Montag, 22. Dezember 2014

Abzocke Branchenbuch | Was ist zu tun?



Abzocke mit einem überteuerten Branchenbucheintrag! Was ist bei Abzocke zu tun? Wie erkenne ich einen Abzocker, der Gewerbetreibenden eine meist überflüssige Dienstleistung verkauft?

Verbraucherdienst e.V. informiert über Branchenbucheinträge

Verbraucherdienst e.V. informierte schon oft  Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer, die in eine kostspielige Kostenfalle wegen eines überteuerten Branchenbucheintrag geraten sind. Mit der langjährigen Erfahrung im Schutz für Verbraucher und Gewerbetreibende konnte der Verein bereits über unzählige fragwürdige Verträge von fragwürdigen Firmen informieren, deren einziges Ziel eine Kostenfalle mit einem überteuerten Branchenbucheintrag war. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Branchenbucheintrag bringt keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen

In der Regel ködern fragwürdige Unternehmen blauäugige Selbstständige mit fragwürdigen Verkaufsmaschen. Das einzige Ziel dieser fadenscheinigen Firmen ist die Abzocke mit einem teuren Branchenbucheintrag, deren Laufzeit sich meist automatisch verlängert und für den Bezahlenden höchstwahrscheinlich keinerlei wirtschaftlichen Nutzen bringt.

Welchem Auftraggeber wird ein Branchenbucheintrag erteilt?

Der Gewerbetreibende muss nachvollziehen können woher und von wem der angepriesene Branchenbucheintrag kommt. Dieses lässt sich meist durch die Suche bei Google leicht herausfinden. Ist dies nicht richtig nachvollziehbar, sollte sofort von dem Unternehmen Abstand genommen werden, da es sich um einen Abzocker handeln könnte. Außerdem muss überprüft werden woher der Auftraggeber kommt. Abzockerfirmen sind meist im Ausland (zum Beispiel auf den Kanaren oder in Spanien) anzutreffen, die dort nur eine Briefkastenfirma betreiben. Die Korrespondenz mit dem getäuschten Gewerbetreibenden findet meist von Deutschland aus statt. 

Was ist der Inhalt des Branchenbucheintrags? Welchen Eindruck macht dieser?

Wurde die Homepage mit den versprochenen Branchenbucheintrag in Internet gefunden, muss der Gewerbetreibende diese auf sich wirken lassen. Wurde der Webauftritt billig und unvollständig hergestellt liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Abzocker handelt könnte. Außerdem muss der Name- bzw. die URL- des Branchenbuchs übergeprüft werden. Meistens lässt sich bereits am Namen des Branchebuchs feststellen, ob ein x-beliebiger Eintrag bei der Googlesuche im Internet gefunden wird. Ist dies nicht der Fall werden blauäugige Gewerbetreibende mit meist unglaubwürdigen Versprechungen in die Abzockfalle gelockt. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Wie wird der Branchenbucheintrag vertrieben?

Abzocker mit überteuerten Branchenbucheinträgen vertreiben diese meist mit fragwürdigen Verkaufsmethoden. So ist es beinahe die Regel, dass diese mittels Cold Call (unerwünschte telefonische Werbung mit Bandaufzeichnung) oder mittels Korrekturfax, der ausgefüllt zurück geschickt werden muss, einen Vertrag mit einer Abzockfalle abschließen. Meist versuchen diese Unternehmen unbedarfte Gewerbetreibende mit einem „kostenlosen Datenabgleich“ zu ködern. Dabei kommt es allerdings zu keinem rechtskräftigen Vertrag. Bedenken Sie bitte, dass seriöse Firmen mit brauchbaren Branchenbucheinträgen es nicht Nötig haben blauäugige Gewerbetreibende in der üblichen Hektik des Geschäftsalltags zu überrumpeln oder sogar zu drohen. 

Welche Kosten entstehen bei einem Branchenbucheintrag? Wie erkenne ich Abzocker?

