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Montag, 2. Mai 2022

La Strada Touristik – Email bewirbt bereits bezahlten Traumurlaub

Schon länger nichts mehr von der La Stada Touristik GmbH gehört. Das Thema Urlaub war a der Pandemie möglicherweise auch nicht so präsent, wie es üblicherweise der Fall ist. Nun liegt uns aber eine neue Email des Reiseveranstalters vor.

Titel: La Strada Touristik – Email bewirbt bereits bezahlten Traumurlaub


Bezahlter Traumurlaub von La Strada Touristik GmbH?

„Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir Sie für eine Reise nach Zypern ausgewählt haben“, heißt es in der Email von der La Strada Touristik GmbH. Wir berichteten in den vergangenen Jahren mehrfach über diesen Reiseveranstalter und viele Verbraucher teilten uns ihre Erfahrungen mit. Vorrangig ging es um vermeintlich „gewonnene“ Reise nach Zypern, bei denen jedoch trotzdem für manche „Gewinner“ Kosten entstanden sein sollen.

Wir können an dieser Stelle nur vermuten, ob und wie sich die Reisebeschränkungen der letzten Jahre auf das Geschäft mit den Zypern-Reise ausgewirkt haben. Jedenfalls gibt es nun in der angesprochenen Email erneut ein Lebenszeichen der La Stada Touristik GmbH. Dieses Mal ist jedoch nicht von einem Gewinn die Rede, vielmehr ist in der Mail zu lesen: „Für Sie und Ihre Begleitung bereits bezahlt“. Von wem eigentlich? Diese Information liegt leider nicht vor; nur der Hinweis, dass die Empfängerin der Mail „ausgewählt“ worden sein soll.

Scan: Email La Strada Touristik GmbH // April 2022
Email La Strada Touristik GmbH // April 2022


Eine Woche Traumurlaub in der Mailbox

Folgende Posten für die Reise nach Zypern sollen scheinbar bereits vorab bezahlt worden sein, wie:

  • Hin- und Rückflug
  • 7x Übernachtungen in 4**** Sterne-Hotels-LK im Doppelzimmer
  • 7x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • deutschsprachige Reisebegleitung
  • Alle Transfers zwischen Flughafen und Hotels

Klingt ziemlich gut, oder? Eine mehr oder weniger geschenkte Reise nach Zypern. Doch wo ist da der Haken? Es könnten Zusatzkosten auf die Reisenden zukommen, wie wir von Erfahrungen von Verbrauchern erfahren haben. Die Aussage „bereits bezahlt“ ist demzufolge vielleicht zu gut, um wahr zu sein – aber Werbeversprechen sind ja nicht für ihren Wahrheitsgehalt bekannt.

Details zur Email „Reise bestätigen“

Wir listen an dieser Stelle alle relevanten Informationen aus dieser Email auf. Zusätzlich haben wir einen Screenshot eingefügt, um die Besonderheiten aufzuzeigen.

  • Betreff: „Wir bitten um Ihre Bestätigung, Frau ***** (Name der angeschriebenen Person)“
  • Versandt durch den Dienstanbieter BlueMediaAds GmbH aus Erlangen
  • Name des Absenders: „Reise bestätigen“
  • Hinweis, dass es sich um ein Werbeangebot handelt: „Diese Werbeangebote werden Ihnen zugestellt, weil Sie sich auf Seiten von Drittanbietern angemeldet haben. Diesen Werbenewsletter können Sie durch einen einfachen Klick abmelden“

Reise antreten oder nicht?

Wahrscheinlich gibt es zahlreiche VerbraucherInnen, die sich über eine bereits bezahlte Reise freuen – selbst wenn noch Zusatzkosten auf sie zukommen. Demzufolge muss jede Person für sich selbst entscheiden, ob sie auf das Werbeangebot eingehen wollen oder die Mail in den Spam-Ordner verschieben.

Noch etwas zum Reiseziel: Was in den Gewinnbenachrichtigungen und Werbeangeboten nicht explizit steht, ist das eigentliche Reiseland. Statt in Zypern landen die Reisenden in der türkischen Republik Nordzypern (die nur von der Türkei als souveräner Staat anerkannt wird). Ob das der erhoffte „Traumurlaub“ ist, bleibt fraglich. Zumal diese Reisen wie eine moderne „Kaffeefahrt“ anmuten sollen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post erhalten? Prüfen Sie das Angebot, bevor Sie darauf eingehen. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 6. Juli 2021

La Strada Touristik – Gewinnspiel über Newsletter der Traffego GmbH

Neues von der Firma La Strada Touristik GmbH und ihren Gewinnbenachrichtigungen für den nächsten „Traumurlaub“ nach Zypern. Doch statt einer postalischen Benachrichtigung erhielt eine Verbraucherin eine solche Nachricht via Mail.

