Dienstag, 27. Mai 2014

Parship Kosten | Verbraucherzentrale erhebt Vorwürfe der Abzocke



Mit mehr als fünf Millionen Mitgliedern und circa 23.000 Neuanmeldungen wöchentlich gehört die Online-Partneragentur Parship zu den größten Portalen. Singles mit hohem Anspruch sind die Zielgruppe. Allerdings ist auch ein Ziel der Hamburger Partnerbörse an das Geld seiner Mitglieder heranzukommen. Denn „gekaufte Liebe“ kann im Internet recht teuer werden. Vorsicht Kostenfalle!

Verbraucherzentrale erhebt Klage vorm Landgericht Hamburg gegen Parship

Verbraucher, die das kostenpflichtige Jahresabo trotz gesetzlichen Widerrufsrechts kündigen wollten, bekamen eine teure Rechnung über mehrere Hundert Euro von der Partneragentur  zugesandt. Mittlerweile kann man bezüglich den Geschäftsgebaren von Parship von einer Kostenfalle sprechen. Inzwischen wird sogar gegen Parship diesbezüglich geklagt. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken. 

Kostenfalle - 306,99 Euro für 10 getätigte Kontakte

Eine Verbraucherin laut Spiegelartikel, die ihr Jahresabonnent innerhalb von zwei Wochen kündigte, bekam von der Partneragentur eine Rechnung über 306,99 Euro zugeschickt. Obwohl das Jahresabonnement von der Verbraucherin innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt wurde, muss laut Parship der hohe Geldbetrag für zehn getätigte Kontakte bezahlt werden. 409,32 Euro hätte der Verbraucherin das ganze Jahresabo gekostet.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherzentrale-wirft-partnervermittlung-parship-abzocke-vor-a-956819.html

Kostenfalle: Verbraucher vom Widerrufsrecht bei Kündigung abhalten

Ein Ziel der Partneragentur sei es mit seinen Kalkulationen Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht abzuhalten. Die Vorgehensweise von Parship sind kein Einzelfall. So erreichten  ebenfalls dem Essener Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V  mehrere Beschwerden über  Online-Partneragentur. Auch die Konkurrenten von Parship handeln so und sind nicht kulanter zu ihren Kunden. Nach der Anzahl der genutzten Kontakte berechnet Parship den geforderten Wertersatz bei einem Widerruf der kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Dabei kann der geforderte Wertersatz bis zu zwei Drittel des Preises für ein Jahresabo betragen. Der Kunde sei auf den zu zahlenden Wertersatz bei einer Kündigung schon bei Vertragsabschluss hingewiesen worden. Es werde auf mögliche Kosten deutlicher hingewiesen als der Gesetzgeber es vorschreibt, teilte es eine Pressesprecherin der Partnerbörse in einer E-Mail mit. Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherzentrale-wirft-partnervermittlung-parship-abzocke-vor-a-956819.html

Kostenfalle – Forderungen entsprechen keiner Rechtsgrundlage

Die Verbraucherzentrale ist laut Spiegelartikel der Auffassung, dass die Zahlung die durch die Partneragentur von seinem ehemaligen Kunden verlangt jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Ein Betrag um die 14 Euro ist bei einer kurzen Mitgliedschaft eher gerechtfertigt. Denn die Kosten sollten nur für den tatsächlich genutzten Zeitraum anfallen. Jedoch werden immer neue Wege von der Partneragentur gefunden um bei der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nur einen Teilbetrag bei einem Jahresabo zurückzahlen zu müssen. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 26. Mai 2014

BNBC Media LLC | Buergerinfo

Von der Anzeigenofferte für die gedruckte Werbebroschüre Bürgerinfo der BNBC Media LLC informiert Verbraucherdienst e.V. alle Gewerbetreibende. Mittels eines unerwünschten Werbeanrufs sowie mit einem Korrekturfax versucht die BNBC Media LLC aus Wilmington (USA) kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Die BNBC Media LLC hat auch ein Büro in Berlin.

Die BNBC Media LLC ruft Gewerbetreibende mit der Behauptung an, dass für Sie ein Eintrag in das Druckobjekt Bürgerinfo geschaltet sei. Durch das zurückgeschickte Fax solle man dies bestätigen.

3.345 Euro für einen Eintrag in die Werbebroschüre Bürgerinfo!

Wird das Korrekturfax dann von den Gewerbetreibenden ahnungslos zurück gesandt, wurde bereits ein Jahresvertrag mit der BNBC Media LLC bezüglich der Werbebroschüre Bürgerinfo abgeschlossen. Kosten für das Anzeigenfeld, die Satzpauschale, die Farbpauschale sowie die Versandkosten fallen dann an. So kostet eine Auflage der Werbebroschüre Bürgerinfo der BMBC Media LLC 1.115 Euro. Da aber ein Jahresvertrag mit drei Auflagen abgeschlossen wurde, sind zum Schluss 3.345 Euro von den Gewerbetreibenden zu zahlen. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Interessanterweise besorgt sich die BNBC Media LLC die nötigen Druckvorlagen für das Druckobjekt Bürgerinfo aus Publikationen wie Zeitungen oder Flyern, wo die angerufenen Firmen früher Anzeigen geschaltet hatten.


