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Donnerstag, 25. Juli 2024

Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Erneut wurde ein Gewerbetreibender via Cold Call kontaktiert, was zu einem unerwarteten Vertragsschluss führte. In dem Verzeichnis der sogenannten Wirtschafts- und Gewerbeauskunft soll nun für 12 Monate sein Premium Business Eintrag gelistet sein. Wir berichten hier über seine Erfahrungen.

Titel: Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Was ist die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

„Wir bringen Ihr Business nach vorn“ heißt es vielversprechend auf der Webseite der sogenannten „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ (Url: https://wirtschaftsundgewerbeauskunft.online, letzter Abruf 22.07.2024). Unser erster Eindruck: es handelt sich bei diesem Angebot um ein Branchenverzeichnis, welches Gewerbetreibenden kostenlose sowie auch kostenpflichtige Firmeneinträge zur Veröffentlichung auf besagter Internetplattform anbietet.

Viel können wir über die Betreiber der Seite nicht herausfinden. Durch das Impressum erfahren wir, dass die „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ ihren gegenwärtigen Sitz in 4 Hurchington Drive, Bexhill-on-Sea, TN394UA, UK haben soll. Als Geschäftsform ist Sole Trader eingetragen – vergleichbar mit dem Einzelkaufmann.

Preise der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

Es gibt laut der Webseite aktuell drei Preiskategorien und somit drei Möglichkeiten, einen Firmeneintrag zu buchen.

  • Basis, kostenlos
  • Premium, 799 EUR, 12 Monate
  • Business, 1.399 EUR, 24 Monate

Die Kategorien unterscheiden sich nicht nur offensichtlich durch die Kosten und Laufzeiten, sondern auch durch die zusätzlich angebotenen Features. Im Gegensatz zum Basis-Eintrag, der nur die jeweilige Firmenvorstellung, einen Standort und eine Kategorie beinhaltet, soll ein Premium-Eintrag Optionen wie die Einbindung eines Logos oder Google-Maps bieten.

Besonders die Verknüpfung mit einem Google-Dienst löst bei uns die Frage aus, warum überhaupt ein Firmeneintrag in einem kostenpflichtigen Verzeichnis geschaltet werden soll, wenn via einem Google Business Eintrag eine kostenlose und effektive Alternative vorhanden sein könnte.

Angeblich bereits Kunde?

Wir wurden auf die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft aufmerksam, weil uns ein Gewerbetreibender seine Erfahrungen mitteilte. Im Juni 2024 wurde er telefonisch kontaktiert; Er schrieb uns folgenden Sachverhalt: 

„Im Vorgespräch wurde mir gesagt, dass meine Firma bereits Kunde sei und unser Vertrag zur Verlängerung ansteht. Aufgrund dieser Aussage stimmte ich dem Ganzen zu. Nach einer Prüfung wurde klar, dass ich niemals Kunde war…“

Scan: Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024
Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024


Fast 800 EUR werden in Rechnung gestellt

Tatsächlich erhielt der angerufene Gewerbetreibende wenige Tage darauf eine Rechnung für einen Firmeneintrag „Premium Business 12 Monate“ von der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft.

Wie am Bild erkennbar, wird die Summe in Höhe von 799,00 EUR gefordert. Wir prüften, ob der Eintrag überhaupt in diesem Verzeichnis dargestellt wird. Zur Veröffentlichung dieses Artikels ist der Eintrag auffindbar – doch scheinen teilweise die Inhalte des „Premium Business 12 Monate“ Firmeneintrags von der Homepage des Gewerbetreibenden kopiert. Wie ein solcher Eintrag einen Mehrwert für den zahlenden Kunden in Hinsicht auf Duplicate Content auf einem „frischen“ Onlineportal ohne nennenswerte Reputation bringen soll, können wir nicht beantworten.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

An dieser Stelle möchten wir allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels unsere Meinung zu Branchenverzeichnissen kundtun. Es beginnt meist mit einem Cold Call, einem Mail-Formular oder gar durch den Besuch eines Vertreters. In vielen Fällen werden Gewerbetreibende aus dem Nichts auf dem falschen Fuß erwischt, manchmal sogar mit nicht eindeutigen Aussagen in die Irre geführt. Das Ergebnis sind hohe Rechnungen, lange Laufzeiten und ein langwieriger Prozess, sich aus dem Vertragsknoten zu lösen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 20. Juni 2024

Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Uns wurde eine Rechnung von einem Schweizer Unternehmen mit dem Namen IBB Pronowa GmbH von einer Gewerbetreibenden vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Berechnung für einen sogenannten Premium Plus Business Eintrag, 6 Monate. Dieser Eintrag soll mit aller Voraussicht auf dem Portal Firmenanzeiger24 erfolgen.

Titel: Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Bestand ein Vertrag mit Firmenanzeiger24?

„Wird Ihr Unternehmen überall gefunden?“ ist als Frage dargestellt, als wir die Seite Firmenanzeiger24.com aufrufen. Betrieben wird die Seite aktuell laut Impressum von einer IBB Pronowa GmbH, Sitz in 8001 Zürich, CH. Um das eigene Unternehmen „überall“ zu finden, werden kostenlose Firmeneinträge auf einer Webseite angeboten. Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, mit Bezeichnungen wie „Premium Plus Business Eintrag“.

