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Montag, 31. August 2026

Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Titel: Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuelle Auskünfte und Schreiben von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die unerwartete Post von der Forte24 GmbH erhalten haben. In den vorliegenden Dokumenten tritt das Unternehmen im Auftrag einer Beststrom24 & Lotto UG an Empfänger heran, um angeblich offene Forderungen aus einem telefonisch geschlossenen Gewinnspiel-Vertrag einzufordern.

Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um noch offene Vertragspositionen außergerichtlich zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

239,70 Euro für ein angebliche Online-Gewinnspiel

Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben gibt die Forte24 GmbH an, von der Beststrom24 & Lotto UG damit beauftragt worden zu sein, offene Vertragsangelegenheiten mit Kunden zu bearbeiten. Den Empfängern wird mitgeteilt, sie hätten im Rahmen einer telefonischen Anmeldung einen Vertrag über die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgeschlossen.

Als monatlicher Teilnahmebeitrag wird in den Schreiben eine Summe von 79,90 Euro genannt. Da bislang keine Zahlungen verbucht worden seien, belaufe sich der geltend gemachte offene Gesamtbetrag im vorliegenden Fall auf 239,70 Euro (entsprechend drei Monatsbeiträgen).

Die Betroffenen werden aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Stichtag unter einer angegebenen Telefonnummer (u. a. im Vorwahlbereich Hamburg / Norderstedt) zu melden, um den Vorgang zu prüfen oder abschließend zu bearbeiten.

Überraschung bei Verbrauchern: Kein Erinnern an Vertragsschluss

Viele der Betroffenen, die sich an den Verbraucherdienst e.V. wenden, schildern jedoch ein völlig anderes Bild: Sie können sich an keinerlei kostenpflichtige Anmeldung oder Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Gewinnspiel erinnern.

In der Praxis des Verbraucherschutzes sind Konstellationen rund um telefonisch angebahnte Gewinnspiel-Mitgliedschaften (oft im Zusammenhang mit angeblichen Verträgen von Dienstleistern) seit Längerem bekannt. Häufig gehen solchen Schreiben sogenannte Cold Calls (unerlaubte Werbeanrufe) voraus, bei denen am Telefon Daten abgeglichen werden oder behauptet wird, es bestehe bereits ein Altvertrag, der nun kostenpflichtig verlängert werde, falls man ihn nicht mündlich kündige.

Scan: Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026
Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026


Einordnung: Wer steht in der Beweispflicht?

Wer eine Forderung geltend macht, muss im deutschen Zivilrecht das wirksame Zustandekommen des zugrundeliegenden Vertrags lückenlos nachweisen.

Bei Verträgen, die am Telefon oder online geschlossen werden (Fernabsatzverträge), gelten zudem streng gesetzlich geregelte Informations- und Nachweispflichten:

  1. Nachweis des Vertragsschlusses: Ein bloßes Behaupten in einem Schreiben reicht keinesfalls aus. Das auftraggebende Unternehmen bzw. der Dienstleister muss belegen können, wann, wie und durch welche konkrete Willenserklärung ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kam.
  2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern verlängert sich um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
  3. Erlaubnis für Telefonwerbung: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich unzulässig (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Handlungsempfehlungen: So verhalten Sie sich richtig

Sollten Sie ein Schreiben der Forte24 GmbH zu einer Forderung der Beststrom24 & Lotto UG erhalten haben, empfehlen wir die folgenden Schritte:

  • Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich durch gesetzte Fristen oder die Ankündigung weiterer Schritte nicht unter Druck setzen.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell: Zahlen Sie Beträge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass eine berechtigte Forderung aus einem von Ihnen gewollten Vertrag vorliegt.
  • Keine unüberlegten Telefonate: Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, achten Sie darauf, am Telefon keine Zugeständnisse zu machen, keine Verträge mündlich zu bestätigen und keine Vergleiche einzugehen.
  • Bestreiten Sie die Forderung schriftlich: Teilen Sie dem Absender nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) mit, dass Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verlangen Sie einen konkreten Beweis (z. B. die Vorlage eines Vertragsdokumentes oder eines rechtlich verwertbaren Audionachweises über eine eindeutige Einwilligung).
  • Hilfsweise Widerruf & Anfechtung: Erklären Sie vorsorglich und hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Unterstützung durch den Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie ebenfalls von Forderungen der Forte24 GmbH oder der Beststrom24 & Lotto UG betroffen und benötigen Hilfe bei der rechtlichen Überprüfung oder der Formulierung einer Abwehrschreiben? Der Verbraucherdienst e.V. steht seinen Mitgliedern mit Erfahrung und juristischer Beratung zur Seite.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 12. Mai 2026

Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Titel: Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Viele Verbraucher erhalten derzeit angebliche Anwaltsschreiben (postalisch oder via E-Mail) wegen offener Forderungen aus Gewinnspielen oder Aboverträgen. Die Firma "Deutsche Gewinnwelt GmbH" wurde in Zusammenhang mit derartigen Forderungen genannt.

Die Benachrichtigungen können offiziell wirken und die ansonsten typischen Merkmale wie Aktenzeichen, Fristen und Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren enthalten. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um zweifelhafte oder sogar gefälschte Forderungen, die einzig und alleine dazu dienen, Empfänger zur Zahlung zu drängen oder deren Daten abzugreifen.

Dr. Frieden & Partner bieten "Kündigung" online

Typisch ist, dass Betroffene sich an keinen Vertragsabschluss erinnern oder nie bewusst an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen haben. Die Schreiben setzen häufig auf Druck und Angst, damit schnell gezahlt wird. Teilweise werden bekannte Kanzleinamen missbraucht oder erfundene Inkassounternehmen eingesetzt.

In einem aktuellen Beispiel wird auf der Webseite "Rechtspartnerschaft" von "Dr. Jürgen Frieden & Partner" ein Kündigungsformular für die "Deutsche Gewinnwelt GmbH" präsentiert. Dieses Formular soll vollständig ausgefüllt werden, um eine Kündigung für das Lotto-Abo einzuleiten. 

In der sogenannten "Kündigungserklärung" ist jedoch von einem Vertragsverhältnis mit einer Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH die Rede.

Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner
Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner / Mai 2026

Vorsicht! Nicht zahlen

  • Nicht vorschnell zahlen
  • Schreiben genau prüfen
  • Keine persönlichen Daten elektronisch (z.B. online) übermitteln
  • Keine persönlichen Daten telefonisch bestätigen

Besonders wichtig: Ein echtes Anwaltsschreiben bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist. Anbieter müssen nachweisen können, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.

Wer betroffen ist, sollte Ruhe bewahren und Fristen prüfen. Vor allem sollte überprüft werden, ob die genannte Kanzlei bzw. der Rechtsanwalt im offiziellen Anwaltsregister zu finden ist. In dem vorliegenden Fall hat unsere Recherche zu keinem Ergebnis geführt!

Wir berichten regelmäßig über Warnungen und unseriöse Zahlungsaufforderungen. Sollten Sie ebenfalls eine Fake-Forderung melden wollen oder Hilfe bei einem seriösen Inkassobrief suchen, nehmen Sie Kontakt auf.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 6. September 2024

Glückspilot24: Abbuchungen vom Konto

Ein Verbraucher stellte eine Buchung via Lastschrift auf seinem Konto fest: Ein Monatsbeitrag mit der Bezeichnung „Glückspilot24“; der Zahlungsempfänger ist eine DMS GmbH. Doch es ist dem Verbraucher ein Rätsel, wie dies zustande gekommen sein soll.

