Montag, 29. Februar 2016

Uniscore GmbH mahnt für MBVZ ab

Bereits im Jahr 2014 berichteten wir ausführlich über die Firma MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH aus Düsseldorf. Das Unternehmen betreibt das Branchenbuch „mbvz.de“. Aktuell verschickt das Inkassobüro Uniscore Forderungsmanagement GmbH Forderungen an Gewerbetreibende und fordert mehr als 450 EUR.

Uniscore GmbH mahnt für MBVZ ab

MBVZ – Hohe Kosten für einen Premiumeintrag


Nehmen wir mal an, Sie betreiben ein Gewerbe und wollen die Möglichkeiten des Internets nutzen, um die Reichweite Ihres Unternehmens zu erhöhen. Wahrscheinlich wollen Sie eine gute Position bei den Google-Suchergebnissen oder Sie denken über den Eintrag in ein dementsprechendes Verzeichnis nach. Auch wenn Google ein Unternehmen kostenfrei in die Suchmaschine einträgt, gibt es zahlreiche Branchenbücher, die eine Art Verzeichnis für Facharbeiter bieten. So auch das Branchenbuch „mbvz.de“ von der Firma MBVZ Medien Branchen Verlag aus Düsseldorf. Dieses Unternehmen nimmt aber laut Aussagen von betroffenen Gewerbetreibenden telefonisch Kontakt auf, um Verträge für einen Eintrag abzuschließen. Diese Anrufe sind laut der Angerufenen ohne Einwilligung, das bedeutet, es handelt sich um Cold Calls. Genaueres können Sie in unserem Artikel über die MBVZ nachlesen: http://verbraucherdienst.blogspot.bg/2014/05/mbvz-medienbranchen-verlag-gmbh.html

Gewerbetreibende, die nicht umgehend auf die damaligen Verträge reagiert haben, erhalten Post von der Uniscore aus Ludwigshafen. In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung wird für einen MBVZ.de Premiumeintrag insgesamt 456,08 EUR  gefordert.

Zahlungsaufforderung durch Uniscore Forderungsmanagement GmbH


Vorab: Das Inkassobüro Uniscore Forderungsmanagement GmbH ist in Deutschland zugelassen. Das bedeutet, dass Sie diese Forderung in jedem Fall nicht ignorieren sollten. Es könnten sonst unangenehme Folgen für Sie haben; ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis ist bei Ignorieren der Forderungen nicht ausgeschlossen.
Diesem Forderungssschreiben von Uniscore liegt eine Anerkenntnis- und Ratenzahlungsvereinbarung bei. Dort ist bereits ein Betrag von 10,00 EUR eingetragen. Sollte man dies bestätigen, kommen zusätzlich Kosten von 81,00 EUR zustande. Durch hohe Zinsen kann es lange dauern, bis man diese Kosten abbezahlt hat. Beachten Sie, dass Sie auch bei einer Ratenzahlung die Zahlung verpflichtend anerkennen.
Für weitere Informationen zu dem Inkassobüro Uniscore lesen Sie unseren informativen Artikel: http://verbraucherdienst.blogspot.md/2012/11/uniscore-forderungsmanagement-gmbh.html

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung erhalten? In so einem Fall sollten Sie Ruhe bewahren, aber unbedingt zügig reagieren. Auch empfehlen wir, die Angelegenheit nicht in die eigene Hand zu nehmen, sondern mit dementsprechender Hilfe abzuwehren. Für erste allgemeine Informationen kontaktieren Sie über folgende Möglichkeiten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Acont Inkasso Management SRL

Uns liegen derzeit ein Zahlungsaufforderung von einem Mitglied des Verbraucherdienstes vor, die durch die Firma Acont Inkasso Management SRL versandt wurde. Laut dem Schreiben fordert das in Amsterdam ansässige Unternehmen mehr als 180 EUR. Doch ist diese Forderung überhaupt berechtigt?