Titel: La Strada Touristik – Gewinnspiel über Newsletter der Traffego GmbH


Gewinnbenachrichtigungen für eine Reise nach Zypern

„Zu ihrem Traumurlaub“ lockt ein blau unterlegter Button in einer Email, die von der Traffego GmbH aus 64331 Weiterstadt an eine Verbraucherin geschickt wurde. Diese Mail trägt den Betreff „Hallo Frau Z. (Name der Redaktion bekannt), Sie haben erfolgreich an unserem Gewinnspiel teilgenommen" - es wurde über die Mail-Adresse „reisen@sparmeise.com“ versandt.

Zwar soll Frau Z. sich nur registriert haben, jedoch soll dieser besagte Traumurlaub bereits teilweise bezahlt worden sein. Die Firma La Strada Touristik GmbH aus Bremen, über die wir an dieser Stelle bereits berichteten, scheint eine Reise nach Zypern zu veranstalten. Bisher waren uns ähnliche Gewinnbenachrichtigungen nur als Postsendung bekannt, dieses Mal könnte der Weg des Newsletters gewählt worden sein.

Versandt wurde die Mail durch die Firma Traffego GmbH. Diese Firma betreibt laut ihrer Homepage E-Mail Marketing. Bei unserer schnellen Recherche nach dem Unternehmen fielen uns zahlreiche negative Google-Bewertungen auf. In vielen dieser Bewertungen beschweren sich Personen über den Umgang mit ihren Daten. An dieser Stelle können wir den Umgang mit den Daten nicht beurteilen, wir geben nur die Bewertungen aus dem Netz wieder.

Das steht in der Gewinnspiel-Email der Traffego GmbH

Wir zitieren an dieser Stelle den weiteren Inhalt der Mail. Zitat: „Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie mit Ihrer Registrierung erfolgreich an unserem Online-Gewinnspiel teilgenommen haben. Herzlichen Glückwunsch! Erleben Sie mit 2 Personen eine Woche lang das Inselparadies Zypern!“

Laut der Mail sollen folgende Posten bereits für Frau Z. und für ihre Begleitung bereits bezahlt worden sein: Hin- und Rückflug, 7x Übernachtungen in 4**** Sterne-Hotels-LK im Doppelzimmer, 7x reichhaltiges Frühstücksbuffet, deutschsprachige Reiseleitung, alle Transfers zwischen Flughafen-Hotel-Flughafen sowie zwischen den Hotels.

Abschließend heißt es: „Freuen Sie sich auf die schönste Zeit des Jahres mit La Strada Touristik auf Zypern. Ihre persönlichen Reiseunterlagen erhalten Sie mit nur einem Klick per Post.“

La Strada Touristik Gewinnspiel: Verbraucher sollen sich registriert haben

Laut der Mail soll dieser Newsletter nur ausschließlich an Personen versandt werden, die in einem Partnergewinnspiel oder in einer Internet-Umfrage ihr Einverständnis gegeben haben. Welches Gewinnspiel oder welche Umfrage dies gewesen sein soll, bleibt unbeantwortet. Der Text im Newsletter weist ebenfalls darauf hin, dass Frau Z. „erfolgreich“ durch eine Registrierung an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen haben soll.

Zum Verständnis: es scheint sich bei diesem Newsletter nicht unbedingt um einen Gewinn zu handeln. Viel mehr stellt es ein Angebot für eine Reise nach Zypern mit der La Strada Touristik GmbH dar. Auch wenn Kostenpunkte wie u.a. Hin- und Rückflug bereits „bezahlt“ sein sollen, besteht laut unserer Erfahrung die Möglichkeit, dass stattdessen andere Kosten auf teilnehmende Verbraucher zukommen können.

So schrieben wir bereits in unserem Artikel „La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?“ über die Firma aus Bremen, die zuvor Gewinnbenachrichtigungen für Reisen nach Zypern verschickte. Verbraucher berichteten in der Vergangenheit über zusätzliche Kosten, die während der "gewonnenen" Reise entstanden sein sollen.

