Montag, 30. März 2015

Flugverspätung: Diese Entschädigungen stehen Ihnen zu

Pilotenstreiks, Flugverspätungen und Flugausfälle sind die Albträume eines jeden Reisenden. Stehen dem Verbraucher eine Entschädigung oder Schadensersatz zu, wenn der Flug nicht stattfindet? Welche Rechte hat er? Verbraucherdienst e.V. informiert wie Sie bei einem Flugausfall ihr Geld zurück bekommen können.

Foto: "Relaxing in the Airport" by Cher VernalEQ CC by 2.0

Wenn ein gebuchter Flug ausfällt oder mehr als fünf Stunden Verspätung hat, muss die geplante Reise nicht ins Wasser fallen. In solchen Fällen gibt für Verbraucher zum einem die Möglichkeit, sich den Ticketpreis zurück erstatten zu lassen. Auch ist ein Recht auf Ersatzbeförderung gegeben. Der Flugveranstalter verpflichtet sich, Sie auf einem alternativen Weg zum Reiseziel zu befördern. Selbst wenn Piloten zum Streik aufrufen und ihre Arbeit niederlegen, ist dieses Recht gegeben. Die Fluggesellschaft müsste in dem Fall beispielsweise die Kosten einen Ersatztransport, das bedeutet für eine Bus- und Bahnreise, tragen. Weiteren Fragen klären wir im folgenden Fragenkatalog. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Was muss ich bei Ankündigung eines Streiks tun?
Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Flüge storniert wurden. Dazu besuchen Sie am besten die jeweilige Internetseite des Anbieters. Am Beispiel der Lufthansa gibt es auf der Homepage die Auswahl „Flugstatus“, unter der aktuelle Informationen abgerufen werden können. Zusätzlich wird ein SMS-Dienst angeboten, der im Falle eines Flugausfalls per Kurznachricht Bescheid gibt. Im Falle eines Ausfalls kann unter „Buchungen“ die Reise umgebucht oder gar storniert werden.

Flug gestrichen, was nun?
Sollte Ihr Flug streikbedingt ausfallen, muss sich die Fluggesellschaft schnellstmöglich um eine Ersatzbeförderung bemühen. Dauert der Ausstand gar länger, muss ein alternativer Flug angeboten werden.  Innerhalb Deutschlands bietet sich in dem Fall eine Reise per Bus und Bahn an. Kaufen Sie jedoch nicht auf eigene Faust ein Ticket, da Sie die Kosten eventuell nicht erstattet bekommen. Seien Sie zudem pünktlich am Flughafen, damit der Veranstalter genügend Zeit zur Organisation gegeben hat. Eventuell ist ein Ersatzflug im Bereich des Möglichen.

Mein Flug hat mehr als fünf Stunden Verspätung
In dem Fall können Sie vom Vertrag zurücktreten oder um eine Erstattung des Ticketpreises bitten. Außerdem verpflichtet sich die Fluggesellschaft, Sie während der Wartezeit mit Getränken und Nahrung zu versorgen. Wichtig: Dazu sind nur europäische Fluggesellschaften verpflichtet. Gegebenfalls muss der Veranstalter sich auch um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln, hat der Verbraucher die Möglichkeit, eine Minderung der Reisekosten zu erfragen.

Habe ich bei einem gestrichenen Flug ein Recht auf Entschädigung?
Sie bekommen ihr Geld komplett zurück, sofern der Flieger nicht abhebt. Die Fluggesellschaften sind durch EU-Richtlinien sogar dazu verpflichtet. Der Ticketpreis kann selbst bei einer Wartezeit von über fünf Stunden storniert werden. Falls eine Umbuchung gewünscht ist, empfiehlt sich die Nutzung der jeweiligen Homepage der Fluggesellschaft. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Gibt es bei nicht angetretener Reise Schadensersatz?
Sollten Sie nicht mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über den Ausfall des Fluges informiert worden sein, haben Sie ein Recht auf Schadensersatz. Der Betrag ist in mehrere Staffeln (zwischen 200 und 600 Euro) unterteilt, die sich auf die Länge der Flugstrecke beziehen. Dies gilt allerdings erst bei einer verspäteten Ankunft am Reiseziel von mindestens drei Stunden.
Wichtig: Ein Streik fällt unter „Höhere Gewalt“. Deshalb sind Fluggesellschaften nicht zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet, wenn der Flieger streikbedingt nicht abhebt.



Haben Sie weitere Fragen?
Senden Sie uns eine E-Mail an: kontakt@verbraucherdienst.com
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Montag, 23. März 2015

Online-Dating: Auf der Partnersuche in die Kostenfalle

Die Partnersuche via Internet ist keine Randerscheinung mehr. Mittlerweile finden zahlreiche Singles auf Online-Dating-Portalen ihre bessere Hälfte. Doch das Geschäft mit der Liebe hat ihre Tücken. Denn mit dem Flirt und der gefundenen Partnerschaft kommen häufig versteckte Kostenfallen auf den Verbraucher zu. Selbst eine rechtzeitige Kündigung des Vertrages kann noch Kosten nach sich ziehen. Der Verbraucherdienst e.V. zeigt auf, worauf in Singlebörsen geachtet werden muss. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 


Dating-Online-Portale: Vorsicht bei Kostenfallen
Foto: "You, hold my hand, by my side" by Cher VernalEQ CC by 2.0