Die Verträge für die kostenpflichtigen Einträge kommen laut den AGB (https://firmenanzeiger24.com/info/agb/) durch einen telefonischen Kontakt zustande. Da liegen uns sogar genauere Informationen vor. Eine Gewerbetreibende übermittelte uns nicht nur die Rechnung von IBB Pronowa GmbH, sondern auch schriftlich eine Auskunft, wie sie telefonisch kontaktiert wurde. Sie schreibt:

Erfahrungen mit IBB Pronowa GmbH

„Ein Herr Schmidt rief mich Ende März an und sagte, ich hätte mit der Firma Firmen Anzeiger 24 einen Vertrag. Da ich ihn immer wieder erklärte, ich hätten keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, setze er mich dermaßen unter Druck und meinte, das würde 2.000 EUR kosten, ich könnte aber auch für ein Jahr bezahlen, das wäre günstiger – dann müsste ich jetzt kündigen.

Die Kündigung übernimmt ein anderer Herr, der mir Fragen vorlas, und ich musste immer mit JA antworten. Ich war froh, als das Gespräch zu Ende war. Nach ca. 10 Tagen kam dann eine Rechnung“.

Scan: Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024
Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024


Diese Rechnung liegt uns auch vor. Für den Premium Plus Business Eintrag 6 Monate wird von der Gewerbetreibenden ein Betrag in Höhe von 549,00 EUR gefordert. Diese Summe soll innerhalb der nächsten sieben Tag an die IBB Pronowa GmbH überwiesen werden – auf eine belgische Kontoverbindung.

Während der Briefkopf die Adresse in Zürich dargestellt, die wir ebenfalls im Impressum von Firmenanzeiger24 fanden, ist in der Fußzeile der Rechnung eine andere Adresse in 1050 Brüssel, Belgien angegeben.

Zahlungsaufforderung durch National Inkasso

Etwas mehr als zwei Monate nach der Rechnung folgte eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen National Inkasso (LINK). Im Auftrag der IBB Pronowa GmbH wird im Schreiben bekannt gegeben, dass eine Zahlung bislang ausgeblieben bleiben soll und aus diesem Grunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen der Betrag in Höhe von 670,66 EUR gezahlt werden soll.

Scan: Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024
Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024


Hilfe gegen überteuerte Rechnungen

Wir beurteilen Online-Firmenverzeichnisse und Branchenbücher, die selbst über keine Reichweite verfügen, aber teure Anzeigen verkaufen möchten, als sehr zweifelhaft. Wir berichteten im Rahmen unserer Berichterstattung zuhauf über Mitarbeiter derartige Portale, die sich via Spam-Fax und Cold Calling bei Unternehmern melden, um B2B Verträge abzuschließen. Das Problem für Gewerbetreibende: es gibt bei diesen Vertragsschlüssen kein Widerrufsrecht. Ein „Ja“ zu viel kann demzufolge teure Folgen haben – und die erhaltene Dienstleistung ist in vielen Fällen ohne Nutzen.

Wir bieten unseren Mitgliedern Hilfe und Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte. Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax? Melden Sie sich bei uns für weitere Infos.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 31. März 2017

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. - Branchenbuch aus Las Palmas

Eine Gewerbetreibende leitete eine Rechnung von Firmen Marketing Online S.L.U. an uns weiter. So soll sie eine Rechnung für eine geschaltete Firmenwerbung bezahlen – in Höhe von 489,00 EUR.

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. Branchenverzeichnis

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. betreibt ein Branchenverzeichnis


Im sonnigen Las Palmas, Spanien hat die Firma „Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.“ ihren Sitz. Dieses Unternehmen betreibt ein Branchenbuch, ein Online-Verzeichnis, in dem sich Gewerbetreibende für eine höhere Reichweite und Auffindbarkeit im Internet eintragen lassen können.

Unter der Webseite firmen-marketing-online.de finden sich so einige eingetragene Unternehmen, die einen Vertrag mit Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. abgeschlossen haben. So auch ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V., welches eine hohe Rechnung an uns weiterleitete.

Details der Rechnung


In der uns vorliegenden Rechnung wird für eine geschaltete Firmenwerbung ein Betrag in Höhe von insgesamt 489,00 EUR gefordert. Der Betrag ist innerhalb von 5 Tagen zu zahlen und die Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. weist darauf hin, dass eine Bandaufnahme vorliegen würde.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und soll laut der Rechnung automatisch auslaufen. Der fällige Betrag soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden.

Scan: Firmen Marketing Online S.L.U. | Rechnung | 27.03.2017
Firmen Marketing Online S.L.U. | Rechnung | 27.03.2017


Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Firmen Marketing S.L.U.


Laut den AGB auf dem Branchenverzeichnis (abrufbar unter „http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/agb/“) werden die verschiedenen Möglichkeiten des Vertragsabschlusses erläutert. So ist es möglich, telefonisch, via E-Mail oder per Registrierung auf dem Portal selbst einen Firmeneintrag zu beauftragen. (Stand: 29.03.2017)

Auf der Seite „Preise im Überblick“ sind noch weitere Pakete für eine Firmenwerbung zu sehen. Die jeweiligen Angebote sehen Sie auf dem Screenshot.

http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/unsere-preise-im-ueberblick/ | 31.03.2017
http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/unsere-preise-im-ueberblick/ | 31.03.2017


Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie einem Eintrag in einem Branchenverzeichnis zustimmen. Dies kann telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen.

Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso


Update Dezember 2017: Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Culpa Inkasso vor. So sollen der angeschriebene Gewerbetreibende laut des Schreibens noch offene Kosten nicht beglichen haben. So beauftragte Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. E35007 Las Palmas de Gran Canaria die Culpa Inkasso GmbH mit der Beitreibung der offenen Forderung.

Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 439,72 EUR verlangt. Culpa Inkasso droht bei weiterer ausbleibender Zahlung mit weiteren gerichtlichen Schritten die "sofort" eingeleitet werden. Der Schuldner soll innerhalb weniger Tage überweisen. Update Ende.

Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso | Firmen Marketing Online Deutschland SLU
Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso | Firmen Marketing Online Deutschland SLU


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Rechnung von der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. erhalten? Oder gar eine Zahlungsaufforderung von der Culpa Inkasso GmbH? Reagieren Sie unbedingt und zögern Sie die Angelegenheit nicht hinaus - es könnte sonst zu weiteren Kosten führen. Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 24. Januar 2017

Branchenverzeichnis DBVZ | Business Service Media GmbH

Uns liegt eine Rechnung der Firma Business Service Media GmbH aus Emmerich am Rhein vor. Die Firma betreibt das Branchenverzeichnis DBVZ und stellte einem unserer Mitglieder einen Branchenbucheintrag in Rechnung. Uns gegenüber gab das Mitglied in einer E-Mail jedoch an, dass es sich nicht daran erinnern könnte, einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen zu haben.

Beitragsbild: Branchenverzeichnis DBVZ - Business Service Media GmbH


DBVZ – Branchenbucheintrag für 830,62 EUR


Verbraucherdienst e.V. wurde von einem Mitglied mittels E-Mail kontaktiert, weil sie laut eigener Aussage ein Telefonat mit einem Unternehmen bezüglich DBVZ geführt hatte. Daraufhin wurde an das Mitglied, welches gleichzeitig eine Gewerbetreibende ist, eine Rechnung für einen Eintrag in ein Branchenbuch versandt. Die Firma Business Service Media GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein stellt der angerufenen Gewerbetreibenden einen „Standard“ Eintrag für 36 Monate zum Sonderpreis in Rechnung, welcher auf www.dbvz.de geschaltet werden soll.

Der Preis für diesen Eintrag soll insgesamt 830,62 EUR betragen. In diesem Branchenbucheintrag sollen laut Rechnung unterschiedliche Elemente dargestellt werden, wie zum Beispiel eine „sichtbare Anzeige Fix“ auf der Startseite und ein Firmenlogo oder Bild. Innerhalb von 14 Tagen soll der Betrag gezahlt werden.

Business Service Media GmbH – Wie kam der Vertrag zustande?


Unser Mitglied gab uns via E-Mail  an, mit der Business Service Media GmbH keinen Vertrag für einen Eintrag im Branchenverzeichnis DBVZ in Auftrag gegeben zu haben. Zwar soll es zum besagten Telefonat gekommen sein, doch ausdrücklich zu keinem Vertragsabschluss.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter dbvz.de abrufbar sind (Stand 24.01.2017) kommen Verträge wie folgt zustande: „Von einem verbindlichen Auftrag kann erst dann ausgegangen werden, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Business Service Media GmbH den Vertragsabschluss bestätigt hat oder der Auftrag schriftlich erteilt wurde.“ Quelle: http://www.dbvz.de/unternehmen/agb.html

Leider ist uns nicht bekannt, ob es zu einem zweiten Telefonat mit einem Mitarbeiter der Business Service Media GmbH und unserem Mitglied kam.

Der 36 monatige Vertrag laut der AGB auf dbvz.de um weitere 12 Monate verlängert, sofern der Kunde nicht spätestens 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

Scan: DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017
DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017

Scan: DBVZ | Rechnung | 10.01.2017
DBVZ | Rechnung | 10.01.2017

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis DBVZ? Sind Sie auch Gewerbetreibender und wurden durch die Business Service Media GmbH aus Emmerich kontaktiert? Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlung nach.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Dienstag, 17. Januar 2017

Gelbes Branchenbuch – Offerte für einen Branchenbucheintrag

Verbraucherdienst e.V. erhielt heute eine E-Mail von dem Branchenverzeichnis „Gelbes Branchenbuch“. Im Anhang ist eine PDF zu finden, die eine Offerte für einen Branchenbucheintrag darstellt. Ein solcher Eintrag soll 780 EUR pro Jahr kosten – bei einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren. Handelt es sich um Abzocke? Und ist bei Abschluss Widerruf oder Anfechtung möglich?

Titelbild: Gelbes Branchenbuch - Offerte - Abzocke? - Email

Premium Business Eintrag von „Gelbes Branchenbuch“


Ein Branchenbucheintrag in ein Verzeichnis kann einem Unternehmens die Möglichkeit bieten, das Angebot bzw. die Dienstleistung auch im Internet bekannter zu machen. Eins der bekanntesten Branchenbücher dürften die „Gelben Seiten“ sein, die ja auch als Printausgabe in vielen Haushalten zu finden sind. Die „Gelben Seiten“ sind aber nicht zu verwechseln mit „Gelbes Branchenbuch“. Der verantwortliche Herausgeber der „Gelben Seiten“ Trifels-Verlag warnt auf der eigenen Homepage vor dubiosen Anbietern.

Gelbes Branchenbuch: Was steht in der E-Mail?


Uns wurde bekanntlich eine E-Mail mit dem Betreff „Ihr Eintrag im Gelben Branchenbuch“ zugestellt, die im Anhang eine Offerte (als PDF-Datei) enthielt. In der E-Mail schreibt das „Gelbes Branchenbuch“-Team:

„... gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit der EU Direktive 2002/58/EG Artikel 12 informieren wir Sie hiermit über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch. Dementsprechend haben wir zu Ihrem Unternehmen in den internen Datenbanken die folgenden Daten gespeichert, welche auch öffentlich auf der Web Site des Gelben Branchenbuchs eingesehen werden können:

Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen ggf. an uns per Fax an 006******** oder gescannt per E-Mail zurückzusenden.“

Wir überprüften am 17.01.2017 auf der dazugehörigen Webseite gelbesbranchenbuch.com, ob unser Eintrag tatsächlich einsehbar ist. Dem ist nicht so. Es sind zwar Firmen in dem Verzeichnis zu finden, unser Verbraucherdienst e.V. ist nicht dabei. In der Mail war kein Link zum Gelben Branchenbuch zu finden.