Wie reagieren auf Gewinnbenachrichtigungen via Mail?

Spam und fragwürdige Phishing-Mails landen leider genug in der Mailbox. Dazu kommen noch unzählige Gutscheine für Amazon, Ikea, Saturn, Mediamarkt und diverse Supermärkte. Manche werden gar über Facebook und Instagram beworben.

Das Wichtigste: Geben Sie keine persönlichen Daten weiter. Dies gilt besonders für Bank- bzw. Kontodaten. Sollen Sie für einen angeblich erhaltenen Gewinn vorab eine Art „Bearbeitungsgebühr“ zahlen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug! Sollen Sie angeblich an einem Gewinnspiel oder einer Umfrage teilgenommen haben, so erkundigen Sie sich nach den Daten bzw. der Herkunft Ihrer Daten.

Ein Großteil der Absender hat es nämlich auf die Daten des Empfängers abgesehen. Während Cold Calls (Kaltakquise, unerwünschte Werbeanrufe) bei Verbrauchern nicht erlaubt sind, wünschen wir uns eine ähnliche Regelung für Emails und Messenger-Nachrichten. Zwar gibt es bereits zahlreiche Regulierungen bzgl. Newsletter, jedoch schützen diese nicht immer vor betrügerischen Absichten. Die Daten von Verbrauchern sollten ohne klare Zusage nicht ungefragt für Werbeangebote genutzt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma La Strada Touristik GmbH? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 29. April 2019

Reisegewinn Zypern: Erfahrungen mit Fit Reiseservice GmbH

Die FIT Reiseservice GmbH lädt schriftlich ein, um eine „1-wöchige Erlebnis- und Kulturreise auf Zypern“ zu erleben. Angeblich sollen Empfänger eines solchen Schreibens an einer Gutschein-Aktion teilgenommen haben. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe solcher Reise-Gutscheine.

Titel: Reisegewinn Zypern: Erfahrungen mit Fit Reiseservice GmbH

Gutschein-Aktionen von der FIT Reiseservice GmbH


„Packen Sie Ihre Koffer, Ihre Teilnahme hat sich gelohnt“ heißt in Teilnahmebenachrichtigungen versandt durch die Firma FIT Reiseservice GmbH aus Bremen. Der Inhalt kommt derweil bekannt vor: so sollen Empfänger solcher Schreiben an einer ungenannten „Gutschein-Aktion im Internet“ teilgenommen haben und nun mit einer „traumhaften Reise auf die Sonneninsel Zypern“ für zwei Personen beglückt werden. Die Reise soll laut der FIT Reiseservice GmbH einen Wert von insgesamt 799,00 EUR haben. Das schließt folgende Leistungen mit ein:

  • Flug zum „Traumziel“ und zurück zum gebuchten Flughafen
  • Hotel- und Flughafentransfers vor Ort
  • 7 Übernachtungen in exklusiven Top-Hotels im Doppelzimmer
  • reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • Busfahrten lt. Reiseverlauf mit qualifizierter deutschsprachiger Reiseleitung
  • exklusives Ausflugsangebot
  • Begrüßungscocktail im Hotel
  • 24 Stunden ärztliche Rufbereitschaft


Den Teilnahmebenachrichtigungen ist eine Karte beigefügt, auf der kein einziges Wort über einen „Gutschein“ verloren wird. Stattdessen sollen Empfänger sich mit der Karte zur einer einwöchigen „Erlebnis- und Kulturreise Zypern“ anmelden. Das bedeutet: mit Versendung dieser ausgefüllten und unterschriebenen Karte wird die Reise erst gebucht. Es können bei Antritt dieser Reise nach Nordzypern zusätzliche Kosten entstehen, die im Anschreiben auf den ersten Blick nicht unbedingt deutlich werden.

Reiseveranstalter ist Geomedia Tours GmbH


Teilnehmer einer solchen Reise müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter Ausflugsfahrten anbietet, die zu Teppich-, Lederwarenfabriken, Schmuckhändlern oder weiteren Anbietern führen können. Geschulte Verkäufer können z.B. die Teilnehmer mit aggressiven Methoden zum Kauf von überteuerten Produkten drängen. Nicht selten hinterlassen solche Ausflüge den Eindruck einer Werbeverkaufsveranstaltung. Reiseveranstalter ist die Geomedia Tours GmbH.