Titel: Glückspilot24: Abbuchungen vom Konto


Was über Glückspilot24 bekannt ist

Der „umfassende Gewinnspielservice“ namens Glückspilot24 wirbt mit „Ihre Chance auf exklusive Gewinne“ (siehe HP https://glueckspilot24.com/). Ebenfalls auf der Webseite ist ein kurzes Video zu sehen, in dem zahlreiche Infos aufbereitet werden. Maximale Gewinnchancen! Über 200 Gewinnspiele! Teilnahme an einer exklusiven Internetlotterie! Nur um welche Gewinnspiele es sich handelt, was man überhaupt gewinnen kann lässt – all das und viel mehr bleibt unbeantwortet.

Was auf Glückspilot24 ebenfalls auf dem ersten Blick schwer einzuschätzen ist: wie kommen Verträge überhaupt zustande? Schließlich meldete ein Mitglied unseres Vereins eine überraschende Abbuchung einer Firma namens DMS GmbH für einen „Monatsbeitrag 07 24 Glueckspilot24“. Laut seiner Aussage ist es ihm ein Rätsel, wie es zustande gekommen sein soll. Er vermutete uns gegenüber eine „Trickserei in einer App“. Wir forschten demzufolge nach.

Wie kommt es zum Vertrag?

Zum Glück finden wir die Antworten in den AGB (siehe https://glueckspilot24.com/wp-content/uploads/2024/08/Gewinnspiel_AGB_160824_glueckspilot24.pdf ) Dort ist zu lesen, Zitat: „Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sowohl online als auch telefonisch bestellen. Bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde alle relevanten Details und Preise mündlich genannt.“ Zitatende.

Wir versuchten auf der Homepage von Glückspilot24 irgendeine Möglichkeit zur Anmeldung oder Registrierung zu finden. Dabei hatten wir keinen Erfolg, wir freuen uns über Tipps, wie das möglich sein soll. Aber wir fanden in dem Bereich „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ folgenden Hinweis, Zitat: „Die genauen Kosten für unseren Service hängen von dem gewählten Paket und den gewünschten Leistungen ab. Ihr persönlicher Gewinnberater wird Ihnen alle Details und Preise am Telefon erklären, sodass Sie genau wissen, welche Optionen für Sie am besten geeignet sind. Alle Preise sind transparent und es gibt keine versteckten Gebühren.“ Zitatende.

Sitz von Glückspilot24 in Griechenland

Möglicherweise unterscheidet sich unsere Definition von Transparenz, aber wir hätten uns gefreut, wenn die Preise nicht nur am Telefon mitgeteilt werden würden. Das könnte aber ein Hinweis sein, wie die Verträge für Glückspilot24 zustande kommen – via Cold Call. Es wäre zumindest nicht unüblich, dass Glücksspiel-Verträge über das Telefon geschlossen werden.

Als Anschrift ist zwar eine Postfach-Adresse in Düsseldorf genannt, der Sitz der Firma ist jedoch Griechenland angegeben, zumindest wenn man das Impressum der Homepage aufruft: EPIRUS HYDRO IKE, MICHAIL AGGELOU 18, 45332 IOANNINA – Greece.

Die Lastschrift soll aber an den Zahlungsempfänger DMS GmbH gehen. Dieses Unternehmen wird auf der Homepage weder in den AGB, noch im Impressum genannt. Es handelt sich aber um eine deutsche Bankverbindung.

Wie sollte man reagieren?

Es lohnt sich, aktuelle Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten hin zu prüfen, wie es unser Mitglied getan hat. Möglicherweise bucht ein unbekannter Dienstleister seit längerer Zeit gewisse Summen ab. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen. Der Anbieter könnte zum Nachweis aufgefordert werden, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll.

Wir bieten rund um dieses Thema allgemeine Informationen an. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 23. Januar 2024

Erfahrungen mit Glücksplan – Kündigen und Abo

Wir wurden auf die unterschiedlichen Dienstleistungen von „Glücksplan“ aufmerksam. Im Netz fanden wir zahlreiche Stimmen zu dem Abo. Wir haben uns die Seite genauer angesehen.

Titel: Erfahrungen mit Glücksplan – Kündigen und Abo

Was ist der Glücksplan?

„Komm auf die Sonnenseite des Lebens“ heißt es aktuell auf der Webseite von Glücksplan. Betrieben wird die Seite laut Impressum von der Firma m.c.s Member Concept Service AG (Sitz in Grand-Rue L-6630 Wasserbillig). Die Teilnahme am Glücksplan soll mehrere exklusive Vorteile bringen, wie ein Gewinnspiel.

Laut besagter Webseite sollen folgende Dienstleistungen den Teilnehmern gewährt werden:

  • Reise-Cashback
  • Shopping-Cashback
  • Rätselmagazin
  • Sondergewinnspiel

Das Shopping-Cashback soll den Kunden Rabatte bis zu 25 Prozent über 1.000 Partnershops bieten. Durch die Teilnahme am Glücksplan sollen Teilnehmer durch das Reise-Cashback einen Rabatt von 7% bei einer Reisebuchung erhalten. Hinzu kommen das monatliche Printmagazin mit 60 Seiten Rätselspass und fünf monatlich wechselnde Sondergewinne. (Stand: 23.01.2024)

Wie wird man Teilnehmer?

Bei unserer Recherche stellten wir fest, dass eine Anmeldung aktuell über einen Email-Kontakt möglich sein soll. Ein Kontaktformular konnten wir bei unserem Besuch (Stand: 16.01.2024) nicht auffinden. Die Teilnahme an diesem Glücksplan mit all seinen exklusiven Vorteilen erscheint unter diesen Umständen erschwert. Laut aktueller Bewertungen im Internet wird behauptet, dass zuvor ein telefonischer Kontakt stattgefunden haben soll.

https://g.co/kgs/U461iSW (Zuletzt besucht: 23.01.2024)

Das deckt sich auch mit dem Gegenstand des Unternehmens Bonus Dialog Marketing GmbH, den wir aus dem Handelsregister-Eintrag zitieren: „Vertrieb von nicht rezeptpflichtigen Nahrungsergänzungsmitteln aller Art, Vermarktung von off- und online Angeboten in Club, Abo und/oder Festpreismodellen an private und gewerbliche Kunden mittels postalischer, telefonischer und/oder online Ansprache sowie Vermarktung und Vermittlung von Adressendaten und Betreiben damit in Verbindung stehenden geschäftlichen Aktivitäten.“

Glücksplan kündigen und Kosten

Die m.c.s. Member Concept Service AG zieht einen Betrag in Höhe von 64,90 EUR per Lastschrift von dem Konto des Kunden ein. Der Betrag setzt sich aus zwei nicht zusammenhängenden GbR Anteilen zusammen.

  • 1. Teilnehmer-GbR: Gesamtkostenanteil 18,58 EUR, davon 12,37 EUR Lottoeinsatz und 6,21 EUR Service- und Verwaltungskosten
  • 2. Service-GbR: Gesamtkostenanteil 46,32 EUR. Davon 8,98 EUR Reiseflatrate, 8,99 EUR CashbackClub, 7,99 EUR Magazin, 20,36 EUR Service/Verwaltungskosten

Danach kann nur noch der Vertrag gekündigt werden mit einer Mindestlänge von sechs Monaten, die sich nach Ablauf automatisch um drei Monate verlängert. (Quelle: Glücksplan AGB, Stand 23.01.2024)

Hilfe bei Abos

Haben Sie Erfahrungen mit Glücksplan oder den genannten Firmen? Teilen Sie uns diese mit, damit wir unseren Artikel ggf. ergänzen können.

