Für einen Eintrag in das Branchenbuch Medien-Branchenverzeichnis
aus Antalya (Türkei) müssen Gewerbetreibende innerhalb von drei Jahren
insgesamt 7.118,58 Euro brutto berappen. Rechnungen für den Eintrag werden von
dem Bad Kreuznacher Unternehmen Medienpol Design GmbH
versandt. Per Korrekturfax
wird das Branchenbuch Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya vertrieben.
7.118,58 Euro brutto für
einen Eintrag!
Der Grundpreis über 499 Euro netto, die Einstellungs- und
Pflegekosten über 299 Euro netto sowie die grafische Gestaltung über 199 Euro
netto wird halbjährlich für einen Eintrag in das Medien-Branchenverzeichnis
berechnet. Da der Gewerbetreibende aber einen Vertrag mit einer Laufzeit von
drei Jahren unterschrieben hat, fallen diese Kosten sechsmal an, sodass zum
Schluss für die erbrachte Dienstleistung insgesamt 7.118,58 Euro brutto bezahlt
werden müssen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.
Medien-Branchenverzeichnis
aus der Türkei nicht auffindbar!
Hat der Gewerbetreibende erst einmal das Auftragsformular
für einen Eintrag in das Medien-Branchenverzeichnis zurück gefaxt, kann der
abgeschlossene Vertag nicht wieder gekündigt werden. Im Kleingedruckten des
Antragsformulars bezüglich eines Eintrags in das Medien-Branchenverzeichnis
findet sich versteckt ein Hinweis auf das Dreijahresabo. Wurde der Verweis für
das Abonnement im Kleingedruckten von dem Gewerbetreibenden überlesen, wird für
eine Internet-Dienstleistung bezahlt, die im Internet womöglich nicht vollziehbar ist,
denn das Branchenbuch-Portal Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya ist dort
nicht auffindbar!
Haben Sie auch einen Abo über drei Jahre für einen Eintrag in das
Medien-Branchenbuch abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihren
Vertrag mit dem Branchenbuch aus der Türkei.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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