Mit der Firma auf Platz 1 in den Suchergebnissen?
Dank Suchmaschinen wie Google oder Bing ist die Suche von Firmen, Branchen und Dienstleistungen im Internet fast ein Kinderspiel. Schlagworte wie „Zahnarzt“ und „Berlin“ genügen, um blitzschnell entsprechende Ergebnisse angezeigt zu bekommen. Insbesondere für im Internet aktive Unternehmen stellt es derzeit keine unüberwindbare Hürde dar, sich ihren Kunden online zu präsentieren. Manche Unternehmer scheuen jedoch den Aufwand und beauftragen Firmen mit der Vermarktung im Internet.
Oder umgekehrt: so manche Werbe- oder Marketingagentur versucht zum Beispiel telefonisch an Aufträge für sogenannte Firmenverzeichnisse bzw. Branchenbücher an den Mann zu bringen. Ein solcher Firmeneintrag auf einer eigens geführten Datenbank soll die Sichtbarkeit und Reichweite der Kunden in den Suchergebnissen erhöhen – meist zu hohen Kosten.
Erfahrungen mit WAP Mediendienst
Auch die Firma WAP Mediendienst aus Ebersbach Fils betreibt scheinbar ein Branchenverzeichnis. WAP steht wahrscheinlich für „Werbeagentur Portal“. Auf der dazugehörigen Webseite wird Besuchern die Frage gestellt: „Wollen Sie Ihr Unternehmen stärken?“ Dies soll scheinbar mithilfe eines Eintrags auf wap-mediendienst.de ermöglicht werden. „Mehr Sichtbarkeit“, „Schlüsselbegriffe für die Suchmaschinen“, und „Mehr Besucher auf Ihrer Webseite“ schreibt WAP Mediendienst.
Ob tatsächlich mehr Besucher und somit potenzielle Kunden auf die jeweiligen Webseiten der Unternehmer gelangen, kann an dieser Stelle kaum bewertet werden. Fest steht, dass ein Gewerbetreibender sich an uns wandte, um uns seine Erfahrungen mit WAP Mediendienst mitzuteilen. Uns liegt ein Dokument vor, aus denen hervorgeht, dass WAP Mediendienst den Gewerbetreibenden zuvor zwecks einer „ausführlichen telefonischen Beratung“ kontaktierte. Daraufhin soll der Auftrag durch den Unternehmer durch Fax/Mail bestätigt worden sein. Laufzeit: Ein Jahr, Preis: 1.185,24 EUR.
Der Preis setzt sich aus dem Grundpreis, Einstellung/Pflegekosten, Grafik & Gestaltung und den Satz & Reprokosten zusammen. Wir haben uns die Einträge auf der Webseite des WAP Mediendienstes angesehen. Die Anzeige des Gewerbetreibenden beschränkt sich auf die Nennung des Unternehmens, der Kontaktdaten und der Bezeichnung der Branche. Inwiefern insbesondere Repro(duktions)kosten für einen digitalen Branchenbucheintrag gefordert werden, erscheint uns schleierhaft.
Rechnung WAP Mediendienst / Feb 2019 |
Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht
Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie eine solche Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag unterschreiben. Ein Vertragsabschluss kann ebenfalls telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen, damit nicht ungewollt hohe Rechnungen folgen.
Kontakt zum Verbraucherdienst
Haben Sie auch Erfahrungen mit WAP Mediendienst oder gar eine Rechnung erhalten? Wir geben Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern gerne allgemeine Informationen über unsere Kontaktmöglichkeiten.
TEL: 0201-176 790
MAIL: kontakt@verbraucherdienst.com
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