Eigentlich war Michael L. nur neugierig, als er sich bei einem Online-Dating-Portal angemeldet hat. Die letzte Trennung ist schon was her und in seinem Dorf ist in Sachen Dating tote Hose. Ein Freund gab ihm den Hinweis auf die unbegrenzten Möglichkeiten des Internets. Die Anmeldung ging schnell; Michael L. hatte in wenigen Klicks ein Profil und mehrere Vermittlungsvorschläge – allerdings ohne Möglichkeit, diese zu kontaktieren oder gar ein Foto zu sehen. Für eine Premium-Mitgliedschaft, mit der alle Funktionen nutzbar sind, sind fast 700 Euro für neun Monate Laufzeit zu berappen. Allerdings gab es auch die Möglichkeit, zwei Wochen lang das Angebot kostenlos zu testen. Michael L. entschied sich dafür, kündigte jedoch nach zwei Tagen fristgerecht.
Wenige Tage später fand Michael L. keine Liebesbriefe im Postkasten, sondern eine Mahnung des Online-Dating-Portals. Zwar hatte er die Frist eingehalten, jedoch auch Dienste des Portals genutzt. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten, die als „Wertersatz“ gekennzeichnet sind. Schnell kommen so Kosten wie z.B. 35 Euro für eine gelesene Nachricht zustande. Diese Kostenfalle war bei der Anmeldung nicht absehbar. Statt zum Standesamt führt der Weg von Michael L. nun zu Verbraucherschützern.


Kündigungsfristen unbedingt einhalten


Die Beschwerden über vermeintlich kostenlose Online-Dating-Portale häufen sich. Versteckte Kostenfallen, wie die oben beschriebene, scheinen bei einigen Anbietern an der Tagesordnung zu sein. Besonders ins Auge fallen die Portale „Flirt-Fever“, „KissNoFrog“ und „eDates“.
Alle drei Online-Flirt Webseiten bieten eine kostenlose Registrierung an, mit der man sich in aller Ruhe das Angebot und die Möglichkeiten anschauen kann.  Sollte man sich überzeugen lassen, steht einem Test-Abo nichts im Wege. Diese Testphase hat eine Dauer von rund zwei Wochen und kostet unter 3 Euro. Danach wandelt sich der Account in ein „Premium-Paket“, welches eine Laufzeit von mehreren Monaten aufweist und deutlich höhere Kosten hat.

Flirt-Fever:      Test-Abo: 1,99 Euro (14 Tage)
                         Premium-Paket: 120 Euro (10 Wochen)
KissNoFrog:  Test-Abo: 2,99 Euro (14 Tage)
                         Premium-Paket: 129 Euro (6 Monate)
eDates:          Test-Abo: 2,90 Euro (15 Tage)
                         Premium-Paket: 684 Euro (9 Monate)

Eine rechtzeitige Kündigung ist daher dringend zu empfehlen. Ein Vergessen der Widerrufs- und Kündigungsfrist kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, da schnell eine Mahnung ins Haus flattert.
Generell sollte man als interessierter Verbraucher einen genauen Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters werfen. Insbesondere, da zwar mit einer „kostenlosen Anmeldung/Registrierung“ geworben wird, aber entstehende Kosten nicht eindeutig genannt werden. Da der Button, mit dem die Registrierung vorgenommen wird, auch keinerlei Hinweise wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder gar „Kaufen“ enthält, ist doppelte Vorsicht geboten.


Worauf Sie auf Online-Dating-Portalen achten sollten


Es gibt einige Hinweise, auf die Sie bei einer Nutzung eines Online-Dating-Portals achten sollten. Hier einige wichtige Punkte für liebeshungrige Verbraucher.

Kostenlose Anmeldung – aber nicht alle Funktionen

Eine Anmeldung ist zwar oft kostenfrei, eine Nutzung jedoch nicht. Beispielsweise können Kontaktmails nur von zahlenden Mitgliedern eingelesen werden, was eine kostenpflichtige Registrierung verlockend macht.

Kündigung und Widerruf keine Selbstverständlichkeit

Ein Test-Abo bietet die Möglichkeit, sich ein wenig auf dem Portal umzuschauen. Wichtig ist dabei, die Kündigungsmöglichkeiten genauer zu studieren. Wie lange läuft die Frist? Kann ich nur auf dem Postweg oder per E-Mail kündigen? Leider kommt es vor, dass Anbieter behaupten, kein Kündigungsschreiben erhalten zu haben.
Auch beim Widerrufsrecht gibt es Probleme. Mit der Äußerung, dass das Widerrufsrecht bereits bei der Nutzung Dienstleistungen innerhalb des Portals erlischt, haben sich etliche Unternehmen bereits eine Abmahnung eingehandelt.
Das ist so nicht richtig: Nach dem Gesetz ist ein Widerrufsrecht gegeben, solange der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist erfüllt wurde. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Abmahnungen und Inkassoschreiben statt Liebesbriefe

Obwohl die individuelle Rechtslage dagegen spricht, werden Verbraucher und Nutzer von Online-Dating-Portalen bei Nichtzahlung mit Mahnungen und Inkassoschreiben überschüttet. Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen. Kündigen Sie in jedem Falle auf dem schriftlichen Wege und per Einschreiben samt Rückschein. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unverbindlichen Informationen zur Verfügung


In die Flirtfalle getappt? Wir informieren Sie unverbindlich!


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Mittwoch, 11. März 2015

Agrofinanz GmbH | Ölpalmen-Investment lässt Transparenz vermissen

Auch wenn Sie noch nie was von Palmöl gehört haben sollten, konsumiert haben Sie es mit Sicherheit. Dieses preiswert herzustellende Pflanzenöl ist in zahlreichen Konsumgütern zu finden, die uns im Alltag begleiten. Neben Pflegeprodukten wie Shampoo und Zahnpasta, findet man Anteile von Palmöl in Nahrungsmitteln und sogar im Biodiesel. Die Nachfrage wird voraussichtlich aufgrund der geringen Produktionskosten in den nächsten zehn Jahren weiter immens ansteigen.