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Regionale Branchen Auskunft | UPA Verlags GmbH

Die UPA Verlags GmbH vertreibt zurzeit per Korrekturfax einen kostenpflichtigen Eintrag in das Branchenbuch "Regionale Branchen Auskunft". Verbraucherdienst e.V. liegt von einem Mitglied ein solches Fax vor. Deshalb informiert der Essener Verbraucherschutzverein über das Branchenbuch aus Kleve. Verbraucherdienst e.V. berichtete schon früher über ein anderes Branchenbuch des Verlags vom Niederrhein, womit schon viele  Erfahrungen gesammelt werden konnten.

Regionale Branchen Auskunft | UPA Verlags GmbH

275 Euro netto für einen Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung


Ein Branchenbucheintrag in die Regionale Branchen Auskunft der UPA Verlags GmbH kostet pro Jahr 275 Euro netto. Zur Vertragslaufzeit der Regionale Branchen Auskunft ist in den AGB zu lesen: (Zitat) „Beginn des Vertragsjahres ist das Datum der Auftragsbestätigung. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. [..] Alle Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr wenn Sie nicht vom Kunden oder uns mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.“ (Zitat Ende).

Korrekturfax soll von dem Gewerbetreibenden gesendet werden


In dem Korrekturfax für die die Regionale Branchen Auskunft der UPA Verlags GmbH wird gleich der Firmenname, die Anschrift, die Kontaktmöglichkeiten sowie die sowie die Webseite der angeschriebenen Firma mit angeben, dass unaufgefordert an Gewerbetreibende versendet wird. So heißt es im Korrekturfax der UPA Verlags GmbH für die Regionale Branchen Auskunft: (Zitat) „wie besprochen bieten wir Ihnen an, Ihr Unternehmen mit folgenden Eintrag zu präsentieren“ (Zitat Ende). In der Hektik des Geschäftsalltags wird dann schnell das Fax an die UPA Verlags GmbH zurück gefaxt und vergessen, dass damit ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde. Dann ist es allerdings spät.

Zahlungserinnerung UPA Verlags GmbH / März 2019
Zahlungserinnerung UPA Verlags GmbH / März 2019


Dienstleistung des Branchenbuchs wendet sich an Gewerbetreibende


Mit dem Slogan (Zitat) „Einfach. Umfassend. Regional.“ (Zitat Ende) wird eine Dienstleistung für Gewerbetreibende beworben, deren Werbewirkung möglicherweise nicht richtig einzuschätzen ist. Der Eintrag in das Branchenbuch Regionale Branchen Auskunft wendet sich nur an Gewerbetreibende.

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Blue GmbH Kleve - Aus Grün wird Blau?

Kennen Sie noch die Green GmbH aus Reichswalde (Kleve)? Die Green GmbH pries mit dem Werbeslogan (Zitat) „Wir machen Sie sichtbar!“(Zitat) umfangreiche Google-Ranking bzw. SEO-Maßnahmen für einen sogenannten Regio-Eintrag an. Dieser Eintrag kostete Gewerbetreibende damals mehrere hundert Euro. 

Titel: Blue GmbH Kleve  - Aus Grün wird Blau?

Regio-Eintrag jetzt von der Blue GmbH aus Kleve

Die Green GmbH ist mittlerweile als Blue GmbH bekannt, die weiterhin in 47533 Kleve ihren Geschäftssitz hat. Mit dem Slogan (Zitat) „Blue GmbH - We do it better“ (Zitat Ende) wirbt die Klever Firma auf ihrer Webseite ihre Suchmaschinenoptimierung an.

Per Cold Call von der Blue GmbH Kleve vertrieben

Mit einen unerwünschten Werbeanruf (Cold Call) werden Gewerbetreibende von der Blue GmbH aus Kleve angerufen. Werden die Wörter „Google“ und „Zusammenarbeit“ im Telefonat erwähnt, wird dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Vertrag mit der Blue GmbH verkauft. Dieser kostenpflichtige Vertrag soll die Nachteile des Gewerbetreibenden in der Google-Suche verbessern um auf den vordersten Plätzen zu landen. Während eines Telefonats mit Bandaufzeichnung wird ein Vertrag mit dem Gewerbetreibenden abgeschlossen, der laut der aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website (Stand 07.10.2015) widerrufen werden kann. So heißt es:

§5 - Widerrufsrecht - Beide Parteien können innerhalb von 7 Tagen, ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, den Vertrag widerrufen. - Dies kann ohne Angaben von Gründen geschehen.Quelle: http://www.seo-marketing.hamburg/agb.pdf (Stand 07.10.2015)

Nachtrag vom 22.03.2016:

Mittlerweile wurden die AGB offenbar geändert. Am 22.03.2016 konnten wir den AGB, welche sich auf der Website der Blue GmbH mit dem Stand vom 18.01.2016 befand, entnehmen:

Diese gelten nach eigenen Angaben für www.blue-seo.de und www.seo-marketing.hamburg.