Wird für einen unbedeutenden Branchenbucheintrag eine große Geldsumme verlangt, der sich im Nachhinein zu einem teurem Abo entwickelt, handelt es sich in der Regel um eine fragwürdige Abzockerfirma. Dabei können leicht hohe Kosten von mehr als 15.000 EUR entstehen. Beispiele für seriöse Branchenbucheinträge sind zum Beispiel  Cylex.de oder Stadtbranchenbuch.com, die in ihren Grundfunktionen sogar kostenlos benutzt werden können. Deren Einträge besitzen in der Regel gute Ergebnisse bei der Googlesuche im Internet.

Verbraucherdienst e.V. informiert über die zwielichtigen Branchenbucheintrags-Abzocker 

Sind Sie wegen eines überteuerten Branchenbucheintrags auf die Telefon- oder Faxmache hereingefallen? Oder haben Sie mittels der Kopiermasche oder der Kündigungsmasche („läuft danach automatisch aus“) einen Vertrag mit einer zwielichtigen Abzocker-Firma abgeschlossen? Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.



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Donnerstag, 18. Dezember 2014

Neue Inkasso- Informationspflichten | Neue Gesetzgebung bei Geldforderungen



Erweiterte Informationspflichten für Inkassofirmen, die im deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert sind, gelten laut neuer Gesetzgebung der Bundesregierung bereits bei der ersten Geltendmachung einer Forderung durch ein Mahnschreiben (einer Zahlungsaufforderung). Diese neue Regelung gilt ebenfalls für Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen für Ihre Auftraggeber betreuen.

Neue Gesetzgebung bei Inkassoforderungen durch § 11a RDG

Die Neueinführung von § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 01.11.2014 die neuen Pflichten bei Inkassoforderungen. Entscheidende Änderungen gab es auch bei der Bundesrechtsanwaltsverordnung, die die Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten gegenüber Mandanten und Dritten gesetzlich regelt. Als „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ bzw- als „Anti-Abzock-Gesetz“ erlangte die neue Gesetzgebung bezüglich Forderungen bei Inkasso und Abmahnungen schon eine gewisse Berühmtheit. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.
Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein. 

Erweiterte Informationspflichten bei Inkassoforderungen

Ziel der neuen Gesetzgebung durch § 11a RDG ist vor allem ein verbesserter Verbraucherschutz bei Inkassoforderungen, die nicht gerechtfertigt sind. Somit haben unseriöse Inkassofirmen durch die neue Gesetzgebung vermehrt Schwierigkeiten ihre fragwürdigen Geldforderungen gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen beizutreiben. Mit der neuen Gesetzgebung müssen beauftragte Rechtsanwälte und Inkassofirmen durch die neue Informationspflicht detaillierte Informationen bezüglich der Geldforderungen klar und deutlich darlegen.

Neue Gesetzgebung verlangt detaillierte Informationen

Zur neuen Informationspflicht bezüglich Inkassoforderungen gehört zum Beispiel, dass der Name bzw. die Firma der Auftraggeberin sowie des Auftraggebers klar und deutlich angeben wird. Dazu muss der genaue Forderungsgrund im dem Schreiben benannt werden. Bei Verträgen muss nach der neuen Gesetzgebung die konkrete Angabe der Vertragsgrundlage sowie das korrekte Datum des Abschlusses angegeben werden.

Zinsen müssen jetzt detailliert aufgeschlüsselt werden

Bei Zinsforderungen muss die Inkassofirma nun eine genaue Zinsberechnung offenlegen. Laut neuer Gesetzgebung muss der exakte Zinssatz, der genaue Berechnungszeitraum sowie die verzinsende Geldforderung offen gelegt werden. Sollte ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz gefordert werden, besteht nach neuer Gesetzgebung eine besondere detaillierte Informationspflicht. Der genaue Sachverhalt, warum ein erhöhter Verzugszinssatz gefordert wird, muss nun separat in der Inkassoforderung erwähnt werden.