Der Verbraucherdienst hilft mit seinen angeschlossenen Rechtsanwälten gegen Abos. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten und profitieren von unseren Erfahrungen.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 11. Mai 2023

Mob Inkasso AG, München: 300 EUR und mehr für Gewinnspiele

Haben Sie ein Schreiben oder genauer eine „außergerichtliche Mahnung“ von einer Mob Inkasso AG erhalten? Obwohl Sie die genannten Gewinnspiele in der Forderung noch nie gespielt haben? Derzeit sind solche Briefe im Umlauf. Wir klären auf, wie Sie darauf reagieren können!

Titel: Mob Inkasso AG, München: 300 EUR und mehr für Gewinnspiele

Außergerichtliche Mahnung – angebliche telefonische Anmeldung?

Ein Verbraucher übersandte uns einen Brief des Absenders Mob Inkasso AG. Laut des Schreibens soll er sich telefonisch bei einem Gewinnspiel angemeldet haben – „Lotto 6 aus 49“. Diese Leistung soll er jedoch nicht bezahlt haben. Die Mob Inkasso AG soll ihren Sitz am Karlsplatz 3 in 80335 München haben. Eine schnelle Google-Suche zeigte uns, dass an dieser Adresse sogenannte virtuelle Büros mietbar sind.

Wir kennen diese Art Briefe, die nicht nur mit fragwürdigen Aussagen negativ auffallen, sondern auch mit Rechtschreibfehlern. Es scheint sogar so, als ob dieses Schreiben inhaltlich von anderen, inhaltlich vergleichbar, Briefen nahezu komplett übernommen wurde. Im Rahmen unseres Blogs berichteten wir bereits viele Male über angebliche Forderungen für Gewinnspiele – das einzige, was sich zu ändern scheint, sind die Namen der Absender, Anschriften und Kontoverbindungen.

318,50 EUR fordert Mob Inkasso AG

Insgesamt sollen 318,50 EUR auf ein Konto in Griechenland überweisen wird. Mob Inkasso AG schreibt, dass die Summe innerhalb von sieben Tagen zu begleichen sei, sonst ist die Liste der „Unannehmlichkeiten“ lang: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc.

Der Verbraucher, der uns diesen Schreiben freundlicherweise zur Verfügung stellte, gab uns gegenüber an, dass er das angegebene Gewinnspiel nie gespielt hätte. Weiter stellt er die Frage: „Woher kommt dann diese Summe?“ Wobei wir die Frage gerne erweitern würden: Wie kommt Mob Inkasso AG an all die Adressen, die sie anschreiben?

Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Das Geld verschwindet wahrscheinlich auf Nimmerwiedersehen.

Scan: Mob Inkasso AG / Forderung / Mai 2023
Mob Inkasso AG / Forderung / Mai 2023


Hilfe bei seriösen Inkasso-Forderungen

Anders als bei diesem Fake-Inkasso helfen wir bei seriösen Inkasso-Forderungen. Reagieren Sie, bevor es noch teurer wird. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 6. April 2023

Mitdabei24 – Erfahrungen und Kündigung

„Viel Geld für wenig Leistung“ verspricht Mitdabei24 von der TDT Communication Service GB Ltd. Bei uns meldeten sich Verbraucher, die Erfahrungen mit dem Unternehmen haben – wir stellen eine Übersicht zu Kosten, Widerruf und Kündigung zusammen.

Titel: Mitdabei24 – Erfahrungen und Kündigung - TDT Communication Service GB Ltd.

Über die TDT Communication Service GB Ltd.

„Ihre neue Spielperiode beginnt“, heißt es in der Begrüßung des Schreibens an eine Verbraucherin, welches uns vorliegt. Absender ist eine Firma namens TDT Communication Service GB Ltd. mit der Anschrift Company Unit 111 2 Alexandra Gate, Cardiff CF24 2SA, United Kingdom.

Dass potentielle Kunden via Telefon kontaktiert werden, ist anhand der AGB erkennbar. Diese Cold Callings sind nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des angerufenen Verbrauchers vor. Diese Einwilligung soll u.a. durch eine Anmeldung über die Webseite mitdabei24.de möglich sein.

Aber ob sich die angerufenen Verbraucher tatsächlich auf dieser Plattform angemeldet haben? Und wurden sie beim Besuch der Webseite auf ihre Kündigungs- und Widerrufsfristen hingewiesen? Wir halten das für fraglich.

Monatliche Gebühren in Höhe von 97,50 EUR

Im vorliegenden Schreiben steht, dass der Betrag in Höhe von 292,50 EUR für die neue Spielperiode (...) wird wie beim letzten Mal von Ihrem Konto (…) monatlich eingezogen.

Eine Kündigung soll, im Gegensatz zum telefonischen Vertragsschluss, laut AGB nur in schriftlicher Form möglich sein, d.h. via Post, Email oder Fax. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, soll sich der Vertrag um weitere drei Monate verlängern.

Das steht ebenfalls in den AGB von Mitdabei24

Uns liegen die AGB vor, die auf der Rückseite des Anschreibens gedruckt sind. Dort sind wichtige Informationen bzgl. der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist enthalten. Die dort dargestellten Daten scheinen jedoch nicht mit der Online-Version übereinzustimmen. Bei unserem letzten Besuch (Stand 31.03.2023) sind zum Beispiel bzgl. der Vertragslaufzeit andere Daten genannt.

Das uns vorliegenden Schreiben von der TDT Communication Service GB Ltd. / MitDabei24 wurde am 31.01.2023 verfasst. Wir berufen uns auf die AGB auf diesem Brief: So soll die Mindestvertragslaufzeit drei Monate betragen und mit der telefonischen Willenserklärung beginnen. Das bedeutet, dass Teilnehmer telefonisch wahrscheinlich durch ein Callcenter kontaktiert wird.

Irgendwie kam uns die gesamte Angelegenheit bekannt vor. Wir haben schon über etliche Firmen dieser Art berichtet, doch in diesem Fall tauchen besonders viele Gemeinsamkeiten auf. Der Groschen ist am Ende doch noch gefallen; dazu mussten wir nur ein wenig die Buchstaben verdrehen.

Aus DTD wurde TDT?

In unserem Beitrag vom 26. März 2018 mit den Namen „Über „Einfachdabei.eu“ von der DTD Communication Service I.T.“ sprachen wir – suprise, suprise – über eine Firma mit Sitz in der Türkei, die mittels Brief Verbraucher zum Dienst „Einfachdabei“ begrüßte.

Mit der Dienstleistung sollten Teilnehmer bei etlichen Preisausschreiben dabei sein, gegen eine gewisse Teilnahmegebühr. Scheinbar hat sich das Konzept in den letzten Jahre nicht geändert, doch Bezeichnungen und die Anschrift scheinbar.

Wir helfen! Bei unerwünschten Abos und Cold Calling

Die in diesem Beitrag besprochenen Unterlagen wurden uns freundlicherweise von einer Verbraucherin zur Verfügung gestellt. Sie selbst ist bereits Seniorin, was erklären könnte, warum sie häufig von Firmen telefonisch kontaktiert wird. Oft sind es laut unserer Erfahrung Senioren, die mittels Cold Calling kontaktiert oder sogar persönlich aufgesucht (Stichwort Haustürgeschäfte) besucht werden.