Zahlreiche Verbraucher teilten uns ihre Erfahrungen und Meinungen zu den Themen „Gewinnspiel“, „Gutschein“ und „Traumreise Zypern“ mit. Es gibt sogar „Gewinner“, welche die Reise angetreten sind. Lesen Sie hier einen Erfahrungsbericht zu einer gewonnenen Zypern-Reise durch die Kompass-Holidays GmbH. Wichtig: trotz eines „Gewinns“ können Zusatzkosten entstehen. Für die Teilnahme an Aktivitäten - zum Beispiel Ausflüge oder Veranstaltungen - drohen ggf. je nach Art und Angebot zusätzliche Kosten. Ein „Gutschein“ für eine Reise haben sich die Empfänger der Schreiben von FIT Reiseservice GmbH gewiss anders vorgestellt.

Scan: Anschreiben FIT Reiseservice GmbH / April 2019
Anschreiben FIT Reiseservice GmbH / April 2019

Scan: Flyer "Zypern" FIT Reiseservice GmbH / April 2019
Flyer "Zypern" FIT Reiseservice GmbH / April 2019

Fragen zu Fit Reiseservice GmbH oder Geomedia Tours GmbH?


Empfänger einer Nachricht durch die FIT Reiseservice GmbH (Bremen) haben die Wahl, ob sie die Reise nach Zypern antreten wollen. Haben Sie bereits gezahlt oder sind Sie gar die Reise angetreten? Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder der Geomedia Tours GmbH? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 4. August 2015

Reisen | Urteile zu Flugverspätungen, Insolvenz des Reiseveranstalters und Anzahlung

Der Gang durch den Dschungel der Reiseveranstalter ist manchmal abenteuerlicher als der gebuchte Urlaub selbst. Schlagwörter wie „Last Minute Deals“ und „Hotelbewertungen“ erleichtern die Übersicht nicht unbedingt, sondern setzen Verbraucher unter Druck. Darüber hinaus besteht eine Art „Informationsdruck“; hier greift die Redewendung „Wissen ist Macht“, denn wer mehr Informationen zur Verfügung hat, kann sich gegen Unklarheiten oder Ungerechtigkeiten beim Reiseantritt oder während der Reise wehren.

Reisen | Urteile zu Flugverspätungen, Insolvenz des Reiseveranstalters und Anzahlung


Diverse Urteile stärken die Rechte von Verbrauchern, die eine Urlaubsreise buchen oder antreten. Sei es zum Beispiel das diskutable Thema Flugverspätung, bei dem der Europäische Gerichtshof letztlich per Urteil festlegte, wann ein Flugzeug tatsächlich ankommt. Mit Hilfe dieser Urteile ist es Verbrauchern und Reisenden möglich, sich zu informieren - für zukünftige Reisen und Buchungen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Flugverspätung - Tatsächliche Ankunftszeit gilt bei geöffneter Tür


Der Europäische Gerichtshof klärte die Frage, ab wann ein Flug als verspätet gilt. Im Urteil vom 04.09.2014 wurde entschieden, dass die Öffnung mindestens einer Flugzeugtüre als Zeitpunkt gilt und nicht –wie German Wings argumentierte – das Aufsetzen der Flugzeugräder (AZ. C.452/13).
Demnach hat ein Passagier nach EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat. Doch gilt nicht das Landen als Ankunft des Fliegers, sondern mindestens eine Türe geöffnet wird, sodass die Reisenden aussteigen können. Der EuGH begründet das Urteil damit, dass mit dem bloßen Aufsetzen der Räder der Reisende in seinen Tätigkeiten weiterhin eingeschränkt sei; erst beim Verlassen des Flugzeugs sei es möglich, wieder in Aktion – in beruflicher und privater Hinsicht – zu treten.

Reiseveranstalter meldet Insolvenz an - Reisebüro muss Reisepreis zahlen


Sie buchen eine Kreuzfahrt, doch der Reiseveranstalter geht pleite – mit ihrem Geld. Den bereits bezahlten Reisepreis erhalten Sie jedoch zurück, da Reisebüros laut einer Entscheidung vom BGH dazu verpflichtet sind, die im Insolvenzfall geltende Kundengeldabsicherung des von ihnen angebotenen Reiseveranstalters nachzuweisen - Urteil vom 25.11.2014, Az. X ZR 105/13.
Dies gilt auch für alle im EU-Ausland ansässigen Reiseveranstalter. Eine bloße Erklärung durch das Reisebüro reicht nicht aus. Der Reisevermittler muss sich in jedem Fall vergewissern, dass der gezahlte Reisepreis zweifelsfrei abgesichert sei.

