Dienstag, 23. April 2019

Promod Media Concept GmbH – Anzeigenauftrag aus Bad Kreuznach

Ein Gewerbetreibender hat sich an uns gewandt, um uns über seine Erfahrungen bezüglich des Unternehmens „Promod Media Concept GmbH“ aus Bad Kreuznach zu berichten. Er erhielt eine Offerte für eine Werbeanzeige auf einer Infotafel.

Titel: Promod Media Concept GmbH – Anzeigenauftrag aus Bad Kreuznach

Firma PMC: Auftrag für eine sogenannte „Infotafel DIN A3“


Ein Gewerbetreibender übersandte uns ein Formular der Firma Promod Media Concept GmbH aus Bad Kreuznach. Es handelt sich hierbei um eine Offerte oder in anderen Worten um einen Anzeigenauftrag. Die Firma PMC erstellt und vertreibt sogenannte „Infotafeln“ im Format DIN A3 mit diversen Inhalten und bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigen zu inserieren. Ein solcher Anzeigenauftrag hätte bei erfolgreichem Abschluss eine Laufzeit von zwei Jahren, die sich jedoch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Auf dem Formular ist ein Vordruck der Anzeige zu erkennen: neben dem Namen der werbenden Firma ist die Adresse sowie die üblichen Kontaktdaten zu sehen. Wo diese Infotafel letztendlich stehen wird – bleibt ein Rätsel. Nur ein Hinweis, dass die Mindestauflage von 500 Exemplaren in einem gewissen Postleitzahlenbereich als Postwurfsendung verteilt werden soll.

Scan: Offerte der Promod Media Concept GmbH / April 2019
Offerte der Promod Media Concept GmbH / April 2019 


Der Preis pro Auflage: 499,00 EUR zuzüglich 119,00 EUR Satzkosten und 198,00 EUR Farbkosten. Da bei Bestätigung des Auftrags eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren Vertragsgrundlage ist, kostet die Schaltung einer solchen Anzeige mehr als 3.200,00 EUR.

„Haben von dieser Firma nie etwas gehört“


Ein Unternehmer ließ uns einen aktuellen Anzeigenauftrag der Promod Media Concept GmbH zukommen. Er schrieb uns folgende Mitteilung dazu:

Zitat: 
„Wir wurden heute morgen von einer Firma angerufen mit dem Verweis dass diese noch eine Unterschrift benötige damit unsere Werbeanzeige nicht verlängert werde. Darauf erhielten wir ein Fax welches wir unterschrieben zurückschicken sollten. Allerdings haben wir von dieser Firma nie etwas gehört.“ 
Zitat Ende.

Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht


Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie eine solche Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag unterschreiben. Ein Vertragsabschluss kann ebenfalls telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie einen Anzeigenauftrag von der Promod Media Concept GmbH erhalten? Oder haben Sie auch weitere Erfahrungen mit der Firma sowie den Info-Tafeln?

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