Foto: "Oil palm: nursery" by Lian Pin Koh CC by 2.0

Die selbsternannten „Plantagen-Experten“ des Klever Unternehmens Agrofinanz GmbH nutzen diese Gelegenheit um zahlungswilligen Kapitalanlegern Anbauflächen für Palmöl anzubieten. Für eine Mindestbeteiligung von 7.500 Euro bekommt der zukunftsorientierte Anleger ganze 35 Ölpalmen, sogenannte Plots, samt einer garantierten Rendite von 9 Prozent. Das Ganze bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.
Bram Holthausen ist der zweite Geschäftsführer der Agrofinanz GmbH. Gemeinsam mit Vertriebsleiter Stefan van Ühm lud er in seine Firma ein, um sein Investmentprojekt in Ecuador vorzustellen.

Trennung zwischen Grund und Baum?

„Umweltverträglichkeit“ und „Nachhaltigkeit“ sind die beiden Schlüsselwörter der Broschüren, mit denen das Unternehmen ihre Geldanlage in Palmöl bewirbt. Was leider verschwiegen wird, sind die Risiken, die bei einer solchen Kapitalanlage entstehen können. So soll die Plantage, auf der die 35 Ölpalmen-Setzlinge gepflanzt werden sollen, im südamerikanischen Ecuador zu finden sein. Doch wem gehört der Grund eigentlich? Laut dem Kaufvertrag, der bei Erwerb eines Plots ausgehändigt wird, ist nur von Palmen die Rede. Darüber hinaus wird im Vertrag kein Wort über die Beschaffenheit, wie z.B. die Größe der Palmen verloren. Doch ohne Grund und Boden wird der Erwerb einer Ölpalme in Frage gestellt: Ohne Grund, kein Baum. Bram Holthausen erklärte, dass im Gegensatz zum deutschen Recht in Ecuador eine Trennung zwischen Grund und Baum möglich wäre. Nach deutschem Recht ist eine Eigentumsverschaffung an Bäumen, die fest mit dem Boden verbunden sind, nicht ohne weiteres möglich. In einfachen Worten: Die Palmen mögen dem Anleger gehören. Der Boden, auf dem sie gepflanzt sind, jedoch nicht. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.
Zeichnung einer Karikatur eines Agrar-Kapitalanleger
So kann es dem Anleger ergehen, wenn das Konzept nicht aufgeht.



Agrofinanz GmbH lässt Transparenz vermissen

Agrofinanz GmbH ist ein recht junges Unternehmen, doch kann laut den Handelsbilanzen, die im Internet abrufbar sind, diese bereits Gewinne aufzeigen. Da die Firma erst seit 2011 in Deutschland tätig ist, stellt sich die Frage, woher die Gewinne stammen. Im Laufe des Gesprächs mit dem Verbraucherdienst e.V. gibt Holthausen an, dass insgesamt drei unterschiedliche Firmen an den Projekt Palmöl Investment beteiligt sind. Die Muttergesellschaft Kronos Agri Holding (Sitz in Holland) und die beiden Tochtergesellschaften Agrofinanz GmbH (Deutschland) und Titan Agro S.A. (Ecuador).

Bild der Geschäftsverbindungen


Im Gespräch erklärte Holthausen, dass die Grundstücke für die Palmen, auf dem sie nach dem Kauf gepflanzt werden, der Titan Agro S.A. gehören. Die Ölpalmen, die an die Anleger verkauft werden, werden durch die Agrofinanz GmbH von Titan Agro SA erworben. Das bedeutet für den Verbraucher, dass er beim Investment unwissentlich mit drei Unternehmen zu tun hat. Leider wird das weder im Informationsmaterial noch bei Vertragsabschluss deutlich.
Für den Verbraucher entstehen durch die mangelnde Transparenz weitere Risiken: Sollte beispielsweise eine der Tochtergesellschaften aus irgendeinen Grund in Isolvenz gehen, bedeutet das für den Verbraucher einen Totalverlust, den die Agrofinanz GmbH als „latent“ bezeichnet. Latent bedeutet „nicht offenkundig“, was zukünftige Anleger stutzig machen sollte. Schließlich ist es nicht einmal ersichtlich, dass hinter dem Palmöl-Projekt ganze drei Firmen stecken, die allesamt ein Risiko tragen.

Bram Holthausen ist laut der Emissionsbroschüre der Agrofinanz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer der Muttergesellschaft Kronos Agri Holding. Außerdem ist er laut derselben Broschüre zweiter Geschäftsführer der Agrofinanz GmbH, neben Anthony Berends. Über die Beteiligung an der Kronos Agri Holding ist Herr Holthausen sowohl an der deutschen Tochtergesellschaft, der Agrofinanz GmbH, als auch der ecuadorschen Tochtergesellschaft, der Titan Agri S.A., indirekt beteiligt, was er im persönlichen Gespräch bestätigte.


Hohe Risiken für Anleger


Ein derartiger Totalverlust ist gar nicht so unrealistisch, wie es von den Plantagen-Experten Holthausen und van Ühm beschrieben wird. Ganz abgesehen von dem unvermeidbaren Risiko der „Höheren Gewalt“, welches in der Land- und Forstwirtschaft immer gegeben ist, stellt sich die Frage, wie viel die Setzlinge der Ölpalmen überhaupt wert sind. Agrofinanz GmbH konnte dem Verbraucherdienst e.V. keinerlei Angaben zu den Preisen machen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.
Sollte es beispielsweise zum Falle einer Insolvenz kommen, bleibt der Anleger auf den 35 Ölpalmen sitzen. Er erhält weder Grund noch Boden, auf dem die Bäume gepflanzt sind. Dies bedeutet, dass man zwar ein Anrecht auf die Ölpalmen hat, aber nicht auf das Grundstück, auf dem sie gepflanzt sind. Fraglich ist, ob die Titan Agro S.A., welche im Besitz der Grundstücke ist, dem Anleger neue Angebote unterbreitet, sofern eine Fortführung Geschäftstätigkeit noch gegeben ist.
Laut Holthausen erhält man nach Übereignung der Ölpalmen eine dementsprechende Urkunde mit Global Positioning Service (GPS) Daten, um die bepflanzte Plantage zu finden. Dem Verbraucherdienst e.V. liegt ein Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag der Agrofinanz GmbH vor.  Dort sind folgende Daten für die Lokalisierung des Ölpalmen Plots vermerkt:





