Foto: "You, hold my hand, by my side" by Cher VernalEQ CC by 2.0 |
Eigentlich war Michael L. nur neugierig, als er sich bei einem Online-Dating-Portal angemeldet hat. Die letzte Trennung ist schon was her und in seinem Dorf ist in Sachen Dating tote Hose. Ein Freund gab ihm den Hinweis auf die unbegrenzten Möglichkeiten des Internets. Die Anmeldung ging schnell; Michael L. hatte in wenigen Klicks ein Profil und mehrere Vermittlungsvorschläge – allerdings ohne Möglichkeit, diese zu kontaktieren oder gar ein Foto zu sehen. Für eine Premium-Mitgliedschaft, mit der alle Funktionen nutzbar sind, sind fast 700 Euro für neun Monate Laufzeit zu berappen. Allerdings gab es auch die Möglichkeit, zwei Wochen lang das Angebot kostenlos zu testen. Michael L. entschied sich dafür, kündigte jedoch nach zwei Tagen fristgerecht.
Wenige Tage später fand Michael L. keine Liebesbriefe im Postkasten, sondern eine Mahnung des Online-Dating-Portals. Zwar hatte er die Frist eingehalten, jedoch auch Dienste des Portals genutzt. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten, die als „Wertersatz“ gekennzeichnet sind. Schnell kommen so Kosten wie z.B. 35 Euro für eine gelesene Nachricht zustande. Diese Kostenfalle war bei der Anmeldung nicht absehbar. Statt zum Standesamt führt der Weg von Michael L. nun zu Verbraucherschützern.
Kündigungsfristen unbedingt einhalten
Alle drei Online-Flirt Webseiten bieten eine kostenlose Registrierung an, mit der man sich in aller Ruhe das Angebot und die Möglichkeiten anschauen kann. Sollte man sich überzeugen lassen, steht einem Test-Abo nichts im Wege. Diese Testphase hat eine Dauer von rund zwei Wochen und kostet unter 3 Euro. Danach wandelt sich der Account in ein „Premium-Paket“, welches eine Laufzeit von mehreren Monaten aufweist und deutlich höhere Kosten hat.
• Flirt-Fever: Test-Abo: 1,99 Euro (14 Tage)
Premium-Paket: 120 Euro (10 Wochen)
• KissNoFrog: Test-Abo: 2,99 Euro (14 Tage)
Premium-Paket: 129 Euro (6 Monate)
• eDates: Test-Abo: 2,90 Euro (15 Tage)
Premium-Paket: 684 Euro (9 Monate)
Eine rechtzeitige Kündigung ist daher dringend zu empfehlen. Ein Vergessen der Widerrufs- und Kündigungsfrist kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, da schnell eine Mahnung ins Haus flattert.
Generell sollte man als interessierter Verbraucher einen genauen Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters werfen. Insbesondere, da zwar mit einer „kostenlosen Anmeldung/Registrierung“ geworben wird, aber entstehende Kosten nicht eindeutig genannt werden. Da der Button, mit dem die Registrierung vorgenommen wird, auch keinerlei Hinweise wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder gar „Kaufen“ enthält, ist doppelte Vorsicht geboten.
Worauf Sie auf Online-Dating-Portalen achten sollten
Kostenlose Anmeldung – aber nicht alle Funktionen
Eine Anmeldung ist zwar oft kostenfrei, eine Nutzung jedoch nicht. Beispielsweise können Kontaktmails nur von zahlenden Mitgliedern eingelesen werden, was eine kostenpflichtige Registrierung verlockend macht.Kündigung und Widerruf keine Selbstverständlichkeit
Ein Test-Abo bietet die Möglichkeit, sich ein wenig auf dem Portal umzuschauen. Wichtig ist dabei, die Kündigungsmöglichkeiten genauer zu studieren. Wie lange läuft die Frist? Kann ich nur auf dem Postweg oder per E-Mail kündigen? Leider kommt es vor, dass Anbieter behaupten, kein Kündigungsschreiben erhalten zu haben.Auch beim Widerrufsrecht gibt es Probleme. Mit der Äußerung, dass das Widerrufsrecht bereits bei der Nutzung Dienstleistungen innerhalb des Portals erlischt, haben sich etliche Unternehmen bereits eine Abmahnung eingehandelt.
Das ist so nicht richtig: Nach dem Gesetz ist ein Widerrufsrecht gegeben, solange der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist erfüllt wurde. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Abmahnungen und Inkassoschreiben statt Liebesbriefe
Obwohl die individuelle Rechtslage dagegen spricht, werden Verbraucher und Nutzer von Online-Dating-Portalen bei Nichtzahlung mit Mahnungen und Inkassoschreiben überschüttet. Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen. Kündigen Sie in jedem Falle auf dem schriftlichen Wege und per Einschreiben samt Rückschein. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unverbindlichen Informationen zur VerfügungIn die Flirtfalle getappt? Wir informieren Sie unverbindlich!
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
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0201-176 790
oder per E-Mail:
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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