Acont Inkasso Management SRL

Acont Inkasso Management SRL – Forderung aus Amsterdam


Ein Verbraucher und Mitglied unseres Vereins erhielt einen Brief von der Firma  Acont Inkasso Management SRL . Im Briefkopf ist eine Adresse in 1077ZX Amsterdam, Niederlande angegeben. Unter dem Betreff „Letzter Mahnbescheid“ werden von dem Empfänger insgesamt 182,53 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus einer unbekannten Hauptforderung plus Mahnkosten zusammen. Das Unternehmen droht bei Nichtzahlung mit rechtlichen Schritten und noch höheren Kosten. Darüber hinaus soll der Empfänger der Forderung in eine Schuldnerdatenbank eingetragen werden.
Vorweg:  Eine Zahlungsaufforderung sollten Sie nicht ungeprüft zur Seite legen.


Was steckt hinter diesem Schreiben?


Unsere Recherchen brachten Folgendes zutage: Die angegebene Adresse ist ein Bürocomplex, in dem virtuelle Büros vergleichsweise kostengünstig mietbar sind. Die Bankverbindung zeigt eine rumänische Bank, genauer die BANCA TRANSILVANIA S.A. und als Email-Adresse ist eine kostenlos registrierte Gmail Adresse angegeben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei diesem Schreiben um eine gefälschte Zahlungsaufforderung handelt. Es könnte sein, das bei ähnlichen Schreiben der Druck und der Versand solcher Briefe über bisher unbekannte Täter vom Ausland aus über einen Massenversandanbieter via Internet in Auftrag gegeben wird.
Wichtig: Sie sollten Zahlungsaufforderungen nicht ungeachtet beiseite legen. Prüfen Sie etwaige Schreiben gewissenhaft auf ihre Richtigkeit.

In diesem Fall ist in dem Schreiben keinerlei Leistung angegeben, die von dem Verbraucher in Anspruch genommen wurde. Zwar ist von einem Mandanten die Rede, doch mit keinem Wort wird erwähnt, welche Leistung abgemahnt wird. Falls Sie so ein Schreiben erhalten haben, sollten Sie die 182,53 EUR nicht an Acont Inkasso Management SRL überweisen.

13.04.2016: Derzeit machen Schreiben von einer Firma namens Inkasso Management die Runde. Es sollen u.a. Servicegebühren bezahlt werden - und zwar auf das Konto einer Acont Inkasso Management SRL.


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Freitag, 26. Februar 2016

Mein Business Deal / Lokale Gewerbe Auskunft - Zanner u. Bruhn GbR

Ein Gewerbetreibender legte uns eine Zahlungserinnerung von der ZaBu GmbH (Mein Business Deal) vor. Für einen 'Premium Startseiten Eintrag mit Google Generierung' im Branchenbuch MeinBusinessdeal.de sollen mehr als 300 EUR gezahlt werden.

Bild Mein Business Deal


Das Besondere: Bereits 2014 nahm das Unternehmen 'Lokale Gewerbe Auskunft' Zanner u. Bruhn GbR Kontakt mit dem Gewerbetreibenden auf, um die gleiche Summe für eine 'Google Adwords' Anzeige im Branchenbuch WebPoint zu verlangen. Handelt es sich um eine doppelte Rechnung für ein- und dieselbe Leistung?

Von WebPoint zu MeinBusinessDeal – mehr als 300 EUR für einen Eintrag


In einer Rechnung aus dem Jahr 2014, die uns von dem Gewerbetreibenden Herr J. vorgelegt wurde, heißt es vielversprechend: „Viel Spaß mit Ihrer Google Adwords Anzeige!“. Zumindest wünscht dies das Web-Point Team von der Lokalen Gewerbe Auskunft. Das Unternehmen aus Schwerin schickte an Herrn J. eine Rechnung, in der insgesamt 332,01 EUR für eine Google Adwords Anzeige verlangt werden. Diese Anzeige soll laut des Schreibens eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Der Gewerbetreibende gibt an, dass der damalige Verwalter sich um die Schaltung und Organisation von Anzeigen kümmerte. Diesen Posten übernahm Herr J. und zahlte die Rechnung von der Lokalen Gewerbe Auskunft, da er von der Richtigkeit ausging. Mittlerweile beurteilt Herr J. die Situation etwas anders. „Zu naiv, um das Gebaren dieser Online Dienste zu durchschauen, zahlte ich die Rechnungen“ teilt uns Herr J. mit.