Plantage:

Gavilanes

Standort:

Puebloviejo, Los Rios, Ecuador

Pflanzung:

2014

Pflanzensorte:

Deli x Ghana – ASD Costa Rica

Leider ist es anhand der Suche via Google Maps nicht möglich, genauere Informationen über den Standort zu erfahren. Wie man auf der Grafik erkennen kann, lässt die eingeschränkte Darstellung eine genaue Bestimmung nicht zu.  Auch der Name der Plantage „Gavilanes“ liefert keine Ergebnisse.

Unternehmensbeteiligung statt Ölpalmen-Investment

Auch wenn die Agrofinanz GmbH mit allerhand Versprechungen und der hohen Rendite lockt, sollten Anleger sich eine Investition in Palmöl genau überlegen. Zahlreiche Risiken lassen das Angebot bei weitem nicht so zukunftsträchtig wirken, wie es den Anschein hat.
Statt von einer „Unternehmensbeteiligung“ zu sprechen, was Anleger eventuell schon von einer Investition abhalten würde, wird mit nichtssagenden Wörtern wie „Nachthaltigkeit“ geworben. Die mangelnde Transparenz des Unternehmens werfen weitere Fragen auf: Warum wird die Schwesterfirma Titan Agro S.A. nicht erwähnt? Soll der Anleger gar getäuscht werden?
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Versprechungen der Ölpalmen Plantagenbauer bewahrheiten. Da die Bepflanzung der aktuellen Setzlinge erst im Jahr 2014 statt fand laut vorliegen  Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag wird frühestens in drei Jahren die erste Ernte der Ölpalmen möglich sein. Wie diese  abgehandelt wird, bleibt auch ein Geheimnis von Agrofinanz GmbH.

Der Verbraucherdienst e.V. stieß bei seinen Recherchen auf das Internetportal „Palmen-Plantagen in Ecuador“, auf dem man ganze Plantagen (samt Ölbäume) für die Ölbaumbepflanzung und Palmölproduktion erwerben kann. Agrofinanz GmbH bietet für einen Kaufpreis von 7.500 Euro 35 Ölpalmen bepflanzt auf 0,25 Hektar. Zum Vergleich sei kurz ein Angebot des angesprochenen Internetportals genannt: Dort gibt es beispielsweise 1000 Hektar für rund 7.200.000 Dollar. Das wären 7.200 Dollar für 1Hektar und die Ölpalmen sind 8-10 Jahre alt und produzieren bereits 20 Metric Ton Palmenöl pro Hektar – ein deutlich besserer Deal, zumal die Ölpalmen nicht erst mehrere Jahre heranwachsen müssen. Im Vertrag der Agrofinanz GmbH wird keine Erklärung abgegeben, welche Produktionsmenge von Palmöl erwartet wird beziehungsweise überhaupt stattfindet.

„Mieten“ statt Zinsen

Bram Holthausen und sein Unternehmen Agrofinanz GmbH verspricht seinen Anlegern einen garantierten Rückkauf. Es ist wohl mit voller Absicht nicht von „Zinsen“ die Rede, sondern von „Mieten“.
Anleger erhalten beim Kauf eines Plots pro Quartal 168,70 Euro Miete. Hochgerechnet auf zehn Jahre wären das insgesamt 6748 Euro, was einen direkten Verlust von 752 Euro bedeutet. Bereits bei Unterzeichnung des Vertrages büßt man als Anleger im Falle einer Insolvenz nahezu 10 Prozent seines Anlagekapitals ein. Trifft die Insolvenz früher als Ablauf von 10 Jahren ein z.B nach 5 Jahren ist der Verlust sogar 3.374 EUR entspricht ca. 44 %. Hinzu kommt, dass die Miete ggfs. (unter Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft) versteuert werden muss. Die Einlage ist für 10 Jahre an die Ölpalme gebunden, ein vorzeitiger Rückkauf ist nicht möglich. Zum Vergleich: Ein Sparbrief bietet mit 3 Prozent Rendite auf 10 Jahre Laufzeit deutlich weniger Gewinne, doch die Einlage ist sicher. Das bietet die Agrofinanz GmbH nicht: Sollte es zu einer Insolvenz kommen, kann ein Rückkauf der Ölpalmen durch die Agrofinanz GmbH wohl ausgeschlossen werden. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Erst in 10 Jahren wird feststehen, ob das Klever Unternehmen seine Versprechen einlösen kann und die Ölpalmenbestände zurückkaufen wird. Doch diese Vorstellung ist genauso wackelig wie der Boden, auf dem die Ölpalmen in Ecuador gepflanzt sind.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Kennen Sie die Agrofinanz GmbH, was können Sie berichten? Sind Sie gar Anleger im Ölpalmen-Investment ? Wir freuen uns über jeden neuen Kommentar.

Dienstag, 10. März 2015

„Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ | DIG AG | keine Auszahlungen an die Anleger mehr?