Siehe auch: https://www.blue-seo.de/agb.pdf

Hinweis: Für den mit uns geschlossenen Vertrag besteht weder ein vereinbartes Rücktrittsrecht, eine Probezeit oder Widerrufsrecht. Verträge werden mit Ihnen als Gewerbebetrieb / Unternehmer / Freiberufler und nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB abgeschlossen.

Somit ist das Widerrufsrecht unter Paragraph §5 unter dem derzeitigen Stand entfallen. Nachtrag ende.

Regio-Eintrag mit Google-Ranking (SEO) kostet 355,81 Euro brutto

Später bekommt der Gewerbetreibende eine Rechnung von der Blue GmbH zugeschickt. Bei dem Klever Unternehmen kostet ein sogenannter Regio-Eintrag mit Google-Ranking (SEO) 398 Euro netto, wobei ein einmaliger Rabatt von 99 Euro netto erstattet wird. Zum Schluss muss der Gewerbetreibende für einen Regio-Eintrag 355,81 Euro brutto (Laufzeit zwei Jahre) für eine Dienstleistung berappen, die nicht richtig nachvollziehbar ist.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 21. Mai 2014

Bearbeitungsgebühren | Bundesgerichtshof zu Verbraucherkrediten

In einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) sprach sich der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten für Verbraucher aus.

Keine Goldquelle für Banken mehr  –Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entstehen Bankkunden bei Verbraucherkrediten keine exorbitanten Zusatzkosten mehr. Laut dem klagenden Anwalt sei die Bearbeitungsgebühr, die von den Banken bei einem Abschluss verlangt wurde, eine (Zitat) „Goldquelle“ (Zitat Ende) bzw. ein (Zitat) „uferloses Instrumentarium“ (Zitat Ende) gewesen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Kein Bearbeitungsgeld bei Krediten mehr

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden in dem Urteil, dass die früheren Vertragsklauseln bei Kreditverträgen unwirksam seien. Das laufzeitunabhängige Bearbeitungsgeld bei Krediten darf nicht mehr von den Banken erhoben werden. Somit müssen Verbraucher nur noch zusätzlich die Zinsen zu Ihren Krediten bezahlen.

Rückforderungen über mehrere Millionen Euro werden erwartet

In der Vergangenheit verzichteten bereits einige Banken auf Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Jedoch warteten andere Bankinstitute die Grundsatzentscheidung der hohen deutschen Richter ab. Da Banken bei jedem Abschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein bis drei Prozent verlangten, könnten nun Ansprüche von Rückforderungen über mehre Millionen Euro auf die Bankinstitute zukommen. Die Banken hätten laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verbraucher zu sehr ungerecht behandelt.

Banken in der Revision beim Bundesgerichtshof gescheitert

Die Kläger beim Bundesgerichtshof (BGH) waren schon in den richterlichen Vorinstanzen erfolgreich bezüglich der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren von der Deutschen Postbank und der Essener National-Bank. Diesmal sind die Banken bei der Revision jedoch gescheitert, denn die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) folgten der vorausgegangenen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte.

Rückforderung der Bearbeitungsgebühr möglich

Sie können Ihren Anspruch auf Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Bankkrediten zurückfordern. Allerdings verfällt der Anspruch auf Rückforderung bereits nach drei Jahren. Keine Rückforderungsansprüche haben jedoch Kunden, die die Höhe der geforderten Bearbeitungsgebühr mit Ihrer Bank frei festgesetzt haben. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Haben Sie Fragen zu den Rückforderungen der Bearbeitungsgebühren?

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Europaeische Datenschutzzentrale

Die selbsternannte Europäische Datenschutzzentrale gibt sich als angebliche Datenschützerin aus, die mittels eines unerwünschten Werbeanrufs (Cold Call) ahnungslose Verbraucher kontaktiert und Verträge am Telefon abschließt. Der angebotene Service soll persönliche Daten bei Gewinnspieleintragungsdiensten und Zeitschriftenverlagen löschen. Ob die angeworbene Dienstleistung wirklich erbracht wird, kann nicht bestätigt werden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Werbeanruf von der Firma "Europäische Datenschutzzentrale" erhalten?

Für eine Löschung von europaweit gespeicherten Daten verlangen die selbsternannten Datenschützer eine Bearbeitungsgebühr über 268 Euro. Wird ein Vertrag mit den Datenschützern am Telefon abgeschlossen, kommt später ein Willkommensschreiben der DCE Data Centre Euro Limited aus Valetta (Malta) mit einer Forderung einer Zahlung über eine Aktenverwaltungsgebühr mit der Post. Der geforderte Geldbetrag soll dann auf das Schweizer Konto der SilverEagle Consulting AG überwiesen werden. Auch sollen die angeblichen Verbraucherschützer der DCE Data Centre Euro Limited eine Filiale in München betreiben.

Post auch bei keinem Abschluss eines Vertrags mit der Europäischen Datenschutzzentrale

Auch bei der Nichtangabe der eigenen Kontonummer und bei keinem Zustandekommen eines Vertrags mit der anrufenden Firma bringt der Briefträger mehrere Wochen später einen Brief mit der Auflistung der gelöschten Daten sowie mit einer Rechnung.