Mitte November fand Herr J. eine Zahlungserinnerung von dem Branchenbuch „Mein BusinessDEAL“ im Briefkasten. In dem Schreiben fordert die für das Branchenbuch verantwortliche ZaBu GmbH exakt die gleiche Summe, 332,01 EUR, für einen Premium Startseiten Eintrag mit Google Generierung. Zur Erinnerung: Genau dieser Betrag wurde zuvor von der Lokalen Gewerbe Auskunft verlangt. Wie so ein Eintrag ausschauen soll, bleibt für Herr J. nicht nachvollziehbar. Er hatte laut eigener Aussage bisher keinerlei Kontakt zu dem Unternehmen. Weder schriftlich noch telefonisch. Wie diese Rechnung zustande kam, ist ihm ein Rätsel.


Zahlungserinnerungen von der ZaBu GmbH


Beide Unternehmen, die ZaBu GmbH und die Lokale Gewerbe Auskunft' Zanner u. Bruhn GbR, sind unter derselben Adresse in Schwerin zu finden. Wie und/oder ob die beiden Unternehmen in einem geschäftlichen Kontakt stehen, ist für Verbraucherdienst e.V. derzeit nicht bestimmbar. Empfänger einer solchen Rechnung (oder Mahnungen) sollten diese Schreiben genau prüfen. Ist tatsächlich kein Vertrag zuvor zustande gekommen? Haben Sie im Eifer des Geschäftsalltag den Vertragsabschluss mit den Unternehmen ZaBu GmbH oder Lokale Gewerbe Auskunft Zanner u. Bruhn GbR übersehen? Dies kann auf dem schriftlichen oder telefonischen Weg geschehen sein.

Herr J. erhielt nach der Zahlungsaufforderung noch zwei weitere Mahnung von der ZaBu GmbH für einen Eintrag in Mein BusinessDEAL. Weitergehend teilt er uns mit, dass sämtliche Briefsendungen an eine veraltete Adresse versandt wurden, die nicht mehr aktuell ist.
Wir berichteten bereits im Rahmen unserer Tätigkeit über „Mein BusinessDEAL“.

Haben Sie auch einen Vertrag mit der ZaBu GmbH aus Schwerin wegen eines Eintrags in die Portale „Mein BusinessDEAL“ oder „WebPoint / Lokale Gewerbe Auskunft“ abgeschlossen? Gewerbetreibende finden bei uns Unterstützung.

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Warnung vor Gewerbe-Meldung.de | Neues zu Europe REG Services Ltd.


Derzeit finden sich zahlreiche Schreiben der Firma europe reg services aus Leipzig in den Briefkästen der Verbraucher. Diese Briefe unterscheiden sich meist nur durch die Angabe der Stadt und wirken auf dem ersten Blick amtlich. Sollten Sie das Formular ausfüllen und zurückschicken, kommen hohe Kosten auf Sie zu.


Gewerbe-Meldung.de – Nur eine Abofalle?


Ein Brief von der Firma „europe reg services“ mit dem Betreff „Eilige Mitteilung – Zentralisierung gewerblicher Daten“ erreicht derzeit viele Verbraucher und Gewerbetreibende in ganz Deutschland. Die Schreiben unterscheiden sich nur durch die jeweilige Kennzeichnung der Stadt des Empfängers. So würde ein Brief an unseren Verbraucherdienst e.V. übertitelt sein mit: Essen.Gewerbe-Meldung.de.

Wir berichteten bereits zuvor über die Firma Europe Reg Services, doch handelte es sich bisher um anders gestaltete Formulare. Die aktuellen Schreiben wirken amtlich und sind mit einem kleinen Adler, der anscheinend an den Bundesadler erinnern soll, in der linken oberen Ecke versehen. Die Gewerbe-Meldung.de ist weder eine offizielle oder gar behördliche Einrichtung, viel mehr handelt es sich bei diesem Brief um eine Abo-Falle. Es warnen auch diverse Tageszeitungen, wie zum Beispiel die Augsburger Allgemeine, das Oberpfalz Echo und auch die Plattform Netzwelt.de vor Gewerbe-Meldung.de


