Montag, 29. April 2019

Optimize Consumer Service B.V. : Über „cards24.credit“ „verbraucher.cards“ und „volks.cards“

Es lockt der schnelle und unkomplizierte Kredit, doch leider kann es auch zu überraschenden Zusatzkosten kommen. Regelmäßig nehmen jene Verbraucher Kontakt zu uns auf, die sich auf Internetseiten nach einem Kredit umschauen und nach eigener Aussage kurz darauf eine MasterCard via Nachnahme erhalten. Auch die Optimize Consumer Service B.V. aus Kerkrade (NL) bietet Prepaid Kreditkarten auf ihren Internetportalen an. Zwei Mitglieder erhielten Rechnungen bzw. sogar eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen First Debit GmbH, da offene Rechnung nicht beglichen wurden.

Titel: Optimize Consumer Service B.V. : Über „cards24.credit“ „verbraucher.cards“ und „volks.cards“



Prepaid Kreditkarten der Optimize Consumer Service B.V.


Einen Kredit trotz negativem Schufa-Vermerk zu bekommen, ist mit nicht selten mit Komplikationen verbunden. Es ist nicht auszuschließen, dass Betroffene Alternativen im Internet suchen, um sich über aus der Schuldenfalle zu befreien.

Bei ihrer Suche stoßen sie unter Umständen auf die Portale „cards24.credit“, „verbraucher.cards“ oder „volks.cards“ . Letztere Website wirbt mit der Aussage „Jetzt Goldene prepaid MasterCard® sichern und einen möglichen Kredit bis zu 9.999€ beantragen“. Auf der Startseite sind zahlreiche Kommentare angeblich zufriedener Kunden zu lesen, die scheinbar schon länger von teuren Krediten träumen. Zumindest wird in den begleitenden Texten behauptet, dass „ein Kindheitstraum wahr werden“ würde.

Es ist für Besucher der Seite „volks.cards“ möglich, mittels eines einfach zu bedienbaren Eingabeformulars eine dementsprechende Karte zu beantragen. Voreingestellt ist die Anfrage einer Kreditsumme in Höhe von bis zu 9.999 EUR - ohne weitere Worte über die Bedingungen zu verlieren. Eine transparente Übersicht mit Details erfolgt über einen Klick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort erfahren Interessierte unter anderem, dass die MasterCard via Nachnahme zugestellt wird. Außerdem wird deutlich, dass Optimize Consumer Service B.V. nur Vermittler ist und keine Sofort-Kredite gewährt.

Weitere Kosten statt Schuldenrettung


Sollte ein Besucher der genannten Portale seine Daten eingeben, könnte es zu weiteren Kosten kommen. Uns liegt eine durch ein Mitglied bereitgestellte Mahnung der Optimize Consumer Service B.V. sowie eine weitere Erinnerung vor, die via Email zugestellt wurde. So lautet der Betreff „Ihr Forderungskonto ist noch nicht ausgeglichen“. Gefordert wird eine Summe in Höhe von 169,90 EUR.

Scan: Mahnung cards24.credit / April 2019
Mahnung cards24.credit / April 2019

Scan: Mahnung volks.cards / April 2019
Mahnung volks.cards / April 2019
Scan: Mahnung verbraucher.cards /April 2019
Mahnung verbraucher.cards /April 2019


Zahlungsaufforderung durch First Debit GmbH für Optimize Consumer Service B.V.


Weitere Kosten statt schuldenfrei, so hatten sich die Besucher der genannten Webseiten die Dienstleistung unter Umständen nicht vorgestellt. Bleibt die Zahlung aus, so kann eine Zahlungsaufforderung durch das eingetragene Inkassounternehmen First Debit GmbH folgen. In einer derzeit vorliegenden Forderung, die uns durch eine Betroffene zur Verfügung gestellt wurde, wird für den Auftraggeber Optimize Consumer Service B.V. gefordert.

Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 191,42 EUR für die offene Rechnung verlangt. Sollte keine Zahlung erfolgen, erfolgt eine Meldung bei der Schufa.