Pauschalreisen - Maximal 20 Prozent Anzahlung


Bei Pauschalreisen darf der Reiseveranstalter bei einer Anzahlung maximal 20 Prozent des Reisepreises verlangen. In der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 09.12.2014 (Az. X ZR 85/12, X ZR 13/14 und X ZR 147/13) wird nur die Ausnahme festgelegt, wenn der Veranstalter den Bedarf nachweisen und begründen kann. Höhere Kosten müssen sachlich gerechtfertigt werden.
Darüber hinaus dürfen Stornogebühren nicht nach Verbleib der Tage vor Reiseantritt gestaffelt werden. Zum Beispiel verlangte Urlaubstours bei 30 Tagen vor Reiseantritt per Flug 40 Prozent des Reisepreises. Einen Tag weniger, ab dem 29. Tag sollten bereits 45 Prozent fällig werden – ab dem 6. Tag gar 70 Prozent.

Auch hier wurden die Verbraucherrechte gestärkt. Der BGH entschied, dass 20 Prozent des Reisepreises bei Stornogebühren akzeptabel seien. Alles, was darüber liegt, könnte unseriös sein.
Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Haben Sie ungerechtfertigte Zahlungen leisten müssen?


Verbraucherdienst e.V. informiert Verbraucher, die während der Buchung der Reise, beim Reiseantritt oder innerhalb des Urlaubs überraschend zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus bietet der Verein für Verbraucherschutz zur Urlaubszeit Informationen rund um das Thema Reisen. Lesen Sie zum Beispiel hier: Flugverspätung: Diese Entschädigungen stehen Ihnen zu


So treten Sie mit uns in Kontakt

Nutzen Sie unser Verbrauchertelefon oder die Kontaktaufnahme via Email.
Senden Sie uns ihre Mail bezüglich Problemen bei ihre Reise an folgende Adresse:


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 6. Juli 2015

Kompass-Holidays GmbH | Reiseprospekt | Traumreise Türkei


Derzeit erhalten Verbraucher Gewinnbenachrichtungen von der Kompass-Holidays GmbH. In diesen Schreiben mit dem Betreff „Ihre Teilnahme am 'Tanken' Gewinnspiel“ wird eine „Traumreise“ in die Türkei versprochen.


Wie Verbraucherdienst e.V. zuvor berichtete, versendet die Kompass-Holidays GmbH Gewinnbenachrichtungen für eine „Traumreise“ in die Türkei. Die vermeintlichen Gewinner bekamen neben der Benachrichtigung auch einen Prospekt zugeschickt, der die gewonnene Reise genauer erläutert. Noch das Telefonat mit Frau F. von Kompass-Holidays GmbH im Gedächtnis, warf Verbraucherdienst e.V. einen Blick auf den besagten Reiseprospekt. Dabei platzte die Seifenblase von einer „Traumreise“. Ernüchtert musste festgestellt werden, dass von einem Gewinn kaum die Rede sein kann. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Traumreise: Eine Woche in Luxus-Hotels – aber welches?


Reiseprospekt Seite 1 | Kompass-Holidays GmbH | 06.07.2015
Auf der vorderen Seite des Reiseprospekts ist ein typisches Motiv der türkischen Riviera zu sehen; ein traumhaftes Hotel in Postkarten-Optik – dabei ist das auf dem Foto gezeigte Hotel zahlreich im Internet vertreten. Die aufgezählten „Luxus-Hotels“, mit denen die Kompass-Holidays GmbH laut eigener Aussage zusammen arbeitet, sind demnach nicht unbedingt auf den Fotos zu sehen! Das bedeutet zusätzlich, dass eine gewonnene Reise einen Aufenthalt in den genannten Luxus-Hotels nicht zwingend gewährleistet.

Ein Absatz erregt besonders Aufsehen. Dort werden die „Exklusiven Leistungen“ beworben, die den Gewinnern etwas die Freude über die Traumreise trüben dürfte.