348 pro Jahr – bei einer Laufzeit von drei Jahren


Wer das Formular unbedacht und unterschrieben an europe reg services zurückschickt, geht einen Vertrag mit dem Unternehmen ein. Das bedeutet, dass insgesamt 1.044,00 EUR fällig werden – für eine Eintragung unter www.IHRWOHNORT.gewerbe-meldung.de. Dies ist eine Offerte, die Gewerbetreibende nicht beantworten müssen. Doch wird durch das offiziell wirkende Schreiben eventuell der Eindruck erweckt, dass dieses Formular amtlich ist und beantwortet werden müsste. In diesem Fall würde die Kostenfalle für Gewerbetreibende zuschnappen. Der großen Haken an der Sache: Gewerbetreibenden steht – im Gegensatz zu Verbrauchern – bei Vertragsabschlüssen kein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Sollten Sie so ein Schreiben unterzeichnet und zurückgesandt haben, kommt womöglich eine Anfechtung in Frage. Nehmen Sie in so einem Fall mit uns Kontakt auf, damit wir Ihren Fall besprechen können.

Neue Rechnungen durch die AN-Meldung GmbH


13.05.2016 - Aktuell werden Rechnungen von einer Firma namens AN-Meldung GmbH aus Leipzig versandt. Diese wurden laut eigener Aussage mit der Abwicklung von Rechnungen und der Postannahme von der Europe REG Services Ltd. beauftragt und fordern für ein Jahr, (genauer Februar 2016-2017) die Zahlung von 414,12 EUR. Zu der Firma "AN-Meldung GmbH" ist uns leider nur wenig bekannt: Die Firma wurde September 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Als Unternehmensgegenstand ist „Büroservice und Rechnungsversand für andere Unternehmen“ eingetragen. Gegenwärtig ist die Website der Firma nicht aufrufbar (Stand 13.05.2016)

Rechnung | AN-Meldung GmbH
Rechnung von der AN-Meldung GmbH | 03.05.2016


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Mittwoch, 24. Februar 2016

Gold International SE | Urteil

Gold International SE | Urteil


Herr K. wurde durch die Gold International SE oder von deren beauftragten Call Center durch einen unerlaubten Werbeanruf kontaktiert. Die Gold International SE war der Meinung, dass es sich nicht um einen unerlaubten Werbeanruf handeln würde, denn Herr K. wäre schon Kunde von LottoX gewesen. Die Firma LottoX gehöre zum Firmenverbund und aus diesem Grunde dürfte Herr K. angerufen werden, um die Gold Aktie angepriesen bekommen. Eine derartige Vorgehensweise war schon Gegenstand der Unterlassungsklage durch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg beim OLG in Düsseldorf im Januar 2015. Das Gericht entschied, dass der Gold International SE untersagt ist, Verbraucher im geschäftlichen Verkehr anzurufen. Erst recht ohne eine Einwilligung für das Telefonat, in dem die Gold Aktie angepriesen wird.

Was soll Inhalt des Werbeanrufs gewesen sein?


Laut der Aussage von Herr K. wurde durch den Anrufer im Telefonat erklärt, dass er sich an erfolgsversprechenden Wachstumsmärkten beteiligen könne. Dazu könne er die Gold Aktien der Gold International SE mit hohen Gewinnmargen erwerben. Die Unterlagen können unverbindlich übersandt werden. Nach Eingang und Sichtung der Unterlagen teilte Herr K. der Gold International SE mit, dass er kein Interesse habe. Daraufhin erhielt Herr K. zwei Mahnungen, in denen er aufgefordert wurde, die Reservierungsprämie in Höhe von 65,00 EUR monatlich zu zahlen. Auf telefonischer Nachfrage bei der Gold International SE wurde ihm nach eigenen Aussagen mitgeteilt, dass er einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen wäre und die Widerrufsfrist abgelaufen sei. Herrn K. wurden dann die Reservierungsprämien mittels Lastschrift vom Konto eingezogen.

Informationen zu der Gold International SE im Internet


Verbraucherdienst e.V berichtete seit längerem schon über das Geschäftsmodell der Gold International SE. Herr K. rief an und die Juristen des Verbraucherdienst e.V nahmen sich seiner Angelegenheit „Gold Aktie“ an. Es wurde die Gold International SE angeschrieben und Rückzahlungsansprüche geltend gemacht. Nachdem die Gold International SE sich verweigerte, wurde Klage eingereicht. Erfolgreich die Gold International SE wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 27 C 680/15) auf Rückzahlung der gesamten eingezahlten Einlage verurteilt - zuzüglich Zinsen. Ebenfalls wurden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.