Die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“, abgekürzt DIG AG, ist seit einigen Tagen nicht mehr telefonisch zu erreichen. Schreiben an dieses Unternehmen werden nicht mehr beantwortet. Kündigungen werden nicht mehr berücksichtigt. Es finden keine Auszahlungen an die betroffenen Anleger statt.

Verbraucherdienst e.V. betreute schon früher Anleger der Global Financial Invest der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG)


Bereits in der Vergangenheit berichtete Verbraucherdienst e.V. über die zweifelhaften Geschäftsgebaren der Global Financial Invest AG der dieselben Initiatoren des Unternehmens „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) sind. So untersagte inzwischen die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) das Geschäftsmodell der „Global Financial Invest AG“ (GFI AG), da diese gegen das Bankenrecht verstoßen habe. Laut Hinweisen sollen Gelder der Global Financial Invest AG in die DIG AG „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ geflossen sein. Die Anleger der Global Financial Invest AG bekommen auch keine Zahlungen mehr. So das diese zurzeit Teilverlust bis hin zu Totalverlusten verzeichnen. Es bleibt zu vermuten ob dieses jetzt auch für die Anleger der Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG gilt. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


„Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) aus der Bankenmetropole Frankfurt an Main

Die DIG AG („Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“) hat ihren Firmensitz in der Bankenmetropole Frankfurt am Main. Im „Westhafen Tower“ (Westhafenplatz 1), einem Hochhaus im neuen Stadtquartier auf dem Gebiet des ehemaligen Westhafens ist dieses zu finden (siehe Google Maps). Die Frankfurter nennen diesen eleganten Büroturm liebevoll „Äppelwoi-Turm“. Dessen Skyline prägt auch das angrenzende Quartier Gutleutviertel.



Was vertreibt die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG)?

Laut dem Text der Imagebroschüre von der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG), die von deren Homepage (siehe Screenshot vom 06.03.2015) abrufbar ist, soll das sogenannte „unabhängige Immobilienhandelsunternehmen“ über eine langjährige Erfahrung in der Vermarktung bzw. in der Entwicklung von diversen Immobilienprojekten verfügen. Verbraucherdienst e.V. zweifelt dies jedoch an, da die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) erst am 03.02.2011 beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 90135) als neues Unternehmen eingetragen wurde. Denn die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) besitzt höchstens eine Erfahrung von vier Jahren!

"Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG" (DIG AG) - Homepage (Stand 06.03.2015)

Neues Anlagekonzept im Immobilienbereich?

Wegen ihrer angeblich „langjährigen“ Erfahrung im Immobiliensektor (Eigenwerbung der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG)) hätte dieses Unternehmen völlig neue Anlegestrategien im Immobiliensektor entwickelt. So hätte das Frankfurter Unternehmen neue Konzepte auch in den Bereichen „Non performing Loans (NPL)“ und „Private Equity“ im Zusammenhang mit Immobilien erarbeitet. Die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) würde deshalb mit erfolgreichen und erfahrenen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten. Diese Finanzdienstleister würden wiederum über einen renommierten Kundenstamm aus der Medien- und Wirtschaftswelt verfügen.

Gewinne für die Anleger durch sogenannte „Bankenauswertungen“?

Laut der Eigenwerbung aus der vorliegenden Imagebroschüre würden aus den Immobilienkäufen des freien Marktes bzw. aus den sogenannten „Bankenauswertungen“ (Zwangsversteigerungen) Renditechancen für die Anleger zum „sagenhaft günstigen Preis“ entstehen. Gewinne würden sich nach der Sichtweise der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) nicht nur aus dem Erwerb notleidender Kredite erwirtschaftet, sondern auch durch die Verwertung und dem Ankauf von Immobilien. Da Finanzinvestoren die Forderungspakete aus den Immobilienauswertungen erwerben würden ließen sich die Gewinne der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) noch steigern.  Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Ankauf von Immobilien immer unter 50 Prozent des eigentlichen Verkehrswertes!

Deshalb würden „lohnenswerte“ Immobilien zu einem sehr günstigen und unter dem üblichen Marktwert von der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) erworben. Im Bedarfsfall würden diese Immobilien sogar restauriert oder saniert. Anschließend würden diese gewinnbringend gehalten oder weiterverkauft. Die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) kaufe deshalb notleidende Immobilienportfolios aus Zwangsversteigerungen und Bankenverwertungen auf. Ein wichtiges Kriterium sei bei dem Frankfurter Unternehmen jedoch der Preis der Immobilie, der immer mindestens 50 Prozent unter dem aktuellen Verkehrswert liegen würde. Dadurch entstehe eine Realwertabsicherung, die unabhängig vom Weiterverkauf einen Gegenwert im „Doppelten Sachwert“ darstelle. Dies sei laut der Frankfurter Firma „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) eine „fundierte stille Reserve“.

Was Verbraucherdienst e.V. bei der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) auffiel!

Verbraucherdienst e.V. fragt sich, welche Immobilien von der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) angekauft werden. Vermutlich handelt es sich dabei um sogenannte „Schrottimmobilien“, die überteuert in den Wirtschaftskreislauf gelangen sollen. Werden Gewinne aus Zwangsversteigerungen erwirtschaftet stellt sich dann allerdings die Frage, wie Sie diese Praxis als Anleger gut heißen können. Wie können die Vermarkter von „gewinnversprechenden“ Anlagegeschäften diese Geschäftspraxis mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn vorher Hausbesitzer mit Zwangsversteigerungen ins Unglück gestürzt sind? Außerdem wird nicht offen kommuniziert, wie und in welcher Form die Frankfurter Firma das Geld ihrer Kunden anlegt. Die Finanzkrise des Jahres 2007, die der Ursprung der Weltwirtschaftskrise des Jahres 2009 war, wurde zum Beispiel auch durch undurchsichtige Immobilienfonds mit fragwürdigen Gewinnversprechungen ausgelöst! Verbraucherdienst e.V. stellt sich deshalb außerdem die Frage, welche Wertanlagen die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) überhaupt verkauft. Es ist ebenfalls anzuzweifeln, ob diese überhaupt sicher für den Anleger sind. Was passiert zum Beispiel, wenn das Risiko der angepriesenen Wertanlage zu hoch ist? Wird diese angepriesene Wertanlage durch ein zu hohes Risiko irgendwann wertlos? Kennen Sie die Kommentare von Verbrauchern auf der Webseite diebewertung.de bezüglich den fragwürdigen Geschäftsgebaren der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG)? Quelle: https://www.diebewertung.de/2015-01-13/dig-ag-deutsche-immobilien-und-grundbesitz-gesellschaft-ag-geschaeftsbetrieb-eingestellt-195125/comment-page-1