Exklusive Leistungen
Hinweis: Durch die Reiseleitung wird ihnen ein Ausflugsprogramm angeboten. Der Preis richtet sich nach dem Gesamtangebot der Reiseleitung. Qualifizierte Führungen bei den Sehenswürdigkeiten lt. Reisebeschreibung
• Einzelzimmerzuschlag: 20.-EUR, p.P/N.

Änderungen durch den Luftfrachtführer vorbehalten. Kerosinzuschlag ist vor Ort bei der Reiseleitung zu bezahlen. (ca. 49,-EUR, Stand 30.04.2015)

Im Klartext bedeutet dieser Hinweis, dass mit Zusatzkosten zu rechnen ist. Jede Aktion im Sinne von Ausflug oder Veranstaltung wird je nach Art und Angebot zusätzliche Kosten tragen. Fraglich ist, ob sich die vermeintlichen Gewinner so ihren Urlaub vorgestellt haben. Eine Reise, bei dem die Verbraucher dank der „exklusiven Leistungen“ tief in die Tasche greifen müssen – das klingt nicht nach einer Traumreise.

Güle Güle – Auf Wiedersehen, Traumreise


Reisesprospekt Seite 2 | Kompass-Holidays GmbH | 06.07.2015

Kompass-Holidays GmbH führt auf der zweiten Seite des Prospekts den Ablauf der Reise auf. Wie wir nun wissen, sind all diese Angebote „exklusive Leistungen“, sprich sie sind mit Kosten verbunden. Ein häufig vorkommendes Schlagwort in diesen Texten ist das Wort „fakultativ“. Das bedeutet nichts anderes als „freigestellt, ob man etwas tut oder nicht“. In den meisten Fällen wird die Teilnahme an Ausflügen und Veranstaltungen dem Reisenden überlassen. Die Bootsfahrt vorbei an den Caretta Schildkröten, die tanzende Derwische, das Freilichtmuseum von Göreme, der türkische Folkloreabend und jedes einzelne Mittagessen – fakultativ. Alles muss von dem Gewinner bezahlt werden. Aber wer möchte schon seinen - gewonnenen? – Traumurlaub auf dem Hotelzimmer verbringen?

Laut unseren Informationen durch das Telefonat mit der Kompass-Holiday GmbH ist das Unternehmen nur ein „Reisedurchführer“. Reisevermittler oder Reiseveranstalter könnte die Geomedia GmbH sein, die auch der Veranstalter für M.E.I.E.R. Reisen ist. Der Verdacht drängt sich auf, da die Geomedia GmbH nahezu exakt denselben Text für ihre „8 Tage Rundreise Kappadokien“ bereit stellt, wie der vorliegende Reiseprospekt der Kompass-Holidays GmbH. Wenig überraschend ist es darüber hinaus, dass sich dieser Reiseverlauf auch bei der M.E.I.E.R. Reisen GmbH wiederfindet.

Wer ist Reisveranstalter bei Kompass-Holidays GmbH?


Ein Blick in das Kleingedruckte lohnt sich bei „Traumreisen“ durch die Kompass-Holidays GmbH besonders. Dort finden vermeintliche Gewinner weitere Dämpfer, welche die gewonnene Reise unattraktiv machen.

AGB Kompass-Holidays GmbH | Traumreise Türkei | 06.07.2015


Unter Punkt sind die „Vermittelnde Leistungen“ zu finden. Dieser Absatz enthält den Hinweis, dass der Reisevermittler nur für die Vermittlungen der Leistungen haftet – nicht für die Leistungen selbst. Da die Kompass-Holidays GmbH laut eigener Aussage nur Reisedurchführer und nicht Reisevermittler ist, stellt sich die Frage, wer nun für die vermittelten Leistungen haftet. Die Geomedia GmbH? Doch die wird weder im Anschreiben noch im Prospekt erwähnt.
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Sind Sie Ihre „Traumreise“ durch Kompass-Holiday GmbH angetreten?


Verbraucherdienst e.V. informiert Reisende vor Kostenfallen von Reiseanbietern wie M.E.I.E.R. Reisen .Darüber hinaus bieten wir Ihnen Informationen bei fragwürdigen Reiseversprechen oder Gewinnmitteilungen. Insbesondere vermeintliche Gewinner, die erst bei Reiseantritt merkten, wie teuer ihr „Gewinn“ werden kann, können sich beim Verbrauchertelefon unseres Vereins melden. Brauchen Sie noch weitere Informationen bezüglich ihrer gewonnenen Traumreise in die Türkei?