Scan: Zahlungsaufforderung First Debit Inkasso für Optimize Consumer Service BV / April 2019
Zahlungsaufforderung First Debit Inkasso für Optimize Consumer Service BV / April 2019


Hilfe bei Optimize Consumer Service B.V.


Sollten Sie eine Zahlungsaufforderungen bzw. Mahnung von der Optimize Consumer Service B.V. oder gar durch ein Inkassounternehmen erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Es handelt sich dabei um keinen Fake, der in der Ablage Papierkorb landen sollte. Handeln Sie jetzt und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Reisegewinn Zypern: Erfahrungen mit Fit Reiseservice GmbH

Die FIT Reiseservice GmbH lädt schriftlich ein, um eine „1-wöchige Erlebnis- und Kulturreise auf Zypern“ zu erleben. Angeblich sollen Empfänger eines solchen Schreibens an einer Gutschein-Aktion teilgenommen haben. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe solcher Reise-Gutscheine.

Titel: Reisegewinn Zypern: Erfahrungen mit Fit Reiseservice GmbH

Gutschein-Aktionen von der FIT Reiseservice GmbH


„Packen Sie Ihre Koffer, Ihre Teilnahme hat sich gelohnt“ heißt in Teilnahmebenachrichtigungen versandt durch die Firma FIT Reiseservice GmbH aus Bremen. Der Inhalt kommt derweil bekannt vor: so sollen Empfänger solcher Schreiben an einer ungenannten „Gutschein-Aktion im Internet“ teilgenommen haben und nun mit einer „traumhaften Reise auf die Sonneninsel Zypern“ für zwei Personen beglückt werden. Die Reise soll laut der FIT Reiseservice GmbH einen Wert von insgesamt 799,00 EUR haben. Das schließt folgende Leistungen mit ein:

  • Flug zum „Traumziel“ und zurück zum gebuchten Flughafen
  • Hotel- und Flughafentransfers vor Ort
  • 7 Übernachtungen in exklusiven Top-Hotels im Doppelzimmer
  • reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • Busfahrten lt. Reiseverlauf mit qualifizierter deutschsprachiger Reiseleitung
  • exklusives Ausflugsangebot
  • Begrüßungscocktail im Hotel
  • 24 Stunden ärztliche Rufbereitschaft


Den Teilnahmebenachrichtigungen ist eine Karte beigefügt, auf der kein einziges Wort über einen „Gutschein“ verloren wird. Stattdessen sollen Empfänger sich mit der Karte zur einer einwöchigen „Erlebnis- und Kulturreise Zypern“ anmelden. Das bedeutet: mit Versendung dieser ausgefüllten und unterschriebenen Karte wird die Reise erst gebucht. Es können bei Antritt dieser Reise nach Nordzypern zusätzliche Kosten entstehen, die im Anschreiben auf den ersten Blick nicht unbedingt deutlich werden.

Reiseveranstalter ist Geomedia Tours GmbH


Teilnehmer einer solchen Reise müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter Ausflugsfahrten anbietet, die zu Teppich-, Lederwarenfabriken, Schmuckhändlern oder weiteren Anbietern führen können. Geschulte Verkäufer können z.B. die Teilnehmer mit aggressiven Methoden zum Kauf von überteuerten Produkten drängen. Nicht selten hinterlassen solche Ausflüge den Eindruck einer Werbeverkaufsveranstaltung. Reiseveranstalter ist die Geomedia Tours GmbH.

Zahlreiche Verbraucher teilten uns ihre Erfahrungen und Meinungen zu den Themen „Gewinnspiel“, „Gutschein“ und „Traumreise Zypern“ mit. Es gibt sogar „Gewinner“, welche die Reise angetreten sind. Lesen Sie hier einen Erfahrungsbericht zu einer gewonnenen Zypern-Reise durch die Kompass-Holidays GmbH. Wichtig: trotz eines „Gewinns“ können Zusatzkosten entstehen. Für die Teilnahme an Aktivitäten - zum Beispiel Ausflüge oder Veranstaltungen - drohen ggf. je nach Art und Angebot zusätzliche Kosten. Ein „Gutschein“ für eine Reise haben sich die Empfänger der Schreiben von FIT Reiseservice GmbH gewiss anders vorgestellt.