Schnell geraten die Betroffenen in Verträge, die sich als kostenintensiv herausstellen. In einigen Fällen werden sogar SEPA-Lastschriftmandate erteilt, sodass Monat für Monat gewisse Beträge abgebucht werden. Ob die ungewollten Kunden über ihre Kündigungs- und Widerrufsfristen belehrt wurden, bleibt oft fraglich.

Oft geht es dabei um Gewinnspiele bzw. Spielgemeinschaften, die zum Abo führen können. Angeblich läuft ein Abo aus oder es sollen noch Gebühren offen sein. Meist wird mit der doppelten Gesprächstaktik (Erster Anruf stellt das Produkt vor, zweiter Anruf fragt nur Daten ab) gearbeitet. Wir helfen Betroffenen, sich gegen hohe Forderungen und Vertragsfallen zu wehren. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Freitag, 9. Dezember 2022

Euro Online AG, Hamburg: Vorgerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Jedes Jahr pünktlich zur Weihnachtsfest kommt nicht nur der Weihnachtsmann, sondern auch eine Welle von vermeintlichen Inkasso- und Anwaltsschreiben. In der Überzahl geht es um angeblich abgeschlossene Lotterie-Verträge, die bislang nicht bezahlt worden sein sollen. Der aktuellste Vertreter dieser Sorte Schreiben: die „Vorgerichtliche Mahnung“ der sogenannten Euro-Online AG aus Hamburg.

Titel: Euro Online AG, Hamburg: Vorgerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Angebliche Mitglieder im Bundesverband?

Unter der Adresse Neuer Wall 50 finden sich allerhand Unternehmen und sogar Kanzleien. Die Rechtsanwälte „RA Mayer Günther“ und „RA Schmidt Michael“ suchten wir dort allerdings vergeblich. Sie sollen für die Firma Euro-Online AG tätig sein, angebliches Mitglied des BFI&F e.V. (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement) – zumindest ist das Logo auf den Brief gedruckt.

Wir versuchten mit den uns möglichen Mitteln, mehr über dieses Inkassounternehmen zu erfahren und riefen die Mitgliederliste des BFI&F e.V. auf, doch auch dort wurden wir nicht fündig. Bleibt uns somit nur das Schreiben selbst, welches mit „Vorgerichtliche Mahnung“ betitelt ist.

Über 380 EUR für Gewinnspiele

Rechtsanwalt Mayer Günther (sic!) schreibt, dass ihr ungenannter Mandant sie bevollmächtigt hätte, Zitat: „die unten aufgeführt gemahnte Forderung aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“. Zitatende. Ja, der Satz endet genau an dieser Stelle. Dieser holprige Einstieg erweckt bei uns den Eindruck, dass es dieses Schreiben der Euro Online AG als unseriös eingeschätzt werden sollte.

Scan: Euro-Online AG // Mahnung // Nov 2022
Scan: Euro-Online AG // Mahnung // Nov 2022


Eine Summe in Höhe von 389,50 EUR soll innerhalb von einer Woche überwiesen werden. Wie anfangs bereits erwähnt, werden besonders zum Jahresende häufig diese Briefe versandt, um besorgte und arglose VerbraucherInnen zur schnellen Zahlung zu bewegen. Sofern Sie keine Verträge mit einer Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot -6/49 geschlossen haben, sollten sie die Summe keinesfalls zahlen!

Trotz Drohung: Nicht zahlen!

Natürlich wird zum Ende des Briefes mit unangenehmen Folgen gedroht, falls die Summe nicht gezahlt wird. Mahnbescheid! Zwangsvollstreckung! Pfändung! Na ja, wir hätten uns gewünscht, dass wenigstens in diesem kleinen Segment die Schreibfehler und Formulierungsfehler ausbleiben würden – aber vielleicht wird dieser Wunsch vom Weihnachtsmann in diesem Jahr nicht erfüllt.

Anders sieht es mit seriösen Inkassobriefen aus. Wir helfen! Sollten Sie einen erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 6. Juli 2021

La Strada Touristik – Gewinnspiel über Newsletter der Traffego GmbH

Neues von der Firma La Strada Touristik GmbH und ihren Gewinnbenachrichtigungen für den nächsten „Traumurlaub“ nach Zypern. Doch statt einer postalischen Benachrichtigung erhielt eine Verbraucherin eine solche Nachricht via Mail.

Titel: La Strada Touristik – Gewinnspiel über Newsletter der Traffego GmbH


Gewinnbenachrichtigungen für eine Reise nach Zypern

„Zu ihrem Traumurlaub“ lockt ein blau unterlegter Button in einer Email, die von der Traffego GmbH aus 64331 Weiterstadt an eine Verbraucherin geschickt wurde. Diese Mail trägt den Betreff „Hallo Frau Z. (Name der Redaktion bekannt), Sie haben erfolgreich an unserem Gewinnspiel teilgenommen" - es wurde über die Mail-Adresse „reisen@sparmeise.com“ versandt.

Zwar soll Frau Z. sich nur registriert haben, jedoch soll dieser besagte Traumurlaub bereits teilweise bezahlt worden sein. Die Firma La Strada Touristik GmbH aus Bremen, über die wir an dieser Stelle bereits berichteten, scheint eine Reise nach Zypern zu veranstalten. Bisher waren uns ähnliche Gewinnbenachrichtigungen nur als Postsendung bekannt, dieses Mal könnte der Weg des Newsletters gewählt worden sein.

Versandt wurde die Mail durch die Firma Traffego GmbH. Diese Firma betreibt laut ihrer Homepage E-Mail Marketing. Bei unserer schnellen Recherche nach dem Unternehmen fielen uns zahlreiche negative Google-Bewertungen auf. In vielen dieser Bewertungen beschweren sich Personen über den Umgang mit ihren Daten. An dieser Stelle können wir den Umgang mit den Daten nicht beurteilen, wir geben nur die Bewertungen aus dem Netz wieder.

Das steht in der Gewinnspiel-Email der Traffego GmbH

Wir zitieren an dieser Stelle den weiteren Inhalt der Mail. Zitat: „Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie mit Ihrer Registrierung erfolgreich an unserem Online-Gewinnspiel teilgenommen haben. Herzlichen Glückwunsch! Erleben Sie mit 2 Personen eine Woche lang das Inselparadies Zypern!“

Laut der Mail sollen folgende Posten bereits für Frau Z. und für ihre Begleitung bereits bezahlt worden sein: Hin- und Rückflug, 7x Übernachtungen in 4**** Sterne-Hotels-LK im Doppelzimmer, 7x reichhaltiges Frühstücksbuffet, deutschsprachige Reiseleitung, alle Transfers zwischen Flughafen-Hotel-Flughafen sowie zwischen den Hotels.

Abschließend heißt es: „Freuen Sie sich auf die schönste Zeit des Jahres mit La Strada Touristik auf Zypern. Ihre persönlichen Reiseunterlagen erhalten Sie mit nur einem Klick per Post.“

La Strada Touristik Gewinnspiel: Verbraucher sollen sich registriert haben

Laut der Mail soll dieser Newsletter nur ausschließlich an Personen versandt werden, die in einem Partnergewinnspiel oder in einer Internet-Umfrage ihr Einverständnis gegeben haben. Welches Gewinnspiel oder welche Umfrage dies gewesen sein soll, bleibt unbeantwortet. Der Text im Newsletter weist ebenfalls darauf hin, dass Frau Z. „erfolgreich“ durch eine Registrierung an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen haben soll.