0900-Nummer der DCE Data Centre Euro Limited  nicht erreichbar

Die mit dem Brief der Europäischen Datenschutzzentrale (DCE Data Centre Euro Limited) beigelegten Allgemeine Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung sowie ein Beschwerdeformular sollen seriös erscheinen. Auch kann der angeschriebene Verbraucher eine 0900er-Telefonnnummer anrufen, die aber nicht funktioniert.

Haben Sie auch einen Brief von der selbsternannten  Europäischen Datenschutzzentrale (DCE Data Centre Euro Limited) aus Malta erhalten oder sogar einen Vertrag bezüglich der Löschung Ihrer Daten unterzeichnet? Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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Telefonbetrüger | Abzocke durch neue Betrugsmasche

Über das Telefon versuchen inzwischen Trickbetrüger das Geld von Ahnungslosen abzuzocken. Die Telefonbetrüger geben sich als Verbraucherschützer aus. Die Betrugsmasche der Telefonbetrüger besteht aus dem Verkaufen von Zeitungsabonnements per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf).  

Telefonabzocke durch „Mitarbeiter“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz

Die selbsternannten Mitarbeiter des „Bundesamtes für Verbraucherschutz“ bieten mittels Telefonabzocke die Dienstleistung an, dass für 150 Euro Namen der Angerufenen aus Listen von Glückspielfirmen gelöscht werden sollen. Andere Telefon- bzw. Trickbetrüger drohen sogar ihre Opfer mit Mahnverfahren und Pfändungen. Diese sollen angeblich aus Rückständen von Zahlungen aus Gewinnspielen entstanden sein. Interessanterweise gibt es tatsächlich ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dass natürlich mit den Trickbetrügern und der Abzocke von ahnungslosen Opfern nichts gemein hat. Die Abzocker bedienen sich nur des guten Namens eines Bundesamts um diesen für Ihre Betrugsmaschen missbrauchen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Telefonnummer der Verbraucherzentrale für Abzocke benutzt

Die Betrugsmasche der Telefonbetrüger wurde so verfeinert, dass sogar bei den angerufenen Opfern die Telefonnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer erschien. Sogar im Telefondisplay der Abzockopfer erschien die Telefonnummer der Verbraucherzentrale. Die ahnungslosen Abzockopfer der Betrugsmasche der Telefonbetrüger kennen wahrscheinlich nicht die unterschiedlichen Aufgaben der beiden Behörden, die Seriösität am Telefon vergaukeln sollen.

Telefonabzocke per Cold Call seit dem 04.08.2009 verboten

Der unerwünschte Werbeanruf (Cold Call), den die Trickbetrüger anwenden, ist rechtlich in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig. Das Telefonwerbegesetz vom 04.08.2009 verbietet, dass private Verbraucher per Cold Call zu Werbezwecken angerufen werden können. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.



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Dienstag, 13. Mai 2014

MBVZ Medien Branchen Verlag | Branchenbucheintrag

Die MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH aus Düsseldorf bietet für Gewerbetreibende einen kostenpflichtigen Eintrag in das gleichnamige Branchenbuch an. Erst am 1.11.2013  wurde das Branchenbuch der MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH registriert. Kunden für den Branchenbucheintrag kommen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die mit einem unerwünschten Werbeanruf (Cold Call) geworben werden. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.


Branchenbuch der MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH will einen seriösen Eindruck vermitteln

Der MBVZ Medien Branchen Verlag gibt sich auf der Homepage für das Branchenbuch sehr seriös. So liest der Gewerbetreibende: (Zitat) „MBVZ ist eines der führenden Branchenbücher im deutschsprachigen Raum.“ (Zitat Ende). Woanders auf der Homepage ist auch zu lesen: (Zitat) „Umfassende Adressverzeichnisse und die innovative Kartentechnologie von Google inkl. Luftbilder und Vogelperspektive zeichnen den Service aus.“ (Zitat Ende).  

Wie groß der Webenutzen des Branchenbucheintrags der MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH lässt sich nicht genau sagen. Jedoch gibt es kostenlose Portale mit Branchenbucheinträgen, deren Werbenutzen sogar weit höher ist!

355,81 Euro brutto pro Jahr

Für einen Premiumeintrag werden für ein halbes Jahr 177,91 Euro brutto verlangt, Insgesamt muss der Gewerbetreibende für ein Jahr 355,81 Euro brutto bezahlen. Über die Laufzeit des Vertrags mit dem MBVZ Medien Branchen Verlag ist den AGB ist zu lesen: (Zitat) „Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit 12 oder 36 Monaten und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, wenn er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages per Einschreiben gekündigt wird.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Verträge der MBVZ Medien Branchen Verlag GmbH nur an Gewerbetreibende!

Weiter heißt es in den AGB bezüglich des Branchenbucheintrags des MBVZ Medien Branchen Verlags: (Zitat) „Verträge werden mit Ihnen als Gewerbebetrieb / Unternehmer / Freiberufler und nicht als Verbraucher i. S. d. § 313 BGB abgeschlossen. Aus dem Gesetz ergibt sich daher weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht.“ (Zitat Ende)


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H Medienhaus UG | das-profi-branchenbuch.com

Die H Medienhaus UG (Haftungsbeschränkt) betreibt das kostenpflichtige Branchenbuch das-profi-branchenbuch.com. Der Firmensitz der H Medienhaus UG befindet sich in Melle im Landkreis Osnabrück.