Von Verbrauchern für Verbraucher

Teilen Sie uns per Kommentar Ihre Erfahrungen mit Reiseanbietern wie M.E.I.E.R. Reisen und Kompass-Holidays GmbH mit. Dank Ihres Beitrags profitieren andere Verbraucher von Ihren Erfahrungen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail: 



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Donnerstag, 2. Juli 2015

Update | Kompass-Holidays GmbH | Traumreise in die Türkei


Auch wenn Verbraucherdienst e.V. leider nicht an dem Gewinnspiel teilnahm, stellen sich weitere Fragen bezüglich der „Traumreise“ in die Türkei. Um Klarheit zu verschaffen, nahm die Erste Vorstandsvorsitzende Aline Krause im Namen von Verbraucherdienst e.V. mit Kompass-Holidays GmbH Kontakt auf. Für das Telefonat wurde die offizielle Hotline der Homepage kompass-holidays.com genutzt – und fand um 11:05 Uhr statt. Gesprächspartnerin war Frau F.



Leider war es Frau F. laut eigener Aussage nicht möglich, das Telefonat zum Geschäftsführer Herr O. durchzustellen, denn dieser sei nicht im Hause - eine Vertretung gäbe es auch nicht. Frau Fischer versicherte aber, dass sie berechtigt sei, alle Fragen zu der Kompass-Holidays GmbH beantworten zu können. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Verbraucherdienst e.V. fragte: Ist das Gewinnspiel aus Ihrem Hause?

Frau F. von Kompass-Holidays GmbH, antwortete: Nein, wir sind nur ein Reisevermittler.

Verbraucherdienst e.V. fragte: Wer ist dann Veranstalter und woher kommen die Datensätze der angeschriebenen Verbraucher?

Frau F. antwortete: Weiß ich nicht. Wir sind nur der Reisedurchführer.

Verbraucherdienst e.V.: Ich dachte, Sie wären Vermittler! Woher kommen denn nun die angesprochenen Datensätze? Wir vermuten, dass diese zu Werbezwecken aufgekauft worden sein könnten?

Frau F.: Das weiß ich auch nicht, aber ich denke, dass keine Daten aufgekauft worden sind.

Verbraucherdienst e.V.: Warum wird plakativ von einem Gewinn einer kostenlosen "Traumreise" geschrieben? Ist diese denn auch kostenlos?

Frau F.: Können Sie nicht lesen? Da steht nichts von "kostenlos".

Verbraucherdienst e.V.: Wieso? Es liegt eine Vielzahl von Gewinnbenachrichtigungen vor. Darin sind keinerlei Kosten in Zahlen ausgewiesen.

Frau F.: Sie haben die Karte nicht vorliegen ?

Verbraucherdienst e.V.: Moment. In Ihrem Schreiben wird keine Karte erwähnt ?

Frau F.: Das müssen wir auch nicht.

Verbraucherdienst e.V.: Wir kennen einen weiteren Anbieter, der ebenfalls Gewinnbenachrichtigungen versendet - und ebenfalls in Summen keine Kosten ausweist. Kennen Sie M.E.I.E.R. Reisen?

Frau F.: Nein, kenne ich nicht.

Verbraucherdienst e.V.: Das ist aber eigenartig., Denn der Geschäftsführer Ihres Hauses war Reisevermittler für M.E.I.E.R. Reisen.

Frau F.: Dazu mache ich keine Angaben.

Verbraucherdienst e.V. teilte Frau F, daraufhin mit, dass ein Artikel zum Thema "Gewinnbenachrichtungen durch Kompass-Holidays GmbH" auf www.verbraucherdienst.blogspot.com veröffentlicht wird.

Gewinnbenachrichtigung | Kompass Holidays GmbH | 26.06.2015

Erfahrungen mit Kompass-Holidays GmbH


Erfahrungen mit Gewinnbenachrichtigungen solcher Art hatten bereits Verbraucher, die dann auch den vermeintlichen " kostenlosen Gewinn " in Anspruch nahmen. Verbraucherdienst e.V. bleibt weiterhin skeptisch. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.
Haben Sie bereits den vermeintlichen Gewinn - "Traumreise" in die Türkei - in Anspruch genommen? Liegt Ihnen eine Kostenabrechnung durch Kompass-Holidays GmbH vor?


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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