Zum Verständnis: es scheint sich bei diesem Newsletter nicht unbedingt um einen Gewinn zu handeln. Viel mehr stellt es ein Angebot für eine Reise nach Zypern mit der La Strada Touristik GmbH dar. Auch wenn Kostenpunkte wie u.a. Hin- und Rückflug bereits „bezahlt“ sein sollen, besteht laut unserer Erfahrung die Möglichkeit, dass stattdessen andere Kosten auf teilnehmende Verbraucher zukommen können.

So schrieben wir bereits in unserem Artikel „La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?“ über die Firma aus Bremen, die zuvor Gewinnbenachrichtigungen für Reisen nach Zypern verschickte. Verbraucher berichteten in der Vergangenheit über zusätzliche Kosten, die während der "gewonnenen" Reise entstanden sein sollen.

Wie reagieren auf Gewinnbenachrichtigungen via Mail?

Spam und fragwürdige Phishing-Mails landen leider genug in der Mailbox. Dazu kommen noch unzählige Gutscheine für Amazon, Ikea, Saturn, Mediamarkt und diverse Supermärkte. Manche werden gar über Facebook und Instagram beworben.

Das Wichtigste: Geben Sie keine persönlichen Daten weiter. Dies gilt besonders für Bank- bzw. Kontodaten. Sollen Sie für einen angeblich erhaltenen Gewinn vorab eine Art „Bearbeitungsgebühr“ zahlen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug! Sollen Sie angeblich an einem Gewinnspiel oder einer Umfrage teilgenommen haben, so erkundigen Sie sich nach den Daten bzw. der Herkunft Ihrer Daten.

Ein Großteil der Absender hat es nämlich auf die Daten des Empfängers abgesehen. Während Cold Calls (Kaltakquise, unerwünschte Werbeanrufe) bei Verbrauchern nicht erlaubt sind, wünschen wir uns eine ähnliche Regelung für Emails und Messenger-Nachrichten. Zwar gibt es bereits zahlreiche Regulierungen bzgl. Newsletter, jedoch schützen diese nicht immer vor betrügerischen Absichten. Die Daten von Verbrauchern sollten ohne klare Zusage nicht ungefragt für Werbeangebote genutzt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma La Strada Touristik GmbH? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 16. September 2020

Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Verbraucher, die Woche für Woche ihre Kreuze setzen. Der Wunsch nach dem Millionengewinn hat die Firma Heithmeier Ltd. erkannt und versucht, mit der Dienstleistung „Premierlotto“ Abos abzuschließen. An uns wurde ein Begrüßungsschreiben der Firma aus München weitergeleitet. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Titel: Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Unfreiwilliges Abo bei Premierlotto?


„Herzlich Willkommen bei der Premierlotto – so beginnt das Schreiben, welches ein Verbraucher in seinem Briefkasten vorfand. Als Absender ist ein Postfach in 80105 München angegeben. Absender: Premierlotto c/o QEL Services Ltd.

Als weitere Kontaktdaten sind die Website (www.premierlotto.de), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „Spielgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden.

Nur so sei es möglich, von der Spielgemeinschaft zu profitieren. Premierlotto wird laut des Impressums der Webseite von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. (Stand 08.09.2020) Auf dem Briefkopf hingegen ist eine QEL Services Ltd. erwähnt.

Scan: Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020
Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020


Premierlotto: Ein Verbraucher berichtet:


Ein Verbraucher wandte sich mit den Unterlagen bezüglich Premierlotto an uns und schilderte uns seine Erfahrungen. Wir geben seine Mail an dieser Stelle wieder:

„Am 18.08. um 09:00 Uhr hat mich eine Frau Rebecka Stein (?) von Premierlotto unter der Rufnummer 0302******* angerufen. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich meine kostenlose Lotterieteilnahme bei Premier nicht rechtzeitig gekündigt hätte und nun 9 Monate lang mit 96,00 EURO/Monat belastet würde. Meinen Einwand, dass mir nicht bekannt sei, irgend etwas mitgespielt zu haben, entgegnete sie, ich hätte wohl die Geschäftsbedingungen bei anderen Lotto-Unternehmen überlesen. (…)Sie wollte mir helfen, indem sie mir ein Sonderkündigungsrecht anbot. Dieses sollte nur 3 Monate statt 9 Monate laufen. In meiner Unwissenheit ging ich darauf ein.“

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei Gewinnspielen und Spielgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen.

Hilfe bei Premierlotto


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Premierlotto? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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Dienstag, 24. September 2019

Infinidade Solutions Ltd. für „Deutscher Gewinnspielclub“


Dank einer engagierten Verbraucherin liegt uns ein schriftliches Dokument einer Firma namens Infinidade Solutions Ltd. vor. Die Firma heißt die Empfängerin in diesem Schreiben „Herzlich willkommen bei DG“ (Deutscher Gewinnspielclub) und teilt ihr mit, dass sie ab sofort an der „Rentenmillion“ teilnimmt. Der zu zahlende Preis für die Teilnahme: 59,00 EUR monatlich. Wie sollte man solche Schreiben reagieren?

Titel: Infinidade Solutions Ltd. für „Deutscher Gewinnspielclub“


Ungewollte Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“?


Die beste Chance auf eine monatliche Sofortrente in Höhe von 3.333,00 EUR – und das täglich! Das verspricht zumindest theoretisch die Infinidade Solutions Ltd. in einem Begrüßungsschreiben, welches uns derzeit vorliegt. Das Dokument wurde an eine Verbraucherin gesandt und richtet sich an neue Teilnehmer von „Deutscher Gewinnspielclub“ (Kurz „DG“) - nur ist diese Teilnahme gewünscht?

Wenn man dem Schreiben glauben darf, so werden Empfänger an „200 der lukrativsten hochwertigsten Gewinnspiele im Internet“ angemeldet. Welche das genau sein sollen, bleibt leider unerläutert. Stattdessen begnügt sich die Infinidade Solutions Ltd. mit der simplen Ankündigung, dass „Reisen, Autos, Fernseher und viele weitere erstklassige Gewinne“ auf die Teilnehmer warten würden.

Wie viel verlangt Infinidade Solutions Ltd.?


Der Preis für die Teilnahme an „DG“ beträgt monatlich 59,00 EUR. Diese Summe soll via SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Zu diesem Zweck ist dem Schreiben eine zweite Seite beigefügt, die mit „Mandat“ übertitelt ist. Bei dieser Seite handelt es sich um ein SEPA-Lastschriftmandat.

Die Mindestlaufzeit für eine Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“ beträgt mindestens drei Monate. Die Dauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wurde.

Bestellungen soll als Tondokumente gesichert sein


Die besagte zweite Seite mit der Überschrift „Mandat“ soll an das „Service Center Deutscher Gewinnspielcub“ in 14478 Potsdam zurückgesandt werden. Dieses Mandat berechtigt die Infinidade Solutions Ltd. (Sitz in der Türkei, Mustafa Çağatay Caddesi Almus Avleri No:72-B Girne Bel./Girne) den Betrag für den Spieleinsatz in Höhe von 59,00 EUR einzuziehen.