Gelbes Branchenbuch E-Mail: Abzocke?


Um mehr Informationen über das Angebot zu erhalten, öffneten wir den Anhang. Zu sehen ist eine Offerte vom Gelben Branchenbuch, die eine Art Datenabgleich verlangt. Im Kleingedruckten wird deutlich, dass dieser besagte Premium Business Eintrag erst in Auftrag gegeben wird, sofern man diese Offerte via E-Mail oder Fax zurücksendet.

Die Kosten für einen solchen Eintrag im Gelben Branchenbuch betragen 65 Euro pro Monat, zahlbar jeweils jährlich im Voraus (780 EUR). Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt wird. Auch die Polizei Niedersachsen warnt vor der "Kostenfalle Gelbes Branchenbuch".

Spam: Ist Widerruf möglich?

Bitte beachten Sie: Gewerbetreibende sollten diese Offerte nicht ohne Prüfung zurücksenden, denn es gibt kein Anrecht auf Widerruf. Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Eintrag im Gelben Branchenbuch buchen, wird Sie das insgesamt 2.340 EUR kosten. Auftragnehmer und Vertragspartner laut der Offerte ist die GBB Ltd., Trust Company Complex, Ajeltake Rd., Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960.

Scan: Gelbes Branchenbuch - Offerte - Abzocke?
Offerte - Gelbes Branchenbuch - 17.01.2017


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zum Gelben Branchenbuch oder zur Rechnung vom "Gelbes Branchenbuch" Team? Haben Sie als Gewerbetreibender die Offerte zurückgesandt oder auch gar eine Rechnung erhalten? Ist eine Anfechtung möglich? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Regista Limited mit dem Portal „Regista.online“

Unsere regelmäßigen Leser werden sich gewiss noch an die dubiosen Formulare der Firma Europe Reg Services Ltd. erinnern. Solche Schreiben, die den falschen Eindruck eines behördlichen Schreibens vermittelten, waren zuletzt Anfang dieses Jahres unterwegs. Anscheinend versucht nun eine Firma namens Regista Limited mit einem ähnlichen Konzept in ein teures Abo zu locken.

Titelbild:Regista Limited mit dem Portal „Regista.online“


Regista Ltd: Teures Abo statt behördlicher Datenabgleich


Das damals beschriebene Konzept der Europe Reg Services wird durch die Firma Regista Ltd. wieder aufgewärmt. Gewerbetreibende erhalten laut eines Artikels der „Westfälische Nachrichten“ einen Brief, der auf dem ersten Blick einen offiziellen, sprich behördlichen, Eindruck macht. Der Absender ist die Regista Limited, die sich an den Gewerbetreibenden wandte, um seine Daten abzufragen. So heißt es in dem Zeitungsartikel, dass die die Empfänger dazu aufgefordert werden, auf einem beiliegenden Formular nähere Angaben zum Unternehmen zu machen und es per Fax oder via Post an Regista zurückzusenden.


Kostenpunkt: Insgesamt mehr als 1000 EUR


Was jedoch erst auf den Blick in das Kleingedruckte offensichtlich wird: Mit der Rücksendung der Firmendaten samt Unterschrift erhält man einen Eintrag in ein Online-Branchenbuch, welches unter Regista.online abrufbar ist. Die Kosten für einen solchen Eintrag: 348 Euro netto ggf. zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr. Die Laufzeit beträgt laut der Vertragsbedingungen 36 (!) Monate.

Der Wert eines solchen Eintrags könnte durchaus in Frage gestellt werden, da dieses Register in keinster Weise beworben wird und demzufolge den Preis wohl kaum gerecht wird.

Wer verbirgt sich hinter Regista Ltd.?


Auf der Internetseite des Gewerberegisters Regista.online ist aktuell (Stand 24.10.2016) keinerlei Adresse im Impressum vermerkt. Im Kleingedruckten, genauer den AGB, ist jedoch von REGISTA Limited (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150) mit Sitz auf Malta die Rede. Doch auch eine deutsche Adresse ist angegeben: auf den Schreiben, die sich derzeit im Umlauf befinden, ist ein Postfach in Leipzig vermerkt.

Wir warnen vor einer unüberlegten Rücksendung des Formulars der Regista Ltd., es sei denn, als Gewerbetreibender sind Sie an einen Eintrag in dem Verzeichnis Regista.online interessiert und sind bereit, dafür jede Menge Geld zahlen.

Weitere allgemeine Informationen zu fragwürdigen Formularen können Sie via Telefon erfragen oder uns zusenden. Nutzen Sie bei Bedarf auch unseren Abzockbutton.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

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Dienstag, 25. Oktober 2016

Medien Verlag Mueller | Branchenbuch verschickt Rechnungen

Eine Gewerbetreibende legte uns eine Rechnung vom Medien Verlag Mueller aus Frankfurt am Main vor. Für einen sogenannten „Premiumeintrag“ in dem Branchenverzeichnis der Firma werden fast 600 EUR verlangt.

Titelbild: Medien Verlag Mueller  Branchenbuch verschickt Rechnungen

Branchenverzeichnis mit kostspieligen Einträgen


Marketing via Internet ist nicht für jedes Geschäft einfach umzusetzen. Gewerbetreibende kennen das Problem, in der Masse der Suchergebnisse unterzugehen. Die Firma Medien Verlag Mueller bietet ein Branchenverzeichnis, welches einem Unternehmen die Möglichkeit bieten soll, von Verbrauchern gefunden zu werden. Es ist bei Branchenbüchern dieser Art üblich, dass man Suchterme wie „Branche“ und „Stadt“ eingibt, um die gewünschte Unternehmen aufgelistet zu bekommen. Ob ein solcher Eintrag nützlich ist, soll hier nicht zur Diskussion stehen. Gewerbetreibende, die sich mit einen solchen Eintrag Erfolg bzw. mehr Kundschaft versprechen, werden jedoch kräftig zur Kasse gebeten.

