Dienstag, 11. August 2020

Kanzlei Biksadska & Kollegen fordern via Mail für DGZ deutsche Gewinnerzentrale

Empfänger einer Email von der Kanzlei Biksadska & Kollegen aus Bremen können aufatmen. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung aufgrund der angeblichen Teilnahme an DGZ deutsche Gewinnerzentrale erhalten haben, können Sie diese direkt in den Spam-Ordner schieben. Es handelt sich dabei um einen Fake und keine seriöse Kanzlei. Zahlen Sie nicht!

Kanzlei Biksadska & Kollegen fordern via Mail für DGZ deutsche Gewinnerzentrale


Keine seriöse Forderung: Kanzlei Biksadska & Kollegen

Mehrfach berichteten wir auf diesem Blog über fragwürdige Zahlungsaufforderungen, in denen die kostenpflichtige Teilnahme an Gewinnspielen u.ä. unterstellt wurde. Zuletzt wurden solche Briefe häufiger via Email versandt, auch wenn ein Großteil weiterhin postalisch verschickt werden. Die sogenannte Kanzlei Biksadska & Kollegen soll ihren Sitz in Bremen haben, genauer in der Kornstraße. Bei unseren Recherchen stellten wir fest, dass sich unter der Adresse scheinbar ein Barber Shop befindet.

Nicht zahlen! Fragwürdige Mails

Weder in Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. noch im Rechtsdienstleistungsregister lässt sich ein Eintrag von der Kanzlei Biksadska & Kollegen finden. Scheinbar scheint sie zum derzeitigen Stand nicht zu existieren. Dennoch möchte sie Geld einfordern, für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel. Absender der dubiosen Email ist übrigens nicht die Kanzlei, sondern die folgende Mailadresse: klz-medien.de.

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten

Die Kanzlei Biksadska & Kollegen fordert für die Mandantin DGZ Deutsche Gewinnerzentrale den Betrag in Höhe von 379,40 EUR innerhalb von sieben Tagen zu überweisen. Als Kontoverbindung ist ein niederländisches Konto angegeben. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, droht der Absender mit weiteren Folgekosten sowie Unannehmlichkeiten. Im unteren Bereich der Mail sind Grafiken eingebunden, wie u.a. ein TÜV Prüfung, die erkennen lassen soll, dass es sich hierbei um ein seriöses Unternehmen handeln soll. Scheinbar wurden diese Auszeichnungen unerlaubt eingebunden.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen: Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben oder eine Mail von einer Inkassofirma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen und warnen vor fragwürdigen Mahnungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 4. August 2020

IFS Inkasso verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Absenders IFS Inkasso aus 11516 Berlin vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu der Forderung wissen müssen.

Titel: IFS Inkasso: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Forderung für „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“?


Uns erreichte eine Forderung von einer „IFS Inkasso“, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 700 EUR fordern.

Angeblich sollen noch Beiträge aus der Teilnahme an Gewinnspielen offen sein, zumindest ist als Betreff „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“ angegeben. Dieses aktuelle Schreiben soll laut der IFS Inkasso den letzten Versuch darstellen, dem Empfänger weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

IFS Inkasso schlägt dem Empfänger die Möglichkeit einer einmaligen Pauschalzahlung von insgesamt 239,19 EUR vor, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Die eigentliche Gesamtsumme soll sich auf angeblich 717,79 EUR belaufen.

Ist die IKS Inkasso ein eingetragenes Inkasso-Unternehmen?


Als Kontaktadresse ist nur eine CAYA Postbox 605508 in 11516 Berlin angegeben. Dabei handelt es sich um einen Service zur Digitalisierung der Briefpost. Als Kontoverbindung wurde ein deutsches Konto angegeben.

Das Inkassoschreiben wirft viele Fragen auf. So scheint es, als ob die angegebenen Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen. So ist unter anderem das Logo einer Kanzlei dem Schreiben zu entnehmen, während die HRB Nummer (Registergericht Berlin) auf eine weitere Firma verweist.

Wir versuchten Antworten über die Webseite zu finden, indem wir die Email-Adresse ifs@conciliationservice.eu als Grundlage nahmen – doch die dazugehörige Seite wird aktuell gewartet (Stand 04.08.20)

Scan: Mahnung IFS Inkasso / July 2020
Mahnung IFS Inkasso / July 2020

Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens IFS Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 3. August 2020

Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Aktuell liegt eine Forderung des Absenders Pro Claim AG Forderungsmanagement und Inkasso Büro aus 60325 Frankfurt am Main vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein.

Titel: Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Pro Claim AG gibt sich als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmer aus


Das Thema „Unseriöse Zahlungsaufforderungen“ sind ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Sie alle haben Gemeinsamkeiten: sie fordern für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen und die Summe soll ins Ausland überwiesen werden.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „PRO CLAIM“ vor, die ihren Sitz in der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main haben soll. Die Texte ähneln bereits bekannten Schreiben stark: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „TOP200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ … und dann endet der Satz auf unerklärliche Weise.

Angeblich will die Pro Claim AG Mitglied im BDIU sein, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmer. Dem ist nicht der Fall! Der BDIU warnt sogar in einem aktuellen Blog-Beitrag vor den „Betrügerbriefen“ der genannten Firma und sagt ebenfalls: Nicht zahlen!

Über 280 EUR werden verlangt


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen. Gefordert wird eine Summe in Höhe von 283,46 EUR, die innerhalb von 9 Tagen überwiesen werden soll. Als Kontoverbindung ist ein polnisches Konto angegeben.

Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Demzufolge ist die Pro Claim AG auch nicht befugt, Geld für die Teilnahme an Gewinnspielen beizutreiben.

Scan: Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020
Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Pro Claim AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.