medien GmbH LLC / Juni 2023
Fax Digi Medien GmbH LLC / Juni 2023


Brancheneintrag online: Fast 1.800 EUR werden fällig?

Die „Eintragungsgebühr“ soll laut der Leistungsbeschreibung 899,00 EUR pro Jahr betragen. Die Mindestlaufzeit: zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich sogar automatisch um ein weiteres jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Für diese hohe Summe wird laut unserer Ansicht nach das ein vergleichbares Angebot wie das eines Google-Business-Eintrages. Nur dieser ist derzeit und auf absehbare Zeit kostenfrei.

Branchenbucheintrag – nutzlos oder sinnvoll?

Über die Nützlichkeit von Einträgen in Firmenverzeichnisses haben wir bereits mehrfach in unseren Beiträgen debattiert. Es ist mittlerweile gang und gäbe, dass Firmen durch Google selbst indexiert werden, damit sie u.a. in Google Maps aufgezeigt werden können. Diese Maßnahmen sind ohne Kosten und effektiver als Branchenbuch-Einträge, da sie direkt aus der Suchmaschinensuche angezeigt werden können.

Es bleibt jedem Gewerbetreibenden selbst überlassen, ob eine Investition in einem Branchenverzeichnis zeitgemäß und nützlich für die Reichweite sein soll. Wir würden jedoch davon abraten.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen

Wir berichten regelmäßig über Cold Calling und Fax-Spam bzw. unerwünschte und vor allem kostenintensive Einträge in Firmenverzeichnisse. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 20. Juli 2021

Regio PrintService S.L.: Kostenpflichtige Werbeanzeige über ein Fax-Formular

Im Jahr 2017 berichteten wir über die Firma „Regionale Print Medien GmbH“, die in der Vergangenheit Fax-Formulare für Werbeanzeigen in sogenannten „Bürger-Info“ Foldern. Das Brisante war seinerzeit der Preis: es sollten für alle vier Anzeigen samt Nebenkosten eine Summe von mehr 3.400 EUR gefordert gezahlt werden. Dieses Firma soll sich seit 02.11.2020 in Liquidation befinden.

Beitragsbild: Regio PrintService S.L.: Kostenpflichtige Werbeanzeige über ein Fax-Formular


Regio PrintService S.L. bewirbt Anzeigen in „Bürger-Info“

Im Jahr 2021 sollen nun erneut Fax-Formulare von einer Firma „Regio PrintService S.L.“ (auch RPS SL) im Umlauf sein. Der Zusammenhang zu der „Print Medien GmbH“ könnte bei der ehemaligen Geschäftsführerin Frau S. bestehen. Der neue Sitz ist Sitz in C/Llorenc Vicens 3 4 (Palma de Mallorca). Viel geändert hat sich ansonsten laut unserer Meinung nicht. Die Anzeige soll immer noch in einer „Bürger-Info“ erscheinen, der Nettopreis je Auflage soll 399 EUR betragen. Es kommen noch weitere Kosten wie die Satzgestaltung und die Farbpauschale hinzu.

Die Laufzeit bzw. Veröffentlichung der Werbeanzeigen soll insgesamt zwei Jahre betragen und pro Vertragsjahr zwei kostenpflichtige Anzeigen bedeuten. Eine Anzeige hat den Gesamtpreis in Höhe von mehr als 700 EUR. Das bedeutet, die Kosten für alle vier Werbeanzeigen in den „Bürger-Infos“ mehrere tausend Euros kosten kann. Der Vertrag verlängert sich sogar automatisch, sofern nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Auf das Kleingedruckte achten!

Das Ziel einer Offerte wie der Regio PrintService S.L. ist selbstredend ein Vertragsabschluss und somit ein Auftrag zwischen Geschäftsleuten, ein sogenanntes B2B Geschäft. Gewerbetreibende haben bei dieser Art Geschäft kein Recht auf Widerruf. In bekannten Formularen ist es jedoch im Kleingedruckten vermerkt: „Sie haben das Recht, binnen sieben Kalendertage nach Auftragserteilung diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen“.

Teuer wird es, wenn das Fax-Formular zurücksendet und das Widerrufsfrist verstreichen lässt. Eine Rechnung für die kostenpflichtigen Werbeanzeigen im Bürger-Folder könnte schnell im Briefkasten landen. Wie dieser Folder am Ende ausschaut und wo er überhaupt verteilt wird, ist anhand des Formulars nicht möglich. Einzig eine Mindestauflage von 500 Exemplaren ist bekannt.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma Regio Printservice S.L (RPS SL)? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen oder suchen Hilfe? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 4. August 2016

G.S.V.P Verlag GmbH: Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH verschickt Offerten für Printprodukte

Der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH (G.S.V.P Verlag GmbH) soll Offerten via Fax an Gewerbetreibende in der Schweiz und Österreich verschicken. Möglicherweise könnten auch deutsche Gewerbetreibende solche Faxe erhalten und kostspielige Verträge abschließen, sofern sie die Offerte unterschrieben zurücksenden.