Medien Verlag Mueller aus Frankfurt am Main verlangt in einer uns vorliegenden Rechnungen, die uns freundlicherweise durch eine Gewerbetreibende weitergeleitet wurde, den Gesamtbetrag von 593,81 EUR.  Vertragsgegenstand ist ein Premiumeintrag für das Unternehmen auf dem Online-Branchenverzeichnis von Medien Verlag Mueller  – mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Der Eintrag soll laut der Rechnung automatisch enden und sich nicht verlängern.

Wird die Reichweite für ein Unternehmen wirklich verbessert?


Wir überprüften den besprochenen Premiumeintrag des Branchenbuchs (aufrufbar unter www.medienverlagmueller.de) und wurden auch fündig. (Stand: 25.10.2016) Für nahezu 600 EUR werden neben der vollständigen Postanschrift auch eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Link zur Homepage der Gewerbetreibenden bereitgestellt. Ob ein solcher Premiumeintrag so viel Geld wert ist, soll jeder selbst entscheiden. Jedenfalls hilft dieser Eintrag der Gewerbetreibenden derzeit nicht (Stand: 25.10.2016), um eine bessere Position in der Suchmaschine zu erreichen.

Der Betrag soll auf das Konto des Geschäftsführers Enrico Fonzo überwiesen werden. Zahlbar ist der Betrag in zwei Raten zu je 296,90 EUR. Der Rechnung ist weder eine Ansicht des Premiumseintrags noch eine genaue Beschreibung beigefügt, wo dieser Eintrag für den Kunden einsehbar und somit auffindbar ist. Die betreffende Webseite selbst wird nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt.

Medien Verlag Mueller – ein Blick in die AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die uns samt der Rechnung vorliegen, sind laut des Dokuments auf dem Stand 17.07.2013. Hier wird deutlich (unter Paragraph 2), dass der Kunde die Möglichkeit hat, „einen Vertrag über einen kostenfreien Basiseintrag auf der Seite www.medienverlagmueller.de“ zu schließen“. Im weiteren Text (Paragraph 3) heißt es: „Die Preise für die kostenpflichtigen Leistungen des Medien Verlag Mueller sind im Internet veröffentlicht“. Wir untersuchten das komplette Portal und konnte keinerlei Hinweise auf die Preise des Branchenverzeichnisses entdecken (Stand: 25.10.2016).

Es ist zwar von einer Unterscheidung zwischen Standardeintrag und Premiumeintrag zu lesen, die aber noch mehr Verwirrung stiftet. So soll ein Standardeintrag die Branche, Firmenanschrift, E-Mailadresse, Telefon, Fax-Nummer und Lageplan bieten. Ist ein Standardeintrag ein Basiseintrag? Das lässt sich anhand der AGB nicht genau bestimmen. Es ist jedoch verwunderlich, dass die Gewerbetreibende, die uns ihre Rechnung vorlegte, insgesamt 593,81 EUR für einen Premiumeintrag zahlen soll.

Der sichtbare Eintrag (Stand 25.10.2016) bietet nicht das, was ein sogenannter Premiumeintrag laut Medien Verlag Mueller bieten soll. Dort ist unter anderem von der Einbindung von Fotos und Firmenvideo die Rede. Auch soll die Telefonnummer bei einem Premiumeintrag über eine Anruffunktion verfügen. Dies ist bei dem Eintrag der Gewerbetreibenden nicht der Fall.

Update vom 05.12.2016


Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros National Inkasso GmbH vor, die im Auftrag von Enrico Fonzo einen offenen Betrag in Höhe von 1.397,06 EUR für einen Firmeneintrag im Branchenverzeichnis fordern. Anbei sehen Sie einen Scan des Forderungsschreibens:

Beitragsbild: Forderung National Inkasso GmbH Enrico Fonzo
Scan: Forderung National Inkasso GmbH Enrico Fonzo | 11.11.2016


Kontaktmöglichkeit zum Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung von Medien Verlag Mueller für einen Branchenbucheintrag erhalten? Gewerbetreibende, die eine solche Rechnung erhalten haben, können sich für allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 16. August 2016

Branchenheld | Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Über 10.000 Branchenhelden sollen sich in dem Onlineverzeichnis „Branchenheld“ (abrufbar unter branchenheld.de) präsentieren. Dies steht zumindest in einer aktuellen Rechnung, die uns durch einen Gewerbetreibenden vorgelegt wurde. In der Rechnung werden insgesamt 711,62 EUR für einen dreijährigen Vertrag verlangt.


Branchenheld – über 700 EUR für einen Eintrag in das Verzeichnis


Uns liegt eine Rechnung eines Gewerbetreibenden vor. Laut diesem Schreiben wird eine „Firmenpräsentation Plus 36 Monate“ in Rechnung gestellt. Für eine Dauer von 36 Monaten werden für die „Präsentation und Beauskunftung“ laut Rechnung ganze 711,62 EUR verlangt. Absender der Rechnung ist das Branchenverzeichnis „Branchenheld“, die mit dem reimenden Slogan „Die ganze Welt!“ werben. Dem Schreiben ist entnehmbar, dass Branchenheld.de ein Service der Fahl, Meihöfer & Neu GbR sei. Über diese Firma ist uns aktuell nichts bekannt.