Mit den Worten: (Zitat) „Die H Medienhaus UG bietet Unternehmen die Möglichkeit mit einem Eintrag im Online-Branchenverzeichnis www.deutsche-firmenauskunft.com für eine bessere Auffindbarkeit der eigenen Internetseite im Netz und somit für einen Zuwachs an Besuchern zu sorgen. Die H Medienhaus UG bietet hierfür drei verschiedene Eintragungsarten an. Vom kostenlosen Standard-Eintrag über den Business-Eintrag bis hin zum perfekt abgestimmten Premium-Eintrag finden interessierte Gewerbetreibende, Organisationen und Vereine genau das passende Produkt.“ (Zitat Ende) wirbt das Unternehmen aus dem Landkreis Osnabrück. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


583,91 brutto für einen Jahresvertrag

Ein Jahresvertrag kostet Gewerbetreibende 499 Euro netto bzw. 583,91 Euro brutto. Der abgeschlossene Vertrag der H Medienhaus UG verlängert sich automatisch um ein Jahr. Da Gewerbetreibende kein Widerrufsrecht bei abgeschlossen Verträgen besitzen, kann dieser nicht so einfach gekündigt werden.

Cold Call (unerwünschter Werbeanruf)

Mittels Cold Call vertreibt die H Medienhaus UG seine Verträge an Gewerbetreibende. Dabei wird von den Anrufern der H Medienhaus UG so getan als hätte sich der Gewerbetreibende in ein kostenloses Branchenbuch eintragen lassen und nicht rechtzeitig gekündigt. Aus diesem Grund soll sich nun der Gewerbetreibende zwischen einer teuren bzw. einer preiswerten Variante eines kostenpflichtigen Branchenbucheintrags entscheiden, der beim zweiten Anruf rechtskräftig wird.

H Medienhaus UG betreibt nicht nur das-profi-branchenbuch.com, sondern auch die Online-Portale deutsche-firmenauskunft.com, das elektronische-branchenbuch.com, sowie das-virtuelle Branchenbuch.com. Diese Branchenbücher sind alle im selben Design programmiert worden. Einzig die Farbgebung unterscheidet die verschiedenen Branchenbücher, deren Einträge alle ähnlich funktionieren. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren. 


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Argosmedia Ltd. | Eintrag in Allgemeine Buergerinfo

Die Londoner Briefkastenfirma Argosmedia Ltd., die auch in Hamburg einen Firmensitz hat, vertreibt einen kostenpflichtigen Eintrag in das Druckobjekt Allgemeine Bürgerinfo per Korrekturfax an Gewerbetreibende

Spam-Anruf und Korrekturfax der Argosmedia Ltd.

Die Gewerbetreibenden erhalten einen Spam-Anruf von der Argosmedia Ltd. aus Großbritannien für einen Eintrag in den kostenpflichtigen Informationsfolder. Mit der Bitte an den Gewerbetreibenden das soeben gesendete Formular für einen „kostenlosen“ Eintrag in den Folder Allgemeine Bürgerinfo auszufüllen und an die Argosmedia Ltd. zurück zu faxen wird geworben. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


998 Euro für eine Auflage des Folders Allgemeine Bürgerinfo

Wird das Korrekturfax der Argosmedia Ltd. von dem Gewerbetreibenden daraufhin ausgefüllt zurück geschickt, liegt einige Zeit später eine kostspielige Rechnung im Briefkasten. Der 12x5 Zentimeter große Eintrag in den Informationsfolder Allgemeine Bürgerinfo wird mit 998 Euro für eine Auflage (Laufzeit 1 Jahr / drei Auflagen) berechnet. Der Anzeigenpreis jeder Auflage des Folders beträgt 696 Euro. 98 Euro fallen für die Satzpauschale an. Die Farbpauschale kostet 189 Euro. Die Versandkostenpauschale des Informationsfolder Allgemeine Bürgerinfo beträgt stolze 15 Euro. Zusätzlich muss noch die Mehrwertssteuer im Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) vom Gewerbetreibenden (nicht von der Argosmedia Ltd.) direkt an das Finanzamt abgeführt werden.

1.000 Stück

Für die 998 Euro bekommt der Gewerbetreibende die Werbebroschüre Allgemeine Bürgerinfo in einer Auflage von 1.000 Stück, die dann gezielt an „Postfachinhaber“ verteilt werden soll. Über die Empfänger der kostenpflichtigen Werbebroschüre gibt die Argosmedia Ltd. keine Auskunft, sodass der erzielte Werbeeffekt für den Gewerbetreibenden nicht nachvollziehbar ist. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


2.996 Euro zuzüglich Mehrwertssteuer für Allgemeine Bürgerinfo

Insgesamt ergeben sich für den Gewerbetreibenden Kosten über 2.996 Euro zuzüglich Mehrwertssteuer für die Dienstleistung des Folders Allgemeine Bürgerinfo. Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über den Vertrag mit der Argosmedia Ltd.