Scan: Anschreiben FIT Reiseservice GmbH / April 2019
Anschreiben FIT Reiseservice GmbH / April 2019

Scan: Flyer "Zypern" FIT Reiseservice GmbH / April 2019
Flyer "Zypern" FIT Reiseservice GmbH / April 2019

Fragen zu Fit Reiseservice GmbH oder Geomedia Tours GmbH?


Empfänger einer Nachricht durch die FIT Reiseservice GmbH (Bremen) haben die Wahl, ob sie die Reise nach Zypern antreten wollen. Haben Sie bereits gezahlt oder sind Sie gar die Reise angetreten? Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder der Geomedia Tours GmbH? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 24. April 2019

WAP Mediendienst: Erfahrungen mit dem Firmenverzeichnis

Der WAP Mediendienst bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, sich kostenpflichtig in das Firmenverzeichnis wap-mediendienst.de einzutragen. Ein Gewerbetreibender wandte sich mit einer Rechnung der genannten Firma an uns.

Titel: WAP Mediendienst: Erfahrungen mit dem Firmenverzeichnis

Mit der Firma auf Platz 1 in den Suchergebnissen?


Dank Suchmaschinen wie Google oder Bing ist die Suche von Firmen, Branchen und Dienstleistungen im Internet fast ein Kinderspiel. Schlagworte wie „Zahnarzt“ und „Berlin“ genügen, um blitzschnell entsprechende Ergebnisse angezeigt zu bekommen. Insbesondere für im Internet aktive Unternehmen stellt es derzeit keine unüberwindbare Hürde dar, sich ihren Kunden online zu präsentieren. Manche Unternehmer scheuen jedoch den Aufwand und beauftragen Firmen mit der Vermarktung im Internet.

Oder umgekehrt: so manche Werbe- oder Marketingagentur versucht zum Beispiel telefonisch an Aufträge für sogenannte Firmenverzeichnisse bzw. Branchenbücher an den Mann zu bringen. Ein solcher Firmeneintrag auf einer eigens geführten Datenbank soll die Sichtbarkeit und Reichweite der Kunden in den Suchergebnissen erhöhen – meist zu hohen Kosten.

Erfahrungen mit WAP Mediendienst


Auch die Firma WAP Mediendienst aus Ebersbach Fils betreibt scheinbar ein Branchenverzeichnis. WAP steht wahrscheinlich für „Werbeagentur Portal“. Auf der dazugehörigen Webseite wird Besuchern die Frage gestellt: „Wollen Sie Ihr Unternehmen stärken?“ Dies soll scheinbar mithilfe eines Eintrags auf wap-mediendienst.de ermöglicht werden. „Mehr Sichtbarkeit“, „Schlüsselbegriffe für die Suchmaschinen“, und „Mehr Besucher auf Ihrer Webseite“ schreibt WAP Mediendienst.

Ob tatsächlich mehr Besucher und somit potenzielle Kunden auf die jeweiligen Webseiten der Unternehmer gelangen, kann an dieser Stelle kaum bewertet werden. Fest steht, dass ein Gewerbetreibender sich an uns wandte, um uns seine Erfahrungen mit WAP Mediendienst mitzuteilen. Uns liegt ein Dokument vor, aus denen hervorgeht, dass WAP Mediendienst den Gewerbetreibenden zuvor zwecks einer „ausführlichen telefonischen Beratung“ kontaktierte. Daraufhin soll der Auftrag durch den Unternehmer durch Fax/Mail bestätigt worden sein. Laufzeit: Ein Jahr, Preis: 1.185,24 EUR.

Der Preis setzt sich aus dem Grundpreis, Einstellung/Pflegekosten, Grafik & Gestaltung und den Satz & Reprokosten zusammen. Wir haben uns die Einträge auf der Webseite des WAP Mediendienstes angesehen. Die Anzeige des Gewerbetreibenden beschränkt sich auf die Nennung des Unternehmens, der Kontaktdaten und der Bezeichnung der Branche. Inwiefern insbesondere Repro(duktions)kosten für einen digitalen Branchenbucheintrag gefordert werden, erscheint uns schleierhaft.