Immobilienvolumen der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG)“ jedes Jahr bis zu 500 Millionen Euro?

Laut den umfangeichen Recherchen des Verbraucherdienst e.V. arbeitet die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG)“ im Einkauf mit Insolvenzverwaltern, Immobiliengutachtern und Sanierungsunternehmen sowie im Verkauf mit autarken Vertriebsunternehmen, Maklernetzwerken und Fondseinkäufern zusammen. Eine hauseigene Vertriebsdienstleistungsgesellschaft betreut europaweit circa 3.000 Geschäftspartner, die sich um die Gewinnung von Anlegern kümmern sollen. Geschäftspartner der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG)“ sollen hauptsächlich externe Maklernetzwerke sowie viele Immobilienfonds sein. Das Immobilienvolumen der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG)“ soll jährlich bis zu 500 Millionen Euro betragen.

Wer sind die Herren Michel Szulc und Lucas Kret?

Geleitet wird die Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG) von den Herren Michel Szulc und Lucas Kret, die dem Verbraucherdienst e.V. schon seit Längerem bekannt sind. Der Verein für Verbraucherschutz aus dem Ruhrgebiet berichtete bereits am 09.10.2012 über „Global Financial Invest AG“ (GFI AG). Bei diesem Unternehmen bleiben nach den neuesten Recherchen des Vereins die monatlichen Zahlungen an die Anleger seit Dezember 2014 aus. Ebenso ist seit mehreren Tagen nur noch ein Anrufbeantworter erreichbar. Viele betroffene Anleger bangen jetzt um ihre Einlagen. Bereits am 15.02.2011 ermittelte die Staatsanwalt Darmstadt wegen eines Betrugsverdachts. Die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) hatte bereits am 25.11.2013 die Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte.

Das verwirrende Firmengeflecht der beiden Herren Michel Szulc und Lucas Kret

Neben der noch bestehenden „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) (HRB 90135) und der fragwürdigen „Global Financial Invest AG (GFI AG)“ (HRB 83265) befindet sich im Westhafen Tower (Westhafenplatz 1) noch eine sogenannte MAINACO GmbH (HRB 83524). Diese wird ebenfalls von den Herren Michel Szulc und Lucas Kret in unmittelbarer Nachbarschaft zum Frankfurter Gutleutviertel vom Westhafen Tower geleitet. Diese drei „Unternehmungen“ der beiden Herren Michel Szulc und Lucas Kret sind noch offiziell im Handelsregister eingetragen.

Kret & Szulc Verwaltungs GmbH ist eine sogenannte „Verwaltungsgesellschaft“ – was hat diese mit der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG)“ zu tun?

In Rödermark, einer kleiner Stadt im Landkreis Offenbach (im Südosten von Frankfurt am Main auf dem 50. Breitengrad gelegen), betreiben die beiden oben genannten Herren eine sogenannte WohnTraumhaus GmbH (HRB 43457) auf der Albert-Einstein-Straße 19 sowie eine Kret & Szulc Verwaltungs GmbH (HRB 43877) auf der Carl-Zeiss-Straße 10/4 (siehe Screenshot der Google+-Seite). Diese „Unternehmung“ ist eine sogenannte „Verwaltungsgesellschaft“, die ebenfalls von den beiden Herren Michel Szulc und Lucas Kret geleitet wird. Nach den umfangreichen Recherchen des Verbraucherdienst e.V. wird jedoch das Profil dieser Firma nicht weiter bearbeitet. Es finden sich somit keine aktuellen Posts auf dieser Google+-Seite!  Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

"Kret & Szulc Verwaltungs GmbH" - Google+-Seite (Stand 06.03.2015)

„PENTAGON INTERNATIONAL Limited Niederlassung Deutschland“ aus Rodgau wurde schon 2013 gelöscht!

Außerdem leitete Herr Lucas Kret in der Kleinstadt Rodgau (südöstlich von Offenbach am Main) eine sogenannte „PENTAGON INTERNATIONAL Limited Niederlassung Deutschland“ (HRB 43446), die sich auf der Benzstraße 14 (siehe Google Maps) befand. Rodgau ist übrigens der Nachbarort von Rödernark. Diese Firma war ein sogenanntes „Vermittlungsbüro von Versicherungen und Bausparverträgen“. Am 04.04.2013 wurde diese Unternehmung offiziell aus dem Handelsregister gelöscht. Quelle: http://peoplecheck.de/handelsregister/HE-43446-326071



Welche Rolle spielt die „Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilien und Vermögensanlagen GmbH & Co KG“ in dem Firmengeflecht der Herren Michel Szulc und Lucas Kret?

