Mittwoch, 12. April 2023

Rhein Inkasso 2023: Forderung für Astragon Entertainment GmbH

Eine neue Forderung der Rhein Inkasso u. FM. GmbH aus Kaiserslautern liegt vor. Es geht um einen Vorgang aus 2019: es soll eine urheberrechtlich geschützte Datei im Internet verbreitet worden sein – Filesharing, was zuvor durch Nimrod Rechtsanwälte abgemahnt wurde. Wir besprechen die Forderung.

Titel: Rhein Inkasso 2023: Forderung für Astragon Entertainment GmbH


Das steht in der Forderung von Rhein Inkasso

Das Inkassounternehmen aus Kaiserslautern ist uns nicht unbekannt; wir haben einige ausführliche Artikel über die Rhein Inkasso verfasst. In dem aktuell vorliegenden Schreiben wurde sie von der Firma Astragon Entertainment GmbH aus Düsseldorf beauftragt.

Rhein Inkasso gibt bekannt, dass die Gläubiger Astragon Entertainment GmbH sie mit dem Einzug einer bestehenden Forderung beauftragt hätte. Die Hauptforderung wäre demnach ein zu zahlender Schadenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung aus Dezember 2019. Als Schuldverhältnis ist eine Abmahnung wegen Urheberrecht von Nimrod angegeben.

Nimrod Rechtsanwälte: Filesharing Abmahnung von 2019

Die Nimrod Rechtsanwälte sind uns bekannt für Abmahnungen im Rechtsgebiet Urheberrecht. Uns liegt das betreffende Abmahnungsschreiben aus 2019 ebenfalls vor. Laut dieser Filesharing-Abmahnung soll das Videospiel „Euro Truck Simulator 2“ ohne Genehmigung im Internet zum Download angeboten worden sein.

In diesem Brief (Dezember 2019) wurden von Nimrod 1.239,40 EUR gefordert. Im aktuellen Brief von Rhein Inkasso (März 2019) soll das Schuldverhältnis eine Höhe von 1.376,30 EUR betragen. Zuzüglich der Verzugszinsen, Ermittlungsgebühren und Inkassokosten ist eine Summe in Höhe von 1.1768,87 EUR fällig – zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Scan: Forderung Rhein Inkasso / März 2023
Forderung Rhein Inkasso / März 2023

Hilfe bei Inkasso und Abmahnung

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 6. April 2023

KTM Verlag GmbH, Dortmund: Rechnung für Werbeanzeige

Die KTM Verlag GmbH aus Dortmund schickte eine Rechnung an einen Gewerbetreibenden. Es wird eine Summe in Höhe von mehr als 1200 EUR verlangt. Es soll eine Werbeanzeige berechnet worden sein – doch wie kam es zu dem Auftrag? Es soll ein Schreiben einer Firma namens MD Verlag Service versandt worden sein.

Titel: KTM Verlag GmbH, Dortmund: Rechnung für Werbeanzeige

Zuvor Anzeigenauftrag von einer MD Verlag Service erhalten?

Uns sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Gewerbetreibende von hohen Rechnungen berichten, die sie für die Schaltung einer Werbeanzeige zahlen sollen. Oftmals ist den Betroffenen gar nicht bewusst, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Häufig kam es zuvor zu Cold Calling (Kaltakquise) oder einem Versand einer Offerte.

Bei uns meldete sich Herr S., um über seine Erfahrungen mit solcher Art Geschäften zu berichten. Es geht um die Firmen MD Verlag Service und KTM Verlag GmbH.

Herr S. erhielt im Februar 2023 einen Brief von einer Firma namens KTM Verlag GmbH aus 44143 Dortmund. Der Betreff lautet: „Rechnung 3. Auflage“. Es ist uns anhand des vorliegenden Schreibens leider nicht ersichtlich, welche Dienstleistung überhaupt in Rechnung gestellt wird. Die einzelnen Rechnungsposten lassen die Vermutung zu, dass es sich hier um die Veröffentlichung einer Werbeanzeige handelt. Herr S. schreibt uns dazu, dass mit der Rechnung ein Anhang von einem MD Verlag Service beigefügt war. Dort soll die Original Unterschrift wie auch das Originallogo zu sehen gewesen sein. Uns wurde das Formular zur Verfügung gestellt. Die Anschrift der Firma verweist auf einen Sitz in der Türkei.

Scan: Schreiben MD Verlag Service / Mai 2022
Schreiben MD Verlag Service / Mai 2022


Was wir über KTM Verlag GmbH wissen

Gegenstand des Unternehmens KTM Verlag GmbH soll laut des Eintrags im Handelsregister (Abruf am 04.04.023) folgendes sein: „das Gestalten, Erstellen und Vermarkten jeglicher Online-Werbung sowie das Entwickeln von Werbestrategien für sämtliche Medien. Mitumfasst wird dabei das Beraten, Planen, Gestalten und Erstellen von Visitenkarten, Flyer und Layouts. Hierzu gehört auch der gesamte kaufmännische Bereich für die Kunden wie z.B. das Abwickeln von Aufträgen und die Überwachung des Zahlungsverkehrs.“

In der vorliegenden Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 1227,48 EUR gefordert. Im Preis enthalten sind mehrere Pauschale, wie unter anderem Satz und Farbe. Diesen Betrag soll Herr S. innerhalb einer Frist zahlen.