Kein Rücktritt vom Vertrag für Gewerbetreibende


Stattdessen schauten wir uns das Branchenverzeichnis Branchenheld.de genauer an, um den Eintrag des Gewerbetreibenden zu begutachten. Wir fanden den Eintrag. Zu lesen war der Name der Firma samt der Adresse und einer E-Mail Adresse. Darüber hinaus eine überschaubare Übersicht über die Branche, in welcher der Gewerbetreibende tätig ist.
Ob ein solcher Eintrag über 700 EUR wert ist, soll jeder Gewerbetreibende für sich selbst entscheiden. Verbraucherdienst konnte jedoch feststellen, dass ein Gewerbetreibender sein Unternehmen bei Bedarf auf anderen Branchenverzeichnissen (Stadtbranchenbuch, Cylex usw.) kostenlos bewerben kann.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


Des Weiteren prüften wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Vertragsbedingungen festzustellen. Dort ist zu lesen:
„Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich oder telefonisch. Bei einer telefonischen Auftragserteilung zeichnet Branchenheld.de diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenheld.de zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenheld.de kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.“ Quelle: Branchenheld.de (Stand 12.08.2016) http://branchenheld.de/agb
Es kann anhand der verfügbaren Daten nicht versichert werden, ob es zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich über 10.000 „Branchenhelden“ geben kann. Verbraucherdienst nimmt an, dass mit Branchenhelden die Kunden des Verzeichnisses gemeint sind. Eine sogenannte „Site-Abfrage“ bei Google brachte 4.500 Suchergebnisse (Stand 12.08.2016) – bei so wenigen indexierten Seiten durch Google stellt sich die Frage, ob das Branchenbuch wirklich 10.000 Kunden aufweisen kann.

Möglicherweise irreführende Aussendung?


Die Wirtschaftskammer Salzburg meldet auf der Webseite „Aktuell in Umlauf befindliche irreführende Aussendungen“, dass eine Firma namens Branchenheld sich über Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) bei Gewerbetreibenden und Unternehmern meldet (Stand 12.08.2016). Diese haben bei Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf – auch nicht bei Cold Calling. Ob es sich um die besagte deutsche Firma aus Bielefeld handelt, kann an dieser Stelle nicht hundertprozentig bestätigt werden.
Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/service/s/Achtung-Falle---irrefuehrende-Aussendungen.html
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Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 25. Mai 2016

FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern

Das Unternehmen FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing betreibt unterschiedliche Online-Verzeichnisse, wie u.a. „firmen.tv“. Gewerbetreibende legen uns Rechnungen für einen „Top Eintrag“ über 500 EUR oder für einen „Premium-Eintrag“ über 2.480 EUR netto bei 6 Jahren Laufzeit vor. Insgesamt soll dieser Gewerbetreibende also über 10.000 EUR bezahlen. Wir haben uns die Produkte angesehen.

Beitragsbild: FirmenABC Marketing GmbH: Erfahrungen von Unternehmern


FirmenABC Marketing GmbH – Top Einträge für mehr als 500 EUR

Ob das Angebot der FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing für Gewerbetreibende von Nutzen ist, müssen die jeweiligen Kunden selbst beurteilen. Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und Kunde von FirmenABC legte uns eine Rechnung des Unternehmens vor, in der die Zahlung einer „einmaligen Freischaltgebühr TOP-EINTRAG PH+FTV“ gefordert wird. Für insgesamt 595,00 EUR wurden laut der Unterlagen u.a. Präsentationen auf den Plattformen „partnerhandwerker.de“ und „firmen.tv“ geschaltet. Neben Text, Fotos, Logo, Homepage soll eine E-Mail Verlinkung angezeigt werden.

Unser Mitglied wurde laut eigener Aussage von mehreren Verzeichnissen angeschrieben und auch via Cold Call angerufen. Aufgrund der zahlreichen Rechnungen und angeblichen Aufträge verlor der Gewerbetreibende den Überblick. Somit ist es für uns auch leider nicht bekannt, wie der Kontakt zur FirmenABC Marketing GmbH zustande kam. Die Internetrecherche nach dem Unternehmen brachte zutage, dass die uns vorliegende Telefonnummer der FirmenABC Marketing GmbH Ergebnisse liefert. Unter dem Portal „Tellows.de“ (http://www.tellows.de/num/086547702220) kann sich jeder selbst ein Bild machen.

FirmenABC Marketing GmbH betreibt aktuell mehrere Internet-Seiten. Bekannt sind uns folgende Adressen, Stand 10.02.2022:

  • firmen.tv
  • beratung.de
  • gastrotipps.de
  • partnerhandwerker.de

Branchenverzeichnisse buhlen um Kunden

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel daran interessiert, dass sich der Bekanntheitsgrad ihres Unternehmens erhöht. Offensichtlich eignen sich die Möglichkeiten des Internets ideal dazu, die Reichweite zu erhöhen. Einige Gewerbetreibende tun sich jedoch schwer, eine gute Google-Position für ihre Dienstleitung zu erhalten. In solchen Fällen können Branchenverzeichnisse und Online-Branchenbücher Abhilfe schaffen. Auf der Suche nach ortsansässigen Dienstleistern wie Handwerksbetrieben können solche Register hilfreich sein.

Wichtig: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt nicht „das“ Geheimrezept. Wenn Ihre Webseite mit den relevanten Keywords wie „Hundecafe“ oder „Straußenfarm“ plus jeweils Ort bereits auf Google oder Bing gefunden wird auf den ersten Positionen: Welche Verbesserung versprechen Sie sich dann? Und ist diese Verbesserung dann den Mehrpreis wert? Werbung ist ein schwieriges Geschäft. Einen Erfolg kann niemand versprechen. Begriffe wie Ad Impressions, Keywords und mehr können darüber nicht hinwegtäuschen.

Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Tagesspiegel

Auf dem Briefkopf wirbt Firmenabc mit wohlklingenden Kooperationspartnern. Wer möchte seinen Namen, seine Firma nicht auf höchst seriösen Portalen wie dem Handelsblatt präsentieren? Eine Million Ad Impressions pro Jahr werden versprochen – wer kann da schon nein sagen? Doch vorsicht: Ad Impressions sind keine Klicks auf Ihre Homepage. Anders als bei Google Ads zählt hier die angezeigte Werbeanzeige, nicht die konkret wahrgenommene oder angeklickten. Und hier stellt sich bereits die erste Frage: Sind Ihre Kunden denn auf diesen Plattformen unterwegs? Und welche Ad Impressions werden gezeigt? Ihre Webseite oder die Webseiten von denen? Wenn Sie ein Restaurant betreiben, nutzt Ihnen eine Ad Impression nichts, die jemand sieht der einen Handwerker sucht. Fragen Sie also immer genau nach: Was erhalte ich für mein Geld? Womit wird geworben? Potentielle Kunden von Fritzchens Frittenbude werden jedenfalls weder auf dem Handelsblatt oder dem Tagesspiegel nach ihm suchen.

Premium Eintrag auf Firmen.tv für 2.480 EUR - 6 Jahre lang!

Ein weiteres Mitglied schloss einen Premium-Eintrag auf Firmen.tv ab. Dafür erhält man einen Eintrag auf Firmen.tv, eine Million Ad Impressions, nach einem Jahr Informationen über die Leistung der Einträge, 3 Bilder auf seinem Eintrag. Jemand, der seine Webseite neu konzipiert hat und in einem schwierigen Umfeld tätig ist mag hiervon partizipieren. Unser Mitglied hingegen hat ein Alleinstellungsmerkmal, eine perfekt optimierte und gerankte Webseite. Man muss sich dann schon die Frage stellen: Was außer Rang 1 bei Google soll dieser Kunde noch erreichen?

Bemerkenswert waren aber die Verkaufsargumente: Man habe, so Firmen ABC, den Betrieb des Mitglieds für eine Auszeichnung ausgewählt, weil dieser außergewöhnlich und interessant sei und empfohlen worden sei. Dies würden nur wenige besondere Firmen erhalten. Den konkreten Tippgeber hingegen könne man leider nicht nennen. Wem schmeichelt nicht eine Auszeichnung für den Betrieb, in den man sein Herzblut steckt? Ob es wirklich einen Tippgeber gab, ist bis heute nicht aufgeklärt. Außerdem würde man noch ein Video vor Ort drehen. Das Gesamtpaket klingt verlockend. Doch brauche ich wirklich für 6x 2.480 EUR, also fast 15.000 EUR netto, diese Leistungen? Wer noch kein Imagevideo hat oder schlecht gefunden wird wird diese Fragen anders beantworten als gut aufgestellte Kunden. Letztlich muss jeder diese Abwägung Nutzen gegen Geld selbst treffen.

Keine langen Laufzeiten im Internet!

Scheuen Sie lange Laufzeiten im Internet. Die Änderung von Google von Desktop auf Mobile Web in der Priorisierung, besseres Ranking bei gesicherten Webseiten mit Zertifikat, abnehmende Bedeutung von Linkverzeichnissen (wer kennt noch Yahoo?), zunehmende Bedeutung von Videos oder neue Plattformen wie TikTok oder Instagram: Niemand weiß, welches Rezept nächstes Jahr noch funktioniert. Vielleicht sind wir in 6 Jahren alle in einem Metaverse oder einer virtuellen Realität unterwegs – in der dann niemand ein Branchenbuch liest, sondern ihren Betrieb virtuell besucht. Einen Nutzen haben Sie von einer langen Vertragsdauer niemals.

Gewerbetreibende und ihre Erfahrungen mit Branchenbüchern

Andere Branchenverzeichnisse nutzen unerwünschte Telefonwerbung, sogenannte Cold Calls, um Gewerbetreibende an einen teuren Vertrag zu binden. So schilderten uns betroffene Mitglieder, dass angeblich bereits ein Geschäftsverhältnis zwischen den Gewerbetreibenden und uns bekannten Branchenbüchern bestehen würde und es einer Verlängerung und somit einer Unterschrift bedarf. In solchen Fällen stellte sich heraus, dass dies nicht gegeben war und man demzufolge einen frischen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auch noch unter Umständen verlängert, sofern man nicht fristgerecht kündigt.

Wichtige Ratschläge zum Abschluss

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht – auch nicht bei Verkaufsgesprächen am Telefon. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Bestellungen hinreißen, weder vor Ort noch am Telefon. Fragen Sie nach und lassen sie sich alle Erläuterungen und Versprechungen schriftlich geben. Bestehen Sie während der Laufzeiten auf regelmäßige Daten und Analysen des Erfolges Ihrer Kampagne oder Ihres Eintrages. Und: Lassen Sie sich ggf. unabhängig über Optimierungsbedarf auf Ihrer Webseite beraten. Denn nicht alles, was möglich ist, muss Ihren Zielen und Ihren Kunden bekannt und willkommen sein.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 19. Februar 2015

Nationale Branchen Text | Branchenbuch aus den Niederlanden



Haben Sie auch eine Rechnung wegen dem Branchenbuch Nationale Branchen Text erhalten? Die bekannte UPA Verlags GmbH aus Kleve preist laut Aussagen der betroffenen Mitglieder per Cold Call (unerlaubter Telefonanruf) wieder ein Online-Branchenbuch an. Sollen Sie einen Rechnungsbetrag über mehrere Hundert Euro, diesmal für das Branchenbuch Nationale Branchen Text (Abkürzung NBT), zahlen?