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen unbestätigte Hinweise vor, dass die Gelder von den Anlegern der „Global Financial Invest AG“ (GFI AG)“ ohne Rechtsgrund auf die „Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilien und Vermögensanlagen GmbH & Co KG“ (Sennefelder Straße 2 in Rogau / siehe XING-Screenshot) übertragen wurden. Welche Rolle die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) dabei spielt konnte Verbraucherdienst e.V. noch nicht genau nachvollziehen. Der Essener Verein recherchierte außerdem, dass die sogenannte „Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilien und Vermögensanlagen GmbH & Co KG“ inzwischen über 700.000 Euro als Verlust für einen nicht gedeckten Fehlbetrag ausweist. Dadurch ist ein dramatischer Gesamtverlust in der Bilanz dieses Unternehmens festzustellen. Verbraucherdienst e.V. stellte fest, dass diese „Unternehmung“ deswegen ein Existenzproblem bekam. Die „Global Financial Invest AG“ (GFI AG)“ droht inzwischen Insolvenz! Müssen die Anleger nun um Ihr sauer verdientes Geld bangen?


„Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilien und Vermögensanlagen GmbH & Co KG“- XING (Stand 06.03.2015)

Staatsanwaltschaft und Polizei durchsuchten bereits im Januar 2015 die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG)

Bereits im Januar 2015 wurden mehr als 20 Objekte von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang der Geschäftsgebaren der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) durchsucht. Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen überprüften inzwischen zahlreiche Wohnungen und Firmenräume in den Städten Rembrücken, Rödermark, Dieburg, Münster, Eppertshausen sowie Frankfurt am Main. Daneben soll das Geschäftsmodell von der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) und den beiden Herren Michel Szulc und Lucas Kret als eine Art „Schneeballsystem“ installiert worden sein. Die zahlreichen Anlageopfer dieses „Schneeballsystems“ sollen von der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) überredet worden sein Ihre Lebensversicherungen und Bausparverträge aufzulösen. Dieses frei gewordene Geld sollten anschließend die Anleger in die zweifelhaften Immobiliengeschäfte der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) anlegen.  Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Mehr 1.000 geschädigte Anleger durch die „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG)

Inzwischen müssen schon über 1.000 Anleger der beiden Firmen „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) (HRB 90135) sowie der „Global Financial Invest AG (GFI AG)“ (HRB 83265) um Ihr angelegtes Geld bangen! Schreiben von Anlegern an dieses Unternehmen werden nicht mehr beantwortet. Kündigungen von Anlegern werden nicht mehr berücksichtigt. Ebenfalls gibt es keine weiteren Auszahlungen an die Betroffenen. Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass ebenfalls die Anleger von der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) um ihr angelegtes Geld bangen müssen. Der Verein für Verbraucherdienst e.V. stellt deshalb auch die Frage, ob das hart verdiente Geld der vielen Anleger auf zwielichtige Konten der beiden Herren Michel Szulc und Lucas Kret verteilt wurde. Dann wäre Ihr mühsam verdientes angelegtes Geld auf jeden Fall verschwunden! Ob es noch weitere „Unternehmungen“ von den beiden Herren Michel Szulc und Lucas Kret gibt bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall bleibt Verbraucherdienst e.V. mit seinen angeschlossenen Vertragsanwälten für Sie auch bei weiteren Unstimmigkeiten bezüglich der Firma „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) am Ball. Sollten wir wichtige Neuigkeiten erfahren werden wir über aktuelle Entwicklungen mit der „Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG“ (DIG AG) berichten.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 6. März 2015

Regional-Online | Branchenbuch aus Berlin | www.regional-online.com

Wurden Sie auch von der Firma Regional-Online aus Berlin angerufen? Haben Sie auch ein Korrekturfax an diese Firma, auch unter Regional Online Medien bekannt, zurück gesandt? Dann haben Sie auch einen Vertrag mit diesem Branchenbuch www.regional-online.com abgeschlossen!

Was Verbraucherdienst e.V. bei der Firma Regional-Online auffiel!


Regional Online Medien | Regional-Online | www.regional-online.com | Branchenbuch
www.regional-online.com | Regional-Online | 06.03.2015


Das nicht real (im Internet) existierende Berliner Branchenbuch von der Firma Regional-Online oder auch Regional Online Medien ist in einem noblen Boulevard zu finden. Für Korrespondenzen mit den Gewerbetreibenden gibt diese Firma den weltweit bekannten Berliner Prachtboulevard „Unter den Linden“ mit der Hausnummer „116“ an, der sich genau gegenüber dem Luxushotel Adlon befindet. Nicht weit davon entfernt sind der Pariser Platz sowie das Brandenburger Tor. Die Botschaft der Russischen Förderation und das Wachsfigurenkabinett Madame Tussauds sind nu r einen „Steinwurf“ davon entfernt. In der oben genannten Adresse (siehe Google Maps) befindet sich nach unseren Informationen nur ein Büroservice, der im Auftrag dieser Firma arbeitet. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

599 Euro sollen von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Commerzbank AG an die Firma Regional-Online überwiesen werden!


Der offene Geldbetrag über 599 Euro für das nicht existierende Branchenbuch www.regional-online.com soll auf ein Konto der Commerzbank AG (IBAN: DE40 3004 0000 0346 1183 00), deren Inhaberin eine sogenannte Melanie Schmieder ist, überwiesen werden. Ob das überwiesene Geld sofort ins Ausland überwiesen wird, konnte Verbraucherdienst e.V. nicht nachvollziehen. Wer jedoch der Nutznießer des überwiesenen Geldes von Regional-Online ist, ist bei einem abgeschlossenen Vertrag mit einem Gewerbetreibenden jedoch erst einmal zweitrangig.

Abgeschlossener Vertrag mit Regional Online Medien kann nicht widerrufen werden!