Scan: Rechnung WAP Mediendienst / Feb 2019
Rechnung WAP Mediendienst / Feb 2019



Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht


Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie eine solche Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag unterschreiben. Ein Vertragsabschluss kann ebenfalls telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen, damit nicht ungewollt hohe Rechnungen folgen.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit WAP Mediendienst oder gar eine Rechnung erhalten? Wir geben Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern gerne allgemeine Informationen über unsere Kontaktmöglichkeiten.

TEL: 0201-176 790

MAIL: kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

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Dienstag, 23. April 2019

Promod Media Concept GmbH – Anzeigenauftrag aus Bad Kreuznach

Ein Gewerbetreibender hat sich an uns gewandt, um uns über seine Erfahrungen bezüglich des Unternehmens „Promod Media Concept GmbH“ aus Bad Kreuznach zu berichten. Er erhielt eine Offerte für eine Werbeanzeige auf einer Infotafel.

Titel: Promod Media Concept GmbH – Anzeigenauftrag aus Bad Kreuznach

Firma PMC: Auftrag für eine sogenannte „Infotafel DIN A3“


Ein Gewerbetreibender übersandte uns ein Formular der Firma Promod Media Concept GmbH aus Bad Kreuznach. Es handelt sich hierbei um eine Offerte oder in anderen Worten um einen Anzeigenauftrag. Die Firma PMC erstellt und vertreibt sogenannte „Infotafeln“ im Format DIN A3 mit diversen Inhalten und bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigen zu inserieren. Ein solcher Anzeigenauftrag hätte bei erfolgreichem Abschluss eine Laufzeit von zwei Jahren, die sich jedoch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Auf dem Formular ist ein Vordruck der Anzeige zu erkennen: neben dem Namen der werbenden Firma ist die Adresse sowie die üblichen Kontaktdaten zu sehen. Wo diese Infotafel letztendlich stehen wird – bleibt ein Rätsel. Nur ein Hinweis, dass die Mindestauflage von 500 Exemplaren in einem gewissen Postleitzahlenbereich als Postwurfsendung verteilt werden soll.

Scan: Offerte der Promod Media Concept GmbH / April 2019
Offerte der Promod Media Concept GmbH / April 2019 


Der Preis pro Auflage: 499,00 EUR zuzüglich 119,00 EUR Satzkosten und 198,00 EUR Farbkosten. Da bei Bestätigung des Auftrags eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren Vertragsgrundlage ist, kostet die Schaltung einer solchen Anzeige mehr als 3.200,00 EUR.

„Haben von dieser Firma nie etwas gehört“


Ein Unternehmer ließ uns einen aktuellen Anzeigenauftrag der Promod Media Concept GmbH zukommen. Er schrieb uns folgende Mitteilung dazu:

Zitat: 
„Wir wurden heute morgen von einer Firma angerufen mit dem Verweis dass diese noch eine Unterschrift benötige damit unsere Werbeanzeige nicht verlängert werde. Darauf erhielten wir ein Fax welches wir unterschrieben zurückschicken sollten. Allerdings haben wir von dieser Firma nie etwas gehört.“ 
Zitat Ende.

Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht


Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie eine solche Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag unterschreiben. Ein Vertragsabschluss kann ebenfalls telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie einen Anzeigenauftrag von der Promod Media Concept GmbH erhalten? Oder haben Sie auch weitere Erfahrungen mit der Firma sowie den Info-Tafeln?

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

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Donnerstag, 11. April 2019

Erfahrungen mit dem Portal „SeitensprungArea“ der Cyberservices B.V.

Ein Mitglied unseres Vereins teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit dem Datingportal „SeitensprungArea“ mit. Obwohl er sich laut eigener Aussage nicht auf der Seite registrierte, erhielt er eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach aus Hamburg.

Titel: Erfahrungen mit dem Portal „SeitensprungArea.com“ der Cyberservices B.V.


Was ist SeitensprungArea?