Rechnung über 476 Euro für das Branchenbuch Nationale Branchen Text (NBT)


 
Verbraucherdienst e.V. liegt eine Rechnung von der UPA Verlags GmbH für den kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Portal Nationale Branchen Text (NBT) vor. Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender aus Hückelhoven (Kreis Heinsberg), soll wegen der angeblich bestellten Firmenpräsentation insgesamt 476 Euro brutto (Laufzeit unbekannt) zahlen. Der Nettobetrag beläuft sich auf 400 Euro, wobei 76 Euro für die Mehrwertssteuer anfallen. Eine Zahlung über 238 Euro an das Branchenbuch Nationale Branchen Text (NBT) soll sofort nach dem Erhalt dieser Rechnung erfolgen. Die restlichen 238 Euro sollen etwas später bezahlt werden. Die Geldforderung für den Branchenbucheintrag soll auf ein Konto der Sparkasse Kleve  (IBAN-Code WELADED1KLE) überwiesen werden. Innerhalb von 14 Tagen sollte der ausstehende Betrag ohne Skonto von dem Gewerbetreibenden bezahlt werden. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen. 


Nationale Branchen Text (NBT) stammt aus Alkmaar (Niederlande) 

 

Obwohl die Rechung für den Branchenbucheintrag in das Online-Portal Nationale Branchen Text von der UPA Verlags GmbH aus Kleve versandt wird ist dieses allerdings niederländischen Ursprungs. Das Impressum auf der Webseite nbt-deutschland.de (siehe Screenshot) enthüllt nämlich deren wahre Herkunft. Das Internet-Portal wird von einer sogenannten Searchtrends Holding B.V. aus Alkmaar (Schermerweg 43) betrieben. Der Geschäftsführer dieser Firma ist ein gewisser Herr M.R.J. Bakker, der auch die Online-Branchenbuch-Portale web2day.de und searchforu.de vertreibt. 


Homepage www.nbt-deutschland.de (Stand 19.92.2015)


Kostspielige und womöglich fast unbrauchbare Dienstleistungen

Die Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. zeigten schon in der Vergangenheit, dass eine Vielzahl von Online-Branchenbucheinträgen, die mittels „Cold Calling“ beworben werden, für die Gewerbetreibenden fast keinen Nutzen für das „viele“ Geld bringen. Es handelt sich dabei um kostspielige und womöglich fast unbrauchbare Dienstleistungen, die ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft werden.

Kennen Sie den Verbraucherdienst e.V. aus Essen?


In der Hektik des Geschäftsalltags wird von vielen Geschäftsleuten, Unternehmern oder Gewerbetreibenden oft übersehen, wenn ein Vertrag per Cold Call (unerlaubter Werbeanruf) mittels anschließender Bandaufzeichnung abgeschlossen wird. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen über das Branchenbuch Nationale Branchen Text (NBT) mit. Wir freuen uns über jeden Kommentar.

Samstag, 10. Mai 2014

Medien-Branchenverzeichnis | Branchenbuch aus Antalya

Für einen Eintrag in das Branchenbuch Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya (Türkei) müssen Gewerbetreibende innerhalb von drei Jahren insgesamt 7.118,58 Euro brutto berappen. Rechnungen für den Eintrag werden von dem Bad Kreuznacher Unternehmen Medienpol Design GmbH versandt. Per Korrekturfax wird das Branchenbuch Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya vertrieben.

7.118,58 Euro brutto für einen Eintrag!

Der Grundpreis über 499 Euro netto, die Einstellungs- und Pflegekosten über 299 Euro netto sowie die grafische Gestaltung über 199 Euro netto wird halbjährlich für einen Eintrag in das Medien-Branchenverzeichnis berechnet. Da der Gewerbetreibende aber einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren unterschrieben hat, fallen diese Kosten sechsmal an, sodass zum Schluss für die erbrachte Dienstleistung insgesamt 7.118,58 Euro brutto bezahlt werden müssen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen. 

Medien-Branchenverzeichnis aus der Türkei nicht auffindbar!

Hat der Gewerbetreibende erst einmal das Auftragsformular für einen Eintrag in das Medien-Branchenverzeichnis zurück gefaxt, kann der abgeschlossene Vertag nicht wieder gekündigt werden. Im Kleingedruckten des Antragsformulars bezüglich eines Eintrags in das Medien-Branchenverzeichnis findet sich versteckt ein Hinweis auf das Dreijahresabo. Wurde der Verweis für das Abonnement im Kleingedruckten von dem Gewerbetreibenden überlesen, wird für eine Internet-Dienstleistung bezahlt, die im Internet womöglich nicht vollziehbar ist, denn das Branchenbuch-Portal Medien-Branchenverzeichnis aus Antalya ist dort nicht auffindbar!

Haben Sie auch einen Abo über drei Jahre für einen Eintrag in das Medien-Branchenbuch abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihren Vertrag mit dem Branchenbuch aus der Türkei.


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Dienstag, 5. Juni 2012

Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf


Die Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf versendet an Gewerbetreibende Anschreiben, die den Anschein erwecken, es handele sich um einen Eintrag in ein öffentliches Register. Es sind bereits Angaben zum Unternehmen des jeweils Angeschriebenen vorhanden. Diese sollen, so der Inhalt des Anschreibens, nur noch ergänzt bzw. falls notwendig korrigiert werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. 
Wird das Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wunschgemäß ausgefüllt und zurück geschickt, wird ein Zwei-Jahres-Vertrag über eine Eintragung in das Branchenbuchverzeichnis der Gewerbeauskunft-Zentrale eingegangen - Das Jahr zu 596,06 Euro. Verbraucherdienst e.V. informiert über das Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale

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oder per E-Mail:

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