Donnerstag, 25. November 2021

Cetintas Inkasso – Zahlungsaufforderung via Email

Ein besorgter Verbraucher leitete eine Email von einem Cetintas Inkasso an uns weiter. Laut des Inhalts soll ein Zahlungsrückstand bei einem Zeitschriften-Abo bestehen. Fast 200 EUR sollen gezahlt werden. Wie sollten sich Empfänger dieser Mail verhalten?

Titel: Cetintas Inkasso – Zahlungsaufforderung via Email


Nahezu 200 EUR für ein Abo

„Da Sie auf unser vorgenanntes Schreiben nicht reagiert haben, sind von Ihren die erhöhten Inkassokosten gem. nachstehender Berechnung zu übernehmen“, heißt es in der Email des Absenders CETINTAS Inkasso. Diese Mail wurde uns von einem betroffenen Verbraucher zur Ansicht zugesandt.

Angeblich soll der Empfänger ein Zeitschriften-Abo mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen haben, beginnend am 21.06.2021. Insgesamt soll nun ein Betrag in Höhe von 195,87 EUR gezahlt werden, da bislang scheinbar keine Zahlungen erfolgten. Um welche Zeitschrift es sich handelt oder um welchen Vertrieb/Auftraggeber – das wird in der Mail nicht genannt.

Vielmehr wird mit gerichtlichen Folge wir einer Strafanzeige wegen Betrugs gedroht, sofern der Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen zu überwiesen wird.

Was ist bekannt über Citintas Inkasso?

Über den Absender ist folgendes bekannt: Sitz der Firma soll die Richmodstr. sein, genauer in 50667 Köln. Unter der Adresse haben wir via Google Maps recherchiert und stellten fest, dass dort zum Zeitpunkt der Veröffentlichung virtuelle Büroräume zu mieten sind.

Im Footer der Mail ist eine YU CETINTAS Verwaltungs GmbH und eine HRB zu erkennen, die wir ebenfalls im Handelsregister recherchierten. Leider konnte durch unsere Recherche kein Ergebnis erzielt werden. Ebenfalls ist eine Bankverbindung angegeben, die IBAN verweist auf eine Kontoverbindung in Norwegen.

Eine Recherche im Rechtsdienstleistungsregister half uns ebenfalls nicht, mehr über das Inkasso-Unternehmen zu erfahren. Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die oben beschriebene Emails reagieren unbedarfte Personen, die bislang wenig Erfahrungen mit Inkassoforderungen hatten, möglicherweise geschockt oder wenigstens irritiert. Zurecht, denn die Email weist viele Fragen auf und wirkt demzufolge nicht 100% seriös.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Cetintas Inkasso

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls die im Beitrag beschriebene Email erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 16. November 2021

Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“

Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin schickte einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ an eins unserer Mitglieder. Es könnte ein Mahnverfahren drohen, doch wir prüften das Schreiben auf Herz und Nieren.

Bild: Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“


Brief von Mega Gewinnspiele GmbH - Droht ein Mahnverfahren?

Wir berichten regelmäßig über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die angeblich von eingetragenen Inkassofirmen versandt wurden. Bei vielen handelt es sich um keine seriöse Forderungen, in denen mit Drohungen versucht wird, Empfänger zum Zahlen zu bewegen.

Aktuell wurde uns durch einen Verbraucher ein neuartiges Schreiben vorgelegt, welches es in sich hat. Die Rede ist von einem „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“. Wird ein solcher Antrag eingereicht, wird üblicherweise das dementsprechende Mahnverfahren eingeleitet. Betroffene werden im Zuge der Eröffnung des Mahnverfahrens in der Regel den berüchtigten „gelben Umschlag“ erhalten, den gerichtlichen Mahnbescheid.

Am Bild erklärt: Ist der „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ seriös?

Als Absender ist auf dem Antrag die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E-Jackpot 49 genannt. Als Sitz der Firma ist ein virtuelles Büro in 14167 Berlin angegeben. Auf dem ersten Blick wirkt dieser Antrag einigermaßen authentisch, nur beim genaueren Hinsehen fielen uns deutliche Unterschiede zu den uns bekannten Anträgen dieser Art auf.

Wir haben zur besseren Übersicht einzelne Scans des Antrags der Mega Gewinnspiele GmbH hochgeladen und die markanten Stellen dementsprechend markiert. In der Legende unterhalb der Bilder finden Sie die dazugehörigen Kurzerläuterungen.

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021


  • Bild 1: Das Geschäftszeichen ist nicht angegeben, die „Hinweise des Gerichts“ sind laut unserer Kenntnis anders 
  • Bild 2: Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Norwegen 
  • Bild 3: Die „Allgemeinen Angaben“ variieren 
  • Bild 4: SEPA-Überweisungsträger wird laut unserer Kenntnis nicht mitgesandt

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf den besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Mega Gewinnspiele GmbH

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls den besagten „Antrag“ erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.