Scan: Rechnung KTM Verlag / Feb 2023
Rechnung KTM Verlag / Feb 2023


Wir helfen Gewerbetreibenden

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig? Wir bieten Gewerbetreibenden ebenfalls unsere Hilfe an– auch für Österreich und Schweiz!

Ob Sie Probleme mit einem Cold Call, B2B Geschäften wie z.B. Einträgen in Branchenbüchern etc. haben, wir stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mitdabei24 – Erfahrungen und Kündigung

„Viel Geld für wenig Leistung“ verspricht Mitdabei24 von der TDT Communication Service GB Ltd. Bei uns meldeten sich Verbraucher, die Erfahrungen mit dem Unternehmen haben – wir stellen eine Übersicht zu Kosten, Widerruf und Kündigung zusammen.

Titel: Mitdabei24 – Erfahrungen und Kündigung - TDT Communication Service GB Ltd.

Über die TDT Communication Service GB Ltd.

„Ihre neue Spielperiode beginnt“, heißt es in der Begrüßung des Schreibens an eine Verbraucherin, welches uns vorliegt. Absender ist eine Firma namens TDT Communication Service GB Ltd. mit der Anschrift Company Unit 111 2 Alexandra Gate, Cardiff CF24 2SA, United Kingdom.

Dass potentielle Kunden via Telefon kontaktiert werden, ist anhand der AGB erkennbar. Diese Cold Callings sind nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des angerufenen Verbrauchers vor. Diese Einwilligung soll u.a. durch eine Anmeldung über die Webseite mitdabei24.de möglich sein.

Aber ob sich die angerufenen Verbraucher tatsächlich auf dieser Plattform angemeldet haben? Und wurden sie beim Besuch der Webseite auf ihre Kündigungs- und Widerrufsfristen hingewiesen? Wir halten das für fraglich.

Monatliche Gebühren in Höhe von 97,50 EUR

Im vorliegenden Schreiben steht, dass der Betrag in Höhe von 292,50 EUR für die neue Spielperiode (...) wird wie beim letzten Mal von Ihrem Konto (…) monatlich eingezogen.

Eine Kündigung soll, im Gegensatz zum telefonischen Vertragsschluss, laut AGB nur in schriftlicher Form möglich sein, d.h. via Post, Email oder Fax. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, soll sich der Vertrag um weitere drei Monate verlängern.

Das steht ebenfalls in den AGB von Mitdabei24

Uns liegen die AGB vor, die auf der Rückseite des Anschreibens gedruckt sind. Dort sind wichtige Informationen bzgl. der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist enthalten. Die dort dargestellten Daten scheinen jedoch nicht mit der Online-Version übereinzustimmen. Bei unserem letzten Besuch (Stand 31.03.2023) sind zum Beispiel bzgl. der Vertragslaufzeit andere Daten genannt.

Das uns vorliegenden Schreiben von der TDT Communication Service GB Ltd. / MitDabei24 wurde am 31.01.2023 verfasst. Wir berufen uns auf die AGB auf diesem Brief: So soll die Mindestvertragslaufzeit drei Monate betragen und mit der telefonischen Willenserklärung beginnen. Das bedeutet, dass Teilnehmer telefonisch wahrscheinlich durch ein Callcenter kontaktiert wird.

Irgendwie kam uns die gesamte Angelegenheit bekannt vor. Wir haben schon über etliche Firmen dieser Art berichtet, doch in diesem Fall tauchen besonders viele Gemeinsamkeiten auf. Der Groschen ist am Ende doch noch gefallen; dazu mussten wir nur ein wenig die Buchstaben verdrehen.

Aus DTD wurde TDT?

In unserem Beitrag vom 26. März 2018 mit den Namen „Über „Einfachdabei.eu“ von der DTD Communication Service I.T.“ sprachen wir – suprise, suprise – über eine Firma mit Sitz in der Türkei, die mittels Brief Verbraucher zum Dienst „Einfachdabei“ begrüßte.

Mit der Dienstleistung sollten Teilnehmer bei etlichen Preisausschreiben dabei sein, gegen eine gewisse Teilnahmegebühr. Scheinbar hat sich das Konzept in den letzten Jahre nicht geändert, doch Bezeichnungen und die Anschrift scheinbar.

Wir helfen! Bei unerwünschten Abos und Cold Calling

Die in diesem Beitrag besprochenen Unterlagen wurden uns freundlicherweise von einer Verbraucherin zur Verfügung gestellt. Sie selbst ist bereits Seniorin, was erklären könnte, warum sie häufig von Firmen telefonisch kontaktiert wird. Oft sind es laut unserer Erfahrung Senioren, die mittels Cold Calling kontaktiert oder sogar persönlich aufgesucht (Stichwort Haustürgeschäfte) besucht werden.

Schnell geraten die Betroffenen in Verträge, die sich als kostenintensiv herausstellen. In einigen Fällen werden sogar SEPA-Lastschriftmandate erteilt, sodass Monat für Monat gewisse Beträge abgebucht werden. Ob die ungewollten Kunden über ihre Kündigungs- und Widerrufsfristen belehrt wurden, bleibt oft fraglich.

Oft geht es dabei um Gewinnspiele bzw. Spielgemeinschaften, die zum Abo führen können. Angeblich läuft ein Abo aus oder es sollen noch Gebühren offen sein. Meist wird mit der doppelten Gesprächstaktik (Erster Anruf stellt das Produkt vor, zweiter Anruf fragt nur Daten ab) gearbeitet. Wir helfen Betroffenen, sich gegen hohe Forderungen und Vertragsfallen zu wehren. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.