„Auch unterwegs nichts mehr verpassen und jederzeit chatten und flirten“, heißt es auf der Datingwebsite „SeitensprungArea“. Betrieben wird die Seite von der Firma Cyberservices B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Zwar ist eine kostenlose Registrierung für interessierte Nutzer möglich, jedoch werden auch kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten. Dazu zählt zum Beispiel der Versand von elektronischen Nachrichten, was nur im Rahmen des kostenpflichtigen Dienstes angeboten wird. Cyberservices B.V. weist innerhalb ihrer AGB darauf hin, dass auf dem Portal eigens erstellte Profile genutzt werden – mit denen keine Treffen möglich sind. Das bedeutet ebenfalls, dass es sich bei den auf der Seite dargestellten Personen nicht um echte Mitglieder handeln muss; diese werden ausschließlich zu „illustrativen Zwecken“ genutzt.

Zahlungsaufforderung durch Fix und Mosebach


Herr N. ist Mitglied vom Verbraucherdienst und teilte uns kürzlich seine Erfahrungen mit dem genannten Portal mit. Er erhielt eine Zahlungsaufforderung von den Rechtsanwälten Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach aus Hamburg, die von der Cyberservices B.V. beauftragt wurden. So soll sich Herr N. laut der Rechtsanwälte aus Hamburg auf der Seite „seitensprungarea“ nicht nur angemeldet, sondern auch Leistungen in Anspruch genommen haben. Von ihm wurde die Zahlung einer Summe in Höhe von 137,40 EUR gefordert. Herr N. reagierte nicht auf die Zahlungsaufforderung. Daraufhin wurde er erneut von Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach zur Zahlung aufgefordert – zuzuglich Anwaltgebühren in Höhe von 40,46 EUR. Herrn N. ist laut eigener Aussage die Webseite „seitensprungarea“ nicht bekannt und demzufolge soll er sich dort niemals registriert haben.

Weitere Portale der Cyberservices B.V.

Das Unternehmen aus Holland betreibt noch weitere Datingportale. Aktuell sind uns zahlreiche Portale bekannt, die wir aber aus Jugendschutzgründen hier nicht auflisten können. Im Aufbau ähneln sich die Seiten jedoch stark, wie eben der Navigation oder den Kontaktformularen.

Hilfe bei SeitensprungArea / Cyberservices B.V.


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von den Rechtsanwälten Friedrich Fix und Rüdiger Mosebach im Auftrag der Cyberservices B.V. erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zu Datingportalen? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Allgemeine Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Handelsregisterbekanntmachungen: Offerte durch Handelsregister Europäische Sammelstelle

Aktuell werden Offerten von einer „Handelsregister Europäische Sammelstelle“ an jene Gewerbetreibende versandt, die Daten ihres Unternehmens im Handelsregister veröffentlichten. So sollen für die elektronische Veröffentlichung der bereits im Internet zugänglichen Daten mehr als 750 EUR bezahlt werden.

Titel: Handelsregisterbekanntmachungen: Offerte durch Handelsregister Europäische Sammelstelle

Handelsregister Europäische Sammelstelle möchten Daten erneut veröffentlichen


Ein Unternehmer leitete eine Offerte einer Handelsregister Europäische Sammelstelle an uns weiter, damit wir auf unseren Webseiten darüber informieren können. Es gab in der Vergangenheit vergleichbare Angebote dieser Art, welches sich als „Handelsregisterbekanntmachungen“ samt eines gedruckten Bundesadlers an Unternehmer und Selbständige richtet. So ist bekannt, dass vorzugsweise jene Unternehmen kontaktiert, die jüngst ihre Daten im offiziellen HRB Handelsregister veröffentlichten. Auf der Website „www.uhr-deutschland.eu“ sollen diese firmenrelevanten Daten erneut veröffentlicht werden bzw. soll dies laut des Schreibens bereits geschehen sein – gegen eine einmalige Zahlung in Höhe von 784,21 EUR.