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Erfahrungen | Bewertungen | Verbraucherdienst e.V

Erfahrungen   Bewertungen  Verbraucherdienst e.V


Bewertungen im Internet sollen dazu beitragen, dem Internetteilnehmer (User) die notwendigen Informationen zu geben, welche Erfahrungen andere User des Netzes mit dem Webseitenbetreiber gemacht haben. Was ist aber, wenn bewusst negative Bewertungen durch anonymisierte User (Anonymous) sogenannte Fake-Accounts erstellt werden, um den Ruf des Webseitenbetreibers im Internet zu schädigen? Zusätzlich gibt es jene Berichterstatter, die innerhalb einer eigenen Domain oder eines Blogs negative Berichte über andere Webseitenbetreiber publizieren. Manche Autoren und Inhaber solcher Webseiten – auf der solche Berichte veröffentlicht wurden – verschleiern das nötige Impressum oder geben erst gar keins an; oftmals, um sich einer Verfolgung und Haftung zu entziehen.

Wie kann ein User Fake- Bewertungen erkennen?


Hier gibt es genügend Beispiele, wie ein User falsche Bewertungen (Fake-Bewertungen) erkennen kann.
Verbraucherdienst e.V informiert auf 16.000 Seiten im Internet über Geschäftsgebaren diverser Unternehmen; sei es Inkassounternehmen, Branchenbucheinträge oder Dienstleister, dessen Vorgehensweise von Verbrauchern und Gewerbetreibenden als unseriös eingestuft wurden. Auch berichten wir über Fälle, in denen Verbraucher sowie Gewerbetreibende selbst von fragwürdigen Geschäftsgebaren betroffen waren und für eine nicht gewollte Dienstleistung zur Kasse gebeten wurden.
Diese Berichterstattung schmeckt den Unternehmen natürlich nicht. Insbesondere dann, wenn sogar gerichtliche Auseinandersetzungen folgen, bei denen solche Unternehmen versuchen, ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen – ohne Erfolg. Verbraucherdienst e.V. hat selbstklärend auf allen Seiten ein Impressum, um für seine Berichterstattung sich nicht seiner Haftung und Verantwortung zu entziehen. Als Beispiel sei hier unsere Homepage genannt: https://verbraucherdienst.com/impressum.html

Bei einer Fake Bewertung ist dies eindeutig nicht gegeben, wie hier zu sehen ist, denn die vermeintlichen Google+ User haben ein fragwürdiges Profil und ein Klick auf deren Profil führt auf eine Position auf Google Maps. Das Profil erscheint in diesem Fall fragwürdig, da es nur dem Zweck dient, zwei Bewertungen abzugeben. Ein üblicher Nutzer des sozialen Netzwerks Google+ würde sein Profil gewiss anders handhaben, denn schließlich handelt es sich bei Google+ um einen namhaftes soziales Netzwerk, mit dem User sich online austauschen können.

Fake Bewertung
Dieses Profil behauptet, bei uns Mitglied zu sein  und das wir für ihn tätig waren. Sein Profil verweist aber auf eine Location außerhalb Deutschlands. Er ist uns weder als Mitglied beim Verbraucherdienst e.V., noch nahm er je unsere Dienste in Anspruch. | Screenshot vom 24.02.2016


Mit Hilfe von Google-Bewertungen (Google+ Local und Google Places) ist es sehr leicht mit einer Fake-Bewertung jede Menge negativen Spam zu verbreiten. Es braucht nur ein (neuer) Google- Account eröffnet zu werden und Sekunden später kann eine Bewertung abgegeben – zunächst ungeprüft. Interessanterweise dürfte es auch für Google selbst leicht zu erkennen sein, dass diese Fake-Profile in der Regel nur diese wenigen Bewertungen haben und oder kaum oder gar keine Kontakte (Followers). Das Problem ist Google bekannt, doch Löschungen von fragwürdigen Bewertungen vornehmen zu lassen, ist mit Schwierigkeiten verbunden und kann dauern. Auch wenn ein Antrag auf Löschung durch den betroffen Webseitenbetreiber vorgenommen wird, bleibt es ungewiss, wann und wie die Löschung durch Google vorgenommen wird. Aber das wissen die Verursacher solcher Bewertungen natürlich. Verbraucherdienst e.V kann davon ein Lied singen. Es sind wohl Löschungen von Google vorgenommen worden, doch sind einige Bewertungen mit unwahren Behauptungen immer noch zu sehen. Unser Ratschlag: User, lasst euch nicht in die Irre führen und schaut genauer hin.