Informationspflicht verlangt vollständigere Angaben zur Geldforderung

Ebenfalls muss nach der neuen Gesetzgebung die Art, die Höhe sowie die Grundlage der Inkassoforderung erwähnt werden. Sollten weitere Inkassokosten entstanden sein gibt es spezielle Informationspflicht, denn diese Forderungen müssen nun detaillierter aufgeführt werden. Werden Umsatzsteuerbeträge in den Inkassoforderungen geltend gemacht, muss gesondert darauf hingewiesen werden. Es besteht durch die neue Gesetzgebung die neue Informationspflicht, dass auf einem möglichen Vorsteuerabzug bei einer Inkassoforderung separat hingewiesen werden muss. So muss unter anderem eine ladungsfähige Adresse der Auftraggeberin der Inkassoforderung in dem Schreiben angegeben werden.

Arbeit der „Schwarzen Schafe“ erschweren

Ob die neue Informationspflicht bezüglich der neuen Gesetzgebung des § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) mehr Transparenz bei Inkassoforderungen ermöglicht, entscheidet die Zukunft. Ausschlaggebend ist vor allem, dass die Bundesregierung eine neue Gesetzgebung für Inkassofirmen und Rechtsanwälte auf den Weg brachte. Eine Zielsetzung der Neuformulierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist vor allem den „Schwarzen Schafen“ die Arbeit zu erschweren.

Forderungen beim EOS SAF-Inkasso waren zum Teil unpräzise!

So treibt zum Beispiel eine sogenannte Europa Inkasso GmbH, die nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister geführt wird, mit fingierten Inkassoforderungen in Deutschland ihr Unwesen. Auch bei seriösen Inkassounternehmen wie die EOS SAF Forderungsmanagement GmbH, die zurzeit im Auftrag der Deutschen Telekom GmbH Geldforderungen im großen Umfang betreibt, ist die neue Gesetzgebung mit den erweiterten Informationspflichten von großer Bedeutung. Denn viele Verbraucher wurden durch teils unpräzise Inkassoforderungen von der EOS SAF irritiert.


Verbraucherdienst e.V. – informiert Sie über Ihre Inkassoforderung

Durch die neuen detaillierten Informationspflichten kann der Inkassoschuldner eine bessere Beurteilung seiner Geldforderung nachvollziehen. Gegebenenfalls kann der Schuldner dann gegen eine unberechtigte Forderung schneller einschreiten. Verbraucherdienst e.V. aus Essen ist spezialisiert auf dem Gebiet unberechtigter Inkassoforderungen. Sollte Sie Fragen zu Ihrer Geldforderung von einer in Deutschland bekannten Inkassofirma haben kann Verbraucherdienst e.V. Sie umfassend informieren. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


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Telecom Billing Ltd | Bundesnetzagentur schaltete SMS-Kostenfallen ab



Die Bundesnetzagentur (BNetzA) schaltete aktuell SMS-Kostenfallen der Telecom Billing Ltd aus Sofia (Bulgarien) ab. Dabei handelt es sich um unerlaubt verschickte Handy-Werbung wegen angeblicher privater Kontaktwünsche an Handy-User in ganz Deutschland. Ein Rückruf generierte später eine hohe Rechnung für den Telefonteilnehmer. Bei Nichtzahlung wurde von einem beauftragten Inkassounternehmen später die Geldforderung beigetrieben.