Wie kommt ein Vertrag für eine solche Teilnahme zustande? Auf Seite 1 des Dokuments wird darauf verwiesen, dass die Bestellung zur „eigenen Sicherheit“ aufgezeichnet wurde. Das entsprechende Tondokument ließe sich jederzeit anfordern. Zu diesem Zweck ist eine kostenpflichtige Rufnummer angegeben.

Scan: Willkommensschreiben Infidade Solutions Ltd., DG / Sep 2019
Willkommensschreiben Infidade Solutions Ltd., DG / Sep 2019


Scan: Mandat Infidade Solutions Ltd., DG / Sep 2019
Mandat Infidade Solutions Ltd., DG / Sep 2019


Hilfe bei „Deutscher Gewinnspielclub“ und „Infinidade Solutions Ltd.“


Haben Sie Erfahrungen mit der Infinidade Solutions Ltd. und „Deutscher Gewinnspielclub“ gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen eine Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

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Freitag, 21. Dezember 2018

La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?

Haben Sie eine Reise gewonnen? Nach Zypern? Mit diesem vermeintlichen Gewinn einer „Traumreise“ sind Sie scheinbar nicht alleine. Viele Verbraucher fanden laut unserer Erfahrung Gewinnbenachrichtigungen in ihren Briefkästen; nicht selten waren sie an bereits Verstorbene adressiert. Das Reiseziel lautet meist Zypern für zwei Personen, mit einer Dauer von acht Tagen im Wert von knapp 1.000,00 EUR.

Titel: La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?


Aktuell verschickt eine La Strada Touristik GmbH aus Bremen Briefe an Verbraucher, dass sie eine Reise gewonnen hätten. Haben Sie auch eine solche Benachrichtigung erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Gewinnspiel verspricht Traumreise nach Zypern


Bisher trat eine Firma namens Kompass Holidays GmbH mit solchen Gewinnbenachrichtigungen in Erscheinung. Doch nun wurde uns durch eine aufmerksame Verbraucherin ein Schreiben der Firma La Strada Touristik GmbH vorgelegt. Die Firma aus Bremen schreibt:

„Herzlichen Glückwunsch Herr/Frau xxx! Ihr Name wurde gezogen, Sie gehören zu den glücklichen Personen, die eine 8-tägige Traumreise für zwei Personen im Werte von 998,- € nach „Zypern“ antreten dürfen!“

Das kommt uns doch bekannt vor. Das aktuelle Schreiben der La Strada Touristik GmbH erinnert größtenteils an frühere Gewinnbenachrichtigungen, die eine Traumreise nach Zypern versprachen. Aber bei welchem Gewinnspiel die Karte bzw. der Name des Empfängers angeblich gezogen wurde, bleibt rätselhaft und unklar.

Scan: Gewinnbenachrichtigung La Strada Touristik GmbH / November 2018
Gewinnbenachrichtigung La Strada Touristik GmbH / November 2018

Scan: Faltblatt "Zypern" La Strada Touristik GmbH / November 2018
Faltblatt "Zypern" La Strada Touristik GmbH / November 2018

La Strada Touristik GmbH – Buchung statt Gewinn?


Die La Strada Touristik GmbH möchte laut des Schreibens innerhalb von 14 Tagen erfahren, ob die „Gewinnerin“ die Traumreise für zwei Personen antreten möchte. Sämtliche Empfängern solcher Briefe sollten jedoch beachten: lesen Sie die Allgemeinen Reisebedingungen! (Einsehbar unter: http://la-strada-touristik.de/la-strada—arbs.html, Stand: 20.12.2018).

Es lässt sich allgemein über das „Gewinnspiel“ der La Strada Touristik GmbH aus Bremen sagen, dass weitere Kosten für jene Teilnehmer entstehen können, die eine Reise nach Zypern antreten werden.

„Traumreise“ kann Kosten mit sich bringen


Das bedeutet im Klartext,dass trotz eines „Gewinns“ Zusatzkosten entstehen können. Für jede Aktivität (zum Beispiel Ausflug oder Veranstaltung) werden ggf. je nach Art und Angebot entstehen zusätzliche Kosten. Fraglich, ob sich ein vermeintlicher Gewinner den erhofften Urlaub so vorgestellte. Ein „Traumreise“ für die man draufzahlen soll? Unter diesen Umständen ist eine im Reisebüro gebuchte Reise nach Zypern finanziell nicht unbedingt kostspieliger.

Viele Verbraucher, die sich bei uns meldeten, teilten uns allgemein zum Thema „Gewinnspiel“ und „Traumreise“ diverse Meinungen und Erfahrungen mit. Es gibt sogar „Gewinner“, welche die Reise angetreten sind. Lesen Sie hier einen Erfahrungsbericht zu einer gewonnenen Zypern-Reise durch die Kompass-Holidays GmbH.

Fragen zu La Strada Touristik GmbH?


Empfänger einer Nachricht durch die La Strada Touristik GmbH aus Bremen haben die Wahl, ob sie die Reise nach Zypern antreten wollen. Haben Sie bereits gezahlt oder sind Sie gar die Reise angetreten? Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Montag, 17. September 2018

Corbu Trading Inkasso AG droht mit letzter außergerichtlichen Mahnung

Fast täglich wenden sich besorgte Verbraucher bei uns, weil sie eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten vorfanden, in der jede Menge Geld verlangt wird. Aktuell sind die Forderungen einer Corbu Trading Inkasso AG, die laut eigener Aussage von Gewinnspielanbietern beauftragt wurden. Hier erfahren Verbraucher, wie auf solche Schreiben reagiert werden kann.

Titel: Corbu Trading Inkasso AG droht mit letzter außergerichtlichen Mahnung

Über 250 EUR für die Teilnahme an Gewinnspielen?


Ein ungenannter Mandant beauftragte die Corbu Trading Inkasso AG, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag mit „Top 100 Gewinnspiele / Lottogewinnzentrale-49“ bestehen sollen. Zum „letzten Mal“ fordert das Unternehmen den Empfänger zur Zahlung auf, in einem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Summe von insgesamt 269,46 EUR.

Bei Nichtzahlung droht Corbu Trading Inkasso AG mit weiteren unangenehmen Folgen wie unter anderem einer Zwangsvollstreckung und Einträgen in Schuldnerverzeichnisse.

Um das zu verhindern, sollen die Empfänger der Forderung innerhalb von sieben Tagen überweisen und ein Dokument mit dem Titel „Kündigungs-Formular“ an eine angegebene Faxnummer bzw. Email Adresse senden.

Über die Zahlungsaufforderung der Corbu Trading Inkasso AG


Das Forderungsschreiben sowie das „Kündigungs-Formular“ wirkt unseriös, da zahlreiche Rechtschreib- und Grammatikfehler erkennbar sind. Der erste Satz des Anschreibens ist unvollständig; es ist für den Empfänger nicht nachvollziehbar, für welchen Zweck die Corbu Trading Inkasso AG bevollmächtigt wurde. Die zweite Seite, das „Kündigungs-Formular“, soll an die „Top 100 Gewinnspiele / Lottogewinnzentrale-49“ (Französische Straße, 10117 Berlin) gehen. Um sich selbst einen Eindruck über den Brief zu verschaffen, haben wir die Schriftstücke eingescannt:

Scan:  Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 1
 Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 1

Scan:  Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 2
 Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 2

Weitere Informationen über das Unternehmen


Die Corbu Trading Inkasso AG soll laut Briefkopf ihren Sitz in Berlin haben, genauer „Am Zirkus“. Für alle Nicht-Berliner: "Am Zirkus ist der Name einer kurzen Straße (Hausnummern 1–6) im Berliner Ortsteil Mitte. Sie verläuft westlich der Friedrichstraße und verbindet den Schiffbauerdamm mit der Reinhardtstraße" (Quelle: Wikipedia). Das lässt Optionen offen, um den genauen Sitz der Corbu Trading Inkasso AG ausfindig zu machen. Wahrscheinlich kommt ein Bürokomplex in Frage. Die Firma „Design Offices“ vermietet am Bertolt-Brecht-Platz 3 in Berlin sogenannte „Virtuelle Büros“.