Webseitenbetreiber mit Domainsitz in Panama


Ein weiterer Weg um Rufmord zu betreiben, ist das Eröffnen von Webseiten, dessen Domains im Ausland ohne Namensangabe per Postfach (Post Box) betrieben werden.

werhatangerufen.com
Das "Profil" vom Verbraucherdienst e.V. auf "WerHatAngerufen.com". Es wird von anonymen Personen für gezielte Schmähkritik genutzt. | Screenshot 24.02.2016


Sämtliche Kommentare bezüglich unserer Rufnummer auf „WerHatAngerufen.com“ wurden anonym getätigt. Auffällig dabei ist, dass diese Bewertungen in recht kurzen Abständen geschrieben wurden. Darüber hinaus sind sämtliche Bewertungen anonym getätigt worden – das ist nicht repräsentativ und auch keine gerechtfertigte Bewertung, sondern Schmähkritik. Das sind keine Erfahrungen, sondern Behauptungen, die zudem auch noch falsch sind. Da das Impressum fehlt, ist nicht nur eine Kontaktaufnahme erschwert, sondern lässt die Plattform unseriös wirken. Eine Domainabfrage liefert folgendes Ergebnis:

Registrant Name: WHOISGUARD PROTECTED
Registrant Organization: WHOISGUARD, INC.
Registrant Street: P.O. BOX 0823-03411
Registrant City: PANAMA

Derjenige, der diese URL „WerHatAngerufen.com“ registriert hat, hat ein Postfach in Panama? Sogar der Name wurde anonymisiert? Klingt nicht sehr seriös, sondern eher nach gezielter Absicht, für diese Webseite nicht verantwortlich gemacht zu werden.
Deshalb gilt auch hier: User, lasst euch nicht täuschen und hinterfragt fragwürdige Seiten. 

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Dienstag, 16. Februar 2016

Schlüsseldienst A&A | Essen | Zu hohe Kosten?

Der Schlüsseldienst A&A aus Essen stellt für Öffnung einer zugefallenen Türe hohe Rechnungen aus. Ein Verbraucher wandte sich mit so einer Rechnung an uns und schilderte seinen Eindruck. Handelt es sich um Abzocke?


Schlüsseldienst A&A: Über 450 EUR für eine zugefallene Türe


Herr B. ist in Eile. Ein wichtiger Termin, der ihm vor dem Verlassen der Wohnung noch schnell im Kopf durchgeht. In der Eile fällt die Haustür zu und Herr B. ahnt es bereits: er hat den Schlüssel in der Hektik am Schlüsselbrett hängen lassen. Was tun? Er schaut per Smartphone nach einem Schlüsseldienst in der Nähe, um die zugefallene Tür zu öffnen. Er entscheidet sich für die Firma 'Schlüsseldienst A&A' aus Essen, die einen „24h Notdienst“ anbietet. Das Schloss wird durch einen Mitarbeiter der Firma auch problemlos geöffnet. Herr B. ist mit der Dienstleistung zufrieden, jedoch nicht über die hohe Rechnung. Insgesamt soll er circa 450 EUR für die Türoffnung zahlen.

Der hohe Preis von „Schlüsseldienst A&A“ setzt sich wie folgt zusammen. Für die Öffnung (hier: Fallspezifischer Einsatzwert Mo-Frei 09:00 – 18:00) wurden 169,00 EUR berechnet. Hinzu kam ein Sonn- und Feiertagszuschlag, der zu 100 Prozent zusätzlich berechnet wird; das bedeutet, dass erneut 169,00 EUR hinzukommen. Abschließend wird noch eine An- und Abfahrtspauschale samt Mehrwertsteuer berechnet. Herr B. staunte nicht schlecht über die hohen Kosten für die Öffnung seiner Türe.