„Mandy hat Dir eine Nachricht hinterlassen“

Die getäuschten Handy-User wurden mit vielversprechenden Nachrichten wie (Zitat) „Mandy hat Dir eine Nachricht hinterlassen“ (Zitat Ende) in die Kostenfalle gelockt. Unter anderem verlockte eine „virtuelle Julia“, die zum Rückruf der unbedarften Handy-User animieren sollte. Blauäugige Mobilfunknutzer wurden seit dem April 2014 auch mit dem Spruch

„Julia hat eine Sprachnachricht hinterlassen“

gelockt. Der zum Rückruf geköderte Mobilfunkteilnehmer wurde mit Hilfe dieser Nachricht von der Telefon Billing Ltd in die Kostenfalle gelockt. Das Ziel der fingieren Nachricht ist ein unverzüglicher Rückruf eines vertrauensseligen Handy-Users. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Keine SMS von unbekannten Absendern beantworten

(Zitat) „Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen“(Zitat Ende), rät Jochen Homann, der Chef der Bundesnetzagentur. (Quelle: http://www.golem.de/news/telecom-billing-bundesnetzagentur-schaltet-eine-sms-abzocke-ab-1409-109350.html).

Rechnung über 90 Euro für die Telecom Billing aus Bulgarien

Wer die versteckte Werbung am Mobiltelefon beantwortete, erhielte im Nachhinein eine Rechnung über 90 Euro von der Telecom Billing Ltd aus Sofia, Hamburg oder Düsseldorf. Der reingelegte Handy-User hätte laut dem Schreiben von der bulgarischen Firma einen kostenpflichtigen Chat-Dienst wie „Flirt und Party Flatrate“ oder „Flirt & Erotik Chat“ bestellt.

Gutgläubige Handy-User mit fragwürdigen Dienstleistungen in die Falle gelockt

Es ist immer noch erstaunlich, dass im heutigen Smartphone-Zeitalter Short Message Service-Dienste (zum Beispiel die Kostenfallen der Telecom Billing Ltd. aus Sofia) bei Mobiltelefonteilnehmern beliebt sind. Tag für Tag fallen auch im Jahr 2014 unzählige Handy-Nutzer auf die Dienste ein, die mit fragwürdigen Kontaktanzeigen und großen Versprechungen ahnungslose Telefonbenutzer in die Kostenfalle locken.

Bundesnetzagentur (BNetzA) schalte bereits mehrere Hundert Kostenfallen ab

Inzwischen setzte die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telecommunikation, Post und Eisenbahnen mit Dienstsitz im Bonn 60 Rufnummern mit Kostenfallen außer Betrieb. Diese wurden für Mobiltelefon-Kostenfallen von der Telecom Billing Ltd genutzt. Die staatliche Behörde schaltete bereits seit Ende April bereits 522 Spam-Telefonnummern ab.

Verbot zur Rechnungslegung und Inkassierung im Namen der Telecom Billing Ltd

Die staatliche Behörde hat mittlerweile gegenüber der Telecom Billing Ltd und deren zusammenarbeitenden Inkassofirmen Verbote zur Rechnungslegung und Inkassierung angeordnet. Die Kostenfallen-Abschaltung ist allerdings nur ein kleiner Schritt. Somit können sich Handy-User, die bereits Rechnungen und Mahnschreiben bekommen haben, sich auf das Verbot der Bonner Bundesbehörde berufen. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können. 

Verbraucherdienst e.V. informiert über die Telecom Billing Ltd

Der Essener Verein informiert über schon bezahlte Rechnungen bzw. Mahnschreiben für die Telecom Billing Ltd um das geforderte Geld zurück zu verlangen.


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Dienstag, 16. Dezember 2014

Media Print Office Bünde | Branchenbuch existiert nicht



Aus Bünde (Ostwestfalen) von der Firma Media Print Office kommt ein fragwürdiges Branchenbuch, dessen Verträge an Gewerbetreibende mittels Cold Call verkauft werden.

das-branchenverzeichnis.net des Media Print Office existiert nicht


Ein Businesseintrag (für drei Monate) in das das-branchenverzeichnis.net kostet bei der Firma Media Print Office 117,81 Euro brutto. Die offene Rechnung für einen Businesseintrag des Media Print Office aus Bünde soll von dem Gewerbetreibenden innerhalb von sieben Tagen auf das Firmenkonto (Sparkasse Herford) überwiesen werden. Allerdings besitzt ein abgeschlossener Vertrag in das-branchenverzeichnis.net einen großen Haken. Die Internet-Präsenz nicht zu erreichen (siehe Screenshot vom 15.12.2014). Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

Businesseintrag ist vollkommen unbrauchbar?