G.S.V.P Verlag GmbH Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH verschickt Offerten für Printprodukte

Offerten aus Mazedonien


Auf dem ersten Blick könnte es zu einer Verwechslung mit dem Städte-Verlag aus Fellbach kommen. Die jeweiligen Firmenlogos wirken ähnlich, sogar vom Farbton her. Der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH jedoch hat seinen Hauptsitz laut Homepage auf Tetovo, Mazedonien. Die Verwaltung der G.S.V.P Verlag GmbH, wie sich das Unternehmen abkürzt, ist dagegen in Sofia, Bulgarien angesiedelt, wie der HP ebenfalls zu entnehmen ist.

G.S.V.P. Verlag GmbH – Aufträge via Fax


Was bietet der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH an? Die Firma vertreibt laut ihrer Homepage Printprodukte wie unter anderem Broschüren, Magazine und Aushangpläne. Darüber hinaus bieten sie noch „Grafische Dienstleistungen“ wie Aufkleber und Kundenstopper an. Um an Kundenaufträge zu kommen, versendet die G.S.V.P Verlag GmbH Aufträge/Offerten via Fax. Auf dem Schweizer Webportal „Ktipp“ ist es möglich, ein solches Faxformular der G.S.V.P Verlag GmbH einzusehen.


Viel Geld für eine Anzeige


Ein Gewerbetreibender könnte demzufolge eine Offerte vom G.S.V.P Verlag GmbH via Fax erhalten. Mit dem Dokument würde eine mögliche Veröffentlichung einer Anzeige angeboten, die erst bei der Rücksendung des Faxes zum verpflichtenden Auftrag wird. Empfänger einer solchen Offerte sollten unbedingt das Kleingedruckte lesen, da ein solcher Vertrag sehr kostspielig werden kann. Der Kunde würde sich bei Rücksendung an die Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH (laut des Faxes von „Ktipp“) zu der Zahlung von insgesamt vier Ausgaben zu je 1.698 CHF, das sind umgerechnet 1565,52 EUR, verpflichten.

Automatische Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr


Auch sind Angaben über die Verbreitung gemacht. So sollen laut Offerte pro Ausgabe die Karten/Tafeln eine Auflage von mindestens 500 Stück haben und die Broschüren mindestens 1.000. Diese sollen in der Schweiz durch die Post bzw. durch eine Verteileragentur verteilt werden. Genauere Angaben sind dem Fax nicht zu entnehmen.

Dieser Vertrag, sofern er bei der Rücksendung des Faxes zustande kommt, hat eine Laufzeit von 12 Monate. Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht vier Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Offerte bald auch in Deutschland?


Diese Offerte wurden scheinbar an österreichische und schweizerische Gewerbetreibende versandt. Zumindest war die Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH auf sogenannten „Warnlisten“ von gesundheitstipp.ch und der Wirtschaftskammer Salzburg (Link nicht mehr aktiv, entfernt am 25.01.2021) zu finden.

Auf der Homepage der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH sind weitere Domains angegeben, unter denen die Firma im Netz erreichbar ist. Dort ist auch eine deutsche URL vertreten, die unter Umständen darauf hinweist, dass auch in Deutschland solche Faxofferten versandt werden.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Offerte vom G.S.V.P Verlag GmbH bzw. der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbHR erhalten? Haben Sie gar als Gewerbetreibender das besagte Formular ausgefüllt zurückgesandt? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 14. Juli 2015

Martin Bressers Madrid | Anwalt lockt per Fax mit einer großen Erbschaft

Martin Bressers, ein Rechtsanwalt aus Spanien, lockt Verbraucher aus Deutschland per Faxbrief mit einer großen Erbschaft. Wer allerdings seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse bzw. weitere persönliche Daten dem Anwalt aus der spanischen Hauptstadt Madrid preis gibt, kann jedoch schnell in eine fiese Kostenfalle geraten. Das große finanzielle Erbe wird dem „Hinterbliebenen“ allerdings nicht ausgehändigt. Bereits im Jahr 2011 berichte die Niederrhein-Zeitung über den Anwalt Martin Bressers aus Madrid.

