Dienstag, 25. Dezember 2012

Achtung ! Condor Forderungsmanagement, KSM , Boll AG

Die Condor Forderungsmanagement hat Mahnbescheide  beantragt. Antragsteller sind im Fall KSM GmbH aus Wiesbaden, die Condor Forderungsmanagment GmbH selbst. Interessant dabei ist , dass die Forderungen an die Condor Forderungsmanagement GmbH durch die KSM GmbH aus Wiesbaden abgetreten worden sein sollen ?

Ebenfalls gibt es Mahnbescheide wo der Antragsteller die Boll AG in Liquiditation ist. Aus den Mahnbescheiden geht hervor das der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Bernd Rudolph ist.

In beiden Fällen wurden  zuvor Zahlungsaufforderungen durch die Condor Forderungsmangement GmbH versendet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

In  den Fällen die Verbraucherdienst e.V bekannt sind  wurde durch Mitglieder mitgeteilt, dass die Forderungen schon im Jahr 2010 gegenüber der Kanzlei BaumgartenBrandt bereits bestritten wurden, mittels Einsetzung von Anwälten, oder durch die Mitglieder selber.

Aus den Mahnbescheiden geht hervor, das hier Schadensersatzforderungen aus Unfall ,-Vorfall geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009. 

Es liegen Verbraucherdienst e.V Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt vor, vorraus hervorgeht , dass die Rechteinhaber  KSM GMBH , sowie Boll AG sind und  eine Pauschalgebühr gefordert wird in Höhe von 850,- EUR,  für Schadensersatz und Anwaltsgebühren. 

Wie die Condor Forderungsmangement GmbH heute auf die gewaltigen Summen kommt, wird weder durch die versendeten Zahlungsaufforderung der Condor Forderungsmanagement GmbH, noch durch die Mahnbescheide transparenter.

Die Vermutung liegt hier nahe, dass die Mahnbescheide beantragt wurden, um die die Verjährungsfrist zu hemmen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Die Mahnbescheide sollten nicht ausgesessen oder ignoriert werden, denn diese können  Vollstreckungsbescheide nach sich ziehen, worauf dann der Gerichtsvollzieher folgt.

Verbraucherdienst e.V hat Condor Forderungsmangment GmbH im Namen einiger Mitglieder angeschrieben und um einen Nachweis erbeten worauf sich der Anspruch begründet.
Keine Reaktion ! Das Verhalten der Condor Forderungsmangement GmbH ist Verbraucherdienst e.V aus anderen Fällen ( Gewinnspielforderungen ) nicht unbekannt. http://jurafeed.de/blog/sta-frankenthal-vorlaeufige-sicherungsmassnahmen-gegen-condor-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh-und-focus-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh_JUB3.html



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Donnerstag, 13. Dezember 2012

Condor Forderungsmanagement und KSM GMBH

Condor Forderungsmanagement GmbH, ein Inkassounternehmen aus Ludwigshafen, macht derzeit verstärkt Forderungen im Auftrag einer KSM GmbH geltend. Eine Vielzahl entsprechender Anrufe gehen seit dem 11.12.2012 beinahe täglich beim Verbraucherdienst e.V. ein.

Die dem Verein derzeit (13.12.2012) bekannten geforderten Summen bewegen sich zwischen 1.000 Euro und rund 3.000 Euro, und basieren auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009. Seinerzeit war die Kanzlei Baumgarten Brandt mit diesen Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts von KSM GmbH beauftragt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Die betroffenen Verbraucher sendeten uns ihre Unterlagen zu und gaben teilweise sogar an, dass sie bereits damals durch einen Rechtsanwalt in dem Sachverhalt vertreten wurden.

In anderen Fällen sind seinerzeit längst Vergleiche geschlossen oder Unterlassungserklärungen abgegeben worden.

Einige Verbraucher haben nach eigenen Angaben gegenüber Verbraucherdienst e.V. gar keine Abmahnung erhalten wie z. B. Herr M.
Dessen aktuelle Inkassoforderung der Condor Forderungsmanagement GmbH wurde an seine ehemalige Adresse geschickt - die seit 11 Jahren nicht mehr zutrifft. Nur einem Zufall war es zu verdanken, dass die Inkassoforderung der Condor in seinen Besitz gelangte. 

In weiteren Fällen wurden Verbraucher, die uns ihre Schreiben zusendeten, unter Umgehung des eingeschalteten Anwalts der Betroffenen direkt angeschrieben.

Die Vorgehensweise erweckt den Eindruck bzw. legt die Vermutung nahe, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt die Forderungen der KSM GmbH an das Inkassounternehmen Condor Forderungsmanagement abgetreten hat.

Inkassoforderung der Condor Forderungsmanagement 

KSM GmbH Auftraggeber


Bei den Schreiben handelt es sich offenbar um Serienbriefe, die keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen. In den Schreiben der Condor Forderungsmanagement GmbH wird behauptet, es bestehe eine Forderung der KSM GmbH gegen den Abgemahnten. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

Unerwähnt / unberücksichtigt seitens Condor bleibt, dass in einigen Fällen Forderungen nach Aussagen betroffener Verbraucher bestritten wurden - und das gesamte Inkassoverfahren daher zum Scheitern verurteilt ist.





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Montag, 10. Dezember 2012

FlexStrom AG Bonus keine Auszahlung - Verbraucherschutz


Preisvergleich für den Stromtarif – Ende des Jahres ist es mal wieder soweit. Verbraucher suchen nach einem Stromanbieter mit einem für sie günstigen Preis. Eines der wohl bekanntesten Portale für den Preisvergleich auch für Stromtarife ist check24.de. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

FlexStrom AG ist bei Abfragen zum günstigsten Stromtarif sehr häufig in den obersten Positionen zu finden. Geworben wird, wie andere Stromanbietern dies auch tun, mit einem Bonus bei Vertragsabschluss.  Warum verweigert FlexStrom AG Auszahlung des Bonus?

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Donnerstag, 6. Dezember 2012

Apollo Bell meldet Insolvenz an



Der Navi-Hersteller Apollo Bell ging im März 2012 in Insolvenz. Quelle https://www.insolvenz-portal.de/Nachrichten/bundesweit-durchsuchungen-bei-apollo-bell/5823. Die Aktie des britischen Unternehmens, das auch einen Standort in Düsseldorf hat, wurde für sogenanntes Scalping (Kursmanipulation) missbraucht. Siehe Scalping –Abzocke an Verbrauchern durch Kursmanipulation

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln derzeit wegen des Verdachts der Kursmanipulation, es werden 23 Beschuldigte geführt. Mitglied sein heißt –  stark zu sein. 

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