In der Hektik des täglichen Geschäftsalltags wird von vielen Gewerbetreibenden öfters übersehen, wenn ein nutzloser Vertrag bezüglich eines kostspieligen Branchenbucheintrags am Telefon (mittels Cold Call und Datenabgleich) verkauft wird. Ist dieser Eintrag ist für Gewerbetreibende nicht zu empfehlen, denn er ist keinesfalls mit gängigen (kostenlosen) Branchenbuch-Anwendungen (zum Beispiel stadtbranchenbuch.com) vergleichbar? Ist dieser kostspielige Businesseintrag vom Media Print Office (Ostwestfestfalen) zusätzlich durch dessen Nichtverfügbarkeit im Netz vollkommen unbrauchbar? Ob die Bündener Firma dieses Portal wieder im Internet aktiviert oder ein neues Branchenbuch mit ähnlichem Namen eröffnet, wird die Zukunft zeigen.

Verbraucherdienst e.V. informiert

Haben Sie einen Vertrag mit der Firma Media Print Office aus Bünde abgeschlossen? Gewerbetreibende können den abgeschlossenen Vertrag bezüglich des Branchenbuchs nicht mehr kündigen, da diese keinerlei Widerrufsrecht besitzen. Der Essener Verein Verbraucherdienst e.V. informiert Sie hinsichtlich eines abgeschlossenen Vertrags von der Firma Media Print Office aus Bünde. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. 

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Firmen-Net Wien | Branchenbucheintrag aus Österreich

Die Webdesign- und Marketing-Agentur design4company OG aus Wien vertreibt an Gewerbetreibende einen Branchenbucheintrag für das Online-Portal Firmen-Net.com. Nach Aussagen des Mitglieds Frau V. wurde ein Eintrag mittels Spam-Anruf verkauft.

329 Euro netto für einen Branchenbucheintrag in Firmen-Net.com


Ein Eintrag in das Online-Portal Firmen-Net.com aus Wien kostete für unser Mitglied 329 Euro netto (Laufzeit 12 Monate, inklusive automatischer Verlängerung). Obwohl die Rechnung aus der österreichischen Hauptstadt kommt, soll laut dem uns vorliegenden Schreiben der geforderte Geldbetrag auf ein Konto der Deutschen Bank (Filiale Regensburg) überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Vertragsabschluss mit Firmen-Net wird oftmals übersehen!


Es ist vorgekommen, dass Gewerbetreibende, die die geforderte Rechnung für derartige Branchenbucheinträge bezahlen sollten, sich nicht mehr an Kontakt mit Firmen wie design4company OG aus Wien oder das Online-Portal Firmen-Net erinnern konnten. Oft wird in erst im Nachhinein durch die Hektik des Geschäftsalltags übersehen, dass ein Vertrag mittels Spam-Anruf zustande kam. In dem uns vorliegenden Fall wurde unser Mitglied nach eigenen Angaben mit einem "Cold Call" in die Irre geführt. Unser Mitglieds ist davon ausgegangen, dass es sich hier um eine Abfrage des behördlichen Registers handelte.

Kam überhaupt ein Vertrag mit Firmen-Net zustande?


Kostenlose Branchenbuch-Portale (wie zum Beispiel stadtbranchenbuch.com) können unter Umständen für Gewerbetreibende sogar nützlicher sein. Es ist nicht anzuzweifeln, ob ein Vertragsabschluss mit der Firma design4company OG aus Wien zustande kam. Das ist über dem telefonischen Weg (B2B) ohne Weiteres möglich. Fraglich ist nur, ob dieser Abschluss des Vertrages für den Gewerbetreibenden eindeutig erkennbar war.