Hat der Gewerbetreibende, der einen Vertrag abgeschlossen hat, diese Merkwürdigkeiten mit der Firma Regional-Online erkannt, ist es meistens schon zu spät! Denn Gewerbetreibende können keine abgeschlossenen Verträge widerrufen. In der Hektik des täglichen Geschäftsalltags werden oftmals derartige Verträgen abgeschlossen. Dabei wird meist das „Kleingedruckte“ übersehen. Auch ist vielen Gewerbetreibenden ist oft nicht bewusst, dass diese Verträge (anders wie bei Verbrauchern) nicht mehr widerrufbar sind. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Sind Sie auch betroffen? – Verbraucherdienst e.V. informiert Sie!



Sind als Gewerbetreibender auch in die „Branchenbuch-Falle“ von der Berliner Firma Regional-Online oder auch Regional Online Medien getappt? Kein Problem!


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Montag, 2. März 2015

Collect Inkasso GmbH | Mahnung wegen EuroMillions Ltd.

Im Moment (Frühling 2015) betreut Verbraucherdienst e.V. im Mitgliederauftrag Mahnungen von der Collect Inkasso GmbH für die Firma EuroMillions Ltd. Unser Mitglied soll wegen einen Spieleinsatzes bei dieser Gewinnspielfirma zahlen. Dieses Unternehmen sei laut der vorliegenden Mahnung ein „konzessionierter Betreiber aufgrund der Konzessionen des Bundesministeriums für Finanzen“.

243 Euro fordert die Collect Inkasso GmbH in ihrer Mahnung

Insgesamt 243,95 Euro soll unser Mitglied zahlen. Die Forderung von der Berliner Inkassofirma soll der nicht beglichen Rechung verschickt worden sein. Dabei soll es sich um einen dreimal nicht bezahltem Spieleinsatz á 54 Euro (das sind zusammen 162 Euro) von der Firma EuroMillions Ltd. handeln. Der Vertrag wäre telefonisch mittels biometrischer Sprachaufzeichnung mit unserem Mitglied zustande gekommen. Diese  Geldforderung setzt sich aus der oben genannten Hauptforderung sowie 7 Euro Kontoführungsgebühren und 74,95 Euro (!) Inkassokosten zusammen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Drohung mit Schufa-Eintrag und Verschlechterung der Bonität des Schuldners

In dem Mahnschreiben sollte der geforderte Geldbetrag mit einer eng gesetzten Frist an die Piraeus Bank Bulgaria AD (BIC-Code PIRBBGSXXX) aus Sofia überwiesen werden. Sollte jedoch innerhalb dieser Frist keine Zahlung wegen der verschickten Mahnung erfolgen wird mit einer gerichtlichen Geltendmachung gefordert. Dazu droht außerdem die Collect Inkasso GmbH bei Nichtzahlung mit einem negativen Schufa-Eintrag. Dieser Eintrag von der Schufa Holding AG könne laut dem Wortlaut der Mahnung von der Collect Inkasso GmbH zu einer Verschlechterung der Bonität des angeschriebenen Schuldners führen.



Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über ein ähnliches Inkassounternehmen

Die Collect Inkasso GmbH soll sich auf der Billy-Wilder-Promenade 40 in Berlin (siehe Google Maps) befinden. Dort befinden sich laut Internet-Recherche ein Zoohandel sowie ein bekannter Discounter mit großer Parkplatzfläche. Die Collect Inkasso GmbH besitzt dort vermutlich nur einen Briefkasten. Diese Berliner Adresse ist dem Verbraucherdienst e.V. bestens bekannt. Denn auch dort befindet sich die bekannte Europa Inkasso GmbH. Bereits am 09.12.2014 berichtete Verbraucherdienst e.V. über eine Mahnung von der Europa Inkasso GmbH für einen sogenannten Anrufblocker. In der Vergangenheit wurden einige Verbraucher von der Europa Inkasso GmbH eingeschüchtert, wie in Abzockeforum.de berichtet wurde. Quelle

Nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister zu finden

In der Mahnung von der Collect Inkasso GmbH befindet sich in der Adresszeile ein Vermerk, dass das Unternehmen eine registrierte Inkassofirma sei. Die Aufsichtsbehörde dieses Inkassounternehmen sei ein sogenanntes „Sofioter Landgericht“. Jedoch liegt keine Registrierung dieser Firma im deutschen Rechtsdienstleistungsregister vor. Dort sind drei Firmen bei der Suche aufgeführt (Anmerkung: Satz geändert). Ein Eintrag von der Collect Inkasso GmbH aus Berlin ist allerdings dort nicht zu finden (siehe Screenshot).

Bild von der Website Rechtsdiensleistungsregister
Screenshot Rechtsdienstleistungsregister

Mitarbeiter des Verbraucherdienst e.V. informieren Sie

Die Mitarbeiter des Verbraucherdienst e.V. informieren Sie. Eine erhöhte Wachsamkeit bei Mahnungen von fragwürdigen Inkassofirmen, die nicht komplett von dem Schuldner nachvollziehbar sind werden oft von fragwürdigen Unternehmen verschickt. Meistens werden arglose Senioren von fragwürdigen Firmen wie der Berliner Inkassofirma Collect Inkasso GmbH geködert.

Nutzen Sie die  Informationen vom Verbraucherdienst e.V. 

Bekamen Sie auch ein Mahnschreiben von der Collect Inkasso GmbH zugeschickt? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie bezüglich Ihrer Mahnung! Da der Verein bundesweit tätig ist spielt die Entfernung keine Rolle. Wir beantworten Ihnen am Telefon oder per E-Mail alle Fragen zu diesem oder jedem anderen Inkassounternehmen, dass in Deutschland Mahnungen an Schuldner verschicht. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Teilen Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit der Mahnung von der Collect Inkasso GmbH für die EuroMillions Ltd. mit. Wir freuen uns über jeden Kommentar.