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Freitag, 8. Dezember 2023

GLS Inkasso Management: Warnung vor Forderung

Zum Ende des Jahres gibt ein Wiedersehen, mit dem wir leider rechnen mussten. Erneut versucht der eine oder andere Grinch, uns Verbrauchern das Weihnachtsfest zu verderben. Dieses Mal mit einer dubiosen Inkassoforderung des Absenders GLS Inkasso Management aus 76228 Karlsruhe. Angeblich soll eine Hauptforderung in Höhe von 719,00 EUR offen sein. Zahlen Sie nicht!

Titel: GLS Inkasso Management: Warnung vor Forderung

Gewinnspiele: Angeblich offene Rechnung

Das Schreiben von GLS Inkasso Management scheut sich nicht, Drohungen gegenüber dem Empfänger auszusprechen. Der Betreff lautet: "Letzte Mahnung - Ankündigung Zwangsvollstreckung droht! Pfändung folgt!" - Weihnachtspost stellen wir uns da anders vor. Weiter heißt es, dass diverse Auftraggeber wie EuroMillions, NKL/SKL, Jackpot49 sämtliche im Zahlungsverzug befindliche Beitragszahlungen ihrer Kunden an die GLS Inkasso Management abgetreten hätten. Ganze 790,00 EUR sollen aber bislang vom Empfänger nicht bezahlt worden sein.

Aber GLS Inkasso Management hat "letztmalig" ein Vergleichsangebot in petto, welches innerhalb von drei Tagen überwiesen werden kann. Mit der Zahlung von 290,00 EUR wäre die Angelegenheit erledigt, ein gerichtliches Verfahren verhindert und das Weihnachtsfest gerettet. Wird die Frist nicht eingehalten, soll ein Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung, Pfändung und und und beauftragt werden.

Scan: Forderung GLS Inkasso Management / Nov 2023
Forderung GLS Inkasso Management / Nov 2023


Keine GLS Inkasso Management im Rechtsdienstleistungsregister

Wir haben versucht, eine Firma namens GLS Inkasso Management im Rechtsdienstleistungsregister zu finden. Leider ist es uns nicht gelungen. Nur weil Inkasso im Namen auftaucht, muss es sich nicht unbedingt um ein zugelassenes Inkassounternehmen handeln. Das scheint auch hier der Fall zu sein, zumal uns bereits etliche Schreiben mit zum Verwechseln ähnlichen Inhalt vorgelegt wurden. Besonders skeptisch sollte der Zahlungsempfänger beurteilt werden, der die Zahlung laut angehangenen Zahlschein erhalten soll: eine Samin Riss T.Co.Ltd.

Für weiteres Kopfzerbrechen sorgte die Angabe der Handelsregisternummer bzw. des zuständigen Amtsgerichts. Auch da konnten wir keinen Eintrag im Handelsregister entdecken. Überwiegend müssen die Inhalte des Briefes der GLS Inkasso Management in Frage gestellt werden. Der geforderte Betrag in Höhe von 290,00 EUR soll auf ein britisches Konto erfolgen. Wir raten dringend davon ab, den Betrag zu überweisen. Auch wenn Sie tatsächlich Verträge mit Glücksspielanbietern geschlossen haben, prüfen Sie Ihre Unterlagen, ob noch offene Forderungen bestehen. Schenken Sie sich die Überweisung, sonst verschwindet das Geld auf Nimmerwiedersehen.

Warnung vor Betrug

Gerade zum Jahreswechsel wird versucht, mittels Drohbriefe, Fake-Mails oder Spam-Anrufen Verbraucher zum schnellen Zahlen von angeblich offenen Rechnungen zu bewegen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern prüfen Sie die Forderungen in aller Ruhe. Ging tatsächlich eine Rechnung im Weihnachtstrubel unter? Oder handelt es sich um einen weiteren Betrugsversuch? Wir berichten in unserem Blog wie gehabt über aktuelle Warnungen. Sollten Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen wollen oder etwas melden, so können Sie uns kontaktieren.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 16. November 2021

Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“

Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin schickte einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ an eins unserer Mitglieder. Es könnte ein Mahnverfahren drohen, doch wir prüften das Schreiben auf Herz und Nieren.

Bild: Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“


Brief von Mega Gewinnspiele GmbH - Droht ein Mahnverfahren?

Wir berichten regelmäßig über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die angeblich von eingetragenen Inkassofirmen versandt wurden. Bei vielen handelt es sich um keine seriöse Forderungen, in denen mit Drohungen versucht wird, Empfänger zum Zahlen zu bewegen.

Aktuell wurde uns durch einen Verbraucher ein neuartiges Schreiben vorgelegt, welches es in sich hat. Die Rede ist von einem „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“. Wird ein solcher Antrag eingereicht, wird üblicherweise das dementsprechende Mahnverfahren eingeleitet. Betroffene werden im Zuge der Eröffnung des Mahnverfahrens in der Regel den berüchtigten „gelben Umschlag“ erhalten, den gerichtlichen Mahnbescheid.

Am Bild erklärt: Ist der „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ seriös?

Als Absender ist auf dem Antrag die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E-Jackpot 49 genannt. Als Sitz der Firma ist ein virtuelles Büro in 14167 Berlin angegeben. Auf dem ersten Blick wirkt dieser Antrag einigermaßen authentisch, nur beim genaueren Hinsehen fielen uns deutliche Unterschiede zu den uns bekannten Anträgen dieser Art auf.

Wir haben zur besseren Übersicht einzelne Scans des Antrags der Mega Gewinnspiele GmbH hochgeladen und die markanten Stellen dementsprechend markiert. In der Legende unterhalb der Bilder finden Sie die dazugehörigen Kurzerläuterungen.

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021


  • Bild 1: Das Geschäftszeichen ist nicht angegeben, die „Hinweise des Gerichts“ sind laut unserer Kenntnis anders 
  • Bild 2: Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Norwegen 
  • Bild 3: Die „Allgemeinen Angaben“ variieren 
  • Bild 4: SEPA-Überweisungsträger wird laut unserer Kenntnis nicht mitgesandt

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf den besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Mega Gewinnspiele GmbH

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls den besagten „Antrag“ erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.