Rechnung für das Branchenbuch aus der Schweiz


Neben der Agentur design4company OG wird in Wien ein weiteres Unternehmen mit Branchenbucheinträgen betrieben. Eine sogenannte Wigimedia OG vermarktet die beiden Branchenbücher unternehmerverzeichnis.at und adressenweb.ch. Eine vom Verbraucherdienst e.V. recherchierte Rechnung für das schweizerische Branchenbuch weist Ähnlichkeiten mit der Rechnung für das Portal Firmen-net.com auf. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Update 13.06.2016: Wie uns mitgeteilt wurde, haben die genannten Firmen design4company OG und Wigimedia OG ihren Betrieb seit Januar 2016 eingestellt.


Rechnung | Firmen-Net.com | 21.04.2014 


Verbraucherdienst e.V. informiert Gewerbetreibende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz


Haben Sie einen kostspieligen Vertrag bezüglich eines Branchenbucheintrags unbeabsichtigt (mittels Cold Call und / oder Korrekturfax) abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihren Vertrag mit der design4company OG oder der Wigimedia OG aus Wien. Sei es für Firmen-Net.com, unternehmerverzeichnis.at oder adressenweb.ch. Obwohl Verbraucherdienst e.V. in Essen zu Hause ist, informiert der Verein für Verbraucherschutz aus Nordrhein-Westfalen auch Gewerbetreibende aus Österreich oder aus der Schweiz.

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Mittwoch, 10. Dezember 2014

IHK Verlag Maspalomas | Online-Marketing-Agentur mit Branchenbuch-Service

Der IHK Verlag aus dem spanischen Maspalomas bietet für Gewerbetreibende mittels Cold Call einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag an. Dabei handelt es sich nicht um ein Unternehmen der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK).

IHK Verlag ist eine Online-Marketing-Agentur mit Branchenbuch-Service


Bei dem Unternehmen aus Spanien handelt es sich um eine Online-Marketing-Agentur, die sich auf professionelle Suchmachinenoptimierung und Branchenbucheintrag Service spezialisiert habe. Die Firma aus dem spanischen Maspalomas verwendet unter anderem ein Logo (siehe Screenshot der Homepage der Webseite ihkverlag.com), dass der deutschen berufständischen Körperschaft öffentlichen Rechts zum Verwechseln ähnlich sieht. Die Verwechslungsgefahr bezüglich des plagiierten Logos ist jedoch gewollt um dem Gewerbetreibenden Seriosität einer großen deutschen Behörde vorzutäuschen. Dabei soll diese Abkürzung für Internethandel & Kommunikations-Verlag stehen, dass jedoch im Kleingedruckten zu finden ist. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Ihkverlag.com: Kennen Sie den spanischen Ferienort Maspalomas?


IHK Verlag Maspalomas | Online-Marketing-Agentur mit Branchenbuch-Service
IHK Verlag | Homepage ihkverlag.com | 10.12.2014



Die Online-Marketing-Agentur stammt aus dem Ferienort Maspalomas, der im Süden der Ferieninsel Gran Canarias zu finden ist. Vielleicht haben Sie schon in dem Urlaubsort an der Südspitze der Insel an der Atlantikküste in einer Ferienanlage Ihren Urlaub verbraucht? Nichtwissend, dass hier der IHK Verlag mit dem fragwürdigen Branchenbucheintrag seinen Firmensitz hat.