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CREATIVE Werbung e.K. | Eintrag in Erste Hilfe Info Tafel

Die CREATIVE Werbung e.K. aus Wiesbaden vertreibt kostenpflichtige Einträge für Anzeigen in sogenannte Erste Hilfe Info Tafeln

Eintrag für insgesamt 4946,58 Euro

Ein Eintrag in das Druckerzeugnis Erste Hilfe Info Tafel der Wiesbadener Firma CREATIVE Werbung e.K. kostet Gewerbetreibenden 824,43 Euro (dreimal im Jahr / Laufzeit zwei Jahre). Werden sechsmal in zwei Jahren die von der CREATIVE Werbung e.K. geforderten Geldbeträge für den Eintrag bezahlt, hat der Gewerbetreibende insgesamt 4946,58 Euro für eine Dienstleistung bezahlt. Die erbrachte Dienstleistung bezüglich der Erste Hilfe Info Tafel ist jedoch womöglich eher gering. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

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Montag, 12. Mai 2014

deinbranchenbuch.de GmbH | Branchenbuch aus Rostock



Erst am 26.02.2014 wurde das Unternehmen deinbranchenbuch.de GmbH in das Handelsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen. Die Firma aus Mecklenburg-Vorpommern vertreibt per unaufgefordert gesendeten Korrekturfax sein gleichnamigen Branchenbuch. Die Zielgruppe der deinbranchenbuch.de GmbH sind Gewerbetreibende, die kein Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträgen besitzen.

Nur das Formular für den Eintrag zurück faxen!

Das Korrekturfax der deinbranchenbuch.de GmbH ist so formuliert, dass es den Anschein erzeugt kostenlose Werbung zu sein. Der Gewerbetreibende müsse laut dem Korrekturfax lediglich die Daten für einen bestehenden Vertrag korrigieren bzw. ergänzen sowie das ausgefüllte Formular an die Firma zurück faxen.

4.241,16 Euro brutto für einen Eintrag

Dem ist aber nicht so! Mit dem zurück gesendeten Formular wurde ein Vertrag für einen kostenpflichtigen Eintrag in das Branchenbuch abgeschlossen. Die Kosten betragen insgesamt 4.241,16 Euro brutto (99,00 EUR pro Monat, Mindestvertragsdauer drei Jahre, zuzüglich Mehrwehrsteuer). Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Womöglich geringer Werbenutzen für den kostspieligen Eintrag

Das gleichnamige Online-Branchenverzeichnis der deinbranchenbuch.de GmbH aus Rostock wird mit dem vielversprechenden Slogan (Zitat)„Dein Branchenbuch für Deutschland“ (Zitat Ende) beworben, obwohl dieses sehr unvollständig ist. Der Werbenutzen ist höchst wahrscheinlich eher gering für den Gewerbetreibenden.


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Samstag, 10. Mai 2014

Allfindo UG | Branchenbuch

Seit dem 16.01.2014 betreibt die Allfindo UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin das kostenpflichtige Branchenbuch-Portal allfindo.de und vertreibt Einträge für Gewerbetreibende. Die Berliner Adresse der Allfindo UG scheint eine Briefkastenfirma zu sein, da das Unternehmen auch in das Handelsregister in Bad Oeynhausen eingetragen ist.

Für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in allfindo.de verlangt die Allfindo UG den Betrag über 712,81 Euro (für sechs Monate). Die Zielgruppe, Gewerbetreibende, werden per Cold Call angeworben. So ist in den AGBs bezüglich des Branchenbucheintrags zu lesen: (Zitat) „Der Anbieter [Allfindo UG] erbringt seine Leistungen ausschließlich für die Betriebe von Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen. Ein Widerrufsrecht bzgl. des Vertrags besteht daher nicht.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

Ebenfalls wird das Branchenbuch mit Slogan (Zitat) „bekannt aus Werbung im TV bei DMAX“ (Zitat Ende) beworben.

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B & G Verlags Marketing UG | Branchenbücher

Aus Bünde stammt die B & G Verlags Marketing UG (haftungsbeschränkt). Die B & G Verlags Marketing UG bietet ein Eintrag in das Branchenbuch online-branchen-auskunft.de an. Gewerbetreibende müssen für ein Jahr 355,81 EUR für einen "Premium Eintrag" in das Branchenbuch der B & G Verlags Marketing UG berappen.

B & G Verlags Marketing UG - online-branchen-auskunft.de

online-branchen-auskunft.de - Vertragslaufzeiten für das Branchenbuch


Die B & G Verlags Marketing UG (Zitat) „bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten an, nämlich sechs Monate, 12 Monate, 24 Monate oder 36 Monate (mit einer Zahllast für die Dauer von 24 Monaten). Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich […] gekündigt wird.“ (Zitat Ende), ist in den AGBs zu lesen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Derselbe Verlag betreibt außerdem die beiden Portale online-branchen-auskunft.at und firmensearch.de. Der Branchenbucheintrag in diese Portale ist mit dem der online-branchen-auskunft.de zu vergleichen. Hinsichtlich kostenpflichtiger Branchenbucheinträge empfiehlt der Verbraucherdienst e.V. das kostenlose Stadtbranchenbuch.