Herr B. war neugierig und forderte drei Kostenvoranschläge von anderen Schlüsseldiensten an. Deren Angebote unterscheiden sich von der Rechnungshöhe zum Schlüsseldienst A&A erheblich. So wurden für eine „Türöffnung bei zugezogener Türe“ zum Vergleich von einem Unternehmen aus dem Heimatort von Herrn B. gerade mal rund 100 EUR berechnet. Auch die anderen beiden Schlüsseldienste verlangten deutlich weniger als „Schlüsseldienst A&A“.

Verbraucherzentralen warnen vor Schlüsseldienst-Abzocke


Die Verbraucherzentrale Sachsen meldete im September 2015, dass bis zu 80 Prozent der Beratungen bei Problemen wie zugezogenen Türen unverhältnismäßig hoch berechnet werden. Die Notsituation wird häufig schamlos ausgenutzt. So dürfen Lohnkosten zum Beispiel nicht doppelt abgerechnet werden. Ist das Unternehmen ortsansässig, gehören auch Fahrtkosten für Monteure von außerhalb nicht zur üblichen Vergütung.

Gerade in Bezug auf „Schlüsseldienst A&A“ warnen die Verbraucherzentralen auch vor der Zahlung mit der Girokarte. Ein Rückbuchung des Betrages ist dann nicht möglich. Es wird angeraten, sich eine Rechnung zustellen zu lassen, die man in aller Ruhe prüfen kann. Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/einmal-tuer-oeffnen--414-euro

Haben Sie auch Erfahrungen mit teuren Schlüsseldiensten? Fühlen Sie sich durch einen von Ihnen beauftragten Schlüsseldienst abgezockt? Für derartige Fälle nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Freitag, 12. Februar 2016

WinBusiness | Linz

Eine Verbraucherin und gleichzeitiges Mitglied erhielt einen besonders dreisten Brief von einer Firma (?) namens WinBusiness, die sich laut Briefkopf in Linz, Österreich befinden soll. In diesem Brief werden insgesamt 420 EUR für eine offene Rechnung gefordert. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Seriösität des Schreibens.

Bild WinBusiness Linz


Dubiose Zahlungsaufforderung aus Linz – oder doch nicht?


Frau W. fand einen Brief von der Firma 'WinBusiness' aus Linz in ihrem Briefkasten. Dieses Schreiben strotzt nur so vor Auffälligkeiten. WinBusiness droht in dieser (angeblich schon zweiten) Mahnung mit gerichtlichen Schritten. Neben einem Gerichtsvollzieher, der mit einer „zwangsweisen Beitreibung“ beauftragt werden soll, ist auch noch die Rede von Zwangsvollstreckungen und die Pfändung von Sparguthaben, Lebensversicherungen und Bankkonten. Um noch mehr Druck auszuüben, wird behauptet, dass gar zwei Bandaufzeichnungen aus den Jahren 2012 und 2013 vorliegen sollen, bei denen Frau W. bei einer „Gewinnspiel Zentrale“ persönlich eine „Zusage“ gemacht haben soll.
Um den angedrohten gerichtlichen Weg zu verhindern, soll Frau W. innerhalb einer Woche insgesamt 420 EUR überweisen. Dem Schreiben ist ein Überweisungsträger beigelegt. Seltsamerweise ist als Zahlungsempfänger jedoch keine Firma WinBusiness angegeben, sondern ein gewisser Baki Oglou T., der ein deutsches Konto bei Commerzbank als Bankverbindung angegeben hat.
Auch der Briefumschlag verwundert: so ist nicht einmal ein Absender auf dem Umschlag zu erkennen. Dank des Poststempels ist ein Briefzentrum in Göppingen (Baden-Württemberg) erkennbar. Es ist fraglich, ob die Firma in Linz beheimatet ist. Genau genommen ist es auch nicht sicher, ob die Firma WinBusiness, die sich in dem Brief präsentiert, in der Form überhaupt existiert.