249 Euro netto kostet ein Eintrag bei dem IHK Verlag


Der Gewerbetreibende soll 249 Euro netto für einen Ein-Jahres-Vertrag bezahlen. Wird der offene Rechnungsbetrag auf ein Konto der Caixabank S.A. (Barcelona) innerhalb einer Frist von sieben Tagen überwiesen, gewährt der IHK Verlag aus Maspalomas dem Gewerbetreibenden ein Skonto von 7 Prozent. Laut der Rechnung handelt es sich dabei um einen (Zitat) „Branchenbucheintragsservice & Registereinträge sowie Suchmaschinenoptimierung für Google, Bundes Branchendienst, Regionalerfirmendienst ohne Vertragsverlängerung für 12 Monate.“(Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.




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Branche100.eu | Klage



Aufgrund einer Klage urteilte am 05.06.2014 das Landgericht Wuppertal über einen kostenpflichtigen Eintrag des Branchenbuch " branche100.eu."

Eintrag in branche100.eu wertlos und sittenwidrig, Klage abgewiesen

Bei Klage eines Opfers entschied mit einem überraschenden Gerichtsurteil  das (LG Wuppertal, mit Hinweisbeschluss vom 05.06.2014 – 9 S 40/14) die Klage abzuweisen. Die Wuppertaler Richter stellten fest, dass eine kostenpflichtige Aufnahme / ein kostenpflichtiger Eintrag in branche100.eu praktisch wertlos sei. Denn der Googlesuchende finde keinen gewünschten Eintrag in dem Online-Portal branche100.eu. Deshalb sei ein objektiv auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bezüglich der vereinbarten Bezahlung entstanden. Der abgeschlossene Vertrag mit branche100.eu sei laut dem Urteil des Landgerichts Wuppertal außerdem sittenwidrig und damit wurde die Klage abgewiesen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


910 Euro netto pro Jahr für einen Premiumeintrag

Der Branchenbucheintrag, worüber das Landgericht im Rahmen einer Klage gegen branche100.eu urteilte, wird von der Tele Media Data Basis Ltd. aus London (Suite 3, 95 Wilton Road SW1V 1BZ) betrieben. Ein sogenannter Premiumeintrag (siehe Screenshot) kostet für Gewerbetreibende 910 Euro netto pro Jahr (Mindestlaufzeit 24 Monate mit automatischer Verlängerung). Ein Opfer eines kostspieligen Eintrags klagte kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist vor dem Amtsgericht Wuppertal. Die Tele Media Data Basis Ltd. legte nach dem verlorenen Prozess Berufung vor dem Landgericht Wuppertal ein. Das Landgericht wies die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurück. Nach § 138 BGB sei die Klageforderung laut dem Urteil sittenwidrig, da niemand das Branchenbuch branche100.eu kennen würde, damit war die Klage zugunsten des Opfers entscheiden worden.

Verbraucherdienst e.V. informiert über den sittenwidrigen Vertrag 

In dem aktuellen Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass es einfach wäre mittels Schaltung einer Online-Anzeige eine größere Aufmerksamkeit zu erreichen. Das ist jedoch nicht die Zielsetzung bei einem abgeschlossenen Vertrag mit einem Eintrag in das Branchenbuch branche100.eu. Haben Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen aus London oder anderen Branchenbucheinträgen ungewollt abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die Verträge mit dem britischen Unternehmen sowie über andere gewerbliche Branchenbucheinträge. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

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Dr. Mayer Rechtsanwaelte Frankfurt



Vorsicht vor den Inkassoschreiben von der Kanzlei der Dr. Mayer Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Diese Inkassoforderungen an ahnungslose Verbraucher sind fingiert!