"Oma weiss alles" - selbst über Suchmaschinenoptimierung?


Mit dem Slogan "Oma weiss alles" wirbt die B & G Verlags Marketing UG aus Bünde. "Oma" steht in dem Fall für "Online-Medien-Auskunft" und nicht für die liebe nette Omi von nebenan. Aber besteht die Online-Medien-Auskunft tatsächlich den Test und hält die Versprechen, die auf der Homepage angegeben werden? Beim ersten Blick bzw. Klick auf online-branchen-auskunft.de fallen direkt leere Felder auf, und zwar "Kennen Sie schon?", "Empfehlung" und "Erholung". Außerdem verdeckt ein Hinweis "Hinterlassen Sie eine Nachricht" das nötige Impressum. Abgesehen von der optischen Aufmachung weist die Seite aber keinerlei Merkmale eines optimierten Branchenverzeichnisses auf; es fehlen Meta-Beschreibungen sowie Keywords, mit denen das Verzeichnis überhaupt per Suchmaschine gefunden werden könnte.

"Premium Eintrag" für 12 Monate


Laut einer vorliegenden Rechnung, die ein Gewerbetreibender erhalten hatte, werden für einen "Premium Eintrag" auf online-branchen-auskunft.de mit einer Laufzeit von 12 Monaten 299,00 EUR (zzgl MwSt. 355,81 EUR) verlangt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Online-Branchen-Auskunft B & G Verlags Marketing UG Rechnung
Rechnung | Online Branchen Auskunft | 22.05.2015

Online-Branchen-Auskunft B & G Verlags Marketing UG Rechnung
Zahlungserinnerung | Online Branchen Auskunft | 10.06.2015
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch angeschlossene Rechtsanwälte durchgeführt.

Branchenprofi.eu | Branchenbuch von EK Marketing

Einen Eintrag in das Online-Branchenbuch Branchenprofi.eu bietet die Firma EK Marketing aus Bünde an. Für 200 Euro (Laufzeit ein Jahr / automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr) wird der Branchenbucheintrag in Branchenprofi.eu in Deutschland und Österreich angeboten. Die EK Marketing ist laut Hompage in den Bereichen (Zitat): „Klassische Printwerbung, Internetlösungen, E-Commerce, Content Managment Systeme,Social Media, Werbemittel...“(Zitat Ende) aktiv. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Kein Widerrufsrecht bei Verträgen für Gewerbetreibende!

Zielgruppe der EK Marketing aus Bünde sind Gewerbetreibende die kein Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträgen besitzen. Deshalb ist in den AGBs des Internetportals Branchenprofi.eu zu lesen: (Zitat): „Hinweis: Aus dem Gesetz ergibt sich weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht. Verträge werden mit Ihnen als Gewerbebetrieb / Unternehmer / Freiberufler und nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB abgeschlossen.“ (Zitat Ende).

EK Marketing schaltet später Inkassofiirma ein

Mittels eines Call-Center-Agenten per Cold Call wird der Branchenbucheintrag in das Portal Branchenprofi.eu der EK Marketing vertrieben. Wird seitens des Gewerbebetriebs, Unternehmers oder Freiberuflers die Rechnung bezüglich des Branchenbucheintrags für Branchenprofi.eu nicht bezahlt, schaltet EK Marketing die mediafinanz AG aus Osnabrück ein um die Geldforderungen beizutreiben.

Negativer Schufa-Eintrag kann drohen

Sollten Sie schon eine Zahlungsaufforderung der Inkassofirma mediafinanz AG bezüglich Ihres Eintrags in das Branchenbuch Branchenprofi.eu erhalten haben, ist es notwendig sofort professionelle Hilfestellungen von einem Partner wie dem Verbraucherdienst e.V. einzuholen. Ein negativer Schufa-Eintrag könnte bei Nichtbeachtung der Inkassoforderung die Folge sein. Die EK Marketing beauftragt inzwischen auch Rechtsanwalt Roland C. Vogt aus Ohlsbach ein um die Geldforderungen für den Branchenbucheintrag in Branchenprofi (Zitat) „ hiermit letztmalig außergerichtlich“ (Zitat Ende) beizutreiben. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Haben Sie einen Vertrag mit der EK Marketing bezüglich eines Branchenbucheintrags in Branchenprofi.eu abgeschlossen? Haben Sie schon Post von der Inkassofirma mediafinanz AG oder von dem Rechtsanwalt C. Vogt bekommen?


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Medien-Branchenverzeichnis | Branchenbuch aus Antalya

Für einen Eintrag in das Branchenbuch Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya (Türkei) müssen Gewerbetreibende innerhalb von drei Jahren insgesamt 7.118,58 Euro brutto berappen. Rechnungen für den Eintrag werden von dem Bad Kreuznacher Unternehmen Medienpol Design GmbH versandt. Per Korrekturfax wird das Branchenbuch Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya vertrieben.

7.118,58 Euro brutto für einen Eintrag!