Jedoch sind Einträge auf „www.uhr-deutschland.eu“ nicht einsehbar, da die Website gegenwärtig offline ist (Stand: 10.04.2019). Das bedeutet, dass die Dienstleistung der „Handelsregister Europäische Sammelstelle“ nicht überprüfbar ist. Zahlbar soll der Betrag jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Offerte. Sollte nicht gezahlt werden, so werden die Daten laut der Offerte aus der Datenbank entfernt. Die Überweisung soll auf eine griechische Kontoverbindung erfolgen.

Scan: Offerte Handelsregister Europäische Sammelstelle // März 2019
Offerte Handelsregister Europäische Sammelstelle // März 2019


Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot


Wichtig für Gewerbetreibende: es handelt sich hierbei um kein offizielles Verzeichnis, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und nicht der bereits vorhandene offizielle Firmeneintrag im HRB Handelsregister. Somit muss die Summe nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird, es sei denn, eine Veröffentlichung auf „www.uhr.deutschland.eu“ wird angestrebt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zu den Handelsregisterbekanntmachungen der Handelsregister Europäische Sammelstelle? Haben Sie als Gewerbetreibender die Offerte erhalten und den genannten Betrag überwiesen? Gerne helfen wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 8. April 2019

„Vollstreckung.NRW“: Neue Forderungen der Euro Collect GmbH, Monheim

Das Inkassounternehmen Euro Collect GmbH ist wahrlich kein neues Thema für uns; mehrere Beiträge auf unserem Blog beschreiben Erfahrungen mit dieser Firma. Mittlerweile mit Sitz in Monheim verschickt das Unternehmen Zahlungsaufforderungen, auf denen „Vollstreckung.NRW“ zu lesen ist.

Titel: „Vollstreckung.NRW“: Neue Forderungen der Euro Collect GmbH, Monheim

Euro Collect GmbH versendet letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung


Das Öffnen eines Briefes von der Euro Collect GmbH birgt aktuell das Risiko, einen ordentlichen Schrecken eingejagt zu bekommen. Auslöser ist der Schriftzug „Vollstreckung.NRW“, der in großen Lettern über derzeit versandten Zahlungsaufforderungen zu lesen ist. Uns liegen mehrere dieser Schreiben vor, die uns freundlicherweise von betroffenen Verbrauchern zum Zweck der Berichterstattung zur Verfügung gestellt wurden.

Es handelt sich hierbei um eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ von Euro Collect GmbH, in der bereits im ersten Absatz darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein zugelassenes Inkassounternehmen handeln würde. Das ist tatsächlich der Fall; die Firma aus Monheim (ehemals Düsseldorf) ist demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Drohung mit Vollstreckung?


Jedoch fehlt in der vorliegenden Zahlungsaufforderung der Euro Collect GmbH die Angabe, wer der Auftraggeber ist, bzw. um welchen ursprünglichen Vertrag es sich handeln soll. Da es sich um ein Folgeschreiben handelt, wurde möglicherweise auf die Nennung verzichtet. Stattdessen wurde über dem Schreiben „Vollstreckung.NRW“ gedruckt, was bei Empfängern unter Umständen Druck erzeugen kann. Auch im weiteren Textverlauf wird mit weiteren gerichtlichen Maßnahmen gedroht, sofern eine Zahlung ausbleibt. Von einem gerichtlichen Mahnverfahren, über eine Zwangsvollstreckung bis hin zum Erlass eines Haftbefehls wird gedroht, sofern eine Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt.

Scan: Vollstreckung.NRW / Euro Collect GmbH / März 2019
Vollstreckung.NRW / Euro Collect GmbH / März 2019


Gefordert wird der Betrag in Höhe von 181,30 EUR. Der Mandant der Euro Collect GmbH wird im ersten Schreiben genannt: die VeriPay B.V. über die wir auch schon berichteten. Update 12.04.2019: Wie bei weiteren Recherchen festgestellt wurde, handelt es sich bei "Vollstreckung.NRW" ebenfalls um eine URL-Weiterleitung, die auf die Homepage der Euro Collect führt. Update Ende. 

Hilfe bei „Vollstreckung.NRW“ / Euro Collect GmbH


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Euro Collect GmbH erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zu Veripay BV? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Allgemeine Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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