Dr. Mayer Rechtsanwälte Frankfurt verlangen 295 Euro


Aline Krause, Erste Vorstandsvorsitzende des Verbraucherdienst e.V., informiert aktuell über die gefälschten Inkassoschreiben von der Kanzlei der Dr. Mayer Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Nichtsahnende Verbraucher werden in dem Schreiben der Frankfurter Kanzlei aufgefordert 295 Euro zu zahlen. Ein Überweisungsträger für die Bank Cortal Consors liegt als Anlage bei. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 

Drohung mit Gerichtsvollzieher und Schufa-Eintrag


Sollte innerhalb kurzer Zeit keine Zahlung an diese Kanzlei erfolgen drohen die erfundenen Anwälte aus Frankfurt am Main mit einer gerichtlichen Durchsetzung der fingierten Inkassoforderungen. Ebenso drohen die Dr. Mayer Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mit einem Eintrag bei der Schufa, sollte der Geldbetrag nicht rechtzeitig überwiesen werden. Mit einem solchen Mahnschreiben (Zahlungsaufforderung) wird bei gutgläubigen Verbrauchern ein großer psychischer Druck ausgeübt. Aus Angst vor einem Besuch eines Gerichtsvollziehers oder eines kostspieligen Gerichtsverfahren wird meistens die Inkassoforderung von einem verunsicherten Verbraucher bezahlt.

Dr. Mayer Rechtsanwälte Frankfurt existieren nicht


Die Kanzlei der Dr. Mayer Rechtsanwälte soll sich auf der Kennedyallee 89 in Frankfurt am Main (siehe Screenshot von Google Street View) befinden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Sachsen gibt es dort diese Kanzlei nicht. Quelle http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/inkasso-abzocke. 

Auf der Kennedyallee 89 befindet sich ein Büro der DEURAG AG (Rechtsschutzversicherung) sowie die WV Energie AG (ein Offshore Windkraft-Unternehmen). Die Briefe von der Frankfurter Kanzlei besitzen auch keinerlei Informationen über deren Auftraggeber. Deshalb informiert Verbraucherdienst e.V. über die fingierte Inkassoforderung. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.




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Dienstag, 9. Dezember 2014

Europa Inkasso GmbH | Anrufblocker

Verbraucherdienst e.V. informiert über die aktuellen Zahlungsaufforderungen / Mahnschreiben von der Europa Inkasso GmbH aus Berlin. Wegen einer telefonischen Bestellung eines sogenannten Anrufblockers von der Firma SBASS Telekommunikation GmbH soll der Empfänger 200,95 Euro zahlen.

Angeblich Anrufblocker über 119 Euro nicht bezahlt

Laut dem Mahnschreiben / Zahlungsaufforderung von der Euro Inkasso GmbH habe der angeschriebene Verbraucher den am Telefon bestellten Anrufblocker (Wert 119 Euro) nicht rechtzeitig bezahlt, der mittels einer Nachnahmesendung verschickt wurde. Mit einem beigefügten Überweisungsschein soll die ausstehende Geldforderung von dem Angeschriebenen nun beglichen werden. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister zu finden

Obwohl die Europa Inkasso GmbH im Internet seriös auftritt (siehe Screenshot vom 08.12.2014) ist dieses Unternehmen nicht im deutschen Rechtsdienstleistungs -register gelistet. Das Unternehmen Europa Inkasso GmbH kann somit keinerlei Geldforderungen in Deutschland für einen Anrufblocker gegenüber einem Schuldner geltend machen, da ein Eintrag in dieses Register für ein in Deutschland offiziell tätiges Inkassounternehmen absolut notwendig ist. In den Mahnschreiben ist außerdem zu erfahren, dass der geforderte Geldbetrag über 200,95 Euro an eine bulgarische Bank (Piräus-Bank) von dem Schuldner überwiesen werden soll. Ebenfalls besitzt die Euro Inkasso GmbH eine bulgarische Steuernummer.

Verbraucherdienst e.V. informiert nicht nur über die Europa Inkasso GmbH

Haben Sie noch Fragen zu der Europa Inkasso GmbH? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie nicht nur bezüglich den Zahlungsaufforderungen / Mahnschreiben der Berliner Inkassofirma sowie dem Anrufblocker. Der Verein informiert auch Ihre Verbraucherfrage zu jedem anderen Inkassounternehmen, dass in Deutschland tätig ist. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.


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