Der Grundpreis über 499 Euro netto, die Einstellungs- und Pflegekosten über 299 Euro netto sowie die grafische Gestaltung über 199 Euro netto wird halbjährlich für einen Eintrag in das Medien-Branchenverzeichnis berechnet. Da der Gewerbetreibende aber einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren unterschrieben hat, fallen diese Kosten sechsmal an, sodass zum Schluss für die erbrachte Dienstleistung insgesamt 7.118,58 Euro brutto bezahlt werden müssen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen. 

Medien-Branchenverzeichnis aus der Türkei nicht auffindbar!

Hat der Gewerbetreibende erst einmal das Auftragsformular für einen Eintrag in das Medien-Branchenverzeichnis zurück gefaxt, kann der abgeschlossene Vertag nicht wieder gekündigt werden. Im Kleingedruckten des Antragsformulars bezüglich eines Eintrags in das Medien-Branchenverzeichnis findet sich versteckt ein Hinweis auf das Dreijahresabo. Wurde der Verweis für das Abonnement im Kleingedruckten von dem Gewerbetreibenden überlesen, wird für eine Internet-Dienstleistung bezahlt, die im Internet womöglich nicht vollziehbar ist, denn das Branchenbuch-Portal Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya ist dort nicht auffindbar!

Haben Sie auch einen Abo über drei Jahre für einen Eintrag in das Medien-Branchenbuch abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihren Vertrag mit dem Branchenbuch aus der Türkei.


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PRO TN Trade e.K. | Eintrag in Werbebroschüre

Die PRO TN Trade e.K. mit ihrem Google+-Auftritt „UnternehmensgruppePro TN“ ist eine Werbefirma aus Bad Kreuznach.

4.800,96 Euro für einen Eintrag in eine Werbebroschüre

PRO TN Trade e.K. vertreibt eine 10,4 x 4,7 cm große Anzeige für einen Eintrag in die Broschüre„Bürgerinfo-Kinder“. Der Eintrag in die Werbebroschüre der PRO TN Trade e.K. kostet Gewerbetreibende 800,16 Euro (dreimal im Jahr / Laufzeit über zwei Jahre). Am Ende der Laufzeit von zwei Jahren entstehen für den Gewerbetreibenden Kosten über 4.800,96 Euro für eine gedruckte Webebroschüre, die in einer Auflage von 1.000 Exemplaren an Haushalte per Wurfsendung verteilt werden soll. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


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Werbeagentur24 GmbH | Haushaltsinformationfolder

Die Werbeagentur24 GmbH aus Wollerau in der Schweiz bietet für Gewerbetreibende einen kostenpflichtigen Eintrag in einen sogenannten Haushaltsinformationsfolder an. Mittels unaufgeforderten Korrekturfax, das der Gewerbetreibende unterschrieben zurück faxen soll wird der Eintrag in den Haushaltsinformationsfolder  von der Werbeagentur24 GmbH aus der Schweiz vertrieben

Werbeagentur24 GmbH wirbt für Kunden aus Deutschland und der Schweiz

Auf der Internetseite wirbt die Werbeagentur24 GmbH für Kunden aus Deutschland und der Schweiz als ein kompetentes Unternehmen: (Zitat) „Werbeagentur24.ch ist ein Projekt von Pro Media Concepte GmbH in Deutschland und der Schweiz. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie Ihre Werbung zukünftig bei Werbeagentur24 über die Pro Media Concepte GmbH abwickeln würden. Die Werbeagentur PMC bietet Ihnen in regelmässigen Abständen attraktive Werbeangebote, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Bitte klicken Sie auf Schweiz oder Deutschland“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Der sogenannte Haushaltsinformationsfolder soll mit einer Auflage über 1.000 Stück an Haushalte oder an öffentlich zugänglichen Häusern verteilt werden. Welche Kritierien die Werbeagentur24 GmbH benutzt wird nicht erwähnt. Der Eintrag der Schweizer Firma ist deshalb höchstwahrscheinlich nicht nachvollziehbar.

Wurde das Korrekturfax von dem Gewerbetreibenden zurück geschickt, kommt später eine Rechnung von der Werbeagentur24 GmbH über 852 Euro netto für eine 7,2 x 7,2 Zentimeter große Anzeige. 25,56 Euro Skonto werden bei Skontozahlung, die innerhalb von drei Tagen erfolgen soll, abgezogen. Zusätzlich muss der Gewerbetreibende und nicht die Werbeagntur24 GmbH den zusätzlich entstandenen Mehrwertsteuerbetrag über 161,88 Euro an das Finanzamt abführen, da die Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren ausgestellt wurde.

Insgesamt 4.055,52 Euro brutto für ein einen Eintrag!

Hat jedoch der Gewerbetreibende den Vertrag mit der Werbeagentur24 GmbH abgeschlossen und hat das Kleingedruckte nicht gelesen werden innerhalb eines Jahres 3.408 Euro netto plus 647,52 Euro Mehrwertssteuer fällig. Das Jahresabo für vier Auflagen des Folders kostet dann insgesamt 4.055,52 Euro brutto für eine Dienstleistung, die eventuell nicht nachvollziehbar ist. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


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