WinBusiness: Warnung vor Abzocke


Wir recherchierten weiter. Es dauerte nicht lange, bis wir auf einen Artikel der Zeitung „Märkische Allgemeine“ stoßen, die über eine Firma WinBusiness aus Linz berichtet. Auch hier geht es um Gewinnspiele, obwohl die Masche anders funktioniert: „Angeblich sei eine bulgarische Gewinnspielfirma mit einer Sammelklage überzogen worden, „weil sie zwischen 2011 und 2012 unerlaubte Abbuchungen getätigt“ habe. Gleich mehrere Millionen Euro der Firma seien beschlagnahmt worden.“ - von diesem beschlagnahmten Geld stünde dem Briefempfänger satte 97.000 EUR zu. Er müsse nur vorab einen Betrag von über 7.000 EUR überweisen. In dem Artikel wird vor dieser Masche gewarnt. Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Heute-werden-Sie-reich!-Oder-doch-nicht

Auch wenn es sich um die gleiche Firma aus Linz handeln könnte, ist es nicht nachweisbar, dass nun die gleichen Täter für diese dubiose Zahlungsaufforderung verantwortlich zu machen sind. In jedem Fall ist für Verbraucher Vorsicht geboten, da es sich um keine offizielle Zahlungsaufforderung eines eingetragenen Inkassounternehmens handelt. Somit ist es der Firma WinBusiness ohnehin untersagt, selbsttätig Zwangsvollstreckungen und Pfändungen einzuleiten.

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Dienstag, 9. Februar 2016

R.M.I. Wickhams Cay | R.P.R.O. Petersberg

„Das werden wir nicht weiter hinnehmen!“ So verkündet die Firma R.P.R.O. aus Petersberg, dass sie Geld für die Nutzung einer Telefonsexdienstleistung fordert. Diese Leistung wurde laut eines Schreibens, welches dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, von R.M.I., Wickhams Cay, Road Town, Tortola angeboten. Sollte Ihnen der Firmenname bekannt vorkommen, so liegt es daran, weil wir schon in der Vergangenheit über vergleichbare Vorgänge berichteten.

R.M.I. Wickhams Cay  R.P.R.O.

R.P.R.O. fordert 260 EUR für telefonische Dienstleistungen


Wir berichteten bereits über die 'R.M.I.' im Rahmen unseres Blogs. Bereits 2015 verschickte das Inkassounternehmen Allinkasso Zahlungsaufforderungen, weil angebliche Telefondienstleistungen der RMI genutzt wurden. Aktuell verschickt eine Firma aus Petersberg namens R.P.R.O. Forderungsschreiben, in denen mit dem „Risiko“ einer „wirtschaftlichen Existenz“ gedroht wird.

Laut unseren Recherchen steht das Unternehmen R.P.R.O. nicht im Rechtsdienstleistungsregister. Demzufolge ist es der Firma nicht erlaubt, in Deutschland Inkassotätigkeiten durchzuführen.

Dennoch fordert RPRO 260,00 EUR für die Dienstleistung von R.M.I. Der Betrag soll auf ein Postfach in 36064 Petersberg spätestens acht Tage nach Rechnungserhalt bezahlt werden.

Warnungen vor R.M.I. von den Verbraucherzentralen


Sucht man das Unternehmen 'R.M.I., Wickhams Cay, Road Town, Tortola' über die gängigen Suchmaschinen, findet man schnell Meldungen, die sich negativ über RMI (auch Roxborough Management) äußern. So schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger, dass die Firma bei der Verbraucherzentrale NRW bereits alte Bekannte seien (Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger http://www.ksta.de/wirtschaft/hotline-abzocke-mit-sex-inkasso,15187248,12024444.html)
Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist das Unternehmen auch bekannt. In einem Beitrag wird vor dubiosen Abrechnungen für Telefonerotikangebote gewarnt. (Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/telefondienste).

Auch die Suche nach dem betreffenden Postfach in 36094 Petersberg liefert einige Ergebnisse in den Suchmaschinen. Dort findet neben diversen Warnungen von den Verbraucherzentralen auch Medienberichte zu einem Unternehmen, welches das gleiche Postfach nutzt: die Firma 'Euro Inkasso Solutions s.r.o.' Quelle: Ostthüringer Zeitung http://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Verbraucherzentrale-warnt-vor-Euro-Inkasso-Solutions-1779801473

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