Donnerstag, 11. April 2019

Handelsregisterbekanntmachungen: Offerte durch Handelsregister Europäische Sammelstelle

Aktuell werden Offerten von einer „Handelsregister Europäische Sammelstelle“ an jene Gewerbetreibende versandt, die Daten ihres Unternehmens im Handelsregister veröffentlichten. So sollen für die elektronische Veröffentlichung der bereits im Internet zugänglichen Daten mehr als 750 EUR bezahlt werden.

Titel: Handelsregisterbekanntmachungen: Offerte durch Handelsregister Europäische Sammelstelle

Handelsregister Europäische Sammelstelle möchten Daten erneut veröffentlichen


Ein Unternehmer leitete eine Offerte einer Handelsregister Europäische Sammelstelle an uns weiter, damit wir auf unseren Webseiten darüber informieren können. Es gab in der Vergangenheit vergleichbare Angebote dieser Art, welches sich als „Handelsregisterbekanntmachungen“ samt eines gedruckten Bundesadlers an Unternehmer und Selbständige richtet. So ist bekannt, dass vorzugsweise jene Unternehmen kontaktiert, die jüngst ihre Daten im offiziellen HRB Handelsregister veröffentlichten. Auf der Website „www.uhr-deutschland.eu“ sollen diese firmenrelevanten Daten erneut veröffentlicht werden bzw. soll dies laut des Schreibens bereits geschehen sein – gegen eine einmalige Zahlung in Höhe von 784,21 EUR.

Jedoch sind Einträge auf „www.uhr-deutschland.eu“ nicht einsehbar, da die Website gegenwärtig offline ist (Stand: 10.04.2019). Das bedeutet, dass die Dienstleistung der „Handelsregister Europäische Sammelstelle“ nicht überprüfbar ist. Zahlbar soll der Betrag jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Offerte. Sollte nicht gezahlt werden, so werden die Daten laut der Offerte aus der Datenbank entfernt. Die Überweisung soll auf eine griechische Kontoverbindung erfolgen.

Scan: Offerte Handelsregister Europäische Sammelstelle // März 2019
Offerte Handelsregister Europäische Sammelstelle // März 2019


Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot


Wichtig für Gewerbetreibende: es handelt sich hierbei um kein offizielles Verzeichnis, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und nicht der bereits vorhandene offizielle Firmeneintrag im HRB Handelsregister. Somit muss die Summe nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt wird, es sei denn, eine Veröffentlichung auf „www.uhr.deutschland.eu“ wird angestrebt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


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