Das Unternehmen trägt zusätzlich eine ähnliche Bezeichnung wie eine Firma, über deren Forderungen wir kürzlich berichteten: Die Corb Trading Inkasso AG. Bei dem Namen enden die Gemeinsamkeiten nicht. So soll der geforderte Betrag auf die exakt gleiche belgische Bankverbindung überwiesen werden. Auch die Telefon- bzw. Faxnummer sind identisch.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Die Corbu Trading Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert, somit darf das Unternehmen in Deutschland keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Corbu Trading Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Donnerstag, 30. August 2018

Über Bonivoo Ltd und die ECCL24 – Erfahrungen mit BonusWin24

Uns liegt ein Brief von ECCL 24 – BonusWin24 vor, laut dem eine Verbraucherin zu einer Mitgliedschaft in einem Gewinner Club beglückwünscht wird. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie die Hintergründe.

Titel: Über Bonivoo Ltd und die ECCL24 – Erfahrungen mit BonusWin24


Welche Vorteile soll BonusWin24 bringen?


Der „Gewinner Club“ BonusWin24 verschickte an eine Verbraucherin ein Begrüßungsschreiben. Laut diesem Brief hat die Empfängerin einen Reisegutschein im Wert von 398,00 EUR gewonnen – wenn das mal kein Grund zur Freude ist.

Die Gewinnerin hat die Wahl zwischen einer Reise nach Paris oder an den Gardasee. Scheinbar hat die Verbraucherin aber nicht nur eine Reise gewonnen, sondern wird zusätzlich als neues Mitglied bei BonusWin24 begrüßt. Als Mitglied von Bonuswin24 nimmt man an einer exklusiven Auslosung teil, bei der man laut des Briefes hohe Summen gewinnen kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass mit dem Einsatz einer sogenannten „BonusWin24 Super Card“ auf einem Bonus- und Rabattportal namens „www.myfuxx.shop“ mit bis zu 70% Rabatt eingekauft werden kann.

So viel kostet eine Mitgliedschaft


Dies ist nur ein Teil der vielen Vorteile, die der Empfängerin des Begrüßungsschreibens blühen. Doch umsonst sind all diese Vorzüge scheinbar nicht. So soll der Mitgliedsbeitrag 2,50 EUR pro Tag betragen; das wäre eine Summe von 74,50 EUR monatlich. Dieser Betrag wird monatlich eingezogen.

Als zusätzlichen Vorteil verweist das Service Team Bonuswin24 auf einen weiteren Sofortgewinn: ein kostenfreies Zeitungsabo, welches auf www.bonuswin24.com auf die Verbraucherin warten soll. Leider ist die Webseite derzeit nicht aufrufbar (Stand 30.08.2018).

Wie kommt ein Vertrag zustande?


BonusWin24 ist ein Produkt der Bonivoo Ltd. mit Sitz in London, UK. Als zusätzliche Korrespondenz-Adresse ist die ECCL24- BonusWin24 in Innsbruck, Österreich angegeben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Vertrag für eine Mitgliedschaft im „Bonus- und Rabatt Club BonusWin24 durch eine „telefonische Verkaufsaktion“ mit der Bonivoo Ltd. (oder mit einem beauftragten Partnerunternehmen) zustande kommen.

Unerwünschte Werbeanrufe durch Kaltakquise bzw. Cold Calls sind in Deutschland nicht erlaubt. Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist somit gesetzlich verboten. Außerdem dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummer nicht unterdrücken.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Wurden Sie auch telefonisch von Bonivoo Ltd. oder BonusWin24 kontaktiert? Haben Sie ebenfalls ein Begrüßungsschreiben erhalten? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Donnerstag, 7. Juni 2018

Über Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, Diamondwin Ltd.

„Wir freuen uns, Ihnen wie versprochen die Unterlagen für die Teilnahme bei der Volksgewinn Vorteilsgemeinschaft übermitteln zu dürfen. Mitmachen und Gewinnen!“ Mit diesen markigen Worten beginnt das Begrüßungsschreiben der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft, eine Spielgemeinschaft aus Österreich. Dieses Schreiben wurde uns durch einen Verbraucher vorgelegt. Inhalt des Dokuments ist neben der reinen Begrüßung auch die Vorstellung des Angebots. So soll es möglich sein, bei den „bis zu 1.080 Zahlenreihen“ zweimal wöchentlich „mindestens 15 Mio. Euro zu gewinnen“. Natürlich gibt es so eine Option auf plötzlichen Reichtum nicht umsonst.



59 EUR monatlich für die Chance auf den großen Gewinn


Die Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft teilt mit, dass „für die Auskehr der Gemeinschaftserträge“ durch dem Empfänger eine gültige Bankverbindung vorliegt. Ein „Spielbetrag“ in Höhe von 59,00 EUR soll demzufolge vom Konto des Mitspielenden via SEPA-Lastschrift abgebucht werden. Doch wie kommt es überhaupt zu so einem Vertrag?

Scheinbar werden Verbraucher telefonisch kontaktiert, um für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel zu werben. Sollte zugesagt werden, könnte einige Tage später ein wie eben beschriebenes Begrüßungsschreiben im Briefkasten landen. Anstatt sich über ein mögliches Leben ins Saus und Braus zu freuen, sollten Empfänger stattdessen einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) werfen. Dort sind die wichtigen Informationen zu finden, die einem 15 Mio. EUR Gewinn schlimmstenfalls im Weg stehen könnten.

Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen


Wichtig zu wissen: es kommt durch die Teilnahme an der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft zu einem Vertrag mit einer Firma namens „Diamondwin Ltd.“ aus der Türkei. Das bedeutet – und ist auch so in den AGB zu lesen – dass für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien türkisches Recht gilt. Dies gilt besonders hinsichtlich der Auszahlung eines möglichen Gewinns zu beachten.

Darüber hinaus könnte der eine oder andere Teilnehmer an der Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft von den Inhalten der AGB leicht überfordert sein. Wichtige Informationen, wie z.B. das die Diamondwin Ltd. selbst einen Treuhänder beauftragt, der jeweils Verträge mit Gewinnspiel-, Lotterie- oder Glücksspielanbietern schließt, sind nur durch die AGB ersichtlich. Wer jedoch Treuhänder ist, wird den Teilnehmern (und Treugebern) im Schreiben nicht weitergegeben. Ebenfalls bleibt offen, an welchen Gewinnspielen überhaupt teilgenommen wird. Transparenz sieht anders aus.

Ein Widerruf auf den Vertrag ist an die „Extramile Kundenservice GmbH“ zu senden. Diese Firma hat ihr Büro in Wien und ist auch als Absender des beschriebenen Begrüßungsschreiben angegeben.