Martin Bressers aus Madrid, Spanien | Fragwürdige Erbschaft via Fax

„Es wird Sie sicherlich überraschen diesen Brief von mir zu erhalten …“


Martin Bressers aus der Hauptstadt Madrid (Calle de Juan Bravo, 10) stellt sich in dem Schreiben an unser Mitglied Herr S. zunächst einmal vor. Mit den Worten „Es wird Sie sicherlich überraschen diesen Brief von mir zu erhalten, da es keinen früheren Schriftwechsel zwischen uns gab.“ eröffnet Martin Bressers den vielversprechenden Brief, der per Fax verschickt wird. Der Rechtsanwalt aus Spanien vertrete einen „erfahrenen Ingenieur aus dem Bergbau“ mit den gleichen Nachnahmen wie unser Mitglied. Dieser habe 13 Jahre lang bei der „Construction & Civil Engineering Company (Mota-Engil)“ in Spanien gearbeitet und sei inzwischen durch einen Autounfall mit der gesamten Familie ums Leben gekommen. Apropos - das Unternehmen Mota-Engil gibt’s wirklich (siehe http://www.mota-engil.pt/). Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Erbschaft über 9,5 Millionen (9.500.000.00) Euro!


Der Verunglückte, der auch ein Mandant des Rechtsanwalts Martin Bressers aus Madrid sei, habe ein Vermögen mit einem „Fondsvolumen“ über 9,5 Millionen (9.500.000.00) Euro (!) auf einer portugiesischen Bank hinterlassen. Der verunglückte Herr S. hinterließ jedoch kein Testament. Deshalb habe die Bank aus Portugal Herrn Bressers aus Madrid beauftragt, um das Erbe an unser Mitglied auszuzahlen. Denn Martin Bressers aus Madrid führt in den Fax weiter aus:
„Jetzt erkläre ich Ihnen warum ich Ihre unterstützung benötige, ich habe beschlossen einen Dutch Staatsbürger der den gleichen Nachnamen hat ausfindig zu machen, daher habe ich Sie kontaktiert.“

90 Prozent des Erbes werden zwischen unserem Mitglied und dem spanischen Rechtsanwalt aufgeteilt


Sollte Martin Bressers aus Madrid „nicht schnellst möglich einen Angehörigen oder nahstehenden Verwandten der Bank präsentieren kann teilte mir die Bank mit, dass Konto für unbrauchbar erklärt wird und der Found in ein Bankschatz abgelegt wird.“, führt das Schreiben aus. Der Rechtsanwalt aus Spanien teilt in seinem Schreiben mit, das er zehn Prozent des Geldes einer karikativen Organisation spenden würde. Die restlichen 90 Prozent des Vermögens würden anschließend zwischen unserem Mitglied Herrn S. und dem Rechtsanwalt Martin Bressers aus Madrid zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Verbraucher soll den spanischen Rechtsanwalt kontaktieren


Sollte unser Mitglied an der großen Erbschaft über 9,5 Millionen Euro interessiert sein, müsse er nur den spanischen Rechtsanwalt per Telefon oder per Fax kontaktieren. Eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail bestünde ebenfalls. Der spanische Rechtsanwalt entschuldigt sich allerdings am Ende des Faxschreibens. Dort schreibt er: „Allerdings, wenn dieser Geschäftsvorschlag Ihre moralische Ethik verstößt, dann bitte ich Sie meine aufrichtige Entschuldigung anzunehmen.“

Fax von Martin Bressers aus Madrid | Erbschaft
Fax | Martin Bressers | 10.07.2015


Vorsicht! Die Versprechungen des spanischen Rechtsanwalts entsprechen nicht der Realität!
Der Verbraucher, der von der großen versprochenen Geldsumme verblendet ist und den Rechtsanwalt Martin Bressers aus dem spanischen Madrid mit seinen Versprechungen glaubt und anschließend kontaktiert, kann sehr schnell zu einem Opfer werden. Denn anstatt die versprochene Erbschaft über mehrere Millionen Euro zu erhalten soll der angeschriebene angebliche „Erbe“ zuerst Geld nach der erfolgten Kontaktaufnahme überweisen. Erst danach soll es zu der versprochenen Auszahlung des versprochenen „Millionenerbes“ kommen. Dabei wird jedoch das Geld dem Opfer aus Deutschland buchstäblich „aus der Tasche gezogen“. Das versprochene Erbe bekommt der Angeschriebene am Ende jedoch nicht. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert über die Schreiben von Rechtsanwalt Martin Bressers aus Madrid


Diese Schreiben, die Martin Bressers aus Madrid, ahnungslosen Verbrauchern per Fax zuschickt, sind an sich nicht strafbar. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Versuch, ein weiteres Verbraucheropfer zu finden. Haben auch Sie ein ähnliches Schreiben aus Spanien erhalten? Haben Sie schon Geld an den Rechtsanwalt Martin Bressers überwiesen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne hinsichtlich des dubiosen Anwaltsschreibens von dem Rechtsanwalt Martin Bressers aus der spanischen Hauptstadt Madrid. Sie können uns per Telefon oder per E-Mail kontaktieren, sollten Sie weitere Informationen benötigen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.