Hilfe bei Abbuchungen durch Volksgewinn49 Vorteilsgemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Diamondwin Ltd. bzw. der Volksgewinnn49 Vorteilsgemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 18. Dezember 2017

Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Aktuell melden sich zahlreiche Verbraucher, um ihre Erfahrungen mit Abos der Herz Lotto Lottogemeinschaft zu teilen. Dieser „Eintragsservice“ wird von einer Firma namens Save Ltd. betrieben. So sollen trotz Kündigungen Beträge in Höhe von 96,00 EUR für die Teilnahme an diversen Gewinnspielen abgebucht worden sein.

Beitragsbild: Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Eintragung und Teilnahme an unbekannten Gewinnspielen


„Ihre glücklichen Zahlen warten auf Sie!“ heißt es auf der Homepage der Herz Lotto Lottogemeinschaft. Das verantwortliche Unternehmen heißt Save Ltd. und hat seinen Sitz auf den Seychellen. Angeboten wird die Teilnahme und Eintragung bei diversen Lotterien und Internet-Gewinnspielen. Um welche Gewinnspiele es sich dabei genau handelt, wird auf der Website leider nicht dargestellt.

Diese Teilnahme kostet natürlich Geld. Somit kommt es zwischen der Save Ltd. und dem Mitspieler zu einem kostenpflichtigen Vertrag, die bis zu 95 EUR kosten soll. Diese Summe wird monatlich via Lastschriftzug eingezogen.

Monatsbeiträge für eine Spielgemeinschaft im Abo


Uns wurden von Verbrauchern Dokumente übersandt und auch telefonisch Kontakt aufgenommen, um über Abbuchung durch „Herz Lottogemeinschaft 365NM“ zu berichten. So wurden unter dem Verwendungszweck „Monatsbeitrag Spielgemeinschaft“ jeweils ein Betrag in Höhe von 96,00 EUR abgebucht.

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verbraucher ein Abonnent mit der Save Ltd. telefonisch abgeschlossen haben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einsehbar auf http://herzlotto.com/index_htm_files/Herz%20lotto%20AGB.pdf) kommen Verträge so zustande:

„Der Spielvertrag wird schriftlich oder fernmündlich geschlossen. Der Mitspieler erhält auf dem Postweg oder per E-Mail zunächst eine Teilnahmebestätigung und die Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler sollte dann der S zu seiner Sicherheit noch einmal per Post seine Teilnahme bestätigen. Bei einer telefonischen Bestellung wird der Mitspieler immer darauf hingewiesen, dass seine Bestellung aufgezeichnet wird. Dies wird als verbindliche Bestellung von S akzeptiert. Spielbestellungen per Post werden durch Unterschrift akzeptiert. Der Mitspieler ermächtigt S zur Abbuchung des vereinbarten Spieleinsatzes durch Lastschrift.“ Quelle: AGB, Herzlotto.com


Ferner heißt es in den AGB, dass 95,00 EUR monatlich der Höchstbetrag für den Spieleinsatz sein sollen. Bei unserer Recherche stellten wir fest, dass die Save Ltd. noch ein weiteres Portal unter „Lottoengel“ anbietet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter http://lottoengel.com/agb.htm abrufbar und weisen große Ähnlichkeiten auf.

Hilfe bei Abbuchungen durch Herz Lotto Lottogemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Save Ltd. bzw. der Herz Lotto Lottogemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 11. Dezember 2017

Deutscher Gewinnspielclub | Aboveboard Trading Ltd.

Uns wurde durch eine Verbraucherin ein schriftliches Dokument einer Firma namens Aboveboard Trading Ltd. vorgelegt. Die Firma heißt die Empfängerin in diesem Schreiben „Herzlich willkommen bei DG“ und teilt ihr mit, dass sie täglich an der „Rentenmillion“ teilnimmt. Der Teilnahmepreis: 59,00 EUR monatlich. Doch wie kommt es zu der Teilnahme?

Beitragsbild: Deutscher Gewinnspielclub | Aboveboard Trading Ltd.

Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“


Die beste Chance auf eine monatliche Sofortrente in Höhe von 3.333,00 EUR – und das täglich! So viel verspricht die Firma Aboveboard Trading Ltd. in einem Willkommensschreiben, welches uns aktuell vorliegt. Das Dokument wurde an ein Mitglied von uns übermittelt und stellt eine Art Begrüßungsschreiben an neue Teilnehmer von „Deutscher Gewinnspielclub“ (Kurz „DG“) dar.

Als ein solcher Teilnehmer an „Deutscher Gewinnspielclub“ wird man an 200 der lukrativsten hochwertigsten Gewinnspiele im Internet angemeldet. Welche das genau sein sollen, wird nicht erläutert. Stattdessen begnügt man sich mit der simplen Ankündigung, dass „Reisen, Autos, Fernseher und viele weitere erstklassige Gewinne“ auf die Teilnehmer warten würden.

Der Preis für die Teilnahme an „DG“ beträgt monatlich 59,00 EUR. Diese Summe soll via SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Zu diesem Zweck ist dem Schreiben eine zweite Seite beigefügt, die ausgefüllt zurückgesandt werden soll.

Die Mindestlaufzeit für eine Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“ beträgt mindestens drei Monate. Die Dauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wurde.

Scan: Anschreiben Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub"
Anschreiben Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub" 


Mandat für Aboveboard Trading Ltd.


Die besagte zweite Seite mit der Überschrift „Mandat“ soll an das „Service Center Deutscher Gewinnspielcub“ in 14478 Potsdam zurückgesandt werden. Dieses Mandat berechtigt die Aboveboard Trading Ltd. (Sitz in der Türkei, Mustafa Çağatay Cad. Almus Evleri No:72-B Girne/T.R.N.C) den Betrag für den Spieleinsatz in Höhe von 59,00 EUR einzuziehen.

Wie kommt ein Vertrag für eine solche Teilnahme zustande? Auf Seite 1 des Dokuments wird darauf verwiesen, dass die Bestellung zur „eigenen Sicherheit“ aufgezeichnet wurde. Das entsprechende Tondokument ließe sich jederzeit anfordern.

Scan: Mandat Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub"
Mandat Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub" 



Erfahrungen aus dem Netz


Laut des Portals „Tellows“ gibt es Erfahrungen mit Anrufen von „Deutscher Gewinnspielclub“. So schreibt ein Nutzer:

„Die Person gab vor von einer Verwaltungszentrale Deutscher Gewinnspielclub zu sein. Ich hätte wohl vergessen zu kündigen. Die Teilnahme liefe dann nunmehr für 12 Monate weiter. Man könne mich aber auch da rausnehmen, dann müßte ich für 3 Monate nur 3 x 59 € bezahlen statt für 12 Monate x 59 €. Ich ging darauf ein. Ich würde dann einen weiteren Anruf von der Kontrollabteilung von einem Herrn Marcel Lange erhalten. Dem dürfte ich aber keine Fragen stellen sonst würde der sofort auflegen.“
Quelle: https://www.tellows.de/num/0897775463

In diesem Beitrag gibt der Nutzer an, dass auch er daraufhin ein Schreiben von Aboveboard Trading Ltd. erhalten hat.

Hilfe bei „Deutscher Gewinnspielclub“


Haben Sie Erfahrungen mit der Aboveboard Trading Ltd. und „Deutscher Gewinnspielclub“ gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen eine Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

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